DE4440264A1 - Vorrichtung zum Mischen zweier Komponenten - Google Patents
Vorrichtung zum Mischen zweier KomponentenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Vorrichtungen zum Mischen zweier Komponenten, bestehend aus
einem Gefäß mit einem Verbindungselement und einem auf das
Gefäß aufsetzbaren Deckelelement sind in den verschieden
sten Ausführungsformen bekannt. Es gibt zum Beispiel Auf
sätze, die über eine Schraubbewegung eines Schraubelementes
auf einem Gewindehals eines Gefäßes in der Lage sind, in
das Gefäß eingesetzte Folien durchzutrennen.
Bei einer aus der DE-PS 39 24 152 bekannten Vorrichtung ist
ein Deckelelement in Form einer Kappe mit einem in den
Gewindehals eines Behälters hineinragenden Zahn versehen,
der bei einer Schraubbewegung der Kappe eine Folie im
Gewindehals herausschneidet. Trennt die Folie zwei ver
schiedene Komponenten, zum Beispiel zwei Flüssigkeiten oder
eine Flüssigkeit und einen pulverförmigen Stoff, so ergibt
sich nach der Durchtrennung der Folie und dem Schütteln des
Behälters eine Mischung der beiden Komponenten.
Aus der DE-OS 42 19 063 ist eine Vorrichtung zum Mischen
zweier Komponenten, bestehend aus einem oben offenen Gefäß
mit einem Schraubgewinde als Verbindungselement und einem
auf das Gefäß aufschraubbarem Deckelelement bekannt, bei
der im Bereich des oberen Randes des offenen Gefäßes ein
Schneiddorn vorgesehen ist, und in das Schraubelement ein
lösbares Depotgefäß eingesetzt ist. Mit dem Schneiddorn des
offenen Gefäßes kann eine Folie des Depotgefäßes durch
trennt werden.
Sinnvoll ist die Verwendung derartiger Vorrichtungen zum
Beispiel zur getrennten Aufbewahrung von Flüssigkeitskompo
nenten, die erst kurz vor ihrem Gebrauch vermischt werden
sollen. Eine Mischung aus den Einzelkomponenten ist dann
nur über eine gewisse Zeitdauer verarbeitbar, so zum Bei
spiel die Komponenten Dauerwellösung und Ester für eine
Haarbehandlung. Derartige Vorrichtungen können sinnvoll
auch zur getrennten Aufbewahrung eines staubenden Produktes
und einer Flüssigkeit verwendet werden. Infolge der Auf
lösung des staubenden Produktes, zum Beispiel eines natür
lichen Haarfärbepulvers, in der Flüssigkeit ist eine Staub
entwicklung zum Nachteil eines Anwenders zu keiner Zeit
gegeben.
Nachteilig bei den bekannten Vorrichtungen ist, daß sie
entweder relativ umständlich zu handhaben sind oder für
eine zumindest teilweise Wiederbenutzung nicht geeignet
sind. Oder sie sind für den Einsatz relativ kleiner, aus
wechselbarer Depotgefäße nicht geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Mischen zweier Komponenten zu schaffen, die oben ge
nannte Nachteile nicht aufweist.
Gelöst ist die Aufgabe gemäß dem kennzeichnenden Teil des
Anspruchs 1. Nach Anspruch 1 ist im oberen Bereich des
Deckelelementes eine Aussparung mit mindestens einem
Schneiddorn am Rand der Aussparung vorgesehen, in die Aus
sparung ist ein lösbares Depotgefäß mit einer gefäßseitig
aufschneidbaren Folie eingesetzt, und der untere Innen
durchmesser des Depotgefäßes ist größer als der doppelte
Abstand zwischen der Mittelachse des Depotgefäßes und dem
Schneiddorn.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird das Depotgefäß in die
Aussparung des Deckelelements gesetzt, nachdem das Deckel
element auf dem Gefäß festgeschraubt wurde.
Beim Aufsetzen des Depotgefäßes auf das Deckelelement
durchsticht der auf dem Deckelelement angeordnete Schneid
dorn die Folie des Depotgefäßes. Dadurch gelangt eine im
Depotgefäß enthaltene Produktkomponente in das darunter
liegende Gefäß zu einer dort vorhandenen zweiten Produkt
komponente. Die gesamte Vorrichtung zum Mischen der Pro
duktkomponenten ist hermetisch abgeschlossen. Die Durch
mischung der beiden Produktkomponenten kann durch Schütteln
der Vorrichtung verbessert werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist relativ einfach kon
struiert und daher kostengünstig herstellbar. Das Gefäß und
das Schraubelement können im Spritzgießverfahren herge
stellt werden, das Depotgefäß ebenfalls. Die Folie für das
Depotgefäß wird zum Beispiel durch Heißsiegelung mit dem
Depotgefäß verbunden. Das Gefäß und das Deckelelement
können nach ihrer Reinigung mittels eines neuen Depot
gefäßes wiederverwendet werden. Die Wiederherstellung der
Funktionstüchtigkeit der Vorrichtung ist durch einen An
wender insofern problemlos möglich, als anstatt eines ge
leerten Depotgefäßes lediglich ein neues, gefülltes Depot
gefäß in das Schraubelement gesteckt werden muß.
Der Durchmesser der Aussparung kann auch relativ klein
sein, so daß auch kleine Depotgefäße verwendet werden
können.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind in den Ansprüchen 2 bis 9 beschrieben.
Erstreckt sich der Schneiddorn um die Aussparung auf etwas
mehr als einen Dreiviertelkreis (Anspruch 2), dann wird
verhindert, daß die Folie vollständig vom Depotgefäß abge
trennt wird und in das darunterliegende Gefäß fällt, wo
sich die beiden Produktkomponenten vermischen.
Ist die Folie eine kunststoffbeschichtete Aluminiumfolie
(Anspruch 3), so werden die beiden Komponenten von einer
Folie getrennt, die auf Grund der Aluminiumschicht sehr
gute Barriereeigenschaften bezüglich einer Produkt
diffusion aufweist, und die auf Grund ihrer Kunststoff
beschichtung (zum Beispiel gleicher Kunststoff wie das
Depotgefäß) auf den Rand des Depotgefäßes gesiegelt werden
kann.
Eine besonders einfache Handhabung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist erreicht, wenn gemäß Anspruch 4 das Depot
gefäß formschlüssig in das Deckelelement einklemmbar ist.
Ein entleertes Depotgefäß wird aus dem Deckelelement her
ausgezogen, und ein neues Depotgefäß wird in das Deckel
element hineingesteckt.
Ist am Rand des Gefäßes eine Dichtung vorgesehen (Anspruch
5), so wird beim Aufschrauben des Deckelelementes der Rand
des Gefäßes gegen die Dichtung gedrückt und damit der
Innenraum des Gefäßes hermetisch abgeschlossen. Auch beim
Schütteln oder Drehen der zugeschraubten Vorrichtung kann
keine Flüssigkeit aus der Vorrichtung austreten.
Das Depotgefäß ist besonders paßgenau herstellbar, wenn es
gemäß Anspruch 6 aus spritzgegossenem Kunststoff besteht.
Sind am Depotgefäß Greifflächen vorgesehen (Anspruch 7), so
sind das Aufstecken des Depotgefäßes auf das Deckelelement
und ein Drehen des Depotgefäßes vereinfacht.
Ist analog Anspruch 8 die Ebene, in der die Aussparung
liegt, gegenüber der Bodenfläche des Gefäßes geneigt, so
ist das Ausschüttverhalten aus dem Depotgefäß in das Gefäß
verbessert.
Liegt die Schneidkante des Schneiddorns im Bereich des
Einrastbereichs des Depotgefäßes (Anspruch 9), so ist es
möglich, bereits beim Einrasten des Depotgefäßes dieses
mittels der Schneidkante zu öffnen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbei
spiele darstellenden Figuren näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in einem Vertikalschnitt eine Vorrichtung, be
stehend aus einem Gefäß mit einem Schraubgewinde,
darauf aufgeschraubt ein Deckelelement mit einer
Aussparung, einem Schneiddorn und einem Depot
gefäß, welches auf den Schneiddorn oberhalb der
Aussparung aufgesteckt ist;
Fig. 2 in einem Vertikalschnitt eine Vorrichtung analog
Fig. 1, jedoch mit einer Neigung der Aussparung
gegenüber der Bodenfläche des Gefäßes, sowie
Fig. 3 in einer Draufsicht die Vorrichtung der Fig. 1,
jedoch ohne Depotgefäß.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 besteht aus einem
offenen Gefäß 2, einem Depotgefäß 3 und einem Deckelelement
4 (Fig. 1). Am oberen Bereich 5 des Deckelelements 4 ist
ein Schneiddorn 6 angeordnet. Das Gefäß 2 ist an dessen
oberen Bereich mit einem Außengewinde 7 versehen. Das
Depotgefäß 3 ist mit einer Folie 8 verschlossen. Im Depot
gefäß 3 befindet sich eine pulverförmige Komponente 9. Eine
Mischung der pulverförmigen Komponente 9 mit der flüssigen
Komponente 10 im Gefäß 2 ergibt eine gebrauchsfertige
Lösung.
Um die pulverförmige Komponente 9 in die flüssige Kompo
nente 10 einzubringen, wird das Depotgefäß 3 in den Ein
rastbereich 11 gesteckt. Dabei verrastet die Folie 8 des
Depotgefäßes 3 ringsum unterhalb des abgeschrägten Rast
rings 12 des Deckelelementes 4. Dabei wird das Depotgefäß 3
unter Druckaufbringung unter Zuhilfenahme der Greiffläche
13 gedreht, und der Schneiddorn 6 durchschneidet kreis
förmig die Folie 8 und die pulverförmige Komponente 9 fällt
durch die Aussparung 14 des Deckelelementes 4 in die
flüssige Komponente 10. Der Schneiddorn 6 erstreckt sich
auf mehr als einen Dreiviertelkreis um die Aussparung 14
(Fig. 3).
Nachdem die pulverförmige Komponente 9 zu der flüssigen
Komponente 10 gelangt ist, kann die Vorrichtung zwecks
besserer Vermischung der Komponenten geschüttelt werden.
Zwischen dem Deckelelement 4 und dem offenen Gefäß 2 be
findet sich eine ringförmig umlaufende Dichtung 15 (Fig.
1), um dort einen Flüssigkeitsaustritt sicher zu verhin
dern.
In einem anderen Ausführungsbeispiel (Fig. 2) ist die
Ebene, in der die Aussparung 14 liegt, gegenüber der Boden
fläche 16 des offenen Gefäßes 2 geneigt. Dadurch kann die
Komponente 9 nach dem Schneidvorgang besser in Richtung der
Komponente 10 ausgeleert werden.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Mischen zweier Komponenten, bestehend
aus einem Gefäß mit einem Verbindungselement und einem
auf das Gefäß aufsetzbarem Deckelelement, da
durch gekennzeichnet, daß im oberen
Bereich des Deckelelementes (4) eine Aussparung (14)
mit mindestens einem Schneiddorn (6) am Rand der Aus
sparung (14) vorgesehen ist, daß in die Aussparung (14)
des Deckelelementes (4) ein lösbares Depotgefäß (3) mit
einer gefäßseitig angeordneten Folie (8) eingesetzt
ist, und daß der untere Innendurchmesser des Depotge
fäßes (3) größer als der doppelte Abstand zwischen der
Mittelachse des Depotgefäßes (3) und dem Schneiddorn
(6) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß sich der Schneiddorn (6)
für einen Schneidweg des Schneiddorns (6) durch die
Folie (8) auf etwas mehr als einen Dreiviertelkreis um
die Aussparung (14) erstreckt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Folie (8) eine kunst
stoffbeschichtete Aluminiumfolie ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Depotgefäß (3) form
schlüssig in das Deckelelement (4) einklemmbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß am Rand des Gefäßes (2)
eine Dichtung (15) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Depotgefäß (3) aus
spritzgegossenem Kunststoff besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß am Depotgefäß (3) Greif
flächen (13) vorgesehen sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Ebene, in der die
Aussparung (14) liegt, gegenüber der Bodenfläche (16)
des Gefäßes (2) geneigt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Schneidkante des
Schneiddorns (6) im Bereich des Einrastbereichs (11)
des Depotgefäßes (3) liegt.
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