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DE4440111A1 - Vorrichtung zum Beschichten von Flächen an Gebäuden mittels aushärtbarer Dickstoffe - Google Patents

Vorrichtung zum Beschichten von Flächen an Gebäuden mittels aushärtbarer Dickstoffe

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Publication number
DE4440111A1
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Germany
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flat
coating
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DE4440111A
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Joachim Stegner
Anke Stegner
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to EP95936433A priority patent/EP0791118B1/de
Priority to PCT/DE1995/001563 priority patent/WO1996015339A1/de
Priority to DK95936433T priority patent/DK0791118T3/da
Priority to RU97110097A priority patent/RU2136824C1/ru
Priority to AT95936433T priority patent/ATE181127T1/de
Priority to ES95936433T priority patent/ES2106699T3/es
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F21/00Implements for finishing work on buildings
    • E04F21/02Implements for finishing work on buildings for applying plasticised masses to surfaces, e.g. plastering walls
    • E04F21/06Implements for applying plaster, insulating material, or the like
    • E04F21/08Mechanical implements
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/84Walls made by casting, pouring, or tamping in situ
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G21/00Preparing, conveying, or working-up building materials or building elements in situ; Other devices or measures for constructional work
    • E04G21/14Conveying or assembling building elements
    • E04G21/16Tools or apparatus
    • E04G21/20Tools or apparatus for applying mortar
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Be­ schichten von Flächen an Gebäuden mittels aushärtbarer Dickstoffe, bestehend aus einem Anschlußstutzen für eine Dickstoffzuführung, aus einer Düsenanordnung zum Auftragen eines Dickstoffes, aus einem Streichschenkel für das Ausgleichen der Oberfläche der aufgetragenen Schicht.
Die Erfindung bezieht sich auch auf Verfahren zur Herstellung bestimmter Gegenstände und von Elementen für Gebäude und dergleichen unter Einsatz der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung.
Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind unter anderem durch die DE-PS 26 42 783 bekannt geworden.
Am vorderen Ende eines Zementförderschlauches ist eine flache Putzauftragsdüse angeordnet, mit der man auf einer Fläche einen Mörtelstrom schichtförmig auftragen kann. Die Austrittsöffnung der Düse ist rechtwinklig zur Düsenlängsachse ausgerichtet.
Diese so ausgestaltete Flachdüse ist für das Verputzen von Wänden nicht geeignet. Die von Hand frei im Raum, vor der Wand geführte Düse wird, durch den bei unter­ schiedlichen Auftragsgeschwindigkeiten unter unter­ schiedlichem Druck austretenden Mörtelstrom, in unter­ schiedliche Abstände von der zu beschichtenden Wand gedrückt.
Der Mörtelauftrag ist ungleichmäßig. Lufteinschlüsse können dicht mit Sicherheit vermieden werden.
Der Aufwand zum nachträglichen Ausgleichen der Schicht­ dicke mit Hilfe eines Streichbrettes ist erheblich.
Im Bereich der Lufteinschlüsse fällt der noch pastöse Mörtel von der Fläche. Umfangreiche, manuelle Nach­ arbeiten sind notwendig.
Durch die EP-Patentanmeldung 215 243 ist eine Vorrich­ tung zum Auftragen einer abbindefähigen Schicht vorge­ schlagen worden.
Zur Vermeidung des Rückpralls des auf die Wandung gespritzten Dickstoff-Luft-Gemisches wird die Düse etwa in einem Winkel von 30-45° zur Wand gerichtet und baut die Schicht in geneigten Lagen nacheinander auf.
Das Rückprallen der Mörtelteilchen wird durch die stets vorhandene, plastische Dickstoffschicht eingeschränkt.
Das Ausweichen der aufgetragenen Dickstoffelemente zur Oberfläche der Dickstoffschicht wird durch eine scha­ lungsähnliche, nachführbare Stützfläche verhindert.
Über diese Stützfläche läuft, über Führungsrollen geführt, entgegen der Auftragsrichtung ein endloses Band. Dieses Band sorgt in Verbindung mit der Stützflä­ che dafür, daß die Oberfläche der aufgetragenen Schicht ausgeglichen und in gewissem Sinne verfestigt wird.
Das endlose Band wird der Spritzdüse im definierten Abstand nachgeführt.
Eine derartige Vorrichtung ist sicher mit Vorteilen anwendbar, wenn Schichten großer Dicke auf sehr unregelmäßige Oberflächen aufgebracht werden sollen.
Für das Beschichten von, in der Regel, ebenen Gebäude­ flächen mit relativ dünnen Schichten ist eine derartige Vorrichtung nicht anwendbar.
Der Dickstoff kann bei dünnen Schichten nicht so ge­ zielt laufgetragen werden, daß die an der Wand befind­ liche Dickstoffschicht die nachfolgenden Dickstoff­ spritzer im notwendigen Maße dämpfen könnte.
Der streuende Mörtelstrahl trifft auch, die unbeschich­ tete harte Wand. Der dort auftreffende Mörtel spritzt unkontrolliert zurück in den Raum. Nur ein geringer Teil wird vom Förderband zur Schicht zurückgeführt.
Der Einsatz dieser Vorrichtung konnte sich daher zwar für das Auskleiden von Tunneln, nicht aber für das Verputzen von Gebäudeflächen durchsetzen.
Durch die EP-Patentanmeldung 0607995 wurde eine Vor­ richtung zum Verputzen von Gebäudeflächen vorgeschla­ gen.
An einer, vor der zu beschichtenden Wand montierten Führungseinrichtung wird ein Arbeitsschlitten geführt, der bahnenweise von unten nach oben Mörtelschichten auftragen und grob egalisieren soll.
An diesem Arbeitsschlitten ist eine mit Druckluft beaufschlagbare Mörtelspritzdüse angeordnet, die bei gleichzeitiger, langsamer Hubbewegung des Arbeits­ schlittens eine hin- und hergehende Bewegung ausführt. Auf diese Weise wird zickzackförmig Mörtel auf die Gebäudefläche aufgetragen.
Unterhalb der Arbeitsebene der Spritzdüse ist ein Streichschenkel angeordnet, der bei der Aufwärtsbewe­ gung des Arbeitsschlittens die auf getragene Mörtel­ schicht egalisiert.
Diese Vorrichtung ist dem Grunde nach sicher geeignet, auf großen ebenen Flächen, die nur eine begrenzte Zahl von Unterbrechungen hat, eine Mörtelschicht aufzutra­ gen.
Nachteilig ist jedoch, daß die mit hoher Geschwindig­ keit auf die in der Regel starre Oberfläche der Wand geschleuderten Partikel in großer Zahl zurückspringen und sich auf dem Fußboden unter der Wand sammeln. Diese Partikel sind in der Regel Abfall.
Sie machen eine wiederholte, aufwendige Säuberung des Bodens notwendig und erfordern ein ebenfalls aufwendi­ ges Nacharbeiten, insbesondere im unteren Bereich der Wand.
Die zurückspringenden Mörtelelemente verschmutzen außerdem die Führung für den Arbeitsschlitten und den Arbeitsschlitten selbst.
Ein permanentes Reinigen dieser Führung ist damit unabdingbar.
Das Verputzen von Flächen mit dieser Vorrichtung ist vor allem dann praktisch nicht realisierbar, wenn die Flächen viele Unterbrechungen, Fenster, Türen, Simse, Rohre u. dgl. aufweisen.
Der Aufbau der Führungsvorrichtungen erfordert dann soviel Zeit, daß das Auftragen der Mörtelschicht mit einer herkömmlichen, von Hand manipulierbaren Düse und einem Reibebrett für das Egalisieren der aufgetragenen Schicht erheblich rationeller ist.
Der Arbeitsschlitten kann nicht so ausgeführt werden, daß er von Hand an der beschichteten Wand geführt werden kann. Der Rückstoß der hin- und herzuführenden Düse und die bei der Führung der Düse zu bewegenden Massen machen es unmöglich, einen derartigen Arbeits­ schlitten von Hand zu führen.
Zusätzlich ist es für den die Düsenanordnung führenden Arbeiter unzumutbar sich im Bereich der zurückspringen­ den Dickstoffpartikel aufzuhalten.
Der Dickstoff setzt sich schichtförmig auf der Kleidung und der Haut des Arbeiters fest und härtet aus. Nach kurzer Zeit wäre die Arbeitsfähigkeit nicht mehr ge­ währleistet.
Es ist das Ziel der Erfindung, die angeführten Nachtei­ le dieser Vorrichtung zu vermeiden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine auch von Hand führ­ bare Auftragsvorrichtung zu schaffen, die es gewährlei­ stet, daß der Mörtel oder andere Dickstoffe in relativ dünnen Schichten rückprallsfrei, bei Vermeidung von Lufteinschlüssen auf vorzugsweise ebene Gebäudeflächen aufgetragen werden kann.
Die Vorrichtung sollte mit einer kontinuierlich för­ dernden Mörtelpumpe verbunden werden können, die mit einem Speicher an der zu verputzenden Wand entlang geführt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in An­ spruch 1 dargestellten Elemente prinzipiell gelöst.
Durch das definierte Ausbreiten der Dickstoffschicht und das tangential fließende Auftragen derselben auf die Gebäudefläche, bei gleichzeitigem Ausgleichen der Schichtdicke durch den Streichschenkel, wird mit Si­ cherheit das Rückprallen des Mörtels von der Wand vermieden.
Die Praxis hat auch gezeigt, daß durch diese Verfah­ rensweise Lufteinschlüsse zwischen der Fläche des Gebäudes und dem aufgetragenen Dickstoff zuverlässig vermieden werden.
Das Haftvermögen der Schicht an der Gebäudefläche unterscheidet sich in keiner Weise von einer aufge­ spritzten Schicht.
Die Flachdüse ist an der Wand einfach zu handhaben und zu führen.
Es ist nur das Eigengewicht der Flachdüse und des Schlauches zuzüglich des darin befindlichen Dickstoffes zu manipulieren.
Die Führung der Vorrichtung erfolgt über die ausgespro­ chen schmalen Seitenwände unmittelbar an der Gebäude­ fläche. Es sind keine zusätzlichen Führungskonstruktio­ nen zwingend vorgeschrieben.
Durch die Ausführung nach Anspruch 2 wird es möglich, Dickstoffschichten in genau definierter Breite aufzu­ tragen und mehrere Dickstoffschichten an der Wand unmittelbar nebeneinander nahezu gassenfrei aufzutra­ gen.
Verlängert man die Seitenwände gemäß Anspruch 3 bis an das Ende der Streichschenkel, kann man eine gleichmäßig dicke Schicht bei präziser Führung der Flachdüse an der Wand gewährleisten.
Mit der Gestaltung der Flachdüse nach Anspruch 4 unter­ stützt man eine gleichmäßige Verteilung des Mörtels bzw. des Dickstoffes über die gesamte Breite der Austrittsöffnung der Flachdüse.
Mit Hilfe der in Anspruch 5 definierten Verschlußglie­ der, die in dem Eingangsbereich der Einzelflachdüsen positioniert und in unterschiedliche Positionen einge­ stellt werden können, gewährleistet man eine gewisse Einstellbarkeit der Breite der aufgetragenen Dickstoff­ schicht.
Die Dickstoffzuführung nach Anspruch 6 gewährleistet einen nahezu kontinuierlichen Dickstofftransport zur Auftragsvorrichtung.
Die Flügelzellenpumpe samt Speicher für den Dickstoff läßt sich problemlos an der Fläche der zu beschichten­ den Wand, der Decke oder des Fußbodens mitführen. Der zwischen Flügelzellenpumpe und Auftragsvorrichtung vorhandene Schlauch kann bei minimaler Länge verlustarm gereinigt werden und belastet die Person, die die Düse führt, nur unwesentlich.
Mit der für die Handhabung der Flachdüse sinnvollen Anordnung von Griffflächen, nach Anspruch 7, und der Positionierung eines Drucktasters für die Schaltung und Drehzahlstellung des Motors der Flügelzellenpumpe kann man die Auftragsvorrichtung ohne Hilfskraft an der zu verputzenden Wand beliebig manipulieren und auch klei­ nere Teilflächen unterschiedlicher Lage mit ausreichen­ der Qualität beschichten.
Unterschiedliche Schichtdicken kann man durch die Einstellbarkeit des Streichschenkels nach Anspruch 8 realisieren.
Unregelmäßige Oberflächen, z. B. Stuckprofile, lassen sich sehr vorteilhaft durch die Gestaltung des Streich­ schenkels nach Anspruch 9 herstellen. Es ist jedoch zweckmäßig, daß man für jede Art eines Profiles eine gesonderte Düse vorsieht, deren Innenraum nur die unbedingt notwendigen Abmessungen für die Dickstoffzu­ führung besitzt.
Der Aufwand für das Nacharbeiten der Profile kann so auf ein Minimum reduziert werden.
Insbesondere bei Profilen geringerer Abmessungen ist es sinnvoll, die in Anspruch 10 definierten Druckentla­ stungsöffnungen vorzusehen.
Mit der in den Ansprüchen 1 bis 10 definierten Vorrich­ tung lassen sich Arbeitsverfahren zur Herstellung bestimmter Gebäudeteile und Flächen in besonders vor­ teilhafter Weise gestalten oder verändern.
Mit Anspruch 11 wird ein Verfahren definiert, das insbesondere für den Schutz von mit Polyurethanschaum belegten Gebäudeaußenwänden geeignet ist.
Durch das fließende Auftragen der aushärtbaren Dick­ schicht kann das Aufkleben des Gewebes in einem beson­ deren Arbeitsgang vermieden werden.
Der Dickstoff wird durch die kleinen Öffnungen im Gewebe auch auf die Rückseite desselben gepreßt. Dort bewirkt dieser die stabile Verbindung des Gewebes mit der Wand.
Auch bei der Herstellung von sogenannten Rabitzwänden - Anspruch 12 - ist die Vorrichtung mit besonderen Vor­ teilen einsetzbar.
Dadurch, daß der Dickstoffstrom fließend auf das Gewebe oder Gitter aufgetragen wird, wird das Zurückprallen oder Durchschleudern von Dickstoffteilchen vermieden. Mittel zum Abschirmen von Dickstoffspritzern sind nicht mehr erforderlich.
Das Arbeitsverfahren nach Anspruch 13 ermöglicht die Herstellung relativ dünnwandiger, reliefartig gestalte­ ter Wandabschnitte, die nach dem Aushärtevorgang auf andere tragende Gebäudeteile gestaltend aufgesetzt und befestigt werden können.
Besondere Vorteile erreicht man mit der erfindungsgemä­ ßen Vorrichtung auch beim Aufbringen wärmedämmender Schichten auf die Wände von Gebäuden (Anspruch 14).
Durch das fließende Auftragen solcher Schichten werden die, die Lufteinschlüsse sichernden Teilchen, z. B. PUR- Schaumkugeln, nicht zerstört oder verformt.
Das Auftragen dieser Schichten kann mit hoher Produkti­ vität erfolgen. Einsparungen sind auch beim Transport der Ausgangsstoffe zur Baustelle recht erheblich.
Das zusätzliche Auftragen einer dünnen Mörtelschicht - nach Anspruch 15 - schützt einerseits die Wärmedämm­ schicht vor mechanischen und vor Witterungseinflüssen; andererseits vermeidet man den nicht unproblematischen Ausgleichsvorgang für eine Schicht, die PUR-Schaumku­ geln enthält.
Die Erfindung soll nachstehend an Ausführungsbespielen näher erläutert werden. In den dazugehörigen Zeichnun­ gen zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Auftragsvorrich­ tung, im oberen Abschnitt teilweise geschnitten,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Auf­ tragszone der Auftragsvorrichtung im Schnitt,
Fig. 3 eine schematische Gesamtdarstellung der Auftragsvorrichtung mit Dickstoffzu­ führung, Flügelzellenpumpe und Dick­ stoffspeicher,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Auftragsvorrich­ tung für das Auftragen ebener Dickstoff­ schichten,
Fig. 5 einen in Arbeitsrichtung geführten Schnitt durch eine Auftragsvorrichtung mit profiliertem Streichschenkel,
Fig. 6 eine Ansicht der Vorrichtung nach Fig. 5 von links,
Fig. 7 eine prinzipielle Darstellung der Ar­ beitsweise zur Herstellung einer Putz­ schicht mit eingefügtem Verstärkungs­ gewebe,
Fig. 8 eine schematische Darstellung des Ar­ beitsverfahrens zur Herstellung einer Rabitzwand und
Fig. 9 eine Darstellung des Auftrages einer Mischung aus Polyurethankugeln, die mit einem dickflüssigen Bindemittel ge­ mischt sind.
Die Auftragsvorrichtung entsprechend dem ersten Ausfüh­ rungsbeispiel ist als Flachdüse 2 ausgebildet.
Diese Flachdüse 2 ist über ihren Anschlußstutzen 29 mit dem Schlauch 53 verbunden. Die Flachdüse 2 besitzt ein Verteilersystem 41, 42 mit Einzelflachdüsen 21, 22, 23, 24. Die Austrittsöffnungen der Einzelflachdüsen 21, 22, 23, 24 münden in die Austrittsöffnung 20 der Flachdüse 2.
Die Austrittsöffnung 20 der Flachdüse 2 ist zur Gebäu­ defläche 1 und entgegengesetzt zur Auftragsrichtung A, hier nach unten hin, in der Ebene der aufgetragenen Schicht 61 offen.
An die Austragsöffnung 20 schließt sich in der Ebene der Oberfläche der aufgetragenen Schicht 61 der Streichschenkel 3 an, der mittels Befestigungswinkel 31 und Stellschrauben 32 an der Unterseite der Flachdüsen­ wand (2) einstellbar befestigt ist.
Im Bereich der Deckwand 26 der Flachdüse 2 ist mit Hilfe einer Befestigungsleiste 262 eine Deckleiste aus elastischem Werkstoff austauschbar angeordnet.
Diese Deckleiste 261 ist leicht nach unten geneigt und schirmt die Austrittsöffnung 20 nach oben hin ab. Durch die elastische Ausbildung der Deckleiste kann auch bei unregelmäßigem Untergrund eine nahezu gleich­ mäßige Schichtdicke 61 gewährleistet werden.
Im Eingangsbereich jeder Einzelflachdüse ist je ein Verschlußglied 27 oder 28 vorgesehen. Dieses Verschluß­ glied 27, 28 ist um einen Zapfen 271, 281 schwenkbar und kann über den Verschlußhebel 272 oder 282 in vier verschiedene Positionen verstellt werden.
In der, in Fig. 1 mit durchgehender Linie bezeichneten Position sind jeweils beide Einzelflachdüsen 21 und 22 bzw. 23 und 24 geöffnet und voll in Funktion.
Anhand des Verschlußgliedes 27 sind zwei weitere Posi­ tionen dargestellt.
In der gestrichelt gezeichneten Position 27′ ist die Einzelflachdüse 21 geschlossen. Der Dickstoffstrom gelangt nur über die Einzelflachdüse 22 zur Austritts­ öffnung. In der Position 27′′ (Strich-Punkt-Linie) sind beide Einzelflachdüsen dieses Stranges geschlossen. Der Mörtelstrom gelangt nur über die Einzelflachdüsen 23 und 24 zur Austrittsöffnung 20.
In einer weiteren Position, die nicht dargestellt ist, wird die Einzelflachdüse 22 verschlossen. Diese Stel­ lung wird dann gewählt, wenn man in einem schmalen Bereich der Fläche keinen oder weniger Mörtel auftragen möchte.
Die Flachdüse 2 wird vorzugsweise durch die gegebenen­ falls griffgünstig ausgebildete Rückwand der Flachdüse 2 und der Verteilerabschnitte 41 und 42 von Hand ge­ führt.
Dabei ist im linken Abschnitt ein Taster 522 vorgese­ hen, der das Ein- und Ausschalten sowie das Stellen der Drehzahl des Motors 520 der Flügelzellenpumpe 52 ermög­ licht.
In Fig. 2 ist in einer vergrößerten Darstellung der Dickstofffluß durch die Flachdüse 2 aufgezeigt. Der Dickstoff 6 gelangt demzufolge durch die Austritts­ öffnung 20 in einem schmalen, homogenen Strom direkt auf die zu beschichtende Fläche 1.
Evtl. eingeschlossene Luft entweicht nach oben um die Vorderkante der Deckleiste 261. Dieser Vorgang wird durch die Wirkung des Streichschenkels 3 unterstützt.
Mit Hilfe des Streichschenkels 3 wird gleichzeitig die auf getragene Schicht 61 an die Fläche 1 gedrückt und deren Oberfläche geglättet.
Die Breite der Schicht 61 wird durch die Seitenwände 25 begrenzt. Die Seitenwände 25 bestehen aus schmalen Blechen und die sich an der Fläche 1 gleitend abstüt­ zen. Es ist dabei zweckmäßig, die Seitenwände 25 minde­ stens in Austragsrichtung A nach oben und zur Fläche 1 abzurunden oder mit einer Fase zu versehen.
Es ist zweckmäßig, die Seitenwände 25 an der Flachdüse 2 lösbar zu befestigen, um sie nach einem längeren Gebrauch wegen des Verschleißes auszutauschen.
Die Seitenwand 25 sollte in ihren Abmessungen so ge­ staltet sein, daß sie größer ist als die maximale Schichtdicke. Sie sollte auch bei maximal zurückgezoge­ nem Streichschenkel 3 die Austrittsöffnung 20 und die Streichzone im Bereich des Streichschenkels 3 vollstän­ dig seitlich verschließen.
Die Gesamtanordnung der Auftragsvorrichtung ist in Fig. 3 dargestellt. Dort ist, durch die Darstellung der jeweiligen Endlagen, schematisch die Bewegung der Auftragsvorrichtung (2) vom Boden bis zur Decke darge­ stellt.
Natürlich lassen sich auch Böden und Decken in gleicher oder ähnlicher Weise mit dieser Auftragsvorrichtung (2) beschichten.
Der Speicher 51 und die Pumpe, die vorzugsweise als Flügelzellenpumpe 52 ausgebildet ist, sind auf einem flachen Wagen 54 angeordnet, der auch die Stell- und Steuermittel für den Motor 520 der Flügelzellenpumpe 52 trägt.
Über den Schlauch 53 fördert die Pumpe den Dickstoff 6 kontinuierlich in die Flachdüse 2. Die Bedienperson kann den im Griffbereich der Flachdüse 2 angeordneten Stelltaster 522 betätigen.
Die jeweilige Stellinformation wird über die Leitung 523 zum Steller 521 der Flügelzellenpumpe 52 übertra­ gen.
Auf diese Weise kann man den Mörtelstrom ingang setzen oder unterbrechen, oder hinsichtlich seiner Förderlei­ stung verändern.
In der Fig. 4 ist die Flachdüse 2 nochmals in Seitenan­ sicht dargestellt. Es ist die Absicht, aufzuzeigen, mit welchen technischen Mitteln man den Querschnitt der Flachdüse 2 so gestalten kann, daß sich der zugeführte Mörtel/Dickstoff 6 mit möglichst gleichbleibender Geschwindigkeit in der Flachdüse 2 verteilen kann und den Dickstoffstrom als gleichmäßige Schicht 61 auf die Gebäudefläche 1 auftragen kann.
Die Fig. 5 und 6 zeigen zwei Ansichten einer abge­ wandelten Vorrichtung 7, bei der ein profilierter Streichschenkel 71 vorgesehen ist. Mit dieser Vorrich­ tung können auf ebene Flächen 1 Stuckprofile 62 aufge­ tragen werden.
Der Streichschenkel 71 ist durchgehend profiliert. Für den Ausgleich von Druckdifferenzen, die durch die, auf das Volumen bezogenen Differenzen zwischen der Förder­ geschwindigkeit und der Auftragsgeschwindigkeit zurück­ zuführen sind, ist mindestens eine Druckentlastungsöff­ nung 76 vorgesehen.
Man vermeidet so das Entstehen von Unregelmäßigkeiten in der Profilschicht 62.
Zur sicheren Führung dieser Auftragsvorrichtung entlang einer Schablone oder einem Lineal ist es zweckmäßig, ein Führungslineal 75 am Körper der Düse vorzusehen.
Damit man in der Lage ist, bei in sich geschlossenen Profilsträngen 62 den Anschluß herzustellen, empfiehlt es sich, an der Vorrichtung 7 gegenüber dem Streich­ schenkel 71 einen zurückziehbaren oder schwenkbaren Verschlußschieber 74, dem Führungen 741 an der Vorrich­ tung 7 zugeordnet sind, vorzusehen. Damit kann man den in sich geschlossenen Profilstrang 62 schließen und die Größe des "verlorenen Kopfes" weitgehend reduzie­ ren.
Das Nacharbeiten dieses Bereiches kann man auf ein Minimum reduzieren.
Für das winkelige Ansetzen von gleichartigen Profil­ strängen kann man Profilflachdüsen oder Ansatzstücke dafür (nicht dargestellt) verwenden, deren Austritts­ öffnung am Ende des Streichschenkels 71 zur Auftrags­ richtung A geneigt ist.
Mit der beschriebenen Vorrichtung, insbesondere mit der Flachdüse 2 nach den Fig. 1, 2 und 4 kann man an sich bekannte Verfahren in vorteilhafter Weise modifizieren.
So zeigt z. B. die Fig. 7 das Auftragen einer Mörtel­ schicht 65 auf eine Fläche 1, die mit Polyurethan­ schaumplatten (PUR-Schaumplatten) belegt ist. Bei diesem Arbeitsverfahren soll neben dem Auftragen der Mörtelschicht 65 eine Verstärkung oder Armierung aus Gewebe 80 eingefügt werden.
Bei bisherigen Verfahren wurde zunächst das Gewebe auf die PUR-Schicht aufgeklebt und anschließend, nach dem Abbinden des Klebers der entsprechende Putz aufgetra­ gen.
Mit der vorliegenden Vorrichtung läßt sich der Vorgang vereinfachen. Das Gewebe 80 wird an der oberen Begren­ zung dieser Fläche 1 mit einer Leiste 84 angeheftet und vor der Fläche 1 gespannt.
Anschließend wird, von unten beginnend, mit der be­ schriebenen Vorrichtung 2 der Mörtel aufgetragen. Durch den fließenden, mit niedriger Geschwindigkeit aber mit angemessenen Druck ablaufenden Auftragsvor­ gang dringt der Dickstoff 6 durch die vorhandenen Löcher auch auf die Rückseite des Gewebes 80 und sorgt somit auch für die Verbindung zwischen Gewebe 80 und Fläche 1.
Sehr vorteilhaft läßt sich mit der Auftragsvorrichtung 2, 51, 52, 53 auch eine sogenannte Rabitzwand herstel­ len (Fig. 8).
Ein in einem Rahmen 82, 83 gespanntes Gewebe oder eine Gace 81 wird beiderseits, mit mindestens je einer Schicht 63, 64 belegt. Beim Auftragen der ersten Schicht 64 dringt bei 641 Dickstoff durch die Öffnungen im Gewebe oder in der Gace 81. Auf diesen Dickstoff 641 wird dann die zweite Schicht 63 aufgetragen.
Die beiden Schichten 64 und 63 werden so miteinander, unter Einschluß der Gace 81, stabil verbunden.
Die Herstellung verläuft durchweg kontrolliert bei geringstem Abfall. Dickstoffpartikel werden weder durchgeschleudert noch zurückgeworfen. Es wird vermie­ den, daß Teile der Dickstoffschicht 64, 63 durch Schwingungen des Gewebes oder der Gace 81 abfallen und erneut aufgetragen werden müssen.
Die vorgeschlagene Vorrichtung eignet sich auch in hervorragender Weise für das Auftragen wärmedämmender Schichten 65 (Fig. 9).
Wärmedämmende Schichten 65 benötigen Luft oder Gas einschließende Hohlkörper - vorzugsweise Polyurethan- Schaumkugeln 66 (PUR-Schaumkugeln).
Derartige Kugeln ließen sich mit dem bisher üblichen Verfahren, bei dem die Dickstoffe mittels Druck aufge­ spritzt wurden, nicht verwenden.
Beim Auftreffen auf die zu beschichtende Fläche spran­ gen sie wegen ihrer Elastizität zurück und stehen damit für die Bildung der Schicht nicht mehr zur Verfügung.
Andere der Kugeln platzten beim Auftreffen auf die Fläche. Bindemittel dringt in die Hohlräume ein und härtete dort aus. Die isolierende Wirkung trat nicht oder in nur sehr begrenztem Maße ein.
Aus diesen Gründen verwendete man zur Isolation von Gebäudewänden in der Regel vorgefertigte PUR- Schaumplatten, die man auf die Wände aufklebte und dann mit Gewebe verfestigte. Mit Hilfe einer zusätzlichen Mörtelschicht erzeugte man eine glatte Fläche, die gleichzeitig den PUR-Schaum vor mechanischer Beschädi­ gung und/oder vor Wasser schützte.
Bei einem anderen Verfahren benutzte man sogenannten Schaumbeton.
Durch besondere Zugaben zum flüssigen Beton regte man die Gasbildung an. Bei gleichzeitiger mechanischer Unterstützung entstand ein Schaum, der nach dem Aushär­ ten ein niedriges spezifisches Gewicht und ein gutes Wärmedämmvermögen besaß.
Nachteilig war jedoch, daß das auf diese Weise entstan­ dene Gas für lebende Organismen im hohen Maße giftig war.
Der Einsatz solcher Wärmedämmstoffe war daher nur auf sehr wenige Einsatzgebiete begrenzt.
Mit der vorliegenden Vorrichtung lassen sich in über­ raschender Weise Gemische aus PUR-Schaumkugeln, Zement als Bindemittel und Wasser als Reaktionselement her­ stellen und auf Gebäudeflächen auftragen.
Nach dem Aushärten dieser Schichten 65 sind die Ober­ flächen für die meisten Anwendungsfälle ausreichend hart und gegenüber dem Eindringen von Wasser geschützt. Die Wärmedämmung ist in vielen Fällen ausreichend.
Bei besonders hohen Anforderungen an die Stabilität der Oberfläche der Schicht kann eine zusätzliche Mörtel­ schicht aufgetragen werden, der man u. U. sehr kleine PUR-Schaumkugeln zumischen kann.
Bezugszeichenliste
1 Fläche/Gebäudewand
2 Flachdüse
20 Austrittsöffnung
21, 22, 23, 24 Einzelflachdüsen
25 Seitenwand
26 Deckwand
261 Deckleiste, elastisch
262 Befestigungsleiste
27, 27′, 27′′ Verschlußglied (Positionen)
271 Zapfen
272 Verschlußhebel
28 Verschlußglied
281 Zapfen
282 Verschlußhebel
29 Anschlußstutzen
3 Streichschenkel
31 Befestigungswinkel
32 Stell- und Befestigungsschraube
4 Verteiler
41 Verteilerabschnitt
42 Verteilerabschnitt
5 Dickstoffzuführung
51 Speicher
52 Flügelzellenpumpe
520 Motor
521 Steller
522 Stelltaster
523 Leitung
53 Schlauch
54 Wagen
6 Dickstoff
61 Dickstoffschicht
62 Profilschicht
63 Schicht
64 Schicht
65 Schicht
66 PUR-Schaumkugeln (Polyurethan-Schaumkugeln)
67 Bindemittel
7 Profilflachdüse
71 Streichschenkel, profiliert
72 Anschlußstutzen
73 Schlauch
74 Verschlußschieber
75 Lineal
76 Druckentlastungsöffnung
80 Gewebe
81 Gaze
82 Leiste
83 Leiste
84 Leiste/Rahmen
A, A′ Auftragsrichtung

Claims (16)

1. Vorrichtung zum Beschichten von Flächen an Gebäuden mittels aushärtbarer Dickstoffe, bestehend
  • - aus einem Anschlußstutzen für eine Dickstoff­ zuführung,
  • - aus einer Düsenanordnung zum Auftragen eines Dick­ stoffes,
  • - aus einem Streichschenkel für das Ausgleichen der Oberfläche der auf getragenen Schicht,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Düsenanordnung aus einer Flachdüse (2, 7) besteht, deren Austrittsöffnung (20) zur Gebäude­ fläche (1) und gegen die Arbeitsrichtung (A) in der Ebene der aufgetragenen Schicht (61, 62, 63, 64) offen ist, und
daß der Streichschenkel (3) der Austrittsöffnung (20) der Flachdüse (2) entgegengesetzt zur Auftrags­ richtung (A) unmittelbar benachbart ist und die aufgetragene Schicht (61, 62, 63, 64) tangiert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (20) der Flachdüse (2) Seiten­ wände (25, 25′) besitzt, die sich einerseits bis an die zu beschichtende Fläche (1) und andererseits bis in den Bereich des Streichschenkels (3) erstrecken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich die Seitenwände (25, 25′) bis nahe an das Ende des Streichschenkels (3) erstrecken und der Streich­ schenkel (3) das Ende der Seitenwände (25, 25′) übergreift.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet,
daß die Flachdüse (2) aus mehreren Einzelflachdüsen (21, 22, 23, 24) zusammengesetzt ist, die zwischen dem Anschlußstutzen (29) und der Austrittsöffnung (20) der Flachdüse (2) angeordnet sind, und
daß den Einzelflachdüsen (21, 22, 23, 24) ein Verteiler­ system (4, 41, 42) zugeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet,
daß den Zugängen der Einzelflachdüsen (21, 22, 23, 24) stell- und umschaltbare Verschlußglieder (27, 28) zugeordnet sind,
daß jedes Verschlußglied (27, 28) ein im wesentlichen dreieckiges Verschlußelement besitzt, das um einen seiner Eckpunkte, in der Wand der Flachdüse (2) schwenkbar gelagert ist und
daß das Verschlußglied (27, 28) den Dickstoffstrom
  • - in einer ersten Position in zwei Teilströme teilt,
  • - in zwei weiteren Positionen (27′) je einen Teilstrom unterbricht und
  • - in einer vierten Position (27′′) den Eingang der Einzelflachdüse vollständig schließt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dickstoffzuführung (5) besteht
  • - aus einem Speicher (51) für den Dickstoff (6),
  • - aus einer Flügelzellenpumpe (52) und
  • - aus einem flexiblen Schlauch (53) zwischen der Flügelzellenpumpe (52) und der Flachdüse (2).
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß der Flachdüse (2) Griffflächen zugeordnet sind, in deren Bereich mindestens ein Stelltaster (522) für die Schaltung und Drehzahlstellung des Motors (520) der Flügelzellenpumpe (52) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß der Streichschenkel (3) an der unteren Begrenzungs­ fläche der Flachdüse (2) gegen die zu beschichtende Fläche (1) einstellbar befestigt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Streichschenkel (3) quer zur Arbeitsrichtung (A) profiliert ausgeführt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Streichschenkels (3) an der, der Fläche (1) abgewandten Seite Druckentlastungs­ öffnungen (76) angeordnet sind.
11. Verfahren zur Beschichtung von, vorzugsweise mit Schaumplatten belegten Gebäudeflächen unter Einfügung eines Verstärkungsgewebes, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstärkungsgewebe (80, 81)
  • - vor der zu beschichtenden Fläche (1) aufgehangen,
  • - am unteren Ende in gespannter Position fixiert wird und
  • - von unten nach oben, gegen die Gebäudefläche (1) gedrückt, mittels einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 beschichtet wird, wobei
  • - das Gewebe (80, 81) durch den, das Gewebe (80, 81) durchdringenden Dickstoff (65) an der Fläche (1) fixiert wird.
12. Verfahren zur Herstellung von Rabitzwänden aus beschichtetem Gewebe oder Gitter, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das in einem Rahmen (82, 83) gespannte Gewebe (81) nacheinander auf beiden Seiten, mittels Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, mit mindestens einer Dickstoffschicht (63, 64) belegt wird.
13. Verfahren zur Herstellung von Werkstücken mit reliefartiger Oberfläche, dadurch gekennzeichnet, daß das in einem Rahmen gespannte, plastisch verform­ bare Gewebe oder Gitter mittels Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 einseitig beschichtet wird und anschließend mit Hilfe eines Stempels umgeformt und, in der neuen Form gehalten, aushärtet.
14. Verfahren zum Auftragen einer wärmedämmenden Schicht auf Gebäudeflächen, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gemisch aus PUR-Schaumkugeln (66), Bindemitteln (67) - vorzugsweise Zement - und Wasser mittels Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 schichtförmig aufgetragen und geglättet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem mindestens teilweisen Aushärten dieser Schicht aus PUR-Schaumkugeln (66) und Bindemittel (67) eine Mörtelschicht (61) aufgetragen wird.
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