DE4333247A1 - Plastisch verformbare Abdeckung - Google Patents
Plastisch verformbare AbdeckungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine plastisch verformbare Abdeckung
mit zumindest einem in einer Richtung streckbaren Abschnitt,
insbesondere für Bauwerke.
Derartige Abdeckungen werden beispielsweise im Dachbereich
eines Bauwerkes benötigt, um den Zwischenraum zwischen einem
aus der Dachfläche herausragenden Bauteil wie einem Kamin,
einem Fenster, einer Wand, einem Dunstrohr oder auch zwischen
einem First, einem Grat oder dergleichen und der mit
profilierten Dacheindeckungsplatten bedeckten Fläche eines
Daches an einem Bauwerk wasserdicht abzuschließen. In diesen
Fällen ist ausgehend von einer im wesentlichen glatten Fläche
oder Kante der Zwischenraum zu einer dreidimensional
strukturierten Fläche wasserdicht abzudecken, wobei die
dreidimensional strukturierte Oberfläche naturgemäß größer ist
als deren Projektion in die Ebene. Daher muß die Abdeckung
zumindest in dem auf der dreidimensional strukturierten
Oberfläche aufliegenden Bereich streckbar sein.
Aus der DE-C 25 54 341 ist eine Vorrichtung zum Abdichten der
Fuge zwischen dem traufseitigen Rand eines in der Dachfläche
liegenden Dachfensters und den angrenzenden
Dacheindeckungsplatten, bestehend aus einer am traufseitigen
Rand des Dachfensters befestigten Dichtungsschürze, deren
freier Rand satt auf den Oberseiten der Dacheindeckungsplatten
aufliegt, wobei die Kunststoffschürze aus einem elastisch
verformbaren Kunststofflappen besteht, dessen freier Rand
mittels eines daran befestigten Streifens aus plastisch
verformbarem Material, vorzugsweise aus Blei, versteift ist.
Zur Anpassung an profilierte Dacheindeckungsplatten weist der
Kunststofflappen vor seiner Befestigung am Dachfenster in der
Draufsicht die Form eines Kreisringstückes auf, das an seinem
kürzeren innerer Rand am Dachfenster befestigt ist und dessen
längerer äußerer Rand auf den Dacheindeckungsplatten aufliegt.
Somit steht in diesem Bereich eine etwa 25% größere Länge zur
Verfügung, um die gegenüber einer Ebene größere Fläche
profilierter Dacheindeckungsplatten zu bedecken. In der
handelsüblichen Ausführung sind in den Kunststofflappen Wellen
eingeprägt, so daß dieser auch für ebene
Dacheindeckungsplatten verwendbar ist. Die im verlegten
Zustand erforderliche dreidimensionale Form des
Kunststofflappens wird durch den am freien Rand befestigten
Streifen aus plastisch verformbarem Material fixiert.
Aus der DE-A 30 04 175 ist eine Vorrichtung zur Herstellung
von dünnem gewelltem Blech für eine derartige Abdeckung
bekannt.
Den bekannten Abdeckungen ist gemeinsam, daß sie abhängig von
der Wellenform in gestrecktem Zustand nicht mehr als etwa ein
Drittel länger als in gewelltem Zustand sind. Dünnes gewelltes
Blech ist außerdem in gewelltem Zustand nicht quer zu den
Wellen abbiegbar.
Der Erfindung liegt einerseits die Aufgabe zugrunde, eine
Abdeckung insbesondere zum wasserdichten Abdecken des
Zwischenraums zwischen einer glatten Fläche und einer größeren
Fläche, insbesondere einer stark profilierten Fläche, an einem
Dach zu schaffen, die zumindest in einem Abschnitt in einer
Richtung um mehr als ein Drittel streckbar, quer zur
Streckrichtung abbiegbar, und auf ihrer gesamten Fläche
bleibend formbeständig dreidimensional plastisch verformbar
ist. Andererseits liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Abdeckung sowie
eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung zu
schaffen.
Erfindungsgemäß wird die erste Aufgabe dadurch gelöst, daß die
Abdeckung aus einem duktilen Werkstoff von geringer
Schichtdicke besteht, der streckbare Abschnitt quer zur
Streckrichtung verlaufende liegende Falten aufweist, deren
Schenkel im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind
und ein Schenkel jeder Falte kürzer als der andere Schenkel
ist.
Bei einem Längenverhältnis der Schenkel von 2 : 1 ergibt sich
eine Abdeckung, deren Falten im eingefalteten Zustand
unmittelbar nebeneinander liegen, so daß im gestreckten
Zustand die dreifache Länge gegenüber dem gefalteten Zustand
erreichbar ist. Bei einem Längenverhältnis der Schenkel von
mehr als 2 : 1 ergibt sich eine Abdeckung mit einem weniger als
dreifachen Streckvermögen. Es ist somit möglich, das
Streckvermögen der Abdeckung in einfacher Weise dem
Verwendungszweck anzupassen. Es versteht sich, daß der
streckbare Abschnitt die gesamte Fläche der Abdeckung
einnehmen kann. Wenn die Falten in der Draufsicht eine
rechteckige Form besitzen, so ist der Abschnitt vorzugsweise
in gerader Richtung streckbar. Besitzen die Falten in der
Draufsicht eine trapezförmige Form, so ergibt sich ein
kreisringförmiger Abschnitt, so daß sich die Abdeckung
besonders gut zum Anschluß runder Bauteile wie einer Antenne,
einem Dunstrohr oder dergleichen eignet.
Bei Faltung mit unterschiedlich langen Schenkeln der Falten
können im wesentlichen zwei unterschiedliche Anordnungen
entstehen. In der nachfolgenden Erläuterung sind die Schenkel
jeweils mit "kurz" und "lang" bezeichnet. Die Winkelrichtung
der Abbiegung an jeder Kante ist im mathematischen Sinne, also
umgekehrt dem Uhrzeigersinn, mit "positiv 180 Grad" und
"negativ 180 Grad" bezeichnet.
Die erste Anordnungsmöglichkeit ist "langer Schenkel/negativ
180 Grad/kurzer Schenkel/positiv 180 Grad/langer
Schenkel" und hierzu spiegelbildlich "langer Schenkel/
positiv 180 Grad/kurzer Schenkel/negativ 180 Grad/langer
Schenkel". Bei dieser Anordnung erfolgen die Abbiegungen am
Ende jedes langen Schenkels jeweils gegensinnig zueinander.
Somit beginnen alle langen Schenkel auf der Unterseite und
enden auf der Oberseite einer Abdeckung.
Die zweite Anordnungsmöglichkeit ist "langer Schenkel/negativ
180 Grad/kurzer Schenkel/positiv 180 Grad/langer
Schenkel/positiv 180 Grad/kurzer Schenkel/negativ
180 Grad/langer Schenkel". Bei dieser Anordnung
erfolgen die Abbiegungen am Ende jedes langen Schenkels
jeweils gleichsinnig zueinander, bei jedem zweiten Schenkel in
derselben Richtung und bei dem dazwischenliegenden langen
Schenkel in Gegenrichtung. Somit liegen die langen Schenkel
abwechselnd auf der Oberseite und der Unterseite der
Abdeckung, die kurzen Schenkel dazwischen. Es entsteht eine
Faltung, die zur Mittelsenkrechten des langen Schenkels einer
Falte symmetrisch ist.
Die Abdeckung ist besonders leicht quer zur Streckrichtung
abbiegbar, wenn die Falten parallel zur Oberfläche der
Abdeckung angeordnet sind.
Als Werkstoff für die Abdeckung wird dünnes weich geglühtes
Aluminiumblech empfohlen mit einer Dicke im Bereich von
weniger als 0,5 mm, vorzugsweise von etwa 0,2 mm.
Da die Falten in eingebautem Zustand der Abdeckung ähnlich
einem plissierten Damenrock im Bereich des Bundes im Bereich
des nicht gestreckten Randes die ursprüngliche gefaltete Form
beibehalten, kann in den engen Spalten der
aufeinanderliegenden Falten eingedrungene Flüssigkeit,
insbesondere Wasser, durch Kapillarkraft bis zum Rand
vordringen. Eine Abdichtung am Rand gegen den Austritt von
Flüssigkeit wird erreicht, wenn beispielsweise ein schmaler
Randabschnitt umgebördelt ist oder mit Kleber oder dergleichen
verschlossen ist.
Sofern nicht die gesamte Fläche der Abdeckung streckbar sein
muß, kann ausgehend von einem der in Streckrichtung
verlaufenden Ränder zusätzlich ein nicht oder nur wenig
streckbarer flacher Anschlußstreifen vorgesehen sein. Dieser
wird vorteilhafterweise an dem abgedichteten und nicht
streckbaren Rand der Abdeckung angebracht. Ein
Anschlußstreifen aus Metall kann wasserdicht an den gefalteten
Abschnitt beispielsweise randüberlappend angebördelt oder
angeklebt sein.
Ein Angriff der Abdeckung durch aggressive Gase oder
Flüssigkeiten wie sauren Regen wird vermieden, wenn die der
Bewitterung ausgesetzte Oberfläche der Abdeckung
korrosionsgeschützt ist. Hierzu kann auf der Oberseite der
Abdeckung eine Schutzschicht vorgesehen sein. Die Abdeckung
kann auch aus Verbundmaterial bestehen, beispielsweise aus mit
PVC oder einem anderen Kunststoff beschichtetem Substrat,
Insbesondere Aluminiumblech. Dabei sollte das Blech etwa
0,2 mm dick und die Kunststoff-Schicht etwa 0,5 mm dick sein.
Wesentlich ist, daß die Werkstoffe und die Dicken der
Beschichtung und des Substrats so aufeinander abgestimmt sind,
daß bei Verwendung einer elastischen Beschichtung die
Haltekraft der verformten Abdeckung die elastische
Rückstellkraft der Beschichtung übersteigt.
Eine derartige Abdeckung aus Metall-Kunststoff-Verbundmaterial
hat den Vorteil, daß die Falten angrenzend an einen der in
Streckrichtung verlaufenden Ränder leicht wasserdicht
miteinander verbunden werden können. Die wasserdichte
Verbindung der Falten am Rand kann beispielsweise durch
Verkleben, insbesondere mit Schmelzkleber oder
Zweikomponentenkleber, durch Quellschweißen, durch
Warmschmelzen oder durch Verschweißen, beispielsweise mittels
Ultraschall oder Hochfrequenz erfolgen. Es versteht sich, daß
zur Abdichtung des Randes eine schmale Beschichtung im
Randbereich ausreicht.
Bei einer Abdeckung aus Metall-Kunststoff-Verbundmaterial kann
die Verbindung mit einem einen Kunststofflappen bildenden
Anschlußstreifen aus Kunststoff in einfacher Weise durch
Schweißen erfolgen, wenn der Anschlußstreifen und die
Beschichtung der Abdeckung aus artverwandtem oder gleichem
Material bestehen.
Sofern die Abdeckung beispielsweise zum Anschluß eines
Schrägdachfensters an ein mit profilierten
Dacheindeckungsplatten eingedecktes Dach als Fensterschürze
verwendet werden soll, die seitlich unter angrenzenden
Dacheindeckungsplatten zu liegen kommt, so kann in diesen
Bereichen auf die Faltung verzichtet werden, da hier eine
Streckung nicht erforderlich ist. In diesem Fall genügt es,
wenn nur der mittlere Abschnitt der Abdeckung streckbar
ausgeführt ist.
Um eine erfindungsgemäße Abdeckung herzustellen, ist folgendes
Verfahren vorteilhaft: Ein auf einer Bandmutterrolle
angeliefertes glattes Band, das beschichtet oder unbeschichtet
sein kann, wird zuerst über seine gesamte Breite quer gewellt,
wobei die Wellen ein sägezahnförmiges Profil mit ungleich
langen Schenkeln erhalten und der kürzere Schenkel etwa
rechtwinklig zum längeren Schenkel abgebogen ist. Anschließend
wird das gewellte Band profiliert, wobei an den Wellenbergen
bzw. in den Wellentälern spitze Winkel entstehen, also etwa
die Form überwerfender Wellen entsteht. Das profilierte Band
wird anschließend gefaltet, so daß aus diesen Wellen flache
Falten gebildet werden. Das gefaltete Band kann zusätzlich
gepreßt werden, so daß die Schenkel der Falten nunmehr
parallel zueinander und parallel zur Oberfläche des gepreßten
Bandes angeordnet sind. In einem letzten Schritt wird das
gepreßte Band auf die für eine einzelne Abdeckung, für die
Weiterverarbeitung oder für den Versand erforderliche Länge
abgelängt.
Sofern an den quer zur Streckrichtung verlaufenden
Randabschnitten einer Abdeckung glatte Bereiche vorzusehen
sind, kann in diesen Bereichen auf eine Wellung und
nachfolgende Faltung verzichtet werden. Im Interesse einer
kontinuierlichen Herstellung der Faltenform kann es jedoch
vorteilhaft sein, das Material in diesen Bereichen nach dem
Falten wieder zu strecken. Dies hat den Vorteil, daß auch die
im wesentlichen glatten Randbereiche infolge der aufgebogenen
Falten eine ähnliche Oberflächenstruktur aufweisen wie die
gefalteten Bereiche, so daß derselbe optische Eindruck
entsteht.
Sofern einer der parallel zur Streckrichtung verlaufenden
Ränder des Bandes flüssigkeitsdicht versiegelt werden soll,
kann dies kontinuierlich vor dem Ablängen oder
diskontinuierlich im Anschluß daran erfolgen. Hierzu kann ein
unbeschichtetes Band aus Metall beispielsweise umgebördelt
und/oder mit Klebstoff oder dergleichen versiegelt werden. Bei
einem beschichteten Band kann die Beschichtung beispielsweise
durch Wärmeeinwirkung miteinander verschweißt werden. Hierzu
werden vorteilhafterweise die Falten des beschichteten Bandes
kurz aufgebogen, und ein Heißluftstrom kann auf die Oberfläche
geblasen werden, so daß die Beschichtung erweicht.
Anschließend werden die Falten zusammengepreßt, wobei die
erweichte Beschichtung auch Zwischenräume zwischen den Falten
ausfüllt und eine glatte Oberfläche entsteht. Sofern eine
Abdeckung zusätzlich mit einem glatten Anschlußstreifen an dem
betreffenden Rand versehen sein soll, so kann dieser
Anschlußstreifen gleichzeitig beim Versiegeln der Falten
angebracht werden.
Eine zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Verfahrens
geeignete Vorrichtung weist vorteilhafterweise folgende
Stationen auf: eine Wellstation, eine Profilierungsstation,
eine Faltstation, eine Preßstation und eine Schneidstation.
Zwischen der Faltstation und der Preßstation kann
gegebenenfalls eine Streckstation mit Pufferstrecke vorgesehen
sein.
Die Wellstation weist zwei ineinandergreifende sägezahnförmig
profilierte Zahnwalzen auf, zwischen denen das in glattem
Zustand angelieferte Band quer zur Streckrichtung gewellt
wird. Die Neigungswinkel der beiden Flanken eines Zahnes sind
unterschiedlich und entsprechen dem gewünschten Streckvermögen
der herzustellenden Abdeckung. Das Querschnittsprofil eines
jeden Zahnes ist daher ungleichschenklig, wobei die von einer
Zahnspitze ausgehenden etwa rechtwinklig zueinander
verlaufenden Linien auf beiden Seiten einer radial
verlaufenden Linie angeordnet sind. Das Ausformen des
gewellten Bandes wird erleichtert, wenn beide Zahnwalzen
unterschiedliche Durchmesser besitzen. Bevorzugt ist die
Zahnwalze mit geringerem Durchmesser auf der Unterseite des
Bandes angeordnet.
Die Profilierungsstation weist eine Profilierungswalze und ein
Profilierungsschwert auf. Die Profilierungswalze ist unterhalb
des Bandes angeordnet und mit hinterschnitten sägezahnförmig
profilierten Zähnen versehen. Im Querschnittsprofil eines
jeden Zahnes verlaufen die von einer Zahnspitze ausgehenden
Linien in spitzem Winkel zueinander und sind auf derselben
Seite einer radial verlaufenden Linie angeordnet. Oberhalb des
gewellten Bandes ist ein Profilierungsschwert vorgesehen, das
taktweise jeweils in ein Wellental des gewellten Bandes
einschiebbar ist, um dieses entsprechend der Kontur der
Profilierungswalze zu verformen. Das Profilierungsschwert kann
als Gabelschwert ausgeführt sein, so daß dieses gleichzeitig
zwei Wellentäler erreicht. Dadurch ist eine besonders starke
Abkantung um eine Zahnspitze der Profilierungswalze erzielbar.
Die Faltstation enthält je eine oberhalb und unterhalb des
profilierten Bandes angeordnete Friktionswalze, wobei die
obere Friktionswalze mit einer höheren Umfangsgeschwindigkeit
als die untere Friktionswalze rotiert. Beide Friktionswalzen
sind vorteilhafterweise mit einem einen hohen
Reibungskoeffizienten aufweisenden Belag versehen,
beispielsweise aus Gummi. Zwischen diesen Friktionswalzen
werden die im profilierten Band befindlichen Wellen zu Falten
zusammengefaltet.
Wenn einer oder mehrere Bereiche einer Abdeckung nicht
gefaltet werden sollen, so können kurzzeitig die Zahnwalzen
der Wellstation auseindergefahren sein, das
Profilierungsschwert der Profilierungsstation von der
Profilierungswalze fern bleiben und die Friktionswalzen der
Faltstation auseinandergefahren sein.
Sofern die Faltung des Bandes kontinuierlich erfolgen soll,
kann auch eine Streckstation zur Erzeugung faltenfreier
Abschnitte vorgesehen sein. Hierzu können zwei
gegenüberliegende Backenpaare vorgesehen sein, die das
gefaltete Band einspannen. Die Backenpaare sind relativ
zueinander in Streckrichtung des gefalteten Bandes bewegbar,
so daß zwischen den Backenpaaren wieder ein Abschnitt ohne
Faltung gebildet werden kann. Zum Ausgleich der
ungleichförmigen Bewegung des Bandes in der Streckstation kann
diese eine Pufferstrecke aufweisen.
Das Zusammenpressen der Falten erfolgt schließlich in der
Preßstation, wo das gefaltete Band zwischen zwei mit großer
Kraft gegeneinander pressenden glatten Preßwalzen durchläuft.
Zum Schluß folgt eine an sich bekannte Schneidstation, die
zwei Schneidmesser aufweist.
Anschließend können einzelne Abdeckungen streifenweise
abgelegt oder längere Abschnitte einer Wickelstation mit
Wickelwalze zugeführt werden.
Zum Versiegeln des einen in Streckrichtung des gefalteten oder
gepreßten Bandes verlaufenden Randes kann zusätzlich eine
Versiegelungsstation vorgesehen sein. Eine für mit Kunststoff
beschichtetes gefaltetes oder gepreßtes Band besonders
geeignete Versiegelungsstation ist ähnlich der Preßstation mit
zwei glatten Versiegelungswalzen sowie zusätzlich mit einer
Heizeinrichtung versehen. Vor dem Einlaufen in den Walzspalt
zwischen den Versiegelungswalzen wird das gefaltete oder
gepreßte Band zu seiner Unterseite hin gewölbt, so daß die
Falten auf der Oberseite leicht auseinanderklaffen. In diesem
Bereich ist nahe dem Rand des gefalteten oder gepreßten Bandes
auf dessen Oberseite eine Heizeinrichtung angeordnet,
vorzugsweise ein Heißluftgebläse, so daß die heiße Luft die
Beschichtung zwischen den Falten erhitzen kann. Anschließend
wird das gefaltete oder gepreßte Band zwischen den
Versiegelungswalzen zusammengepreßt, wobei die Beschichtung
zwischen den Falten zumindest oberflächlich miteinander
verschweißt und verfestigt wird.
Sofern an dem versiegelten Rand ein Anschlußstreifen aus
Kunststoff angebracht werden soll, durchläuft das gefaltete
oder gepreßte Band die Versiegelungsstation entgegengesetzt
zur vorstehend beschriebenen Fertigungsvorrichtung, wird also
von der Wickelwalze wieder abgewickelt. Das gefaltete oder
gepreßte Band wird unter Zugspannung der unteren glatten
Versiegelungswalze schräg von unten unter einem Winkel von
etwa 45 Grad zugeführt, so daß die Falten auf der Oberseite
leicht auseinanderklaffen. Der Anschlußstreifen wird der
Versiegelungsstation schräg von oben oberhalb der
Heizeinrichtung als den Randbereich des gefalteten oder
gepreßten Bandes überdeckender Kunststoffstreifen zugeführt
und auf seiner Unterseite von der Heizeinrichtung erhitzt. Im
Walzspalt der Versiegelungswalzen erfolgt dann zugleich mit
der Versiegelung der Falten die Verbindung des Randes mit dem
Anschlußstreifen.
Es versteht sich, daß mit zylinderförmigen Walzen in der
Wellstation, in der Profilierungsstation, in der Faltstation
und in der Preßstation gefaltete gerade Abschnitte des Bandes
erzeugt werden. Sind die Walzen dieser Stationen konisch
ausgeführt, so eignet sich die Vorrichtung zur Herstellung
eines Bandes bzw. von Abdeckungen mit kreisringförmigen
gefalteten Abschnitten. Es versteht sich, daß in diesem Fall
auch in der Versiegelungsstation konische Walzen vorzusehen
sind.
In der Zeichnung ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt, das im folgenden näher erläutert wird.
Es zeigt
Fig. 1 einen Abschnitt einer erfindungsgemäßen Abdeckung in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 schematisch eine Vorrichtung zur Herstellung der
Abdeckung aus Fig. 1 mit einer Wellstation, einer
Profilierungsstation, einer Faltstation, einer
Streckstation mit Pufferstrecke, einer Preßstation
und einer Schneidstation,
Fig. 3 die Wellstation aus Fig. 2,
Fig. 4 einen Abschnitt eines gewellten Bandes aus Fig. 3 in
vergrößerter Darstellung,
Fig. 5 die Profilierungsstation aus Fig. 2,
Fig. 6 einen Abschnitt eines profilierten Bandes aus Fig. 5
in vergrößerter Darstellung,
Fig. 7 die Faltstation aus Fig. 2,
Fig. 8 einen Abschnitt eines gefalteten Bandes aus Fig. 7 in
vergrößerter Darstellung,
Fig. 9 die Preßstation aus Fig. 2,
Fig. 10 einen Abschnitt eines gepreßten Bandes aus Fig. 9 in
vergrößerter Darstellung,
Fig. 11 eine Versiegelungsstation und
Fig. 12 einen Abschnitt eines randversiegelten Bandes aus
Fig. 11 in vergrößerter Darstellung.
In Fig. 1 ist ein Abschnitt 1 einer erfindungsgemäßen 30 cm
breiten Abdeckung aus einem gefaltetem Band 2 aus 0,2 mm
dickem Aluminiumblech mit einer 0,5 mm dicken Kunststoff-
Beschichtung 3 aus PVC (Polyvinylchlorid) mit quer zur
Streckrichtung 4 verlaufenden liegenden Falten 5
perspektivisch dargestellt. Die Schenkel 6, 7 der Falten 5
sind parallel zueinander und parallel zur Oberfläche der
Abdeckung angeordnet. Ein Schenkel 6 jeder Falte 5 ist kürzer
als der andere Schenkel 7, der kürzere Schenkel 6 ist 0,5 cm
lang, der längere Schenkel 7 ist 1 cm lang.
In Fig. 2 ist eine Vorrichtung 10 zur Herstellung einer
Abdeckung mit Abschnitten gemäß Fig. 1 dargestellt mit einer
Bandmutterrolle 12, einer Wellstation 14 mit Zahnwalzen 16,
18, einer Profilierungsstation 20 mit einer
Profilierungswalze 21 und einem Profilierungsschwert 22, einer
Faltstation 24 mit Friktionswalzen 26, 28, einer
Streckstation 30 mit Backenpaaren 32, 34; 36, 38 und einer
Pufferstrecke 40, einer Preßstation 42 mit Preßwalzen 44, 46
und einer Schneidstation 48 mit zwei Schneidmessern 50, 52.
Die in Fig. 2 dargestellte Streckstation 30 mit
Backenpaaren 32, 34; 36, 38 und einer Pufferstrecke 40 kann
optional zur Herstellung einer Abdeckung mit glatten
Abschnitten eingesetzt werden.
Von einer Bandmutterrolle 12 wird ein 30 cm breites 0,2 mm
dickes mit PVC-Kunststoff 0,5 mm dick beschichtetes glattes
Band 54 aus Aluminium der Wellstation 14 zugeführt.
Die in Fig. 3 vergrößert dargestellte Wellstation weist zwei
ineinandergreifende sägezahnförmig profilierte
Zahnwalzen 16, 18 auf, zwischen denen das angelieferte glatte
Band 54 quer zur Streckrichtung zu gewelltem Band 55 gewellt
wird. Das Querschnittsprofil eines jeden Zahnes der
Zahnwalzen 16, 18 ist ungleichschenklig, wobei die von einer
Zahnspitze ausgehenden etwa rechtwinklig zueinander
verlaufenden Linien auf beiden Seiten einer radial
verlaufenden Linie angeordnet sind. Beide Zahnwalzen 16, 18
besitzen unterschiedliche Durchmesser, die Zahnwalze 18 mit
geringerem Durchmesser ist auf der Unterseite des glatten
Bandes 54 angeordnet.
In Fig. 4 ist das gewellte Band 55 im Längsschnitt
dargestellt, das entsprechend den Konturen der miteinander
verzahnten Zahnwalzen 16, 18 unter Bildung von Wellen mit
ungleich langen Schenkeln 56, 58 in Querrichtung gewellt ist.
Der 0,5 cm lange kürzere Schenkel 58 ist etwa rechtwinklig zum
1 cm langen längeren Schenkel 56 abgebogen.
In Fig. 5 ist die Profilierungsstation mit einer unterhalb des
Bandes angeordneten Profilierungswalze 21 und einem oberhalb
des Bandes angeordneten gabelförmigen Profilierungsschwert 22
vergrößert dargestellt. Die Profilierungswalze 21 ist mit
hinterschnitten sägezahnförmig profilierten Zähnen versehen.
Im Querschnittsprofil eines jeden Zahnes verlaufen die von
einer Zahnspitze ausgehenden Linien in spitzem Winkel
zueinander und sind auf derselben Seite einer radial
verlaufenden Linie angeordnet. Auf der Oberseite des gewellten
Bandes 55 ist das gabelförmige Profilierungsschwert 22
vorgesehen, das taktweise jeweils in zwei Wellentäler des
gewellten Bandes 55 einschiebbar ist, um dieses entsprechend
der Kontur der Zähne der Profilierungswalze 21 zu profiliertem
Band 60 zu verformen.
In Fig. 6 ist das profilierte Band 60 mit in spitzem Winkel
zueinander verlaufenden Schenkeln 56, 58 der profilierten
Wellen im Längsschnitt dargestellt.
In Fig. 7 ist die Faltstation 24 vergrößert dargestellt. Ein
Friktionswalzenpaar 26, 28 mit positiver Differenz der
Umfangsgeschwindigkeiten zwischen der oberen Friktionswalze 26
und der unteren Friktionswalze 28 dient der Verformung der
zuvor gebildeten profilierten Wellen des profilierten
Bandes 60 zu gefaltetem Band 62 mit Falten, deren Schenkel 56,
58 in paralleler Schuppenlage zueinander verlaufen.
In Fig. 8 ist das gefaltete Band 62 im Längsschnitt
dargestellt, bei dem die Schenkel 56, 58 der Falten parallel
zueinander angeordnet sind.
In Fig. 9 ist die Preßstation 42 mit einer unteren
Preßwalze 44 und einer oberen Preßwalze 46 vergrößert
dargestellt. In der Preßstation 42 werden die zuvor parallel
zueinander und schräg zur Ebene des gefalteten Bandes 62
angeordneten Falten zu liegenden Falten zusammengepreßt, deren
Schenkel 56, 58 eine planparallele Lage zueinander und zur
Ebene des gepreßten Bandes 64 einnehmen, wie in Fig. 10 im
Längsschnitt dargestellt. In diesem Zustand entspricht das
gepreßte Band 64 dem in Fig. 1 gezeigten Abschnitt 1.
In Fig. 11 ist eine Versiegelungsstation 70 mit einer unteren
Versiegelungswalze 72, einer oberen Versiegelungswalze 74 und
einer Heißluft zuführenden Heizeinrichtung 76 dargestellt. Ein
mit Kunststoff beschichtetes gepreßtes Band 64 aus Aluminium
wird schräg von unten unter einem Winkel von 45 Grad unter Zug
der unteren Versiegelungswalze 72 zugeführt. Hierbei erfährt
das mit PVC-Kunststoff beschichtete gepreßte Band 64 eine
Umlenkung, wodurch sich die liegenden Falten während der
Umlenkung Spalten bildend entgegengesetzt zur Einzugsrichtung
aufstellen. Schräg von oben her wird unter einem Winkel von
45 Grad ein glatter Anschlußstreifen 78 aus PVC der oberen
Versiegelungswalze 74 randüberlappend zum gepreßten Band 64
zugeführt. Die Heizeinrichtung 76 ist zwischen gepreßtem
Band 64 und Anschlußstreifen 78 auf der Einzugseite der
Versiegelungswalzen 72, 74 angeordnet. Der Heißluftstrom der
Heizeinrichtung 76 erhitzt die überlappenden Randbereiche von
gepreßtem Band 64 und Anschlußstreifen 78 auf
Schweißtemperatur. Im Walzspalt zwischen den
Versiegelungswalzen 72, 74 werden gepreßtes Band 64 und
Anschlußstreifen 78 anschließend unter Verschweißen zu
randversiegeltem Band 80 zusammengepreßt.
Fig. 12 zeigt im Längsschnitt einen Abschnitt eines in der
Versiegelungsstation 70 hergestellten randversiegelten
Bandes 80 aus mit Kunststoff beschichtetem gepreßtem Band 64
mit liegenden Falten und damit randüberlappend verschweißtem
flachem Anschlußstreifen 78.
Claims (18)
1. Plastisch verformbare Abdeckung mit zumindest einem in
einer Richtung streckbaren Abschnitt, insbesondere für
Bauwerke,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckung aus einem duktilen Werkstoff von
geringer Schichtdicke besteht, daß der streckbare
Abschnitt (1) quer zur Streckrichtung (4) verlaufende
Falten (5) aufweist, deren Schenkel (6, 7) im wesentlichen
parallel zueinander angeordnet sind und ein Schenkel (6)
jeder Falte kürzer als der andere Schenkel (7) ist.
2. Abdeckung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel (6, 7) der Falten (5) parallel zur
Oberfläche der Abdeckung angeordnet sind.
3. Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der duktile Werkstoff Metall ist, vorzugsweise ein
Band (2, 54) aus Aluminium.
4. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die der Bewitterung ausgesetzte Oberfläche der
Abdeckung korrosionsgeschützt ist.
5. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Falten (5) in der Draufsicht gesehen rechteckig
sind.
6. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Falten in der Draufsicht gesehen trapezförmig
sind.
7. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß einer der in Streckrichtung (4) verlaufenden Ränder
der Abdeckung gegen den Austritt von Flüssigkeit
abgedichtet ist.
8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß diese an einem der in Streckrichtung (4) verlaufenden
Ränder, vorzugsweise am abgedichteten Rand, einen flachen
Anschlußstreifen (78) aufweist.
9. Verfahren zur Herstellung einer Abdeckung nach einem der
Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein glattes Band (54), das beschichtet oder
unbeschichtet sein kann, zuerst über seine gesamte Breite
quer gewellt wird mit sägezahnförmigem Profil, wobei die
Wellen ungleich lange Schenkel erhalten, und anschließend
profiliert, gefaltet, gegebenenfalls gepreßt und abgelängt
wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9 zur Herstellung einer Abdeckung
nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß vorzugsweise vor dem Ablängen einer der parallel zur
Streckrichtung (4) verlaufenden Ränder des gefalteten
Bandes (62) oder des gepreßten Bandes (64)
flüssigkeitsdicht versiegelt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10 zur Herstellung einer Abdeckung
nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlußstreifen (78) beim Versiegeln angebracht
wird.
12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß diese eine Wellstation (14), eine
Profilierungsstation (20), eine Faltstation (24),
gegebenenfalls eine Streckstation (30), gegebenenfalls
eine Preßstation (42) und gegebenenfalls eine
Schneidstation (48) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wellstation (14) zur Herstellung eines gewellten
Bandes (55) zwei ineinandergreifende sägezahnförmig
profilierte Zahnwalzen (18, 20) aufweist, bei denen das
Querschnittsprofil eines jeden Zahnes ungleichschenklig
ist, wobei die von einer Zahnspitze ausgehenden etwa
rechtwinklig zueinander verlaufenden Linien auf beiden
Seiten einer radial verlaufenden Linie angeordnet sind,
beide Zahnwalzen (18, 20) unterschiedliche Durchmesser
besitzen und die Zahnwalze (18) mit geringerem Durchmesser
auf der Unterseite des glatten Bandes (54) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilierungsstation (20) zur Herstellung eines
profilierten Bandes (60) eine unterhalb des gewellten
Bandes (55) angeordnete Profilierungswalze (21) mit
hinterschnitten sägezahnförmig profilierten Zähnen und auf
der Oberseite des gewellten Bandes (55) ein vorzugsweise
gabelförmiges Profilierungsschwert (22) aufweist, das
taktweise jeweils in ein Wellental des gewellten
Bandes (55) einschiebbar ist, um dieses entsprechend der
Kontur der Profilierungswalze (21) zu verformen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Faltstation (20) zur Herstellung eines gefalteten
Bandes (62) je eine oberhalb und eine unterhalb des
profilierten Bandes (60) angeordnete Friktionswalze (26, 28)
aufweist, wobei die obere Friktionswalze (26) mit
einer höheren Umfangsgeschwindigkeit als die untere
Friktionswalze (28) rotierbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Streckstation (30) zwei gegenüberliegende
Backenpaare (32, 34; 36, 38) die relativ zueinander in
Streckrichtung (4) des gefalteten Bandes (62) bewegbar
sind, sowie eine Pufferstrecke (40) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Preßstation (42) zwei mit großer Kraft
gegeneinander pressende glatte Preßwalzen (44, 46)
aufweist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17 zur
Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Versiegelungsstation (70) vorgesehen ist, die
zwei glatte Versiegelungswalzen (72, 74) sowie eine
Heizeinrichtung (76), vorzugsweise ein Heißluftgebläse,
aufweist.
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