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DE4333247A1 - Plastisch verformbare Abdeckung - Google Patents

Plastisch verformbare Abdeckung

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Publication number
DE4333247A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
station
cover
band
folds
profiling
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4333247A
Other languages
English (en)
Inventor
Franz Buegener
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braas GmbH
Original Assignee
Braas GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=6499008&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE4333247(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Braas GmbH filed Critical Braas GmbH
Priority to DE4333247A priority Critical patent/DE4333247A1/de
Priority to ES94928260T priority patent/ES2100744T3/es
Priority to EP94928260A priority patent/EP0721537B1/de
Priority to AT94928260T priority patent/ATE149054T1/de
Priority to DE59401839T priority patent/DE59401839D1/de
Priority to DK94928260.2T priority patent/DK0721537T3/da
Priority to PCT/DE1994/001133 priority patent/WO1995009287A1/de
Publication of DE4333247A1 publication Critical patent/DE4333247A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/14Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof
    • E04D13/1407Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof for flat roofs
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D1/00Roof covering by making use of tiles, slates, shingles, or other small roofing elements
    • E04D1/36Devices for sealing the spaces or joints between roof-covering elements
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/14Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof
    • E04D13/147Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof specially adapted for inclined roofs
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D5/00Roof covering by making use of flexible material, e.g. supplied in roll form
    • E04D5/12Roof covering by making use of flexible material, e.g. supplied in roll form specially modified, e.g. perforated, with granulated surface, with attached pads

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Description

Die Erfindung betrifft eine plastisch verformbare Abdeckung mit zumindest einem in einer Richtung streckbaren Abschnitt, insbesondere für Bauwerke.
Derartige Abdeckungen werden beispielsweise im Dachbereich eines Bauwerkes benötigt, um den Zwischenraum zwischen einem aus der Dachfläche herausragenden Bauteil wie einem Kamin, einem Fenster, einer Wand, einem Dunstrohr oder auch zwischen einem First, einem Grat oder dergleichen und der mit profilierten Dacheindeckungsplatten bedeckten Fläche eines Daches an einem Bauwerk wasserdicht abzuschließen. In diesen Fällen ist ausgehend von einer im wesentlichen glatten Fläche oder Kante der Zwischenraum zu einer dreidimensional strukturierten Fläche wasserdicht abzudecken, wobei die dreidimensional strukturierte Oberfläche naturgemäß größer ist als deren Projektion in die Ebene. Daher muß die Abdeckung zumindest in dem auf der dreidimensional strukturierten Oberfläche aufliegenden Bereich streckbar sein.
Aus der DE-C 25 54 341 ist eine Vorrichtung zum Abdichten der Fuge zwischen dem traufseitigen Rand eines in der Dachfläche liegenden Dachfensters und den angrenzenden Dacheindeckungsplatten, bestehend aus einer am traufseitigen Rand des Dachfensters befestigten Dichtungsschürze, deren freier Rand satt auf den Oberseiten der Dacheindeckungsplatten aufliegt, wobei die Kunststoffschürze aus einem elastisch verformbaren Kunststofflappen besteht, dessen freier Rand mittels eines daran befestigten Streifens aus plastisch verformbarem Material, vorzugsweise aus Blei, versteift ist. Zur Anpassung an profilierte Dacheindeckungsplatten weist der Kunststofflappen vor seiner Befestigung am Dachfenster in der Draufsicht die Form eines Kreisringstückes auf, das an seinem kürzeren innerer Rand am Dachfenster befestigt ist und dessen längerer äußerer Rand auf den Dacheindeckungsplatten aufliegt. Somit steht in diesem Bereich eine etwa 25% größere Länge zur Verfügung, um die gegenüber einer Ebene größere Fläche profilierter Dacheindeckungsplatten zu bedecken. In der handelsüblichen Ausführung sind in den Kunststofflappen Wellen eingeprägt, so daß dieser auch für ebene Dacheindeckungsplatten verwendbar ist. Die im verlegten Zustand erforderliche dreidimensionale Form des Kunststofflappens wird durch den am freien Rand befestigten Streifen aus plastisch verformbarem Material fixiert.
Aus der DE-A 30 04 175 ist eine Vorrichtung zur Herstellung von dünnem gewelltem Blech für eine derartige Abdeckung bekannt.
Den bekannten Abdeckungen ist gemeinsam, daß sie abhängig von der Wellenform in gestrecktem Zustand nicht mehr als etwa ein Drittel länger als in gewelltem Zustand sind. Dünnes gewelltes Blech ist außerdem in gewelltem Zustand nicht quer zu den Wellen abbiegbar.
Der Erfindung liegt einerseits die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung insbesondere zum wasserdichten Abdecken des Zwischenraums zwischen einer glatten Fläche und einer größeren Fläche, insbesondere einer stark profilierten Fläche, an einem Dach zu schaffen, die zumindest in einem Abschnitt in einer Richtung um mehr als ein Drittel streckbar, quer zur Streckrichtung abbiegbar, und auf ihrer gesamten Fläche bleibend formbeständig dreidimensional plastisch verformbar ist. Andererseits liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Abdeckung sowie eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird die erste Aufgabe dadurch gelöst, daß die Abdeckung aus einem duktilen Werkstoff von geringer Schichtdicke besteht, der streckbare Abschnitt quer zur Streckrichtung verlaufende liegende Falten aufweist, deren Schenkel im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und ein Schenkel jeder Falte kürzer als der andere Schenkel ist.
Bei einem Längenverhältnis der Schenkel von 2 : 1 ergibt sich eine Abdeckung, deren Falten im eingefalteten Zustand unmittelbar nebeneinander liegen, so daß im gestreckten Zustand die dreifache Länge gegenüber dem gefalteten Zustand erreichbar ist. Bei einem Längenverhältnis der Schenkel von mehr als 2 : 1 ergibt sich eine Abdeckung mit einem weniger als dreifachen Streckvermögen. Es ist somit möglich, das Streckvermögen der Abdeckung in einfacher Weise dem Verwendungszweck anzupassen. Es versteht sich, daß der streckbare Abschnitt die gesamte Fläche der Abdeckung einnehmen kann. Wenn die Falten in der Draufsicht eine rechteckige Form besitzen, so ist der Abschnitt vorzugsweise in gerader Richtung streckbar. Besitzen die Falten in der Draufsicht eine trapezförmige Form, so ergibt sich ein kreisringförmiger Abschnitt, so daß sich die Abdeckung besonders gut zum Anschluß runder Bauteile wie einer Antenne, einem Dunstrohr oder dergleichen eignet.
Bei Faltung mit unterschiedlich langen Schenkeln der Falten können im wesentlichen zwei unterschiedliche Anordnungen entstehen. In der nachfolgenden Erläuterung sind die Schenkel jeweils mit "kurz" und "lang" bezeichnet. Die Winkelrichtung der Abbiegung an jeder Kante ist im mathematischen Sinne, also umgekehrt dem Uhrzeigersinn, mit "positiv 180 Grad" und "negativ 180 Grad" bezeichnet.
Die erste Anordnungsmöglichkeit ist "langer Schenkel/negativ 180 Grad/kurzer Schenkel/positiv 180 Grad/langer Schenkel" und hierzu spiegelbildlich "langer Schenkel/ positiv 180 Grad/kurzer Schenkel/negativ 180 Grad/langer Schenkel". Bei dieser Anordnung erfolgen die Abbiegungen am Ende jedes langen Schenkels jeweils gegensinnig zueinander. Somit beginnen alle langen Schenkel auf der Unterseite und enden auf der Oberseite einer Abdeckung.
Die zweite Anordnungsmöglichkeit ist "langer Schenkel/negativ 180 Grad/kurzer Schenkel/positiv 180 Grad/langer Schenkel/positiv 180 Grad/kurzer Schenkel/negativ 180 Grad/langer Schenkel". Bei dieser Anordnung erfolgen die Abbiegungen am Ende jedes langen Schenkels jeweils gleichsinnig zueinander, bei jedem zweiten Schenkel in derselben Richtung und bei dem dazwischenliegenden langen Schenkel in Gegenrichtung. Somit liegen die langen Schenkel abwechselnd auf der Oberseite und der Unterseite der Abdeckung, die kurzen Schenkel dazwischen. Es entsteht eine Faltung, die zur Mittelsenkrechten des langen Schenkels einer Falte symmetrisch ist.
Die Abdeckung ist besonders leicht quer zur Streckrichtung abbiegbar, wenn die Falten parallel zur Oberfläche der Abdeckung angeordnet sind.
Als Werkstoff für die Abdeckung wird dünnes weich geglühtes Aluminiumblech empfohlen mit einer Dicke im Bereich von weniger als 0,5 mm, vorzugsweise von etwa 0,2 mm.
Da die Falten in eingebautem Zustand der Abdeckung ähnlich einem plissierten Damenrock im Bereich des Bundes im Bereich des nicht gestreckten Randes die ursprüngliche gefaltete Form beibehalten, kann in den engen Spalten der aufeinanderliegenden Falten eingedrungene Flüssigkeit, insbesondere Wasser, durch Kapillarkraft bis zum Rand vordringen. Eine Abdichtung am Rand gegen den Austritt von Flüssigkeit wird erreicht, wenn beispielsweise ein schmaler Randabschnitt umgebördelt ist oder mit Kleber oder dergleichen verschlossen ist.
Sofern nicht die gesamte Fläche der Abdeckung streckbar sein muß, kann ausgehend von einem der in Streckrichtung verlaufenden Ränder zusätzlich ein nicht oder nur wenig streckbarer flacher Anschlußstreifen vorgesehen sein. Dieser wird vorteilhafterweise an dem abgedichteten und nicht streckbaren Rand der Abdeckung angebracht. Ein Anschlußstreifen aus Metall kann wasserdicht an den gefalteten Abschnitt beispielsweise randüberlappend angebördelt oder angeklebt sein.
Ein Angriff der Abdeckung durch aggressive Gase oder Flüssigkeiten wie sauren Regen wird vermieden, wenn die der Bewitterung ausgesetzte Oberfläche der Abdeckung korrosionsgeschützt ist. Hierzu kann auf der Oberseite der Abdeckung eine Schutzschicht vorgesehen sein. Die Abdeckung kann auch aus Verbundmaterial bestehen, beispielsweise aus mit PVC oder einem anderen Kunststoff beschichtetem Substrat, Insbesondere Aluminiumblech. Dabei sollte das Blech etwa 0,2 mm dick und die Kunststoff-Schicht etwa 0,5 mm dick sein. Wesentlich ist, daß die Werkstoffe und die Dicken der Beschichtung und des Substrats so aufeinander abgestimmt sind, daß bei Verwendung einer elastischen Beschichtung die Haltekraft der verformten Abdeckung die elastische Rückstellkraft der Beschichtung übersteigt.
Eine derartige Abdeckung aus Metall-Kunststoff-Verbundmaterial hat den Vorteil, daß die Falten angrenzend an einen der in Streckrichtung verlaufenden Ränder leicht wasserdicht miteinander verbunden werden können. Die wasserdichte Verbindung der Falten am Rand kann beispielsweise durch Verkleben, insbesondere mit Schmelzkleber oder Zweikomponentenkleber, durch Quellschweißen, durch Warmschmelzen oder durch Verschweißen, beispielsweise mittels Ultraschall oder Hochfrequenz erfolgen. Es versteht sich, daß zur Abdichtung des Randes eine schmale Beschichtung im Randbereich ausreicht.
Bei einer Abdeckung aus Metall-Kunststoff-Verbundmaterial kann die Verbindung mit einem einen Kunststofflappen bildenden Anschlußstreifen aus Kunststoff in einfacher Weise durch Schweißen erfolgen, wenn der Anschlußstreifen und die Beschichtung der Abdeckung aus artverwandtem oder gleichem Material bestehen.
Sofern die Abdeckung beispielsweise zum Anschluß eines Schrägdachfensters an ein mit profilierten Dacheindeckungsplatten eingedecktes Dach als Fensterschürze verwendet werden soll, die seitlich unter angrenzenden Dacheindeckungsplatten zu liegen kommt, so kann in diesen Bereichen auf die Faltung verzichtet werden, da hier eine Streckung nicht erforderlich ist. In diesem Fall genügt es, wenn nur der mittlere Abschnitt der Abdeckung streckbar ausgeführt ist.
Um eine erfindungsgemäße Abdeckung herzustellen, ist folgendes Verfahren vorteilhaft: Ein auf einer Bandmutterrolle angeliefertes glattes Band, das beschichtet oder unbeschichtet sein kann, wird zuerst über seine gesamte Breite quer gewellt, wobei die Wellen ein sägezahnförmiges Profil mit ungleich langen Schenkeln erhalten und der kürzere Schenkel etwa rechtwinklig zum längeren Schenkel abgebogen ist. Anschließend wird das gewellte Band profiliert, wobei an den Wellenbergen bzw. in den Wellentälern spitze Winkel entstehen, also etwa die Form überwerfender Wellen entsteht. Das profilierte Band wird anschließend gefaltet, so daß aus diesen Wellen flache Falten gebildet werden. Das gefaltete Band kann zusätzlich gepreßt werden, so daß die Schenkel der Falten nunmehr parallel zueinander und parallel zur Oberfläche des gepreßten Bandes angeordnet sind. In einem letzten Schritt wird das gepreßte Band auf die für eine einzelne Abdeckung, für die Weiterverarbeitung oder für den Versand erforderliche Länge abgelängt.
Sofern an den quer zur Streckrichtung verlaufenden Randabschnitten einer Abdeckung glatte Bereiche vorzusehen sind, kann in diesen Bereichen auf eine Wellung und nachfolgende Faltung verzichtet werden. Im Interesse einer kontinuierlichen Herstellung der Faltenform kann es jedoch vorteilhaft sein, das Material in diesen Bereichen nach dem Falten wieder zu strecken. Dies hat den Vorteil, daß auch die im wesentlichen glatten Randbereiche infolge der aufgebogenen Falten eine ähnliche Oberflächenstruktur aufweisen wie die gefalteten Bereiche, so daß derselbe optische Eindruck entsteht.
Sofern einer der parallel zur Streckrichtung verlaufenden Ränder des Bandes flüssigkeitsdicht versiegelt werden soll, kann dies kontinuierlich vor dem Ablängen oder diskontinuierlich im Anschluß daran erfolgen. Hierzu kann ein unbeschichtetes Band aus Metall beispielsweise umgebördelt und/oder mit Klebstoff oder dergleichen versiegelt werden. Bei einem beschichteten Band kann die Beschichtung beispielsweise durch Wärmeeinwirkung miteinander verschweißt werden. Hierzu werden vorteilhafterweise die Falten des beschichteten Bandes kurz aufgebogen, und ein Heißluftstrom kann auf die Oberfläche geblasen werden, so daß die Beschichtung erweicht. Anschließend werden die Falten zusammengepreßt, wobei die erweichte Beschichtung auch Zwischenräume zwischen den Falten ausfüllt und eine glatte Oberfläche entsteht. Sofern eine Abdeckung zusätzlich mit einem glatten Anschlußstreifen an dem betreffenden Rand versehen sein soll, so kann dieser Anschlußstreifen gleichzeitig beim Versiegeln der Falten angebracht werden.
Eine zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Verfahrens geeignete Vorrichtung weist vorteilhafterweise folgende Stationen auf: eine Wellstation, eine Profilierungsstation, eine Faltstation, eine Preßstation und eine Schneidstation. Zwischen der Faltstation und der Preßstation kann gegebenenfalls eine Streckstation mit Pufferstrecke vorgesehen sein.
Die Wellstation weist zwei ineinandergreifende sägezahnförmig profilierte Zahnwalzen auf, zwischen denen das in glattem Zustand angelieferte Band quer zur Streckrichtung gewellt wird. Die Neigungswinkel der beiden Flanken eines Zahnes sind unterschiedlich und entsprechen dem gewünschten Streckvermögen der herzustellenden Abdeckung. Das Querschnittsprofil eines jeden Zahnes ist daher ungleichschenklig, wobei die von einer Zahnspitze ausgehenden etwa rechtwinklig zueinander verlaufenden Linien auf beiden Seiten einer radial verlaufenden Linie angeordnet sind. Das Ausformen des gewellten Bandes wird erleichtert, wenn beide Zahnwalzen unterschiedliche Durchmesser besitzen. Bevorzugt ist die Zahnwalze mit geringerem Durchmesser auf der Unterseite des Bandes angeordnet.
Die Profilierungsstation weist eine Profilierungswalze und ein Profilierungsschwert auf. Die Profilierungswalze ist unterhalb des Bandes angeordnet und mit hinterschnitten sägezahnförmig profilierten Zähnen versehen. Im Querschnittsprofil eines jeden Zahnes verlaufen die von einer Zahnspitze ausgehenden Linien in spitzem Winkel zueinander und sind auf derselben Seite einer radial verlaufenden Linie angeordnet. Oberhalb des gewellten Bandes ist ein Profilierungsschwert vorgesehen, das taktweise jeweils in ein Wellental des gewellten Bandes einschiebbar ist, um dieses entsprechend der Kontur der Profilierungswalze zu verformen. Das Profilierungsschwert kann als Gabelschwert ausgeführt sein, so daß dieses gleichzeitig zwei Wellentäler erreicht. Dadurch ist eine besonders starke Abkantung um eine Zahnspitze der Profilierungswalze erzielbar.
Die Faltstation enthält je eine oberhalb und unterhalb des profilierten Bandes angeordnete Friktionswalze, wobei die obere Friktionswalze mit einer höheren Umfangsgeschwindigkeit als die untere Friktionswalze rotiert. Beide Friktionswalzen sind vorteilhafterweise mit einem einen hohen Reibungskoeffizienten aufweisenden Belag versehen, beispielsweise aus Gummi. Zwischen diesen Friktionswalzen werden die im profilierten Band befindlichen Wellen zu Falten zusammengefaltet.
Wenn einer oder mehrere Bereiche einer Abdeckung nicht gefaltet werden sollen, so können kurzzeitig die Zahnwalzen der Wellstation auseindergefahren sein, das Profilierungsschwert der Profilierungsstation von der Profilierungswalze fern bleiben und die Friktionswalzen der Faltstation auseinandergefahren sein.
Sofern die Faltung des Bandes kontinuierlich erfolgen soll, kann auch eine Streckstation zur Erzeugung faltenfreier Abschnitte vorgesehen sein. Hierzu können zwei gegenüberliegende Backenpaare vorgesehen sein, die das gefaltete Band einspannen. Die Backenpaare sind relativ zueinander in Streckrichtung des gefalteten Bandes bewegbar, so daß zwischen den Backenpaaren wieder ein Abschnitt ohne Faltung gebildet werden kann. Zum Ausgleich der ungleichförmigen Bewegung des Bandes in der Streckstation kann diese eine Pufferstrecke aufweisen.
Das Zusammenpressen der Falten erfolgt schließlich in der Preßstation, wo das gefaltete Band zwischen zwei mit großer Kraft gegeneinander pressenden glatten Preßwalzen durchläuft.
Zum Schluß folgt eine an sich bekannte Schneidstation, die zwei Schneidmesser aufweist.
Anschließend können einzelne Abdeckungen streifenweise abgelegt oder längere Abschnitte einer Wickelstation mit Wickelwalze zugeführt werden.
Zum Versiegeln des einen in Streckrichtung des gefalteten oder gepreßten Bandes verlaufenden Randes kann zusätzlich eine Versiegelungsstation vorgesehen sein. Eine für mit Kunststoff beschichtetes gefaltetes oder gepreßtes Band besonders geeignete Versiegelungsstation ist ähnlich der Preßstation mit zwei glatten Versiegelungswalzen sowie zusätzlich mit einer Heizeinrichtung versehen. Vor dem Einlaufen in den Walzspalt zwischen den Versiegelungswalzen wird das gefaltete oder gepreßte Band zu seiner Unterseite hin gewölbt, so daß die Falten auf der Oberseite leicht auseinanderklaffen. In diesem Bereich ist nahe dem Rand des gefalteten oder gepreßten Bandes auf dessen Oberseite eine Heizeinrichtung angeordnet, vorzugsweise ein Heißluftgebläse, so daß die heiße Luft die Beschichtung zwischen den Falten erhitzen kann. Anschließend wird das gefaltete oder gepreßte Band zwischen den Versiegelungswalzen zusammengepreßt, wobei die Beschichtung zwischen den Falten zumindest oberflächlich miteinander verschweißt und verfestigt wird.
Sofern an dem versiegelten Rand ein Anschlußstreifen aus Kunststoff angebracht werden soll, durchläuft das gefaltete oder gepreßte Band die Versiegelungsstation entgegengesetzt zur vorstehend beschriebenen Fertigungsvorrichtung, wird also von der Wickelwalze wieder abgewickelt. Das gefaltete oder gepreßte Band wird unter Zugspannung der unteren glatten Versiegelungswalze schräg von unten unter einem Winkel von etwa 45 Grad zugeführt, so daß die Falten auf der Oberseite leicht auseinanderklaffen. Der Anschlußstreifen wird der Versiegelungsstation schräg von oben oberhalb der Heizeinrichtung als den Randbereich des gefalteten oder gepreßten Bandes überdeckender Kunststoffstreifen zugeführt und auf seiner Unterseite von der Heizeinrichtung erhitzt. Im Walzspalt der Versiegelungswalzen erfolgt dann zugleich mit der Versiegelung der Falten die Verbindung des Randes mit dem Anschlußstreifen.
Es versteht sich, daß mit zylinderförmigen Walzen in der Wellstation, in der Profilierungsstation, in der Faltstation und in der Preßstation gefaltete gerade Abschnitte des Bandes erzeugt werden. Sind die Walzen dieser Stationen konisch ausgeführt, so eignet sich die Vorrichtung zur Herstellung eines Bandes bzw. von Abdeckungen mit kreisringförmigen gefalteten Abschnitten. Es versteht sich, daß in diesem Fall auch in der Versiegelungsstation konische Walzen vorzusehen sind.
In der Zeichnung ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, das im folgenden näher erläutert wird.
Es zeigt
Fig. 1 einen Abschnitt einer erfindungsgemäßen Abdeckung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 schematisch eine Vorrichtung zur Herstellung der Abdeckung aus Fig. 1 mit einer Wellstation, einer Profilierungsstation, einer Faltstation, einer Streckstation mit Pufferstrecke, einer Preßstation und einer Schneidstation,
Fig. 3 die Wellstation aus Fig. 2,
Fig. 4 einen Abschnitt eines gewellten Bandes aus Fig. 3 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 5 die Profilierungsstation aus Fig. 2,
Fig. 6 einen Abschnitt eines profilierten Bandes aus Fig. 5 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 7 die Faltstation aus Fig. 2,
Fig. 8 einen Abschnitt eines gefalteten Bandes aus Fig. 7 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 9 die Preßstation aus Fig. 2,
Fig. 10 einen Abschnitt eines gepreßten Bandes aus Fig. 9 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 11 eine Versiegelungsstation und
Fig. 12 einen Abschnitt eines randversiegelten Bandes aus Fig. 11 in vergrößerter Darstellung.
In Fig. 1 ist ein Abschnitt 1 einer erfindungsgemäßen 30 cm breiten Abdeckung aus einem gefaltetem Band 2 aus 0,2 mm dickem Aluminiumblech mit einer 0,5 mm dicken Kunststoff- Beschichtung 3 aus PVC (Polyvinylchlorid) mit quer zur Streckrichtung 4 verlaufenden liegenden Falten 5 perspektivisch dargestellt. Die Schenkel 6, 7 der Falten 5 sind parallel zueinander und parallel zur Oberfläche der Abdeckung angeordnet. Ein Schenkel 6 jeder Falte 5 ist kürzer als der andere Schenkel 7, der kürzere Schenkel 6 ist 0,5 cm lang, der längere Schenkel 7 ist 1 cm lang.
In Fig. 2 ist eine Vorrichtung 10 zur Herstellung einer Abdeckung mit Abschnitten gemäß Fig. 1 dargestellt mit einer Bandmutterrolle 12, einer Wellstation 14 mit Zahnwalzen 16, 18, einer Profilierungsstation 20 mit einer Profilierungswalze 21 und einem Profilierungsschwert 22, einer Faltstation 24 mit Friktionswalzen 26, 28, einer Streckstation 30 mit Backenpaaren 32, 34; 36, 38 und einer Pufferstrecke 40, einer Preßstation 42 mit Preßwalzen 44, 46 und einer Schneidstation 48 mit zwei Schneidmessern 50, 52.
Die in Fig. 2 dargestellte Streckstation 30 mit Backenpaaren 32, 34; 36, 38 und einer Pufferstrecke 40 kann optional zur Herstellung einer Abdeckung mit glatten Abschnitten eingesetzt werden.
Von einer Bandmutterrolle 12 wird ein 30 cm breites 0,2 mm dickes mit PVC-Kunststoff 0,5 mm dick beschichtetes glattes Band 54 aus Aluminium der Wellstation 14 zugeführt.
Die in Fig. 3 vergrößert dargestellte Wellstation weist zwei ineinandergreifende sägezahnförmig profilierte Zahnwalzen 16, 18 auf, zwischen denen das angelieferte glatte Band 54 quer zur Streckrichtung zu gewelltem Band 55 gewellt wird. Das Querschnittsprofil eines jeden Zahnes der Zahnwalzen 16, 18 ist ungleichschenklig, wobei die von einer Zahnspitze ausgehenden etwa rechtwinklig zueinander verlaufenden Linien auf beiden Seiten einer radial verlaufenden Linie angeordnet sind. Beide Zahnwalzen 16, 18 besitzen unterschiedliche Durchmesser, die Zahnwalze 18 mit geringerem Durchmesser ist auf der Unterseite des glatten Bandes 54 angeordnet.
In Fig. 4 ist das gewellte Band 55 im Längsschnitt dargestellt, das entsprechend den Konturen der miteinander verzahnten Zahnwalzen 16, 18 unter Bildung von Wellen mit ungleich langen Schenkeln 56, 58 in Querrichtung gewellt ist. Der 0,5 cm lange kürzere Schenkel 58 ist etwa rechtwinklig zum 1 cm langen längeren Schenkel 56 abgebogen.
In Fig. 5 ist die Profilierungsstation mit einer unterhalb des Bandes angeordneten Profilierungswalze 21 und einem oberhalb des Bandes angeordneten gabelförmigen Profilierungsschwert 22 vergrößert dargestellt. Die Profilierungswalze 21 ist mit hinterschnitten sägezahnförmig profilierten Zähnen versehen. Im Querschnittsprofil eines jeden Zahnes verlaufen die von einer Zahnspitze ausgehenden Linien in spitzem Winkel zueinander und sind auf derselben Seite einer radial verlaufenden Linie angeordnet. Auf der Oberseite des gewellten Bandes 55 ist das gabelförmige Profilierungsschwert 22 vorgesehen, das taktweise jeweils in zwei Wellentäler des gewellten Bandes 55 einschiebbar ist, um dieses entsprechend der Kontur der Zähne der Profilierungswalze 21 zu profiliertem Band 60 zu verformen.
In Fig. 6 ist das profilierte Band 60 mit in spitzem Winkel zueinander verlaufenden Schenkeln 56, 58 der profilierten Wellen im Längsschnitt dargestellt.
In Fig. 7 ist die Faltstation 24 vergrößert dargestellt. Ein Friktionswalzenpaar 26, 28 mit positiver Differenz der Umfangsgeschwindigkeiten zwischen der oberen Friktionswalze 26 und der unteren Friktionswalze 28 dient der Verformung der zuvor gebildeten profilierten Wellen des profilierten Bandes 60 zu gefaltetem Band 62 mit Falten, deren Schenkel 56, 58 in paralleler Schuppenlage zueinander verlaufen.
In Fig. 8 ist das gefaltete Band 62 im Längsschnitt dargestellt, bei dem die Schenkel 56, 58 der Falten parallel zueinander angeordnet sind.
In Fig. 9 ist die Preßstation 42 mit einer unteren Preßwalze 44 und einer oberen Preßwalze 46 vergrößert dargestellt. In der Preßstation 42 werden die zuvor parallel zueinander und schräg zur Ebene des gefalteten Bandes 62 angeordneten Falten zu liegenden Falten zusammengepreßt, deren Schenkel 56, 58 eine planparallele Lage zueinander und zur Ebene des gepreßten Bandes 64 einnehmen, wie in Fig. 10 im Längsschnitt dargestellt. In diesem Zustand entspricht das gepreßte Band 64 dem in Fig. 1 gezeigten Abschnitt 1.
In Fig. 11 ist eine Versiegelungsstation 70 mit einer unteren Versiegelungswalze 72, einer oberen Versiegelungswalze 74 und einer Heißluft zuführenden Heizeinrichtung 76 dargestellt. Ein mit Kunststoff beschichtetes gepreßtes Band 64 aus Aluminium wird schräg von unten unter einem Winkel von 45 Grad unter Zug der unteren Versiegelungswalze 72 zugeführt. Hierbei erfährt das mit PVC-Kunststoff beschichtete gepreßte Band 64 eine Umlenkung, wodurch sich die liegenden Falten während der Umlenkung Spalten bildend entgegengesetzt zur Einzugsrichtung aufstellen. Schräg von oben her wird unter einem Winkel von 45 Grad ein glatter Anschlußstreifen 78 aus PVC der oberen Versiegelungswalze 74 randüberlappend zum gepreßten Band 64 zugeführt. Die Heizeinrichtung 76 ist zwischen gepreßtem Band 64 und Anschlußstreifen 78 auf der Einzugseite der Versiegelungswalzen 72, 74 angeordnet. Der Heißluftstrom der Heizeinrichtung 76 erhitzt die überlappenden Randbereiche von gepreßtem Band 64 und Anschlußstreifen 78 auf Schweißtemperatur. Im Walzspalt zwischen den Versiegelungswalzen 72, 74 werden gepreßtes Band 64 und Anschlußstreifen 78 anschließend unter Verschweißen zu randversiegeltem Band 80 zusammengepreßt.
Fig. 12 zeigt im Längsschnitt einen Abschnitt eines in der Versiegelungsstation 70 hergestellten randversiegelten Bandes 80 aus mit Kunststoff beschichtetem gepreßtem Band 64 mit liegenden Falten und damit randüberlappend verschweißtem flachem Anschlußstreifen 78.

Claims (18)

1. Plastisch verformbare Abdeckung mit zumindest einem in einer Richtung streckbaren Abschnitt, insbesondere für Bauwerke, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung aus einem duktilen Werkstoff von geringer Schichtdicke besteht, daß der streckbare Abschnitt (1) quer zur Streckrichtung (4) verlaufende Falten (5) aufweist, deren Schenkel (6, 7) im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und ein Schenkel (6) jeder Falte kürzer als der andere Schenkel (7) ist.
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (6, 7) der Falten (5) parallel zur Oberfläche der Abdeckung angeordnet sind.
3. Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der duktile Werkstoff Metall ist, vorzugsweise ein Band (2, 54) aus Aluminium.
4. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die der Bewitterung ausgesetzte Oberfläche der Abdeckung korrosionsgeschützt ist.
5. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Falten (5) in der Draufsicht gesehen rechteckig sind.
6. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Falten in der Draufsicht gesehen trapezförmig sind.
7. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß einer der in Streckrichtung (4) verlaufenden Ränder der Abdeckung gegen den Austritt von Flüssigkeit abgedichtet ist.
8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß diese an einem der in Streckrichtung (4) verlaufenden Ränder, vorzugsweise am abgedichteten Rand, einen flachen Anschlußstreifen (78) aufweist.
9. Verfahren zur Herstellung einer Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein glattes Band (54), das beschichtet oder unbeschichtet sein kann, zuerst über seine gesamte Breite quer gewellt wird mit sägezahnförmigem Profil, wobei die Wellen ungleich lange Schenkel erhalten, und anschließend profiliert, gefaltet, gegebenenfalls gepreßt und abgelängt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9 zur Herstellung einer Abdeckung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise vor dem Ablängen einer der parallel zur Streckrichtung (4) verlaufenden Ränder des gefalteten Bandes (62) oder des gepreßten Bandes (64) flüssigkeitsdicht versiegelt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10 zur Herstellung einer Abdeckung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußstreifen (78) beim Versiegeln angebracht wird.
12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Wellstation (14), eine Profilierungsstation (20), eine Faltstation (24), gegebenenfalls eine Streckstation (30), gegebenenfalls eine Preßstation (42) und gegebenenfalls eine Schneidstation (48) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellstation (14) zur Herstellung eines gewellten Bandes (55) zwei ineinandergreifende sägezahnförmig profilierte Zahnwalzen (18, 20) aufweist, bei denen das Querschnittsprofil eines jeden Zahnes ungleichschenklig ist, wobei die von einer Zahnspitze ausgehenden etwa rechtwinklig zueinander verlaufenden Linien auf beiden Seiten einer radial verlaufenden Linie angeordnet sind, beide Zahnwalzen (18, 20) unterschiedliche Durchmesser besitzen und die Zahnwalze (18) mit geringerem Durchmesser auf der Unterseite des glatten Bandes (54) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilierungsstation (20) zur Herstellung eines profilierten Bandes (60) eine unterhalb des gewellten Bandes (55) angeordnete Profilierungswalze (21) mit hinterschnitten sägezahnförmig profilierten Zähnen und auf der Oberseite des gewellten Bandes (55) ein vorzugsweise gabelförmiges Profilierungsschwert (22) aufweist, das taktweise jeweils in ein Wellental des gewellten Bandes (55) einschiebbar ist, um dieses entsprechend der Kontur der Profilierungswalze (21) zu verformen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltstation (20) zur Herstellung eines gefalteten Bandes (62) je eine oberhalb und eine unterhalb des profilierten Bandes (60) angeordnete Friktionswalze (26, 28) aufweist, wobei die obere Friktionswalze (26) mit einer höheren Umfangsgeschwindigkeit als die untere Friktionswalze (28) rotierbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Streckstation (30) zwei gegenüberliegende Backenpaare (32, 34; 36, 38) die relativ zueinander in Streckrichtung (4) des gefalteten Bandes (62) bewegbar sind, sowie eine Pufferstrecke (40) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßstation (42) zwei mit großer Kraft gegeneinander pressende glatte Preßwalzen (44, 46) aufweist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17 zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Versiegelungsstation (70) vorgesehen ist, die zwei glatte Versiegelungswalzen (72, 74) sowie eine Heizeinrichtung (76), vorzugsweise ein Heißluftgebläse, aufweist.
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