DE4331453A1 - Spannfutter - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Spannfutter für drehende Werkzeuge mit einem mehr
teiligen Gehäuse, dessen Vorderteil eine Kopfhülse bildet, in der Spannbacken in
Kontakt mit einer konischen Innenfläche der Kopfhülse beweglich gelagert und
mit einer Antriebseinrichtung verbunden sind, wobei die Kopfhülse eine rotati
onssymmetrische Grundform mit einer koaxialen Bohrung sowie einer
wenigstens in einem radialen Teilbereich glatten oder gestuften konischen
äußeren Stirnfläche aufweist.
Ein solches Spannfutter ist aus der EP-B-0054774 bekannt. Es dient zum Ein
spannen von Werkzeugen, wie Bohrern, Fräsern und dergleichen. Mit einem ein
gespannten Werkzeug normaler Bauart kann nur ein Arbeitsvorgang durchge
führt werden. Zwar gibt es Sonderwerkzeuge, mit denen mehrere unterschiedli
che Bearbeitungen gleichzeitig oder nacheinander an einem Werkstück vorge
nommen werden können, beispielsweise das Bohren einer Stufenbohrung oder
das Bohren mit anschließendem Fasen des Bohrungsrandes, jedoch ist die Her
stellung solcher Werkzeuge teuer und es handelt sich in der Regel um Sonderan
fertigungen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Spannfutter der eingangs genannten Art so
auszubilden, daß außer dem zentralen Hauptwerkzeug noch mindestens ein
weiteres Werkzeug befestigt werden kann, um mindestens zwei Bearbeitungs
vorgänge gleichzeitig oder nacheinander ausführen zu können. Diese Aufgabe
wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in der Kopfhülse mindestens eine
stirnseitige, zur Stirnfläche hin offene Ausnehmung vorgesehen ist, in der eine
Führung für einen Schieber ausgebildet ist, daß die Führung in der koaxialen
Bohrung mündet und sich wenigstens angenähert bis an den Außenumfang der
Kopfhülse erstreckt und parallel zu einer Axialebene der Kopfhülse verläuft und
daß der Schieber an seinem radial innenliegenden Ende ein Bearbeitungselement
trägt, dessen Arbeitszone in der genannten Axialebene liegt.
Vorzugsweise besteht das Bearbeitungselement aus einer Schneidplatte und de
ren Schneidkante liegt dann in der genannten Axialebene. Wenn also mit dem
im Spannfutter zentral eingespannten Bohrer im Werkstück eine Bohrung einge
bracht wird, ermöglicht das mindestens eine weitere Bearbeitungselement am
Schieber einen weiteren Arbeitsvorgang, der eine der folgenden Anwendungs
möglichkeiten umfaßt: Fasen, Entgraten, Planen, Axialeinstechen, Profilieren,
Aufrauhen, Bürsten etc.
Dabei liegt es im Rahmen der Erfindung, die Kopfhülse mit zwei oder auch mehr
umfangsversetzten Ausnehmungen gleicher Gestalt auszustatten und es ver
steht sich, daß die Ausnehmungen dann gleiche Umfangsabstände aufweisen,
so daß für einen Massenausgleich gesorgt ist. Alle Ausnehmungen haben dann
die genannten Schieberführungen und die Schieber können unabhängig vonein
ander in unterschiedlichen Radialabständen von der Spannfutterachse festgelegt
werden und durchaus auch unterschiedliche Werkzeuge für unterschiedliche Be
arbeitungen tragen. Gemäß einer Weiterbildung ist in wenigstens einer der Aus
nehmungen ein Blindeinsatz herausnehmbar befestigt, der die Ausnehmung
mindestens zum größten Teil ausfüllt. Wird also in einem Anwendungsfall neben
dem Hauptwerkzeug nur ein Hilfswerkzeug benötigt, so können im Fall eines
Spannfutters mit zwei Stirnflächenausnehmungen in der einen ein Schieber mit
Schneidplatte und in der anderen ein Blindeinsatz befestigt werden. Der Blind
einsatz sorgt für einen Massenausgleich, was bei hohen Drehzahlen des
Spannfutters von Bedeutung ist. Dank der zusätzlichen Ausnehmungen in der
Stirnfläche des Spannfutters wird dieses zu einem Universalspannfutter, das
z. B. mit Blindeinsätzen in beiden oder in allen Ausnehmungen ein herkömmli
ches Spannfutter, z. B. Bohrfutter ersetzt. Die Ausnehmungen sind dann vor
zugsweise stirnflächenbündig geschlossen. Das Spannfutter läßt sich aber sehr
schnell in ein Mehrfachwerkzeug umrüsten, in dem der Blindeinsatz herausge
nommen und durch einen Schieber mit Schneidplatte ersetzt wird.
Die Ausnehmungen sind vorzugsweise nicht mit ihrer Mitte radial angeordnet,
vielmehr liegt die Mitte der Ausnehmung bzw. des Schiebers zur Axialebene
versetzt. Dies ermöglicht, die Schneidplatte am Schieber seitlich anzuordnen,
so daß die Schneidkante der Schneidplatte mindestens angenähert in der ge
nannten Axialebene liegt. Damit wird es möglich, auch Bearbeitungen auf sehr
kleinem Durchmesser durchzuführen.
Besonders vorteilhaft ist die Ausbildung einer Stützfläche in der Führung, an der
sich der Schieber mit einer Gegenfläche abstützen kann, wobei die Schneid
platte an der dieser Gegenfläche des Schiebers gegenüberliegenden Schiebersei
tenfläche befestigt wird. Die beim Schneiden auftretenden Reaktionskräfte
werden dann in Umfangsrichtung von der Schneidplatte auf den Schieber und
von diesem auf die Stützfläche der Kopfhülse übertragen. Die Anordnung der
Ausnehmung oder der Ausnehmungen ist also vorzugsweise so getroffen, daß -
bezogen auf eine imaginäre, die Kopfhülse in zwei Hälften unterteilende Axiale
bene - jede Ausnehmung bzw. jede der beiden Ausnehmungen wenigstens zum
größten Teil in einer der Kopfhülsenhälften liegt.
Die Führung hat gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung eine ebene Bodenflä
che, die mit der Achse der Kopfhülse einen Winkel wenigstens angenähert
gleich dem der konischen Stirnfläche bildet. Dank dieses Merkmals muß die
Stirnwand der Kopfhülse nicht zu dick werden und die Anlagefläche des Schie
bers an der Stützfläche der Kopfhülse wird vergrößert. Auch wird der tatsächli
che Schiebeweg des Schiebers bezogen auf eine bestimmte radiale Zustellung
vergrößert, was der Einstellgenauigkeit zugute kommt.
Eine vorteilhafte Weiterbildung besteht noch darin, daß der Schieber eine sich in
Schieberichtung erstreckende Längsverzahnung aufweist und in der Kopfhülse
ein Sackloch zum Führen eines drehbaren Antriebsmittels vorgesehen ist, wel
ches eine Umfangsverzahnung aufweist, die in die Längsverzahnung des Schie
bers antriebsmäßig eingreift. Dieses Antriebsmittel kann aus einem drehbar ge
lagerten Zahnritzel bestehen, das mit einem zentral einsetzbaren Werkzeug ge
dreht werden kann, um den Schieber in Längsrichtung zu justieren. Eine beson
ders einfache Alternative besteht gemäß einer Weiterbildung der Erfindung
darin, daß das Antriebsmittel als Handwerkzeug in Form eines Schraubendre
hers ausgebildet ist. Dieser Schraubendreher ist mit der Umfangsverzahnung
versehen, so daß er lediglich in das Sackloch eingesteckt werden muß, um mit
der Zahnstangenausbildung des Schiebers in Antriebseingriff zu treten.
Der Querschnitt des Schiebers ist vorzugsweise L-förmig, wobei der Schieber
mit einem schmalen Steg in eine hinterschnittene Nut in der Stützfläche der
Kopfhülse eingreift. Damit ist der Schieber gegen axiales Abheben gesichert.
Dieser Steg kann die genannte Längsverzahnung aufweisen oder der Schieber
wird mit einem umgekehrten T-Querschnitt ausgebildet, so daß der von der
Stützfläche der Kopfhülse abliegende Steg die Längsverzahnung trägt. Gemäß
einer Abwandlung verläuft die Stützfläche der Führung spitzwinklig zur Boden
fläche. Sie kann dann als ebene hinterschnittene Seitenfläche ausgebildet sein.
Der Schieber ist dann mit einer komplementären Keilfläche ausgestattet, so daß
auch diese Ausbildung den Schieber gegen axiales Abheben sichert. Bei einer
Führung mit symmetrischem Querschnitt würde die Führung dann schwalben
schwanzförmig gestaltet sein.
Anhand der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt, sei
diese näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Axialschnitt durch die Kopfhülse mit gestrichelt dargestelltem
Gehäusehinterteil,
Fig. 2 eine Stirnansicht der Kopfhülse gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht durch die Kopfhülse längs der Linie A-C der Fig. 1,
Fig. 4 eine Stirnansicht ähnlich Fig. 2, jedoch nach Wegnahme der Zusatz
werkzeuge mit ihren Schiebern und Schließen der Ausnehmungen durch Blind
stücke,
Fig. 5 eine Schnittansicht längs der Linie B-C bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 4,
Fig. 6 die Ansicht eines Spannfutters, dessen Kopfhülse zwei Schieber auf
weist, die mittels Zahnstangenantrieben betätigbar sind,
Fig. 7 eine Schnittansicht ähnlich Fig. 3, jedoch durch die Ausführungsform
der Kopfhülse nach Fig. 6,
und
Fig. 8 eine Ansicht des bei der Ausführung gemäß Fig. 6 verwendeten Schie
bers.
Das Spannfutter gemäß Fig. 1 weist ein Gehäuse 10 auf, das zweiteilig aus
gebildet ist und auf dessen schaftartigen Hinterteil 12 eine Kopfhülse 14 aufge
schraubt und am Gehäuseteil 12 mittels einer Radialschraube 16 gegen Relativ
drehung gesichert ist. Die Kopfhülse 14 hat einen Innenkonus 18, an dem
Spannbacken 20 abgestützt sind. An den Innenkonus 20 schließt sich eine zy
lindrische Bohrung 22 an, die kopfseitig offen ist. Die konische Stirnfläche der
Kopfhülse 14 ist mit 24 bezeichnet.
In der Stirnfläche 24 befinden sich zwei umfangsversetzte Ausnehmungen 26,
in welcher je eine Führung 28 für einen Schieber 30 ausgebildet ist. Parallel zu
einer Axialebene 32 der Kopfhülse 14 liegt eine Stützfläche 34, die im Ausfüh
rungsbeispiel die Stirnfläche 24 rechtwinklig schneidet. An dieser Stützfläche
34 stützt sich der Schieber 30 mit einer ebenen Gegenfläche 36 ab. Der Schie
ber 30 hat eine ebene Bodenfläche 38, die den ebenfalls eben ausgebildeten
Boden 40 der Ausnehmung 26 kontaktiert. Dieser Boden 40 liegt in einer
Schrägebene, die von der Axialebene 32 der Kopfhülse 14 rechtwinklig
durchsetzt wird. Die Schrägebene des Bodens 40 bildet mit der Achse der
Kopfhülse 14 denselben Winkel wie die Stirnfläche 24.
Der Schieber 30 hat bodenseitig einen vorspringenden Steg 42, der in eine an
die Bodenfläche 40 der Ausnehmung 26 anschließende Nut 44 der Führung 28
eingreift. Der Steg 44 erstreckt sich über die ganze Länge des Schiebers 30 und
die Nut 44 reicht ihrerseits über die Länge der Führung 28. Die Führung 28 ist
stirnseitig offen und erstreckt sich über die Mantellinienlänge der Stirnfläche 24,
so daß der Schieber 30 längs der Führung 28 in die Bohrung 22 eingefahren
werden kann und auch über den Außenumfang der Kopfhülse 14 herausragen
kann.
Der Schieber 30 hat ein sich in seiner Längsrichtung erstreckendes Langloch 46
und eine Befestigungsschraube 48 ist in ein Gewindeloch 50 der Kopfhülse 14
eingeschraubt. Die Achse der Befestigungsschraube 48 erstreckt sich tangential
zu dem auf die Achse der Kopfhülse 14 bezogenen imaginären Durchmesser.
Die Achse der Gewindebohrung 50 für die Befestigungsschraube 48 verläuft
rechtwinklig zur Stützfläche 34 der Führung 28. Nach Lösen der Befestigungs
schraube 48 läßt sich der Schieber 30 auf einen gewünschten Achsabstand
einstellen und dann durch Festziehen der Schraube 48 sichern. Das Langloch 46
begrenzt die Schiebebewegung des Schiebers 30. Der Schiebeweg läßt sich
vergrößern, indem zwei Gewindelöcher 50 in gleichem Abstand vom Boden 40
der Ausnehmung 26 zum wahlweisen Eingriff der Schraube 48 vorgesehen
werden.
Am radial innenliegenden Ende des Schiebers 30 ist eine Schneidplatte 52 in ei
ner Aussparung 54 formschlüssig aufgenommen, welche an der der Gegenflä
che 36 des Schiebers 30 gegenüberliegenden Seitenfläche ausgebildet ist. Die
Schneidkante 56 der Schneidplatte 52 liegt exakt in der Axialebene 32, so daß
mit den Schneidplatten 52 auch auf sehr kleinem Radius gearbeitet werden
kann. Die Aussparung 54 im Schieber 30 hat dieselbe Tiefe wie die Schneid
platte 52, so daß diese mit der der Gegenfläche 36 des Schiebers 30 gegen
überliegenden Seitenfläche bündig abschließt, die ihrerseits also ebenfalls in der
Axialebene 32 liegt. Die Schneidplatte 52 ist mittels einer Schraube 58 in der
Aussparung 54 des Schiebers 30 gesichert.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, liegen die beiden Schieber 30 exakt in einem Um
fangsabstand von 180° und bezogen auf die Axialebene 32 befindet sich jeder
Schieber in einer der beiden durch diese Axialebene 32 getrennten imaginären
Hälfte der Kopfhülse 14.
Die beiden Ausnehmungen 26 mit ihren Führungen 28 und den Schiebern 30
sind in ihrer Gestalt gleich, jedoch können die Schneidplatten 52 durchaus un
terschiedlich sein und die Schieber 30 können auch im Betrieb auf unterschiedl
iche Längspositionen einjustiert sein, um an dem Werkstück unterschiedliche
Bearbeitungen zu bewirken.
Die Fig. 4 und 5 veranschaulichen einen Blindeinsatz 58, der bei fehlen
dem Schieber 30 die Ausnehmung 26 stirnflächenbündig schließt. Der Blindein
satz 58 hat eine mit der Gewindebohrung 50 ausgefluchtete Bohrung, so daß er
mit einer Schraube 60 an der Kopfhülse 14 befestigt werden kann.
Bei der Ausführungsform gemäß der Fig. 6-8 ist die Stützfläche 34′ der
Führung abweichend von der Stützfläche 34 gemäß Fig. 1-5 nicht abge
winkelt, sondern verläuft in einer Ebene und zwar unter einem spitzen Winkel
zur Stirnfläche 24. Die Gegenfläche 36′ des Schiebers 30 ist komplementär
ausgebildet. Die Führung 28′ bildet also die Hälfte einer Schwalbenschwanzfüh
rung. Längs der zwischen Gegenfläche 34′ und Bodenfläche 38′ verlaufenden
Kante weist der Schieber 30 eine zahnstangenartige Verzahnung 62 auf. Die
Kopfhülse 14 hat ein rechtwinklig zur Stirnfläche 24 eingebrachtes Sackloch
64, in das die Verzahnung 62 des Schiebers 30 eingreift. In das Sackloch 64
kann das längs-genutete Vorderende eines Werkzeugs 66 eingesetzt werden.
Durch Drehen des Werkzeugs 66 wird dann durch den Kupplungseingriff der
Schieber 30 in seiner Führung 28′ verschoben. In der gewünschten Schiebestel
lung wird der Schieber 30 dann mittels einer Klemmplatte 68 gegen die Führung
28′ mittels einer Madenschraube 70 festgespannt, die mit gegenläufigen
Gewindeabschnitten ausgestattet ist.
Claims (17)
1. Spannfutter für drehende Werkzeuge mit einem mehr
teiligen Gehäuse, dessen Vorderteil eine Kopfhülse bildet, in der
Spannbacken in Kontakt mit einer konischen Innenfläche der
Kopfhülse beweglich gelagert und mit einer Antriebseinrichtung
verbunden sind, wobei die Kopfhülse eine rotationssymmetrische
Grundform mit einer koaxialen Bohrung sowie einer wenigstens in
einem radialen Teilbereich glatten oder gestuften konischen äuße
ren Stirnfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Kopfhülse (14) mindestens eine stirnseitige, zur Stirnfläche (24)
hin offene Ausnehmung (26) vorgesehen ist, in der eine Führung
(28) für einen Schieber (30) ausgebildet ist, daß die Führung (28)
in der koaxialen Bohrung (22) der Kopfhülse (14) mündet und sich
wenigstens angenähert bis an deren Außenumfang erstreckt und
parallel zu einer Axialebene (32) der Kopfhülse (14) verläuft und
daß der Schieber (30) an seinem radial innenliegenden Ende ein
Bearbeitungselement (Schneidplatte 52) trägt, dessen Arbeitszone
(Schneidkante 56) wenigstens angenähert in der genannten
Axialebene (32) liegt.
2. Spannfutter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führung (28, 28′) eine zur genannten Axialebene (32)
parallel (28) oder winklig (28′) verlaufende Stützfläche (34, 34′)
aufweist, an der sich der Schieber (30) über mindestens den
größten Teil seiner in Schieberichtung gemessenen Länge mit ei
ner Gegenfläche (36, 36′) abstützt.
3. Spannfutter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber (30) einen von seiner Gegenfläche (36)
vorspringenden, sich in Schieberichtung erstreckenden Steg (42)
aufweist, der in eine, in der Stützfläche (34) der Führung (28)
hinterschnittene Nut (44) eingreift.
4. Spannfutter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützfläche (34) der Führung (28) als Keilfläche ausgebil
det ist, die am Außenumfang der Kopfhülse (14) von der genann
ten Axialebene (32) einen kleineren Abstand hat, als am Boden
(40) der Führung (28).
5. Spannfutter nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (30) ein sich in Schieberichtung
erstreckendes Langloch (46) und die Kopfhülse (14) im Bereich
der Führung (28) ein Gewindeloch (50) aufweist und daß eine das
Langloch (46) durchsetzende und in das Gewindeloch (50) eingrei
fende Befestigungsschraube (48) den Schieber in der Führung (28)
lösbar festspannt.
6. Spannfutter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Achse der Befestigungsschraube (48) im wesentlichen
tangential zu einem Umfangskreis mit der Achse der Kopfhülse
(14) als Mittelpunkt verläuft und daß die Befestigungsschraube
(48) den Schieber (30) mit seiner Gegenfläche (36) gegen die
Stützfläche (34) der Führung (28) spannt.
7. Spannfutter nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führung (28) eine ebene Bodenfläche
(40) aufweist, die mit der Achse der Kopfhülse (14) einen Winkel
wenigstens angenähert gleich dem der konischen Stirnfläche (24)
bildet.
8. Spannfutter nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenfläche (40) der Ausnehmung (26)
eben ausgebildet ist und wenigstens angenähert rechtwinklig zur
genannten Axialebene (32) nach außen bis zur konischen Stirnflä
che (24) verläuft.
9. Spannfutter nach einem der Ansprüche 1-5 und 7, 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der Befestigungsschraube
rechtwinklig zur Bodenfläche der Ausnehmung verläuft und das
Langloch in einer Bodenwand des Schiebers (30) ausgebildet ist.
10. Spannfutter nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmung von zwei parallelen Seiten
flächen gebildet ist, deren eine wenigstens angenähert in der ge
nannten Axialebene 32 verläuft und die Schneidplatte (52) seiten
flächenbündig in einer seitlichen Aussparung (54) des Schiebers
(30) formschlüssig gehaltert ist.
11. Spannfutter nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (30) eine sich in Schieberich
tung erstreckende Längsverzahnung (62) aufweist und in der
Kopfhülse (14) ein Sackloch (64) zum Führen eines drehbaren
Antriebsmittels (66) vorgesehen ist, welches am Umfang eine
Verzahnung aufweist, die mit der Längsverzahnung (62) des
Schiebers (30) antriebsmäßig gekuppelt oder kuppelbar ist.
12. Spannfutter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich
net, daß das Antriebsmittel nach Art eines in das Sackloch (64)
einsetzbaren Schraubendrehers (66) ausgebildet ist.
13. Spannfutter nach Anspruch 11 oder 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Achse des Sackloches (64) rechtwinklig zur
ebenen Bodenfläche (40) der Ausnehmung (26) oder zur Stirnflä
che (24) angeordnet ist.
14. Spannfutter nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (30) einen T-förmigen oder
schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweist.
15. Spannfutter nach einem der Ansprüche 11-14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längsverzahnung (62) des Schiebers (30)
an einem bodenseitigen Längssteg (42) oder einer Längskante des
Schiebers (30) ausgebildet ist.
16. Spannfutter nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kopfhülse (14) zwei um 180° umfangs
versetzte Ausnehmungen (26) gleicher Gestalt aufweist.
17. Spannfutter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich
net, daß in wenigstens einer der Ausnehmungen (26) ein Blindein
satz (58) herausnehmbar befestigt ist, der die Ausnehmung (26)
mindestens zum größten Teil ausfüllt.
Priority Applications (3)
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| DE4331453A DE4331453A1 (de) | 1993-09-16 | 1993-09-16 | Spannfutter |
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE4331453A DE4331453A1 (de) | 1993-09-16 | 1993-09-16 | Spannfutter |
Publications (1)
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|---|---|---|---|
| DE4331453A Withdrawn DE4331453A1 (de) | 1993-09-16 | 1993-09-16 | Spannfutter |
Country Status (3)
| Country | Link |
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