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DE4330296A1 - Vorrichtung zum Halten eines vorzugsweise plattenförmigen, der Zahnbildung dienenden Hilfswerkzeugs, insbesondere einer Aufstellkalotte, in einem Artikulator - Google Patents

Vorrichtung zum Halten eines vorzugsweise plattenförmigen, der Zahnbildung dienenden Hilfswerkzeugs, insbesondere einer Aufstellkalotte, in einem Artikulator

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DE4330296A1
DE4330296A1 DE4330296A DE4330296A DE4330296A1 DE 4330296 A1 DE4330296 A1 DE 4330296A1 DE 4330296 A DE4330296 A DE 4330296A DE 4330296 A DE4330296 A DE 4330296A DE 4330296 A1 DE4330296 A1 DE 4330296A1
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Germany
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articulator
joint
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auxiliary tool
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Alfred Straka
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Kaltenbach and Voigt GmbH
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Kaltenbach and Voigt GmbH
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Description

Nach der klassischen Artikulationslehre müssen zur Stabilisierung einer Totalprothese die künstlichen Zahnreihen so aufgestellt werden, daß während jeder einzelnen Bißphase möglichst alle Zähne Kontakt halten und nicht einzelne Zahnabschnitte insbesondere im hinteren Bereich klaffen. Als solcher Kontaktvermittler wird die sogenannte Oklusionskurve (Speesche Kurve) bezeichnet.
Bei der Bemessung der Tiefe der Kurve ist zu berücksichtigen, daß die unteren Zähne senkrecht zum Verlauf des Alveolarkammes stehen sollen. Da der Kammverlauf im Seitenzahngebiet meist konkav ist, ergibt sich von selbst etwa die Gegend des ersten Molaren als tiefster Punkt der Kurve.
Das Maß der kugelförmigen Krümmung der Oklusionskurve hängt aber noch vielen anderen Faktoren ab, wie Schneidezahnüberlaß, Höckerhöhe und Kondylenbahnverlauf.
In der klassischen Methode der Zahnaufstellung für Totalprothesen werden zunächst die unteren Frontzähne entsprechend der Wachswallhöhe, welche der Zahnarzt am Patienten ermittelt hat, aufgestellt. Nach der Aufstellung der Frontzähne werden die Eckzähne positioniert. Die Molaren und Prämolaren werden als letztes aufgestellt. Insbesondere für diese Zahngruppen ist es wichtig, daß die Oklusionskurve eingearbeitet wird. Hierzu ist es bekannt, eine sogenannte Aufstellkalotte zu benutzen. Zur Halterung der Aufstellkalotte über den Zähnen des Unterkiefers ist bereits vorgeschlagen worden, die Aufstellkalotte im Bereich des Oberkiefer-Sockelfußes am oberen Artikulatorarm zu halten.
Die bisherige Halterung eines vorliegenden Hilfswerkzeugs ist aus mehreren Gründen nachteilig. Ein erster Nachteil besteht darin, daß das Oberteil des Artikulators bei der Bearbeitung der Prothese die Sicht und den manuellen Zugriff beeinträchtigt. Außerdem ist diese Halterung bezüglich gewünschter Ausrichtungen der Aufstellkalotte problematisch.
Bekannte Aufstellkalotten bestehen aus bezüglich der Kalottenform tiefgezogenem Metallblech.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs angegebenen Art so auszugestalten, daß die Zahnbildung oder eine Überprüfung der Modell- oder Prothesenzähne leichter durchgeführt werden können.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kommt das Oberteil des Artikulators in Fortfall. Hierdurch wird der Aufwand verringert, weil das Oberteil nicht erforderlich ist oder einer anderweitigen Verwendung zugeführt werden kann, und zwar insbesondere dann, wenn es zu einem Unterteil eines zweiten Artikulators paßt. Außerdem werden die Sicht auf die Zähne und die manuelle Zugänglichkeit verbessert, was die Arbeiten wesentlich erleichtert und die Qualität der Prothese oder Prothesenteile fördert. Die erfindungsgemäße Lagerung des Halters an den Gelenkteilen des Unterteils des Artikulators ermöglicht eine leichte und handhabungsfreundliche Montage oder Demontage am Unterteil, wobei im hoch- bzw. zurückgeklappten Zustand des Halaters ein Arbeiten ohne Behinderung möglich ist.
Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, sowohl einen Artikulator mit einem abnehmbaren Oberteil zu verwenden als auch nur das Unterteil eines Artikulators zu verwenden, das z. B. nur zum Aufstellen der Zähne benützt wird.
Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Aufstellkalotte, die ebenfalls die Sicht auf die Zähne verbessert, sich einfach, schnell und kostengünstig herstellen läßt und außerdem Arbeitserleichterungen bezüglich besonderer Maßnahmen zur Bildung der Zähne bietet.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die zur Problemlösung beitragen, das Ausrichten und Arretieren des Hilfswerkzeugs verbessern und zu einfachen und kostengünstig herstellbaren Bauweisen kleiner Baugröße führen.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele und einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen im Rahmen der Erfindung vorteilhaft zu benutzenden Artikulator in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 das Unterteil des Artikulators mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Halten einer Aufstellkalotte;
Fig. 3 den Halter mit Aufstellkalotte in der Seitenansicht von links;
Fig. 4 den Halter und die Aufstellkalotte in der Draufsicht.
Der Artikulator 1 weist einen unteren Artikulatorarm 2 und einen oberen Artikulatorarm 3 auf, von deren letzterer um eine sich von vorne nach hinten und rechtwinklig zur vertikalen Längsmittelebene E1 des Artikulators 1 erstreckende Schwenkachse 5 schwenkbar an einem U-förmigen Gestell oder Rahmen 6 mit zwei seitlichen sich aufwärts erstreckenden Rahmenschenkeln 7 schwenkbar gelagert ist. Die rahmenseitigen Schwenklagerteile 9 sind an den beiden Enden der Rahmenschenkel 7 angeordnet. Es handelt sich vorzugsweise um einen sog. Arcon-Artikulator mit Dreh­ bzw. Schwenkschiebegelenken 11, von denen sich die Schiebeführung 12 am oberen Artikulatorarm 3 befindet. Im hinteren bzw. mittleren Bereich der Artikulatorarme 2, 3 sind an deren einander zugewandten Seiten jeweils ein Anordnungsplatz 13 für zugehörige Zahnmodelle oder Zahnmodellsockelteile vorgesehen, die jeweils durch eine den Artikulatorarm 2, 3 in einem Durchgangsloch durchfassende Schraube 15 und von den Artikulatorarmen 2, 3 vorstehenden Paßstiften 16 positionierbar und befestigbar sind. In den Figuren sind zwei Primärsockel 19 für ein Unterkiefer- und ein Oberkieferzahnmodell UK, OK dargestellt. Am vorderen Ende des einen Artikulatorarmes 2, 3 hier des unteren Artikulatorarms 2, ist ein Inzisaltisch 21 befestigt, auf den ein sich aufrecht erstreckender teleskopierbarer Stützstift 22 mit seinem freien Ende lösbar abgestützt ist, der am Ende des anderen Artikulatorarms, hier des oberen Artikulatorarms 3, lösbar genau positioniert und befestigt ist. Vorzugsweise sind die Befestigungs- bzw. Aufnahmeelemente für den Inzisaltisch und den Stützstift 22 gleich oder zueinander passend, so daß der Inzisaltisch 21 und der Stützstift 22 jeweils in einander entgegengesetzten Positionen wahlweise am oberen oder am unteren Artikulatorarm 2, 3 befestigbar sind. Zur Halterung dient jeweils ein vorzugsweise sich in der Längsmittelebene erstreckender, den zugehörigen Artikulatorarm 2, 3 vertikal durchsetzender und an seinem freien Ende ausmündender Paßschlitz 23a, 23b. In diese einander gleichen Paßschlitze ist wahlweise der Inzialtisch 21 oder Stützstift 22 mit einer entsprechend passend geformten Taillierung bis zu miteinander übereinstimmenden Schlitzenden, die die Einschiebebewegung begrenzende Anschläge bilden, montierbar und durch ein Schraubteil 31 am zugehörigen Artikulatorarm 2, 3 verschraubbar.
Der Artikulator 1 besteht aus einem Unterteil 35, das den unteren Artikulatorarm 2 den Rahmen 6 und die von den Innenseiten der Rahmenschenkel 7 koaxial nach innen vorspringenden Gelenkköpfe 36 aufweist, und einem Oberteil 37, das den oberen Artikulatorarm 3, ein Gelenk-Nabenteil 38 und zwei daran seitlich befestigte Gelenkgehäuse 39 aufweist, in denen die Gelenkköpfe 36 in jeweils einem Schwenk- Schiebegelenk 11 gelagert sind. Das Oberteil 37 ist mittels den Gelenkgehäusen 39 zugeordneten zwei Zentrikschlössern 42 lösbar in den Schwenk-Schiebegelenken 11 gehalten. Jedes Zentrikschloß 42 weist einen C-förmigen Schloßbügel 43 auf, der in seiner um eine Querachse 44 eingeschwenkten Schließstellung den zugehörigen, sich horizontal nach innen erstreckenden Gelenkkopf 36 vorzugsweise von hinten nach vorne untergreift und hierdurch in der vorhanden seitlich und nach unten offenen Gelenkausnehmung 40 sichert.
Aus der Schlußbißstellung heraus können im Artikulator 1 Unterkieferbewegungen simuliert werden, die den anatomischen Gegebenheiten des menschlichen Körpers entsprechen. Jedoch läßt sich hierzu beim vorliegenden Ausführungsbeispiel nicht der Unterkiefer bzw. das Unterteil 35, sondern das Oberteil 37 mit dem Oberkiefer relativ zum Unterteil 35 bewegen (Arcon-Artikulator).
Bei dem Artikulator 1 kann es sich um einen nicht einstellbaren Artikulator, der nach Mittelwerten eingestellt ist, oder einen einstellbaren Artikulator handeln, dessen Gelenkführungsflächen vorzugsweise in mehrfacher Hinsicht einstellbar sind und somit an die anatomischen Gegebenheiten des Patientenkopfes anpaßbar sind.
Im folgenden werden vier Freiheitsgrade für die Schwenkschiebegelenke 11 beschrieben.
Ein erster Freiheitsgrad umfaßt ein Drehlager, in dem das zugehörige Gelenkgehäuse 39 um die Schwenkachse 5 drehbar und in der jeweiligen Drehstellung durch ein nicht dargestelltes Feststellmittel feststellbar ist. Hierdurch ist eine Neigung der sagittalen Führungsfläche 46 einstellbar.
Der zweite Freiheitsgrad wird durch ein Drehlager gebildet, in dem jeweils ein die Sagittal- und die Bennett-Führungsfläche aufweisendes Lagerteil 46 um eine vertikale Drehachse 46a drehbar und in der jeweiligen Drehstellung durch ein Feststellelement 46b feststellbar ist. Hierdurch kann ein wahlweiser Bennettwinkel eingestellt werden.
Der dritte Freiheitsgrad eines oder beider Lagerteile 39 besteht darin, daß es bzw. sie in Längsrichtung der Schwenkachse 5 verstellbar und in der jeweiligen Verstellposition feststellbar ist bzw. sind. Dies wird durch eine in Querrichtung gerichtete Seitenverstellführung ermöglicht, die im zugehörigen Gelenkgehäuse 39 integriert ist (nicht dargestellt).
Ein vierter Freiheitsgrad besteht darin, die Gelenkausnehmung 40 rückseitig begrenzende Seitenführungsteile unterschiedlicher radialer Abmessungen (stufenweise oder Kurvenform) durch Drehen oder Austausch einzustellen und somit unterschiedliche Shiftwinkel zu verwirklichen (nicht dargestellt).
Die Vorrichtung 51 zum Halten der Aufstellkollte 52 besteht aus mehreren Hauptteilen, nämlich einem an die Kugelköpfe 36a des Artikulator-Unterteils 35 montierbares Gelenkteil in Form einer Teleskopstange 53 mit einem Anschlußteil 54, und einem Halter 55 mit zwei in Längsrichtung hintereinander liegenden Gelenken 56, 57 für die Aufstellkalotte 52, die eine etwa horizontal nach vorne von ihr abstehende Tragstange 58 aufweist, die in eine Steckfassung 59 des Halters 55 einsteckbar, darin um ihre Längsmittelachse 61 drehbar sowie längs verschiebbar und lösbar feststellbar ist.
Eine zweite Steckverbindung 62 ist zwischen dem Anschlußteil 54 und einem vorzugsweise aufrecht stehenden Halteschaft 63 des Halters 55 vorgesehen, die bezüglich des Anschlußteils 54 insbesondere von hinten zugänglich ist.
Die Teleskopstange 53 besteht aus einem Außenrohr 64 und einem darin an einem Ende eingesteckten Innenteil 65, das durch eine im Außenrohr 64 angeordnete Druckfeder 66 nach außen vorgespannt und durch einen das Innenteil in einem Längsschlitz 67 und das Außenrohr 64 durchfassenden Stift 68 gegen völliges Herausschieben aus dem Außenrohr 64 gesichert ist. An den einander gegenüber liegenden Enden des Außenrohrs 64 und des Innenteils 65 ist jeweils eine kegelförmige Zentrierausnehmung 69 vorgesehen, mit denen die Teleskopstange 53 jeweils von innen auf die Kugelköpfe 36a aufgesetzt und vorgespannt ist, wodurch ein Drehlager mit der Möglichkeit des Drehens um die Schwenkachse 5 gewährleistet ist.
Das Anschlußteil 54 ist ein klobenförmiger, vorzugsweise nach oben und nach hinten winkelförmig vom Außenrohr 64 abstehender Körper, der mittels einer Bohrung auf das Außenrohr 64 aufgesteckt und damit starr verbunden ist. An einer seiner Stirnseiten, hier an der hinteren Stirnseite weist das Anschlußteil 54 einen vertikalen, nach hinten offenen Einsteckschlitz 71 auf, in den der Halteschaft 63 mit geringem seitlichen Bewegungsspiel einsteckbar und arritierbar ist. Hierzu dient eine vorzugsweise durch einen Querstift 72 gebildete Schulter am Halteschaft 63, die an der Unterseite des Anschlußteils 54 anliegt und durch eine Handmutter 73 gegen das Anschlußteil 54 spannbar ist, die von oben auf den das Anschlußteil 54 nach oben überragenden Halteschaft 63 schraubbar ist. Vorzugsweise ist eine Zentrierung für die so gebildete Steckfassung 62 vorgesehen, die bei der vorliegenden Ausgestaltung durch eine den Stift 72 aufnehmende Quernut an der Unterseite des Anschlußteils 4 und eine Konusfläche 75 am unteren Ende der Handmutter 73 gebildet ist, wobei letztere am oberen Rand des Längsschlitzes 67, insbesondere an einer kegelförmigen Anpassung, zentriert ist.
Die beiden Gelenke 56, 57 weisen in Verbindung mit der Längsverstellbarkeit in der Steckfassung 59 soviel Freiheitsgrade auf, daß die Aufstellkollte 52 räumlich einstellbar und verstellbar ist. Vorzugsweise handelt es sich bei den beiden Gelenken 56, 57 um Kugelgelenke. Das Gelenk 56 ist zwischen dem Halteschaft 63 und einem vorzugsweise bügelförmigen Halteteil 76 angeordnet, wobei der Halteschaft 63 mit der zugehörigen Gelenkkugel fest verbunden sein kann. Das zweite Gelenk 57 ist zwischen dem Halteteil 76 und der Tragstange 58 angeordnet, wobei die zugehörige Gelenkkugel das zugehörige Loch aufweist, in dem die Tragstange 58 sitzt. Die Gelenke 56, 57 sind jeweils in einem seitlichen Ansatz 77, 78 des somit bügel- oder U-förmig geformten Halteteils 76 angeordnet, in denen die Gelenkkugeln 81, 82 sitzen. Beide Gelenke 56, 57 sind durch eine gemeinsame Handschraube 83 wahlweise feststellbar, die mittels eines Rechts- und Linksgewindes mittels durch Drehen der Handschraube 83 verstellbaren Klemmteilen (nicht dargestellt) gegen die Gelenkkugeln 81, 82 wirkt und dadurch diese in ihren Lagern klemmt. Die die Tragstange 58 aufnehmende Gelenkkugel 82 ist längs geschlitzt, so daß durch die Handschraube 83 auch die Tragstange 58 bezüglich ihrer Längsverschiebbarkeit und Drehbarkeit in wählbaren Positionen festsetzbar ist.
Der Halter 55 ist in der älteren Patentanmeldung P 42 11 018.1-35, der Artikulator 1 in der P 42 11 020.3-35 sowie P 42 11 004.1-35, der Stützstift 22 mit dem Inzisaltisch 21 in der P 42 11 008.4-35 und ein zugehöriger Gesichtsbogen in der P 42 11 016.5-35 beschrieben. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Beschreibungen und Zeichnungen im vollen Umfang Bezug genommen. Der Artikulator 1 weist an seinen Außenseiten Positionsierelemente, hier abstehende Dorne 48, auf, auf die der Gesichtsbogen mit an seinen Seitenarmen angeordneten, korrespondierenden Positionierelementen, hier Zentrierausnehmungen, aufsetzbar ist.
Die Aufstellkalotte 52 ist in ihrer Draufsicht dem Verlauf bzw. der Form der Zahnreihe angepaßt. Ihre Unterseite 52a ist im Sinne der Oklusionskurve konvex gewölbt, z. B. mit einem Krümmungsradius r von etwa 125 mm. Hierdurch eignet sich die Aufstellkalotte zur Bildung von Zahnhöckerneigungen von etwa 25° bis 28°. Dies sind die meisten gebräuchlichen Zahnformen, wie Ivoclar, De Try, Lindauer Zähne und dgl. Karlotten mit anderen Krümmungsradien können nach Bedarf und Vorgabe verwendet werden.
Die Oberseite der Aufstellkalotte 52 ist eine ebene obere Fläche 84, die sich vorzugsweise parallel zur Längsmittelachse der Tragstange 58 und in der Einbauposition vorzugsweise horizontal erstreckt. Der Aufstellkalottenkörper besteht aus Kunststoff, vorzugsweise durchsichtigem Kunststoff, und kann somit genau, schnell und kostengünstig hergestellt werden. Die Tragstange 53 kann einstückig angeformt sein oder als separates Bauteil, insbesondere aus Metall, in dem Kalottenkörper 52b befestigt bzw. eingebettet sein. Die Transparenz des Kalottenkörpers 52b verbessert nicht nur die Sicht auf die Zahnreihe von oben, sondern sie ermöglicht es auch, Markierungen, z. B. Farbstriche, an der Unter- und/oder Oberseite des Kalottenkörpers 52b anzubringen, die z. B. die Arbeit erleichtern. Hierbei kann es sich z. B. um die Kennzeichnung mittels Farbstrichen oder dgl. der Mitte des Kieferkamms auf oder unter dem Kalottenkörper 52b handeln.
Die Kalottenfläche 52a und die obere Fläche 84 sind vorzugsweise Flächen eines Kugelabschnitts.
Die zentrale Fissur des Prothesenzahnes, der statische Mittelpunkt, kann somit momentenfrei auf den Kieferkamm gestellt werden.
Der Aufstellkollte 52 ist vorzugsweise ein insbesondere oberseitig von ihr angeordnetes Griffstück 85 zugeordnet, mit dem sie für eine Einstellung manuell ergriffen, verstellt und gehalten werden kann. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist ein Griffstift 86 vorzugsweise mit einem verdickten Kopf 87 vorgesehen, der vorzugsweise im Trennbereich des Kalottenkörpers 52a von diesem nach oben ragt und z. B. in ein vertikales Loch des Kalottenkörpers 52a eingesetzt und befestigt sein kann.
Wie bereits der Gesichtsbogen 65 ist auch der Artikulator 1 so konzipiert, daß die CE sich parallel zur horizontalen, den Artikulator 1 tragenden Tischfläche erstreckt. Vorausgesetzt, daß diese Tischfläche horizontal ist, dann erstrecken sich die Artikulatorarme 67 in ihrer Arbeitsstellung und die erste Führung 31 mit dem auf den Subnasalanteriorpunkt zeigenden Zeiger 86 horizontal. Folglich ist auch die Oklusions- Ebene im wesentlichen horizontal angeordnet.
Die Kalotte wird mit ihrer gekrümmten unteren Fläche 52a dem Tuberculum retromolare, welches gedrittelt wurde, zugeordnet. Die rückwärtige Ausrichtung ist das obere Drittel, als vorderseitige Ausrichtung sind die bereits aufgestellten UK- Frontzähne anzusehen.
Für diese Arbeit kann das Artikulatoroberteil 37 abgenommen werden. Dies ist von großer Wichtigkeit, da für diese Arbeit eine gute Sicht auf das UK-Modell 62 benötigt wird. Ein Stützstift 22 wird bei dieser Konzeption auch nicht benötigt, was ebenfalls den Zugriff erleichtert.
Nachdem die Kalotte 52 ausgerichtet wurde, kann mit Hilfe der mittigen Schraube 83 die gefundene Lage handhabungsfreundlich und genau fixiert werden.
Im Gegensatz zu handelsüblichen Kalotten, läßt sich diese Neuentwicklung auch dann einsetzen, wenn das Totalprothesenmodell mit dem Gesichtsbogen einartikuliert wurde.

Claims (18)

1. Vorrichtung (51) zum Halten eines insbesondere plattenförmigen, der Zahnbildung dienenden Hilfswerkzeug (52), insbesondere einer Aufstellkalotte, in einem Artikulator (1), mit einer Halterung (55) für das Hilfswerkzeug (52), die am Artikulator (1) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung eines Artikulators (1) mit einem lösbaren Oberteil (37) und bei Verwendung nur des Unterteils (35) des Artikulators (1) die Halterung (51) an den Gelenkteilen (36) des Unterteils (35) um die die Gelenkteile (36) enthaltende Schwenkachse (5) schwenkbar gelagert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkteile (36) Kugelköpfe (36a) aufweisen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugelköpfe (36a) jeweils an einem horizontalen Zapfen (36) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (55) ein sich quer erstreckendes Lagerteil (53) mit Lagerausnehmungen (69) an seinen Enden aufweist, mit denen es auf die Kugelköpfe (36a) lösbar aufsetzbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerteil (53) quer teleskopierbar ist und die Lagerausnehmungen (69) durch stirnseitiges, insbesondere kegelförmige Zentrierausnehmungen (69) gebildet sind, mit denen das Lagerteil koaxial auf den Kugelköpfen (36a) sitzt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopteile des Lagerteils (53) durch eine Federkraft gegen die Gelenkteile (36) vorgespannt sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerteil (53) in Längsrichtung zwei hintereinander liegende Gelenke (56, 57) aufweist, die eine allseitige Verstellbarkeit des Hilfswerkzeugs (52) gewährleisten.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eins, vorzugsweise beide Gelenke (56, 57) Kugelgelenke sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Lagerteil (53) und dem Hilfswerkzeug (52) eine Halterung (55) Tragteil angeordnet ist, der durch eine Schnellkupplung oder Steckfassung (59) mit dem Lagerteil verbunden und formschlüssig und/oder kraftschlüssig positioniert ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckfassung (59) durch eine vorzugsweise am Lagerteil angeordnete Steckausnehmung (71) und einen vorzugsweise an der Halterung (55) angeordneten Steckzapfen (63) gebildet ist, der in der Steckausnehmung (71) sicherbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckzapfen ein vorzugsweise aufrechter Halteschaft (63) ist, der in den aufrechten, frontseitig oder vorzugsweise rückseitig offene Steckausnehmung (71) durch eine vorzugsweise horizontale Bewegung einsetzbar ist, wobei ein die Steckausnehmung (71) aufweisender Abschnitt des Lagerteils zwischen einer insbesondere durch einen Querstift (72) gebildete Schulter am Halteschaft (63) und einer auf das freie Ende des Halteschafts (63) aufschraubbaren Mutter (73) arritiert ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zentrierung vorgesehen ist, vorzugsweise bestehend aus einer Quernut für den Querstift (72) und einer Konusfläche für eine an der Mutter (73) angeordnete korrespondierende Konusfläche (75).
13. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenke (56, 57) an der Halterung (55) angeordnet sind und vorzugsweise der Halteschaft (63) starr mit der Gelenkkugel (81) des zugehörigen Gelenks (56) verbunden ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfswerkzeug (52) eine sich vorzugsweise horizontal nach hinten erstreckende Tragstange (58) mehreckigen oder runden Querschnitts aufweist, und das Lagerteil (53) oder der Halterung (55) eine Steckfassung in Form eines die Tragstange (58) aufnehmenden Loches aufweist, in das die Tragstange (58) einsteckbar und arritierbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch in der Gelenkkugel (82) des im Hilfswerkzeug (52) nahegelegenen Gelenks (57) angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beide Gelenke (56, 57) durch ein gemeinsames Feststellglied, insbesondere eine Feststellschraube (83), feststellbar sind, wobei die Feststellglieder für die Gelenke (56, 57) vorzugsweise zeitlich versetzt wirksam sind, so daß bei einer Betätigung des Feststellgliedes zunächst nur ein Gelenk gelöst oder verstarrt wird und dann das andere Gelenk gelöst oder verstarrt wird.
17. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die das Loch aufweisende Gelenkkugel (82) geschlitzt ist und die dadurch wirksame Klemmverbindung zwischen der Gelenkkugel (82) und der Tragstange (58) durch das gleiche Feststellglied (83) gleichzeitig mit dem zugehörigen Gelenk gelöst oder verstarrt wird.
18. Aufstellkalotte (52b) zur Ausführung von vorzugsweise vollprothetischen Zahnreihen, mit einer konvex gekrümmten Unterseitenfläche (52a) und einem insbesondere durch eine abstehende Tragstange (58) gebildeten Halteteil, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstellkalotte (52a) aus Kunststoff besteht und/oder aus durchsichtigem Material besteht und/oder eine ebene Oberseitenfläche (84) aufweist.
DE4330296A 1993-09-07 1993-09-07 Vorrichtung zum Halten einer Aufstellkalotte in einem Artikulator sowie entsprechende Aufstellkalotte Expired - Fee Related DE4330296B4 (de)

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