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DE4325561A1 - Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes unter Verwendung eines Nichtsandkernes, hierdurch hergestellter Gegenstand und Kern zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes unter Verwendung eines Nichtsandkernes, hierdurch hergestellter Gegenstand und Kern zur Durchführung des Verfahrens

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Publication number
DE4325561A1
DE4325561A1 DE4325561A DE4325561A DE4325561A1 DE 4325561 A1 DE4325561 A1 DE 4325561A1 DE 4325561 A DE4325561 A DE 4325561A DE 4325561 A DE4325561 A DE 4325561A DE 4325561 A1 DE4325561 A1 DE 4325561A1
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DE
Germany
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core
casting
plastic
sand
resin
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4325561A
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English (en)
Inventor
Masaru Nemoto
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
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Priority claimed from JP4724893A external-priority patent/JPH0691346A/ja
Priority claimed from JP4724793A external-priority patent/JPH0691345A/ja
Priority claimed from JP10885793A external-priority patent/JP3273209B2/ja
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen hierdurch hergestellten Gegenstand gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 15 und einen Kern zur Durchführung des Ver­ fahrens.
Bisher ist eine Vielzahl von Herstellungsverfahren angewen­ det worden, um Gegenstände aus Metall, Kunststoff oder Ke­ ramik zu erzeugen. Hierbei gelangt in großem Umfang das Gießverfahren als Teil eines maschinellen Herstellungsver­ fahrens zur Anwendung, um metallene Gegenstände herzustel­ len. Demgegenüber wird das Spritzgießverfahren in weitem Umfang verwendet, um Kunststoff- oder Keramikgegenstände herzustellen oder zu gießen bzw. zu formen. Bei diesen Ver­ fahren zur Herstellung von Gegenständen aus den o.g. Mate­ rialien wird im allgemeinen ein metallener (nicht zer­ fallender) Kern oder ein zerfallbarer Kern (Zerfallkern) verwendet, um Gegenstände herzustellen, die einen hohlen Querschnitt und/oder einen unterschnittenen bzw. hinter­ schnittenen Querschnitt aufweisen.
Der bekannte Metallkern gelangt lediglich in solchen Fällen zur Anwendung, bei denen der Kern direkt einer Form entnom­ men oder nach dem Entformen bzw. Wegnehmen des hergestell­ ten Gegenstandes herausgezogen werden kann. Demgemäß ist die Anwendung des Metallkerns auf einen bestimmten engen Bereich begrenzt. Der vorerwähnte Zerfallskern ist übli­ cherweise aus Sand hergestellt und weist daher die folgen­ den Nachteile auf: Der Sandkern kann nur schwer in eine vorbestimmte Form gebracht werden und zeigt außerdem die Neigung, leicht zu zerfallen. Hierdurch wird seine Handha­ bung schwierig. Darüber hinaus kann der Sandkern nicht die beiden einander widersprechenden Forderungen erfüllen, näm­ lich einerseits während der Herstellung Druckwiderstand aufzuweisen und andererseits nach der Herstellung Zerfalls­ eigenschaften zu besitzen.
Im Hinblick hierauf ist vor kurzem auf dem Gebiet des Me­ tallgießens vorgeschlagen worden, einen Sandkern zu verwen­ den, der in seiner Oberfläche mit einem speziellen Über­ zugsmaterial überzogen ist, um dadurch den Druckwiderstand während des Gießens zu verbessern. Der überzogene Sandkern gelangt hierbei in einer Gußform zur Anwendung. Es ergeben sich jedoch selbst durch die Verwendung solch eines überzo­ genen Sandkerns die folgenden Schwierigkeiten:
  • 1. Es muß eine Vielzahl von Schichten des Überzugsma­ terials auf dem Sandkern ausgebildet werden. Hierbei ist jedoch die Ausbildung dieser Überzugsschichten schwierig. Diese problematische, aufwendige Tätigkeit vergrößert die Anzahl der Schritte des Herstellungsverfahrens und steigert gleichzeitig den Zeit- und Kostenaufwand für dieses Her­ stellungsverfahren.
  • 2. Es ist schwierig, nach dem Gießvorgang die ver­ schiedenen Bindemittel, die Bestandteile des Überzugsmate­ rials und des Sandkerns sind, vollständig zu entfernen. Die Entfernung des Bindemittels wird üblicherweise durch Ab­ brennen oder Wärmebehandeln des Sandes des Kerns vollendet. Der Abbrennschritt vergrößert jedoch die Anzahl der Schritte des Herstellungsverfahrens und steigert gleichzei­ tig Zeit- sowie Kostenaufwand für dieses Herstellungsver­ fahren.
  • 3. Der Sandkern kann nur schwer gebildet werden, wo­ bei eine komplizierte Anlage erforderlich ist und beim Her­ stellungsprozeß eine beträchtliche Anzahl von Schritten durchgeführt werden muß. Darüber hinaus zeigt der Sandkern die Neigung, leicht zu zerfallen, weshalb er schwierig in seiner Handhabung ist. Hierdurch wird gleichfalls die An­ zahl der Schritte des Herstellungsverfahrens vergrößert, gleichzeitig jedoch die Ausbeute beim Gießverfahren ver­ schlechtert.
  • 4. Während des Gießens ist eine komplizierte Druckre­ gulierung erforderlich, um einen Zerfall des Sandkerns zu verhindern. Darüber hinaus ist es schwierig, den Sandkern nach dem Gießen vollständig in seine Einzelteile aufzulö­ sen. Der obige Vorgang erfordert einen Wärmebehandlungs­ schritt für den Sandkern sowie einen Sandbeseitigungs­ schritt und außerdem einen Inspektionsschritt zum Beseiti­ gen des Sandes von dem sich ergebenden Gußerzeugnis. Dies vergrößert gleichfalls die Anzahl der Schritte des Herstel­ lungsverfahrens und steigert den Zeit- und Kostenaufwand des Herstellungsverfahrens.
  • 5. Während des Gießverfahrens dringt geschmolzenes Metall zwischen die einzelnen Sandpartikel des Sandkerns, und es dringen außerdem Bestandteile des Sandkerns in das Gußerzeugnis ein. Dies begünstigt das Entstehen kleiner Lö­ cher oder Hohlräume im Gußerzeugnis, wodurch gleichfalls Ausbeute und Produktivität des Gußerzeugnisses verschlech­ tert werden.
  • 6. Nach dem Gießen ist die vollständige Beseitigung des Sandes des Sandkerns schwierig, so daß der Sand an dem Gußerzeugnis haften bleibt. Dies erzeugt jedoch Verschleiß, Abrieb und Beschädigung am Gußerzeugnis.
  • 7. Es ist schwierig oder weitgehend unmöglich, ein kompliziertes und/oder großes Gußerzeugnis herzustellen. Dies beschränkt den Einsatz der einen Sandkern verwendenden Gießverfahren auf einen schmalen Bereich, wodurch sich Pro­ bleme beim Gestalten und Herstellen von Gußerzeugnissen er­ geben.
  • 8. Die Wiederverwertung des Sandes des Sandkerns ist schwierig, da der Sandkern die vorerwähnten Überzugsmate­ rialien und Bindemittel enthält, die nur schwer vollständig beseitigt werden können. Für eine Wiederverwertung des San­ des des Sandkerns sind weitere Verfahrensschritte im Her­ stellungsprozeß erforderlich, was gleichfalls den Zeit- und Kostenaufwand des Herstellungsverfahrens vergrößert.
  • 9. Das einen Sandkern verwendende Gießverfahren wird üblicherweise mittels der folgenden zahlreichen Verfahrens­ schritte durchgeführt, die gesteigerte Herstellungszeit und -kosten erfordern:
    • a) Herstellung eines Sandkerns;
    • b) Überziehen des Sandkerns;
    • c) Trocknen des Sandkerns;
    • d) Herstellung einer Gußform;
    • e) Eingießen eines geschmolzenen Metalls zur Durchführung des Gießvorgangs;
    • f) Entfernen des Sandes von dem gebildeten Gußerzeugnis;
    • g) Wärmebehandlung des am Gießerzeugnis anhaftenden Sandes;
    • h) Untersuchung bzw. Inspektion der Durchführung des Sand­ entfernvorganges;
    • i) Entfernen von Graten am Gußerzeugnis und
    • j) Entgegennahme des fertigen Gußerzeugnisses.
Es versteht sich von selbst, daß die oben geschilderten Probleme der Gießverfahren (casting methods) auch bei den einen Sandkern verwendenden Formverfahren (molding methods) zur Herstellung von Kunststoff- und Keramikgegenständen auftreten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfah­ ren zur Herstellung eines Gegenstandes, einen hierdurch hergestellten Gegenstand sowie einen Kern zur Durchführung des Verfahrens zu schaffen, mittels denen die den bekannten Verfahren und Gegenständen eigenen Nachteile beseitigt sind.
Gegenstand der Erfindung ist weiterhin die Schaffung eines Verfahrens zur Herstellung eines Gegenstandes sowie die Schaffung eines hierdurch hergestellten Gegenstandes, mit­ tels denen Gegenstände hoher Qualität erzielbar sind und gleichzeitig die Anzahl der einzelnen Verfahrensschritte des Herstellungsprozesses verringert werden können, und zwar selbst dann, wenn der Gegenstand einen hohlen und/oder unterschnittenen bzw. hinterschnittenen Querschnitt bzw. Form aufweist.
Die Merkmale der zur Lösung dieser Aufgabe geschaffenen Er­ findung ergeben sich aus den Ansprüchen.
Ein Aspekt der Erfindung liegt im Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes, das die folgenden Schritte in der nach­ stehend angegebenen Reihenfolge aufweist: Ausbilden einer Herstellungsform unter Verwendung eines Nichtsandkerns, der aus einem Nichtsandmaterial gebildet ist, und Zuführen ei­ nes fließfähigen Materials in die Herstellungsform, um einen Gegenstand herzustellen.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist in dem Gegenstand selbst zu sehen, der durch ein Verfahren, das die nachste­ hend geschilderten Schritte aufweist, hergestellt worden ist: Ausbilden einer Herstellungsform unter Verwendung ei­ nes Nichtsandkerns, der aus einem Nichtsandmaterial gebil­ det ist, und Zuführen eines fließfähigen Materials in die Herstellungsform, um den Gegenstand zu erzeugen.
Schließlich liegt ein weiterer Aspekt der Erfindung in ei­ nem Kern, der in einer Herstellungsform verwendet wird, um einen Gegenstand mit wenigstens einem hohlen bzw. unter­ schnittenen bzw. hinterschnittenen Querschnitt herzustel­ len, wobei der Kern aus einem Nichtsandmaterial gebildet ist.
Durch die Erfindung werden die folgenden vorteilhaften Wir­ kungen erzielt:
  • 1. Die Verwendung des Nichtsandkerns, der nicht die Tendenz hat, leicht zu verfallen, erleichtert die Herstel­ lung eines Kerns in einer Gußform. Hierdurch wird die Gieß­ anlage vereinfacht und die Anzahl der Schritte im Herstel­ lungsverfahren verringert, wobei gleichzeitig der für die Durchführung des Herstellungsverfahrens erforderliche Zeit- und Kostenaufwand verkleinert wird.
  • 2. Der Nichtsandkern weist nicht die Tendenz auf, un­ ter rauhen Handhabungsbedingungen leicht zu brechen; er ist daher leicht zu handhaben. Hierdurch werden auch Transport und Lagerung des Kerns erleichtert. Darüber hinaus ist es nicht mehr erforderlich, während des Gießens eine Druckre­ gulierung vorzusehen. Hierdurch wird die Anzahl der Schritte im Herstellungsprozeß verringert und gleichzeitig der zur Durchführung des Herstellungsverfahrens erforderli­ che Zeit- und Kostenaufwand verkleinert.
  • 3. Der Nichtsandkern weist keinen Bestandteil (bei­ spielsweise Bindemittel usw.) auf, der in das Gußerzeugnis eindringt. Es dringen daher in das Gußerzeugnis keine Fremdkörper ein, wodurch auch die Gefahr des Entstehens von kleinen Löchern oder Hohlräumen im Gußerzeugnis beseitigt ist. Dies verhindert auch die Produktion von fehlerhaften Erzeugnissen, wodurch Ausbeute und Produktivität des Gußer­ zeugnisses verbessert werden. Hierdurch lassen sich quali­ tativ hohe Gußerzeugnisse erzielen.
  • 4. Der zur Anwendung gelangende Nichtsandkern macht es leicht, im Gußerzeugnis einen Hohlquerschnitt oder einen unterschnittenen bzw. hinterschnittenen Abschnitt bzw. Querschnitt auszubilden. Darüber hinaus weist der Kern eine verbesserte Festigkeit auf. Hierdurch wird es möglich, das Gußerzeugnis unabhängig von dessen Form und Größe bereits sofort mit kompletter Form und vollständiger Größe herzu­ stellen, wodurch der Gießanwendungsbereich entscheidend vergrößert wird.
  • 5. Der Nichtsandkern ist sowohl während des Gießens mit Druckwiderstandseigenschaften oder Nichtzerfallseigen­ schaften als auch nach dem Gießen mit Zerfallseigenschaften versehen, d. h. also mit Eigenschaften, die sich grundsätz­ lich widersprechen. Demgemäß kann das Eindringen des ge­ schmolzenen Metalls in das Gußerzeugnis verhindert werden, wobei gleichzeitig eine Druckkontrolle während des Gießens überflüssig wird. Darüber hinaus können das vollständige Zerfallen und Beseitigen des Nichtsandkerns nach dem Gießen erleichtert werden. Hierdurch wird verhindert, daß das Ma­ terial des Kerns an der Oberfläche des Gußerzeugnisses an­ haftet. Dies vermeidet auf wirksame Weise einen Verschleiß bzw. Abrieb des Gußerzeugnisses und die Herstellung fehler­ hafter Produkte, wodurch den Gußerzeugnissen hohe Qualität verliehen wird.
  • 6. Der Nichtsandkern enthält keinerlei solche Kompo­ nenten (beispielsweise Bindemittel), die schwierig zu be­ seitigen sind. Deshalb kann er auch leicht wiederverwendet werden, ohne daß eine aufwendige Behandlung erforderlich ist, so daß dadurch Umweltverschmutzung verhindert wird. Gleichzeitig wird die Anzahl der Schritte des Herstellungs­ verfahrens verringert und der für die Durchführung des Her­ stellungsverfahrens erforderliche Zeit- und Kostenaufwand reduziert.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt in:
Fig. 1 im Querschnitt eine Gußform mit einem Nicht­ sandkern gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 im Querschnitt die Gußform gemäß Fig. 1 in einem Zustand, in dem ein geschmolzenes Metall in den Hohlraum der Gußform eingefüllt ist;
Fig. 3 im Querschnitt das aus der Gußform herausgenommene Gießerzeugnis;
Fig. 4 im Querschnitt den beim Gießen verwendeten Nicht­ sandkern alleine sowie
Fig. 5 eine abgewandelte Ausführungsform hiervon;
Fig. 6 im Querschnitt eine Gießform mit einem Nicht­ sandkern gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 7 im Querschnitt die Gießform gemäß Fig. 6 in einem Zustand, in der ein geschmolzenes Metall in den Hohlraum der Gießform eingefüllt ist;
Fig. 8 im Querschnitt das aus der Gießform entnommene Gußerzeugnis;
Fig. 9 im Querschnitt den bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 und 7 verwendeten Nichtsandkern alleine;
Fig. 10 eine abgewandelte Ausführungsform hiervon;
Fig. 11 eine weitere abgewandelte Ausführungsform und
Fig. 12 im Querschnitt eine abgewandelte Ausführungsform des Nichtsandkerns zur Anwendung bei der Gießform gemäß Fig. 1 und 2.
Wie aus Fig. 1 bis 4 ersichtlich, gelangt bei der darge­ stellten Ausführungsform eines Verfahrens zur Herstellung eines Gegenstandes ein Nichtsandkern zur Anwendung. Hierbei wird ein Nichtsandkern, der aus einem Nichtsandmaterial (anderes Material als Sand) hergestellt ist, verwendet, um eine Herstellungsform zu bilden, und zwar ohne Verwendung eines Sandkerns, der bisher in großem Umfang verwendet wurde. Es wurde bisher als unmöglich angesehen, einen Nichtsandkern als Kern für eine Herstellungsform zu verwen­ den. Die derart unter Verwendung des Nichtsandkerns gebil­ dete Fertigungsform wird verwendet zur Herstellung eines Gießerzeugnisses, eines Kunststoffartikels oder eines Kera­ mikartikels. Der Nichtsandkern eignet sich besonders zur Herstellung eines Gegenstandes mit einem hohlen Querschnitt oder einer hinterschnittenen bzw. unterschnittenen Form. Der Nichtsandkern hat sowohl während der Fertigung Druckwi­ derstandseigenschaften oder Nichtzerfallseigenschaften (Be­ ständigkeit gegen Zerfall) als auch nach der Herstellung eine hohe Zerfallsbereitschaft, zwei Eigenschaften, die einander widersprechen. Darüber hinaus beeinträchtigt der Nichtsandkern in keiner Weise das herzustellende Erzeugnis während der Fertigung, d. h. ihm ist die Eigenschaft eigen, keine große Menge an Gas zu erzeugen.
Der in der Zeichnung dargestellte Nichtsandkern 1 gelangt vorzugsweise in einer Gußform zur Herstellung eines Gießer­ zeugnisses im Weg des Gießens zur Anwendung und ist vor­ zugsweise aus Kunststoff oder Kunstharz gebildet. Demgemäß erfolgt die Erläuterung der ersten Ausführungsform anhand eines Gießverfahrens zu der im Weg des Druckgießens erfol­ genden Herstellung des Gußerzeugnisses unter Verwendung ei­ nes Kunststoffkerns 1 (Nichtsandkern), der aus Kunststoff gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform wird der Kunst­ stoffkern 1 durch ein Kunststoffherstellungsverfahren, bei­ spielsweise Spritzgußformen erzeugt, und zwar derart, daß er die Form gemäß Fig. 4 aufweist, bei der er einen Hohl­ raum S besitzt. Der Kunststoffkern 1 wird fest zwischen ei­ nem oberen Formteil 2 sowie einem unteren Formteil 3 ange­ ordnet, und zwar in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise, so daß sich dadurch eine Gußform 4 ergibt. Wie dargestellt, ist der Kunststoffkern 1 fest an einem Teil des unteren Formteils 3 befestigt. Zwischen dem oberen Formteil 2 und dem unteren Formteil 3 sowie dem hiermit festverbundenen Kunststoffkern 1 ist auf diese Weise ein Hohlraum 5 gebil­ det. Die Form des Hohlraums 5 entspricht derjenigen eines Gußerzeugnisses 6, das mittels des Gießverfahrens herzu­ stellen ist.
In den in der Gußform 4 gebildeten Hohlraum 5 wird sodann unter Druck eine aus einem Metallmaterial, beispielsweise Aluminium, gebildete Metallschmelze eingegossen, um dann ein Gußerzeugnis 6 mit einer solchen Form zu erhalten, die derjenigen des Hohlraumes 5 gemäß Fig. 2 entspricht. Selbstverständlich kann eine Vielzahl von Metallen als Me­ tallmaterial für die Metallschmelze zur Verwendung für das herzustellende Gußerzeugnis 6 ausgewählt werden.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, wird sodann das gebildete Gußerzeugnis 6 nach dem Öffnen der Gußform 4 aus dieser herausgenommen, wodurch der Gießprozeß vollendet wird. Da­ nach werden überflüssige Teile, wie beispielsweise Grate, vom Gußerzeugnis 6 entfernt, um hierdurch in der erforder­ lichen Weise das endgültige oder vollständige Gußerzeugnis 6 zu erhalten. Ein derartiges Gießverfahren unter Verwen­ dung des Kunststoffkerns 1 verhindert wirksam das Entstehen von Gießdefekten, wie beispielsweise kleinen Löchern oder Hohlräumen, während des Gießens, wodurch sich insgesamt ein Gußerzeugnis 6 ergibt, das sowohl hinsichtlich Aussehen als auch funktioneller Qualitäten entscheidend verbessert ist. Darüber hinaus sind bei den beschriebenen Gießverfahren viele Verfahrensschritte vermieden, die ansonsten bei den in großem Umfang verwendeten bekannten Gießverfahren unter Anwendung eines Sandkerns notwendig sind. Wie schon darge­ legt, beinhaltet das bekannte Gießverfahren üblicherweise die folgenden zehn Verfahrensschritte:
1. Herstellen eines Sandkerns,
2. Überziehen des Sandkerns,
3. Trocknen des Sandkerns,
4. Herstellen einer Gußform,
5. Vergießen einer Metallschmelze zur Durchführung des Gießvorgangs,
6. Entfernen von Sand vom Gußerzeugnis,
7. Wärmebehandlung des auf dem Gußerzeugnis befindlichen Sandes,
8. Begutachten bzw. Inspizieren der Vollendung des Vor­ gangs des Sandentfernens,
9. Entfernen von Graten vom Gußerzeugnis und
10. Abschlußarbeiten am fertigen Gußerzeugnis.
Wie deutlich ersichtlich, können die oben geschilderten Schritte 2), 3), 4), 6), 7) und 8) beim beschriebenen Gießverfahren weggelassen werden bzw. diese Schritte sind überflüssig. Wie schon erläutert, läßt sich mit dem be­ schriebenen Gießverfahren auf wirksame Weise ein Gußerzeug­ nis von hoher Qualität erzielen, wobei gleichzeitig im Ver­ gleich zu dem noch weithin angewendeten konventionellen Gießverfahren, bei dem ein Sandkern zur Anwendung gelangt, die Anzahl der einzelnen Verfahrensschritte während des Gießprozesses in großem Umfang verringert ist.
Der beschriebene Kunststoffkern 1 behält seine Anfangsform während des Gießvorganges bei (von einem ersten Zeitpunkt des Vergießen der Metallschmelze bis zu einem zweiten Zeit­ punkt unmittelbar nach dem Verfestigen der Metallschmelze), wodurch ein entscheidender Beitrag zur Ausbildung des er­ forderlichen Gußerzeugnisses geleistet wird. Nach dem Gießen schmilzt jedoch der Kunststoffkern 1 unter der Wir­ kung der verbleibenden Hitze der vergossenen und sich ver­ festigenden Metallschmelze, und er wird sodann entfernt, nachdem das Gußerzeugnis 6 aus der Gußform 4 herausgenommen worden ist, so daß im verbleibenden Gußerzeugnis 6 kein dem Kunststoffkern 1 entsprechendes Restmaterial verbleibt. Bei dem beschriebenen Gießverfahren wird die Anfangstemperatur der vergossenen Metallschmelze (beispielsweise etwa 660°C im Fall von geschmolzenem Aluminiummetall) beträchtlich abgesenkt, wenn die Metallschmelze den Hohlraum 5 der Guß­ form 4 erreicht. Dies führt dazu, daß der Kunststoffkern 1 selbst während des Gießvorganges seine Anfangsform beibe­ halten kann. Darüber hinaus kann der Kunststoffkern 1 seine Anfangsform unter der Wirkung der Temperatur und latenten Eigenhitze beibehalten, so daß er selbst unmittelbar nach dem Vergießen der Metallschmelze nicht schmilzt. Wenn dann ein vorbestimmter Zeitraum verstrichen ist, innerhalb dem sich die Metallschmelze verfestigen kann, nachdem das Ver­ gießen der Metallschmelze in den Hohlraum 5 der Gußform 4 beendet wurde, schmilzt der Kunststoffkern 1 unter der Wir­ kung der verbleibenden Hitze und wird dadurch bzw. dann endgültig beseitigt.
Wie schon erläutert, weist der Kunststoffkern 1 sowohl wäh­ rend des Gießens Druckwiderstandseigenschaften bzw. eine hohe Zerfallsbeständigkeit als auch nach dem Gießen eine hohe Zerfallsbereitschaft auf, Eigenschaften also, die ein­ ander widersprechen. Außerdem beeinträchtigt der Kunst­ stoffkern 1 das Gußerzeugnis nicht während des Gießvor­ gangs, d. h. er weist nicht die Eigenschaft dahingehend auf, daß er eine große Menge an Gas erzeugt. Um diese Erforder­ nisse zu erfüllen, ist der Kunststoffkern 1 beispielsweise aus thermoplastischem Harz hergestellt. Geeignete Beispiele des thermoplastischen Harzes sind Polyfluorethylenharz, wie beispielsweise Tetrafluorethylenharz, Polyimidharz, Polya­ midimidharz und Polysulfonharz. Polyamidharz (beispiels­ weise das unter dem Handelsnamen vertriebene Produkt "Nylon") und Polypropylenharz sind ebenfalls geeignete Bei­ spiele eines thermoplastischen Harzes. Weiterhin sind auch Polyethylenharz und Polyesterharz (beispielsweise das unter dem Handelsnamen vertriebene Produkt "Tetoron") geeignete Beispiele eines thermoplastischen Harzes. Weiterhin kann der Kunststoffkern 1 auch aus einem anderen Material als die oben erwähnten thermoplastischen Harze hergestellt sein, sofern dieses Material das Erfordernis erfüllt, daß es sowohl während des Gießens Druckwiderstandseigenschaften bzw. hohe Zerfallsbeständigkeit als auch nach dem Gießen eine hohe Zerfallsbereitschaft aufweist, Eigenschaften also, die einander widersprechen, und daß es weiterhin vor­ zugsweise das Erfordernis erfüllt, während des Gießens das Gußerzeugnis nicht zu beeinträchtigen, d. h. also nicht die Eigenschaft besitzt, eine große Menge an Gas zu erzeugen. Beispiele solch eines Materials sind ein wärmeaushärtendes Material, beispielsweise Silikonharz, und ein von den vor­ erwähnten Materialien verschiedener Kunststoff (Kunstharz). Darüber hinaus versteht es sich von selbst, daß das für den Nichtsandkern 1 verwendete Material nicht auf die oben er­ wähnten Kunststoffmaterialen (Kunstharze) beschränkt ist, so daß der Nichtsandkern 1 auch aus einem Metall mit einem niedrigen Schmelzpunkt oder einem Keramikmaterial (insbe­ sondere dem sog. "Neukeramik" oder "Feinkeramik") gebildet sein kann.
Das beschriebene Gießverfahren wurde anhand seiner Anwen­ dung beim Druckgießen erläutert. Jedoch versteht es sich von selbst, daß das Prinzip des erfindungsgemäßen Gießver­ fahrens auch angewendet werden kann bei einem Sandform­ schwerkraftguß (-standguß), einem Metallformschwerkraftguß (-standguß), einem Niederdruckguß, einem Präzisionsguß und dgl.
Der beschriebene Nichtsandkern 1 ist in der beschriebenen Weise hohl ausgebildet, und zwar unter den Gesichtspunkten der Reduzierung von Gewicht und Kosten sowie des Erleich­ terns des Zerfalls sowie des Beseitigens nach dem Gießen. Selbstverständlich ist jedoch die Form des Nichtsandkerns 1 nicht auf eine derartige Hohlform beschränkt, so daß der Nichtsandkern 1 auch mit seinem eigenen Material aufge­ füllt, d. h. mit einem Vollquerschnitt versehen kann, ohne daß er also einen Hohlraum aufweist.
Obwohl das sich ergebende Gußerzeugnis 6 mit einer Form ge­ mäß Fig. 3 beschrieben wurde, können selbstverständlich mit dem erläuterten Gießverfahren fertige Gußerzeugnisse mit einer Vielzahl von Formen erzeugt werden.
Schließlich ist es selbstverständlich möglich, bei dem be­ schriebenen Gießverfahren geeignete Abänderungen vorzuse­ hen, um die Qualität sowie weitere Eigenschaften des sich ergebenden Gußerzeugnisses weiter zu verbessern.
Die vorteilhaften Wirkungen der beschriebenen ersten Aus­ führungsform des Gießverfahrens werden nachstehend nochmals im einzelnen dargelegt:
  • 1. Die Anwendung des Nichtsandkerns, der nicht die Tendenz aufweist, leicht zu zerfallen, erleichtert die Herstellung eines Kerns in einer Gußform. Hierdurch wird die Gießanlage vereinfacht und die Anzahl der Schritte in einem Herstel­ lungsverfahren verringert, wobei gleichzeitig der für die Durchführung des Herstellungsverfahrens erforderliche Zeit- und Kostenaufwand reduziert wird.
  • 2. Der Nichtsandkern weist nicht die Tendenz auf, leicht zu zerbrechen, und zwar selbst nicht unter rauhen Handha­ bungsbedingungen; er ist leicht zu handhaben. Hierdurch werden insgesamt der Transport sowie die Lagerung des Nichtsandkerns erleichtert. Darüber hinaus wird eine Druck­ regulierung während des Gießvorganges überflüssig, wodurch ebenfalls die Anzahl der Schritte im Produktionsprozeß ver­ ringert wird, wobei gleichzeitig auch der für die Durchfüh­ rung des Herstellungsverfahrens erforderliche Zeit- und Ko­ stenaufwand reduziert wird.
  • 3. Der Nichtsandkern enthält keine Komponente (wie bei­ spielsweise ein Bindemittel), das in das Gußerzeugnis ein­ dringen könnte. Aus diesem Grund dringt daher auch keiner­ lei Fremdbestandteil in das Gußerzeugnis ein. Hierdurch wird das Entstehen von kleinen Löchern oder Hohlräumen im Gußerzeugnis wirkungsvoll vermieden. Dies verhindert auch die Produktion von fehlerhaften Erzeugnissen, wodurch die Ausbeute sowie die Produktivität des Gußerzeugnisses insge­ samt verbessert werden und sich dadurch Gußerzeugnisse von hoher Qualität ergeben.
  • 4. Der Nichtsandkern macht es außerordentlich leicht, im Gußerzeugnis hohle Querschnitte und/oder unterschnittene bzw. hinterschnittene Formen oder Querschnitte vorzusehen. Darüber hinaus ist er in seiner Festigkeit verbessert und ermöglicht es daher, Gußerzeugnisse von vollständiger Form und voller Größe zu erzeugen, und zwar unabhängig von Form und Größe, so daß dadurch der Anwendungsbereich des Gieß­ verfahrens beträchtlich erweitert wird.
  • 5. Der Nichtsandkern ist sowohl während des Gießens mit der Eigenschaft eines hohen Druckwiderstandes oder einer hohen Zerfallsbeständigkeit als auch nach dem Gießen mit einer hohen Zerfallsbereitschaft versehen, mit Eigenschaf­ ten also, die gegensätzlich zueinander sind. Demgemäß kann das Eindringen von Metallschmelze in den Kern verhindert werden, so daß eine Druckkontrolle während des Gießens überflüssig wird. Darüber hinaus ist das vollständige Zerfallenlassen und Entfernen des Nichtsandkerns nach dem Gießen erleichtert, wodurch wirksam verhindert ist, daß Kernmaterial an der Oberfläche des Gußerzeugnisses anhaftet. Dies verhindert auf wirksame Weise einen Ver­ schleiß bzw. Abrieb des Gußerzeugnisses sowie die Erzeugung fehlerhafter Produkte, wodurch sich insgesamt Gußerzeug­ nisse von hoher Qualität ergeben.
  • 6. Der Nichtsandkern enthält keine Komponenten (bei­ spielsweise Bindemittel), die schwierig zu entfernen wären. Deshalb ist er auch leicht ohne aufwendige Behandlung wie­ derverwendbar, so daß eine Umweltverschmutzung verhindert wird. Hierdurch wird die Anzahl der Schritte im Produkti­ onsprozeß reduziert, und es wird gleichzeitig der für die Durchführung des Herstellungsverfahrens erforderliche Zeit- und Kostenaufwand verringert.
Das der beschriebenen ersten Ausführungsform eigene Prinzip kann selbstverständlich auch zur Herstellung von Kunststoffgegenständen oder Keramikgegenständen angewendet werden, um dadurch einen Kunststoffgegenstand oder Keramik­ gegenstand zu erhalten, der eine hohe Qualität aufweist, wobei gleichzeitig der zu seiner Herstellung erforderliche Produktionsprozeß erleichtert ist. Im Falle der Herstellung eines Kunststoff- oder Keramikartikels reicht es aus, daß das bei dem beschriebenen Gießverfahren gemäß der ersten Ausführungsform verwendete geschmolzene Metall (Metall­ schmelze) durch Kunststoff- oder Keramikmaterial ersetzt wird. Darüber hinaus kann der beschriebene Nichtsandkern auch in einer solchen Form verwendet werden, die bei einem Spritzgießverfahren, und zwar als Verfahren zur Herstellung eines Kunststoff- oder Keramikartikels, zur Anwendung ge­ langt. Auch hierbei kann der Nichtsandkern vorteilhafte Ef­ fekte, ähnlich denjenigen des beschriebenen Gießverfahrens, erzielen und gleichzeitig die den entsprechenden bekannten Techniken eigenen Probleme lösen.
Bei der beschriebenen ersten Ausführungsform besteht der Nichtsandkern 1 aus einem Kunststoff. Selbstverständlich kann der Nichtsandkern 1 jedoch auch aus anderen Materia­ lien gefertigt sein, beispielsweise aus Gummi, einem fasri­ gen Material, einem Metall mit niedrigem Schmelzpunkt, Ke­ ramik oder Verbundmaterial. Beispiele für das Gummimaterial sind natürliches Gummi, synthetisches Gummi, Silikongummi und Fluor enthaltendes Gummi. Beispiele für das fasrige Material sind Papier, synthetisches (Kunststoff-)Papier, nicht gewebte Fasern (Faservlies) und Fasern. Beispiele für das einen niedrigen Schmelzpunkt aufweisende Metallmaterial sind Zinn, Blei und Antimon. Beispiele für Verbundmateria­ lien sind faserverstärktes Gummi (FRR), faserverstärkter Kunststoff (FRP), carbonfaserverstärkter Kunststoff (CFRP) und glasfaserverstärkter Kunststoff (GFRP).
Die aus Fig. 5 ersichtliche abgewandelte Ausführungsform des Kunststoffkerns 1 gelangt gleichfalls bei dem oben er­ läuterten Gießverfahren zur Anwendung. Bei dieser abgewan­ delten Ausführungsform ist der Kunststoffkern 1 an seiner Oberfläche mit einer wärmebeständigen Überzugsschicht 7 überzogen, die aus einem wärmebeständigen Kunststoff be­ steht, beispielsweise Silikongummi und Silikonharz, oder einem Metall mit niedrigem Schmelzpunkt oder Keramik (sog. Neukeramik oder Feinkeramik).
Bei der aus Fig. 6 bis 9 ersichtlichen zweiten Ausführungs­ form des Verfahrens zur Herstellung eines Gegenstandes ge­ langt ebenfalls der Nichtsandkern zur Anwendung. Dieses Herstellungsverfahren gemäß der zweiten Ausführungsform ist ähnlich demjenigen gemäß der zuvor anhand von Fig. 1 bis 4 beschriebenen ersten Ausführungsform, so daß sich die fol­ gende Erläuterung auch auf ein Verfahren (Gießverfahren) zur Herstellung eines Gußerzeugnisses unter Anwendung des Kunststoffkerns (Nichtsandkern) 1 im Weg des Druckgußver­ fahrens bezieht.
Bei dieser Ausführungsform wird der Kunststoffkern 1 mit­ tels eines Kunststoffherstellungsverfahrens, beispielsweise im Weg des Spritzgießens, derart hergestellt, daß er die Form gemäß Fig. 9 aufweist, bei der ein Hohlraum S gebildet ist. Hierbei wird ein Fluid, beispielsweise Gas oder Flüs­ sigkeit, kontinuierlich durch den Hohlraum S geleitet, so daß dieser als Fluidströmungskammer oder -durchlaß dient. Der Kunststoffkern 1 weist einen Fluideinlaß S1, durch den das Fluid in den Hohlraum S einströmt, sowie einen Fluid­ auslaß S2 auf, durch den das Fluid aus dem Hohlraum S aus­ strömt. Der Kunststoffkern 1 ist fest zwischen einem oberen Formteil 2 sowie einem unteren Formteil 3 angeordnet und derart an dem unteren Formteil 3 befestigt, daß die Fluidein- und -auslässe S1, S2 des Kunststoffkerns 1 je­ weils mit Fluidzufuhr- bzw. -auslaßkanälen 8, 9 verbunden sind, die, wie aus Fig. 6 ersichtlich, im unteren Formteil 3 gebildet sind. Dadurch wird insgesamt eine Gußform 4 ge­ bildet. Das Fluid wird durch den Fluidzufuhrkanal 8 zuge­ führt und durch den Fluidauslaßkanal 9 abgeführt. Zwischen dem oberen Formteil 2 und dem unteren Formteil 3 sowie dem hiermit verbundenen Kunststoffkern 1 ist ein Hohlraum 5 ge­ bildet. Die Form des Hohlraums 5 entspricht derjenigen ei­ nes Gußerzeugnisses 6, das im Wege des Gießens hergestellt werden soll.
Nach der Fertigstellung der Gußform 4 wird von einem nicht dargestellten Kompressor Fluid in Form von Druckluft zuge­ führt und kontinuierlich durch den Hohlraum S des Kunst­ stoffkerns 1 geleitet. Die Druckluft wird über den Fluidzu­ fuhrkanal 8 sowie den Fluideinlaß S1 in den Hohlraum S ein­ geleitet und über den Fluidauslaß S2 sowie den Fluidauslaß­ kanal 9 aus dem Hohlraum S ausgetragen. Sodann wird eine aus einem Metallmaterial, beispielsweise Aluminium, gebil­ dete Metallschmelze in den in der Gußform 4 gebildeten Hohlraum 5 eingegossen, um das Gußerzeugnis 6 mit einer Form entsprechend derjenigen des Formhohlraums 5 zu bilden, wie aus Fig. 7 ersichtlich. Als Metallmaterial für die Me­ tallschmelze kann eine Vielzahl von Metallen verwendet wer­ den, um das gewünschte Material zu erhalten, aus dem das herzustellende Gußerzeugnis bestehen soll. Während des Gießens bzw. des Eingießens der Metallschmelze kühlt die durch den Kunststoffkern 1 strömende Druckluft zwangsweise den Kunststoffkern 1, wobei gleichzeitig der Druckwider­ stand des Kunststoffkerns 1 gesteigert wird. Hierdurch wird eine Verformung des Kunststoffkerns 1 verhindert und gleichzeitig die Ursprungsform des Kunststoffkerns 1 beibe­ halten.
Wie aus Fig. 8 ersichtlich, wird das derart gebildete Gußerzeugnis 6 nach Öffnen der Gußform 4 aus dieser heraus­ genommen, wodurch der Gießvorgang beendet wird. Danach wer­ den überflüssige Teile, wie beispielsweise Grate, vom Gußerzeugnis 6 entfernt, so daß dadurch in der gewünschten Weise das fertige oder vollständige Gußerzeugnis 6 erhalten wird.
Bei der beschriebenen Ausführungsform wird daher der Kunst­ stoffkern 1 zwangsweise einem Wärmeaustausch oder einer Kühlung unterworfen, indem Gas oder Flüssigkeit kontinu­ ierlich durch den Kunststoffkern 1 hindurchgeleitet wird. Der Kunststoffkern 1 ist daher in seiner Hitzebeständigkeit gegenüber der Metallschmelze sowie in seinem Druckwider­ stand beträchtlich verbessert. Aus diesem Grund ist der Kunststoffkern 1 auch an einer Verformung gehindert, so daß er seine Anfangsform während des Gießens beibehält, und zwar selbst beim Vergießen einer Hochdruckmetallschmelze.
Mit der beschriebenen zweiten Ausführungsform lassen sich die folgenden vorteilhaften Wirkungen erzielen, und zwar zusätzlich zu den bereits in Verbindung mit der ersten Aus­ führungsform beschriebenen vorteilhaften Effekten:
  • 1. Da die Herstellung (das Gießen) des Gegenstandes durchgeführt wird, während gleichzeitig das Kühlfluid durch das Innere des Nichtsandkerns 1 geleitet wird, reicht es aus, daß der Nichtsandkern 1 einen Druckwiderstand sowie eine Wärmefestigkeit und dgl. bei einer Bedingung aufweist, bei der das Kühlfluid strömt. Demgemäß sind die an den Nichtsandkern 1 gestellten Anforderungen (beispielsweise Druckwiderstand und Wärmefestigkeit) erleichtert, wodurch der Auswahlbereich hinsichtlich der für den Nichtsandkern 1 zu verwendenden Materialien vergrößert ist.
  • 2. Der Druckwiderstand sowie die Hitzebeständigkeit des Nichtsandkerns 1 können leicht dadurch kontrolliert werden, daß die Menge sowie die Temperatur des durch den Nichtsandkern 1 hindurchströmenden Fluid entsprechend regu­ liert werden.
Das Prinzip des in Verbindung mit der zweiten Ausführungs­ form beschriebenen Gießverfahrens kann auch für die Her­ stellung von Kunststoffgegenständen sowie Keramikgegen­ ständen angewendet werden, die eine hohe Qualität aufwei­ sen, wobei gleichzeitig deren Herstellungsverfahren er­ leichtert ist. Im Fall der Herstellung von Kunststoff- oder Keramikgegenständen reicht es aus, daß die beim Gießverfah­ ren gemäß der zweiten Ausführungsform zur Anwendung gelan­ gende Metallschmelze durch Kunststoff oder Keramik ersetzt wird. Darüber hinaus kann der beschriebene Nichtsandkern auch in einer Form verwendet werden, die bei einem Spritz­ gießverfahren als Herstellverfahren für einen Kunst­ stoffgegenstand oder einen Keramikgegenstand verwendet wird. Hierbei kann gleichfalls der Nichtsandkern vorteil­ hafte Effekte ähnlich denjenigen des beschriebenen Gießver­ fahrens erzielen und gleichzeitig die den entsprechenden bekannten Techniken eigenen Probleme lösen.
Bei der beschriebenen Ausführungsform strömt ein einziges Fluid durch den Nichtsandkern 1. Statt dessen ist es selbst­ verständlich auch möglich, als Fluid, das durch den Nicht­ sandkern 1 hindurchgeleitet wird, eine Mischung aus wenig­ stens zwei Gasen, eine Mischung aus wenigstens zwei Flüs­ sigkeiten oder eine Mischung aus wenigstens einem Gas und einer Flüssigkeit anzuwenden.
Bei dem aus Fig. 10 ersichtlichen abgewandelten Beispiel des Nichtsandkerns 1 gemäß der zweiten Ausführungsform nach Fig. 6 bis 9 ist der dargestellte Nichtsandkern 1 ähnlich dem Kunststoffkern 1 gemäß der zweiten Ausführungsform; je­ doch ist er aus Gummi hergestellt und wird daher als Gummi­ kern 1 bezeichnet. Beispiele für das zur Anwendung gelan­ gende Gummi sind natürliches Gummi, synthetisches Gummi, Silikongummi und Fluor enthaltendes Gummi. Der Gummikern 1 gemäß diesem Ausführungsbeispiel funktioniert ähnlich dem Kunststoffkern 1 gemäß der zweiten Ausführungsform nach Fig. 6 bis 9.
Bei dem aus Fig. 11 ersichtlichen abgewandelten Beispiel des Nichtsandkerns 1 der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 6 bis 9 ist der dargestellte Nichtsandkern 1 ähnlich dem Kunststoffkern 1 der zweiten Ausführungsform. Jedoch ist er aus einem fasrigen Material hergestellt und wird daher als Faserkern 1 bezeichnet. Beispiele für fasriges Material sind Papier, Synthetik-(Kunststoff-)papier, nichtgewebtes Gewebe (Faservlies) und Fasern. Der Faserkern 1 gemäß die­ sem Ausführungsbeispiel funktioniert ähnlich wie der Kunst­ stoffkern 1 gemäß der zweiten Ausführungsform nach Fig. 6 bis 9.
Der aus Fig. 12 ersichtliche abgewandelte Nichtsandkern 1 ist ähnlich demjenigen der eingangs beschriebenen ersten Ausführungsform. Hierbei ist der Nichtsandkern 1, der aus Nichtsandmaterial, wie beispielsweise thermoplastischem Harz, besteht, mit einem Hohlraum S versehen, der mit einem Füller F gefüllt ist. Dieser besteht aus anorganischem Ma­ terial, beispielsweise Kalziumkarbonatpulver, Metallpulver, Siliziumpulver, Metallteilchen oder -kügelchen. Der Füller F verleiht dem Nichtsandkern 1 Druckwiderstand und Hitzebe­ ständigkeit.
Der Nichtsandkern 1 kann auch aus anderen als aus den be­ schriebenen Materialien bestehen, sofern nur gewährleistet ist, daß er den einander widersprechenden Eigenschaften (Druckbeständigkeit während des Herstell- bzw. Gießvorgangs und gute Zerfalleigenschaft nach dem Herstellvorgang) ge­ nügt, während ein Kühlfluid durch den Nichtsandkern 1 strömt. Beispiele dieser Materialien sind ein einzelnes Ma­ terial, wie beispielsweise ein Metall mit einem niedrigen Schmelzpunkt sowie Keramik, sowie auch Verbundmaterial. Beispiele für ein Metall mit niedrigem Schmelzpunkt sind Zinn, Blei und Antimon. Beispiele für Verbundmaterialien sind faserverstärktes Gummi (FRR), faserverstärkter Kunst­ stoff (FRP), carbonfaserverstärkter Kunststoff (CRFP) und glasfaserverstärkter Kunststoff (GFRP).
Das Gießverfahren gemäß der zweiten Ausführungsform wurde in der Anwendung auf das Druckgießen beschrieben. Selbst­ verständlich ist es möglich, das beschriebene Prinzip des Gießverfahrens auch anzuwenden bei einem Sandform­ schwerkraftguß (-standguß), einem Metallformschwerkraftguß (-standguß), einem Niederdruckgießen, einem Präzisions­ gießen und dgl.
Das in Verbindung mit der zweiten Ausführungsform beschrie­ bene Prinzip des Gießverfahrens läßt sich aus den nachste­ hend geschilderten Gründen wirksam auf das Schwerkraft­ gießen anwenden.
Beim Schwerkraftguß (Standguß) ist die Zeit, während wel­ cher die Metallschmelze in der Gußform verbleibt, relativ lang im Vergleich zu derjenigen bei anderen Gießverfahren.
Demgemäß bleibt der Nichtsandkern 1 über einen relativ lan­ gen Zeitraum mit der Metallschmelze in Berührung, weshalb er eine hohe Druckfestigkeit sowie eine hohe Hitzebestän­ digkeit aufweisen muß. Im Hinblick hierauf ist der Nicht­ sandkern 1 gemäß der zweiten Ausführungsform der beschrie­ benen Zwangskühlung unterworfen, wodurch die erwünschte hohe Druckfestigkeit und hohe Hitzefestigkeit gewährleistet werden.
Ein derartiges Schwerkraftgießen wird mittels derselben Vorrichtung sowie in derselben Weise wie anhand von Fig. 6 bis 9 beschrieben durchgeführt, wobei sich auch dieselben vorteilhaften Wirkungen ergeben. Demgemäß erübrigt sich auch eine detaillierte Erläuterung dieses Schwerkraft­ gießens.

Claims (12)

1. Kern zur Verwendung in einer Herstellungsform zum Erzeugen eines Gegenstandes mit wenigstens einem hohlen Querschnitt sowie einem unterschnittenen bzw. hinterschnit­ tenen Querschnitt, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (1) aus Nichtsandmaterial besteht.
2. Kern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Nichtsandmaterial die Eigenschaften dahingehend auf­ weist, daß es einerseits dem Nichtsandkern (1) einen Druck­ widerstand verleiht, der ausreicht, um einem Druck während der Zufuhr des fließfähigen Materials in die Herstellungs­ form (4) standzuhalten, und daß es andererseits dem Nicht­ sandkern (1) eine gute Zerfallsfähigkeit verleiht, so daß der Nichtsandkern (1) nach dem Verfestigen des fließfähigen Materials zerfällt und aus der Herstellungsform (4) ent­ fernbar ist.
3. Kern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Nichtsandmaterial aus der Gruppe Kunststoff, Gummi, fasriges Material, Metall mit niedrigem Schmelzpunkt, Kera­ mik und Verbundmaterial ausgewählt ist.
4. Kern nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff aus der Gruppe thermoplastisches Harz und wärmeaushärtendes Harz ausgewählt ist.
5. Kern nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das thermoplastische Harz aus der Gruppe Polyfluorethylen­ harz, Polyimidharz, Polyamidimidharz und Polysulfonharz, Polyamidharz, Polypropylenharz, Polyethylenharz und Poly­ esterharz ausgewählt ist.
6. Kern nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das thermoplastische Harz Silikonharz ist.
7 Kern nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gummi aus der Gruppe natürliches Gummi, synthetisches Gummi, Silikongummi und fluorenthaltendes Gummi ausgewählt ist.
8. Kern nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das fasrige Material aus der Gruppe Papier, synthetisches (Kunststoff-)papier, nicht gewebtes Gewebe (Faservlies) und Fasern ausgewählt ist.
9. Kern nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Metall mit niedrigem Schmelzpunkt aus der Gruppe Zinn, Blei und Antimon ausgewählt ist.
10. Kern nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbundmaterial aus der Gruppe faserverstärktes Gummi, faserverstärkter Kunststoff, karbonfaserverstärkter Kunst­ stoff und glasfaserverstärkter Kunststoff ausgewählt ist.
11. Kern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern einen aus dem Nichtsandmaterial gebildeten Haupt­ körper (1) sowie eine hitzebeständige Überzugsschicht (7) aufweist, die auf der Oberfläche des Hauptkörpers (1) ge­ bildet ist und deren Material aus der Gruppe hitzebeständi­ ger Kunststoff, Metall mit niedrigem Schmelzpunkt und Kera­ mik ausgewählt ist.
12. Kern nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der für den Kern verwendete hit­ zebeständige Kunststoff aus der Gruppe Silikongummi und Si­ likonharz ausgewählt ist.
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