DE4308370A1 - Verfahren und Kernkörper zur Herstellung eines hohlen Form- oder Profilkörpers aus faserverstärktem Kunststoff - Google Patents
Verfahren und Kernkörper zur Herstellung eines hohlen Form- oder Profilkörpers aus faserverstärktem KunststoffInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur
Herstellung eines hohlen Formkörpers gemäß Patentanspruch
1, auf einen Kernkörper zur Anwendung in diesem Verfahren
gemäß Patentanspruch 16 und auf einen nach dem Verfahren
herstellbaren Zweiradrahmen gemäß Patentanspruch 20.
Es ist bekannt, bei der Verarbeitung von faserverstärktem
Kunststoff mit einem Kern zu arbeiten. Dieser, z. B. aus
PU-Schaum bestehende Kern wird mit Fasermaterial umwickelt,
mit reaktivem Kunststoff getränkt und in einer Form unter
Einwirkung von Wärme ausgehärtet. Ein Nachteil dieses
Verfahrens liegt darin, daß der im Formkörper verbleibende
Kern das Gewicht des Formkörpers zusätzlich erhöht.
Weiterhin ist ein Verfahren bekannt, bei dem ein
aufpumpbarer Schlauch mit imprägniertem Fasermaterial
umwickelt wird. Das Aushärten des Formkörpers erfolgt in
einer Form bei aufgepumpten Schlauch und unter Einwirkung
von Wärme. Ein Nachteil dieses Verfahrens liegt darin, daß
sich besonders bei komplexeren Formkörpern das Umwickeln
des Schlauches mit Fasermaterial aufgrund der
Nachgiebigkeit des Schlauches sehr schwierig gestaltet.
Weiterhin können bei der Handhabung eines derartigen
Formkörperrohlings, z. B. beim Einlegen in die Preßform,
Fehlstellen wie Knicke, Quetschungen usw. auftreten, die zu
einer Verringerung der Festigkeit des Verbundkörpers
führen.
Die Anwendung derartiger Verfahren auf HT-TEC-Produkte wie
beispielsweise Geländefahrradrahmen führte zu
unbefriedigenden Ergebnissen, da beim erstgenannten
bekannten Verfahren das Rahmengewicht gegenüber
Leichtmetallrahmen zu hoch war oder bei der Anwendung des
letztgenannten Verfahrens nicht die erforderliche
Dauerfestigkeit der Rahmenkonstruktion erreicht wurde.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde ein
Verfahren, einen Zweiradrahmen und einen Kernkörper
bereitzustellen, bei dem die Herstellung und die Handhabung
eines mit Fasermaterial umwickelten Formkörperrohlings bzw.
Formkörpers bei minimiertem Eigengewicht einfach und
zuverlässig erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der
Ansprüche 1, 16 und 20 gelöst.
Durch die Maßnahme einen mit der Gestalt der
Innenoberfläche des Formkörpers versehener Kernkörper zu
erstellen, der aus einem schmelzbaren Kern und aus einem
den Kern umgebenden elastischen Mantel, beispielsweise in
Form eines Schlauches besteht, eignet sich dieser aufgrund
seiner Festigkeit und Eigensteifigkeit gut zum umwickeln
durch entweder garnartigem- oder gewebeartigem
Fasermaterial. Dadurch ist es möglich das Fasergewebe unter
Vermeidung von Knicken und Falten sauber und gleichmäßig um
den Kernkörper zu wickeln.
Dabei kann die Faserorientierung entsprechend den
Anforderungen und den Belastungen beliebig gewählt werden.
Der auf diese Art erstellte Formkörperrohling ist durch den
Kernkörper eigensteif und kann z. B. beim Einlegen in eine
teilbare Form gut gehandhabt werden, ohne daß dabei der
Formkörperrohling beschädigt wird.
Die Oberfläche des Mantels bietet gegenüber üblichen
Lösungen einen besonders guten Haftgrund für die
Fasermaterialwicklung, so daß das Erstellen des
Formkörperrohlings wesentlich erleichtert ist.
Das Aushärten erfolgt bei aufgepumptem Mantel und durch
Einwirken von Druck und Wärme. Durch das Aufpumpen des
Mantels mittels Druckluft wird die Hülle aus Faserwerkstoff
vom Kern gelöst und gegen die Wandung der Preßform
gedrückt. Auf diese Weise ist eine saubere Trennung
zwischen Mantel mit Faserwerkstoffhülle und Formkern
gewährleistet.
Nach dem Aushärten wird der durch Wärmeeinwirkung
geschmolzene Kern abgelassen und der Mantel aus dem
Innenbereich des Formkörpers herausgezogen oder darin
belassen. Das Verfahren ermöglicht die Herstellung von
kernlosen Hohl-Formkörpern aus faserverstärktem Kunststoff,
wobei die Ausschußquote bei der Produktion verursacht durch
unsachgemäßes Wickeln des Fasermaterials oder unsachgemäßes
Handhaben des Formkörperrohlings minimiert wird.
Aufgrund der kernlosen Hohlkonstruktion und der gegenüber
bekannten Verfahren verminderten Fehlerhäufigkeit ist das
erfindungsgemäße Verfahren ganz besonders geeignet für die
Anwendung zur Herstellung eines Fahrradrahmens, der sich
durch geringes Gewicht und hohe Festigkeit auszeichnet.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich jedoch nicht nur
zur Anwendung auf Zweiradrahmen, sondern es eignet sich
auch zum Fertigen von allen mit einem Hohlraum versehenen,
hochbelasteten Bauteilen, wie z . B. Zweiradlenker,
Zweiradrahmen, Tennisschläger, Schwimmbretter und ähnlichen
Gegenständen.
Durch das Verwenden von Wachs als schmelzbares Material für
den Kern mit einer Schmelztemperatur von vorzugsweise 80°C
bis 140°C ist zum einen ein einfaches Ausschmelzen des
Kerns gewährleistet und zum andern das ausgehärtete
Kunststoffmaterial aufgrund der relativ niedrigen
Temperatur nur geringer termischer Belastung ausgesetzt.
Durch das Vorsehen mehrfacher Wickelschichten an stärker
beanspruchten Bereichen des Formkörpers wird insgesamt eine
hohe Festigkeit bei minimiertem Gewicht des Formkörpers
erreicht.
Durch das Befüllen des in einer Hilfsform eingelegten
vorkonfektionierten Mantels mit geschmolzenem Kernmaterial
gestaltet sich die Herstellung des Kernkörpers besonders
einfach und genau reproduzierbar.
Da der Mantel nach dem Ausschmelzen des Kerns entfernbar
ist, kann er wiederverwendet werden, so daß der
Fertigungsprozeß ökonomischer erfolgen kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer bevorzugter
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen teilweise geschnittenen
Zweiradlenker mit angeformten Lenkrohr, der nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar ist.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht eines einstückig
ausgebildeten Zweiradrahmens, der nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt ist.
In Fig. 1 ist ein Zweiradlenkerrohling mit angeformten
Lenkrohr dargestellt, wie er zum Aushärten in eine Preßform
eingelegt wird.
Der Innenbereich des Zweiradlenkers ist mit einem
Kernkörper 1 ausgefüllt, welcher aus einem schmelzbaren
Kern 2 und einem den schmelzbaren Kern 2 umgebenden
Schlauch 3 besteht. Um den Kernkörper 1 herum sind
Faserwerkstoffe 4, beispielsweise sog. Prepregs gewickelt,
die später den Formkörper bilden.
Nachfolgend werden die Verfahrensschritte zur Herstellung
eines hohlen Formkörpers am Beispiel des in Fig. 1
dargestellten Zweiradlenkers beschrieben.
Eine teilbare Hilfsform (nicht dargestellt), deren
Innenoberfläche die Gestalt des Kerns 2 des Zweiradlenkers
aufweist, wird mit einem schmelzbaren Kernmaterial wie z. B.
Hartwachs ausgegossen. Nach Abkühlen bzw. Erstarren des
Kerns 2 wird er aus dieser Hilfsform entnommen.
In einem weiteren Verfahrensschritt wird der Kern 2 mit
einem gasdichten Schlauch 3 überzogen. Dies erfolgt
beispielsweise durch Aufbringen eines geeigneten
Schlauchmaterials, wie zum Beispiel Latex oder
Siliconkautschuk, auf den Kern 2. Es kann jedoch auch ein
vorkonfektionierter Schlauch verwendet werden, der entweder
aus einer vorhergehenden Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens stammt oder der in einem gesonderten
Herstellungsprozeß gewonnen wird, welcher hier nicht
besprochen werden soll.
Der mit dem Schlauch 3 umgebene Kern 2 bildet den
eigentlichen Kernkörper 1. Der den Kernkörper 1 umgebende
Schlauch 3 ist am Lenkerrohr des Zweiradlenkers verlängert
ausgebildet und weist eine durch ein Ventil (nicht gezeigt)
verschließbare Öffnung 5 auf.
Der Kernkörper 1 wird anschließend mit kunstharz
imprägniertem Fasergewebe 4, - vorzugsweise Kohlefasern -,
sog. Prepregs umwickelt.
Aufgrund der Eigensteifigkeit des Kernkörpers kann das
Fasergewebe eng um den Kernkörper 1 herum geformt werden.
Höher beanspruchte Bereiche können durch mehrfache
Faserschichten verstärkt und/oder durch andere Materialien
usw. stabilisiert werden. Weiterhin können Einlegeteile wie
beispielsweise Befestigungselemente zur Befestigung des
Lenkers miteingeformt werden. Der auf diese Weise erzeugte
Formkörperrohling ist bedingt durch die Steifigkeit des
Kernkörpers 1 leicht handhabbar.
Der Formkörperrohling wird nun in eine teilbare Preßform
(nicht dargestellt) eingelegt, deren Innenoberfläche die
Gestalt der Außenoberfläche des Formkörpers aufweist. Durch
die Stabilität des Formkörperrohlings ist die Gefahr der
Faltenbildung im Faserwerkstoff während des Einlegens in
die Form sehr gering.
Nach dem Schließen der Preßform wird der Schlauch 3
aufgepumpt, so daß der Faserwerkstoff an die
Innenoberfläche der Form gedrückt wird. Dabei lösen sich
der Schlauch 3 und die Faserwicklung vom Kern 2. Die
Innenflächen der Preßform sind beheizbar, so daß der
faserverstärkte Kunststoff unter Wärme- und Druckeinwirkung
aushärtet. Nach dem Aushärten wird der Formkörper aus der
Form entnommen. Der Kern kann durch Wärmeeinwirkung während
des Pressvorgangs oder in einem weiteren Verfahrensschritt
aufgeschmolzen und als flüssiges Medium über die
Schlauchöffnung 5 abgelassen werden. Das Ablassen des
flüssigen Kernmaterials kann durch Anlegen von Unterdruck
an der Schlauchöffnung 5 unterstützt werden. Der Unterdruck
fördert weiterhin das Ablösen des Schlauchs 3 von der
Innenoberfläche des Formkörpers. Der Schlauch 3 ist dadurch
leichter aus dem Formkörper herausziehbar.
Das Herauslösen des Schlauchs 3 aus dem Formkörper kann
weiterhin erleichtert werden, indem die Außenoberfläche des
Kernkörpers 1 vor dem Umwickeln mit Fasermaterial mit einem
Trennmittel behandelt wird.
Der den Formkörper darstellende Zweiradlenker mit
angeformten Lenkrohr ist nach dem Pressen im wesentlichen
fertiggestellt, wobei während des Preßvorgangs der stabile
Kern gewährleistet, daß der Hohlkörper definierte
Wandstärken mit einer vorgegebenen Innenoberflächenstruktur
aufweist, was im Vergleich zu bekannten Lösungen zu
überlegenen Festigkeitswerten führt und eine
Nachbearbeitung weitestgehend erübrigt.
Zur Herstellung des nächsten Formkörpers kann der in dem
vorbeschriebenen Verfahren erhaltene Schlauch 3 wieder
verwendet werden. Der Kernkörper 1 wird dabei durch
Befüllen des Schlauchs 3 mit geschmolzenem Kernmaterial in
einer Hilfsform erzeugt.
In Fig. 2 ist ein teilweise geschnittener Zweiradrahmen
dargestellt, der aus einer einstückig ausgebildeten
Hohlprofilstruktur mit Aufnahmeabschnitten für Tretlager 6,
Lenkkopflager 7, Sattelstütze 8 und Hinterrad 9 aufgebaut
ist. Hinsichtlich der Details des Zweiradrahmens sei auf die
gleichzeitig hinterlegte Gebrauchsmusteranmeldung
DE . . . . . . . verwiesen, deren Inhalt auch zur Offenbarung der
vorliegenden Anmeldung zu zählen ist.
Nachfolgend werden die Verfahrensschritte zur Herstellung
eines hohlen Formkörpers am Beispiel des in Fig. 2
dargestellten Fahrradrahmens beschrieben.
Wie aus den gestrichelten Grenzlinien hervorgeht, ist der
für den Zweiradrahmen notwendige Kernkörper 1 ist aus
mehreren Teilkernkörper 1a, 1b, 1c aufgebaut, die jeweils
für sich einen mit einem Schlauch 3 umgebenen schmelzbaren
Kern 2 aufweisen und durch aneinanderfügen den kompletten
Kernkörper 1 ergeben. Die hier gewählte Aufteilung ist
lediglich beispielhaft gewählt. Selbstverständlich sind
auch andere Teilungen oder ein einstückiger Formkern
vorstellbar. Dabei liegen die Teilkernkörper 1a, 1b, 1c an
ihren Stoßpunkten eng aneinander und/oder greifen
überlappend ineinander. Dabei sollen möglichst Stumpfstöße
vermieden werden, so daß es aus Stabilitätsgründen
bevorzugt wird, die Übergangsbereiche zwischen zwei
Teilkernkörper 1a, 1b, 1c winklig zu überlappen, d. h., daß
die Übergangsbereiche wie zwei in spitzem Winkel zur
Längsachse abgeschnittene Rundstabenden aneinanderfügbar
sind.
Der aus Teilkernkörper 1a, 1b, 1c aufgebaute Kernkörper 1
wird, wie im oben beschriebenen Ausführungsbeispiel,
ebenfalls mit Prepregs umwickelt, wobei die verwendeten
Materialien und die Schichtdicke je nach Festigkeit frei
wählbar ist, so daß an stark beanspruchten Stellen die
Wickelschichten mehrfach übereinander liegen können.
Die weitere Verarbeitung des Formkörperrohlings erfolgt im
wesentlichen in gleicher Weise wie bereits im oben
beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Der einen relativ komplexen Formkörper darstellende
Zweiradrahmen weist einen Kernkörper 1 auf, dessen
Teilkernkörper 1a, 1b, 1c jeweils für sich keine
geschlossene Profilstruktur des Fahrradrahmens umgreifen,
so daß jeder zu einem Teilkernkörper 1a, 1b, 1c gehörende
Schlauch 3 nach Ausschmelzen des jeweiligen Kerns 2 über
entsprechende Rahmenöffnungen wie z. B. Tretlager-,
Lenkkopflager- oder Sattelstützenöffnung 6, 7, 8 entfernbar
ist.
Bei einer anderen Variante des Verfahrens zur Herstellung
eines aus einem Hohlkörperprofil aufgebauten Zweiradrahmens
wird ein einstückig ausgebildeter Kernkörper 1 verwendet.
Dabei wird der aus schmelzbarem Material bestehende Kern 2
- wie oben beschrieben - in einer teilbaren Hilfsform
erzeugt und anschließend mit einer dünnen
luftundurchlässigen elastischen Schicht überzogen. Der so
entstandene Schlauch 3 weist Fortsätze 5 zum Aufpumpen an
den verschiedenen Rahmenöffnungen wie Tretlager-,
Sattelstützen- und Lenkkopflageröffnungen 6, 7, 8 auf. Im
Anschluß an die vorbeschriebenen Verfahrensschritte, d. h.,
Umwickeln mit vorimprägniertem Fasermaterial, Einlegen in
die Form, und Aushärten unter Druck und Wärmeeinwirkung
wird an den verschiedenen Rahmenöffnungen das durch die
Wärmeeinwirkung geschmolzene Kernmaterial abgelassen.
Aufgrund der einstückigen Ausbildung des Kernkörpers 1 mit
Hinterschneidungen muß der Schlauch 3 im Zweiradrahmen
verbleiben. Damit der Schlauch 3 mit der Innenoberfläche
des Fahrradrahmens einen Verbund eingeht, kann der Schlauch
3 auf der Außenoberfläche mit einem adhäsiven Mittel
behandelt sein. Bei diesem Beispiel würde sich also ein
Verbundkörper bestehend aus dem ausgehärteten
Kunststoffhohlprofil und dem Schlauch ergeben.
Vorzugsweise wird bei den vorbeschriebenen Verfahren ein
Kernmaterial aus Wachs oder Hartwachs oder ähnlichem
schmelzbarem Material verwendet, dessen Schmelzpunkt bei
einer Temperatur von 40°C bis 200°C, vorzugsweise bei 80°C
bis 140°C liegt.
Zum besseren Entfernen aus dem Innenbereich des Formkörpers
nach Aushärten des Kunststoffs kann die Oberfläche des
Schlauchs 3 mit einem Trennmittel behandelt sein.
Bei der Herstellung des hohlen Formkörpers können in die
teilbare Form, in der die Aushärtung des Formkörperrohlings
erfolgt, weitere formgebende Einlegeteile eingelegt werden.
Weiterhin können Verstärkungselemente aus anderen
Materialien, wie z. B. Metall entweder in die teilbare Form
mit eingelegt werden, so daß sie einen Verbund mit dem
reaktiven Kunststoff eingehen, oder es werden am Formkörper
besonders ausgeformte Aufnahmeabschnitte ausgebildet, an
denen dann später die entsprechenden Lagerbuchsen,
-aufnahmen usw. befestigt werden.
Das beschriebene neue Verfahren ermöglicht somit die
einfache präzise Fertigung auch komplizierter
Hohlkörpergeometrien, die sich durch geringes Gewicht und
hervorragende Festigkeit auszeichnen.
Offenbart ist ein Verfahren zur Herstellung eines hohlen
Formkörpers aus faserverstärktem reaktivem Kunststoff, bei
dem ein eigensteifer Kernkörper verwendet wird, der aus
einem schmelzbaren Kern und eine um den schmelzbaren Kern
herum angeordnete dünne elastische gasdichte Schicht
besteht. Ein Formkörperrohling wird durch Umwickeln des
festen Kernkörpers mit imprägniertem Fasermaterial,
bevorzugterweise mit Prepregs erstellt. Der durch den
Kernkörper eigensteife Formkörperrohling ist ohne die
Gefahr der Faltenbildung leicht handhabbar und in eine
teilbare Preßform einlegbar. Nach dem Schließen der
Preßform wird die elastische als Schlauch ausgebildete
Schicht über eine Öffnung aufgepumpt, so daß das
Fasermaterial gegen die Innenwand der Form gepreßt und
gleichzeitig der Schlauch vom schmelzbaren Kern abgehoben
wird. Über die beheizbare Innenwand der Preßform wird der
Formkörperrohling erhitzt, damit der faserverstärkte
Kunststoff unter Druck und Wärme aushärtet. Nach dem
Aushärteprozeß wird das entweder durch die Wärme der Form
oder durch separates Erwärmen geschmolzene Kernmaterial
über die Schlauchöffnung abgelassen. Im Anschluß daran kann
der komplette Schlauch aus der Öffnung gezogen werden.
Claims (21)
1. Verfahren zur Herstellung eines hohlen Formkörpers
aus faserverstärktem Kunststoff mit den Verfahrensschrit
ten:
- - Ausbilden eines mit der Gestalt der Innenoberfläche des Formkörpers versehenen Kernkörpers (1), welcher aus einem mit einem elastischen gasdichten Mantel (3) umgebenen schmelzbaren Kern (2) besteht;
- - Erstellen eines Formkörperrohlings durch Umwickeln des Kernkörpers mit einem Faserwerkstoff (4), der entweder vor oder nach dem Umwickeln mit reaktivem Kunststoff getränkt wird;
- - Einlegen des Formkörperrohlings in eine teilbare Form;
- - Aufpumpen des Mantels (3) zum Andrücken des getränkten Faserwerkstoffs (4) des Formkörperrohlings an die Innenwand der Form;
- - Aushärten des Formkörperrohlings durch Einwirken von Druck und Wärme;
- - Aufschmelzen des Kerns (2);
- - Ablassen des geschmolzenen Kerns (2) und Entnehmen des Formkörpers aus der Form.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern (2) aus Wachs oder ähnlichem schmelzbaren Ma
terial besteht, dessen Schmelzpunkt bei einer Temperatur
von 40 bis 200°C, vorzugsweise 80 bis 140°C, liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß stärker beanspruchte Bereiche des Formkörpers mehrfach
mit getränktem Faserwerkstoff (4) umwickelt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß weitere formgebende Einlegeteile in die teilbare Form
eingelegt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß Verstärkungselemente entweder in die teilbare Form mit
eingelegt werden, so daß sie einen Verbund mit dem reakti
ven Kunststoff eingehen, oder nach dem Aushärten an dafür
vorgesehenen Stellen angebracht werden.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Verstärkungsfa
sern Glas-, Aramid-, Polyester- oder Kohlefasern in Gewebe
form oder als Einzelfaser verwendet werden.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Kunststoffe Re
aktionsharze, vorzugsweise Epoxid, Polyurethan, Polyester,
Phenol oder Vinylester verwendet werden.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kernkörper (1)
durch Befüllen des in einer Hilfsform eingelegten vorkon
fektionierten Mantels (3) mit geschmolzenem Kernmaterial
erzeugt wird.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der vorkonfektionierte
Mantel (3) über einen in einer Hilfsform hergestellten
schmelzbaren Kern (2) gezogen wird.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß Mantelmaterial, vor
zugsweise Latex oder Silikonkautschuk auf einen in einer
Hilfsform hergestellten schmelzbaren Kern (2) aufgetragen
oder aufgespritzt und damit ein mit einem Mantel (3) ver
sehener Kernkörper (1) erzeugt wird.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel nach
Ausschmelzen des Kerns (2) entfernt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (3) zum besseren Entfernen auf der Außen
oberfläche mit einem Trennmittel behandelt wird.
13. Verfahren nach einem oder beiden Ansprüchen 11 und
12, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (3) in einem
sich anschließenden Formgebungsprozeß wieder verwendet
wird.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (3) nach
Ausschmelzen des Kerns (2) im Hohlraum des Formkörpers
verbleibt.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (3) bei Verbleiben im Hohlraum des Form
körpers mit einem Mittel vorbehandelt wird oder aus einem
Material besteht, das mit der Innenoberfläche des Formkör
pers einen Verbund eingeht.
16. Kernkörper zur Anwendung im Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern
körper (1) aus mehreren Teilkernkörpern (1a, 1b, 1c) be
steht, die jeweils für sich einen mit einem Mantel (3)
umgebenen schmelzbaren Kern (2) aufweisen und durch Anein
anderfügen den kompletten Kernkörper (1) ergeben.
17. Kernkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teilkernkörper (1a, 1b, 1c) des Kernkörpers (1) an
ihren Stoßpunkten eng aneinanderliegen und dabei überlap
pend ineinandergreifen.
18. Kernkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Teilkernkörper (1a, 1b, 1c) für sich keine ge
schlossene Profilstruktur des Formkörpers umgreift, so daß
jeder zu einem Teilkernkörper (1a, 1b, 1c) gehörende Mantel
(3) nach Ausschmelzen des jeweiligen Kerns (2) über
entsprechende Formkörperöffnungen (6, 7, 8) entfernbar ist.
19. Kernkörper zur Anwendung im Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern
körper (1) einstückig ausgebildet ist, der zum Kernkörper
gehörige einstückig ausgebildete Mantel (3) im Formkörper
verbleibt.
20. Zweiradrahmen aus Kunststoff, mit dem Verfahren nach
einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche gefertigt,
dadurch gekennzeichnet, daß er aus einer einstückig ausge
bildeten Hohlprofilstruktur mit Aufnahmeabschnitten für
Tretlager (6), Lenkkopflager (7), Sattelstütze (8) und
Hinterrad (9) aufgebaut ist.
21. Zweiradrahmen nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Mantel (3) mit der Innenseite des
Zweiradrahmens einen Verbund eingeht.
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