DE4320091A1 - Verschlußkappe - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verschlußkappe für Behälter, in
denen gashaltige Flüssigkeiten enthalten sind, z. B.
kohlendioxidhaltiges Mineralwasser oder Bier oder
dergleichen, wobei die Verschlußkappe mit dem Öffnungsrand
eines halsförmigen Entnahmebereichs des Behälters über einen
dünnwandigen Dichtkörper mit einer Mindestkraft in Anlage
gehalten ist.
Derartige Verschlußkappen sind allgemein bekannt, sei es in
Form sog. Kronenkorken, die vorwiegend für Bierflaschen
verwendet werden, sei es in Form von Schraubkappen, die
vorwiegend für Mineralwasserflaschen als Verschluß
Verwendung finden. Diese Verschlußkappen sind meist aus
einem relativ dünnwandigen Metall gefertigt, wobei allerdings
Kronenkorken aus einem stabilerem Material gefertigt sein
müssen als Schraubkappen. Beiden Arten von Verschlußkappen
ist jedoch gemeinsam, daß sie einen sehr dichten
Flaschenverschluß bilden, der auch dann noch dicht bleibt,
wenn das in der Flüssigkeit enthaltene CO₂, sei es durch
Transport-Erschütterung, sei es wegen überhöhter
Umgebungstemperatur, aus der Flüssigkeit ausperlt, was in dem
mit Flüssigkeit nicht verfülltem Restraum des
Flaschenhalsbereichs zur Ausbildung eines hohen Druckes von
einigen bar führen kann, was wiederum zur Folge haben kann,
daß die Flasche unter ungünstigen Umständen birst. Erfolgt
ein solches Bersten während eines Transportes, z. B. auf einem
Fahrzeug, auf dem zahlreiche Getränkeflaschen in
Flaschenkästen nebeneinander und übereinander gestapelt sind,
so kann es zu einer "Kettenreaktion" kommen, die zu einem
erheblichen Schaden führt. Eine solche Situation ist auch
gefährlich, da umherfliegende Glassplitter in der Nähe
befindliche Personen verletzen können. Auch im Haushalt
stellen unter Überdruck gelangte Flaschen eine nicht
unerhebliche Gefahr dar, zumal die Gefahr eines Berstens dann
besonders groß ist, wenn die Flasche bewegt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Verschlußkappe der
eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß die
Gefahr eines Berstens der Flasche unter den verschiedensten
Umgebungsbedingungen weitestmöglich ausgeschlossen ist und
die erläuterten Gefahrensituationen nicht auftreten können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Verschlußkappe mit einem Rückschlagventil versehen ist,
dessen Öffnungsdruck deutlich kleiner ist als der Berstdruck
des Behälters.
Durch ein solches Rückschlagventil, das beispielsweise auf
einem Öffnungsdruck von 2 bar ausgelegt sein kann, wird der
in der Flasche aufbaubare Innendruck auf den Wert des
Öffnungsdruckes begrenzt, der durch die Konstruktion des
Ventils auf einfache Weise vorgegeben werden kann, das, je
nach dem Material, aus dem die Flasche besteht, auf
entsprechend verschiedene Werte eines in dem Behälter
zulässigen Höchst-Druckes ausgelegt werden kann.
Ein solches Rückschlagventil ist mit dem durch die Merkmale
des Anspruchs 2 angegebenen grundsätzlichen Aufbau
konstruktiv auf einfache Weise realisierbar.
Hiernach ist das Rückschlagventil durch einen kreis- oder
ringscheibenförmigen, elastisch-nachgiebigem Dichtkörper
gebildet, der in einem axialen Abstand, von der Dichtfläche,
mit der die Kappe am Öffnungsrand des Behälterhalses anliegt,
mit einem peripheren Randbereich in dichtender Anlage mit der
Innenseite des halsförmigen Entnahmebereichs des Behälters
gehalten ist und in seinem zentralen Bereich dicht mit der
Verschlußkappe verbunden ist, sowie durch mindestens eine
Entlüftungsöffnung der Kappe, die, in radialer Richtung
gesehen, zwischen dem zentralen Bereich der Kappe und der
radial äußeren Anlagefläche des Dichtkörpers an dem
Halsbereich angeordnet ist.
Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn mehrere
Entlüftungsöffnungen vorgesehen sind, die in
axialsymmetrischer Gruppierung bzgl. der zentralen
Längsachse der Verschlußkappe und des halsförmigen
Entnahmebereiches des z. B. flaschenförmigen Behälters
angeordnet sind. Dadurch können die einzelnen Öffnungen
kleiner sein, was deren einfache Herstellung begünstigt, und
es ist auch die Gefahr reduziert, daß aufgrund eines
Verstopfens der normalerweise auf einen kleinen Querschnitt
ausgelegten Öffnung(en) die Entlüftung des Behälters
verhindert wird.
Wenn, wie in spezieller Gestaltung der Verschlußkappe
vorgesehen, der Dichtkörper als insgesamt pilzförmiges
Element ausgebildet ist, das mit einem Fuß, der in axialer
Richtung nur wenig ausgedehnt ist, im zentralen Bereich des
Metallkörpers der Kappe dicht befestigt ist und mit dem
radial äußeren Rand eines dünnwandigen Hutbereiches an dem
Halsbereich des Behälters dicht anliegt, so kann der
insgesamt pilzförmige Dichtkörper als ein separates Teil
hergestellt werden, das "nach" der Herstellung des
Metallteils der Kappe an diesem befestigt wird. Die
Entlüftungsöffnungen sind in diesem Falle, in radialer
Richtung gesehen, zwischen dem zentralen Befestigungsbereich
des Dichtkörpers und dem radial äußerem Bereich angeordnet,
fit dem die Verschlußkappe dichtend an dem Halsrand des
Behälters anliegt.
Demgegenüber ist in bevorzugter Gestaltung der
erfindungsgemäßen Gestaltung der Verschlußkappe vorgesehen,
daß der Dichtkörper eine kreisscheibenförmige Grundform hat
und mit seinem zentralen Bereich am Boden einer topfförmigen
Einsenkung des Metallteils der Verschlußkappe dicht
befestigt ist.
In dieser Gestaltung, in der die Entlüftungsöffnung(en)
zweckmäßigerweise an dem - annähernd zylindrischen -
Mantelteil der topfförmigen Einsenkung des Metallteils der
Verschlußkappe angeordnet ist/sind, kann der Dichtkörper
als relativ dünnwandige Folie ausgebildet sein, die nach
demselben Verfahren - und in demselben Verfahrensschritt -
an dem Metallteil der Verschlußkappe anbringbar ist, in dem
auch deren radial äußere Dichtfolie angebracht wird, welche
im verschlossenen Zustand des Behälters die Abdichtung der
Verschlußkappe an der äußeren Stirnfläche des
Behälterhalses vermittelt.
Hierbei kann es auch zweckmäßig und vorteilhaft sein, wenn
die Entlüftungsöffnung(en) in dem kreisringförmigen Bereich
zwischen der Einsenkung des Metallteils der Kappe und deren
äußerem Dichtungsbereich angeordnet ist/sind, so daß diese
Öffnung(en) und die Einsenkung der Verschlußkappe in einem
Arbeitsgang hergestellt werden können, was herstellungs
technisch besonders vorteilhaft ist.
Damit eine Verschlußkappe, die mit einer Einsenkung versehen
ist, optisch nahezu einer konventionellen Verschlußkappe
entspricht, deren äußere Sichtfläche zum Aufdruck z. B. eines
Hersteller-Logos benutzbar ist, kann ein gegebenenfalls
vorgesehenes Werbefeld auf einer dünnen Folie angeordnet
sein, die nach einer zur Erzielung der Öffnung(en) und/oder
der Einsenkung der Kappe vorgenommenen stanzenden und/oder
drückenden oder tiefziehenden Verarbeitung eines Kappen-
Werkstückes auf dieses aufgebracht ist. In diesem Falle sind
Entlüftungsöffnungen auch dann nicht mehr sichtbar, wenn
diese im Bereich zwischen der Einsenkung und dem Rand des
halsförmigen Bereiches des Behälters angeordnet sind.
Ein sicheres Öffnen der Entlüftungsöffnungen ist gleichwohl
auf einfache Weise dadurch erreichbar, daß das Verhältnis
des Durchmessers der Entlüftungsöffnung(en) zur Dicke der
Folie hinreichend groß ist, daß die Folie unter einem in
dem Raum zwischen Dichtkörper und Metallteil der Kappe sich
aufbauenden Mindestdruck aufreißen kann.
Je geringer hierbei der Durchmesser der Entlüftungsöffnungen
gewählt wird, desto geringer kann auch die Dicke der Folie
sein, die diese Entlüftungsöffnungen gleichsam abdeckt und
desto größer sollte auch die Anzahl der Entlüftungs
öffnungen sein, über die in dem Behälter stehendes Gas
entweichen können muß.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung spezieller
Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer als Kronenkorken
ausgebildeten erfindungsgemäßen Verschlußkappe
mit pilzförmigem Dichtkörper, der im zentralen
Bereich, der dort als kreisscheibenförmig
gestalteten Kappe angeordnet ist, im Schnitt längs
einer die zentrale Längsachse des Behälters
enthaltenden Radialebene,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel mit folienförmig gestaltetem
Dichtkörper, der im zentralen Bereich einer
Einsenkung des Metallteils der Verschlußkappe an
diesem dicht befestigt ist, wobei die
Entlüftungsöffnungen in einem radial äußeren
Bereich - zwischen der Einsenkung und dem Halsrand
des Behälters angeordnet sind - in einer der Fig.
1 entsprechenden Schnittdarstellung und
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel mit folienförmig gestaltetem
Dichtkörper, der im zentralen Bereich einer
Einsenkung des Metallteils der Verschlußkappe
angeordnet ist, wobei Entlüftungsöffnungen im
Mantelbereich der Einsenkung angeordnet sind, in
einer den Fig. 1 und 2 entsprechenden
Schnittdarstellung.
Die in der Fig. 1 insgesamt mit 10 bezeichnete
Verschlußkappe für eine Bier- oder Mineralwasserflasche 11,
die in der Fig. 1 wie auch in den weiteren Fig. 2 und 3
lediglich durch ihren Halsbereich 12 repräsentiert ist, ist
ihrer Grundform nach ein sogenannter Kronenkorken, der nach
einem Befüllen der Flasche 11 mit der jeweiligen
Trinkflüssigkeit auf den Flaschenhals 12 aufgedrückt wird
und durch kraftschlüssigen Eingriff des Kronenrandes 13 mit
einem radial nach außen vorspringenden, konvex gewölbten
Endwulst 14, der vom unteren Rand des Kronenrandes 13 radial
nach innen ein wenig hintergriffen wird, lösbar fest an der
Flasche 11 gehalten ist, wobei ein äußerer, dünnwandiger
Dichtring 16, der aus einem elastischen Kunststoff besteht,
zwischen dem flach topf- oder pfannenförmigen Metallteil 17
des Kronenkorkens 10 und dem konvex gewölbten Endstirnrand
14′ des Randwulstes 14 des Flaschenhalses 12 zusammengepreßt
ist und dadurch einen sehr gut dichtenden Verschluß der
Flasche 11 vermittelt, d. h. den mit Trinkflüssigkeit 18 nicht
verfüllten Innenraum 19 druckdicht nach außen abschließt,
derart, daß die Flasche 11 auch noch dicht verschlossen ist,
wenn sich in diesem Innenraum 19 z. B. durch aus der
Flüssigkeit 18 ausperlendes CO₂ ein hoher Druck aufbaut, der
bis zu 6 bar, in extremen Fällen auch noch mehr, betragen
kann. Um den Innendruck im Innenraum 19 der Flasche 11 auf
einen ungefährlichen Wert, der weit unterhalb des
Berstdruckes liegt, bei dem die Flasche 11 bersten könnte,
begrenzen zu können, ist die Verschlußkappe 10 mit einem
insgesamt mit 20 bezeichneten Rückschlagventil versehen, das
aus einem inneren Dichtkörper 21 sowie den am Metallteil 17
der Verschlußkappe angeordneten Entlüftungsöffnungen 22
gebildet ist. Der Dichtkörper 21, der insgesamt die Form
eines Pilzes mit flachem, flanschförmigem "Hut" 21′ und einem
kurzem gedrungenem Fuß 21′′ hat, ist mit diesem im inneren
zentralen Bereich 17′ des Metallteils 17 befestigt, z. B.
angeklebt und mit dem peripheren Rand 21′′′ seines Hutes 21
in dichtender Anlage mit der Innenfläche 23 des
Flaschenhalsmantels gehalten, derart, daß dieser äußere
Randbereich zum Metallteil 17 nach außen weisend gewölbt
ist. Die Entlüftungsöffnungen 22 sind in dem ebenen,
ringförmigen Bereich 17′′ des Metallteils 17 zwischen dem
äußeren, abgedichteten Rand 17′′′ des Metallteils 17, der
mit glatter Krümmung an den Kronenrand 13 anschließt, und
dem zentralen Bereich 17′ des Metallteils 17 angeordnet, an
dessen Innenseite der Dichtkörper 21 befestigt ist. Die
Entlüftungsöffnungen 22 sind in axialsymmetrischer Anordnung
bezüglich der zentralen Achse 24 des Kronenkorkens
10 gruppiert, die in dessen die Flasche 11 verschließender
Position mit der zentralen Längsachse der Flasche 11
zusammenfällt.
Der durch den pilzförmigen Dichtkörper gegen den Innenraum
19 des Flaschenhalses 12 nach unten abgrenzte Ringraum 26,
der durch das Metallteil 17 des Kronenkorkens 10 abgedeckt
ist, steht beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 über die
Entlüftungsöffnungen 22 mit der Umgebungsatmosphäre in
kommunizierender Verbindung.
Bei der Verschlußkappe 10′ gemäß Fig. 2 ist gleichsam der
Fuß 21′′ des Dichtkörpers 21 des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 1 durch eine topfförmige Einsenkung 27 des Metallteils
17 "ersetzt". Dadurch ist der Dichtkörper 21 der
Verschlußkappe 10′ gemäß Fig. 2 als einfach gestaltetes und
damit auch einfach herstellbares, scheibenförmiges Teil
realisierbar.
Weiter ist bei der Verschlußkappe 10′ gemäß Fig. 2, der die
Entlüftungsöffnungen 22 enthaltende ringförmige Bereich 17′′
des Metallteiles 17 und dessen Einsenkung 27 durch eine dünne
Kunststoffolie 28 abgedeckt, die als ebene Fläche für das
Auf drucken eines Firmennamens oder dergleichen benutzbar ist,
wie bei konventionellen Kronenkorken üblich, bei denen das
Metallteil 17 eben ist, wie auch beim Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 1 vorgesehen.
Diese Kunststoffolie 28 muß mindestens in ihrem radial
äußeren, die Entlüftungsöffnungen 22 des Metallteils 17
abdeckenden Bereichs hinreichend dünn ausgebildet sein, daß
sie unter einem in dem Ringraum 29 zwischen Metallteil 17 und
Dichtkörper 21 des Rückschlagventils 20 sich aufbauenden
Druck, der innerhalb der lichten Querschnitte der
Entlüftungsöffnungen 22 auf die Kunststoffolie 28 wirkt,
sich aufweiten und erforderlichenfalls aufreißen kann. Die
diesbezüglich erforderliche Gestaltung der
Entlüftungsöffnungen 22 und der Folie 28 ist ohne weiteres
möglich, da die Folie in dem äußeren Bereich, der die
Entlüftungsöffnungen 22 überdeckt, auch ohne weiteres
deutlich dünner ausgebildet werden kann als im zentralen
Bereich, der die Einsenkung 27 überdeckt und dort
zweckmäßigerweise stabiler ausgebildet sein sollte, um als
Aufdruckfläche benutzbar zu sein.
Dasselbe gilt sinngemäß auch für die als weiteres
Ausführungsbeispiel in der Fig. 3 dargestellte
Verschlußkappe 10′′, für die zum Zweck der Erläuterung eine
Gestaltung als Schraubkappe vorausgesetzt ist, die insgesamt
topfförmig gestaltet und an ihrem Mantelteil 31 mit einem
Gewinde 32 versehen ist, durch dessen kämmenden Eingriff mit
einem Außengewinde 32′ des Flaschenhalses die Fixierung der
Kappe 10′′ an dem Flaschenhals erzielt wird, die im übrigen
zu der Kappe 10′ gemäß Fig. 2 völlig analog ausgebildet ist,
im Unterschied zu dieser jedoch die Entlüftungsöffnungen 22
an dem Mantelteil 27′ der Einsenkung 27 hat. Dadurch wird im
Falle eines Öffnens des Rückschlagventils 20 die die
Einsenkung 27 abdeckende Folie 28 auf einer relativ großen
Fläche dem im Innenraum 33 der Einsenkung 27 sich aufbauenden
Druck ausgesetzt, so daß auch entsprechend große Kräfte auf
die Folie 28 wirken und diese zuverlässig aufreißen kann.
Durch eine leicht wahrnehmbare Wölbung der Folie 28 in′ ihrem
die Einsenkung 27 abdeckenden zentralen Bereich ist auch
erkennbar, wann die Flasche unter Druck steht und dadurch die
Möglichkeit gegeben, die Flasche rechtzeitig, bevor die Folie
28 aufreist, in eine kühlere Umgebung zu bringen, wodurch das
in den Innenraum 19 des Flaschenhalses ausgetretene Gas sich
wieder in der Flüssigkeit lösen kann und eine Druckabsenkung
in der Flasche eintreten kann.
Soweit in den Zeichnungsfiguren 1 bis 3, in denen bau- und
funktionsgleiche oder -analoge Elemente der dargestellten
Verschlußkappen 10, 10′ und 10′′ jeweils mit denselben
Bezugszeichen belegt sind, Bezugszeichen angegeben sind, die
in dem der jeweiligen Zeichnungsfigur zugeordneten
Beschreibungsteil nicht erwähnt wird, soll dies den Hinweis
auf denjenigen Beschreibungsteil bedeuten, in dem das
jeweilige Bezugszeichen erwähnt ist.
Claims (9)
1. Verschlußkappe für Behälter, in denen gashaltige
Flüssigkeiten enthalten sind, z. B. CO₂-haltiges
Mineralwasser oder Bier oder dergleichen, auf Vorrat
gehalten werden, wobei die Verschlußkappe mit einer
Mindestkraft über einen dünnwandigen Dichtkörper mit dem
Öffnungsrand eines halsförmigen Entnahmebereichs des
Behälters in Anlage gehalten ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußkappe (10; 10′; 10′′) mit einem
Rückschlagventil (20) versehen ist, dessen Öffnungs
druck deutlich kleiner ist als der Berstdruck des
Behälters.
2. Verschlußkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rückschlagventil (20) durch einen kreis- oder
ringscheibenförmigen, elastisch nachgebenden Dichtkörper
(21) gebildet ist, der in einem axialem Abstand von der
Dichtfläche (14′), mit der die Verschlußkappe am
Öffnungsrand des Behälters (11) anliegt, mit einem
peripheren Randbereich (21′′′) in dichtender Anlage mit
der Innenseite (23) des halsförmigen Entnahmebereichs (12)
des Behälters (11) gehalten ist und in seinem zentralen
Bereich dicht mit dem Metallteil (17) der Verschlußkappe
verbunden ist, sowie durch mindestens eine
Entlüftungsöffnung (22) des Metallteils (17) der Kappe,
die, in radialer Richtung gesehen, zwischen dem zentralen
Bereich (17′) des Metallteils (17) der Kappe und der
radial äußeren Anlagefläche des Dichtringes (16)
angeordnet ist.
3. Verschlußkappe nach Anspruch 1 oder Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Entlüftungsöffnungen
(22) vorgesehen sind, die vorzugsweise in
axialsymmetrischer Gruppierung bezüglich der zentralen
Längsachse (24) der Verschlußkappe (10, 10′, 10′′)
angeordnet sind.
4. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtkörper (21) als
insgesamt pilzförmiges, elastisches Kunststoffteil ausge
bildet ist, das mit einem Fuß (21′′), der in axialer
Richtung nur wenig ausgedehnt ist, im zentralen Bereich
(17′) des Metallteils (17) der Kappe (10) dicht befestigt
ist und mit dem radial äußeren Rand (21′′′) eines dünn
wandigen Hutbereiches an der Innenfläche (23) des
Behälters (11) dichtend anliegt.
5. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtkörper (21) eine
kreisscheibenförmige Grundform hat und mit seinem
zentralen Bereich am Boden einer topfförmigen Einsenkung
(27) des Metallteils (17) der Verschlußkappe (10′;10′′)
dicht befestigt ist.
6. Verschlußkappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Entlüftungsöffnungen (22) an dem Mantelteil (27′)
der topfförmigen Einsenkung (27) des Metallteils (17) der
Verschlußkappe (10′′) angeordnet sind.
7. Verschlußkappe nach Ansprüche 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Entlüftungsöffnung(en) (22) in dem
kreisringförmigen Bereich zwischen der Einsenkung (27) des
Metallteils (17) der Kappe und dem äußeren
Dichtungsbereich (16, 14′,) angeordnet ist/sind.
8. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet, daß ein gegebenenfalls
vorgesehenes Werbefeld auf einer dünnen Folie (28)
angeordnet ist, die nach einer zur Erzielung der Öffnungen
(22) und/oder der Einsenkung (27) der Kappe vorgenommenen,
stanzenden und/oder drückenden oder tiefziehenden
Verarbeitung eines Kappen-Werkstückes auf dieses
aufgebracht ist.
9. Verschlußkappe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verhältnis des Durchmessers der Öffnung(en) (22)
zur Dicke der Folie (28) hinreichend groß ist, daß die
Folie (28) unter einem in dem Raum zwischen Dichtkörper
(21) und Metallteil (17) der Kappe sich aufbauenden
Mindestdruck aufreißen kann.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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| DE19934320091 DE4320091A1 (de) | 1993-06-17 | 1993-06-17 | Verschlußkappe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4320091A1 true DE4320091A1 (de) | 1994-12-22 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4320091A1 (de) |
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