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DE2429220A1 - Verpackungsbehaelter - Google Patents

Verpackungsbehaelter

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Publication number
DE2429220A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flange
packaging container
container according
removal opening
cap
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE2429220A
Other languages
English (en)
Inventor
Anders Ruben Rausing
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tetra Pak Developpement SA
Original Assignee
Tetra Pak Developpement SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Tetra Pak Developpement SA filed Critical Tetra Pak Developpement SA
Publication of DE2429220A1 publication Critical patent/DE2429220A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D39/00Closures arranged within necks or pouring openings or in discharge apertures, e.g. stoppers
    • B65D39/08Threaded or like closure members secured by rotation; Bushes therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D11/00Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material
    • B65D11/02Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material of curved cross-section
    • B65D11/04Bottles or similar containers with necks or like restricted apertures designed for pouring contents
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D23/00Details of bottles or jars not otherwise provided for
    • B65D23/001Supporting means fixed to the container

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Patentanwälte O / O Q O O Π
Dr E. Büttner Z 4 Zd ZZ U
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Jj: Ί --■ I:..-::iilt
DS LiLnckcii 8 0
Lucüe-Craiiubir. JS, TeL 47 51 55 Λα-^ ->w '
As/P
Tetra Pak Developpement SA, 2, rue de la Paix, CH-1003 Lausanne
(Schweiz)
Verpackungsbehält er
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verpackungsbehälter für fließfähiges oder schüttfähiges Material, insbesondere für Medien unter Druck, bestehend einerseits aus einem Innenbehälter aus Kunststoff mit einem unteren Teil mit zylindrischem Mantel, dessen eines Ende durch einen gewölbten Boden verschlossen ist, und mit einem, sich an den unteren Teil anschließenden oberen Teil, und andererseits aus einer äußeren Hülle aus verhältnismäßig steifem Material, die derart ausgebildet ist, daß sie den unteren Teil des Innenbehälters aufnimmt und mit straffem Sitz an dem Mantelteil des Innenbehälters anliegt, wobei der obere VerscÄlußteil mit einer vorzugsweise mittig angeordneten Füll— und Entleerungsöffnung versehen ist, die von einem einwärtsgerichteten
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Flansch des oberen Verschlußteiles begrenzt ist und die mittels eines darin eingeführten und bzw. diese Öffnung verschließenden Kappenteiles gasdicht verschließbar ausgebildet ist.
Von Seiten der Behörden und der Umweltschutz-Vereine und —Gesellschaften wird mit zunehmenden Nachdruck die Forderung .erhoben, daß Verpackungsbehälter aus Glas und Blech durch solche aus umweltfreundlichen Materialien wie Papier und anderen Zelluloseprodukten und aus Kunststoffen ersetzt werden sollen, die brennbar sind oder durch Zusatz chemischer Substanzen verwitterbar gemacht werden können.
Flüssige Füllgüter wie Bier, Erfrischungsgetränke und Perloder Schaumweine, werden bisher hauptsächlich in Verpackungsbehältern aus Glas oder Blech abgepackt, und dies hat seit nen Grund darin, daß gerade Glas und Blech für die Lagerung von Flüssigkeiten unter Druck, wie Bier, die ein in der Flüssigkeit gelöstes Gas, in den meisten Fällen Kohlendioxyd (CO ), enthalten, genügend fest und gasdicht sind. ¥enn solche Flüssigkeiten nicht unter Druck gehalten werden, entweicht das Kohlendioxyd, und zur Aufrechterhaltung des Druckes muß daher der Verpackungsbehälter eine ausreichende Festigkeit haben, um die von dem flüssigen Füllgut herrührenden Spannungen aufnehmen zu können, und der Verpackungsbehälter muß so gasdicht sein, daß kein wesentlicher Druckabfall infolge von Gasverlusten aus dem Behälter auftreten kann.
Bine andere Gruppe von Materialien, die bisher in dichten, druckfesten Behältern verpackt werden müssen, bilden schüttfähige Füllgüter, wie gemahlener Kaffee, der zusammen mit einem Schutzgas, mit überatmospärischem Druck in dem Behälter aufgenommen ist. Durch das Schutzgas soll verhindert werden, daß das verpackte Füllgut mit Sauerstoff zur Berührung gelangt, der den Geschmack des betreffenden Erzeugnisses stark beeinträchtigt.
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In letzter Zeit wurde gefunden, daß Verpackungsbehälter aus Kunststoff auch für schüttfähige und fließfähige Füllgüter des genannten Typs verwendbar sind. Wenn solche Verpackungsbehälter zur Gänze aus Kunststoff hergestellt werden, d.h. wenn als Material einer gewöhnlichen Flasche anstatt Glas Kunststoff, z.B. Polyvinylchlorid, verwendet wird, besteht mit Gewißheit die Möglichkeit der Schaffung einer Kunststof ff lasche, die ihren Zweck in befriedigender Weise erfüllt, jedoch wird eine solche Flasche unvertretbar teuer und ist wegen der großen Kunststoffmasse kaum als umweltfreundlich anzusehen. Ein anderer und besserer Weg zur Beseitigung der Schwierigkeit besteht in der Schaffung von Verpackungsbehältern mit einem dünnwandigen Innenbehälter aus Kunststoff, wie Polyvinylchlorid oder einer Acryl-Nitrilverbindung (z.B. der im Handel unter der Bezeichnung BAREX erhältlichen Acryl-Nitril-Verbindung). Dieser dünnwandige Innenbehälter hat einen zylindrischen Mantelteil, der von einer Außenhülse aus einem starren und nur in begrenztem Maß streckbaren Material, z.B. Papier oder Pappe, mechanisch gestützt ist* Die stirnseitigen. .Öffnungen des außen mechanisch abgestützten Mantelteiles sind einerseits durch einen unteren gewölbten, vorzugsweise halbkugeligen Boden, und andererseits durch einen oberen Verschlußteil, der konisch oder gewölbt sein kann, verschlossen. Der Innenbehälter aus Kunststoff ist so bemessen,daß der halbkugelförmige Boden und der obere Verschlußteil dem von dem flüssigen Füllgut oder Schutzgas herrührenden Druck im wesentlichen ohne Verformung standzulaLten vermag, während der zylindrische Mantelteil, in dem gemäß bekannter physikalischer Gesetz* die Spannungen größer als in den übrigen Teilen sind, durch die Außenhülse derart abgestützt sein muß, daß er keine Verformung erleidet«
Das Kunststoffmaterial dieser Verpackungsbehälter wird unter Sonnenbestrahlung zersetzt bzw. angegriffen, und es besteht auch die Möglichkeit, in bekannter Weise einen chemischen Stoff, z.B. ein Benzophenon, zuzusetzen, das UV-Strahlung ab-
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sorbiert und zu einem schnelleren Verfall oder einer biologischen Zerstörung des KunstStoffmaterials beiträgt, wenn dieses im Freien weggeworfen bzw. der Sonnenbestrahlung ausgesetzt wir.
Die beschriebenen, ökologisch vertretbaren Kunststoffverpackungen haben jedoch den Nachteil, daß die für das Verschließen der Füll- und Entleerungsöffnungen verwendeten Kappen oder Verschlußstöpsel einen verhältnismäßig großen Gasverlust .nicht verhindern, weil es schwierig ist, eine völlig zufriedenstellende Anlage zwischen dem Verschluß und der Entnahmeöffnung des Verpackungsbehälters herzustellen. Wenn, der obere Endverschlußteil bei solchen Verpackungen im Verhältnis zum Rest der Verpackung zu niedrig ausgebildet wird, d.h. wenn die Verpackung mit einer verhältnismäßig flachen oberen Stirnwand versehen wird und somit eine trommelartige Gestalt hat, tritt bei der Entnahme des flüssigen Füllgutes ein stoßweises oder schwallweises Austreten desselben auf, weil die Luft nicht zur gleichen Zeit in den Behälter eindringen und den durch die entnommene Flüssigkeitsmenge freigegebenen Raum einnehmen kann, Da ferner das Füllgut unter Druck steht, ist ein verhältnismäßig dickes und teueres Material erforderlich, um eine Verformung der Verpackung zu verhindern, und umauch eine Verformung der oberen, nicht abgestützten Stirnfläche der Verpackung zu verhindern, muß diese mit einer solchen konvexen ¥ölbung ausgeführt werden, daß die Spannungen in dem Material, die zu einer Verformung führen können, nicht zu groß sind.
Gewisse bekannte Verpackungsbehälter der oben erwähnten Gattung sind mit einer Entnahmeöffnung ausgestattet, die von einem auswärts gerichtet en Flansch umgeben ist, der mit dem Rest des stirnseitigen Verschlußteils aus einem Stück besteht und mit einem Außengewinde für die Aufnahme des Innengewindes einer Verschlußkappe versehen ist. Schraubverschlüsse dieser Art haben jedoch den Nachteil, daß sie verhältnismäßig weit
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über die Oberfläche des oberen Stirnverschlußteils vorspringen, was vom Standpunkt der Lagerung und der Handhabung Nachteile mit sich bringt. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, wenn bei solchen Schraubkappenverschlüssen der obere Verschlußteil statt dessen mit einem einwärtsgerichteten Flansch mit einem Innengewinde versehen wird, das die Entnahmeöffnung der Verpackung begrenzt, die durch eine stöpselartige Verschlußkappe mit Gewinde verschließbar ist, die über die Oberfläche des oberen Verschlußteiles nur so weit vorzuspringen braucht, daß der Griffteil der Kappe ein bequemes und sichers Erfassen mit den Fingern gestattet.
Eine Verpackung, die gemäß der Erfindung mit einem die Entnahmeöffnung umgebenden, einwärtsgerichteten Flansch ausgestattet ist, ist erfahrungsgemäß schwer vollständig zu entleeren, da der einwärtsgerichtete Flansch eine die Entnahmeöffnung umgebende Tasche bildet. Das Vorhandensein des einwärts gericht et en Flansches trägt auch zur Neigung des Füllgutes zum schwallweisen Austreten aus der Verpackung bei der Entnahme bei, denn der einwärtsgerichtete Flansch bildet eine Sperrwand, die ein Eintreten der Luft ins Innere des Verpackungs— behälters verhindert, wenn dieser bei der Füllgutentnahme geneigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen, und dies wird gemäß der Erfindung dadurch erzielt, daß der. einwärtsgerichtete Flansch mit einer Anzahl von vorzugsweise in gleichen Abständen um den Umfang des Flansches angeordneten, durchgehenden Löchern versehen ist.
In der Zeichnung sind einige Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Verpackungsbehälters gemäß der Erfindung;
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Fig. 2 zeigt eine perspektivische Darstellung einer fertigen Verpackung; und
Fig. 3a, b und c zeigen unterschiedliche Ausführungsformen der Entnahmeöffnung und des zugehörigen Verschlußkörpers.
In FigJ. 1, die den Verpackungsbehälter zum Teil geschnitten zeigt, ist der untere Teil des Innenbehälters aus Kunststoff mit 2 und der obere Verschlußteil mit 6 bezeichnet. Der untere Teil des Innenbehälters aus Kunststoff besteht einerseits aus einem kreiszylindrischen Mantel 5 und aus einem gewölbten Boden 3 andererseits, und dieser untre Teil des Innenbehälters ist entlang eines Verbindungsflansehes 7 mit dem oberen Verschlußteil 6 verbunden. Der Mantel 5 des Innenbehälters aus Kunststoff ist unter straffem Sitz von einer Außenhülse k umgeben, über deren Oberkante der Flansch 7 übergebogen ist und deren Länge so bemessen ist, daß ihre Uhterkante über den gewölbten Boden deslnnenbehälters 2 hinaus nach unten reicht.
In dem oberen Verschlußteil 6 ist eine Entnahmeöffnung 8 vorgesehen, durch die das flüssige Füllgut auch beim Füllen der Verpackung in den Innenbehälter eingeführt wird. Die Entnahmeöffnung 8 ist von einem einwärts gewendet en Flansch 9 umgeben, der sich an den oberen Verschlußteil 6 anschließt und dessen Innenseite mit einem Schraubgewinde 10 versehen sein kann. Nach dem Füllen des Verpackungsbehälters wird die Entnahmeöffnung 8 mittels einer stöpselartigen Kappe 11 verschlossen, deren für den Eintritt in die Entnahmeöffnung bestimmter Teil 13 mit einem dem Innengewinde 10 des einwärtsgerichteten Flansches 9 angepaßten Außengewinde versehen ist. Um eine aus-. reichende Dichtwirkung zwischen der Kappe 11 und dem oberen Verschlußteil 6 zu erzielen, ist die Kappe 11 mit einer Dichtungszunge Ik versehen, die bei in die Öffnung eingeschraubter Kappe 11 auf einem Sitz im oberen Teil der Entnahmeöffnung unter Druck aufsitzt, so daß ein gasdichter Verschluß
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gebildet ist.
Die Ausbildung der Entnahmeöffnung und mannigfaltige Ausführungsformen derselben werden im Zusammenhang mit Fig. 3 noch eingehend beschrieben. .
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Darstellung des Verpackungsbehälters gemäß der Erfindung, in der aus Gründen der Übersichtlichkeit gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1 bezeichnet sind. Der obere Verschlußteil 6 kann als schwach gewölbte Decke ausgebildet sein oder auch die Form einer Halbkugel oder eines mehr oder weniger hohen Kegels oder Kegelstumpfes haben. Es besteht also ein erheblicher Grad an Freiheit bei der Gestaltung des oberen Verschlußteiles und somit auch der Kappe 11. Allerdings muß beim Bemessen des oberen Verschlußteiles 6 sowie der Kappe 11 der in der Verpackung herrschende Innendruck berücksichtigt werden.
Flg. 3 zeigt drei unterschiedliche Ausführungsformen der Verschlußeinrichtung des Verpackungsbehälters, jedoch ist allen diesen drei Ausführungsformen gemein, daß der obere Verschlußteil 6" mit einem, einwäutsgerichteten Flansch 9 mit einem Innengewinde 10 versehen ist. Ferner stimmen alle drei Ausführungsformen darin überein, daß die Entnahmeöffnung mittels eines stopfenartigen Kappenteiles 11 verschließbar ist, dessen für den Eintritt in die Entnahmeöffnung bestimmter Teil 13 mit einem dem Schraubgewinde 10 des einwärtsgewendeten Flansches 9 angepaßten Außengewinde versehen ist.
Vie bereits erwähnt, haben Entnahmeöffnungen mit einwärtsgewendetem Flansch den Nachteil, daß ein Teil des flüssigen Inhaltes in der Tasche 19 zurückbleibt, die sich bildet, wenn der Verpackungsbehälter bei der Entnahme des flüssigen Füllgutes geneigt wird, und die Neigung des Füllgutes, aus dem Verpackungsbehälter schwallweise auszutreten, wird ebenfalls erhöht, da der einwärtsgewendete Flansch als Barriere wirkt,
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die ein Eindringen von Luft ins Innere des Verpackungsbehälters als Ersatz für die austretende Flüssigkeit verhindert. Die Ausführungsformen der Entnahmeöffnung gemäß Fig. sind mit Löchern oder Kanälen 15 versehen, die in dem innerhalb des oberen Teiles der Entnahmeöffnung einwärtsgewendeten Flansch 9 angeordnet sind· Diese Löcher oder Kanäle 15 sind rund um die Entnahmeöffnung 8 .in gleichmäßigen Abständen angeordnet. Dies ermöglicht nicht nur den Austritt der in der Tasche 19 angesammelten Flüssigkeit durch die Kanäle bei der Entnahme von Füllgut aus dem Verpackungsbehälter, sondern auch den Eintritt von Luft durch diese Kanäle, und dies bedeutet, daß der Verpackungsbehälter bei der Entnahme ohne die Gefahr des 'stoßweisen Austritts des Füllgutes bei der Entnahme merklich steiler geneigt werden kann, als wenn in dem einwärts gewendet en Flansch 9 keine Kanäle 15 vorhanden sind.
Eine Vorbedingung für das Funktionieren der Verschlußeinrichtung besteht darin, daß die Entnahmeöffnung 8 mit der Kappe so straff verschlossen werden kann, daß jede Gefahr des Austretens des in dem Verpackungsbehälter unter Druck ent· haltemen Gases ausgeschlossen ist, und diese Forderung kann in mannigfaltiger Weise erfüllt werden.
Fig. 3a zeigt ein· Verschlußvorrichtung, bei der die Mündung
der Entnahaeöffnung/einen rund umlaufenden Sitz 18 hat, der im dargestellten Falle aus einer Kegelfläche besteht. Di· Mündung hat ein· verhältnismäßig rechteckig weggeschnittene Gießkante 20, über die das flüssige Füllgut beim Ausgießen strömt. Die oben erwähnten Kanäle 15 in des einwärtβgewendet en Flansch 9 fanden eich unter dem Dichtungseitz 18 der Mündung und sind vorzugsweise rund um die Mündung in gleichmäßigen Abständen verteilt. Nach dem Füllen des Verpackungsbehälter β, das la Fall· von Bier zur Vermeidung des Schäumens bei niedriger Temperatur erfolgen muß, wixüdie Kapp· 11 durch Einschrauben des Gewindes des Sappenteiles
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in das Gewinde 10 in dem einwärtsgewendeten Plansch 9 angeschraubt. Die Kappe 11 ist mit einer Dichtungszunge 14 versehen, die vorzugsweise von dreieckigem Querschnitt ist und sich rund um die Kappe als ringförmiger Grat erstreckt. Venn die Kappe 11 in die Entnahmeöffnung 8 eingeschraubt ist, liegt die Dichtungszunge lh unter Druck an dem Sitz 18 an, und der vordere Teil der Dichtungszunge ist derart verformt, daß zwischen ihm und dem Sitz 18 eine gute Dichtwirkung gewährleistet ist. Das Gas, das noch zwischen dem Gewinde der Kappe 11 und dem einwärtsgewendeten Flansch 9 hindurchtreten könnte, wird durch die Dichtungszunge 14 in wirksamer Weise zurückgehalten, und der Gasdruck selbst trägt zu einer erhöhten Dichtwirkung bei, da dieser Druck die Dichtungszunge 1k nur noch fester gegen den kegeligen Sitz 18 drückt.
Wenn der Verpackungsbehälter geöffnet werden soll, wird die Kappe abgeschraubt, wodurch der Druck in dem Behälter allmählich ausgeglichen wird, und es ist auf diese Weise möglich, die heftig explosive Druckentspannung zu vermeiden, die beim Öffnen von Flaschen für Bier und Erfrischungsgetränke mit bekannten Kappenverschlüssen auftritt. .Wie bereits bemerkt, wird das Füllgut dem Verpackungsbehälter in bekannter Weise entnommen, indem dieser gegen die horizontale Ebene geneigt wird, so daß das flüssige Füllgut durch die Entnahmeöffnung 8ausströmt. Dank dem Umstand, daß die Ausgießöffnung in einer rechtwinkelig angeschnittenen Gießiante 20 endet, wird sichergestellt, daß das flüssige Füllgut nicht am oberen Stirnverschlußteil 6 des Verpackungsbehälters entlangfließt, sondern der Flüssigkeitsstrahl sich an der Gießkante 20 von dem Verpackungsbehälter löst. Diese Gießkante 20 ist während des Transportes und der Lagerung des Verpackungsbehälters durch die Kappe 11 verschlossen, so daß sich zu dieser- Zeit kein Staub oder Schmutz an der Gießfläche ansammeln kann. Dank
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dem Vorhandensein der Kanäle 15 in dem einwärtsgewendeten Flansch 9 kannu: "lUift in den Verpackungsbehälter eintreten und das ausgegossene flüssige Füllgut ersetzen, selbst wenn der Verpackungsbehälter steiler geneigt wird, als dies ohne Gefahr des stoßweisen Füllgutaustritts möglich wäre, wenn keine solchen Kanäle vorhanden wären. Wie bereits erwähnt, kann außerdem das flüssige Füllgut restlos aus dem Verpackungsbehälter entnommen werden, da etwaiges flüssiges Füllgut, das sich beim Stürzen der Verpackung in der Tasche 19 sammelt, durch die Kanäle 15 abfließen kann. Venn ferner der Verpackungsbehälter nicht vollständig entleert ist, läßt er sich leicht mit der Kappe 11 verschließen.
Die Verschlußeinrichtung gemäß Fig. 3b wirkt in der gleichen Weise wie der in Fig. 3a gezeigte Verschlußteil, jedoch mit dem Unterschied, daß die Dichtungszunge 14 dünn einen weichen Dichtungsflachring 16 ersetzt ist, der ebenfalls eine, verhältnismäßig rechtwinkelig abgeschnittene Gießkante 21 darbietet. Dieser Dichtungsring 16 kann an dem oberen Verschlußteil 6 rund um die Entnahmeöffnung 8 angeklebt oder angeschweißt sein, und die Dichtwirkung zwischen dem Dichtungsring 16 und der dem Dichtungsring zugewendeten Dichtfläche 22 der Kappe geschieht in der beshriebenen Weise, indem die Kappe 11 in das Innengewinde 10 des einwärtsgewendeten Flansches 9 eingeschraubt wird, das die Entnahmeöffnung 8 umgibt. Die Ausgießöffnung gemäß Fig. 3b ist in der oben beschriebenen Weise mit Kanälen 15 ausgestattet, die durch den die Entnahmeöffnung umgebenden Flansch 9 hindurchgehen, und das Füllen und die Füllgutentnahme aus dem Verpackungsbehälter geschieht in* der im Zusammenhang mit Fig. 3a beschriebenen Weise.
Fig. 3c zeigt eine abgewandelte Ausführungsform einer Dich-' tungseinrichtung gemäß Fig. 3b. Der Dichturigsflachring 16 gemäß Fig. 3b ist hier durch einen Dichtungsring 17 ersetzt, der in eine Nut in der Kappe 11 eingelegt ist. Dieser '
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Dichtungsring 1? kann ein sogenannter O-Ring (Rundschnurring), also ein Ring mit Rundquerschnitt, sein oder er kann aus einer Dichtungsmasse bestehen, die in die in der Kappe 11 vorgesehene Nut eingefügt ist. Wie oben beschrieben, erfolgt die Abdichtung zwischen der Kappe 11 und dem oberen Verschlußteil 6 des Verpackungsbehälters durch Einschrauben der Kappe 11 in die Ausgießöffnung 8, deren einwärtsgewendeter Flansch 9 mit einem dem Außengewinde der Kappe 11 angepaßten.Innengewinde 10 versehen ist. -
Als Gewähr für den Käufer der Verpackung, daß diese nach dem Füllen noch nicht geöffnet worden ist, ist es zweckmäßig, die Kappe mit einer Art Garantleverschluß zu versehen, der aus einer Banderole über der Kappe 11 oder aus einer an der Kappe befestigten Kunststoffzunge 2,3 bestehen kann, die in der in Fig. 2 gezeigten Weise entlang eines leicht abreißbaren Versiegelungsbereiches 2h an dem oberen Verschlußteil 6 des Verpackungsbehälters angeschweißt ist. Dies stellt jedoch nur ein Beispiel für die Sicherung der Kappe 11 dar, und es gibt natürlich eine ganze Menge anderer gleichwertiger Möglichkeiten, die Kappe derart am Verpackungsbehälter zu befestigen, daß sie nicht ohne auffällige Spuren abgeschraubt werden kann.
Der Verpackungsbehälter wird zweckmäßig in an sich bekannter ¥eise durch Tiefziehen aus Kunststoff, z.B. PVC oder BAREX hergestellt, und die tiefgezogenen Teile werden entlang des Verbindungsflansches 7 vereinigt, und der Innenbehälter aus Kunststoff wird mit der äußeren Hülse k verb-unden. Dies kann in rationeller Weise in bekannten automatischen Verpackungsmaschinen mit hoher Leistung geschehen. Die Entnahmeöffnungen von in automatischen Maschinen hergestellten Verpackungsbehältern werden hergestellt, indem aus dem oberen Verschlußt«Ll ein -Rundling ausgestanzt wird, der als Abfall zu beseitigen ist. Ia vorliegenden Falle, in dem ein einwärtsgewendet er Flansch mit Schraubgewinde vorgesehen werden muß, muß für diesen einwärtsgewendeten Flansch verhältnismäßig viel
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Material aufgewendet werden, zumal er im Hinblick auf den Schraubverschluß in verhältnismäßig hohem Maß mechanisch stabil sein muß. Anstatt, daß also zur Bildung der Entnahmeöffnung ein Rundling ausgestanzt wird, .wird der Kunststoff im warmen Zustand umgeformt, so daß die Kunststoffmenge, die zur Bildung der Entnahmeöffnung 8 in dem oberen Verschlußteil 6 beseitigt werden muß, nur umgeordnet wird, so daß sie zur Bildung des einwärtsgewendeten Flansches 9 und seines Gewindes 10 genutzt werden kann, die vor Abkühlung und Verfestigung des Kunststoffes durch Preßformen hergestellt werden. Die Kappe 11 kann aus dem gleichen Kunststoff wie der Innenbehälter hergestellt sein, und zur Herstellung der Kappe 11 kann der unvermeidbare Abfall verwendet werden, der anfallt, wenn der Unterteil 2 und der Oberteil 6 des Innenbehälters aus Kunststoff aus erhitzten kreisförmigen Ausschnitten aus einer Bahn durch Tiefziehen hergestellt werden.
Soll ein solcher Verpackungsbehälter für pulverförmige Füllgüter, z.B. gemahlenen Kaffee, verwendet werden, so muß die Entnahmeöffnung genügend groß gemacht werden, um ein schnelles Ausschütten oder eine schnelle Entnahme des Füllgutes aus der Verpackung, beispielsweise mittels eines Löffels, zu ermöglichen, und in den meisten Fällen ist es dann erforderlich, die Entnahmeöffnung so groß zu machen, daß sie den größeren Teil des gewölbten Oberteils einnimmt.
Patentansprüche
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Claims (1)

  1. Pate nt ansprüche
    Verpackungsbehälter für gieß- oder schüttfähige Füllgüter, dessen Entnahmeöffnung (8) von einem einwärtsgewehdeten, vorzugsweise ringförmigen Flansch (9) begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (9) mit einer Anzahl Löcher (15) versehen ist, die in dem Flansch rund um dessen Umfang, vorzugsweise in regelmäßigen Abständen angeordnet sind. .. ·
    2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter aus einem Innenbehälter aus Kunststoff und einer Außenhülse (4) aus verhältnismäßig steifem Material besteht, von denen der Außenbehälter einen unteren'Teil (2) mit einem zylindrischen Mantel (5)» dessen eines Ende durch einen gewölbten Boden (3) verschlossen ist, und ainen mit dem unteren Teil (2) verbundenen oberen Verschlußteil (6) aufweist und von denen die Außenhülse (k) derart eingerichtet ist, daß sie den unteren Teil (2) des Innenbehälters aufnehmen und unter straffem Sitz an dessen Mantel (5) anliegen kann, daß der obere Verschlußteil (6) mit einer vorzugsweise mittig angeordneten Füll- und Entnahmeöffnung (8) versehen ist, die von einem einwärtsgewendeten Flansch (§) begrenzt ist, der dem oberen Verschlußteil angehört, und daß die Entnahmeöffnung (8) derart ausgebildet ist, daß sie mit Hilfe eines darin eingeführten und/oder diese bedeckenden Kappeteiles (11) gasdicht verschließbar ist.
    3» Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher (if>) innerhalb des oberen Teiles des Flansches oder in der Nähe der Mündung der Entnahmeöffnung (8) angeordnet sind.
    k. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3»
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    dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (9) mit einem Innengewinde (1O) versehen ist.
    5· Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß der Kappenteil (11) mit einem in die Entnahmeöffnung (8) einführbaren Teil (13) sowie mit einem oberen Flansch versehenist, der derart ausgebildet ist, daß seine untere Flanschfläche (22) sich in dichtender Anlage an einem die Entnahmeöffnung (8) umgebenden Teil des oberen Verschlußteiles (6) befindet.
    6. Verpackungsbehälter nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß der in die Entnahmeöffnung (8) einführbare Teil (13) des Kappenteiles (11) mit einem Gewinde versehen ist.
    7. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (11) mit einer flexiblen Dichtungszunge (14) oder mit einer elastischen Dichtung (16, 17), z,B. aus Kautschuk, Kunststoff oder ähnlichem Material, versehen ist.
    8. Verpackungsbehälter nach Anspruch 7t dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung in eine in dem Flansch des Kappenteils (ii) angeordneten Nut derart eingreift, daß das Dichtungselement (lf) von der Fläche (22) des Flansches vorspringt.
    9· Verpackungsbehälter nach Anspruch 7» dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (16) aus einem Ring oder Flachring aus elastischem Material besteht, der (bzw. die) an dem oberen Verschlußteil (6) rund um die Entnahmeöffnung (8) befestigt ist.
    10. Verpackungsbehälter nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsflachring (16) mit einer scharfen
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    oder rechtwinkelig abgeschnittenen Außenkante (20) versehen ist.
    11. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Verschlußteil (6) leicht gewölbt ist.
    12. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Verschlußteil (6) konisch ist.
    13. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (11) mit einem ringförmigen Dichtungsflansch oder einer Dichtungszunge
    (14) von vorzugsweise dreieckigem Querschnitt in solcher Anordnung versehen ist, daß dieser Dichtungsflansch mit einem konischen Dichtungesitz (i8) in der Mündung der Entnahmeöffnung (8) zusammenwirkt.
    Ik, Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 13« dadurch gekennzeichnet, daß für pulverförmiges Füllgut die Entnahmeρffnung (8) den größeren Teil des gewölbten Oberteils (6) einnimmt.
    15· Verfahren zur Herstellung eines Verpackungsbehälters nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadunii gekennzeichnet, daß der obere Verschlußteil (6) durch Vakuumziehen oder durch Formen aus einem vorher erhitzten ebenen Kunststoffzuschnitt oder einer Bahn hergestellt wird, wobei der einwärtsgewendete Flansch (9) durch Formen unter Umordnung des Kunststoffmaterials in solcher Weise gebildet wird, daß die Entnahmeöffnung (8) durch Verdrängen von Kunststoffmaterial in solcher Weise erzeugt wird, daß dieses Material in den Flansch (9) eingeht, ohne daß ein Teil des Materials durch Stanzen entfernt zu werden braucht.
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DE2429220A 1973-06-20 1974-06-18 Verpackungsbehaelter Pending DE2429220A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
CH896073A CH567980A5 (de) 1973-06-20 1973-06-20

Publications (1)

Publication Number Publication Date
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