DE4318361A1 - Stützvorrichtung - Google Patents
StützvorrichtungInfo
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- C30B—SINGLE-CRYSTAL GROWTH; UNIDIRECTIONAL SOLIDIFICATION OF EUTECTIC MATERIAL OR UNIDIRECTIONAL DEMIXING OF EUTECTOID MATERIAL; REFINING BY ZONE-MELTING OF MATERIAL; PRODUCTION OF A HOMOGENEOUS POLYCRYSTALLINE MATERIAL WITH DEFINED STRUCTURE; SINGLE CRYSTALS OR HOMOGENEOUS POLYCRYSTALLINE MATERIAL WITH DEFINED STRUCTURE; AFTER-TREATMENT OF SINGLE CRYSTALS OR A HOMOGENEOUS POLYCRYSTALLINE MATERIAL WITH DEFINED STRUCTURE; APPARATUS THEREFOR
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- C30B13/32—Mechanisms for moving either the charge or the heater
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Stützvorrichtung, die
einen Einkristallstab bei seiner Erzeugung durch
tiegelfreies Zonenschmelzen in einer festen Position
gegenüber einer Ziehspindel hält und mit mindestens drei
Haltestangen aufgebaut ist, die symmetrisch zueinander und
parallel zur Achse der Ziehspindel angeordnet und relativ
zu dieser axial beweglich sind.
Derartige Stützvorrichtungen sollen z. B. in Anlagen für die
industrielle Herstellung von Si-Einkristallstäben mit einem
Durchmesser von ca. 8 cm bis 15 cm (3′′ bis 6′′) und einer
Länge von etwa 1 m bis 1,5 m eingesetzt werden. Diese Stäbe
haben dann ein Gewicht von bis zu 60 kg. Während ihrer
Entstehung ist versetzungsfreies Kristallwachstum zu
gewährleisten. Bei der Einleitung des Kristallwachstums wird
ein Impfkristall verwendet, der an der Ziehspindel
konzentrisch befestigt ist und auf dem ein sogenannter
Dünnhals aufwächst, dessen Durchmesser wenige mm beträgt.
Anschließend entsteht ein konischer Übergangsbereich. An
diesem Kegel wird die Stützvorrichtung angesetzt, sobald
dieser Bereich genügend abgekühlt ist. Dem kegelförmigen
Übergangsbereich schließt sich der zylindrische Bereich des
Kristallstabes an. Ein weiteres Anwendungsbeispiel mit
ähnlichen Bedingungen stellt die Reinigung von
Polykristallstäben dar, bei denen die Ausbildung eines
Dünnhalses entfällt.
Der Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, ist
aus der DE-25 48 050 bekannt. Die dort in Fig. 2
dargestellte und auf Seite 12, 2. Absatz näher erläuterte
Ausführungsform einer Stützvorrichtung soll mit - als
Haltestangen im Sinne der Erfindung dienenden -
Gewindespindeln ausgerüstet sein, für deren Betätigung zum
Zwecke der Abstützung des Einkristallstabes ein von unten
her wirkender Mechanismus vorzusehen ist. Dessen Aufbau und
Funktionsweise sind allerdings nicht dargestellt bzw.
beschrieben.
Das technische Problem, mit dem sich die Erfindung befaßt,
liegt in der ersten Linie auf dem Gebiet der Antriebstechnik
für die Betätigung der Stützvorrichtung. Die Haltestangen
müssen an den Kegelbereich des entstehenden Kristallstabes
in einer solchen Art und Weise herangeführt werden, daß bei
deren Berührung nur minimale Kräfte auf den Kristall
wirken, danach aber jeder Verkippung große Kräfte
entgegengesetzt werden, ohne das sich die Position des
Kristallstabes gegenüber der Ziehspindel auch nur
geringfügig ändert. Weiterhin sind grundlegende
Anforderungen bei einer Kristallherstellung bezüglich
Reinheitsbedingungen zu beachten, d. h. die Konstruktion soll
möglichst keine gas- und vakuumdicht auszubildenden
Öffnungen zur Außenwelt erfordern und, soweit dies
unumgänglich ist, jedenfalls wenig beanspruchte
Durchführungen aufweisen,sowie außerdem mit Elementen aus
solchen Werkstoffen aufgebaut sein, die nicht ausgasen.
Schließlich sollen sich der Kristallstab nach seiner
Fertigstellung und die Stützvorrichtung auf einfache Weise
voneinander trennen lassen.
Die erfindungsgemäße Lösung sieht bei einer Stützvorrichtung
der eingangs genannten Art hierfür vor, daß die drei
Haltestangen an ihren Fußpunkten auf einem Taumelplateauring
angebracht und oberhalb davon in Buchsen einer mit der
Ziehspindel fest verbundenen Aufnahme gleitend und bei
schräg einwirkender Kraft klemmend geführt sind, und der
Taumelplateauring über ein kardanisches Gelenk mit einer
zeitweilig von der rotierenden Ziehspindel abkuppelbaren
Hebespindel verbunden ist.
Die gewünschte Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Stützvorrichtung beruht darauf, daß beim Heranführen der
Haltestangen an den Kegelbereich eine der drei
Haltestangen als erste den Kegel berührt. Die Berührung des
Kopfpunktes der ersten Haltestange läßt eine Kraft senkrecht
von der Kegelfläche auf die Haltestange einwirken, deren
Gegenkräfte die Klemmung in ihrer Buchse zur Folge haben.
Der Taumelplateauring wird an der Stelle des Fußpunktes
dieser zuerst den Kegel des Kristallstabes berührenden
Haltestange festgehalten, neigt sich also und bewirkt
damit, daß die beiden anderen Haltestangen nacheinander in
entsprechender Weise ihre Berührungspunkte am Kegel
erreichen und in ihren Buchsen klemmen. In diesem
Augenblick erhöht sich der Kraftaufwand, der für die axiale
Bewegung der Haltestangen aufzubringen war und infolge der
Klemmung der Haltestangen im wesentlichen in ihren
Buchsen aufgenommen wird. Der erhöhte Kraftaufwand bildet
ein eindeutiges Kriterium dafür, den Vorgang des
Heranführens der Haltestangen an den Kegel des
Kristallstabes beenden zu können. Die Stützvorrichtung
erfüllt nunmehr ihren eigentlichen Zweck.
Für den Aufbau dieser Stützvorrichtung können die benötigten
Einzelteile aus Materialien hergestellt sein, die auch für
den Aufbau der gesamten Zonenschmelzanlage verwendet werden,
insbesondere Cr-Ni-Stahl, Cu bzw. Ag und andere übliche
Metalle. Eine Durchführung zur Außenwelt wird allenfalls für
die Betätigung der Kupplung zwischen Ziehspindel und
Hebespindel benötigt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht
das kardanische Gelenk aus zwei Drehgelenken mit zueinander
senkrecht verlaufenden Drehachsen - einem Drehgelenk
zwischen dem Taumelplateauring und einem Zwischenring und
dem anderen Drehgelenk zwischen dem Zwischenring und einer
auf der Hebespindel geführten Mutter. Im gekuppelten Zustand
rotiert also der Taumelplateauring synchron mit der
Ziehspindel und verändert seine Höhe nicht. Allein für den
Zeitraum, in dem die Stützvorrichtung an den Kegel des
entstehenden Kristallstabes herangeführt wird, findet die
relative axiale Bewegung gegenüber der Ziehspindel statt.
Die Neigung des Taumelplateauringes kann zunächst beliebig
sein und ändert sich entsprechend den Verhältnissen, die sich
bei der Berührung der einzelnen Haltestangen an dem Kegel
des Kristallstabes ergeben.
Hierbei ist es besonders vorteilhaft, die Mutter mit einem
Anschlagkragen zu versehen, der den Kippwinkel des
kardanischen Gelenks auf ca. 10° bis 15° begrenzt. Größere
Neigungen des Taumelplateauringes treten in der Praxis nicht
auf, da diese Maßnahme hauptsächlich dazu dient,
Unregelmäßigkeiten am Konus auszugleichen.
Als vorteilhaft hat sich auch ergeben, die Haltestangen auf
dem Taumelplateauring über jeweils eine Druckfeder
abzustützen. Hiermit wird sowohl eine Auslenkbarkeit der
Haltestangen an den Fußpunkten auf einfache Weise ermöglicht
als auch eine Aufnahme des steigenden Kraftaufwandes
gewährleistet, der nach Berührung aller drei Haltestangen am
Kegel auftritt.
Bei Ausführungsformen der Erfindung ist es ohne
Schwierigkeiten möglich, den Massenschwerpunkt des
Taumelplateauringes unterhalb der Kardangelenkebene zu
legen. Damit werden indifferente oder labile Lagen des
Aufbaus der Stützvorrichtung im Zustand ohne Belastung
vermieden.
Zur vollständigen Lösung der Antriebstechnik gehört auch eine
technische Lehre für die Ausbildung der Kupplung. Eine
bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, an der
Hebespindel einen Flügel und ein in die Bahn dieses Flügels
von außen her eingreifendes Halteorgan zum zeitweiligen
Entkuppeln der Hebespindel von der Ziehspindel vorzusehen.
Bei der Axialbewegung der Ziehspindel gleitet das Halteorgan
am Flügel entlang. Die Länge des Flügels in axialer Richtung
entspricht mindestens der Länge, um die der Kristallstab in
der Zeit wächst, die für die Axialbewegung der
Stützvorrichtung zwischen deren Ausgangs- und
Arbeitsposition benötigt wird.
Ein Halteorgan, das mit einem solchen Flügel zusammenwirkt,
kann als Kippspannwerk ausgebildet und an einer
Rezipientenwand, vorteilhaft auf einer schwenkbaren, in der
Rezipientenwand vakuumdicht geführten Achse angebracht sein.
Eine Ausführungsform der Erfindung und deren Funktionsweise
werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Dabei zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt einer Anlage für tiegelfreies
Zonenschmelzen mit den für die Erfindung
wesentlichen Einzelheiten;
Fig. 2 eine Ansicht mit teilweise im Schnitt dargestellten
Elementen des Aufbaus einer erfindungsgemäßen Stütz
vorrichtung;
Fig. 3 einen Querschnitt des Aufbaus gem. Fig. 2 in Höhe des
Dünnhalses zwischen Keim und Kristall;
Fig. 4 und 5 Querschnitte des Aufbaus gem. Fig. 2 in Höhe
des Taumelplateauringes mit einem Kippspannwerk in
dessen Ruhe- bzw. Arbeitslage.
In einer Anlage für tiegelfreies Zonenschmelzen befindet
sich ein in Fig. 1 dargestellter Vorratsstab 20 aus amorphem
oder polykristallinem Silicium oder dgl., der mittels eines
Induktors 21 erwärmt wird. Das als Schmelze 21 entstehende
Material erstarrt unterhalb des Induktors 21 als Kristall
12. Der Durchmesser des Kristalls 12 hängt von dem
Verhältnis der Vorschubgeschwindigkeit des Vorratsstabes 20
und der Ziehgeschwindigkeit des Kristalls 12 ab.
Zu Beginn des Ziehprozesses - Fig. 1 zeigt diesen in einem
bereits fortgeschrittenen Stadium - befindet sich ein
einkristalliner Keim 14 direkt unterhalb des Induktors 21,
so daß die Schmelze 12 unmittelbar mit dem Keim 14 in
Berührung kommt. Es bildet sich einkristallines Material
aus, das mit zunächst hoher Ziehgeschwindigkeit als Dünnhals
13 ausgebildet wird und erstarrt. Infolge sich langsam
verringernder Ziehgeschwindigkeit entsteht am unteren Ende
des Kristalls 12 ein Kegel, an dem die erfindungsgemäße
Stützvorrichtung angreift.
Diese Stützvorrichtung ist mit drei Haltestangen 1
aufgebaut, die symmetrisch zueinander und parallel zur Achse
des Kristalls 12, auch Einkristallstab genannt, angeordnet
sind. Buchsen in einer Aufnahme 9 sind so ausgebildet, daß
in ihnen die Haltestangen 1 gleitend geführt, bei seitlicher
Kraftkomponente durch den Kegel klemmend gehalten werden.
Zentrisch auf der Oberseite der Aufnahme 9 ist ein
Keimhalter 15 ausgebildet. Unterhalb der Aufnahme 9 befindet
sich für die Stützvorrichtung der Antrieb. Dieser wird im
wesentlichen von einer Hebespindel 3 gebildet, die sich auf
einem Schaft zwischen Aufnahme 9 und Ziehspindel 2 (vgl.
Fig. 2) befindet, sodann von einer Mutter 5, die auf einem
Außengewinde der Hebespindel 3 läuft, und einem kardanischen
Gelenk. Dieses wird gebildet von einem Drehgelenk zwischen
der Mutter 5 und einem Zwischenring 6 einerseits und
andererseits von einem Drehgelenk zwischen dem Zwischenring
6 und einem Taumelplateauring 7. Der Taumelplateauring 7
trägt über jeweils eine Druckfeder 8 die drei Haltestangen 1
der Stützvorrichtung. Die Darstellung in Fig. 1 zeigt den
Taumelplateauring 7 in einer geneigten Lage, die sich
entsprechend der unterschiedlichen Höhenlage der
Berührungspunkte zwischen den Kopfenden der drei
Haltestangen 1 und dem konusförmigen Schaft des Kristalls 12
ergibt.
In der Fig. 2 ist die Stützvorrichtung gemäß der Erfindung
und deren Antrieb in der Arbeits- und in der Ausgangslage
- diese gestrichelt - dargestellt. Diese Darstellung erstreckt
sich, gegenüber der in Fig. 1, auf etwas weiter unterhalb
des Aufbaus befindliche Einzelheiten. Da in allen Figuren
für selbe Teile auch die entsprechenden selben
Beziehungsziffern verwendet werden, können sich die
folgenden Erläuterungen auf vorstehend noch nicht erwähnte
Details beschränken.
In der Ausgangslage befindet sich die Stützvorrichtung noch
am unteren Ende der Hebespindel 3. Der Taumelplateauring 7
nimmt dort eine Lage in einer im wesentlichen horizontalen,
d. h. senkrecht zur Achse des Kristalls 12 verlaufenden Ebene
ein. Dies wird auf einfache Weise dadurch erreicht, daß der
Massenschwerpunkt des Taumelplateauringes 7 unterhalb der
Kardangelenkebene zu liegen kommt.
Der Schaft zwischen Aufnahme 9 und Ziehspindel 2 verbindet
diese Teile kraftschlüssig. Synchron mit der
Rotationsbewegung der Ziehspindel 2 rotiert also auch der
Kristall 12. Ebenso rotiert die Stützvorrichtung sowohl in
ihrer Ausgangs- als auch in ihrer Arbeitslage synchron mit
der Ziehspindel 2, wie auch - ausgenommen die Hebespindel 3
und ein an dieser befestigter Flügel 4 - auf dem Weg zwischen
Ausgangs- und Arbeitslage der Stützvorrichtung. Die
Stützvorrichtung bewegt sich sowohl in der Ausgangs- als
auch in der Arbeitslage in axialer Richtung ebenfalls
gleichförmig mit der Bewegung der Ziehspindel 2 in dieser
Richtung. Insbesondere in der Arbeitslage der
Stützvorrichtung treten also keinerlei Bewegungsunterschiede
zwischen Ziehspindel 2, Stützvorrichtung und Kristall 12
auf, während der axialen Bewegung der Stützvorrichtung aber
auch keine Unterschiede in den synchronen
Rotationsbewegungen, da ein Mitnehmer 10 (vgl. Fig. 3), der
durch die Mutter 5 geht und oben in der Aufnahme 9 befestigt
ist, sie zusammen mit dem Zwischenring 6 und dem
Taumelplateauring 7 rotieren läßt. Das bedeutet, die
Haltestangen 1 können, bezogen auf das völlig synchron
rotierende System, rein translatorisch an den Konus des
Kristalls 12 herangeführt werden.
Dazu ist an der Hebespindel 3 der oben schon erwähnte Flügel
4 vorgesehen, der bei Eingriff eines Halteorgans die
Rotationsbewegung der Hebespindel 3 beendet. Damit tritt
eine relative Rotationsbewegung zwischen der Hebespindel 3
und der auf deren Außengewinde laufenden Mutter 5 auf, die
infolge des Gewindes in eine Axialbewegung zwischen
Hebespindel 3 und Mutter 5 umgesetzt wird. Die Mutter 5 und
alle an ihr nicht drehbar befestigten Teile der
Stützvorrichtung werden also, je nach Drehrichtung der
Ziehspindel 2, nach oben bzw. nach unten bewegt. Hat die
Stützvorrichtung ihre gewünschte Endlage erreicht, wird der
Flügel 4 wieder freigegeben.
Beim Heranführen der Haltestangen 1 an den Kegel des
Kristalls 12 und insbesondere beim Berühren der Haltestangen
1 am Kristall 12 sind die Bewegungsvorgänge in der - hier
allein interessierenden - axialen Richtung derart "sanft",
daß das Wachstum des Kristalls 12 nicht beeinträchtigt wird.
In der Arbeitslage der Stützvorrichtung befinden sich die
Haltestangen 1 - wie weiter oben schon erwähnt - klemmend in
den Buchsen der Aufnahme 9 und können dadurch ohne weiteres
seitliche Kräfte des Kristalls 12 aufnehmen. Ist der
Kristall 12 fertig, d. h. nach Beendigung des tiegelfreien
Zonenschmelzens, wird der Kristall 12 der geöffneten Anlage
von außen entnommen. Dazu können die Haltestangen 1 bis etwa
zur Höhe des Dünnhalses 13 abgesenkt werden, indem die
Drehbewegung der Ziehspindel umgekehrt wird.
Das in Fig. 2 dargestellte Halteorgan ist als Kippspannwerk
11 ausgebildet. Es ist an einem Schwenkhebel befestigt, der
in einer vakuumdichten Durchführung 17 in einer zum Gehäuse
eines Rezipienten für die Ausführung des tiegelfreien
Zonenschmelzens gehörenden Wand 16 nach außen zu einem
Getriebe 18 führt. Ein Motor 19 wird eingeschaltet, wenn das
Kippspannwerk 11 in die Drehbewegungsbahn des Flügels 4
einschwenken soll. Das Kippspannwerk 11 gibt die
Rotationsbewegung des Flügels 4 wieder frei wenn die
Stützvorrichtung ihre Arbeitsposition erreicht hat und der
Kraftaufwand, der auf die sodann bereits selbstklemmend in
den Buchsen der Aufnahme 9 gehaltenen Haltestange 1
einwirkt, ansteigt. In der Fig. 4 und 5 sind die Ruhe- bzw.
Arbeitspositionen des Kippspannwerkes 11 dargestellt. Mit
Hilfe eines Motors 19 kann über ein Getriebe 18 das
Kippspannwerk 11 in jeder beliebigen Position der Ziehspindel
2 in seine untere Stellung (Fig. 2) geschwenkt werden. Gibt
es für eine Anlage eine bestimmte Züchtungstechnologie, daß
immer an der gleichen Position der Ziehspindel 2 die
Stützvorrichtung ausgelöst wird, dann ist es möglich, das
Kippspannwerk 11 fest im Rezipienten zu installieren, so daß
der Flügel 4, der eine spiralförmige Kurve nach unten
vollführt, bei dieser festgelegten Ziehspindelposition mit
seiner Unterkannte an das Kippspannwerk 11 angreift und die
Stützvorrichtung aktiviert. Dadurch können die vakuumdichte
Durchführung 17, das Getriebe 18 und der Motor 19 entfallen.
Die Ziehspindelposition, in der die Stützvorrichtung
ausgelöst wird, kann dann durch die Höhe des Kippspannwerkes
11 im Rezipienten 16 oder durch die Länge des Flügels 4
variiert werden.
Näherer Erläuterungen hierzu bedarf es nach den vorstehenden
Ausführungen nicht.
Claims (8)
1. Stützvorrichtung, die einen Einkristallstab bei seiner
Erzeugung durch tiegelfreies Zonenschmelzen in einer festen
Position gegenüber einer Ziehspindel hält und mit
mindestens drei Haltestangen aufgebaut ist, die symmetrisch
zueinander und parallel zur Achse der Ziehspindel angeordnet
und relativ zu dieser axial beweglich sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
die drei Haltestangen (1) an ihren Fußpunkten auf einem
Taumelplateauring (7) angebracht und oberhalb davon in
Buchsen einer mit der Ziehspindel (2) fest verbundenen
Aufnahme (9) gleitend und bei schräg einwirkender Kraft
klemmend geführt sind, und der Taumelplateauring (7) über
ein kardanisches Gelenk mit einer zeitweilig von der
rotierenden Ziehspindel (2) abkuppelbaren Hebespindel (3)
verbunden ist.
2. Stützvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das kardanische Gelenk aus zwei Drehgelenken mit zueinander
senkrecht verlaufenden Drehachsen besteht - einem Drehgelenk
zwischen dem Taumelplateauring (7) und einem Zwischenring
(6) und dem anderen Drehgelenk zwischen dem Zwischenring (6)
und einer auf der Hebelspindel (3) geführten Mutter (5).
3. Stützvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Mutter (5) mit einem Anschlagkragen versehen ist, der
den Kippwinkel des kardanischen Gelenks auf ca. 10° bis 15°
begrenzt.
4. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Haltestangen (1) auf dem Taumelplateauring (7) über
jeweils eine Druckfeder (8) abgestützt sind.
5. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich der Massenschwerpunkt des Taumelplateauringes (7)
unterhalb der Kardangelenkebene befindet.
6. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Hebespindel (3) ein Flügel (4) und ein in die Bahn
des Flügels (4) von außen her eingreifendes Halteorgan zum
zeitweiligen Entkuppeln der Hebespindel (3) von der
Ziehspindel (2) vorgesehen sind.
7. Stützvorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Halteorgan als Kippspannwerk (11) ausgebildet und an
einer Rezipientenwand (16) angebracht ist.
8. Stützvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Kippspannwerk (11) auf einer schwenkbaren, vakuumdicht
in der Rezipientenwand (16) geführten Achse angebracht ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934318361 DE4318361C2 (de) | 1993-05-28 | 1993-05-28 | Stützvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934318361 DE4318361C2 (de) | 1993-05-28 | 1993-05-28 | Stützvorrichtung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4318361A1 true DE4318361A1 (de) | 1994-12-01 |
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Family
ID=6489482
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19934318361 Expired - Fee Related DE4318361C2 (de) | 1993-05-28 | 1993-05-28 | Stützvorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4318361C2 (de) |
Family Cites Families (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| DE2853414A1 (de) * | 1978-12-11 | 1980-06-19 | Siemens Ag | Vorrichtung zum tiegelfreien zonenschmelzen eines an seinem unteren ende mit einem angeschmolzenen keimkristall versehenen halbleiterkristallstabes |
-
1993
- 1993-05-28 DE DE19934318361 patent/DE4318361C2/de not_active Expired - Fee Related
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE4318361C2 (de) | 2003-02-13 |
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