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DE4318070A1 - Gerüstbohle aus Kunststoff - Google Patents

Gerüstbohle aus Kunststoff

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DE4318070A1
DE4318070A1 DE19934318070 DE4318070A DE4318070A1 DE 4318070 A1 DE4318070 A1 DE 4318070A1 DE 19934318070 DE19934318070 DE 19934318070 DE 4318070 A DE4318070 A DE 4318070A DE 4318070 A1 DE4318070 A1 DE 4318070A1
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hollow chamber
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flanks
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Manfred Goeldner
Helmut Schuelert
Juergen Lange
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Buna 06258 Schkopau De GmbH
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    • E04G1/15Scaffolds primarily resting on the ground essentially comprising special means for supporting or forming platforms; Platforms
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C3/00Structural elongated elements designed for load-supporting
    • E04C3/02Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Composite Materials (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Die Gerüstbohle aus Kunststoff findet Anwendung als Tragtafel und Aussteifung im Gerüstbau, wobei sie auch eine Funktion zur Erhöhung der Festigkeit des Gerüstverbundes übernimmt. Eine Anwendung ist auch als großflächige Tafel, beispielsweise als Schaltafel möglich.
Es sind Gerüstbohlen aus einem mit einem Kunststoff ummantelten tragfähigen Kern in den unterschiedlichsten Aus­ führungen bekannt. So wird in DE 30 11 528 eine Gerüsttafel dargestellt, welche um einen Schaumstoffkern mehrere Lagen kunstharzgetränkter Glasfasermatten aufweist, die mit einem, den Kern umschließenden Kunststoffrahmen durch Verpressen oder Verkleben verbunden sind. Entsprechend der geforderten Trag­ fähigkeit der Gerüsttafel wird die Anzahl der harzgetränkten Matten variiert, was bei einer Gerüsttafel mit großem Längen- Breiten-Verhältnis zu einem hohen Eigengewicht führt. In DE 185 11 249 U1 werden dem geschäumten Kern zur Erhöhung der Festigkeit auch Mineralfasern zugesetzt.
Eine Hohlkammerbelegbohle (DE 34 34 362) weist einen Kern aus miteinander längsseitig verklebten Hart-PVC-Hohlprofilen auf, die zu einer Breite zusammengefügt insgesamt von einem harzge­ tränkten Gewebe umschlossen werden. Zur Erhöhung des Wider­ standsmomentes der Bohle ist das Aussteifen der einzelnen Hohlkammern durch Holz, Aluminium oder Stahl oder ein Ausschäumen vorgesehen. Nachteilig erweist sich bei dieser Konstruktion das hohe Eigengewicht durch die bei hohen Be­ lastungsanforderungen (große freitragende Länge) erforderliche zusätzliche Aussteifung der Hohlkammern.
Zur Erhöhung der Belastbarkeit von Gerüstbohlen ist aus DE 37 03 935 und DE 36 39 743 bekannt, einem kammerförmigen, hohlen Kunststoffprofil Fasern oder Stränge unter Vorspannung in den Wandungen längsorientiert einzufügen und den Kunststoff unter endgültiger Formgebung aushärten zu lassen. Neben so gebildeten Flächenelementen sind zur Erhöhung der Steifigkeit auch Trennwände innerhalb des Bohlenprofils erforderlich, welche zu einem erhöhten Materialverbrauch und großem Gewicht führen. Der Herstellungsprozeß solcher Gerüstbohlen gestaltet sich aufwendig, zumal an den Enden der Bohle separat angefer­ tigte gerüstspezifische Befestigungselemente anzubringen sind.
In DE 35 00 105 wird eine Belegbohle aus Kunststoff darge­ stellt, welche einen gleichmäßig starken Kern aus Waben auf­ weist und dieser allseitig von einer glasfaserverstärkten Kunftharzschicht umgeben ist. Die Waben von beliebiger geo­ metrischer Form sind aus Metall, Kunststoff oder Pappe gefer­ tigt und befinden sich in geordneter Reihung zwischen längs­ orientierten Trennwänden. Die Erzielung eines hohen Wider­ standswertes der Bohle erfordert bei vorgegebenem Längen- Breiten-Verhältnis einen ausreichend dimensionierten Waben­ kern, was gleichzeitig ein hohes Eigengewicht bedeutet. Für große freitragende Bohlenlängen ist das nicht mehr realisier­ bar.
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Gerüstbohle, bestehend aus einem von Kunstharzlaminat voll­ ständig und allseitig umgebenem Kern, nahe den Stirnflächen angeordneten Aufnahmen für Halteelemente und einer rutschfest ausgebildeten Oberfläche die Einsatzmengen an Kunststoff so zu reduzieren, damit bei einer hohen Arbeitsbelastung der Gerüst­ bohle, insbesondere bei großen freitragenden Längen eine aus­ reichend hohe Steifigkeit noch vorhanden ist. Das Gesamtge­ wicht der Gerüstbohle ist dabei gering zu halten, um eine gute Handhabbarkeit zu gewährleisten. Bei der Herstellung der Gerüstbohle sollen Halbfabrikate aus Kunststoff Verwendung finden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß der Kern ein sich in Längsrichtung der Gerüstbohle zwischen den Stirn­ flächen erstreckendes Hohlkammerprofil enthält und dieses aus einem Obergurt und einem Untergurt mit dazwischenliegenden Aussteifungen, sowie Seitenflanken und Stirnflanken besteht. Die Aussteifungen können dabei den Ober- und Untergurt ver­ bindende senkrechte Rippen darstellen, welche quer oder parallel zur Längsrichtung verlaufen. Es ist aber auch mög­ lich, daß die Aussteifungen sich waben- oder zylinderförmig zwischen dem Ober- und Untergurt erstrecken und mit diesen verbunden sind. Eine Aussteifung ist auch durch ein Aus­ schäumen des Zwischenraumes zwischen dem Obergurt und dem Untergurt möglich.
Der Abstand zwischen dem Obergurt und dem Untergurt ist stets geringer als der Abstand zwischen der oberen Fläche und der unteren Fläche der Gerüstbohle, kann jedoch auch annähernd gleich diesem Abstand sein.
In Längsrichtung zwischen den Stirnflächen der erfindungsge­ mäßen Gerüstbohle verändert sich der Abstand zwischen den äußeren Flächen der Gerüstbohle und dem Hohlkammerprofil der­ art, daß der Abstand zwischen der oberen Fläche und dem Ober­ gurt sich zunächst verkleinert und dann vergrößert und sich der Abstand zwischen der unteren Fläche und dem Untergurt im gleichen Maße vergrößert und verkleinert.
Das sich über die gesamte Breite im Innern der Gerüstbohle zwischen der oberen und der unteren Fläche erstreckende Hohl­ kammerprofil mit seinen im wesentlichen parallel zueinander laufendem Ober- und Untergurt erhält so eine gegen die obere oder untere Fläche gerichtete Wölbung, welche in seiner Scheitellinie die jeweilige obere oder untere Fläche berührt oder sich ihr nähert. Die Stirnflanken des Hohlkammerprofiles stützen sich dabei in der Verbindungslinie zwischen der Stirn­ fläche und der unteren Fläche oder der oberen Fläche ab.
Das sich zwischen der oberen und unteren Fläche erstreckende Hohlkammerprofil kann Teil einer Zylinderfläche mit einer sich entsprechend ausbildenden Wölbung sein, es kann aber auch den Teil einer Mantelfläche eines anderen geometrischen Körpers darstellen, z. B. den Teil der Mantelfläche eines Prismas, wobei die Scheitellinie dann eine Kante des Prismas darstellt.
Die zwischen der oberen Fläche und dem Obergurt sowie zwischen der unteren Fläche und dem Untergut vorhandenen Hohlräume können auch mit einem leichten, formstabilen Material ausgefüllt sein. Eine wirtschaftliche Lösung ist dabei im Ausschäumen mittels eines Hartschaumes zu sehen.
Es ist auch eine Anordnung des Hohlkammerprofiles aus im wesentlichen parallel verlaufendem Obergurt und Untergurt möglich, wobei Teile von Zylinderflächen oder anderer Mantel­ flächen in Längsrichtung so hintereinanderliegen, daß sich die Stirnflanken dieser jeweils an der unteren Fläche gegenein­ ander abstützen und die Wölbungen gegen die obere Fläche ge­ richtet sind. Auch hierbei sind die Räume zwischen oberer und unterer Fläche sowie Obergurt und Untergurt mit einem leichten Material ausgefüllt.
Zur Gewährleistung einer hohen Steifigkeit der Gerüstbohle bei Druckbelastung der oberen Fläche oder der unteren Fläche werden über die Breite des Kerns mehrere Hohlkammerprofile so nebeneinander angeordnet, daß sich ihre Seitenflanken stellen­ weise berühren und die Wölbungen wechselseitig gegen die obere Fläche oder die untere Fläche gerichtet sind, sowie die Stirn­ flanken sich wechselseitig gegen die Verbindung zwischen der Stirnfläche und der unteren Fläche oder der oberen Fläche abstützen. Bei: der Anordnung mehrerer, wechselseitig in den Kern der Gerüstbohle eingebrachter Hohlkammerprofile wird erreicht, daß die Bohle unabhängig von ihrer Verwendungslage auch bei einer großen freitragenden Länge einer hohen Arbeits­ last ausgesetzt werden kann, soweit die Oberfläche der oberen und unteren Flächen rutschfest ausgestaltet sind.
Durch eine solche wechselnde Anordnung der Hohlkammerprofile erreicht man auch dort Vorteile, wo Teile von Zylinderflächen oder Mantelflächen anderer geometrischer Körper in Längs­ richtung hintereinander liegen und die Wölbungen über die Breite des Kernes wechselseitig gegen die obere Fläche oder die untere Fläche gerichtet sind.
Der Kern einer Gerüstbohle kann auch derart gestaltet sein, daß die Stirnflanken des Hohlkammerprofiles im mittleren Be­ reich der Stirnflächen anliegen und sich in Längsrichtung der Abstand zwischen Obergurt und Untergurt bis zur Ausbildung einer Bauchung vergrößert und der Abstand zwischen Obergurt und Untergurt danach wieder verkleinerte. Im Bereich der Bauchung erreicht der Abstand zwischen Obergurt und Untergurt maximal den Abstand zwischen der oberen Fläche und der unteren Fläche. Der Raum zwischen dem Obergurt und dem Untergurt kann ebenfalls Aussteifungen in der bereits genannten Ausführungen enthalten.
Die Ausführung eines solchen Hohlkammerprofiles für den Kern einer Gerüstbohle kann aber auch so erfolgen, daß der Abstand der sich im Bereich der Bauchung gegenüberliegenden Seiten­ flanken geringer ist als der Abstand der sich im Bereich der Stirnflächen gegenüberliegenden Seitenflanken des Hohlkammer­ profiles. Dadurch kommt im Bereich der Bauchung dem Hohl­ kammerprofil ein besonders hohes Widerstandsmoment zu. Die sich zwischen den Seitenflanken und den Seitenflächen bilden­ den Räume sind mit einem leichten, formstabilen Material, vornehmlich Hartschaum, ausgefüllt.
Bei einer derart aufgebauten Gerüstbohle mit einem Kern aus einem Hohlkammerprofil, welches entsprechend den Belastungsfällen mit Aussteifungen versehen ist, und einem zwischen dem Hohlkammerprofil und der äußeren Hülle der Bohle aus einem kunstharzgetränkten Laminat können in der Nähe der Stirnflächen der Bohle nachträglich Vorrichtungen zur Aufnahme von Halteelementen in bekannter Weise ein- oder ausgearbeitet werden.
Das Hohlkammerprofil kann mit seinen Bestandteilen Obergurt, Untergurt, Stirnflanken und Aussteifungen aus einem thermo­ plastischen Kunststoff bestehen und als Halbfabrikat nach bekannten Kunststoffverarbeitungstechnologien hergestellt sein oder in bekannter Weise zueinandergefügt und verbunden werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Beispielen näher erläutert. Es neigen
Fig. 1 einen Kern einer Gerüstbohle mit einem einteiligen Hohlkammerprofil gleichmäßiger Stärke,
Fig. 2 einen Kern einer Gerüstbohle mit einem Hohlkammerprofil wechselnder Stärke,
Fig. 3 wechselseitige Anordnung der Hohlkammerprofile,
Fig. 4 in Längsrichtung hintereinanderliegende Hohlkammer­ profile,
Fig. 5 Hohlkammerprofil wechselnder Stärke und wechselnder Breite.
In einer Gerüstbohle mit einem Längen-Breiten-Verhältnis von 14 und einer äußeren Hülle aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff ist ein Hohlkammerprofil aus Hart-PVC 5 so einge­ setzt, daß der Obergurt 6 die obere Fläche 1 an der Scheitel­ linie 11 in der Mitte der Bohle berührt und der Untergurt 7 die untere Fläche 2 an deren beiderseitigen Verbindungsstelle zur Stirnfläche 4 berührt (Fig. 1). Es entsteht dadurch ein den Innenraum der Bohle überspannendes Hohlkammerprofil 5 mit der Form einer Teilfläche eines Kreiszylindermantels, dessen Seitenflanken 8 bis an die Seitenflächen 3 der äußeren Um­ hüllung reichen. Im Raum zwischen dem Obergurt 6 und dem Untergurt 7 sind Aussteifungen 10 in Form von quer zur Längs­ richtung verlaufenden, den Obergurt 6 mit dem Untergurt 7 verbindende Stege angeordnet, wobei jeweils ein Steg am Ende des Hohlkammerprofiles 5 die Stirnflanke 9 dieses bildet.
Die Ausführung in Fig. 3 stellt einen Kern dar, bei dem drei Hohlkammerprofile 5 wechselseitig nebeneinander so angeordnet sind, daß zwei Hohlkammerprofile 5 die Wölbung 12 zur oberen Fläche 1 und ein Hohlkammerprofil 5 die Wölbung 12 zur unteren Fläche 2 aufweisen. Die Hohlkammerprofile 5 haben gleichfalls die Form eines Teiles eines Kreiszylindermantels und berühren sich mit ihren Seitenflanken 8 untereinander in der Nähe der Stirnflächen 4. Die Stirnflanken 9 von zwei Hohl­ kammerprofilen stützen sich in der Verbindungslinie der Stirnflächen 4 und der unteren Fläche 2, die Stirnflanken 9 eines Hohlkammerprofiles stützen sich in der Verbindungslinie der Stirnfläche 4 mit der oberen Fläche 1 ab. Auch bei dieser Ausführung sind die Räume 14 zwischen den Umhüllungsflächen der Gerüstbohle und den Hohlkammerprofilen mit Hartschaum ausgefüllt, sowie Aufnahmen 15 für Halteelemente vorhanden.
In Fig. 4 ist beispielsweise eine Gerüstbohle dargestellt, deren Kern aus vier in Längsrichtung hintereinander angeordne­ ten gleichen Hohlkammerprofilen 5 aus Teilen von Kreis­ zylindermantelflächen gestaltet ist. Diese füllen den Raum innerhalb der Gerüstbohle so aus, daß die vier Wölbungen 12 jeweils an der oberen Fläche 1 anliegen und die Stirnflanken 9 der Hohlkammerprofile 5 auf der unteren Fläche 2 miteinander verbunden sind. Die eingesetzten Hohlkammerprofile 5 bestehen aus einem extrudierten Hohlprofil aus Hart-PVC von kreisförmig gekrümmter Mantelfläche, wobei dessen abgelängte Teilstücke mit ihren Seitenflanken 8 an die Seitenflächen 3 der Gerüstbohle herangeführt sind. Das Hohlkammerprofil 5 weist ebenfalls den Obergurt 6 und den Untergurt 7 verbindende Aussteifungen 10 in Form von Stegen auf.
Ein weiteres Beispiel (Fig. 2) stellt einen Kern für eine Gerüstbohle dar, dessen Kohlkammerprofil 105 sich in Längs­ richtung von der Stärke der Stirnflanke 109 bis zu der Bauchung 113 verdickt und zur gegenüberliegenden Stirnfläche 104 wieder in gleichem Maße auf die Stärke der Stirnflanke 109 verringert und Aussteifungen 110 aufweist. Dieses symmetrische Hohlkammerprofil 105 ist so im Raum der Gerüst­ bohle angeordnet, daß die Bauchungen 113 an gegenüberlie­ genden Stellen an der oberen Fläche 101 an der Scheitellinie 111 und an der unteren Fläche 102 anliegen und sich die Stirnflanken 109 in halber Stärke der Stirnflächen 104 befin­ den. Die Seitenflanken 108 liegen an den Seitenflächen 103 an und die Räume 114 zwischen der oberen und unteren Fläche sowie dem Obergurt 106 und dem Untergurt 107 sind mit Hartschaum ausgeschäumt. In der Nähe der Stirnflächen 104 sind Aufnahmen 115 für Halteelemente eingebracht.
Fig. 5 zeigt die Ausführung eines Hohlkammerprofiles 205 für den Kern einer Gerüstbohle, dessen Abstand zwischen dem Ober­ gurt 206 und dem Untergurt 207 im Bereich der Stirnflanken 209 gering und nahezu parallel ist, sich aber in Längsrichtung zur Mitte der Gerüstbohle zu einer Bauchung 213 gleichmäßig erweitert und die beiden Seitenflanken 208 sich bis in den Bereich der Bauchung 213 einander annähern, bis sich durch den Obergurt 206, den Untergurt 207 und die Seiten­ flanken 208 gebildet, nahezu ein kreisförmiger Querschnitt ergibt. Der Durchmesser dieses Querschnittes ist gleich dem Abstand zwischen der oberen Fläche 201 und der unteren Fläche 202, wobei in diesem Bereich des Hohlkammerprofiles 205 keine Aussteifungen vorhanden sind. Alle übrigen Räume 214 zwischen den Flächen der Gerüstbohle, auch zwischen den Seitenflächen 203 und dem Hohlkammerprofil 205 werden durch Hartschaum aus­ gefüllt. Auch bei dieser Ausführung sind in der Nähe der Stirnflächen 204 Aufnahmen 215 für Halteelemente vorhanden, welche in Form von zylindrischen Durchbrüchen und eingefügter Metallbuchsen eine leichte Montage ermöglichen.

Claims (11)

1. Gerüstbohle aus Kunststoff mit einem großen Längen-Breiten- Verhältnis, bestehend aus einem zwischen einer oberen
Fläche, einer unteren Fläche, Seitenflächen und Stirn­ flächen eingeschlossenen Kern, wobei alle den Kern um­ schließenden Flächen aus einem Kunstharzlaminat bestehen und dieses bei der oberen Fläche, der unteren Fläche und den Seitenflächen vorzugsweise eine Längsorientierung auf­ weist, nahe den Stirnflächen angeordneten Aufnahmen für Halteelemente und einer rutschfesten Oberfläche auf der oberen und unteren Fläche, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - der Kern ein sich in Längsrichtung zwischen den Stirn­ flächen (4, 104, 204) erstreckendes Hohlkammerprofil (5, 105, 205) enthält,
  • - dieses aus einem Obergurt (6, 106, 206) und einem Unter­ gurt (7, 107, 207) mit dazwischenliegenden Aussteifungen (10, 110) sowie Seitenflanken (8, 108, 208) und Stirnflanken (9, 109, 209) besteht, wobei der Abstand zwischen dem Obergurt (6, 106, 206) und dem Untergurt (7, 107, 207) geringer ist als der Abstand zwischen der obe­ ren Fläche (1, 101, 201) und der unteren Fläche (2, 102, 202),
  • - in Längsrichtung zwischen den Stirnflächen (4, 104, 204) sich der Abstand zwischen dem Obergurt (6, 106, 206) und der oberen Fläche (1, 101, 201) zunächst verkleinert und dann vergrößert und sich der Abstand zwischen dem Unter­ gurt (7, 107, 207) und der unteren Fläche (2, 102, 202) im gleichen Maß vergrößert und verkleinert oder verklei­ nert und vergrößert, indem das Hohlkammerprofil (5, 105, 205) in seiner Scheitellinie (11, 111) eine Wölbung (12) oder Bauchung (113, 213) zwischen der oberen Fläche (1, 101, 201) und der unteren Fläche (2, 102, 202) aufweist, und
  • - die Räume zwischen dem Obergurt (6, 106, 206) und der oberen Fläche (1, 101, 201) und dem Untergurt (7, 107, 207) und der unteren Fläche (2, 102, 202) mit einem leichten, formstabilen Material ausgefüllt sind.
2. Gerüstbohle aus Kunststoff nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Hohlkammerprofil (5) einen Teil einer Zylinderfläche darstellt, deren Scheitellinie (11) sich der oberen Fläche (1) nähert und deren Stirnflanken (9) sich an den Verbindungen zwischen Stirnfläche (4) und unterer Fläche (2) abstützen.
3. Gerüstbohle aus Kunststoff nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlkammerprofil (5) Teile mehrerer in Längsrichtung hintereinanderliegender Zylinder­ flächen darstellt, wobei sich die Stirnflanken (9) dieser jeweils an der unteren Fläche (2) gegeneinander abstützen.
4. Gerüstbohle aus Kunststoff nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß über die Breite des Kernes nebeneinander mehrere Hohlkammerprofile (5) angeordnet sind, wobei die Wölbungen (12) wechselseitig gegen die obere Fläche (1) oder die untere Fläche (2) gerichtet sind und die Stirnflanken (9) sich wechselseitig gegen die Verbindung zwischen der Stirnfläche (4) und der unteren Fläche (2) oder der oberen Fläche (1) abstützen.
5. Gerüstbohle aus Kunststoff nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnflanken (109, 209) des Hohl­ kammerprofiles (105, 205) im mittleren Bereich der Stirnflächen (104, 204) anliegen, in Längsrichtung der Abstand zwischen Obergurt (106, 206) und Untergurt (107, 207) sich bis zur Bauchung (113, 213) vergrößert, wobei der Abstand zwischen Obergurt (106, 206) und Untergurt (107, 207) maximal den Abstand zwischen oberer Fläche (101, 201) und untere Fläche (102, 202) erreicht, und der Abstand zwischen Obergurt (106, 206) und Untergurt (107, 207) sich im gleichen Maß bis zur gegenüberliegenden Stirnfläche (104, 204) verringert.
6. Gerüstbohle aus Kunststoff nach den Ansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Seitenflanken (208) des Hohlkammerprofiles (205) im Bereich der Bauchung (213) geringer ist als an den Stirnflanken (209).
7. Gerüstbohle aus Kunststoff nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussteifungen (10, 110) Stege zwischen dem Obergurt (6, 106, 206) und dem Untergurt (7, 107, 207) darstellen.
8. Gerüstbohle aus Kunststoff nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussteifung (10, 110) eine Ausschäumung zwischen dem Obergurt (6, 106, 206) und dem Untergurt (7, 107, 207) darstellt.
9. Gerüstbohle aus Kunststoff nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlräume (14, 114, 214) zwischen dem Obergurt (6, 106, 206) und der oberen Fläche (1, 101, 201) sowie zwischen dem Untergurt (7, 107, 207) und der unteren Fläche (2, 102, 202) mit Hartschaum ausgefüllt sind.
10. Gerüstbohle aus Kunststoff nach den Ansprüchen 1 und 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Räume zwischen den Seitenflanken (208) und den Seitenflächen (203) mit Hart­ schaum ausgefüllt sind.
11. Gerüstbohle aus Kunststoff nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlkammerprofil (5, 105, 205) aus einem thermoplastischen Kunststoff besteht.
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