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Die Erfindung betrifft eine Möbelbauplatte mit einer Kernplatte, die auf einer oder auf beiden Flachseiten mit wenigstens einer Deckplatte versehen ist.
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Derartige Möbelbauplatten sind allgemein bekannt. Die Kernplatte besteht in der Regel aus einer Holzplatte oder einer Spanplatte, die auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Deckplatte, beispielsweise einem Furnierholz, versehen ist. Derartige Span- oder Tischlerplatten haben den Nachteil, dass sie bei größerer Stärke ein sehr hohes Gewicht aufweisen. Die Handhabung ist dementsprechend schwierig.
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Es sind auch so genannte Wabenkernplatten bekannt, die bei hoher mechanischer Stabilität ein geringes Gewicht aufweisen. Der Nachteil bei derartigen Platten besteht darin, dass die im Möbelbau verwendeten Beschläge nur sehr schwer an einer solchen Wabenkernplatte befestigt werden können.
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Aus der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2009 020 516.0 des Anmelders ist eine Möbelbauplatte bekannt, deren Kernplatte auf wenigstens einer Flachseite mehrere Nuten aufweist, deren Tiefe geringer ist als die Stärke der Kernplatte und dass die Deckplatte zumindest auf der mit den Nuten versehenen Flachseite angeordnet ist. Eine derartig ausgebildete Möbelbauplatte besitzt eine hohe Formstabilität, da die Eigenspannungen des Holzes durch die Nuten reduziert werden. Allerdings weist diese Möbelbauplatte nach wie vor ein relativ hohes Gewicht auf.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möbelbauplatte der eingangs beschriebenen Art so auszubilden, dass sie bei hoher Formstabilität ein gegenüber bekannten Möbelbauplatten geringes Gewicht aufweist.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass die Kernplatte eine Vielzahl von nebeneinander mit Abstand zueinander verlaufenden Längsleisten aufweist, die über quer dazu verlaufenden Querleisten miteinander verbunden sind, um eine gitterförmige Struktur zu bilden, deren Flachseiten die Deckplatten tragen. Die Kernplatte weist demnach eine Vielzahl von Freiräumen auf, die im zusammengebauten Zustand der Möbelbauplatte durch die Deckplatten verschlossen sind. Hierdurch weist die Möbelbauplatte insgesamt ein geringeres Gewicht auf.
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Weiterhin wird durch die Längsleisten einerseits und die quer dazu verlaufenden Querleisten andererseits bewirkt, dass die Kernplatte den gleichen Faserverlauf in Längs- und Querrichtung aufweist. Die Möbelbauplatte ist demnach formstabil und spannungsfrei.
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Es kann vorgesehen werden, dass die Längsleisten parallel zueinander verlaufen. Auch können die Querleisten parallel zueinander verlaufen. Hierdurch ergibt sich ein symmetrischer Aufbau, der in einfacher Weise gefertigt und zugeschnitten werden kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Längsleisten in Längserstreckung eine Vielzahl von beabstandeten Ausklinkungen aufweisen, in denen die Querleisten verlaufen. Die Ausklinkungen können beispielsweise in einem gleichen Abstand zueinander entlang der Längsleiste angeordnet sein. Durch diese Ausklinkungen wird eine gute Verbindung zwischen Längsleisten und Querleisten erreicht.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass die Querleisten in Längserstreckung eine Vielzahl von Ausklinkungen aufweisen, in denen die Längsleisten verlaufen. Auch hier kann vorgesehen werden, dass die Ausklinkungen in Längsrichtung einen gleichen Abstand zueinander aufweisen. Hierdurch werden die Längsleisten gut mit den Querleisten verbunden.
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Wie die Längsleisten und die Querleisten relativ zu einander verlaufen, ist grundsätzlich beliebig. Es ist jedoch günstig, wenn die Längsleisten und die Querleisten senkrecht zueinander verlaufen.
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Besonders günstig ist es, wenn die Längsleisten und die Querleisten gleich ausgebildet sind, und dass die Ausklinkungen einer Querleiste in die Ausklinkung einer Längsleiste passt. Hierdurch wird ein kompakter Aufbau mit hoher Stabilität erreicht. Ein Verrutschen der Längsleisten in den Querleisten und der Querleisten in den Längsleisten wird durch die jeweils ineinander greifenden Ausklinkungen auf der Längsleiste einerseits und der Querleiste andererseits zuverlässig vermieden. Die Kernplatte weist somit bereits ohne die Deckplatten eine hohe Steifigkeit auf.
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Es kann vorgesehen werden, dass die durch die Längsleisten und Querleisten gebildeten Freiräume ein lichtes Maß von 10 mm × 10 mm bis 50 mm × 50 mm und insbesondere von 20 mm × 20 mm bis 30 mm × 30 mm aufweisen. Die Freiräume können dabei quadratisch ausgebildet sein. Es hat sich gezeigt, dass bei derart bemessenen Freiräumen Abdrücke auf den Deckplatten im zusammengebauten Zustand vermieden werden. Die Längsleisten und Querleisten können eine Stärke von 8 mm bis 15 mm und vorzugsweise von 10 mm bis 12 mm besitzen. Die Höhe der Leisten, die der Dicke der Kernplatte entspricht, kann 15 mm bis 40 mm betragen. Die Ausklinkungen haben eine Tiefe von der Hälfte der Höhe der jeweiligen Leisten. Dadurch kann eine gefertigte Leiste sowohl als Längsleiste als auch als Querleiste verwendet werden.
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Es ist zweckmäßig, wenn die Längsleisten und/oder die Querleisten parallel zu einer Kante einer Deckplatte verlaufen. Dies hat den Vorteil, dass die Möbelbauplatte in einfacher Weise zugeschnitten werden kann, ohne dass die Leisten schräg abgeschnitten werden. Hierbei wird ausgenutzt, dass die Möbelbauplatten in der Regel rechtwinklig zugeschnitten werden.
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Die Möbelbauplatte weist in der montierten Lage eine Kernplatte auf, die auf ihren Flachseiten mit Deckplatten versehen ist. Durch die Deckplatten werden die gitterartige Struktur und damit die Freiräume zwischen den Längs- und Querleisten abgedeckt. Die freien Seitenflächen der Möbelbauplatte können mit einem Einleimer oder Umleimer versehen sein. Hierdurch werden die überstehenden Enden der Längs- oder Querleisten verdeckt.
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Besonders zweckmäßig ist es, wenn eine Seitenfläche der Möbelbauplatte durch eine endständige Leiste gebildet wird, die auf ihrer der Kernplatte zugewandten Seite mit Ausklinkungen versehen ist, in die die freien Enden der Längsleisten oder Querleisten passen. Hierdurch erhält die Möbelbauplatte einen einwandfreien Abschluss auf den jeweiligen Seitenflächen. Die endständigen Leisten werden durch deren Ausklinkungen sicher und formstabil an der Kernplatte gehalten.
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Eine Kernplatte wird in der Regel ein Maß von etwa 600 mm × 600 mm oder 600 × 1200 mm aufweisen. Damit bleiben die Kernplatten und die fertigen Möbelbauplatten leicht handhabbar.
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Es ist aber teilweise erforderlich, größere Möbelbauplatten herzustellen. Die Erfindung bezieht sich daher auch auf eine Verbindung derartiger Kernplatten. Es ist vorgesehen, dass die Längsleisten einer Kernplatte abwechselnd um wenigstens eine Querleiste versetzt angeordnet sind derart, dass die freien Enden der Längsleisten auf der einen Seite abwechselnd über die endständige Querleiste hervorstehen oder von dieser verdeckt sind und die freien Enden der Längsleisten auf der anderen Seite abwechselnd über die endständige Querleiste hinausragen oder um den Versatz weiter hinaus ragen, so dass die eine Seite der Kernplatte in die andere Seite einer anderen Kernplatte passt, um eine zusammenhängende Struktur zu bilden. Durch diese Maßnahme wird ein fester Verbund zweier nebeneinander liegender Kernplatten erreicht. Durch den Versatz verzahnen sich die Leisten der einzelnen Kernplatten, so dass insgesamt eine formstabile Struktur gebildet wird.
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Auch ist es möglich, dass die Querleisten einer Kernplatte abwechselnd um wenigstens eine Längsleiste versetzt angeordnet sind. Hierdurch wird erreicht, dass die Kernplatten sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung miteinander verbunden werden können. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Deckplatte oder die Deckplatten sich über den Verbindungsbereich zweiter benachbarter Kernplatten erstrecken. Die Kernplatte kann demnach auf ihren vier Seiten mit einer anderen, gleichartigen Kernplatte verbunden werden. Damit kann eine stabile Möbelbauplatte beliebiger Größe hergestellt werden.
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Weiterhin kann vorgesehen werden, dass die überstehenden freien Enden der nicht versetzten Längsleisten oder Querleisten um ein Maß über die jeweils zugeordnete endständige Querleiste bzw. Längsleiste hinausragen, das kleiner oder gleich dem halben lichten Maß des zwischen den Leisten gebildeten Freiraums ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass zwei Kernplatten stets miteinander verbunden werden können. Es ist für den Zusammenbau einer größeren Möbelbauplatte nicht erforderlich, die endständigen Abschnitte der Längs- oder Querleisten zu kürzen.
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Die Herstellung derartiger Kernplatten ist mit einfachen Mitteln durchführbar. In einem ersten Schritt wird eine Holzplatte quer zur Faserrichtung mit Nuten versehen, deren Abmessungen den Abmessungen der Ausklinkungen entsprechen. Anschließend wird die Holzplatte parallel zur Faserrichtung mit einer Vielblattsäge in die Leisten gewünschter Stärke versägt. Anschließend wird ein Teil der Leisten mit dem Abstand der Ausklinkungen nebeneinander auf eine Fläche gelegt, und die verbleibenden Leisten werden um 180° um ihre Längsachse verdreht quer zu den auf der Fläche liegenden Leisten in diese gesteckt. Die dann einander zugekehrten Ausklinkungen greifen ineinander. Diese Struktur ist bereits ohne Verleimung äußerst formstabil. Zur Erhöhung der Stabilität können die Leisten im Bereich der zusammenwirkenden Ausklinkungen verleimt werden. Anschließend wird diese gitterartige Struktur von einer oder von beiden Flachseiten mit der Deckplatte versehen. Die Deckplatte kann beispielsweise mit den Leisten verklebt oder verleimt werden.
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Die Deckplatten können aus einem beliebigen Holz, Furnierholz, MDF-Platten, HDF-Platten, Sperrholz, Lamellen aus Massivholz oder einem anderen Material bestehen. Die Dicke kann beispielsweise 3 mm bis 10 mm betragen. Zum Verschließen der freien Seitenflächen der Möbelbauplatte können endständige Leisten verwendet werden, deren Breite der Dicke der Kernplatte entspricht. Auf der der Kernplatte zugewandten Seite der endständigen Leiste ist diese mit Ausklinkungen versehen, in die die überstehenden Enden der Längs- oder Querleisten passen. Die endständigen Leisten werden mit den Quer- und Längsleisten verleimt. Die Deckplatten erstrecken sich dabei vorzugsweise auch über die endständigen Leisten. Insgesamt wird eine leichte und formstabile Möbelbauplatte bereitgestellt, die zudem frei von Eigenspannungen ist. Ein Verwerfen der Möbelbauplatte ist somit nicht zu befürchten.
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Die Möbelbauplatte besteht aus Massivholz, wobei in der Kernplatte eine Vielzahl von Hohlräumen vorhanden ist. Sofern nunmehr ein Beschlag im Bereich eines Hohlraums montiert werden muss, kann dieser nach dem Bohren oder nach dem Ausklinken mit einem aushärtbaren Material, beispielsweise Kunststoff, gefüllt werden, so dass ein ausreichender Halt des Beschlags oder der Schraube oder dergleichen erreicht wird. Auch ist es möglich, in den zwischen den Leisten gebildeten Freiraum ein Holzklotz zu legen, in den die Halteschraube sicher eindrehbar ist.
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Zur Herstellung von dickeren Möbelbauplatten können mehrere Kernplatten übereinander gelegt werden. die Kernplatten können dabei versetzt zueinander angeordnet werden, so dass die Leisten der einen Kernplatte sich über die Freiräume der anderen Kernplatte erstrecken. Auch können zwischen den Kernplatten Zwischenplatten angeordnet werden.
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Die erfindungsgemäßen Kernplatten weisen ein Raumgewicht von etwa 170 kg/m3 bis 220 kg/m3 auf. Die fertige Möbelbauplatte stellt somit eine Leichtbauplatte dar, die auch als Möbelleichtbauplatte oder CROSS-LIGHT-PLATTE bezeichnet werden kann. Die Möbelbauplatten können aus naturbelassenen Hölzern hergestellt werden und sind voll recyclebar. Für die Kernplatten werden etwa 30% Ressourcen eingespart. Dem stärker werdenden Umweltbewusstsein wird daher Rechnung getragen.
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Es können auch zunächst nur die Kernplatten hergestellt werden. Die Deckplatten mit dem gewünschten Furnier oder äußerem Erscheinungsbild kann dann vor Ort in kleineren Betrieben aufgebracht werden. Die Flexibilität wird dadurch wesentlich erhöht.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1: die Draufsicht auf eine Kernplatte gemäß der Erfindung,
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2: die Seitenansicht und einen Schnitt im Bereich der Ausklinkung einer Quer- oder Längsleiste,
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3: die Fronansicht einer Abschlussleiste,
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4: die Seitenansicht einer Möbelbauplatte gemäß der Erfindung und
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5: die Draufsicht auf den Verbindungsbereich zweier Kernplatten.
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Die in der Zeichnung dargestellte Möbelbauplatte weist eine Kernplatte 11 auf, die auf ihren Flachseiten 12 mit jeweils einer Deckplatte 13 versehen ist. Die Kernplatte 11 wird aus einer Vielzahl von Längsleisten 14 und Querleisten 15 gebildet, die zu einer gitterförmigen Struktur zusammengesetzt sind.
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Im Einzelnen ist die Anordnung so getroffen, dass die Längs- und Querleisten mit Ausklinkungen 16 versehen sind, in denen die Quer- bzw. Längsleisten verlaufen. Insbesondere ist vorgesehen, dass sowohl die Längs- als auch die Querleisten mit korrespondierenden Ausklinkungen 16 versehen sind, die in der zusammengesetzten Lage ineinander greifen. Hierdurch wird eine Kernplatte bereitgestellt, deren Höhe der Höhe einer Leiste entspricht.
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Durch die Ausklinkungen sind die Leisten in formstabiler Weise miteinander verbunden. Die Leisten können im Bereich der ineinander greifenden Ausklinkungen 16 miteinander verleimt oder verklebt sein.
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In der Zeichnung verlaufen die Längs- und Querleisten, 14, 15 senkrecht zueinander. Zudem weisen die Ausklinkungen einen gleichen Abstand zueinander auf, so dass eine Gitterstruktur mit quadratischen Freiräumen 17 gebildet wird. Diese Freiräume 17 werden in der montierten Lage der Möbelbauplatte durch die Deckplatten 13 verschlossen. Die freien Seitenflächen der Möbelbauplatten können durch endständige Leisten 18 verschlossen werden, die auf der der Kernplatte 11 zugewandten Seite mit Ausklinkungen 20 versehen ist, die mit der Lage der zugeordneten Längs- oder Querleisten 14, 15 korrespondieren. Die Breite der endständigen Leiste 18 entspricht dabei der Höhe der Längs- oder Querleisten 14, 15 und somit der Stärke der Kernplatte.
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Es ist vorgesehen, dass die Längs- und Querleisten 15 gleichartig ausgebildet sind. Die freien Enden 19 der Längs- oder Querleisten 14, 15 ragen dabei um ein Maß über die jeweils letzte Längs- oder Querleiste hinaus, das der Hälfte des lichten Maßes des Freiraums 17 zwischen den Längs- und Querleisten 14, 15 entspricht.
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Dadurch ist es möglich, die Kernplatten gut miteinander zu verbinden. Wie in 5 ersichtlich, kann die Verbindung dadurch erfolgen, dass die Querleisten 15 abwechselnd um eine Ausklinkung versetzt an den Längsleisten 14 gehalten sind. Dies bedeutet, dass auf der einen Seite der Kernplatte eine Querleiste über die endständige Längsleiste 14 hinausragt, während die benachbarte Querleiste hinter der endständigen Längsleiste 14 verläuft. Dies ist in 5 auf der rechten Kernplatte 11 gezeigt.
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Auf der anderen Seite der Kernplatte, also in der 5 linken Kernplatte 11', ragt die eine Querleiste 15 um das übliche Maß über die endständige Längsleiste 14' hinaus, während die benachbarte Querleiste 15' um eine Ausklinkung versetzt über die zugeordnete Längsleiste 14' hinausragt. In der Zeichnung ist der Versatz um eine Ausklinkung dargestellt. Es können aber auch andere Versatzmaße gewählt werden. In jedem Fall wird gewährleistet, dass die eine Seite einer Möbelbauplatte mit der anderen Seite einer anderen Möbelbauplatte durch Ineinanderstecken verbunden werden kann. Es wird eine stabile und sichere Verbindung der Kernplatten miteinander bewirkt. Die Deckplatten erstrecken sich dann vorzugsweise über den Verbindungsbereich der Kernplatten, so dass die Stabilität erhöht wird.
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Insgesamt wird erreicht, dass durch diese Anordnung nahezu beliebig große Möbelbauplatten hergestellt werden können. Sie besteht dabei aus einzelnen Kernplattenelementen, deren Maße die Standardmaße von 600 mm × 600 mm oder 600 mm × 1200 mm nicht übersteigen. Die Handhabung bleibt daher nach wie vor einfach.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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