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DE4315640C1 - Dachleuchte auf einem Telefonhäuschen oder einer Telefonhaube - Google Patents

Dachleuchte auf einem Telefonhäuschen oder einer Telefonhaube

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Publication number
DE4315640C1
DE4315640C1 DE19934315640 DE4315640A DE4315640C1 DE 4315640 C1 DE4315640 C1 DE 4315640C1 DE 19934315640 DE19934315640 DE 19934315640 DE 4315640 A DE4315640 A DE 4315640A DE 4315640 C1 DE4315640 C1 DE 4315640C1
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DE
Germany
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frame
halves
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roof
lamp according
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19934315640
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Dipl Ing Dehling
Franz Badde
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tkm Telekommunikation und Elektronik 41236 M GmbH
Original Assignee
Stewing Kunststoffbetrieb GmbH
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Publication date
Application filed by Stewing Kunststoffbetrieb GmbH filed Critical Stewing Kunststoffbetrieb GmbH
Priority to DE19934315640 priority Critical patent/DE4315640C1/de
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Dachleuchte auf einem Telefonhäuschen oder einer Telefonhaube mit zumindest einer Fußplatte, einem Sockel, einem Rahmen, Leuchtschalen, einer elektrischen Stromzuführung und elektrischen Leuchtmitteln, wobei die Fußplatte und der Sockel für die Stromzuführung und der Rahmen für die Installation der Leuchtmittel eingerichtet sind und der Rahmen beidseitig umlaufende Halteflansche zum Fixieren der Leuchtschalen aufweist.
Es sind derartige Dachleuchten auf einem Telefonhäuschen oder einer Telefonhaube aus der Praxis bekannt, bei denen der Rahmen und der Sockel mit der Fußplatte aus einzelnen Metallteilen bestehen. Das ist in fertigungstechnischer und montagetechnischer Hinsicht aufwendig. Das gleiche gilt für die Leuchtenschalen, die regelmäßig aus miteinander verklebten Kunststoffplatten zusammengesetzt sind. Hinzu kommt eine unbefriedigende Ausleuchtung der beiden Leuchten­ schalen, weil in dem Rahmen regelmäßig nur eine einzige Leucht­ stoffröhre in mittiger Anordnung vorgesehen ist.
Aus der US-PS 3 319 060 ist eine Dachleuchte für eine Telefonhaube bekannt. Diese Dachleuchte besteht im wesentlichen aus einem Rahmen, einer Leuchtschale, einer elektrischen Stromzuführung und elektrischen Leuchtmitteln. Die Dachleuchte ist rückseitig mit der Wand verschraubt, an welcher die Telefonhaube angebracht ist und hängt über die Telefonhaube oberseitig mit Abstand über. Der Rahmen ist für die Installation der Leuchtmittel eingerichtet und weist beidseitige Aluminiumendstücke auf, wobei alle drei Teile zum Fixieren der L-förmigen Leuchtschale eingerichtet sind. Zur Unter­ stützung des Rahmens und der Endstücke sind zwei Stahlkonsolen vorgesehen. Dazu werden die Endstücke und der Rahmen mit den Stahlkonsolen verschraubt. Außerdem ist zusätzlich noch zur An­ bringung an der Wand ein weiterer Halter vorgesehen, welcher in einen mit der Wand verschraubten Anker eingreift. Insgesamt ist die bekannte Dachleuchte sowohl in fertigungstechnischer als auch montagetechnischer Hinsicht aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dachleuchte auf einem Telefonhäuschen oder einer Telefonhaube der eingangs be­ schriebenen Ausführungsform zu schaffen, die sich durch eine in fertigungs- und montagetechnischer Hinsicht einfache sowie funk­ tionsgerechte Bauweise und gleichmäßige Ausleuchtung auszeichnet.
Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Dach­ leuchte auf einem Telefonhäuschen oder einer Telefonhaube dadurch, daß die Fußplatte, der Sockel und der Rahmen einen längsgeteilten Leuchtenständer aus zwei einteiligen und im wesentlichen identischen Rahmenhälften und Ständerhälften bilden, und daß diese beiden miteinander zu verbindenden Hälften als Kunststoffteile ausgeführt sind. Die Erfindung geht zunächst einmal von der Erkenntnis aus, daß auf die Verwendung von Metallteilen zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Dachleuchte verzichtet werden kann, vielmehr eine Ausführungsform aus recyclefähigem Kunststoff möglich ist. Dadurch wird in fertigungstechnischer Hinsicht eine erhebliche Vereinfachung erzielt. Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, daß nach Lehre der Erfindung der Leuchtenständer aus zwei nicht nur einteiligen, sondern darüber hinaus auch identischen und spiegelsymmetrischen Rahmenhälften und Ständer­ hälften aufgebaut ist, so daß man zu deren Fertigung lediglich eine Form benötigt. Aus der Tatsache, daß der Leuchtenständer aus nur zwei Rahmenhälften und Ständerhälften aufgebaut ist, resultiert zugleich eine erhebliche Montagevereinfachung.
Nach einem Vorschlag der Erfindung mit selbständiger Bedeutung ist vorgesehen, daß zumindest die eine Ständerhälfte bzw. ihre Rahmenhälfte im Bereich ihrer oberen Rahmenquerseite und im Bereich ihrer unteren Rahmenquerseite jeweils zumindest eine Haltelasche für die Befesti­ gung jeweils einer Installationsplatte mit einer entsprechenden Haltelasche, einem Vorschaltgerät und einer Leuchtstoffröhre auf­ weist, und daß die Leuchtstoffröhre der oben befestigten Instal­ lationsplatte auf der einen Rahmenlängsseite nach unten gerichtet ist und die Leuchtstoffröhre der unten befestigten Installationsplatte auf der anderen Rahmenlängsseite nach oben gerichtet ist, wobei die beiden Leuchtstoffröhren zu den Rahmenlängsseiten und zueinander parallel verlaufen. Diese erfinderischen Maßnahmen haben zur Folge, daß einerseits identische Installationsplatten mit jeweils Vorschaltgerät und Leuchtstoffröhre für die Obenbefestigung und Untenbefestigung verwendet werden können, also insoweit beliebig austauschbar sind. Andererseits wird durch die beiden Leuchtstoff­ röhren im Bereich der Rahmenlängsseiten eine gleichmäßige Aus­ leuchtung der beiden Leuchtschalen erreicht, die regelmäßig mit Symbolen, Schriftzeichen o. dgl. bedruckt sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind im folgenden aufgeführt. So können zumindest die eine oder beide Rahmenhälften im Bereich der oberen und der unteren Rahmenquerseite jeweils zwei mit vorgegebenem Abstand zur vertikalen Rahmenmittelachse spiegel­ symmetrisch angeordnete Haltelaschen aufweisen und/oder die beiden Installationsplatten jeweils statt einer Haltelasche zwei mit vorge­ gebenem Abstand und nach ihrer Befestigung zur vertikalen Rahmen­ mittelachse spiegelsymmetrisch angeordnete und abgewinkelte Halte­ laschen aufweisen, so daß die zur Rahmenmittelachse versetzte Anordnung der Leuchtstoffröhren nach erfolgter Montage der In­ stallationsplatten stets gewährleistet ist, und zwar sowohl im Rahmen der Obenbefestigung als auch der Untenbefestigung. Weiter sieht die Erfindung vor, daß die beiden Rahmenhälften an ihren beiden Rahmenlängsseiten sich unter Bildung von Kabeldurchfüh­ rungen ergänzende Kabelführungslaschen aufweisen, welche innen­ seitig an die Rahmenlängsseiten angeformt sind. Diese Kabelfüh­ rungslaschen ermöglichen die Kabelmontage für die jeweils oben befestigte Installationsplatte. Vorzugsweise weisen die beiden Rah­ menhälften jeweils eine auf der Innenseite umlaufende Dichtungsnut zur Aufnahme eines Dichtungsprofils in dem bei miteinander verbun­ denen Ständerhälften gebildeten Dichtungskanal auf, so daß der Rahmeninnenraum einwandfrei abgedichtet ist. Außerdem sieht die Erfindung vor, daß die beiden Rahmenhälften ein auf der Innenseite zumindest bis in den Sockelbereich umlaufendes und gegen den Rahmenaußenrand zurückversetztes Leistenprofil zur Bil­ dung einer Schattenfuge bei miteinander verbundenen Ständerhälften aufweisen, so daß der Leuchtenständer auch in ästhetischer Hinsicht befriedigt. Dieses Leistenprofil kann zugleich die Dichtungsnut auf ihrer einen Seite begrenzen. Zweckmäßigerweise besitzen die beiden Ständerhälften im Bereich des Sockels hälftige Kabelzuführungen und vertikale Dichtkonushälften, wobei sich im Bereich der unteren Rahmenquerseiten horizontale Kabelverlegungsnuten beidseitig an die Dichtkonushälften anschließen und austreten. Bei miteinander ver­ bundenen Ständerhälften entstehen folglich aus den Dichtkonushälften ein Dichtkonus und aus den Kabelverlegenuten Kabelverlegekanäle mit Austrittsöffnungen im Bereich der unteren Rahmenquerseite. In den Dichtkonus läßt sich eine geeignete Dichtung einsetzen, außer­ dem läßt sich in diesem Bereich eine Zugentlastung verwirklichen. Die beiden Ständerhälften lassen sich mittels versenkbarer Schrau­ benbolzen im Rahmen- und Sockelbereich miteinander verschrauben. Grundsätzlich ist auch eine Klebeverbindung denkbar. Vorzugsweise sind die beiden Ständerhälften als Spritzgießteile aus Polycarbonat hergestellt, ein recycelfähiger Kunststoff, der sich durch hohe Leuchtenschalen können als einteilige Spritzgießteile aus lichtdurch­ lässigem und recycelfähigem Kunststoff hergestellt sein, so daß die Fertigung der gesamten Leuchte in erheblichem Maße rationalisiert und ein deutliche Kostenersparnis erzielt wird.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand der Zeichnung näher erläutert; es zeigt
Fig. 1 die Leuchte in Frontansicht,
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 in Ansicht des Pfeiles X, teilweise im Vertikalschnitt,
Fig. 3 eine Ständerhälfte für den Gegenstand nach Fig. 1 in Innenansicht und ohne montierte Installationsplatten mit Leuchtstoffröhren,
Fig. 4 den Gegenstand nach Fig. 3 in Außenansicht mit montierten Installationsplatten mit Leuchtstoffröhren,
Fig. 5 den Gegenstand nach Fig. 3 in Ansicht des Pfeiles Y,
Fig. 6 einen Vertikalschnitt durch den Gegenstand nach Fig. 3,
Fig. 7 einen Horizontalschnitt A-A durch den Gegenstand nach Fig. 3,
Fig. 8 einen Horizontalschnitt B-B durch den Gegenstand nach Fig. 3 und
Fig. 9 eine Leuchtschalenbefestigung für den Gegenstand nach Fig. 1, teilweise geschnitten.
In den Figuren ist eine Leuchte in der Ausführungsform einer Dachleuchte 1 für Telefonhäuschen und -hauben dargestellt, die in ihrem grundsätzlichen Aufbau eine Fußplatte 2, einen Sockel 3, einen Rahmen 4, Leuchtenschalen 5, eine elektrische Stromzuführung 6 und elektrische Leuchtmittel 7 aufweist. Die Fußplatte 2 und der Sockel 3 sind für die Stromzuführung 6, der Rahmen 4 ist für die Installation der Leuchtmittel 7 eingerichtet. Der Rahmen 4 weist beidseitig umlaufende Halteflansche 8 zum Fixieren der mit einem umlaufenden Befestigungskragen 9 einschiebbaren Leuchtschalen 10 auf. Die Befestigungskragen 9 sind innenrandseitig in die einseitig offenen Leuchtschalen 10 eingeklebt und weisen eine umlaufende Dichtungsnut mit einem darin eingesetzten Dichtungsprofil 11 auf, welches gegen die Halteflansche 8 anliegt. Ferner sind die Befesti­ gungskragen 9 mittels Schraubverbindungen 12 an den Halteflanschen 8 befestigt.
Die Fußplatte 2, der Sockel 3 und der Rahmen 4 bilden einen längsgeteilten Leuchtständer aus zwei einteiligen und identischen sowie im wesentlichen spiegelsymmetrischen Ständerhälften 13. Die beiden miteinander zu verbindenen Ständerhälften 13 sind als Kunststoffteile ausgeführt. Die beiden Ständerhälften 13 bzw. ihre Rahmenhälften 14 weisen im Bereich ihrer oberen Rahmenquerseite und im Bereich ihrer unteren Rahmenquerseite jeweils Haltelaschen 15 für die Befestigung jeweils einer Installationsplatte 16 mit einer entsprechenden Haltelasche 17, einem Vorschaltgerät 18 und einer Leuchtstoffröhre 19 auf. Die Leuchtstoffröhre 19 der oben befestigten Installationsplatte 16 ist auf der einen Rahmenlängsseite nach unten gerichtet. Die Leuchtstoffröhre 19 der unten befestigten Installa­ tionsplatte 16 ist auf der anderen Rahmenlängsseite nach oben gerichtet. Die Leuchtstoffröhren 19 und Rahmenlängsseiten sind parallel zueinander angeordnet. Nach dem Ausführungsbeispiel wei­ sen die Rahmenhälften 14 oben und unten in Frontansicht zwei mit vorgegebenem Abstand und zur vertikalen Rahmenmittelachse M spiegelsymmetrisch angeordnete Haltelaschen 15 auf. Die Installa­ tionsplatten 16 lassen sich folglich mit ihren Haltelaschen 17 an der oberen Rahmenquerseite und an der unteren Rahmenquerseite bzw. an den dort befindlichen Haltelaschen 15 so befestigen, daß auch die Leuchtstoffröhren 19 jeweils den gleichen Abstand zur Rahmenmittel­ achse M aufweisen.
Ferner weisen die beiden Rahmenhälften 14 an ihren beiden Rahmen­ längsseiten sich unter Bildung von Kabeldurchführungen 20 ergän­ zende Kabelführungslaschen 21 auf, um eine einwandfreie Kabelfüh­ rung zu der an der oberen Rahmenquerseite befestigten Installa­ tionsplatte 16 zu gewährleisten. Ferner besitzen die beiden Rahmen­ hälften 14 jeweils eine auf der Innenseite umlaufende Dichtungsnut 22 zur Aufnahme eines Dichtungsprofils 23 in dem bei verbundenen Ständerhälften 13 gebildeten Dichtungskanal. Die beiden Rahmen­ hälften 14 weisen ferner ein auf der Innenseite zumindest bis in den Sockelbereich umlaufendes und gegen den Rahmenaußenrand zurückversetztes Leistenprofil 24 zur Bildung einer Schattenfuge 25 bei miteinander verbundenen Ständerhälften 13 auf. Dieses Leisten­ profil 24 begrenzt zugleich außenseitig die Dichtungsnut 22. Die beiden Ständerhälften 13 besitzen im Bereich des Sockels 3 hälftige Kabelzuführungen 26 und vertikale Dichtkonushälften, während sich im Bereich der unteren Rahmenquerseite horizontale Kabelver­ legenuten 27 beidseitig an die Dichtkonushälften anschließen und austreten, so daß bei verbundenen Ständerhälften 13 ein Dichtkonus mit Dichtung 28 mit beidseitigen Kabelverlegekanälen gebildet wird, die im Bereich der Rahmenquerseite oben münden. Die beiden Ständerhälften 13 sind mittels versenkbaren Schraubenbolzen 29 im Rahmen- und Sockelbereich miteinander verschraubbar. Ferner sind die beiden Ständerhälften 13 als Spritzgießteile aus Polycarbonat hergestellt, während die beiden Leuchtenschalen 10 als einteilige Spritzgießteile aus lichtdurchlässigem bzw. lichtdiffusem Kunststoff bestehen. Sowohl für den Leuchtenständer als auch für die Leuch­ tenschalen 10 wird recycelfähiger Kunststoff eingesetzt. Der Rahmen 4 und die Leuchtenschalen 10 sind rechteckig oder quadratisch ausgebildet, so daß die Dachleuchte 1 den Eindruck eines Kubus erweckt.

Claims (11)

1. Dachleuchte auf einem Telefonhäuschen oder einer Telefonhaube, mit zumindest einer Fußplatte, einem Sockel, einem Rahmen, Leuchtschalen, einer elektrischen Stromzuführung und elek­ trischen Leuchtmitteln, wobei die Fußplatte und der Sockel für die Stromzuführung und der Rahmen für die Installation der Leuchtmittel eingerichtet sind und der Rahmen beidseitig umlaufende Halte­ flansche zum Fixieren der Leuchtschalen aufweist, da­ durch gekennzeichnet, daß die Fußplatte (2), der Sockel (3) und der Rahmen (4) einen längsgeteilten Leuchten­ ständer aus zwei einteiligen und im wesentlichen identischen Rahmenhälften (14) und Stän­ derhälften (13) bilden, und daß diese beiden miteinander zu verbin­ denden Hälften (13, 14) als Kunststoffteile ausgeführt sind.
2. Dachleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die eine Ständerhälfte (13) bzw. ihre Rahmenhälfte (14) im Rahmen ihrer oberen Rahmenquerseite und im Bereich ihrer unteren Rahmen­ querseite jeweils zumindest eine Haltelasche (15) für die Befestigung jeweils einer Installationsplatte (16) mit einer entsprechenden Halte­ lasche (17), einem Vorschaltgerät (18) und einer Leuchtstoffröhre (19) aufweist, und daß die Leuchtstoffröhre (19) der oben befestig­ ten Installationsplatte (16) auf der einen Rahmenlängsseite nach unten gerichtet ist und die Leuchtstoffröhre (19) der unten befestig­ ten Installationsplatte (16) auf der anderen Rahmenlängsseite nach oben gerichtet ist.
3. Dachleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Rahmenhälften (14) im Bereich der oberen und unteren Rahmenquerseite jeweils zwei mit vorgegebenem Abstand zur verti­ kalen Rahmenmittelachse (M) spiegelsymmetrisch angeordnete Halte­ laschen (15) aufweisen.
4. Dachleuchte nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden Installationsplatten (16) jeweils statt einer Haltelasche (17) zwei mit vorgegebenem Abstand und nach ihrer Befestigung zur vertikalen Rahmenmittelachse (M) spiegelsymmetrisch angeordnete und abgewin­ kelte Haltelaschen (17) aufweisen.
5. Dachleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden Rahmenhälften (14) an ihren beiden Rahmen­ längsseiten sich unter Bildung von Kabeldurchführungen (20) er­ gänzende Kabelführungslaschen (21) aufweisen.
6. Dachleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden Rahmenhälften (14) jeweils eine auf der Innenseite umlaufende Dichtungsnut (22) zur Aufnahme eines Dich­ tungsprofils (23) in dem bei verbundenen Ständerhälften (13) gebildeten Dichtungskanal aufweisen.
7. Dachleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden Rahmenhälften (14) ein auf der Innenseite zumindest bis in den Sockelbereich umlaufendes und gegen den Rahmenaußenrand zurückversetztes Leistenprofil (24) zur Bildung einer Schattenfuge (25) bei miteinander verbundenen Ständerhälften (13) aufweisen.
8. Dachleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden Ständerhälften (13) im Bereich des Sockels (3) hälftige Kabelzuführungen (26) und vertikale Dichtkonushälften auf­ weisen und sich im Bereich der unteren Rahmenquerseite horizontale Kabelverlegenuten (27) beidseitig an die Dichtkonushälften an­ schließen und nach oben austreten.
9. Dachleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden Ständerhälften (13) mittels versenkbarer Schraubenbolzen (29) im Rahmen- und Sockelbereich miteinander verschraubbar sind.
10. Dachleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Ständerhälften (13) als Spritzgießteile aus Polycarbonat hergestellt sind.
11. Dachleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Leuchtenschalen (10) als einteilige Spritz­ gießteile aus lichtdurchlässigem Kunststoff hergestellt sind.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE29809411U1 (de) 1998-05-20 1998-10-29 Witt, Heimlind, 44339 Dortmund Elektronisches Service Office
DE19741119A1 (de) * 1997-09-12 1999-04-01 Deutsche Telekom Ag Telefonhäuschen

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3319060A (en) * 1964-09-09 1967-05-09 Bell Telephone Labor Inc Illuminating sign

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