DE4310464A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen von Formteilen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen von FormteilenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Prüfen von Formteilen mit Köpfen und Schäften,
insbesondere Schrauben und Nieten, wobei die Formteile mit
den Köpfen auf einer Fördereinrichtung aufliegen und die
Schäfte durch Ausnehmungen in der Fördereinrichtung nach
unten hängen, wobei eine Videokamera von oben auf die Köpfe
gerichtet ist und wobei von der Videokamera erzeugte
Videosignale einer Bildverarbeitungseinrichtung zugeführt
werden.
Es ist bekannt, zur Prüfung von Schrauben und anderer mit
Köpfen versehener Bolzen Videokameras mit
Bildverarbeitungseinrichtungen zu verwenden. Um alle
erforderlichen Kriterien zu überprüfen, wird die Schraube
sowohl von der Seite als auch von oben (in Richtung auf den
Kopf) mit je einer Videokamera aufgenommen. Dazu ist es
erforderlich, das zu prüfende Formteil in die Gesichtsfelder
der Videokameras zu befördern. Ferner ist ein ausreichender
Kontrast zwischen dem Formteil und dem Hintergrund
erforderlich, um auswertbare Videosignale zu erhalten.
Bei einer bekannten Fördereinrichtung für diesen Zweck
(DE 38 21 393 A1) wird eine in einer horizontalen Ebene
liegende Drehscheibe verwendet, welche über den Umfang
verteilt Ausnehmungen zur Aufnahme der zu prüfenden
Formteile aufweist, wobei die Köpfe am Rand der Ausnehmungen
auf der Drehscheibe aufliegen und die Schäfte durch die
Ausnehmungen herunterhängen. Zur weiteren Führung ist dabei
eine die Drehscheibe teilweise umschließende Führungsschiene
vorgesehen.
Bei dieser bekannten Einrichtung sowie bei anderen
Einrichtungen, bei welchen in einer Ausnehmung oder Öffnung
die Formteile hängend gefördert werden, kann lediglich eine
Aufnahme des Schraubenkopfes im Auflicht erfolgen. Dabei ist
es äußerst schwierig, einen für die Aufnahme ausreichenden
Kontrast zwischen dem Schraubenkopf und der Drehscheibe
sicherzustellen. Eine Schwärzung der Scheibe im Kontrast zu
hellen Schraubenköpfen oder eine hochglänzende Oberfläche
der Drehscheibe im Kontrast zu dunklen Schraubenköpfen hat
sich bei der großen Anzahl von zu prüfenden Schrauben und
dem dadurch bedingten Abrieb als problematisch erwiesen.
Außerdem ist das Auflichtverfahren bei der Prüfung von
Schrauben mit verschiedenen Kopfformen problematisch.
Bei Zylinderkopfschrauben erscheinen im Auflicht die
seitlichen Kopfflanken dunkel und die Kopfoberfläche hell.
In der Übergangszone zwischen Oberfläche und Flanke ergibt
sich eine undefinierte Zone mit sehr uneinheitlichen
Grauwerten, so daß eine Trennung und damit eine exakte
Vermessung des Schraubenkopfes schwierig ist. Noch
problematischer ist das Auflichtverfahren bei Rundköpfen, da
hier Helligkeitswerte vom Scheitel des Kopfes bis zum
unteren Kopfrand kontinuierlich abfallen und fast
unterschiedslos in die Helligkeitswerte der Scheibe
übergehen.
Aufgabe des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es, eine
Prüfung von Formteilen mit Köpfen und Schäften, insbesondere
von Schrauben und Nieten, mit einer Fördereinrichtung zu
ermöglichen, auf der die Köpfe aufliegen und wobei die
Schäfte durch Ausnehmungen in der Fördereinrichtung nach
unten hängen, derart zu ermöglichen, daß die genannten
Nachteile des Auflichtverfahrens vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Formteile von unten beleuchtet werden, daß Licht durch
mehrere sich mit der Umfangslinie der Köpfe überschneidende
Öffnungen in der Fördereinrichtung hindurchtritt und in die
Videokamera gelangt, daß durch Auswertung des durch die
Öffnungen hindurchtretenden Lichtes mindestens drei Punkte
am Umfang des Kopfes ermittelt werden und daß mit Hilfe
dieser Punkte der Mittelpunkt und der Radius bzw. der
Durchmesser berechnet werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, daß
Gegenlicht angewendet werden kann, so daß die mit der
Anwendung von Auflicht verbundenen Nachteile vermieden
werden.
Die Anwendung von zusätzlichem Auflicht ist bei dem
erfindungsgemäßen Verfahren jedoch nicht ausgeschlossen. So
sieht beispielsweise eine Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Verfahrens vor, daß ferner eine
Beleuchtung des Kopfes aus Richtung der Videokamera erfolgt
(Auflicht) und daß weitere Meßgrößen aus durch das Auflicht
entstehenden Anteilen der Videosignale berechnet werden.
Zur Aufnahme eines Bildes, das trotz der Bewegung der
Formteile scharf ist, kann gemäß einer Weiterbildung der
Erfindung vorgesehen sein, daß bei Erreichen einer für die
Aufnahme des jeweiligen Formteils vorgesehenen Position des
Formteils ein Sensor ein Signal erzeugt, das eine
blitzartige Beleuchtung auslöst und das die
Bildverarbeitungseinrichtung zum Speichern und Verarbeiten
des Bildes ansteuert.
Zur Erzielung einer scharfen Abbildung des zu prüfenden
Formteils kann bei Anwendung einer kontinuierlichen
Beleuchtung gemäß einer anderen Weiterbildung vorgesehen
sein, daß bei Erreichen einer für die Aufnahme des
jeweiligen Formteils vorgesehenen Position des Formteils ein
Sensor ein Signal erzeugt, das ein Öffnen eines in der
Videokamera befindlichen Kurzzeitverschlusses auslöst und
das die Bildverarbeitungseinrichtung zum Speichern und
Verarbeiten des Bildes ansteuert.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist nicht auf die Verwendung
einer Videokamera mit einem Flächensensor beschränkt. Eine
andere Ausgestaltung der Erfindung besteht deshalb darin,
daß die Videokamera mit einem Zeilensensor versehen ist und
entsprechend der Bewegung des Kopfes den Kopf des Formteils
mit mehreren aufeinanderfolgenden Zeilenaufnahmen aufnimmt.
Eine andere Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, daß ferner von unten Licht durch jeweils ein
einer Ausnehmung zugeordnetes Referenzloch hindurchtritt,
daß die Videokamera das durch das Referenzloch
hindurchtretende Licht mit der gleichen Bildaufnahme wie den
jeweils zu prüfenden Kopf erfaßt, daß der Mittelpunkt des
Referenzloches berechnet wird, daß ein Versatz zwischen dem
Mittelpunkt des Referenzloches und dem berechneten
Mittelpunkt des Kopfes mit einem Sollversatz verglichen wird
und daß Formteile, deren Versatz vom Sollversatz abweichen,
aussortiert werden.
Mit dieser Weiterbildung ist eine Beurteilung der
Exzentrizität des Schaftes im Verhältnis zum Kopf möglich.
Voraussetzung ist allerdings, daß der Schaft exakt in der
Ausnehmung positioniert ist.
Eine vorteilhafte Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß
als Fördereinrichtung eine Drehscheibe dient, an deren
Umfang nach außen offene Ausnehmungen angeordnet sind, wobei
die Drehscheibe mindestens teilweise von einer
Führungsschiene derart umschlössen ist, daß die Formteile
gegen Herausfallen aus den Ausnehmungen gesichert sind, daß
die Ausnehmungen im wesentlichen dreieckförmig sind, wobei
die Eckbereiche der Dreiecke seitlich über die Köpfe
hinausragen und Öffnungen für das Licht bilden, das von
einer unterhalb der Drehscheibe angeordneten flächenhaften
Lichtquelle ausgeht.
Öffnungen für das Gegenlicht können bei einer anderen
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens auch dadurch
geschaffen werden, daß als Fördereinrichtung eine
Drehscheibe dient, an deren Umfang nach außen offene
Ausnehmungen angeordnet sind, wobei die Drehscheibe
mindestens teilweise von einer Führungsschiene derart
umschlossen ist, daß die Formteile gegen Herausfallen aus
den Ausnehmungen gesichert sind, daß die Ausnehmungen im
wesentlichen in Richtung auf den Drehpunkt der Drehscheibe
über den Rand des Kopfes hinaus erweitert sind und daß ein
Spalt zwischen der Drehscheibe und der Führungsschiene und
die Erweiterungen der Ausnehmungen Öffnungen für das Licht
bilden, das von einer unterhalb der Drehscheibe angeordneten
flächenhaften Lichtquelle ausgeht.
Bei dieser Vorrichtung ist vorzugsweise vorgesehen, daß die
tangential zur Drehscheibe gemessene Breite der
Erweiterungen kleiner als der Durchmesser des Schaftes der
Formteile ist.
Die Messung der Exzentrizität zwischen Schaft und Kopf kann
bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch ermöglicht
werden, daß in der Drehscheibe mit den Ausnehmungen in
fester Beziehung stehende Referenzlöcher vorgesehen sind.
Dabei kann je Ausnehmung eine der Öffnungen für das Licht
ein Referenzloch bilden.
Die dazu erforderliche Fixierung der Schäfte kann dabei
dadurch erfolgen, daß im Randbereich der Drehscheibe Federn
zum Andrücken der Schäfte in Richtung auf den Drehpunkt der
Drehscheibe vorgesehen sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße
Vorrichtung,
Fig. 2 ein Detail einer besonderen Ausgestaltung der
Vorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 ein Detail einer weiteren Ausgestaltung der
Vorrichtung nach Fig. 1 und
Fig. 4 eine Darstellung eines Ausführungsbeispiels für die
Berechnung des Mittelpunktes und des Radius des
Kopfes bei dem erfindungsgemäßen Verfahren.
Gleiche Teile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung als
Seitenansicht und als Draufsicht. Dabei ist eine an sich
bekannte Drehscheibe 1 vorgesehen, welche am Rand
Ausnehmungen 2 aufweist, deren Größe an den Schaft der zu
prüfenden Schrauben 3 angepaßt ist. Letztere werden bei 4
mit Hilfe einer im einzelnen nicht dargestellten
Zuführeinrichtung zugeführt und durch eine an die
Drehscheibe 1 angepaßte gebogene Führungsschiene 5 innerhalb
der Ausnehmungen 2 gehalten. Durch die Drehung der
Drehscheibe in Pfeilrichtung gelangen die Schraubenköpfe in
das Gesichtsfeld einer Videokamera 6, welche mit einer
ringförmig um das Objektiv 7 herum angeordneten
Beleuchtungseinrichtung 8 versehen ist. Außerdem ist zur
Erzeugung von Gegenlicht eine flächenhafte
Beleuchtungseinrichtung 9 vorgesehen, die beispielsweise aus
einer Vielzahl von lichtemittierenden Dioden besteht.
Meistens wird eine zweite Videokamera zur Erfassung der
Schrauben von der Seite angeordnet, was jedoch in Fig. 1
nicht dargestellt ist, da eine diesbezügliche Erläuterung
zum Verständnis der Erfindung nicht erforderlich ist.
Die von der Videokamera 6 erzeugten Videosignale werden
einer Bildverarbeitungseinrichtung 10 zugeführt, die aus dem
aufgenommenen Bild relevante Daten gewinnt, wie
beispielsweise die Lage einzelner Punkte, Abstände einzelner
Punkte voneinander, Durchmesser des Schraubenkopfes,
Unregelmäßigkeiten und vieles andere mehr. Diese Daten
werden an einen Steuerrechner 11 weitergegeben, der die
Daten mit gespeicherten Daten vergleicht und eine
Separiereinrichtung 12 steuert, welche die als schlecht
erkannten Schrauben in einen dafür vorgesehenen Behälter
leitet, während die für gut befundenen Schrauben in einen
anderen Behälter gefördert werden. Mit einem Sensor 13 wird
festgestellt, wenn sich eine zu prüfende Schraube im
Aufnahmebereich der Videokamera 6 befindet. Über den
Steuerrechner 11 wird dann ein Signal zur Auslösung der
blitzartigen Beleuchtung durch die Beleuchtungseinrichtung 9
und zum Abspeichern der daraufhin erfolgten Videosignale in
der Bildverarbeitungseinrichtung 10 erzeugt.
Fig. 2 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Draufsicht
gemäß Fig. 1, wobei die Ausnehmung 2 unterhalb des Kopfes
sowie der Schaft der Schraube 3 gestrichelt dargestellt
sind. Eckbereiche 21, 22, 23 der Ausnehmung 2 ragen über den
Schraubenkopf seitlich hinaus, so daß sich in diesen
Bereichen Öffnungen für das von der flächenhaften
Lichtquelle 9 abgestrahlte Licht ergeben. Die Videokamera 6
(Fig. 1) "sieht" diese Bereiche daher hell im Kontrast zu
den Rändern des Kopfes der Schraube 3.
Von der Bildverarbeitungseinrichtung 11 (Fig. 1) wird
jeweils ein Umfangspunkt 24, 25, 26 innerhalb der
Eckbereiche 21, 22, 23 des Schraubenkopfes zur Berechnung
des Mittelpunktes und des Durchmessers des Schraubenkopfes
herangezogen. Der Mittelpunkt kann beispielsweise in
einfacher Weise durch Bildung eines Schnittpunktes der
Mittelsenkrechten der Verbindungslinien zwischen den
Umfangspunkten 24, 25, 26 ermittelt werden, wobei der Radius
r durch Differenzbildung zwischen dem Mittelpunkt M und
einem der Umfangspunkte berechnet wird, was anhand von Fig. 4
veranschaulicht wird.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel geht von
einer Drehscheibe 1′ aus, bei welcher Ausnehmungen 2′ derart
ausgebildet sind, daß sie im Randbereich der Drehscheibe 1
nicht über den Schraubenkopf hinausragen. Um dennoch
Öffnungen für das Gegenlicht zu erhalten, ist einerseits
eine Erweiterung 27 vorgesehen, die derart schmal
ausgebildet ist, daß sie die Lage des Schaftes nicht
beeinflußt. Andererseits ist ein Spalt 28 zwischen der
Drehscheibe 1′ und der Führungsschiene 5′, der aus Gründen
der Bearbeitungstoleranz ohnehin vorhanden ist, genügend
breit ausgebildet, so daß Licht hindurchtreten kann und
zusätzlich zum Umfangspunkt 29 Umfangspunkte 30, 31 mit
Hilfe von Gegenlicht ermittelt werden können.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel dient ferner
der Durchführung einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Verfahrens. Dazu ist in der Drehscheibe 1′ für jeweils eine
Ausnehmung 2′, ein Referenzloch 32 vorgesehen. Dieses wird
bei der Aufnahme des Schraubenkopfes mitaufgenommen. Aus den
bei der Aufnahme entstehenden Videosignalen wird der
Mittelpunkt des Referenzloches 32 berechnet und mit dem
berechneten Mittelpunkt des Schraubenkopfes verglichen. Der
sich ergebende Versatz wird mit einem gespeicherten
Sollversatz verglichen. Ergeben sich dabei Abweichungen, so
ist dieses ein Zeichen dafür, daß eine Exzentrizität des
Schaftes im Verhältnis zum Kopf vorliegt. Diese
Schlußfolgerung ist allerdings nur möglich, wenn der Schaft
der Schraube 3 innerhalb der Ausnehmung 2′ definiert
positioniert ist. Dieses kann mit einer geeigneten Feder am
Umfang der Drehscheibe 1′ erreicht werden.
Claims (12)
1. Verfahren zum Prüfen von Formteilen mit Köpfen und
Schäften, insbesondere Schrauben und Nieten, wobei die
Formteile mit den Köpfen auf einer Fördereinrichtung
aufliegen und die Schäfte durch Ausnehmungen in der
Fördereinrichtung nach unten hängen, wobei eine Videokamera
von oben auf die Köpfe gerichtet ist und wobei von der
Videokamera erzeugte Videosignale einer
Bildverarbeitungseinrichtung zugeführt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Formteile von unten beleuchtet
werden, daß Licht durch mehrere sich mit der Umfangslinie
der Köpfe überschneidende Öffnungen in der Fördereinrichtung
hindurchtritt und in die Videokamera gelangt, daß durch
Auswertung des durch die Öffnungen hindurchtretenden Lichtes
mindestens drei Punkte am Umfang des Kopfes ermittelt werden
und daß mit Hilfe dieser Punkte der Mittelpunkt und der
Radius bzw. der Durchmesser berechnet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
ferner eine Beleuchtung des Kopfes aus Richtung der
Videokamera erfolgt (Auflicht) und daß weitere Meßgrößen aus
durch das Auflicht entstehenden Anteilen der Videosignale
berechnet werden.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei Erreichen einer für die
Aufnahme des jeweiligen Formteils vorgesehenen Position des
Formteils ein Sensor ein Signal erzeugt, das eine
blitzartige Beleuchtung auslöst und das die
Bildverarbeitungseinrichtung zum Speichern und Verarbeiten
des Bildes ansteuert.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß bei Erreichen einer für die Aufnahme des
jeweiligen Formteils vorgesehenen Position des Formteils ein
Sensor ein Signal erzeugt, das ein Öffnen eines in der
Videokamera befindlichen Kurzzeitverschlusses auslöst und
das die Bildverarbeitungseinrichtung zum Speichern und
Verarbeiten des Bildes ansteuert.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Videokamera mit einem Zeilensensor
versehen ist und entsprechend der Bewegung des Kopfes den
Kopf des Formteils mit mehreren aufeinanderfolgenden
Zeilenaufnahmen aufnimmt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ferner von unten Licht durch
jeweils ein einer Ausnehmung zugeordnetes Referenzloch
hindurchtritt, daß die Videokamera das durch das
Referenzloch hindurchtretende Licht mit der gleichen
Bildaufnahme wie den jeweils zu prüfenden Kopf erfaßt, daß
der Mittelpunkt des Referenzloches berechnet wird, daß ein
Versatz zwischen dem Mittelpunkt des Referenzloches und dem
berechneten Mittelpunkt des Kopfes mit einem Sollversatz
verglichen wird und daß Formteile, deren Versatz vom
Sollversatz abweichen, aussortiert werden.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
als Fördereinrichtung eine Drehscheibe (1) dient, an deren
Umfang nach außen offene Ausnehmungen (2) angeordnet sind,
wobei die Drehscheibe (1) mindestens teilweise von einer
Führungsschiene (5) derart umschlossen ist, daß die
Formteile (3) gegen Herausfallen aus den Ausnehmungen (2)
gesichert sind, daß die Ausnehmungen (2) im wesentlichen
dreieckförmig sind, wobei die Eckbereiche (21, 22, 23) der
Dreiecke seitlich über die Köpfe hinausragen und Öffnungen
für das Licht bilden, das von einer unterhalb der
Drehscheibe (1) angeordneten flächenhaften Lichtquelle (9)
ausgeht.
8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als
Fördereinrichtung eine Drehscheibe (1′) dient, an deren
Umfang nach außen offene Ausnehmungen (2′) angeordnet sind,
wobei die Drehscheibe (1′) mindestens teilweise von einer
Führungsschiene (5′) derart umschlossen ist, daß die
Formteile (3) gegen Herausfallen aus den Ausnehmungen (2′)
gesichert sind, daß die Ausnehmungen (2′) im wesentlichen in
Richtung auf den Drehpunkt der Drehscheibe (1′) über den
Rand des Kopfes hinaus erweitert sind und daß ein Spalt (28)
zwischen der Drehscheibe (1′) und der Führungsschiene (5′)
und die Erweiterungen (27) der Ausnehmungen (2′) Öffnungen
für das Licht bilden, das von einer unterhalb der
Drehscheibe angeordneten flächenhaften Lichtquelle ausgeht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die tangential zur Drehscheibe (1′) gemessene Breite der
Erweiterungen (27) kleiner als der Durchmesser des Schaftes
der Formteile (3) ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Drehscheibe (1′) mit den
Ausnehmungen (2′) in fester Beziehung stehende
Referenzlöcher (32) vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß je Ausnehmung eine der Öffnungen (27) für das Licht ein
Referenzloch bildet.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß im Randbereich der Drehscheibe
Federn zum Andrücken der Schäfte in Richtung auf den
Drehpunkt der Drehscheibe vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934310464 DE4310464A1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen von Formteilen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934310464 DE4310464A1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen von Formteilen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4310464A1 true DE4310464A1 (de) | 1994-10-06 |
Family
ID=6484322
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19934310464 Ceased DE4310464A1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen von Formteilen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE4310464A1 (de) |
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1993
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8131 | Rejection |