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DE4345069C1 - Gelenkarmmarkise - Google Patents

Gelenkarmmarkise

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DE4345069C1
DE4345069C1 DE19934345069 DE4345069A DE4345069C1 DE 4345069 C1 DE4345069 C1 DE 4345069C1 DE 19934345069 DE19934345069 DE 19934345069 DE 4345069 A DE4345069 A DE 4345069A DE 4345069 C1 DE4345069 C1 DE 4345069C1
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DE
Germany
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bearing block
adjusting nut
articulated arm
coupling rod
locking slide
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DE19934345069
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English (en)
Inventor
Giovanni Scaffidi
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  • Structural Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Gelenkarmmarkise nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Markise ist durch die EP 0 397 906 bekannt. Hierbei ist die Stellmutter als flach liegender Zylinderkör­ per ausgebildet und der Sperrschieber durch eine Stange ver­ körpert, die mittels einer Kulissenführung an den Gelenkarm angekoppelt ist. In der Kippstellung der Koppelstange berührt die Sperrschieberstange die Zylinderfläche der Stellmutter, wodurch diese in ihrer Lage festgelegt ist.
Der die Stellmutter aufnehmende, an seiner Stirnfläche als Zylindersegmentpfanne ausgebildete Führungskanal im Lagerklotz schließt hierbei aufgrund seiner Formgestaltung eine Herstel­ lung des Lagerklotzes aus stranggepreßtem Material aus. Daher wird der Lagerklotz in herkömmlicher Weise im Kokillen­ guß hergestellt. Abgesehen von der kostenaufwendigen Ferti­ gung hat sich die mechanische Festigkeit solcher Lagerklötze zumindest hin und wieder als nicht hinreichend erwiesen, des­ gleichen die der Kulissenführung. Außerdem grenzen Stellmutter und Sperrstange tangential aneinander, so daß sich entlang der­ en Berührungsfläche eine hohe spezifische Belastung ergibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die mechanische Sta­ bilität des Lagerklotzes einschließlich des Koppelstangen- Verstell- und Blockiermechanismus bei einem Geringstmaß an Auf­ wand zu erhöhen sowie durch geeignete Ausgestaltung des Marki­ senaufnahmeteils die Voraussetzung für eine vergleichsweise schlankere Markisenausführung zu schaffen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen und zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen charakterisiert.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, den Sperrschie­ ber vom Gelenkarm mechanisch zu entkoppeln und der Wirkung ei­ ner Rückstellkraft auszusetzen, so daß er jeweils selbsttätig in seine Ausgangslage zurückkehrt. Des weiteren wird durch die unter Federwirkung stehende Stellmutter ein selbsttätiges Verstellen der Koppelstange auch dann verhindert, wenn durch anhaltende böige Winde verursachte Rüttelkräfte auf die Ge­ lenkarme einwirken.
Die Erfindung wird im nachstehenden anhand der Zeichnung er­ läutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Markisenaufnahme­ teils mit Lagerbock und dem kippbar mit die­ sem vereinigten Lagerklotz bei waagerecht ausladendem Gelenkarm, teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine Ansicht entsprechend Fig. 1, jedoch mit in einer Kipplage befindlichem Lagerklotz,
Fig. 3 eine Teildraufsicht auf das Aufnahmeteil mit Lagerklotz und Sperrschieber,
Fig. 4 den Sperrschieber in perspektivischer Ansicht,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung des Auf­ nehmeteils mit Koppelstange.
In den Fig. 1 und 2 ist mit 10 eine Konsole bezeichnet. Diese ist im Falle der Fig. 2 mit Befestigungslöchern 11 für das Anschrauben an eine senkrecht verlaufende Wand versehen und weist in der Ausführungsform nach Fig. 1 einen mit Durch­ brechungen versehenen wangenförmigen Fortsatz für die Be­ festigung an einer Decke auf.
Die Konsole 10 weist in ihrem oberen Bereich eine gabel­ förmige Ausformung 13 und an ihrem unteren Ende eine keulen­ artige Erweiterung mit einer ebenen Schrägfläche 14 auf. In die gabelförmige Ausformung 13 greift eine Nase 15 eines Mar­ kisenaufnahmeteils 16 ein,das an seiner Unterseite einen winklig abgebogenen Ansatz 17 enthält, dessen Innenfläche 17′ zur Anlage an die Schrägfläche 14 der Konsole 10 kommt. Zur Festlegung des Aufnahmeteils 16 an der Konsole 10 dient eine Wurmschraube 18, die in einer Gewindebohrung 19 im Ansatz 17 des Aufnahmeteils 16 sitzt und in eine korrespondierende Aus­ nehmung 20 in der keulenartigen Erweiterung der Konsole 10 eingreift.
Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist, ist im Lager­ bock 16′ des Aufnahmeteils 16 ein mit dem Gelenkarm 39 verei­ nigter, in seinem lagerbockseitigen Bereich gabelförmig aus­ gebildeter Lagerklotz 40 zur Neigungseinstellung des jewei­ ligen Gelenkarms kippbar gelagert. Zu diesem Zweck ist eine die beiden Wangen 16′ und 16′′′ des Lagerbocks durchdringende Querbohrung 41 für die Aufnahme einer Welle 42 vorgesehen, um die der Lagerklotz 40 kipp- bzw. schwenkbar ist (siehe Fig. 5). Im Lagerbock 16′ ist ferner ein in der Höhe und seitlich ge­ gen die Welle 42 versetzter zylindrischer Bolzen 43 angeord­ net und drehbar gelagert. Mit diesem Bolzen ist die Koppel­ stange 44 derart vereinigt, daß sie um ihre Längsachse 44′ drehbar und nach oben und unten, also in der Zeichenebene der Fig. 1 und 2, in Grenzen verschwenkbar ist. Der Bolzen 43 weist eine ihn etwa hälftig durchdringende Querausnehmung 43′ auf, die sich in eine Querbohrung 43′′ fortsetzt, durch die der an seinem bolzenseitigen Ende mit einem sphärisch gerundeten Halbkopf versehene Schaft der Koppelstange 44 hindurchgeführt ist. Die ebene untere Fläche des Kopfes der Koppelstange kommt dabei zur Anlage an die Grundfläche der Querausnehmung 43′ des Bolzens 43 und verhindert eine Axialverschiebung der Kop­ pelstange 44, die ansonsten als Gewindebolzen ausgebildet ist und sich durch entsprechende Freiräume im Lagerbock 16′ und im Lagerklotz 40 in Richtung des jeweiligen Gelenkarms 39 er­ streckt.
Auf die Koppelstange 44 ist eine Stellmutter 45 aufge­ schraubt, die beim Drehen der Koppelstange in einem Führungs­ kanal 46 bis zu einer der Außenkontur der Stellmutter ange­ paßten Anschlagbegrenzung nach vorne bewegbar ist und bei Betätigung der zu diesem Zweck mit einer geeigneten Handhabe versehenen Koppelstange in umgekehrter Richtung anschlagfrei rückwärts bewegbar ist. Die Handhabe kann dabei durch einen Mehrkantansatz oder einfach durch einen Eingriffsschlitz für eine Schrauberklinge verwirklicht sein.
Die Stellmutter 45 ist als an seinen beiden Enden sphärisch gerundeter Längskörper mit vorzugsweise zylindrischem Zwi­ schenteil ausgebildet, der aufrecht im Führungskanal 46 ange­ ordnet ist, so daß seine Längsachse 47 senkrecht zur Längs­ achse 44′ der Koppelstange 44 verläuft. Die Gewindebohrung 45′ der Stellmutter ist dabei vorzugsweise unterhalb ihres Achsmittelpunkts 48 vorgesehen (dies gilt sowohl bezogen auf die Mitte der Längsachse 47 als auch bezogen auf den Mit­ telpunkt sämtlicher Achsen). In ihrem oberhalb der Gewinde­ bohrung 45′ befindlichen Bereich weist die Stellmutter 45 eine quer zur Gewindebohrung 45′ verlaufende Durchgangsbohrung 49 auf, die gegen den Lagerbock 16′ zu, also an ihrer Vorder­ seite, in einen offenen Schlitz 50 ausmündet, dessen lichte Weite geringer ist als der Durchmesser der Durchgangsbohrung 49. Um ein selbsttätiges Drehen der Koppelstange 44 und damit ein unbeabsichtigtes Verändern der Neigungslage des betref­ fenden Gelenkarms zu verhindern, ist eine Feder 51 über die Koppelstange 44 geschoben, die sich mit ihrem einen Ende an der Stellmutter 45 abstützt und mit ihrem anderen Ende am Bolzen 43 anliegt.
Zur Blockierung bzw. Arretierung der Koppelstange 44 in der jeweils eingestellten Kipplage des Lagerklotzes 40 und damit des zugehörigen Gelenkarms 39 dient ein Sperrschieber 52. Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, ist der Sperrschieber als zylindri­ scher Bolzen ausgebildet, der unter der Wirkung einer Rückstell­ feder 53 steht und vom Gelenkarm 39 mechanisch entkoppelt ist. Der Sperrschieber weist in seinem vorderen Bereich eine Ein­ schnürung 54 auf, wodurch eine Verjüngung erhalten ist, deren Durchmesser kleiner ist als die Breite des Schlitzes 50 in der Stellmutter 45. Die Betätigung des Sperrschiebers 52 erfolgt durch den Gelenkarm 39 bei dessen Auslenkung. Der Sperrschie­ ber wird dabei in Pfeilrichtung gegen die Rückstellkraft der Feder 53 verschoben. In seiner Endlage greift der volle Um­ fang 52′ des Bolzens des Sperrschiebers in die Durchgangs­ bohrung 49 der Stellmutter 45 ein. Die auftretenden Kräfte und Drehmomente verteilen sich daher praktisch auf die ge­ samte Berührungsfläche des im Eingriff mit der Stellmutter 45 stehenden Bolzens des Sperrschiebers 52. Damit ist eine hohe mechanische Stabilität des Blockier- bzw. Verriegelungs­ mechanismus gewährleistet, so daß auch bei verhältnismäßig großen auf die Gelenkarme einwirkenden Drehmomenten Material­ verformungen weitestgehend vorgebeugt ist. Da hierdurch auch spielbedingte Rüttelkräfte vermindert werden, ist eine Ur­ sache für ein selbsttätiges Verstellen der Stellmutter weit­ gehend und durch die auf die Stellmutter einwirkende Feder 51 praktisch ganz beseitigt.
Dadurch, daß der Schlitz 50 der Stellmutter 45 eine größere lichte Weite aufweist als die Einschnürung 54 des Sperrschie­ bers 52, ist ein Verstellen der Stellmutter relativ zum Sperr­ schieber in dessen Entriegelungslage ohne weiteres möglich. Die Kontur des Führungskanals 46 ist den kugelförmig abge­ rundeten Enden der Stellmutter so angepaßt, daß die Stell­ mutter leicht verschiebbar ist.
Der Sperrschieber 52 ist in seinem rückwärtigen Bereich mit einer Ausnehmung 58 versehen, deren Begrenzungskanten einen vorderen und hinteren Anschlag 56, 57 für einen in die Aus­ nehmung eingreifenden Anschlagstift 59 bilden.
Als Anschlagbegrenzung für den Sperrschieber 52 reicht grund­ sätzlich der vordere Anschlag 56 aus.
Die durch die Formgestaltung der Stellmutter 45 möglich ge­ wordene fertigungstechnisch einfache Herstellung des Führungs­ kanals 46 erlaubt die Verwendung von stranggepreßtem Material als Werkstoff für den Lagerklotz 40.
Der Führungskanal 46 einschließlich seiner Anschlagbegren­ zung für die Stellmutter 45 ist mit einem Fräsvorgang her­ stellbar. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Nei­ gungswinkel ϕ des Führungskanals 46 im Bereich zwischen 14° und 16° zu wählen.
Im Falle der Ausgestaltung der Gelenkarmmarkise mit einer Hülse weist, wie die Fig. 1 und 2 zeigen, das Aufnahme­ teil 16 einschließlich seines Lagerbocks 16′ eine wenigstens angenähert halbkreisförmige Innenkontur auf, die mit zwei als Eingriffs-und-Fixiervertiefungen dienenden Hinterschnei­ dungen 23, 24 für die Halterung eines oberen Hülsenteils versehen ist, das korrespondierende Eingriffsnasen enthält. Der La­ gerbock 16′ des Aufnahmeteils 16 läuft hülsenseitig in einen sich nach vorne keilförmig verjüngenden Ansatz 30 aus, der von einem hakenförmigen Ausleger eines unteren Hülsenteils über- bzw. umgriffen wird. Das obere und das untere Gehäuse­ teil sind durch eine Feder-Nutverbindung miteinander ver­ einigt. Zur mechanischen Festlegung der beiden Hülsenteile dient wenigstens eine Gewindeschraube 35, die in eine durch­ gehende, gegen die Konsole hin geneigt verlaufende Gewinde­ bohrung 36 eingeschraubt ist.

Claims (6)

1. Gelenkarmmarkise mit an wenigstens zwei im Abstand von­ einander angebrachten Tragkonsolen befestigbaren oder durch die Tragkonsolen selbst gebildeten Aufnahmeteilen, die an ihrem der Befestigungsseite abgewandten Endbereich jeweils als Lagerbock für einen mit einem Gelenkarm verei­ nigten Lagerklotz ausgebildet sind, der im Lagerbock zur Neigungseinstellung der Gelenkarme kippbar gelagert und mit­ tels einer die Kippbewegung zulassenden und begrenzenden Koppelstange an den Lagerbock angekoppelt ist, wobei die Koppelstange in ihrem sich an die Koppelstelle anschließenden Teil mit einem Gewinde für die Aufnahme einer Stellmutter versehen ist, der ein Längsführungskanal im Lagerklotz zu­ geordnet ist, und wobei die Koppelstange in der jeweiligen Ausfallage mittels eines über den Gelenkarm betätigten, auf die Stellmutter einwirkenden Sperrschiebers blockierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellmutter (45) als an seinen beiden Enden sphärisch gerundeter, aufrecht stehender Längskörper mit senkrecht zur Längsachse (44′) der Koppel­ stange (44) verlaufender Längsachse (47) ausgebildet ist und oberhalb ihrer Gewindebohrung (45′) eine Durchgangsbohrung (49) für den Sperrschieber (52) aufweist, die sich quer zur Gewindebohrung (45′) erstreckt und gegen den Lager­ bock (16′) des Aufnahmeteils (16) zu in einen offenen Schlitz (50) mit geringerer lichten Weite als der Durchmesser der Durchgangsbohrung (49) mündet.
2. Gelenkarmmarkise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrschieber (52) vom Gelenkarm (39) mechanisch entkop­ pelt ist und unter der Wirkung einer Rückstellfeder (53) steht.
3. Gelenkarmmarkise nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sperrschieber (52) als in seinem vorderen Bereich mit einer Einschnürung (54) versehener zylindrischer Bolzen ausgebildet ist, wobei die Einschnürung (54) einen geringeren Durchmesser aufweist als der offene Schlitz (50) der Stellmutter (45).
4. Gelenkarmmarkise nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrschieber (52) in seinem rückwärtigen Bereich mit einer wenigstens eine Anschlagkante (56) bildenden Ausnehmung (58) versehen ist, in die ein Anschlagstift (59) eingreift.
5. Gelenkarmmarkise nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindebohrung (45′) der Stellmutter (45) im Bereich unterhalb deren Mittelpunkt vorgesehen ist.
6. Gelenkarmmarkise nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Stellmutter (45) eine auf der Koppelstange (44) angeordnete Feder (51) einwirkt, deren anderes Ende am die Koppelstange (44) aufnehmenden Schwenkbolzen (43) abgestützt ist.
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