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DE4342102A1 - Gehäusedeckel für Haushaltgeräte - Google Patents

Gehäusedeckel für Haushaltgeräte

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Publication number
DE4342102A1
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DE
Germany
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outer frame
housing cover
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sheet metal
sheet
Prior art date
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DE4342102A
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DE4342102C2 (de
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Matthias Knoke
Zur Heide Horst Meyer
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Miele und Cie KG
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Miele und Cie KG
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Publication date
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Publication of DE4342102A1 publication Critical patent/DE4342102A1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4251Details of the casing
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/12Casings; Tubs
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/12Side rests; Side plates; Cover lids; Splash guards; Racks outside ovens, e.g. for drying plates

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  • Main Body Construction Of Washing Machines And Laundry Dryers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Gehäusedeckel für Haushaltsgeräte wie Wäschebe­ handlungs-, Geschirrspülmaschinen oder dgl., mit einem Außenrahmen, in dem mindestens eine Innenplatte eingelegt ist.
Aus der DE-A1 35 45 656 ist ein Gehäusedeckel für Haushaltsgeräte bekannt, bei dem eine dreischichtige Platte in einen Außenrahmen eingelegt und mittels einer gieß- oder spritzfähigen Kunststoffmasse mit diesem verbunden ist. Neben Stabili­ tätsproblemen besitzt diese Gehäusedeckel den Nachteil, daß hier zwei oder mehr unterschiedliche Materialien miteinander unlösbar verbunden werden und deshalb nicht oder nur schwer zu recyclen sind.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem, einen Gehäusedeckel der eingangs genannten Art zu schaffen, der leicht zu fertigen ist und bei dem die zu seiner Fertigung verwendeten Materialen leicht voneinander zu trennen und einer Wiederverwendung zuzuführen sind.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch einen Gehäusedeckel mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform besteht die in dem Außenrahmen eingelegte Innenplatte aus einer in allen Randbereichen abgekanteten Blechtafel und der Randbereich der Blechtafel und/oder des Außenrahmens besitzt Rast- bzw. Halteelemente zum Verbinden des Rahmens und des Blechdeckels. Der Blechdeckel kann sehr einfach mit offenen Ecken gefertigt werden, da diese durch den Rahmen abgedeckt werden. Somit erübrigt sich eine Nachbearbeitung.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besitzt der Blechdeckel eine stabilisierende Prägung. Hierdurch wird die Stabilität des Deckels erhöht, so daß er insbesondere für mantelbeschickbare Trommelwaschmaschinen geeignet ist. Ferner kann der Deckel aus körperschallisolierendem Sandwichblech gefertigt werden.
Daneben ist es vorteilhaft, wenn die Randbereiche der Blechtafel zweifache Abkantungen besitzen, welche den oberen Rand des Gehäusemantels des Haushaltsgerätes von innen umgreifen. Hierdurch wird der Spalt zwischen Gehäusedeckel und Gehäusemantel geschlossen.
In einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung mit einem einstückig ausgebildeten Außenrahmen besteht die in dem Außenrahmen eingelegte Innenplatte aus einer in ihrem hinteren Bereich abgekanteten Blechtafel und drei an den Seiten und im vorderen Bereich angeordneten Profilleisten. Hierdurch wird die Passgenauigkeit der eingelegten Innenplatte erhöht und gewährleistet, daß sich an den Außenrahmen jeweils ein Seitenteil der Platte anschmiegt. Zusätzlich wird durch diese Maßnahme die Festigkeit des Gehäusedeckels erhöht.
Daneben hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß der Außenrahmen im hinteren Bereich mit der Blechplatte und im seitlichen und vorderen Bereich mit den Profilleisten unter Zwischenlage der Blechplatte verbunden ist. Die Verbindung kann durch am Abdeckrahmen angespritzte Kunststoff-Hohlnieten erfolgen, welche durch Befestigungs-Bohrungen im jeweiligen Innenplattenteil geführt und gestaucht werden. Hierdurch ergibt sich ein einfach zu fertigendes Bauteil.
Es ist weiterhin vorteilhaft, wenn die Blechplatte Durchführungs-Bohrungen für seitliche und vordere Verbindungselemente des Abdeckrahmens besitzt, welche die Fertigungstoleranzen zwischen Außenrahmens und der Blechplatte berücksich­ tigen. Hierdurch werden die Ansprüche an die Maßgenauigkeit des Außenrahmens und oder der Bestandteile der Innenplatte verringert.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist auf der Blechtafel eine De­ korplatte aufgelegt, welche durch einen am Außenrahmen angeordneten abgewin­ kelten Randbereich gehalten wird. Diese Fertigungsvariante besitzt den Vorteil, daß zur Schaffung unterschiedlicher Oberflächen nur die wahlweise Hinzufügung eines Einlegeteils, nämlich der Dekorplatte notwendig ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besitzt der Außenrah­ men einen über die Unterkante der Blechtafel ragenden Fortsatz. Dieser Fortsatz überdeckt den Spalt zwischen dem Unterteil des Gerätegehäuses und dem Gerätedeckel und stellt somit einen Spritzwasserschutz dar.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 einen Gehäusedeckel mit einstückiger Innenplatte und Außen­ rahmen (1) in Explosionsdarstellung,
Fig. 2 einen Gehäusedeckel mit Blechtafel (2), eingelegter Dekorplatte und Außenrahmen (1) in Explosionsdarstellung,
Fig. 3 einen vergrößerten Ausschnitt aus einem Gehäusedeckel gemäß Fig. 2 im Randbereich in Explosionsdarstellung,
Fig. 4 den Ausschnitt gemäß Fig. 3 als Schnittbild,
Fig. 5 Ausschnitte aus einem Gehäusedeckel mit einer mehrteiligen Innenplatte in der Ansicht von unten,
Fig. 6 einen Ausschnitt aus dem Randbereich des Gehäusedeckels im Querschnitt.
Fig. 1 zeigt einen Gehäusedeckel, wie er beispielsweise bei Waschmaschinen eingesetzt wird. Dabei wird eine in ihren Randbereichen abgekanteten Blech­ tafel (2) in einen vorzugsweise aus Kunststoff gefertigten Außenrahmen (1) einge­ setzt. Die Verbindung der beiden Teile erfolgt durch schwalbenschwanzartige Halteelemente (3) im Außenrahmen (1), welche in Führungsschlitze (4) im Rand­ bereich des Blechdeckels eingreifen, sowie durch in der Blechtafel (2) befindliche Rastelemente (5), welche in am Außenrahmen (1) befindliche Ausnehmungen (6) eingeschoben werden (s. Fig. 3).
Fig. 2 zeigt eine Abdeckplatte, bei der auf die Blechtafel (2) eine Dekorplatte (7) aufgelegt ist, die durch eine Abwinklung (8) im Randbereich des Außen­ rahmens (1) gehalten wird (s. Fig. 3). Die Blechtafel (2) kann bei dieser oder der vorbeschriebenen Ausführungsform mit einer in den Zeichnungen nicht darge­ stellten stabilisierenden Prägung versehen werden.
Der Außenrahmen (1) besitzt einen über die Unterkante der Blechtafel (2) ragen­ den Fortsatz (9), welcher als Spritzwasserschutz dient. Ein zusätzlicher oder alter­ nativer Spritzwasserschutz wird durch eine weitere Abkantungen (10) im Blech­ deckel realisiert, welche den oberen Rand (11) des Gehäusemantels (12) innerhalb des Haushaltsgerätes umgreift und den Spalt zwischen Deckel und Rahmen verdecken.
Fig. 5 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung. Hierbei ist der Außen­ rahmen (1′) als einstückiger Kunststoffrahmen gefertigt. Die in diesen Rahmen eingelegte Innenplatte besteht aus vier Einzelteilen, nämlich einer in ihrem hinteren Bereich abgekanteten Blechtafel (2′) und drei seitlich und vorn angeordneten U- Profilleisten (13a, b, c). Durch die Wahl eines U-Profils erfolgt eine Stabilisierung des Deckels. Daneben kann auf den zur Waschmaschine gerichteten unteren Schenkeln (14) der U-Profilleisten Dichtmasse angebracht werden. Die seitlichen Profilleisten (13a, b) besitzen an den unteren Schenkeln (14) Verbreiterungen (15) zur Aufnahme von Haltenocken (16).
Die Befestigung der Innenplatte am Außenrahmen (1′) erfolgt im hinteren Bereich durch Verbindung der Blechtafel (2′) mit dem Außenrahmen (1′). Im seitlichen und im vorderen Bereich sind die U-Profilleisten (13 a, b, c) unter Zwischenlage der Blechtafel (2′) mit dem Außenrahmen (1) verbunden. Hierzu sind an diesem Hohlniete (17) angespritzt, welche durch Befestigungs-Bohrungen (18) in der Blechtafel (2′) und den U-Profilleisten (13 a,b,c) geführt und anschließend thermisch, kalt oder durch Ultraschall getaucht werden.
Dabei werden im seitlichen und vorderen Bereich die Hohlniete (17 7) durch Durch­ führungsbohrungen (19) in der Blechtafel (2) gesteckt und anschließend mit den U-Profilleisten (13a, b, c) verbunden. Um Fertigungstoleranzen des Außenrahmens (1′) und/oder der Blechtafel (2) zu kompensieren, besitzen die Durchführ-Bohrungen (19) einen um 1′ bis 2′ mm größeren Durchmesser als die Hohlniete. Hierdurch wird gewährleistet, daß das Mittelteil (20) der U-Profile flä­ chenbündig am Außenrahmen (1′) anliegt, so daß es nicht zum Verzug des Rahmens oder zu Paßschwierigkeiten kommen kann.
Ein Recyclen des Deckels erfolgt durch Entfernen der Hohlniet-Stauchungen. Im Anschluß daran sind die einzelnen Bestandteile des Gehäusedeckels nach Werkstoffen separierbar. Die Blechtafel (1′) kann beispielsweise als Abdeckung für ein Unterbaugerät ohne Umformung wiederverwendet werden.
Auflistung der Bezugszeichen
 1/1′ Außenrahmen
 2/2′ Blechtafel
 3 Halteelemente
 4 Führungsschlitze
 5 Rastelemente
 6 Ausnehmungen
 7 Dekorplatte
 8 Abwinklung
 9 Fortsatz
10 weitere Abkantungen
11 oberer Rand des Gehäusemantels
12 Gehäusemantel
13a, b seitliche U-Profilleisten
14 untere Schenkel
15 Verbreiterungen
16 Haltenocken
17 Hohlniete
18 Befestigungs-Bohrungen
19 Durchführungs-Bohrungen
20 Mittelteil des U-Profils

Claims (10)

1. Gehäusedeckel für Haushaltsgeräte wie Wäschebehandlungs-, Geschirrspül­ maschinen oder dgl., mit einem Außenrahmen, in dem mindestens eine Innen­ platte eingelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß alle Bestandteile des Gehäusedeckels aufgrund ihrer Verbindungstechnik mechanisch von einander nach Werkstoffen sortiert trennbar sind.
2. Gehäusedeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in dem Außenrahmen (1, 1′) eingelegte Innenplatte aus einer in allen Randbereichen abgekanteten Blechtafel (2, 2′) besteht und daß die abgekanteten Randbereiche der Blechtafel (2, 2′) und/oder der Außenrahmen (1, 1′) Rast (5)- bzw. Halteelemente (3) zur gegenseitigen Verbindung besitzen.
3. Gehäusedeckel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechtafel (2, 2′) eine stabilisierende Prägung besitzt.
4. Gehäusedeckel nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Randbereiche der Blechtafel (2, 2′) zweifache Abkantungen (10) besitzen, welche den oberen Rand (1, 1′) des Gehäusemantels (2, 2′) des Haushaltsgerätes von innen umgreifen.
5. Gehäusedeckel nach Anspruch 1 mit einem einstückig ausgebildeten Außenrahmen (1, 1′), dadurch gekennzeichnet, daß die in dem Außenrahmen (1, 1′) eingelegte Innenplatte aus einer in ihrem hinteren Bereich abgekanteten Blechtafel (2, 2′) und drei an den Seiten und im vorderen Bereich angeordneten Profilleisten (13a, b, c) besteht.
6. Gehäusedeckel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrahmen (1, 1′) im hinteren Bereich mit der Blechtafel (2, 2′) und im seitlichen und vorderen Bereich mit den Profilleisten (13 a,b,c) unter Zwischenlage der Blechplatte verbunden ist.
7. Gehäusedeckel nach Anspruch 5 oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung durch am Abdeckrahmen (1, 1′) angespritzte Kunststoff-Hohl­ nieten (17) besteht, welche durch Befestigungs-Bohrungen (18) im jeweiligen Innenplattenteil geführt und gestaucht werden.
8. Gehäusedeckel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechtafel (2, 2′) Durchführungs-Bohrungen (19) für seitliche und vordere Verbindungselemente des Abdeckrahmens besitzt, welche die Fertigungstole­ ranzen zwischen Außenrahmens (1, 1′) und der Blechtafel (2, 2′) berücksichtigen.
9. Gehäusedeckel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Blechtafel (2, 2′) eine Dekorplatte (7) aufgelegt ist, welche durch eine am Außenrahmen (1, 1′) angeordnete Abwinklung (8) gehalten wird.
10. Gehäusedeckel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrahmen (1, 1′) einen über die Unterkante der Blechtafel ragenden Fortsatz (9) besitzt.
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Owner name: MIELE & CIE. KG, 33332 GUETERSLOH, DE

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