DE4341214A1 - Auslöseeinheit für Leistungs- oder Schutzschalter - Google Patents
Auslöseeinheit für Leistungs- oder SchutzschalterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Auslöseeinheit für einen
Leistungsschalter oder einen Schutzschalter, insbesondere als
Unterspannungsauslöser, die mit dem Schalterantriebsmechanismus
derart zusammenwirkt, daß bei nicht ausreichender Spannung die
Auslöseeinheit den Schalterantriebsmechanismus sofort entklinkt,
wobei die Auslöseeinheit eine als Tauchankerspule ausgebildete
Auslösespule mit einem durch eine Druckfeder in Auslöserichtung
belasteten, in einem Magnetspeichergehäuse einliegenden
Auslösestößel aufweist.
Leistungsschalter, die mit einem zusätzlichen Schutzmodul
ausgerüstet werden, sind bekannt. So beschreibt die EP 0 525 691
A1 einen derartigen Schalter, in dessen Gehäuse frontseitig eine
als Modul ausgebildete Auslöseeinheit eingebaut werden kann.
Derartige Schutzmodule sind meist als Unterspannungsauslöser
ausgelegt, wobei bei einem Unterschreiten der an den
Schalterkontakten anliegenden Spannung der Unterspannungsauslöser
den Ausschaltmechanismus des Schalters betätigt.
Die heute bekannten Auslöseeinheiten wirken mit Hilfe von Hebeln
mit dem Schaltmechanismus des Schalters zusammen. Die dafür
verwendeten Hebel sind jedoch verhältnismäßig sperrig und groß
ausgelegt, so daß eine angestrebte kompakte und kleine Ausführung
einer Auslöseeinheit nicht erzielt werden kann. Die verwendeten
Hebel sind dabei stets an zwei gegenüberliegenden Seiten des
Gehäuses der Auslöseeinheit angelagert, wodurch die Hebel groß
ausgeführt werden müssen und zudem eine sehr kompliziert
herzustellende Form erhalten. Auch wirkt sich der komplizierte
Hebelapparat nachteilig auf eine schnelle Montage des Schalter
und der Auslöseeinheit aus.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Auslöseeinheit für Leistungsschalter oder Schutzschalter der
eingangs genannten Art, insbesondere als Unterspannungsauslöser
so auszubilden, daß die Auslöseeinheit in ihrer Konstruktion
wesentlich vereinfacht, in ihrer Größe verkleinert und der
Montage und Fertigungsaufwand verringert wird. Zusätzlich soll
eine Reduktion der verwendeten Teile bei gleichbleibendem
Funktionsumfang der Auslöseeinheit erfolgen.
Diese Aufgabe wird von der Erfindung dadurch gelöst, daß beim
Öffnen des Schalters oder bei geöffnetem Schaltschloß das Ende
eines Armes eines als Wippe ausgebildeten Spannhebels von einer
Druckfeder in eine in einer Steuerkurve des Schalters befindliche
Aussparung gedrückt ist, so daß der andere Arm des Spannhebels
den Auslösehebel derart verdreht, daß der Auslösehebel um seine
Achse verschwenkt wird und hierdurch den Auslösestößel in das
Magnetspeichergehäuse drückt.
Der Vorteil gegenüber vom Stand der Technik bekannten
Auslöseeinheiten, liegt in der Verwendung einer Steuerkurve und
zwei mit dieser zusammenwirkenden, in ihrer Größe relativ kleinen
Hebeln (Spannhebel sowie Auslösehebel), die durch ihre
Abmessungen bedingt nur kleine Hubhöhen aufweisen. Dies ist eine
wesentliche Verbesserung des Standes der Technik, da kleinere
Hubhöhen der verwendeten Hebel kürzere Auslösezeiten
bzw. schnellere Reaktionszeiten des Schutzschalters für die
nachgeschalteten Apparaturen bedeutet. Auch führt die Verwendung
von kleineren Hebeln zu geringeren Gehäuseabmessungen, welches
ebenfalls das Ziel jedes Fachmannes ist. Kleinere Abmessungen der
Hebel bedeuten zudem geringere Produktionskosten und tragen
wesentlich zur Zuverlässigkeit der Auslöseeinheit und somit auch
zur Sicherheit des Gesamtsystems bei.
Ebenfalls neu ist, daß die erfindungsgemäße Auslöseeinheit nur
über zwei Hebel verfügt, die sämtliche für eine Auslöseeinheit
wichtigen Funktionen übernehmen. Die vom Stand der Technik her
bekannten Auslöseeinheiten wie auch EP 0 525 691 A2 benötigen
dagegen drei Hebel. Eine Reduzierung bedeutet dagegen eine
entscheidende Vereinfachung der Mechanik, verringert den
produktionsaufwand und die Produktionskosten und trägt ebenfalls
zur Funktionssicherheit der Auslöseeinheit bei.
Die Erfindung beschreibt zudem eine Steuerkurve, die als
Schiebeteil derart gestaltet ist, daß sie das Ende des einen Arms
des federbelasteten Spannhebels während des Einschaltvorgangs
entgegen der Wirkung einer Druckfeder in eine im Gehäuse
befindliche Aussparung eindrückt und den Spannhebel soweit um
seine Drehachse verschwenkt, daß der Auslösehebel vom Spannhebel
freigegeben wird. Die Steuerkurve ist dabei vorzugsweise am
Bedienelement angelagert.
In ihrer favorisierten Ausführung ist die Steuerkurve ein
bogenförmiges flaches Teil, daß in der Mitte der flachen Seite
eine Öffnung aufweist und die Öffnung das Bedienelement derart
umschließt, daß beim Ein- bzw. Ausschalten des Schalters das
Bedienelement die Steuerkurve mitnimmt und um die Rotationsachse
des Bedienelementes bewegt.
Eine derartige Steuerkurve ist wesentlich stabiler als die bisher
verwendeten Übertragungsmechanismen zwischen Schalter und
Auslöseeinheit, die mit Hebeln realisiert werden. Durch die
Anlagerung an das Bedienelement und die verbiegungsfeste
Gestaltung der Steuerkurve ist eine genaue und verschleißfreie
Kraftübertragung auf den Spannhebel der Auslöseeinheit gegeben.
Mittels einer Aussparung an der der Auslöseeinheit zugewandten
Seite der Steuerkurve wird die Bedienelementposition an die
Auslöseeinheit übertragen. Dazu weist die Aussparung der
Steuerkurve eine Seite auf, die beim Einschalten des Schalters
mit dem einen Ende das Spannhebels zusammenwirkt, wobei die Seite
rampenförmig ausgebildet ist. Durch eine entsprechende Ausbildung
der Seite der Aussparung wird das Zusammenspiel zwischen Schalter
und Auslöseeinheit bestimmt, das ein zeitlich und räumlich
exaktes Ineinandergreifen von Spannhebel und Steuerkurve
erfordert.
Der Spannhebel ist vorzugsweise als zweiarmiger Hebel ausgebildet
und ist zwischen den beiden Hebelarmen mittels eines Bolzens
drehbar am Gehäuse der Auslöseeinheit angelagert. Bei ungefähr
gleichen Längenabmessungen der beiden Hebelarme des Spannhebels
haben beide Arme bei gleichem Verdrehwinkel die gleiche Hubhöhe.
Dies ist ein deutlicher Vorteil gegenüber dem Stand der Technik,
der einen einarmigen Spannhebel verwendet, bei dem sich die
Hubhöhen vom angreifenden Schalterhebel und vom Auslösehebel,
bedingt durch unterschiedliche Angriffspunkte am Hebel deutlich
voneinander unterscheiden. Auch ist die Gestaltung und Lagerung
eines einarmigen Hebels nur mit einem verhältnismäßig großen
Aufwand zu realisieren, wogegen bei der Erfindung ein einziger
Bolzen genügt um den Spannhebel sicher und drehbar zu lagern.
Damit der von einer als Schraubenfeder ausgestalteten Druckfeder
beim Auslösen der Auslöseeinheit getriebene Spannhebel möglichst
schnell in die Aussparung der Steuerkurve schnellen kann, ist das
Ende des Spannhebels, welches mit der Steuerkurve zusammenwirkt,
als Stößel ausgebildet. Ein schnelles Auslösen ist zwingend
erforderlich, wenn die Auslöseeinheit als Schutz für
nachgeschaltete Apparaturen dienen soll.
Der mit dem Auslösehebel zusammenwirkende bogenförmig gestaltete
Arm des Spannhebels weist an seiner Innenseite eine
Wirkungsfläche auf, die so gestaltet ist, daß der Arm während der
Drehbewegung beim Ausschalten des Schalters den Auslösehebel
derart druckbeaufschlagt, daß der Auslösestößel um seine
Drehachse in Richtung Auslösestößel verschwenkt wird und den
Auslösestößel ganz in das Magnetspeichergehäuse hinein drückt.
Der Auslösehebel ist dabei ein Doppelhebelarm, wobei der
Verbindungssteg der beiden Hebelarme die Drehachse des
Auslösehebels ist. Der besondere Vorteil dieser Doppelhebelform
ist darin zu sehen, daß der Verbindungssteg durch seine
zylindrische Gestalt gleichzeitig Lagerdrehachse ist und in einer
entsprechend gestalteten Ausnehmung im Auslösegehäuse einliegt
und so vom korrespondierenden Gehäusedeckel eingespannt wird, daß
der Auslösehebel sich noch um die Vebindungssteglängsachse
verschwenken läßt. Hierdurch sind keine zusätzlichen
Halterungsteile erforderlich.
Der Arm des Auslösehebels, der mit dem Spannhebel zusammenwirkt,
weist vorzugsweise an seinem Ende einen Nocken auf, der mit der
Wirkungsfläche des Spannhebelarmes zusammenwirkt. Durch diesen
Nocken ist eine Führung des Auslösehebel von der Wirkungsfläche
des Spannhebels stets gewährleistet. Die runde Form des Nockens
trägt zusätzlich zum ruckfreien Entlanggleiten an der
Wirkungsfläche bei.
Der Hebelarm des Auslösehebels, der mit dem Auslösestößel und dem
Ausschaltschutzmechanismus des Schalters zusammenwirkt, weist
einen Nocken an der dem Auslösestößel abgewandten Seite auf, der
das eine Ende einer Druckfeder hält, die vorzugsweise als
Schraubenfeder ausgebildet ist. Die Kontaktfläche des Hebelarmes
mit dem Auslösestößel ist ebenfalls vorzugsweise als abgerundeter
Nocken auszubilden. An dem Ende weist der Hebelarm des
Auslösehebels eine Wirkungsfläche auf, die mit dem
Ausschaltschutzmechanismus zusammenwirkt.
Die Drehachse des Spannhebels und die Drehachse des Auslösehebels
sind vorzugsweise parallel zueinander anzuordnen, wodurch eine
günstige Kraftübertragung gewährleistet ist. Die Längsachse des
Magnetspeichersystems und die Spannhebellängsachse sollten
ebenfalls parallel zueinander sein.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung ist die
ausschließliche Verwendung von Druckfedern, insbesondere
Schraubenfedern, die zwischen den Gehäuseteilen und den Hebeln
lagern. Die Ausgestaltung der Hebel und der Gehäuseteile
ermöglicht dabei eine schnellere Montage gegenüber den heute
verwendeten Zugfedern, da diese an ihren Enden in entsprechende
Halterungen eingefädelt werden müssen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel ist in den nachfolgend
erläuterten Zeichnungen schematisch dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 Ein Explosionszeichnung der Auslöseeinheit mit
Magnetsystem, Spannhebel und Auslösehebel
Fig. 2 Eine Seitenansicht der Auslöseeinheit; Zusammenwirken
des Spannhebels mit dem Auslösehebel und der
Steuerkurve.
In Fig. 1 ist eine bevorzugte Ausführung der Auslöseeinheit für
Leistungs- und Schutzschalter dargestellt.
Das Gehäuse der Auslöseeinheit wird aus dem formhergestellten
Grundkörper 23 und dem formhergestellten Gehäusedeckelteil 8
gebildet, wobei die beiden Teile vorzugsweise aus Kunststoff sind
und durch Schrauben 6 zusammengehalten werden. In der
Auslöseeinheit sind die Anschlußklemmen 26, 28 und die
dazugehörige Klemmenabdeckung 25, sowie das Gleichrichterteil 24
und zwei Taster 10, mit dazugehörigem Betätigungsstößel 9
angeordnet. Zusätzlich sind in den Gehäuseteilen 8 und 23
Aussparungen für das Magnetspeichergehäuse 21 mit Auslösestößel
20, den Auslösehebel 12 und den Spannhebel 1 vorhanden.
Die Auslöseeinheit wird in eine Aussparung neben dem
Bedienelement 34 des nicht dargestellten Schaltergehäuses
angeordnet und wirkt mit dem Auslösemechanismus des Schalters
über den Spannhebel 1 und den Auslösehebel 12 zusammen.
Der als Schwinge ausgebildete Spannhebel 1 ist mit dem Bolzen 7
im Gehäusedeckelteil 8 verdrehbar gelagert. Dabei befindet sich
der Arm 1a des Spannhebels 1 innerhalb des Gehäuses. Der Arm 1b
ist in eine schlitzförmige Aussparung in der
Gehäusedeckelteilaußenseite versenkbar. Das Ende der
schlitzförmigen Aussparung ist mit einer Aussparung 27 verbunden,
in der eine Druckfeder 5, insbesondere eine Schraubenfeder
einliegt. Die Druckfeder 5 stützt sich mit ihrem einen Ende gegen
das Gehäusedeckelteil 8. Das andere Ende der Druckfeder 5 wird
von einem am Spannhebelarm 1b befindlichen Nocken 4 gehalten. Die
Druckfeder 5 druckbeaufschlagt den Spannhebel 1 derart, daß der
Spannhebelarm 1b aus dem Gehäusedeckel 8 herausgedrückt wird.
An der dem Gehäusedeckelteil 8 abgewandten Seite des
Spannhebelarms 1b ist ein Nocken 2, der an seinem Ende
vorzugsweise abgerundet ist. Der Spannhebel 1 ist so geformt, daß
der Nocken 2 beim Verdrehen des Spannhebels 1 entgegengesetzt der
Federwirkung der Druckfeder 5 ganz in der Aussparung 27 des
Gehäusedeckelteils einliegt.
Der Spannhebelarm 1a ist bogenförmig ausgestaltet und hat an
seiner Bogeninnenseite eine Wirkungsfläche 3, die mit dem
zylinderförmigen Nocken 17 des Auslösehebelarmes 18
zusammenwirkt. Durch die zylindrische Gestalt des Nockens 17 und
die besondere Gestalt der Wirkungsfläche 3, ist während der
Verdrehung des Spannhebels 1, bei der der Spannhebelarm 1b aus
dem Gehäusedeckelteil 8 von der Druckfeder 5 herausgedrückt wird,
eine kontinuierliche Kraftübertragung vom Spannhebelarm 1a auf
den Nocken 17 des Auslösehebelarmes 18 derart gewährleistet, daß
der Auslösehebel 12 um seine Rotationsachse 13 so verschwenkt
wird, daß der Auslösehebelarm 14 gegen den Auslösestößel 20
verschwenkt wird und den Auslösestößel 20 vollständig in das
Magnetspeichergehäuse 21 drückt.
Der Auslösehebel 12 ist ein C-förmiger Doppelhebelarm mit den
Hebelarmen 14 und 18, die an einem Verbindungssteg 13 starr
befestigt sind. Der Auslösehebel 12 liegt mit seinem
Verbindungssteg 13 in einer Aussparung des Gehäusegrundkörpers 23
ein, wobei der Auslösehebel 12 um die Längsachse des
Verbindungsstegs 13 verdrehbar ist. Dabei liegt das
zylinderförmig ausgestaltete Ende 19 des Verbindungsstegs 13 in
der ebenfalls zylinderförmigen Aussparung 22 des
Gehäusegrundkörpers 23. Der Auslösehebelarm 18 ist aus
Stabilitätsgründen ein scheibenförmiges Segment, an dessen dem
Verbindungssteg 13 abgewandten Ende ein zylinderförmiger Nocken
17 angeformt ist, wobei der Nocken 17 auf der dem Auslösehebelarm
14 abgewandten Scheibensegmentseite 18a angeformt ist und die
abgewandte Scheibensegmentseite 18a für den Spannhebelarm 1a eine
Stützfläche bildet.
Der Auslösehebelarm 14 besitzt einen Nocken 16, der das eine Ende
einer als Schraubenfeder ausgebildeten Druckfeder 11 hält, wobei
die Druckfeder 11 den Auslösehebelarm 14 gegen den Auslösestößel
20 drückt. Zusätzlich hat der Auslösehebelarm 14 eine
Wirkungsfläche, die als Nocken ausgebildet ist und mit dem
Auslösestößel 20 zusammenwirkt. An seinem dem Verbindungssteg 13
abgewandten Ende besitzt der Auslösehebelarm 14 eine
Wirkungsfläche 15, die ebenfalls bevorzugt als Nocken ausgebildet
ist, die mit dem nicht dargestellten Ausschaltschutzmechanismus
des Schalters zusammenwirkt.
Die Druckfeder 11 liegt in einer Aussparung des
Gehäusegrundkörpers 23 ein, wobei sie sich mit ihrem einen Ende
am Gehäusegrundkörper 23 abstützt und mit ihrem anderen Ende den
Auslösehebelarm 14 in Richtung Auslösestößel 20
druckbeaufschlagt.
Der Verbindungssteg 13 wird von den Anschlußkontakten zweier
nebeneinander angeordneter Taster 10 umfaßt. Die beiden
Auslösehebelarme 14 und 18 umfassen ihrerseits die beiden Taster
10, deren Auslösetasten von einem zwischen die beiden Taster
verschiebbaren Betätigungsstößel 9 betätigt werden. Der
Betätigungsstößel 9 ist dabei durch eine in der dem
Bedienungselement 34 zugewandten Seite des Gehäusedeckelteils 8
befindlichen Öffnung vom Schaltereinschaltmechanismus betätigbar.
Fig. 2 zeigt das Zusammenwirken des Spannhebels 1 mit der
Steuerkurve 31 und dem Auslösehebel 12.
Die Steuerkurve 31 ist ein bogenförmiges flaches Teil, daß in der
Mitte der flachen Seite eine Öffnung hat. Die Öffnung umschließt
das Bedienelement 34 derart, daß beim Ein- bzw. Ausschalten des
Schalters das Bedienelement 34 die Steuerkurve mitnimmt und
hierbei um die Rotationsachse des Bedienelementes 34 bewegt.
Die Steuerkurve hat an ihrer der Auslöseeinheit zugewandten
Schmalseite 35 eine Aussparung 32, die in ihrer Größe so bemessen
ist, daß der an dem Spannhebelarm 1b angeformte Nocken 2 soweit
in die Aussparung 32 einschwenkbar ist, daß wiederum der
Spannhebelarm 1a den Auslösehebel gerade so verdreht, daß der
Auslösestößel 20 vollständig in das Magnetspeichergehäuse 21
eingedrückt ist.
Die Aussparung 32 der Steuerkurve 31 besitzt eine rampenförmige
Seite 33, an der beim Einschalten des Schalters der Nocken 2 des
Auslösehebelarmes 1b entlanggleitet. Beim Umwerfen des
Bedienelementes 34, wird die Steuerkurve 31 vom Bedienelement 34
mitgenommen und hierbei um die Rotationsachse des Bedienelementes
34 bewegt. Der Nocken 2 wird dabei von der rampenförmigen Seite
33 druckbeaufschlagt und entgegen der Federwirkung der Druckfeder
5 in die Aussparung 27 des Gehäusedeckels 8 eingedrückt.
Hierdurch wird der Spannhebel 1 so verschwenkt, daß er den
Auslösehebel 12 nicht mehr druckbeaufschlagt und dieser somit
frei drehbar ist.
Liegt bei eingeschaltetem Schalter oder während des Einschaltens
eine genügend hohe Spannung an den Schaltkontakten des Schalters
und somit ebenfalls eine entsprechend hohe Spannung an den
Anschlußklemmen der als Tauchankerspule ausgebildeten
Auslösespule, so hält die Tauchankerspule den durch eine
Druckfeder in Auslöserichtung 30 belasteten Auslösestößel im
Magnetspeichergehäuse. Durch die Druckfeder 11 wird der
Auslösehebel 12 gegen den Auslösestößel gedrückt und löst den
Ausschaltschutzmechanismus des Schalters nicht aus. Der Schalter
bleibt auch weiterhin eingeschaltet.
Ist dagegen die angelegte Spannung zu klein, so reicht das von
der Auslösespule erzeugte Magnetfeld nicht aus, den Auslösestößel
entgegen der Druckfeder im Magnetspeichergehäuse 21 zu halten.
Der Auslösestößel 20 wird von der im Magnetspeichergehäuse 21
befindlichen Druckfeder aus dem Magnetspeichergehäuse 21 gedrückt
und verdreht dabei den Auslösehebel 12, welcher mit seiner
Wirkungsfläche 15 den Ausschaltschutzmechanismus des Schalters
betätigt. Das Bedienelement 34 wird daraufhin durch eine im
Schalter befindliche Feder in die AUS-Stellung umgeworfen, wobei
die Steuerkurve 31 vom Bedienelement 34 mitgenommen wird. Durch
das Mitnehmen der Steuerkurve 31 schiebt sich die Aussparung 32
der Steuerkurve 31 vor den Nocken 2, der jetzt durch die
Druckfeder 5 in die Aussparung 32 gedrückt werden kann. Hierdurch
wird der Spannhebel 1 verschwenkt, welcher seinerseits den
Auslösehebel 12 verdreht, wobei der Auslösehebel 12 den
Auslösestößel 20 in das Magnetspeichergehäuse 21 eindrückt.
Der Schalter samt Auslöseeinheit befindet sich wieder in seiner
ursprünglichen AUS-Stellung und kann erneut manuell eingeschaltet
werden.
Claims (18)
1. Auslöseeinheit für einen Leistungsschalter oder einen
Schutzschalter, insbesondere als Unterspannungsauslöser, die mit
dem Schalterantriebsmechanismus derart zusammenarbeitet, daß bei
nicht ausreichender Spannung die Auslöseeinheit den
Schalterantriebsmechanismus sofort entklinkt, wobei die
Auslöseeinheit eine als Tauchankerspule ausgebildete Auslösespule
(21) mit einem durch eine Druckfeder in Auslöserichtung (30)
belasteten, in einem Magnetspeichergehäuse einliegenden
Auslösestößel (20) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Öffnen des Schalters oder bei geöffnetem Schaltschloß
das Ende (2) eines Armes (1b) eines als Wippe ausgebildeten
Spannhebels (1) von einer Druckfeder (5) in eine in einer
Steuerkurve (31) des Schalters befindliche Aussparung (32)
gedrückt ist, wobei der andere Arm (1a) des Spannhebels (1) den
Auslösehebel (12) derart verdreht, daß der Auslösehebel (12) um
seine Achse (13) verschwenkt wird und hierdurch den Auslösestößel
(20) in das Magnetspeichergehäuse (21) drückt.
2. Auslöseeinheit nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerkurve (31) derart gestaltet
ist, daß sie das Ende (2) des einen Armes (1b) des
federbelasteten Spannhebels (1) während des Einschaltvorgangs
entgegen der Wirkung der Druckfeder (5) in eine im Gehäusedeckel
(8) befindliche Aussparung (27) eindrückt und den Spannhebel (2)
soweit um seine Drehachse (13) verschwenkt, daß der Auslösehebel
(12) vom Spannhebel (2) freigegeben wird.
3. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerkurve (31) am
Bedienelement (34) angelagert ist.
4. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerkurve (31) ein
bogenförmiges flaches Teil ist, daß in der Mitte der flachen
Seite eine Öffnung aufweist und die Öffnung das Bedienelement
(34) derart umschließt, daß beim Ein- bzw. Ausschalten des
Schalters das Bedienelement die Steuerkurve (31) mitnimmt und
hierbei um die Rotationsachse des Bedienelementes (34) bewegt.
5. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (32) der
Steuerkurve (31) sich an der der Auslöseeinheit zugewandten Seite
(35) befindet.
6. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (32) der
Steuerkurve (31) eine rampenförmige Seite (33) aufweist, an der
beim Einschalten des Schalters das Ende (2) des Armes (1b) des
Spannhebels (1) entlanggleitet und hierdurch in eine im
Gehäusedeckel (8) befindliche Aussparung (27) eindrückbar ist.
7. Auslöseeinheit nach Anspruch 6 und 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die der Auslöseeinheit zugewandten
Schmalseite (35) der Steuerkurve (31) bei eingeschaltetem
Schalter den Spannhebel (1) soweit verdreht hat, daß der
Spannhebel (1) den Auslösehebel (12) frei gibt.
8. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Steuerkurve
(31) zusammenwirkende Arm (1b) des Spannhebels (1) an seinem Ende
einen Stößel (2) aufweist, der in die Aussparung (32) der
Steuerkurve (31) eingreift.
9. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Steuerkurve
(31) zusammenwirkende Arm (1b) des Spannhebels (1) von einer
Feder (5) derart druckbeaufschlagt, daß der Arm (1b) des
Spannhebels (1) aus dem Gehäusedeckel (8) herausgedrückt wird.
10. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Steuerkurve
(31) zusammenwirkende Arm (1b) des Spannhebels (1) an seinem Ende
an der dem Gehäusedeckel (8) zugewandten Seite eine Halterung
(4), insbesondere einen Nocken zur Aufnahme der Druckfeder (5)
aufweist.
11. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (1a) des
Spannhebels (1) bogenförmig ausgebildet ist und an der Innenseite
des Bogens eine Wirkungsfläche (3) aufweist, die mit dem
Auslösehebel (12) zusammenwirkt.
12. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, die Wirkungsfläche (3) des
Armes (1a) des Spannhebels (1) so geformt ist, daß während der
Drehbewegung beim Ausschalten des Schalters der Auslösehebel (12)
derart druckbeaufschlagt wird, daß der Auslösehebel (12) um seine
Drehachse (13) in Richtung Auslösestößel (20) verschwenkt wird
und den Auslösestößel (20) ganz in das Magnetspeichergehäuse (21)
hinein drückt.
13. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Auslösehebel (12) ein
Doppelhebelarm ist, wobei der Verbindungssteg (13) der beiden
Hebelarme (14, 18) die Drehachse (13) des Auslösehebels (12) ist.
14. Auslöseeinheit nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arm (18) des Auslösehebels (12) an
seinem dem Verbindungssteg (13) abgewandten Ende einen Nocken
(17) aufweist, der mit der Wirkungsfläche (3) des Spannhebelarmes
(1a) zusammenwirkt.
15. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (14) des
Auslösehebels (12) eine Fläche aufweist, die vorzugsweise als
Nocken ausgebildet ist und mit dem Auslösestößel (20)
zusammenarbeitet.
16. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (14) des
Auslösehebels (12) an seinem dem Verbindungssteg (13) abgewandten
Ende eine Fläche (15) aufweist, die mit dem
Ausschaltschutzmechanismus des Schalters zusammenarbeitet.
17. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (7) des
Spannhebels (1) und die Drehachse (13) des Auslösehebels (12)
parallel zueinander sind.
18. Auslöseeinheit nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spannhebellängsachse
und die Längsachse des Magnetspeichersystems (20, 21) im
wesentlichen parallel zueinander sind.
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Owner name: MOELLER GMBH, 53115 BONN, DE |
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