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DE4232011C1 - Einrichtung zur Sammlung unterschiedlicher Müll-/Wertstofffraktionen - Google Patents

Einrichtung zur Sammlung unterschiedlicher Müll-/Wertstofffraktionen

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DE4232011C1
DE4232011C1 DE19924232011 DE4232011A DE4232011C1 DE 4232011 C1 DE4232011 C1 DE 4232011C1 DE 19924232011 DE19924232011 DE 19924232011 DE 4232011 A DE4232011 A DE 4232011A DE 4232011 C1 DE4232011 C1 DE 4232011C1
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DE19924232011
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PINA GmbH
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PINA GmbH
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    • B65F2210/184Weighing means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Refuse-Collection Vehicles (AREA)

Description

Nicht zuletzt, um Rohstoffe einzusparen, Entsorgungskapazi­ täten für Müll od. dgl. zu schonen und Energie einzusparen, ist man bemüht, den beim Verbraucher anfallenden Müll so­ weit wie möglich von wiederverwertbaren Wertstoffen zu be­ freien und/oder den Müll in einzelne Fraktionen zu trennen, die getrennt gesammelt und dann einer Weiterverwertung zu­ geführt werden.
Es ist dabei bekannt, in Gemeinden z. B. an einigen bestimm­ ten Stellen Großbehälter zur getrennten Sammlung von Pa­ pier, Glas, Metallen u. dgl. aufzustellen und im sogenann­ ten Bringesystem diese wiederverwertbaren Abfallbestand­ teile zu sammeln, wobei man hier auf die Bereitschaft der Endverbraucher angewiesen ist, diese Wertstoffe zu den Sam­ melcontainern zu bringen.
Effektiver kann eine derartige Abfall- bzw. Wertstoffsamm­ lung im sogenannten Holesystem durchgeführt werden, bei dem unmittelbar beim Endverbraucher Mehrbehältersysteme mit Monotonnen aufgestellt werden, die, bespielsweise farblich gekennzeichnet, mit den unterschiedlichen Wertstoffen be­ füllt werden können. Diese Monotonnen werden dann mittels entsprechender Müllfahrzeuge entleert und dem Endverbrau­ cher wieder geleert zur Verfügung gestellt.
Um die Zahl der Tonnen nicht unnötig zu vergrößern, ist es auch bekannt, sogenannte Mehrkammertonnen kleinerer und größerer Bauweise zur Verfügung zu stellen, etwa nach der DE-25 58 433, DE-35 10 472 oder DE-39 37 670. Eine durch eine senkrechte Trennwand in zwei Bereiche trennbare, soge­ nannte Mehrkammer-Müllbox ist auch durch das sogenannte Mekam-System der Firma Otto bzw. durch Firma Dornier be­ kanntgeworden. Neben diesen Mehrkammertonnen sind auch die entsprechenden Entsorgungsfahrzeuge bekannt mit mehreren Kammern, etwa vom oben erwähnten Mekam-System oder nach DE- 25 58 433, DE-34 34 581, DE-35 06 586, DE-35 37 546, DE- 35 43 102, DE-39 37 670 und DE-40 24 568. Aus der DE-40 07 104 ist ein Mehrkammermülleimer und ein Mehrkam­ mermüllwagen bekannt, wobei die Anzahl der vorgesehenen Fächer größer ist als die Anzahl der Abfallsorten, um eine unterschiedliche Anzahl von Einzelfächern einzeln oder ge­ meinsam für Abfallsorten verwenden zu können je nach Mengenanfall.
Viele der bekannten Lösungen weisen noch Nachteile auf, zum einen in der Handhabbarkeit beim Endverbraucher, zum ande­ ren in der Handhabbarkeit am Entsorgungsfahrzeug, weil dort in der Regel häufig nicht mit letzter Sicherheit eine exak­ te Trennung gewährleistet ist, insbesondere wenn lediglich senkrecht stehende Trennwandkammern beim Abwurf die einzel­ nen Fraktionen voneinander entfernt halten müssen.
Aufgabe der Erfindung ist daher die Schaffung einer Lösung, mit der eine einfache Handhabung beim Endverbraucher und eine vom Endverbraucher bis zur Wiederverwertung durchgän­ gig sichergestellte Trennung der Wertstofffraktionen ge­ währleistet ist, ebenso wie eine einfache und sichere Hand­ habung am Entsorgungsfahrzeug.
Mit einer Einrichtung der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Die Erfindung macht sich die bereits bekannte Idee zunutze, am Ort des Endverbrauchers jenem einfach zu handhabende Kleinbehälter in schubfachartiger Ausführung zur Verfügung zu stellen, wobei diese Sammelboxen dann rasch und problem­ los, insbesondere synchron, von einem Entsorgungsfahrzeug aufgenommen und entleert werden können, wobei über das Sam­ melfahrzeug dann, wie für sich gesehen ebenfalls bekannt, die einzelnen Fraktionen unterschiedlichen Aufnahmekammern des Sammelfahrzeuges zugeführt werden.
Mit der Erfindung läßt sich insbesondere eine extreme Be­ schleunigung und Automatisierung beim Sammeln der Wertstof­ fe bzw. der Müllfraktionen erreichen, da trotz eines Mehr­ kammersystemes eine synchrone Entleerung der einzelnen Kam­ mern vorgenommen werden kann, wobei durch den Einsatz von unterschiedlichen Sammelboxen auch eine exakte Trennung der Müllfraktionen bei der Manipulation durch das Sammelfahr­ zeug möglich gemacht wird.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Vorteilhaft kann es sein, wenn der Endverbraucher, d. h. der Benutzer, die Sammelboxen nicht aus dem Aufnahmegestell ausziehen kann, nicht zuletzt, um Vandalismus zu verhindern oder aber auch, um keinen Fehlbetätigungen Vorschub zu lei­ sten. Dabei kann eine Sperrvorrichtung vorgesehen sein, die nur durch eine entsprechende Einrichtung am Sammelfahrzeug entsperrbar ist.
Es können Wiegeeinrichtungen zum Erfassen des Boxeninhaltes ebenso vorgesehen sein, wie Codiereinrichtungen, die etwa die Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung für den End­ verbraucher möglich macht. Ein automatisches, elektroni­ sches Erfassungssystem, beispielsweise nach müllerzeugenden Haushalten und anfallendem Gewicht des Mülles zeigt die DE- 40 18 520. Es ist möglich, im gleichen Aufnahmegestell durch unterschiedliche Schienenanordnungen Boxen gleicher Grundfläche aber unterschiedlicher Seitenwandhöhe unterzu­ bringen, um etwa die Menge oder Volumen unterschiedlichen anfallenden Mülls oder Wertstoffes besser aufnehmen zu kön­ nen. Die Sammelboxen können auch mit einem Geruchsverschluß versehen sein, etwa mit einem im Aufnahmegestell verblei­ benden Deckel, der sich bei Einschub der Boxen auf diese absenkt.
Wird der Wertstoff über Fördereinrichtungen an der Obersei­ te des Müllfahrzeuges in die einzelnen Aufnahmekammern ge­ fördert, kann es zweckmäßig sein, diese Förderbereiche mit einer Staub- und Schallschutzhaube zu versehen, derart, daß bei der Förderung auftretende Luftverunreinigungen und Ge­ räusche nicht in die Umgebung des Sammelfahrzeuges gelan­ gen.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung bei­ spielsweise näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 ein Aufnahmegestell mit Sammelboxen in zwei Sei­ tenansichten und in Aufsicht (Fig. 1a bis 1c) sowie in
Fig. 2 ein Sammelfahrzeug in zwei Seitenansichten und in Aufsicht (Fig. 2a bis 2c) in jeweils stark verein­ fachter Wiedergabe.
In Fig. 1 ist vereinfacht ein Aufnahmegestell 1 mit dort schubfachartig eingeschobenen Boxen 2a, 2b und 2c aus Kunststoff und einer Laufradachse 3 mit Laufrädern 3a dar­ gestellt. Die Kunststoffboxen 2a bis 2c sind auf Gleit­ schienen 4 gelagert, die in ihrer Höhe im Aufnahmegestell 1 variabel einstellbar sind, um Buchsen gleicher Grundgröße aber unterschiedlicher Wandhöhe aufnehmen zu können. Gemäß Doppelpfeil 5 können die Boxen vom Verbraucher aus dem Traggestell 1 schubfachartig ausgezogen und gefüllt werden. Einen gänzlichen Auszug verhindert eine Sperreinrichtung 6, die nur vereinfacht gestrichelt dargestellt ist und die über ein Betätigungsfeld 7 nur von einem Auswurfmechanismus 8 am allgemein mit 9 bezeichneten Sammelfahrzeug (Fig. 2c) entsperrbar ist. Die obere Box 2a kann entweder, wie in Fig. 1c angedeutet, einen Einwurf von oben ermöglichen, sie kann aber auch von einer Abdeckplatte abgeschlossen sein, um das Eindringen von Regenwasser, Schnee od. dgl. zu ver­ hindern, was hier nicht näher dargestellt ist.
Das Sammelfahrzeug 9 weist im dargestellten Beispiel neben drei Aufnahmekammern 10a, 10b und 10c für drei Wertstoff­ fraktionen einen im dargestellten Beispiel am Heck angeord­ neten Hub- und Auswurfmechanismus 11 für die Boxen 2 auf. Der Auswurfmechanismus 11 hebt die Boxen gemäß Pfeil 12 (Fig. 2b) nach oben in Förderrinnen 13, in die der Boxen­ inhalt abgekippt wird.
Die Einrichtung kann dabei so getroffen sein, daß bei­ spielsweise der Inhalt der unteren Box 2c in die Aufnahme­ kammer 10c unmittelbar über eine Einwurföffnung 14 einge­ füllt wird, während der Inhalt der Box 2b von einer Förder­ einrichtung 15 bis zu einer Einwurföffnung 14b der Aufnah­ mekammer 10b gefördert wird, während schließlich der Inhalt der Box 2a über einen Fördermechanismus bis zu einer Ein­ wurföffnung 14a der Aufnahmekammer 10a gefördert wird.
Die Öffnungen 14 und die zugeordneten Fördereinrichtungen können von einer gemeinsamen, im wesentlichen staub- und schalldichten Abdeckung 16 abgeschlossen sein, die ggf. auch wenigstens Bereiche der heckseitigen Hubeinrichtung 11 überdecken kann. Natürlich kann die Hubeinrichtung 11 auch seitlich am Fahrzeug ggf. doppelt wirkend angebracht sein, um hier eine Entleerungskapazitätserhöhung zu erreichen.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Einrichtung ist die folgende:
Ein vom Kunden mit beispielsweise drei unterschiedlichen Wertstofffraktionen gefülltes Aufnahmegestell mit den ge­ füllten Boxen 2 wird zur Entleerung einem Sammelfahrzeug 9 zugeführt. Über eine Hub- und Auszugseinrichtung 11a werden nach Entsperrung durch die Einrichtung 8 die drei Boxen 2 aus dem Aufnahmegestell 1 gänzlich in eine getrennte Hubpo­ sition ausgezogen, wie sich dies beispielsweise aus Fig. 2b ergibt. Nunmehr werden sie über die Hubeinrichtung 11 über Kopf des Fahrzeuges angehoben und ausgeleert, danach abge­ senkt und in das Aufnahmegestell 11 zurückgefördert und dort gegen gänzlichen Auszug wieder gesperrt. Die Einrich­ tung kann auch so getroffen sein, daß der Verbraucher je­ weils nur eine Box aufziehen kann, wobei die anderen Boxen gesperrt sind.
Im dargestellten Beispiel ist die Einrichtung dabei so ge­ troffen, daß die im Aufnahmegestell 1 an oberer Stelle po­ sitionierte Box 2a einen Wertstoff enthält, der der von der Auswurfeinrichtung 11 am entfernsten liegenden Aufnahmekam­ mer 10a zugeordnet ist. Die mittlere Box ist der mittleren Aufnahmekammer und die untere Box der hinteren Aufnahmekam­ mer zugeordnet, wodurch erreicht wird, daß eine insgesamt im wesentlichen synchrone Bearbeitung möglich ist, d. h. die Box mit dem längsten Hubweg weist über Kopf den kürzesten Förderweg für den Wertstoffinhalt auf, die Box mit dem kür­ zesten Hubweg ist dem längsten Förderweg zugeordnet, ohne daß die Erfindung auf diese spezielle Zuordnung beschränkt wäre.
Nicht dargestellt ist in den Figuren die Möglichkeit, etwa der Auszugseinrichtung 11a oder der Hubeinrichtung 11 eine Wiegeeinrichtung zuzuordnen. Über einen z. B. Bar-Code 17, in Fig. 1a angedeutet, können die Boxen 2 und/oder die Auf­ nahmegestelle 1 einem Haushalt oder einem Gebäude oder ei­ nem Gebäudekomplex zugeordnet werden, um hier beispielswei­ se eine vollelektronische, automatische und reproduzierbare Abrechnung zu ermöglichen u. dgl. mehr.
Natürlich ist das beschriebene Ausführungsbeispiel der Er­ findung noch in vielfacher Hinsicht abzuändern, ohne den Grundgedanken zu verlassen. Wie schon erwähnt, können die Auswurfeinrichtungen an den Müllfahrzeugen in anderer Weise gestaltet sein, die Aufnahmekammern können beispielsweise, wie an sich bekannt, in Längsrichtung im Fahrzeug angeord­ net sein, sie können als einzelne, getrennt aushebbare Con­ tainer gestaltet sein, das Aufnahmegestell 1 kann bei­ spielsweise in doppelter Breite aber noch von einer Einzel­ person manipulierbar gestaltet sein, etwa mit sechs schub­ fachartigen Aufnahmeboxen für unterschiedliche Müllfraktio­ nen u. dgl. mehr.

Claims (3)

1. Einrichtung zur Sammlung unterschiedlicher Müll-/Wertstoff­ fraktionen aus jeder Fraktion zugeordneten Sammelboxen in einem gemeinsamen Aufnahmegestell, wobei die Sammelboxen schubfachartig aus dem Aufnahmegestell ausziehbar und wobei die Boxeninhalte von einem Sammelfahrzeug aufnehmbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Sammelfahrzeug (9) eine Auszugseinrichtung (11a) zum synchronen Auszug der Boxen (2) aus dem Aufnahme­ gestell (1) eine Auswurfeinrichtung zum Umleeren jeder Box (2) sowie eine Fördereinrichtung für den jeweiligen Boxen­ inhalt in unterschiedliche Aufnahmekammern (10) des Sammel­ fahrzeuges (9) vorgesehen ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammelboxen (2) im Aufnahmegestell (1) in der Ge­ brauchslage gegen vollständigen und/oder gleichzeitigen Auszug gesperrt und am Sammelfahrzeug (9) eine den voll­ ständigen Auszug ermöglichende Entriegelungseinrichtung (8) in der Entleerungslage vorgesehen ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (11, 15) am Sammelfahrzeug (9) mit einer Staub- und Schallschutzhaube (16) ausgerüstet ist.
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