DE4001717C2 - - Google Patents
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
Die Erfindung betrifft ein Hausmüll-Sammelfahrzeug zum
Entleeren von Mehrkammergefäßen, die mit recyclingfähig
sortiertem Hausmüll befüllt sind, bei dem am hinteren
Ende eines ungeteilten Müllsammelraumes wenigstens eine
mechanisch angetriebene Hub- und Kippeinrichtung für
Mehrkammergefäße vorgesehen ist.
Hausmüll-Sammelfahrzeuge der eingangs genannten Art
sind bekannt. Sie sind auch in dem DE-GM 86 02 949
angesprochen. Eine selektive Aufnahme von
recyclingfähig vorsortiertem Müll ermöglichen die
bekannten Fahrzeuge gemäß dieser Druckschrift in
Verbindung mit Mehrkammer-Müllsammelgefäßen, die durch
wenigstens eine Zwischenwand in getrennte Behälterteile
unterteilt sind, welche durch verriegelbare Deckel
verschließbar sind. Für jede Müllart ist die getrennte
Abfuhr durch eines der bekannten
Hausmüll-Sammelfahrzeuge erforderlich. Dies setzt aber
voraus, daß vor der Abfuhr der Deckel des jeweiligen
Behälterteiles, dessen Müllinhalt nicht entsorgt werden
soll, verriegelt wird. Die Betätigung dieser
Verriegelungseinrichtungen erfordert jedoch einen hohen
Bedienungsaufwand. Zudem sind die speziellen Deckel-
und Verriegelungseinrichtungen an den Sammelgefäßen
teuer und benutzerfeindlich.
In dem DE-GM 86 02 949 ist darüber hinaus auch die
Möglichkeit angesprochen, Müllsammelfahrzeuge zu
benutzen, die ebensoviel Müllsammelräume haben, wie die
zu entleerenden Müllsammelgefäße Kammern. Die
Befürworter dieses Vorgehens heben hervor, daß es
besonders vorteilhaft ist, die Entleerung mit einer
einzigen Kippung vorzunehmen, weil sich dadurch der
Zubringe-Aufwand gegenüber dem bei unsortierter
Müllentsorgung nicht ändert.
In der Praxis stellt sich aber heraus, daß
Müllsammelfahrzeuge mit mehreren Müllsammelräumen sehr
viel teurer und komplizierter als die
Standard-Fahrzeuge sind. Die Neuanschaffung solcher
Fahrzeuge ist für die Kommunen in der Regel
unbezahlbar. Eine Umrüstung der Standard-Fahrzeuge ist,
wenn technisch überhaupt durchführbar, ebenfalls
unbezahlbar teuer, so daß das Hausmüllproblem auf diese
Art schon aus Kostengründen nicht gelöst werden kann.
Das Müllkippen ist bekanntlich ein äußerst strapaziöses
und verschleißendes Geschehen, dem bisher lediglich die
Standard-Fahrzeuge aufgrund ihrer jahrelangen
Entwicklung und relativen technischen Einfachheit und
Robustheit störfrei und mit befriedigender Lebensdauer
widerstehen.
Sammelfahrzeuge mit mehreren Sammelräumen sind nicht so
einfach und robust, sondern haben dem Müllstrom
ausgesetzte, bewegliche bzw. verstellbare Leitelemente.
(DE-AS 25 58 433 und DE-OS 37 03 557). Dadurch sind
Störungen, Verschleiß usw. vorprogrammiert. Wenn gemäß
der DE-OS 37 03 557 sogar noch elektrische Sensoren,
induktive Schalter und zugehörige elektrische, bzw.
elektronische Steuerelemente benötigt werden, ist die
Betriebssicherheit, Wartung usw. in Frage gestellt.
Sammelfahrzeuge mit mehreren Sammelräumen können nicht
wie die Standardfahrzeuge mit der herkömmlichen
Doppelkammschüttung ausgerüstet werden. Letztere
erlaubt es, völlig unabhängig voneinander und zeitlich
ungetaktet zwei Müllgefäße zu entleeren. Dadurch wird
Zeit, Geld, Fahrtaufwand usw. gespart.
Weil sich die Müllkanäle kreuzen müßten, was auf
technisch und wirtschaftliche vertretbare Weise nicht
realisierbar ist, kann das Fahrzeug gemäß
DE-OS 37 03 557 immer nur ein Müllgefäß auf einmal
entleeren. Damit verdoppelt sich der
Entsorgungsaufwand.
Bei dem Fahrzeug gemäß DE-AS 25 58 433, das zum
Entleeren von mehrkammerigen Müll-Groß-Containern
vorgesehen ist, ist es möglich, zwei Container
gleichzeitig zu entleeren. Dazu sind zwei
übereinanderliegende Schüttungen vorgesehen, welche zu
extrem hohen Fahrzeugabmessungen und wegen des langen
Hubweges des oberen Containers zu langen Kipp- oder
Entleerungstaktzeiten führen. Es wird also keine Zeit
gewonnen. Das Einhalten der Synchronität ist für die
Zubringer schwierig und führt eher zu Verzögerungen
- Aufeinanderwarten - als zu Zeitgewinn.
Daß mit den Sammelfahrzeugen mit mehr als einem
Sammelraum nicht einmal ohne weiteres die
Aufrechterhaltung der Sortenreinheit beim Kippen
gewährleistet ist, zeigt DE-OS 37 03 557. Weil nämlich
beim Kippen ein Vermischen der ausfallenden Müllsorten
im Bereich der Trennwand der Sammelräume möglich ist,
muß vor dem Kippen ein Schwert vor die Kammertrennwand
des Sammelgefäßes geschwenkt und beim Kippen mitbewegt
werden. Das bedeutet zusätzlichen Bauaufwand. Außerdem
wird aber die Kipparbeit erschwert, denn der
Klappdeckel des Sammelgefäßes muß vor dem Kippen von
Hand geöffnet werden.
Die Hausmüll-Sammelfahrzeuge gemäß DE-AS 25 58 433 und
DE-OS 37 03 557 sind daher für eine wirtschaftliche und
im Hinblick auf die Investitionen auch praktisch
einführbare Entsorgung recyclingfähig sortierten
Hausmülls ungeeignet.
Auch der zweite Weg, - gemäß DE-GM 86 02 949 - die
Mehrkammergefäße selektiv in getrennte
Müllsammelfahrzeuge zu entleeren, ist - wie bereits
vorstehend ausgeführt - nachteilig, weil er spezielle
Deckel- und Deckelverriegelungseinrichtungen am
Sammelgefäß erfordert und weil deren jeweilige
Betätigung den Zubringeaufwand untragbar belastet.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Hausmüll-Sammel
fahrzeug der eingangs genannten Art so auszugestalten,
daß Mehrkammer-Müllsammelgefäße mit unabhängig
voneinander
frei schwenkbaren Kammerdeckeln wirtschaftlich, mit
einfachen Mitteln und schnell selektiv entleert werden
können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
das Hausmüll-Sammelfahrzeug als Kippeinrichtung eine
Kammschüttung aufweist, die an einer, den breiten
Auflage- und Klemmrand eines Mehrkammergefäßes gegen
eine Kammleiste niederhaltenden Klemmleiste seiner
Kippeinrichtung, als Einrichtung zur selektiven
Müllaufnahme wenigstens einen, auf der Klemmleiste
positionseinstellbaren Niederhalter aufweist, daß der
Niederhalter einen auf der Klemmleiste geführten
Gleitblock aufweist und blattfederartig ausgebildet
ist, und daß der Niederhalter bei Klemmposition der
Klemmleiste auf dem geschlossenen Kammerdeckel der
nicht zu entleerenden Kammer mit elastischer
Vorspannung auf der Oberseite auflastet.
Die vorgenannte Lösung hat den Vorteil, daß die
Entsorgung recyclingfähig sortierten Hausmülls
sortenorientiert und sortenrein mit bekannten Standard-
Hausmüll-Sammelfahrzeugen wirtschaftlich möglich ist.
Die Erfindung sieht nämlich als einzige, aber sehr
wirksame Maßnahme vor, daß bei den herkömmlichen
Fahrzeugen ein verstellbarer Niederhalter nachträglich
auf der Klemmleiste anzubringen ist, wodurch ein so
ausgerüstetes Fahrzeug zur selektiven Entleerung von
Mehrkammergefäßen mit unverriegelbaren Deckeln befähigt
ist.
Zudem kommt noch, daß bei dem erfindungsgemäß
verwendeten Mehrkammergefäß die bekannte,
standardisierte Außenform erhalten bleiben kann. Es
können auch vorhandene Müllgefäße umgerüstet werden,
was mit sehr geringem Material- und Arbeitsaufwand
möglich ist.
Nach Einsetzen der Trennwand und Entfernen der
Klappdeckelachse kann ggfs. unter Weiterverwendung der
gleichen Achse umgerüstet werden, indem auf diese
Gelenkösen oder dergl. der neuen Kammerdeckel
aufgeschoben und ggfs. mittels Distanzhülsen
positionsgesichert werden. Neben der Trennwand sind
dann nur die Kammerdeckel herzustellen, was bei
Serienfertigung preisgünstig ist. Es ist auch ein
Vorteil, daß das umgerüstete Mehrkammergefäß fast nur
um das Gewicht der Trennwand schwerer ist als zuvor.
Beim Austausch abgenutzter Müllgefäße können
Mehrkammergefäße mit eingeformter Trennwand benutzt
werden.
Gemäß der Erfindung werden die eingangs geschilderten
großen Hindernisse und Nachteile aller bisher bekannten
Vorschläge für eine recyclingfähige Hausmüllentsorgung
auf überraschend einfache und vorteilhafte Weise
überwunden. Die Um- oder Nachrüstung der
Standard-Hausmüll-Sammelfahrzeuge erfordert nur
vernachlässigbare Kosten. Sie beeinträchtigt die
übliche Robustheit und übliche Benutzung dieser
Fahrzeuge überhaupt nicht. Selbst Wägeeinrichtungen,
die die Müllsammelgefäße vor und nach dem Schütten
wiegen, um zu Entsorgungspreisen zu kommen, die sich
nach der Müllmenge richten, können erfindungsgemäß mit
größerem Vorteil weiterbenutzt werden. Der größere
Vorteil ergibt sich daraus, daß schwer entsorgbarer
Müll getrennt von solchem erfaßt wird, der als Wert-
oder Rohstoff wiederverwendbar ist, so daß der
jeweilige "Entsorgungspreis" realitätsbezogener und
gerechter ermittelt werden kann, als bei bisheriger
Gesamtgewichtsbestimmung.
Fahrzeuge gemäß der Erfindung können wie üblich mit
Doppel-Schüttung arbeiten. Sie können z. B. dort, wo
noch keine Mehrkammergefäße vorhanden sind, durch
Verschieben oder Entnehmen des Niederhalters mit
wenigen Handgriffen wie üblich benutzt werden. Ohne
Eingriff am Fahrzeug kann auch gekippt werden, wenn der
Deckel vor dem Schütten geöffnet wird.
Besondere Verriegelungen an Gefäßdeckeln und
Manipulationen am Deckel vor dem Öffnen sind nicht
erforderlich.
Die bekannten teuren Maßnahmen, die das Vermischen von
Müllsorten beim Schütten verhindern, sind entbehrlich.
Es kann sich beim Schütten oder Kippen immer nur ein
einziger Kammerdeckel öffnen, folglich kann sich nichts
vermischen.
Das Müllsammelfahrzeug nach der Erfindung kann je nach
wechselnder Menge der anfallenden Müllsorten optimal
eingesetzt werden. Sind alle Kammern der Gefäße nahezu
voll, empfiehlt es sich, zwei Fahrzeuge nacheinander
einzusetzen. Dabei ist die bei DE-GM 86 02 949 zwingend
erforderliche, unmittelbare Folge beider Fahrzeuge
(Verhindern von Sortenvermischung) nicht nötig. Sind
die Füllungszeiten der Kammern unterschiedlich, dann
werden die Fahrzeuge mit entsprechendem zeitlichen
Abstand - z. B. von mehreren Tagen - eingesetzt.
Somit löst die Erfindung mit einem vernachlässigbar
geringem Kosten- und Arbeitsaufwand ein Problem, das
bisher nur mit großem technischen Aufwand und nur mit
unvertretbar hohen Kosten unvollkommen gelindert aber
nicht gelöst werden konnte.
Die Ansprüche 2 bis 6 kennzeichnen vorteilhafte
Weiterbildungen des Hausmüll-Sammelfahrzeugs gemäß
Anspruch 1.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen
schematisch in den Zeichnungen dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine beispielhafte
Ausführung des erfindungsgemäß verwendeten
Mehrkammergefäßes ohne Deckel,
Fig. 2 das Gefäß gemäß Fig. 1 von oben gesehen und
mit Kammerdeckeln,
Fig. 3 eine Teilseitenansicht des oberen Randes des
Gefäßes gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 4 und 5 je eine Schemadraufsicht auf die beiden
Kammerdeckel bei zwei Stellungen des
Niederhalters des Hausmüll-Sammelfahrzeuges,
Fig. 6 eine Teilschnittansicht der Klemmleiste und
des Niederhalters an der Kippeinrichtung
eines Hausmüll-Sammelfahrzeuges,
Fig. 7 den Niederhalter gemäß Fig. 6 in Draufsicht
und
Fig. 8 eine Teilansicht der Kippeinrichtung in Form
einer Kammschüttung mit Kammer- und
Klemmleiste eines Hausmüll-Sammelfahrzeuges,
schematisch, zusammen mit einem
Mehrkammergefäß gem. Fig. 1 bis 3, bei dem
der Niederhalter gemäß Fig. 6 und 7 einen
Kammerdeckel während des Kippvorganges
geschlossen hält, jedoch den anderen
Kammerdeckel aufklappbar freigibt.
Ein äußerlich an sich wie eine übliche genormte
Hausmülltonne aussehendes Mehrkammergefäß 1 ist in den
Fig. 1 bis 3 dargestellt. Ein übliches
Kunststoff-Außengefäß 2, das oben vorn einen breiten
Rand 3 und oben hinten Gelenke oder Scharniere 4 hat
sowie einen an den Ecken abgerundeten
Viereckquerschnitt aufweist, ist durch eine eingeformte
oder nachträglich eingesetzte, rechtwinklig zur
Gelenkachse verlaufende Trennwand 5 in zwei
Kammern 6, 7 aufgeteilt. Die Trennwand 5 geht
kurvenförmig in das Außengefäß 2 über, damit auch die
Kammerquerschnitte abgerundete Vierecke sind.
Anstelle des bei der Hausmülltonne üblichen, großen
Klappdeckels sind an den Scharnieren oder Gelenken 4
zwei Kammerdeckel 8 und 9 gehalten. Die Kammerdeckel 8
und 9 sind in Form und Größe den Kammern 6 und 7
angepaßt, sie haben oben Griffmulden 10 und sind an den
aneinandergrenzenden Seitenkanten mit muldenförmigen
Regenwasserablaufrinnen 11 versehen. Jeder
Kammerdeckel 8, 9 kann allein und unabhängig vom
anderen geöffnet oder geschlossen werden.
An der Unterseite hat jeder Kammerdeckel 8, 9 eine
Prallplatte 12, welche schräge, konusartig verlaufende
Flanken 13 aufweist. Die Prallplatte 12 besteht aus
dämpfendem, steif elastischen, verschleißfesten
Kunststoff. Sie dämpft Geräusche beim Kippen, zentriert
die Kammerdeckel 8 und 9 und dichtet die Kammern 6 und 7
ab.
Die Fig. 2 zeigt ein nachgerüstetes Mehrkammergefäß 1,
bei dem auf einer Gelenkachse 14 die Kammerdeckel 8, 9
aufgeschoben und durch Distanzhülsen 15 in ihrer Lage
fixiert sind.
Die Fig. 4 und 5 zeigen ein Beispiel für eine, als
Mehrkammgefäß 1 gefertigte und nicht umgerüstete
Mülltonne. Es sind in diesem Fall für jeden
Kammerdeckel 8, 9 eigene Gelenke oder Scharniere 4
bereits angeformt.
Die Fig. 4 und 5 zeigen aber auch, wie ein
blattfederartiger Niederhalter 16, der an einer
Klemmleiste 17 befestigt ist, je nach Einstellung auf
dem einen oder dem anderen Kammerdeckel 8, 9 aufliegt.
Der Niederhalter 16, der aus steifelastischem ggfs.
faserarmierten Kunststoff besteht, kann von Hand leicht
in die jeweilige Position gebracht werden, indem ein
halbschalenartiger Gleitbock 18 auf der Klemmleiste 17
verschoben und mittels Schrauben 19 fixiert wird.
Kerben oder Marken 20 in der Klemmleiste 17 erleichtern
die Einstellung.
Anstelle der Handarbeit kann auch ein nicht gezeigter
Stellantrieb die Verstellung des Niederhalters 16
durchführen.
Der Niederhalter 16 sorgt dafür, daß beim Entleeren der
Kammern 6 bzw. 7 in ein Standard-Müllsammenfahrzeug
(nicht dargestellt) immer nur eine Kammer entleert
wird. So nimmt das Fahrzeug mit seinem einzigen
Müllsammelraum und mit Kammschüttung immer nur
recyclingfähig sortierten Müll aus einer Kammer 6 bzw.
7 auf, weil der Niederhalter 16 den Kammerdeckel 8
bzw. 9 der jeweils nicht zu leerenden Kammer 6 bzw. 7
in der Geschlossenstellung hält. Wechsel der
Niederhalterposition - siehe Fig. 4 und 5 - bedeutet
dann Leerung der anderen Kammer 8 bzw. 9.
Die Fig. 8 zeigt eine Teil-Schemaansicht der
Kammschüttung des Standard-Müllsammelfahrzeuges rein
schematisch, um das Zusammenwirken des
Niederhalters 16, Klemmleiste 17 und einer
Kammleiste 21 mit dem Mehrkammergefäß 1, bzw. dessen
Kammerdeckeln 8, 9 bei der sortenreinen Entleerung
recyclingfähig sortierten Mülls zu erläutern.
Beim Hub-Kipp-Vorgang kommt die Kammleiste 21 von unten
gegen den breiten Rand 3 des Mehrkammergefäßes 1. Bevor
jedoch in Richtung Pfeil 22 gekippt wird, legt sich die
Klemmleiste 17 von oben auf den breiten Rand 3 des
Mehrkammergefäßes 1. Dabei wird der Niederhalter 16 je
nach Position auf den einen oder anderen
Kammerdeckel 8, 9 gedrückt und hält ihn geschlossen.
Während des Kippvorganges öffnet sich der andere
Kammerdeckel 8, 9 - Pfeil 23 - und der Müll fällt aus der
betreffenden Kammer 6, 7 aus.
Es ist somit durch einfache Mittel - Gleitbock 18 und
Niederhalter 16 - ein Standard-Müllsammelfahrzeug so
umzurüsten, daß es recyclingfähig sortieren Hausmüll
auch selektiv und sortenrein aus nur einer Kammer 6, 7
eines einfachen Mehrkammergefäßes 1 entleert.
Somit können in beliebigen, d. h. bedarfsabhängigen
Zeitabständen, mit ein und demselben Fahrzeug einmal
bestimmte Wertstoffe, ein andermal Restmüll entsorgt
werden.
Wenn das Mehrkammergefäß 1 mehr als zwei Kammern 6, 7
haben sollte oder muß, sind entsprechend mehr
Trennwände 5 und entsprechend mehr Kammerdeckel 8, 9
erforderlich. Außerdem braucht dann das
Standard-Müllsammelfahrzeug weitere Niederhalter 16.
Obwohl vorstehend von Standard-Müllfahrzeugen nebst
Kammschüttung die Rede ist, bei denen die Erfindung in
vorteilhafterweise einsetzbar ist, ist es aber auch
genausogut möglich, die Erfindung für andere
Müllfahrzeuge mit anderen Schüttsystemen sinngemäß
anzuwenden.
Claims (6)
1. Hausmüll-Sammelfahrzeug zum Entleeren von
Mehrkammergefäßen, die mit recyclingfähig
sortiertem Hausmüll befüllt sind, bei dem am
hinteren Ende eines ungeteilten Müllsammelraumes
wenigstens eine mechanisch angetriebene Hub- und
Kippeinrichtung für Mehrkammergefäße vorgesehen
ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Hausmüll-Sammelfahrzeug als Kippeinrichtung eine Kammschüttung aufweist, die an einer, den breiten Auflage- und Klemmrand (3) eines Mehrkammergefäßes (1) gegen eine Kammleiste (21) niederhaltenden Klemmleiste (17) seiner Kippeinrichtung, als Einrichtung zur selektiven Müllaufnahme wenigstens einen, auf der Klemmleiste (17) positionseinstellbaren Niederhalter (16) aufweist,
daß der Niederhalter (16) einen auf der Klemmleiste (17) geführten Gleitblock (18) aufweist und blattfederartig ausgebildet ist,
und daß der Niederhalter (16) bei Klemmposition der Klemmleiste (17) auf dem geschlossenen Kammerdeckel (8, 9) der nicht zu entleerenden Kammer (6, 7) mit elastischer Vorspannung auf der Oberseite auflastet.
daß das Hausmüll-Sammelfahrzeug als Kippeinrichtung eine Kammschüttung aufweist, die an einer, den breiten Auflage- und Klemmrand (3) eines Mehrkammergefäßes (1) gegen eine Kammleiste (21) niederhaltenden Klemmleiste (17) seiner Kippeinrichtung, als Einrichtung zur selektiven Müllaufnahme wenigstens einen, auf der Klemmleiste (17) positionseinstellbaren Niederhalter (16) aufweist,
daß der Niederhalter (16) einen auf der Klemmleiste (17) geführten Gleitblock (18) aufweist und blattfederartig ausgebildet ist,
und daß der Niederhalter (16) bei Klemmposition der Klemmleiste (17) auf dem geschlossenen Kammerdeckel (8, 9) der nicht zu entleerenden Kammer (6, 7) mit elastischer Vorspannung auf der Oberseite auflastet.
2. Hausmüll-Sammelfahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Niederhalter (16) als auswechselbar im
Gleitbock (18) eingespanntes Kunststoffblatt
ausgebildet ist.
3. Hausmüll-Sammelfahrzeug nach Anspruch 1 und/oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Gleitbock (18) halbschalenartig und die
Klemmleiste (17) teilumschließend ausgebildet ist
und Klemmschrauben (19) zur Positionsarretierung
aufweist.
4. Hausmüll-Sammelfahrzeug nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmleiste (17) zum selektiven Entleeren
von Mehrkammergefäßen (1) mit "n"-Kammern "n-1"
getrennt einstellbare Niederhalter (16) aufweist,
wobei "n" eine beliebige ganze Zahl bedeutet.
5. Hausmüll-Sammelfahrzeug nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Klemmleiste (17) ein Stellantrieb zur
Positionierung des Niederhalters (16) bzw. der
Niederhalter (16) vorgesehen ist.
6. Hausmüll-Sammelfahrzeug nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmleiste (17) mit Positionsmarken (20)
für die Einstellung des Niederhalters (16) bzw. der
Niederhalter versehen ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: PERSTORP PLASTIC SYSTEM DEUTSCHLAND GMBH, 19057 SC |
|
| 8381 | Inventor (new situation) |
Free format text: HOFFEND, MANFRED, 56077 KOBLENZ, DE |
|
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: PWS WASTE SYSTEMS AB, PERSTORP, SE |
|
| 8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Free format text: HENTSCHEL, P., DIPL.-ING., PAT.-ANW., 56068 KOBLENZ |
|
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |