DE4231339A1 - Vorrichtung zum Paßzentrieren und zum Paßverbinden - Google Patents
Vorrichtung zum Paßzentrieren und zum PaßverbindenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Paßzentrieren und
Paßverbinden von Teilen mittels Paßbohrungen und eines Paß
stiftes, der durch selbsthemmenden Reibschluß in den Paßbohrungen
gehalten ist.
Durch Paßverbindungen in Form von Paßstiften, die in Paßbohrungen
eingebracht werden, werden Teile von Maschinen oder Geräten
genauestens zueinander ausgerichtet, "zentriert", und/oder
unverrückbar befestigt. Es gibt Paßverbindungen, die nur zen
trieren, aber nicht befestigen. Sie gewährleisten, daß die durch
die Paßverbindung verbundenen Teile ohne weiteres getrennt werden
können, beim Zusammenfügen aber genauestens wieder in die
vorherige Paßstellung finden. Bei sowohl zentrierenden als auch
befestigenden Paßverbindungen werden durch den Paßstift die
zentrierten Teile auch kraftschlüssig zusammengehalten. Paßver
binden schließt insoweit also Paßzentrieren ein. Paßverbindungen,
die sowohl zentrieren als auch befestigen, sind darauf angelegt,
daß die paßverbundenen Teile zusammengefügt bleiben und nur
ausnahmsweise getrennt werden.
Eine geläufige zentrierende und befestigende Paßverbindung wird
meist dadurch hergestellt, daß in den genau zueinander justierten
Teilen eine durchgehende Bohrung angebracht, mit einer konischen
Reibahle kegelig aufgeweitet und in diese Bohrung ein konischer
Paßstift eingeschlagen wird. Falls diese Paßverbindung wieder
gelöst werden soll, ist dies im allgemeinen nur dadurch möglich,
daß der Paßstift von hinten herausgeschlagen wird. Wenn die
Rückseite jedoch nicht zugänglich oder die Paßbohrung nicht
durchgehend ist, ist dies nicht möglich. In diesem Falle muß der
Paßstift herausgebohrt werden.
Bei einer nur zentrierenden Paßverbindung ist der Paßstift in
einem der zu zentrierenden Teile bspw. durch Preßsitz fest
verankert, während er in das andere Teil mit einem konischen oder
zylindrischen Längsabschnitt formschlüssig lösbar eingreift.
Die Erfindung hatte sich die Aufgabe gestellt, eine Paßverbindung
zu finden, die bei gleicher Haltbarkeit wie bspw. ein kegeliger
Paßstift in kegeliger Paßbohrung leicht wieder lösbar ist, auch
wenn die Paßverbindung nicht von hinten zugänglich ist.
Sie löst diese Aufgabe durch die im Hauptanspruch genannten
Merkmale.
Paßstift und Paßbohrungen sind erfindungsgemäß mit je mindestens
einem, vorteilhafterweise mit drei, um ihren Umfang bzw. um ihre
Innenfläche verteilten und damit sektoral angeordneten Keilpro
filen versehen, die in Umfangsrichtung allmählich über eine
gedachte Zylinderfläche ansteigen und steil auf diese Zylinder
fläche abfallen. Die Keilflächen sind in dem Sinne aufeinander
abgestimmt, daß durch ihre Steigung und ihre Steigungsrichtung
bei einem Verdrehen des Paßstiftes in der Paßbohrung selbst
hemmender Reibschluß zwischen den Teilen bewirkt wird, durch den
sowohl ein unbeabsichtigtes Zurückdrehen und damit Lösen der
Verbindung als auch ein axiales Herausziehen des Paßstiftes aus
der Paßbohrung verhindert wird.
Dies wird gemäß Anspruch 3 in Abhängigkeit von dem Material, aus
dem die miteinander in Wirkverbindung tretenden Keilprofile
bestehen, bei Steigungswinkeln zwischen 1 : 50 und 1 : 100 erreicht,
in manchen Fällen auch bis zu 1 : 10 bzw. 1 : 200. Die Steigung, die
in einem bestimmten Anwendungsfall der Erfindung eingesetzt wird,
hängt u. a. von dem Material ab, aus dem der Paßstift gefertigt
bzw. in das die Paßbohrungen eingebracht sind, ob die Verbindung
leicht oder nur in Ausnahmefällen löslich sein soll usw.
Als besonders vorteilhaft für eine sichere, vor allem rüttelfeste
Selbsthemmung hat sich erwiesen, wenn die Keilprofile sich nicht
nur in Linien berühren, sondern auf einem möglichst großen Teil
ihrer Fläche aneinanderliegen. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn die Steigung der Keilprofile gemäß Anspruch 4 einer
logarithmischen Kurve folgt. In vielen Anwendungsfällen wird
diese flächige Anlage jedoch in ausreichender Annäherung auch mit
Keilprofilen erreicht, die bspw. gemäß Anspruch 5 dem Mantel
eines Kreiszylinders entsprechen, da die Elastizität des Materi
als eine Verformung in dem Sinne zuläßt, daß auch in dieser
Ausführungsform flächige Anlage der Keilprofilflächen aneinander
eintritt.
Die Anordnung von drei zusammenwirkenden Paarungen von Nocken und
Nuten auf dem Paßstift und in den Paßbohrungen gemäß Anspruch 6
gewährleistet optimale Zentrierwirkung.
Um ein sicheres Halten der Verbindung zu gewährleisten, erfolgt
das Verdrehen des Paßstiftes in der Paßbohrung stets mit höherem
Moment als jenem, von dem durch Ausprobieren oder Berechnen
bekannt ist, daß es zu einem selbständigen Lösen der Verbindung
führen kann. Wenn also bspw. bekannt ist, daß der Grenzwert für
das Halten bzw. das Lösen einer Verbindung ein Moment beim
Verdrehen von 20 Nm ist, wird die Verbindung mit einem Moment von
mindestens 25 Nm hergestellt werden. Sie kann dann mit etwa
gleich hohem Moment in der Gegenrichtung wieder gelöst werden.
In den Figuren der Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 und 2 Querschnitte durch Paßstift und Paßbohrung in
Füge- bzw. in Befestigungsstellung;
Fig. 3 bis 5 Längsschnitte durch drei unterschiedliche
Ausführungsformen von Paßverbindungen;
Fig. 6 den Längsschnitt durch eine Dübel-Paßverbindung;
Fig. 7 den Längsschnitt durch eine andere Ausführung einer
Dübel -Paßverbindung;
Fig. 8 und 9 Querschnitte durch eine Einrichtung zum Begrenzer
des Drehwinkels in zwei unterschiedlichen Stellungen.
In den Fig. 1 und 2 ist das Prinzip des Zusammenwirkens von
Paßstift und Paßbohrungen zum Herstellen des selbsthemmenden
Reibschlusses zwischen Paßstift und Paßbohrungen erläutert.
Die erfindungsgemäße Einrichtung weist einen Paßstift 1 und in
einem Körper 3 angeordnete Paßbohrungen 2 auf. Mindestens in
einem Bereich, in dem der Paßstift 1 und die Paßbohrungen 2
miteinander in Wirkverbindung treten, weist der Paßstift 1 über
einer gedachten Zylinderfläche 4 mehrere, in der dargestellten
Ausführungsform drei, diese Zylinderfläche überragende Nocken 5
auf, deren positiv gekrümmte Rückenflächen 6 flach ansteigen und
von ihrem höchsten Punkt steil zum tiefsten Punkt des benach
barten Nockens bzw. auf die Zylinderfläche 4 abfallen. Sie bilden
so ein konvexes Keilprofil.
Entsprechend weisen die Paßbohrungen 2 unter einer gedachten
Zylinderfläche 7 drei Nuten 8 auf, deren negativ gekrümmte
Kehlflächen 9 flach abfallen und von ihrem tiefsten Punkt steil
zum höchsten Punkt der benachbarten Nut bzw. auf die Zylinder
fläche 7 ansteigen. Sie bilden so ein konkaves Keilprofil.
Die Rückenflächen 6 der Nocken 5 und die Kehlflächen 9 der Nuten
8 folgen im Idealfall dem Verlauf einer logarithmischen Kurve,
mit anderen Worten, ihre Steigung ist in allen Punkten entlang
ihres Verlaufes gleich und gleichbleibend.
Um den Paßstift 1 in die Paßbohrungen 2 fügen zu können, ist
zwischen ihnen ein Spalt 10 vorgesehen, der durch entsprechend
unterschiedlichen Abstand der Rückenflächen 6 der Nocken 5 bzw.
der Kehlflächen 9 der Nuten 8 von der Längsachse 11 des Paß
stiftes und der Paßbohrungen gebildet wird. Auch in diesen
Fällen, in denen die Steigung der Rückenflächen und der Kehlflä
chen nicht mehr exakt einer logarithmischen Kurve folgen, wird
jedoch flächige Anlage erreicht, da die Elastizität des Materials
der Nocken 5 und der Nuten 8 bei der auftretenden Flächenpressung
eine Verformung in dem notwendigen Ausmaß erlaubt.
Die Breite des Spaltes 10 ist gering, jedenfalls wesentlich ge
ringer als die Differenz zwischen dem Abstand des höchsten
Punktes einer Rückenfläche 6 eines Nockens 5 und dem Abstand des
höchsten Punktes der Kehlfläche einer Nut 8 von der Längsachse 11
des Stiftes 1 bzw. der Paßbohrungen 2, um den Drehwinkel bis zur
Anlage der Rückenflächen und der Kehlflächen und den damit
verbundenen Verlust an wirksamer Anlagefläche gering zu halten.
Der Spalt 10 bestimmt neben der Steigung der Keilprofile und der
Anzahl von Nocken 5 bzw. Nuten 8 am Umfang von Paßstift 1 und
Paßbohrungen 2 auch das radiale Maß, um das sich Nuten und Nocken
in Umfangsrichtung betrachtet überdecken und das wesentlich die
Möglichkeit des "Überspringens" von Nuten und Nocken beim Her
stellen des Reibschlusses bestimmt. Wenn diese Möglichkeit des
Überspringens nicht - etwa als Sicherung gegen Abdrehen des
Paßstiftes - gewollt ist, darf ein auch von der Elastizität des
Materials der Nocken und Nuten abhängiges Maß der Überdeckung
nicht unterschritten werden.
Um den Paßstift 1 und den die Paßbohrungen 2 enthaltenden Körper
3 fest miteinander zu verbinden, werden die beiden Teile in einer
zweiphasigen Einrenkbewegung miteinander in Wirkverbindung
gebracht. Zunächst wird in der in Fig. 1 dargestellten
Fügestellung, in der die Nocken 5 des Paßstiftes 1 und die Nuten
8 der Paßbohrungen 2 miteinander fluchten, der Paßstift axial
auf die vorgesehene Länge in die Paßbohrungen gesteckt. Dann wird
der Paßstift 1 im Uhrzeigersinn verdreht. Dadurch vermindert sich
der Abstand zwischen den Rückenflächen 6 der Nocken 5 des Paß
stiftes 1 und den Kehlflächen 9 der Nuten 8 der Paßbohrungen 2,
bis alle drei Keilprofile jeweils paarweise aneinanderliegen.
Wenn dies der Fall ist, sind Paßstift 1 und Paßbohrungen 2
infolge der 3-Zahl der Keilprofile genau und spielfrei zueinander
zentriert. Beim Weiterdrehen in die in Fig. 2 dargestellte
Befestigungsstellung werden die Keilprofile bzw. die sie enthal
tenden Teile elastisch verformt, wodurch sich der Paßstift 1 in
den Paßbohrungen 2 selbsthemmend verklemmt, so daß eine feste,
aber auch wieder lösbare Verbindung zwischen dem Paßstift 1 und
einem die Paßbohrung 2 enthaltenden Körper 3 erfolgt.
Der Winkel, über den dieses Verdrehen erfolgt, hängt vom Spalt 10
zwischen Paßstift 1 und Paßbohrungen 2, von der Elastizität des
Materials, aus dem die Keilprofile bestehen, vom aufgewendeten
Moment, von der Steigung und der Anzahl von Nocken und Nuten um
den Umfang von Paßstift und Paßbohrungen und ggf. von weiteren
Faktoren ab. Die Verbindung weist einen flachen Momentverlauf
über den Drehwinkel auf, so daß das erreichte Lastmoment, wenn
Reibschluß hergestellt ist, bei Abweichungen vom vorgesehenen
Drehwinkel nicht wesentlich vom vorgesehenen Wert abweicht.
Fig. 3 zeigt eine nach diesem Prinzip wirkende Vorrichtung zum
Paßzentrieren und Paßverbinden zweier den Körper 3 der Fig. 1
und 2 konkretisierender Teile 12 und 13. Die konkaven Keilprofile
der Paßbohrungen 2 in den hier als Platten dargestellten Teilen
12 und 13 sind gleich, d. h. sie stimmen hinsichtlich ihrer
Nockenzahl, Steigung, Steigungsrichtung, Winkelstellung der
Keilprofile usw. überein. Sie können in den in die gewünschte,
durch den Paßstift unverrückbar zu sichernde Position gebrachten
und dort bspw. mittels Verschraubungen in bekannter und daher
hier nicht dargestellter Weise kraftschlüssig gehaltenen Teile
12, 13 durch Einbringen einer sich durch beide Teile erstrecken
den, zunächst zylindrischen Bohrung und anschließendes Räumen der
Keilprofile mittels einer entsprechenden Keilprofil-Räumnadel
hergestellt werden. Alternativ können die Paßbohrungen auch bei
der Bearbeitung der Teile 12, 13 auf NC-Maschinen paßgenau
gefertigt, insbesondere gefräst werden. Auch Fertigungsverfahren
wie Drücken oder Fließpressen sind einsetzbar.
Der Paßstift 1 weist über seine Länge durchgehend entsprechendes
konvexes Keilprofil auf. Er wird zweckmäßigerweise durch Profil
ziehen des konvexen Keilprofils auf Stangenmaterial und Ablängen
der Stifte hergestellt.
Zum Paßzentrieren der beiden Teile 12 und 13 wird der Paßstift 1
in die Paßbohrungen 2 der annähernd richtig positionierten Teile
12, 13 gesteckt und mittels eines Schraubendrehers am Schlitz 14
gedreht. Durch das damit bewirkte Aneinandergleiten der Keilpro
file am Paßstift 1 und in den Paßbohrungen 2 der Teile 12, 13
werden diese Teile in die genaue Paßstellung gezogen, m.a.W.
paßzentriert. Beim weiteren Verdrehen erfolgt das Paßverbinden,
wobei der Paßstift 1 mit jedem der Teile 12, 13 in selbsthemmen
den Reibschluß kommt und damit sich selbst in diesen Teilen und
damit indirekt auch die Teile aneinander befestigt.
Das Verdrehen des Paßstiftes 1 in den Paßbohrungen 2 erfolgt mit
einem Drehwerkzeug, für dessen Angriff der Paßstift eingerichtet
ist: gemäß Fig. 3 mit einem Schlitz 14 für einen Schraubendreher
oder wie im folgenden dargestellt mit einem Innensechskant für
einen Imbusschlüssel oder mit einem Sechskant oder mit zwei
Schlüsselflächen für einen Maulschlüssel.
Fig. 4 zeigt eine Paßverbindung, bei der der Paßstift 1′ nicht
von hinten zugänglich ist und bei der ein geläufiger Paßstift von
dort nicht entfernt werden könnte. Die Paßbohrung 2 ist im Teil
13 als Sackloch ausgeführt. Der selbsthemmende Reibschluß des in
gleicher Weise wie vorstehend beschrieben paßzentrierenden und
paßverbindenden Paßstiftes 1′ in den Paßbohrungen 2 der beiden
Teile 12 und 13 kann durch Zurückdrehen an einem Sechskant 15
entgegen der Befestigungsrichtung aufgehoben und der Paßstift
entnommen werden.
Fig. 5 zeigt einen nur zum Paßzentrieren bestimmten Paßstift 1′′,
der nur auf seinem zur Aufnahme im Teil 13 bestimmten Längsab
schnitt konvexes Keilprofil aufweist, an seinem zur Aufnahme im
Teil 12 bestimmten Längsabschnitt jedoch zylindrisch oder schwach
kegelig mit gegen das Stiftende abnehmendem Durchmesser ist.
Entsprechend weist nur das Teil 13 konvexes Keilprofil auf,
während das Teil 12 eine allerdings paßgenaue zylindrische bzw.
kegelige Bohrung 16 besitzt.
Der Paßstift 1′′ der Fig. 5 wird in der bereits mehrfach geschil
derten Weise mittels der Keilprofile am Paßstift und im Teil 13
durch Reibschluß in diesem Teil befestigt. Er ragt hierzu nach
hinten aus dem Teil 13 heraus und kann in diesem Bereich mittels
eines Werkzeuges, das ebenfalls mit entsprechendem Keilprofil
versehen ist, in Reibschluß mit der Paßbohrung 2 im Teil 13
gebracht werden. Das Teil 12 kann dann in genau zentrierter
Position mit seiner Paßbohrung 16 auf den über das Teil 13
überstehenden zylindrischen oder kegeligen Zapfen des Paßstiftes
1′′ aufgesteckt werden.
Wenn beide Teile 12 und 13 nicht für das Anbringen des konkaven
Keilprofils geeignet sind, kann eine Dübel-Paßverbindung gemäß
Fig. 6 eingesetzt werden. Diese Dübel-Paßverbindung weist eine
Paß-Dübelhülse 17 auf, die außen zylindrisch ist und in zylin
drische Paßbohrungen 16 der Teile 12 und 13 eingesetzt wird. Die
Paß-Dübelhülse 17 weist auf ihrer Innenfläche das konkave Keil
profil auf. Der zugehörige Dübel-Paßkern 18 ist auf seiner
Mantelfläche mit dem konvexen Keilprofil versehen. Er weist
mindestens an einem Ende Angriffsflächen wie einen Innensechskant
19 für ein Drehwerkzeug wie einen Imbusschlüssel auf, an dem er
in der Paß-Dübelhülse 17 zum Herstellen selbsthemmenden Reib
schlusses zwischen Dübel-Paßstift 18 und Paß-Dübelhülse 17
verdreht werden kann. Hierbei wird die Paß-Dübelhülse 17 ela
stisch soweit aufgeweitet, daß sie sich mit ihrer Außenfläche im
Preßsitz an die eng tolerierten Paßbohrungen 16 in den Teilen 12
und 13 anlegt und damit Reibschluß auch zwischen der Paß-Dübel
hülse und den Paßbohrungen bewirkt.
Der Außendurchmesser der Paß-Dübelhülse 17 und der Innendurch
messer der Paßbohrung 16 können bspw. durch Schleifen so eng
toleriert werden, daß das Aufweiten der Paß-Dübelhülse 17 allein
durch elastische Verformung ausreicht, den Paßsitz zwischen
Paß-Dübelhülse und Paßbohrung herbeizuführen. Bei größeren
Toleranzen kann die Paß-Dübelhülse über einen Teil ihrer Länge
mit achsparallelen Schlitzen versehen sein, die ein stärkeres
Aufweiten zum Überbrücken größerer Toleranzen zuläßt.
Die Vorrichtung der Fig. 6 ist zum Paßverbinden geeignet. In
einer Ausführungsform nur zum Paßzentrieren gemäß Fig. 7 er
streckt sich der Dübel-Paßstift 18 nur über denjenigen Längsbe
reich der Paß-Dübelhülse 17, in dem diese aufgeweitet werden
soll. In dem darüber liegenden Bereich bleibt ihr Außendurchmes
ser unverändert. Dadurch wird in diesem Bereich kein Reibschluß
oder Preßsitz hergestellt und das Teil 12 kann abgezogen und
aufgesteckt werden.
Alternativ könnten die Keilprofile in der Paß-Dübelhülse 17
und/oder am Dübel-Paßstift 18 in nicht dargestellter Weise auf
denjenigen Längsbereich von Paß-Dübelhülse und Dübel-Paßstift
beschränkt werden, mit dem die Paß-Dübelhülse in dasjenige Teil
12 bzw. 13 eingreift, in dem der Dübel-Paßstift befestigt werden
soll.
Eine Einrichtung zum Begrenzen des Drehwinkels beim Herstellen
des Reibschlusses zeigen die Fig. 8 und 9. Hier ist der Paßstift
1 mit mindestens einer, im dargestellten Ausführungsbeispiel mit
drei achsparallelen Federn 20 versehen, die in entsprechende
Nuten 21 der Paßbohrung 2 eingreifen. Dabei ist die Breite der
Nuten 21 so gewählt, daß die Federn 20 sich in den Nuten um eine,
dem maximal zulässigen Drehwinkel entsprechende Distanz in
Umfangsrichtung bewegen können. Die gegenseitige Lage von Federn
20 und Nuten 21 ist so, daß der Bewegungsweg ausgehend von der
Fügestellung zur Verfügung steht.
Fig. 8 zeigt die Fügestellung, in der der Paßstift 1 in die
Paßbohrung 2 eingeführt wird. Die Federn 20 liegen an einer
Flanke der Nuten 21 an. Fig. 9 zeigt die Lage nach dem Verdrehen
in Pfeilrichtung: die Federn 20 liegen nun an den anderen Flanken
der Nuten 21 an und verhindern ein weiteres Verdrehen.
Bezugszahlenliste
1 Paßstift
2 Paßbohrungen
3 Körper
4 Zylinderfläche
5 Nocken
6 Rückenfläche
7 Zylinderfläche
8 Nut
9 Kehlfläche
10 Spalt
11 Längsachse
12 Teil
13 Teil
14 Schlitz
15 Sechskant
16 Paßbohrung
17 Paß-Dübelhülse
18 Dübel-Paßstift
19 Innensechskant
20 Feder
21 Nut
2 Paßbohrungen
3 Körper
4 Zylinderfläche
5 Nocken
6 Rückenfläche
7 Zylinderfläche
8 Nut
9 Kehlfläche
10 Spalt
11 Längsachse
12 Teil
13 Teil
14 Schlitz
15 Sechskant
16 Paßbohrung
17 Paß-Dübelhülse
18 Dübel-Paßstift
19 Innensechskant
20 Feder
21 Nut
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Paßzentrieren und Paßverbinden von Teilen
mittels Paßbohrungen und eines Paßstiftes, der durch selbsthem
menden Reibschluß in den Paßbohrungen gehalten ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Paßstift (1, 1′, 1′′, 18) mindestens einen, eine gedachte Zylinderfläche (4) radial überragenden Nocken (5) und die Paß bohrungen (2) mindestens eine, gegenüber einer gedachten Zylin derfläche (7) radial vertiefte Nut (8) aufweisen, die jeweils ein aufeinander abgestimmtes, nur in einer Richtung ansteigendes Keilprofil mit einer positiv gekrümmten Rückenfläche (6) am Nocken (konvexes Keilprofil) bzw. mit einer negativ gekrümmten Kehlfläche (9) an der Nut (konkaves Keilprofil) aufweisen und zum Verbinden die Keilprofile mittels einer zweiphasigen Einrenkbewegung miteinander in selbsthemmenden Reibschluß bringbar sind,
bei der zunächst in einer Steckphase der Paßstift mit zueinander in Umfangsrichtung ausgerichteten Keilprofilen des Paßstiftes und der Paßbohrungen bis zur gewünschten Einstecktiefe in die Paß bohrungen eingeführt wird, wobei zwischen den Keilprofilen ein Spalt (10) besteht,
und dann in einer Drehphase zwischen Paßstift und Paßbohrung entgegen der Steigung der Keilprofile die negativ gekrümmten Kehlflächen der Nuten an die positiv gekrümmten Rückenflächen der Nocken zur Anlage gebracht werden.
der Paßstift (1, 1′, 1′′, 18) mindestens einen, eine gedachte Zylinderfläche (4) radial überragenden Nocken (5) und die Paß bohrungen (2) mindestens eine, gegenüber einer gedachten Zylin derfläche (7) radial vertiefte Nut (8) aufweisen, die jeweils ein aufeinander abgestimmtes, nur in einer Richtung ansteigendes Keilprofil mit einer positiv gekrümmten Rückenfläche (6) am Nocken (konvexes Keilprofil) bzw. mit einer negativ gekrümmten Kehlfläche (9) an der Nut (konkaves Keilprofil) aufweisen und zum Verbinden die Keilprofile mittels einer zweiphasigen Einrenkbewegung miteinander in selbsthemmenden Reibschluß bringbar sind,
bei der zunächst in einer Steckphase der Paßstift mit zueinander in Umfangsrichtung ausgerichteten Keilprofilen des Paßstiftes und der Paßbohrungen bis zur gewünschten Einstecktiefe in die Paß bohrungen eingeführt wird, wobei zwischen den Keilprofilen ein Spalt (10) besteht,
und dann in einer Drehphase zwischen Paßstift und Paßbohrung entgegen der Steigung der Keilprofile die negativ gekrümmten Kehlflächen der Nuten an die positiv gekrümmten Rückenflächen der Nocken zur Anlage gebracht werden.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
konvexen und konkaven Keilprofile sich sektorartig wenigstens
über axiale Abschnitte des Paßstiftes (1, 1′, 1′′, 18) bzw. der
Paßbohrungen (2) erstrecken.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steigung der konvexen Keilprofile bzw. konkaven Keilprofile
zwischen 1 : 10 und 1 : 200 liegt, vorzugsweise zwischen 1 : 50 und
1 : 100.
4. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die positiv gekrümmten Rückenflächen (6) der Nocken (5) und die
negativ gekrümmten Kehlflächen (9) der Nuten (8) im wesentlichen
dem Verlauf einer logarithmischen Spirale bezüglich der Achse
(11) des Paßstiftes (1) bzw. der Paßbohrungen (2) folgen.
5. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die positiv gekrümmten Rückenflächen (6) der Nocken (5) und die
negativ gekrümmten Kehlflächen (9) der Nuten (8) durch einen oder
mehrere Krümmungskreise erzeugt sind, die gegenüber der Achse
(11) des Paßstiftes (1) bzw. der Paßbohrung (2) versetzte Kreis
mittelpunkte aufweisen.
6. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Paßstift (1, 1′, 1′′, 18) und die
Paßbohrungen (2) jeweils drei, paarweise miteinander zusammen
wirkende konvexe bzw. konkave Keilprofile aufweisen.
7. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Paßstift (1, 1′, 1′′, 18) an einem
Ende eine Einrichtung (14, 15, 19) zum Angriff eines Drehwerk
zeuges, wie eines Maulschlüssels, eines Innensechskants, eines
Schraubendrehers od. dgl. besitzt.
8. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Keilprofile auf der Mantelfläche
eines Dübel-Paßstiftes (18) und auf der Innenfläche einer auf
weitbaren Paß-Dübelhülse (17) angeordnet sind, die in zylin
drischen Paßbohrungen (16) verankerbar ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Paß-Dübelhülse (17) mehrfach parallel zu ihrer Achse geschlitzt
ist.
10. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Paßstift (1, 1′, 1′′, 18) oder die
Paß-Dübelhülse (17) auf demjenigen Längsteilbereich, der in das
Teil (13) ragt, in dem der Paßstift bzw. die Paß-Dübelhülse
befestigt werden soll, mit konvexem Keilprofil versehen und auf
demjenigen Längsteilbereich, der in ein zu zentrierendes Teil
(12) ragt, zylindrisch oder kegelig ist.
11. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Paßstift (1, 1′, 1′′, 18) oder die
Paßbohrung (2) bzw. die Dübel-Paßhülse (17) mindestens eine
achsparallele, in eine Nut (21) im jeweils komplementären Teil
eingreifende Feder (20) aufweist, wobei die Nut eine Breite
besitzt, die dem maximal zulässigen Verdrehwinkel des Paßstiftes
zuzüglich der Breite der Feder entspricht.
Priority Applications (12)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4231339A DE4231339C2 (de) | 1992-09-18 | 1992-09-18 | Vorrichtung zum Paßzentrieren und Paßverbinden von Teilen |
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