DE1085721B - Klemmverbindung - Google Patents
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung betrifft Verbindungen, die aus einem mit Schraubgewinde versehenen Teil, wie Mutter,
Bolzen od. ä., und einem Halteteil dazu bestehen, welches in einer dünnen Wandung befestigt werden
soll, von der nur die Außenseite zugänglich ist. Das Halteteil, in dem das mit Schraubgewinde versehene
Teil aufgenommen wird, wird in eine Öffnung der Wandung eingeschoben, um das mit Schraubgewinde
versehene Teil auf die nicht zugängliche innere Wandseite zu bringen, worauf beim Zusammenschrauben
des mit Schraubgewinde versehenen Teiles mit einem anderen, mit diesem zusammenarbeitenden Teil ein
hinter der Wandung liegendes Teil des Halteteiles so verformt wird, daß diese Wandung zwischen dem hinteren
Teil und dem vorderen Teil des Halteteiles eingeklemmt wird. Zu diesem Zweck ist das Halteteil mit
einem Flansch od. dgl. zur Anlage auf der Vorderkante des Befestigungsloches versehen. Solche Verbindungen
sind nützlich zum Befestigen von zusätzlichen Teilen, wie Schmuckverkleidungen an bereits
fertigen Konstruktionen, deren Auseinandernehmen unverhältnismäßig teuer oder gar unmöglich wäre.
Es sind bereits ähnliche Verbindungen bekannt, bei denen die Mutter in einer korbartigen Hülse untergebracht
ist und die Hülse mit der Mutter ohne den Schraubenbolzen durch die größere Öffnung der unteren
Platte hindurchgesteckt werden kann. Bei diesen bekannten Verbindungen muß aber in dem korbartigen
Käfig zusätzlich ein Gummirohr angeordnet werden, das sich beim Anziehen der Mutter so zusammendrückt,
daß eine Wulst entsteht, durch die allein die Klemmwirkung bedingt ist. Eine solche Klemmverbindung
kann deshalb aber nur eine begrenzte Festigkeit aufweisen.
Im übrigen sind auch verformbare Längsansätze an Haltegliedern von Sehraub-Klemmverbindungen in
verschiedenen Ausführungsformen bekannt, die aber alle für die Zwecke der Erfindung nicht geeignet sind.
Darüber hinaus sind auch schon solche Schraub-Klemmverbindungen bekanntgeworden, bei denen das
mit verformbaren Längsteilen versehene Halteteil nur durch die Löcher der zu verbindenden Platten gesteckt
werden kann, wenn es vorher auf dem zugehörigen Schraubenbolzen aufgeschraubt wurde.
Man ist bei der Anwendung dieser Verbindungen also gezwungen, zunächst die beiden zu verbindenden
Platten mit den Bohrlöchern fluchtend aufeinanderzulegen und die Löcher beide so groß zu machen, daß
das Halteteil durch beide Löcher hindurchgeführt werden kann. Die obere der zu verbindenden Platten
muß daher eine größer als üblich auszubildende Öffnung haben, so daß man nur Spezialschraubenbolzen
mit einem erweiterten Bund verwenden kann, wenn man eine gegenseitige Verschiebung der Platten durch
Klemmverbindung
Anmelder:
Aerocessoires Simmonds,
Levallois-Perret, Seine (Frankreich)
Levallois-Perret, Seine (Frankreich)
Vertreter: Dipl.-Ing. R. Müller-Börner, Patentanwalt,
Berlin-Dahlem, Podbielskiallee 68
Beanspruchte Priorität:
Frankreich vom 28. September 1953
Frankreich vom 28. September 1953
Maximalen Viger, Crosnes, Seine-et-Oise,
und Andre Louis Varon, Paris (Frankreich),
sind als Erfinder genannt worden
das Spiel des Schraubenbolzens in dem Loch der oberen Platte vermeiden will.
Ähnliche bekannte Verbindungen arbeiten sehr unsicher, weil bei ihnen keine Möglichkeit zur zuverlässigen
Verhinderung eines Mitdrehens des Halteteiles beim Anziehen der Schraube vorgesehen ist.
Schließlich sind auch noch vielteilige, kostspielig herzustellende Schraubverbindungen bekanntgeworden,
bei denen die Mutter ersetzende schwenkbare, an ihren inneren Schenkeln mit kurzen Gewindeteilstücken versehene
Winkelhebel, die in dem Halteglied schwenkbar gelagert sind, beim Einsetzen des Schraubenbolzens
so geschwenkt werden, daß ihre äußeren Schenkel sich von hinten gegen die zu verbindenden Platten legen
und ihre inneren Schenkel mit dem darauf befindlichen Gewinde am Gewinde des Schraubenbolzens anliegend
als Mutter wirken. Solche Verbindungen können aber, von ihrem hohen Preis ganz abgesehen, wegen der
nur auf einem Teil des Bolzenumfangs von diesem erfaßten schmalen Gewindestücke keinen ausreichenden
Ersatz für aus Schraube und normal ausgebildeter, den Bolzen rings umschließender Mutter bestehende
Verbindungen bieten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindung
der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die eine allgemein zylindrische Form aufweist und in
ein gewöhnliches rundes Loch eingelassen werden kann, welches in die Befestigungswand ohne Verwendung
irgendwelcher Spezialwerkzeuge gebohrt werden kann, wobei die Verbindung so ausgebildet ist, daß
sich das Halteteil beim Einschrauben des Bolzens in die Mutter (oder umgekehrt) auch vor seiner Verformung
in dem Loch nicht drehen kann.
009 567/174
Zu diesem Zweck ist die den Gegenstand der Erfindung
bildende Klemmverbindung, die aus einer Schraube und einer Mutter besteht, die in einem durch
eine runde öffnung in einem der zu verbindenden Teile einzusteckenden Käfig längsverschiebbar gelagert
ist, in der Weise ausgebildet, daß die im Käfig gelagerte, zylindrische Mutter bzw. der Schraubenkopf
wenigstens eine abgeschrägte Stirnfläche sowie zwei diametral gegenüberliegende Längsnuten auf dem
Außenumfang hat, während der Käfig aus einem ringförmigen Bodenteil und zwei in die Längsnuten der
Mutter bzw. des Schraubenkopfes passenden und in je einem halbkreisförmig gebogenen Querstreifen
endenden Längsstegen besteht, wobei die Querstreifen einen sich gegen die eine Wand des zu verbindenden
Teils anlegenden radialen Flansch sowie zum Bodenteil hin gerichtete zungenartige Ansätze haben, die
durch die abgeschrägte Stirnfläche der zwischen ihnen und dem Bodenteil befindlichen Mutter bzw. des
Schraubenkopfes beim Anziehen radial verformt und gegen die andere Wand des zu verbindenden Teils
gedruckt werden. Dadurch, daß das Halteteil über
seine ganze Länge diametral geschlitzt ist, kann das Befestigungsloch mit einem Durchmesser gebohrt
werden, der etwas größer ist als der allgemeine äußere Durchmesser des Halteteiles, wobei der Spielraum
dann leicht durch geringfügiges Öffnen des Schlitzes des Halteteiles ausgeglichen werden kann. Diese Einrichtung
bietet den weiteren Vorteil, daß das mit Schraubgewinde versehene Teil leichter in das Halteteil
eingeführt werden kann. Außerdem läßt sich diese Anordnung auf einfache Weise durch Ausschneiden
des Halteteiles aus einer Metallplatte herstellen. Sie eignet sich daher gut für ein vollautomatisches Fertigungsverfahren,
daß ausschließlich aus äußerst einfachen Schneid- und Faltvorgängen besteht. Ein
weiterer Vorteil dieser Einrichtung ist es, daß ein geringer Spielraum zwischen der Lochwandung und
dem Halteteil das Einsetzen des letzteren von Hand ermöglicht.
Weitere Einzelheiten und deren Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, wobei die
Zeichnungen nur zum Zwecke der Veranschaulichung und nicht zur Abgrenzung der Erfindung dienen sollen.
Es zeigt
Fig. 1 die Einzelteile der Klemmverbindung gemäß der Erfindung, und zwar einen Teil der Platte, auf
der die Verbindung befestigt werden soll, das als Käfig ausgebildete Halteteil, die Mutter, das zu befestigende
Plattenteil und den mit der Mutter zusammenarbeitenden Bolzen,
Fig. 2 eine Seitenansicht des in einem Loch einer Platte angebrachten Käfigs mit eingelegter Mutter,
Fig. 3 einen axialen Schnitt der Anordnung nach Fig. 2,
Fig. 4 die fertige Verbindung nach Einschrauben des Bolzens in die Mutter während einer ersten Verformungsphase
der Halteansätze,
Fig. 5 einen axialen Schnitt der Gesamtanordnung nach Fig. 4,
Fig. 6 eine Ansicht ähnlich Fig. 4 im Endzustand, wobei der Bolzen fest in der Mutter angezogen ist,
Fig. 7 einen axialen Schnitt der Gesamtanordnung nach Fig. 6,
Fig. 8 einen axialen Schnitt einer anderen Ausführungsform, in der der Kopf eines Bolzens im Käfig
untergebracht ist,
Fig. 9 eine Ansicht teils im Schnitt, teils in Seitenansicht
der Ausführungsform nach Fig. 8, nachdem die Mutter auf dem Bolzen angezogen ist, und
Fig. 10 einen axialen Schnitt einer Abänderung der
Ausführungsform nach Fig. 8 und 9, in der der Bolzen mit einer axialen Bohrung zur Verbindung beider
Seiten der Befestigungswandung versehen ist, wobei noch eine Dichtung vor dem Käfig vorgesehen ist.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist das Halteteil (Käfig) der Verbindung gemäß der Erfindung aus einem Stück
dünnen Metalls gefertigt, welches aus einem Metallblech so ausgeschnitten und so gefaltet ist, daß es die
ίο Form eines allgemein zylindrischen und rohrförmigen
Käfigs mit einem in der in Fig. 1 bis 7 gezeigten Ausführungsform ringförmigen Bodenteil 1 für die Aufnahme
eines Bolzens α durch eine kreisförmige Öffnung 7 hindurch aufweist. Das Bodenteil 1 ist durch
zwei sich diametral gegenüberliegende Längsstege 2 mit zwei halbkreisförmigen Querstreifen 3 verbunden,
die ein Aufliegen des Käfigs auf der äußeren Kante des in Fig. 1 mit e bezeichneten Plattenteiles gestatten.
An jedem Querstreifen 3 sind durch Schlitze 5
ao mehrere zungenartige Ansätze 4 (zwei im gezeigten Beispiel) gebildet, die sich parallel zu den Längsstegen
2 erstrecken. Durch gegenüberliegende Längsschlitze 8 sind die Querstreifen 3 voneinander getrennt.
Die Ansätze 4 bilden den verformbaren Teil des Halteteiles. An ihren freien Enden sind sie von kreisförmigen
Kanten 9 begrenzt, auf deren innere Begrenzungslinie die abgeschrägte Stirnfläche 10 des mit
Schraubgewinde versehenen Teiles der Verbindung wirkt, wie später erklärt wird. Im in Fig. 1 bis 7 gezeigten
Beispiel ist das mit Schraubgewinde versehene Teil eine zylindrische Mutter c mit Innengewinde 11.
Am Außenumfang der Mutter sind zwei sich diametral gegenüberliegende Längsnuten 12 für die Aufnahme
der Längsstege 2 eingearbeitet, die eine axiale Führung mit freiem Sitz der Mutter längs dieser Stege gewährleisten.
Der äußere Durchmesser der Mutter c liegt zwischen dem inneren und äußeren Durchmesser der
Längsstege 2, so daß die Mutter nicht über den Käfig nach außen vorsteht und doch sicher durch die Längsstege
2 geführt wird. Ferner sollte der Durchmesser der Mutter ausreichend größer als der innere Durchmesser
des Käfigs gewählt werden, um einen sicheren Eingriff zwischen der Stirnfläche 10 und den Kanten 9
der Ansätze zu gewährleisten. Um einen freien gleitenden
Sitz zu gewährleisten, ist der Durchmesser am Boden der NutenJL2 geringfügig kleiner als der Innendurchmgsser^des
Käfigs an den Längsstegen 2. Außerdem ist der axiale Abstand - zwischen den freien
Enden 9 der Ansätze 4 und dem Boden 1 des Käfigs d erheblich größer als die axiale Länge der Mutter c,
um eine gewisse axiale Bewegungsfreiheit der Mutter im Käfig zu ermöglichen.
Im gezeigten Beispiel ist an der gegenüberliegenden Kante der Mutter c eine zweite Abschrägung 13
(s. Fig. 4 und 6) ähnlich der und symmetrisch zur obenerwähnten abgeschrägten Stirnkante 10 vorgesehen,
und das ringförmige Bodenteil 1 hat die Form eines abgestumpften Kegels bekommen, wie es näher
in Fig. 2 bis 7 gezeigt ist. Die zweite Abschrägung 13 soll die Mutter c zentrieren, wenn diese unter der beim
Einsetzen des Bolzens α in die Mutter ausgeübten axialen Kraft gegen den Boden 1 gedrückt wird. Es
ist ersichtlich, daß dieses Zentrieren das Einsetzen des Bolzens in die Mutter wesentlich erleichtert.
Vor Herstellung der Klemmverbindung wird das zu haltende, mit Gewinde versehene Teil ·—· die Mutter c
in Fig. 1 — in den Käfig d eingeführt. Zu diesem Zweck genügt es, die zu Flanschen umgebogenen Ouerstreifen
3 geringfügig auseinanderzudrücken und das mit Gewinde versehene Teil axial hineinfallen zu
geübt.
lassen. Wegen der zweiten Schrägfläche 13 kann im gezeigten Beispiel die Mutter c axial mit jeder Seite
voran in den Käfig d eingeführt werden. Dadurch ist es möglich, diesen Arbeitsgang automatisch, beispielsweise
mittels elektromagnetischer Einsetzvorrichtungen, auszuführen.
Wenn das mit Gewinde versehene Teil mit seinen Längsnuten 12 in die Längsstege 2 eingerastet ist,
werden die Querstreifen 3 in ihre ursprüngliche gegenseitige Lage zurückgebracht.
Wenn ein zusätzliches Stück, wie die Platte b in Fig. 1, auf einer Platte e, von der nur die Außenseite
(in den Zeichnungen als Oberseite gezeigt) zugänglich ist, befestigt werden soll, genügt es, ein rundes Loch 6
in die Wand e mit einem Durchmesser zu bohren, der etwas größer ist als der Gesamtdurchmesser des zylindrischen
Käfigs d, worauf letzterer von Hand durch dieses Loch geschoben werden kann, bis der Käfig
durch Aufliegen des äußeren, durch die Endkanten der
Querstreifen 3 gebildeten Flansches auf der äußeren Kante des Loches 6, wie in Fig. 2 bis 3 gezeigt, festgehalten
wird.
Der Bolzen α wird dann zunächst durch ein zu diesem Zweck in dem an der Platte e zu befestigenden
Teil b vorgesehenes Loch 14 und darauf durch das as
offene äußere Ende des Käfigs geschoben und dann mit der Mutter verschraubt.
Zum Einschrauben des Bolzens in die Mutter wird sowohl eine axial« als auch eine drehende Kraft aus-
30
Die axiale Komponente dieser Kräfte drückt die Mutter c gegen das Bodenteil 1 des Käfigs d. Wie
bereits oben erwähnt, verursacht dies im gezeigten Beispiel in erster Linie eine automatische Zentrierung
der Mutter, was das Einsetzen des Bolzens in die Mutter sehr erleichtert.
Wegen der axialen Bewegungsfreiheit der Mutter im Halteglied, die ein freies Orientieren der Mutter
ermöglicht, genügt die Reibung des Flansches an der Wandung e, um ein Drehen des Käfigs im Loch 6 zu
verhindern. Bei weiterem Einschrauben des Bolzens a in die Mutter c, wie in Fig. 4 gezeigt, kommt die abgeschrägte
Stirnfläche 10 mit der inneren Begrenzungslinie der Kanten 9 der Ansätze 4 in Berührung,
und der Kopf des Bolzens α berührt den zu befestigenden Teil.
Folglich wird bei weiterem Einschrauben dieses Teil auf den äußeren Flansch gepreßt, wodurch die
das Drehen der Verbindungsanordnung verhindernde Reibung gesteigert wird. Wenn das Einschrauben fortgesetzt
wird, gleitet die Begrenzungslinie über die abgeschrägte Stirnfläche 10, so daß die Mutter zwischen
die Ansätze gezwängt wird und auf sie eine verkeilende Wirkung ausübt, die diese nach außen hin
verformt. Da der Rand des Loches 6 dieser Verformung entgegensteht, werden die Ansätze 4 stark gegen
diesen Rand gedruckt, wodurch ein Festklemmen der ganzen Verbindung an der Platte e gewährleistet wird.
Das erste Stadium der Verformung der Ansätze 4 ist in Fig. 4 und 5 gezeigt, während Fig. 6 und 7 das endgültige
Aussehen der verschiedenen Teile nach dem Anziehen des Bolzens α in der Mutter c zeigen. Während
der Verformung der Ansätze 4 ist ihr Widerstand der Verformung gegenüber schwächer als die fortlaufend
zunehmende Reibung der Verbindung auf der Befestigungsplatte e, so daß auch während der letzten
Phase des Arbeitsganges die aus Mutter und Käfig bestehende Verbindung wirksam am Drehen im Loch 6
gehindert wird. Es ist zu beachten, daß der auf das Teil b ausgeübte und auf den Flansch des Käfigs d
übertragene Druck auch bestrebt ist, die Verbindung gegen Drehung zu halten.
In der in Fig. 8 und 9 gezeigten Abänderungsform besteht das im Käfig d untergebrachte, mit Gewinde
versehene Teil aus dem Kopf 15 a eines Bolzens, dessen mit Gewinde versehener Schaft 15 an der
äußeren zugänglichen Seite der Platte e durch das Loch 14 des Teiles b hindurch vorsteht, um die dazugehörige
Mutter 16 aufzunehmen. In diesem Fall muß der Boden, wie in Fig. 8 und 9 gezeigt, nicht unbedingt
mit einer öffnung 7, wie in Fig. 1, versehen sein, da kein vorstehendes Teil durch den Boden gesteckt
werden muß. Es ist jedoch leicht verständlich, daß genormte Käfige, wie d in Fig. 1, genommen werden
können, die wahlweise entweder eine Mutter c oder den Kopf 14 a eines Bolzens aufnehmen können.
Wie in Fig. 10 gezeigt, kann eine aus Bolzen und Halteteil bestehende Verbindung gemäß der Erfindung
als schnell in der Wand 17 einer Leitung 18 zu befestigender Rohranschluß verwendet werden. Zu diesem
Zweck genügt es, den Bolzen 15 b mit einer axialen, sich über seine ganze Länge erstreckenden Bohrung 19
zu versehen, um das Innere der Leitung 18 mit dem Außenraum in Verbindung zu bringen. Bei dieser Anwendungsart
wird die Verbindung vorzugsweise durch Dichtungsmittel, z. B. durch einen verformbaren, mit
einer entsprechend geformten Scheibe 21 zusammenarbeitenden Ring 20 vervollständigt, der zwischen der
Wand 17 und der mit dem mit Gewinde versehenen Schaft 15 des Bolzens zusammenwirkenden Mutter
16 α eingesetzt ist.
Der obenerwähnte und in Fig. 1 bis 7 gezeigte äußere Flansch hat eine sehr geringe Dicke, weil er
lediglich aus den äußeren Kanten der halbkreisförmig gebogenen Ouerstreifen 3 geformt ist. Trotzdem kann
in gewissen Anwendungsfällen dieser Flansch zwischen der Befestigungswand und dem darauf zu befestigenden
Teil unzweckmäßig sein. In diesem Fall kann der Flansch leicht in die äußere Kante des Befestigungsloches, wie in Fig. 8 bis 10 gezeigt, versenkt werden,
wobei zu diesem Zweck die Kante bei 22 leicht abgeschrägt ist.
Im Falle von Fig. 10 ist diese Anordnung aus offensichtlichen
Gründen wegen der Abdichtung unentbehrlich.
Claims (2)
1. Klemmverbindung mit einer Schraube und einer Mutter, die in einem durch eine runde öffnung
in einem der zu verbindenden Teile einzusteckenden Käfig längsverschiebbar gelagert ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die im Käfig gelagerte zylindrische Mutter (c) bzw. der Schraubenkopf
(15 a) wenigstens eine abgeschrägte Stirnfläche (10) sowie zwei diametral gegenüberliegende Längsnuten
(12) auf dem Außenumfang hat, während der Käfig (d) aus einem ringförmigen Bodenteil (1)
und zwei in die Längsnuten der Mutter (c) bzw. des Schraubenkopfes (15a) passenden und in je
einem halbkreisförmig gebogenen Querstreifen (3) endenden Längsstegen (2) besteht, wobei die Querstreifen
(3) einen sich gegen die eine Wand des zu verbindenden Teils anlegenden radialen Flansch
sowie zum Bodenteil (1) hin gerichtete zungenartige Ansätze (4) haben, die durch die abgeschrägte
Stirnfläche (10) der zwischen ihnen und dem Bodenteil (1) befindlichen Mutter (c) bzw. des
Schraubenkopfes (15 a) beim Anziehen radial verformt und gegen die andere Wand des zu verbindenden
Teils gedrückt werden.
2. Klemmverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Stirnflächen der Mutter
(c) bzw. des Schraubenkopfes (15 a) abgeschrägt sind und der Bodenteil (1) des Käfigs die Form
eines Kegelstumpfes hat.
In Betracht gezogene Druckschriften: Französische Patentschrift Nr. 849 048;
britische Patentschriften Nr. 566 954, 628 912; USA.-Patentschriften Nr. 2 387 468, 2 404169,
5 2 516 554.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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