DE4209073A1 - Verfahren zur ermittlung von kristallisationsguete sowie kristallanteil vorkristallisierter fluider fettstoffsysteme oder fetthaltiger stoffsysteme und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zur ermittlung von kristallisationsguete sowie kristallanteil vorkristallisierter fluider fettstoffsysteme oder fetthaltiger stoffsysteme und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung von
Kristallisationsgüte sowie Kristallanteil vorkristallisier
ter fluider Fettstoffsysteme nach dem Oberbegriff des
Hauptanspruches 1, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung
dieses Verfahrens.
Ein derartiges Verfahren und Vorrichtung ist beispielsweise
aus der DE-PS 37 14 951 bekannt. Wegen ihrer zahlreichen
Nachteile hat sich der Gegenstand dieser Patentschrift in
der Praxis nicht durchsetzen können. Letzteres ist darauf
zurückzuführen, daß als Meßkammer eine Kolben/Zylinder-
Einheit dient, die mit ihrer offenen Stirnseite in die zu
erfassende Schokolademasse eintauchend anzuordnen ist.
Einerseits muß für den Hub des Kolbens ein Antrieb
vorgesehen werden, und andererseits ist eine Einrichtung zum
Entfernen der erstarrten Probe vom Kolben und
Temperaturmeßfühler erforderlich. Es dürfte einleuchten, daß
hierdurch das Verfahren und der Aufbau relativ kompliziert,
wartungsanfällig sowie personal- und zeitintensiv sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, das ein
gangs genannte Verfahren derart zu verbessern, daß es die
geschilderten Nachteile vermeidet, d. h. einfach und schnell
durchzuführen ist, wobei auf die bewegten Einzelteile ver
zichtet wird und die Beschickung und Entleerung der unter
suchten Masse bzw. Probe automatisch mit möglichst geringem
Arbeitsaufwand erfolgen kann. Ein weiteres Ziel der
vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur
Durchführung dieses Verfahrens zu schaffen, die in
konstruktiver Hinsicht möglichst einfach aufgebaut ist und
wenig wartungsanfällig ist.
Die vorstehende Aufgabe und das Ziel werden durch das im
Anspruch 1 gekennzeichnete Verfahren bzw. die im Anspruch 8
gekennzeichnete Vorrichtung gelöst.
Erfindungsgemäß wird also auf jegliche bewegte Einbauten
oder Einzelteile in der Meßkammer verzichtet, da diese
ohnehin nur problembehaftet sind. Statt dessen wird die
Meßkammer von einem Rohr vorbestimmter Abmessungen und
Wärmekapazität gebildet, durch daß die zu untersuchende
Masse, die man auch als Probe bezeichnen kann, im
aufgeschmolzenen Zustand in gewissen Zeitabständen
hindurchgeführt, oder anders ausgedrückt, durchströmt die
Meßkammer periodisch bzw. intermittierend und wird dort
einer definierten Abkühlung ausgesetzt, wobei der
Temperaturverlauf in der Masse ermittelt und aufgezeichnet
wird. Die erfindungsgemäße Verfahrensweise ermöglicht es
also, die Meßkammer nicht nur auf einfache Weise schnell und
leicht zu beschicken, sondern auch zu entleeren, ohne daß
weitere Hilfsmittel hierzu erforderlich sind.
Erfindungsgemäß kann also direkt im Verarbeitungs- bzw.
Herstellungsprozeß für kristallisierende bzw.
teilkristallisierende fetthaltige Stoffsysteme deren
Kristallisationswärme derart gemessen werden, so daß
stoffsystemspezifisch eine Aussage über den Kristallanteil
bzw. die Kristallform (z. B. bei polymorph kristallisierenden
Stoffen) sowie deren Schmelztemperaturbereich erzielt wird.
In einer Vielzahl von Industriezweigen werden fetthaltige
Stoffsysteme kristallisiert bzw. teilkristallisiert, wie
z. B. Margarine, Fettcremes, Schokoladen und dgl. Fette
kristallisieren überwiegend polymorph, d. h. es können
verschiedene Kristallgitterformen unterschiedlicher
thermodynamischer Stabilität ausgebildet werden. Häufig ist
die Erzeugung bestimmter Kristallformen (bzw. eines
überwiegenden Anteils an solchen) gefordert, um spezifischen
Produktanforderungen (z. B. Sensorik, Stabilität,
Verarbeitungsverhalten) zu entsprechen. Beispielsweise ist
für Ziehmargarine ein überwiegender Anteil an "instabilen
β′-Kristallen gewünscht, um eine entsprechend weiche
ziehbare" Konsistenz zu erzeugen. Bei Schokolade hingegen
besteht im sogenannten Vorkristallisationsprozeß die
Notwendigkeit, ca. 1-3 Vol.-% an Impfkristallen in der
stabilen β-Modifikationsform zu erzeugen, um bei der
weiteren Verfestigungskristallisation des Produkts (z. B.
Tafelware, Überzüge, Hohlkörper, . . . ) entsprechend der
Impfkristallmodifikation zu erstarren. Nur die überwiegende
Erstarrung in der stabilen β-Form gewährleistet bestimmte
Produktqualität im Hinblick auf die Qualitätsparameter:
Oberflächenglanz, Geschmacksrauhigkeit, knackiger Bruch;
gutes Schmelzverhalten.
Die unterschiedlichen möglichen Kristallformen bei
Fettstoffsystemen lauten in der Reihenfolge zunehmender
Stabilität: Y, α, β′, β (bzw. βv, βVI bei weiterer
Differenzierung der β-Form). Die unterschiedliche Stabilität
dieser Kristallformen zeigt sich in deren unterschiedlichen
Schmelztemperaturbereichen sowie den Schmelzenthalpien.
Beide nehmen mit steigender Stabilität deutlich zu.
Tabelle 1 zeigt für das Beispiel von Kakaobutter einen
entsprechenden Überblick.
Eine Ermittlung der Kristallanteile der entsprechenden
Kristallformen erfolgt herkömmlich im Labor beispielsweise
mittels kalorimetrischer Methoden, wie z. B. DSC =
Differential Scanning Calorimetry.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung überträgt eine
kalorimetrische Messung der Schmelzenthalpie auf den
Herstellungsprozeß. Ein definiertes Volumen wird in die
Meßkammer aufgrund des in der entsprechenden Rohrleitung
(bzw. Behälter) herrschenden Druckes gedrückt. Für dieses
Verfahren werden, wie gesagt, erfindungsgemäß keine bewegten
Einbauten verwendet.
Weitere Vorteile und Merkmale gehen aus den nachstehenden
Unteransprüchen hervor, die auch gemeinsam mit dem
Hauptanspruch von erfindungsgemäßer Bedeutung sein können.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren anhand der
Funktionsweise einer bevorzugten erfindungsgemäßen
Vorrichtung beispielhaft für das Stoffsystem Kakaobutter
unter Bezugnahme auf die Abbildungen beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Fließskizze, in der
die erfindungsgemäße Vorrichtung inte
griert ist;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht durch die
erfindungsgemäße Vorrichtung und zugehörige
Teile;
Fig. 3 verschiedene Kurvendarstellungen des
bis 6 Temperaturverlaufs in der Meßkammer
in Abhängigkeit von der Zeit.
Der Meßvorgang beginnt mit einem Öffnen des Membranventils/
Absperrorgans 2. Damit strömt die Masse über den Einlauf 3
in die Meßkammer 1 ein (vgl. Fig. 1). In dieser Meßkammer
befindet sich zentrisch ein Temperaturfühler 15 (Pt 100,
Fig. 2). Die Meßkammer 1 sowie der Ventilbereich sind in der
Füllphase auf die Temperatur der Rohrleitung temperiert, so
daß keine Kristallisation eintritt und der Vorkristalli
sationszustand durch den Thermostaten 12 konstant gehalten
wird. Der Meßvorgang beginnt mit dem Schließen des Membran
ventils 2 durch Quetschen der schlauchartigen Membran 24 mit
Hilfe des Ventilstempels 29 (vgl. Fig. 2). Gleichzeitig er
folgt die Thermostatumschaltung von 12 auf 11 (Fig. 1), wobei
eine stoffsystemspezifische Kühltemperatur gewählt wird (bei
Kakaobutter 15°C). Die erfindungsgemäße Wahl dieser
Temperatur erfolgt derart, daß die instabilste Kristallform
noch kristallisationsfähig ist, jedoch nicht zu niedrig, da
die sonst zu starke Wärmeabfuhr den Meßvorgang weniger
empfindlich ausführbar macht. Sobald in der Meßkammer 1 eine
Temperatur erreicht wird, welche bestimmte Kristallformen
erstarren läßt, wird Kristallisationswärme frei. Dies führt
zu einer verzögerten Abkühlung bzw. bei starker
Kristallisation zu einer Erwärmung der Masse entgegen der
äußeren Kühlung. Entsprechend resultiert ein in Fig. 3
gezeigter Temperaturverlauf in der Meßkammer 1.
Die Entwicklung von Kristallisationswärme und damit ein
Abweichen des in der Meßkammer 1 gemessenen
Temperaturverlaufs von der thermisch unbeeinflußten
Abkühlkurve (KK) erfolgt bei umso höheren Temperaturen, je
mehr stabile Kristalle im vorkristallisierten Zustand
vorhanden sind (vgl. Fig. 4). Je höher die Kristallmenge der
vorkristallisierten Masse, umso weniger ausgeprägt ist die
zusätzliche Kristallisationswärmeentwicklung in der
Meßkammer, d. h. umso weniger signifikant ist die
Kühlkurvenabweichung vom unbeeinflußten Kühlkurvenverlauf
(vgl. Fig. 5).
Die quantitative Auswertung des Kurvenverlaufs erfolgt nach
Fig 6. Wo die Meßkurve den unbeeinflußten Kühlkurvenverlauf
KK (t) (aus Anlaufkurve (AK) berechnet) "verläßt", ist der
Anfangspunkt (AP) für die Basislinie BL. Nach Abklingen der
Kristallisationswärmeentwicklung wird der "unbeeinflußte"
Kühlkurvenverlauf zeitlich versetzt weiterverfolgt (KK
(t + Δt). Der Beginn von KK (t + Δt) entspricht dem
Endpunkt (EP) der Basislinie BL. Die Peakfläche oberhalb der
linearen Basislinie ist ein direktes Maß für die
Kristallisationsenthalpie ΔEK (vgl. Fig. 6).
Nach Beendigung des Meßvorganges erfolgt ein Umschalten der
Thermostate von 11 (Halte-Stufe) auf 10 (Fig. 1). Thermostat
10 (Kühl-Stufe) wird mit erhöhter Temperatur betrieben, um
ein beschleunigtes Aufschmelzen in der Meßkammer 1 zu be
wirken (bei Kakaobutter (Thermostat 10) ≈ 40°C). An
schließend wird das Membranventil 2 geöffnet und die Meß
kammer 1 mit neuem Probenmaterial aus der Rohrleitung
"durchspült". Danach erfolgt ein Umschalten der Meßkammer
temperierung auf Thermostat 12 (Heizstufe) (Kristallisations
austritts- bzw. Rohrleitungstemperatur). Damit ist die Meßzelle
für die nächste Messung bereit. Pro Meßzyklus werden er
findungsgemäß fluidabhängig ca. 3-5 Minuten benötigt.
Eine detaillierte Beschreibung des Meßzellenaufbaus erfolgt
anschließend unter Zugrundelegung von Fig. 1 und 2.
Über das Anschlußstück 19, mit Ein- und Auslauf 3 bzw. 4,
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung sowohl direkt an einer
geschlossenen Rohrleitung ebenso wie an einer Bypassleitung
oder direkt an ein Behältnis, wie z. B. einen Tank, an
geschlossen werden.
Die zu untersuchende fluide Masse bzw. Probe wird am Einlauf
3 der Vorrichtung zugeführt und tritt am Anschluß 22 wieder
aus, wie dieses durch den Pfeil 5 angedeutet ist. Als Ab
sperrorgan 2 ist ein temperierbares Schlauchventil vor
gesehen Andere Absperrorgane, wie temperierbarer Kegelhahn
usw., sind ebenfalls mögliche Varianten. Das Schlauchventil
wird geschlossen, indem der Hubmagnet 26 gegen den Anschlag
25 drückt und somit den Schlauch quetscht. Da auch der
Schlauch durch Wasser temperierbar ist, wird der Stempel
durch eine Dichtung 27 in einem Flansch 28 gegenüber dem
Hubmagneten 26 abgedichtet. Die Masse, welche die Meßkammer
verläßt, kann dem Produktstrom oder einem Vorlagebehälter
wieder zugeführt werden. Der Massedurchsatz gegenüber dem
Produktstrom ist sehr gering und hat keinen Einfluß auf
diesen.
Die Meßkammer 1 besteht aus einem Meßrohr 13, in dem zen
trisch ein Temperaturmeßfühler 15 angeordnet ist. Das Meß
rohr 13 ist mit einer Wärmeisolation 18 und einem Halter 23
versehen, so daß äußere Temperatureinflüsse minimiert werden.
Das Meßrohr wird erfindungsgemäß aus korrosionsbeständigem
chrom-Nickel-Stahl hergestellt (definierte Wärmekapazität;
definierte Geometrie).
Das Meßrohr 13 wie auch die Meßkammer 1 werden durch das
den umgebenden Zylinderspalt 16 strömendes Wasser
temperiert. Der Zylinderspalt ist nach außen durch ein
Gehäuse begrenzt. Am Gehäuse 17 befinden sich zwei
Wasseranschlüsse 20 und 21 (Ein-/Auslauf). Durch die
Wärmeisolation 18 werden äußere Temperatureinflüsse von der
Messung der Kristallisations-Erstarrungskurve ferngehalten.
Des weiteren wird die Temperaturdifferenz des Wassers
zwischen Einlauf 6 und Auslauf 7 durch Wahl eines
entsprechenden Volumenstromes erfindungsgemäß klein
gehalten, so daß sich eine konstante mittlere Temperatur
einstellt.
Claims (11)
1. Verfahren zur Ermittlung von Kristallisationsgüte
sowie Kristallanteil vorkristallisierter fluider
Fettstoffsysteme bzw. fetthaltiger Stoffsysteme mit einer
temperierten Meßkammer, in welcher eine Temperaturmessung
durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die aus einem
Rohr definierter Abmessungen und definierter Wärmekapazität
ohne bewegte Einbauten bestehende Meßkammer von der zu
untersuchenden, aufgeschmolzenen Masse periodisch
durchströmt und einer definierten Abkühlung ausgesetzt wird,
wobei der Temperaturverlauf in der Masse mittels eines in
die Meßkammer eingebauten Temperaturfühlers ermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchströmungsvorgang der zu untersuchenden Masse
durch die Meßkammer mittels eines der Meßkammer vor- oder
nachgeschalteten Ventils gestoppt und die dann in der Meß
kammer in Ruhe befindliche Masse über einen temperierbaren
Mantel der Meßkammer mittels eines Kühlmediums indirekt
gekühlt wird, wobei die Kühltemperatur derart eingestellt
wird, daß sie die Schmelztemperatur der am niedrigsten
schmelzenden Kristallmodifikation unterschreitet.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühltemperatur etwa 1-5°C niedriger als die
Schmelztemperatur der am niedrigsten schmelzenden Anteile
eingestellt wird.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, daß die
Masse in etwa in der Mitte der Meßkammer unter Erzeugung
einer meßbaren Temperaturveränderung ohne Wärmestau erwärmt
wird.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rohrgeometrie, Rohrdurchmesser mit
5-15 mm und Wandstärke mit 0,5 bis 1,5 mm der Meßkammer
sowie die Wärmeleitfähigkeit des Rohrmaterials aus Kupfer
bzw. Chrom-Nickel-Stahl derart aufeinander abgestimmt sind,
daß in Abhängigkeit von der Erstarrungsenthalpie der zu
untersuchenden kristallisierenden Masse sowie der gewählten
Kühltemperatur die entstehende Wärme nur so schnell ab
geleitet wird, daß eine deutliche Aufheizung durch die
freiwerdende Erstarrungsenthalpie erfolgt, wobei diese nur
so stark ausgeprägt ist, daß keine signifikante Hemmung der
Kristallisation entsteht.
6. Verfahren nach den vorgenannten Ansprüchen 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßkammer in zeitlicher
Reihenfolge durch eine Temperier-, eine Kühl- und eine
Aufheizungsphase dreistufig temperiert wird, wobei in der
Temperierphase bei Temperaturgleichheit der Thermostati
sierung mit der Produkttemperatur die Meßzelle gefüllt bzw.
durch strömt und vor Beginn der Messung der Füllvorgang
mittels eines Ventils unterbrochen wird.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß eine zweistufige Temperierung Temperier-
und Kühltemperatur einstellt und mittels der Temperier
temperatur das Wiederaufschmelzen der Masse in der Meß
kammer und deren Entleerung durchgeführt wird.
8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch eine temperierbare, aus einem Rohr
definierter Abmessungen und definierter Wärmekapazität ohne
bewegte Einbauten bestehende Meßkammer, in die ein Temperatur
fühler eingebaut ist, welcher mit einer Temperaturverlauf-
Aufzeichnungseinrichtung verbunden ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Durchmesser der Meßkammer 5-15 mm be
trägt und aus Chrom-Nickel-Stahl besteht.
10. Vorrichtung nach den vorgenannten Ansprüchen 8
und 9, dadurch gekennzeichnet, daß diese direkt an eine
Produktleitung, im Bypaß zu dieser oder an Behälter
adaptiert ist.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Meßkammer zur Verhinderung von
Umgebungstemperatureinflüssen auf den Meßvorgang aus
reichend wärmeisoliert ist.
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Publications (2)
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| DE4209073A1 true DE4209073A1 (de) | 1993-09-23 |
| DE4209073C2 DE4209073C2 (de) | 1994-01-13 |
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ID=6454611
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| DE102024109624A1 (de) * | 2024-04-05 | 2025-10-09 | Ifm Electronic Gmbh | Verfahren zur Inline Regelung eines Temperprozesses bei der Schokoladenherstellung sowie eine Messanordnung |
Also Published As
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