DE4129299C2 - Befestigungsorgan für Heizkörper - Google Patents
Befestigungsorgan für HeizkörperInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Befestigungsorgan für Heiz
körper oder dergleichen Gegenstände nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Ein derartiges Befestigungsorgan ist bereits bekannt (DE
37 90 110 C2). Es wird nach Art einer Konsole paarweise im Abstand
voneinander und nebeneinander an beispielsweise einer Wand
befestigt, um anschließend Heizkörper dort in einfacher Weise
zu montieren. Während das erste, bei dem bekannten Befestigungs
organ untere Eingriffsorgan fest mit dem Befestigungsorgan
verbunden ist und zum Abstützen beispielsweise des unteren
Rands des Heizkörpers dient, ist das zweite Eingriffsorgan
im Abstand oberhalb des ersten Eingriffsorgans so am Befestigungs
organ befestigt, daß es entgegen der Kraft einer Feder und
entgegengesetzt der zum ersten Eingriffsorgan weisenden Richtung
nach oben bewegbar ist, um freien Platz für ein vom Heizkörper
nach hinten abstehendes Halteteil zu schaffen. Sobald dieses
in die Montagestellung gelangt ist, schnappt das zweite Ein
griffsorgan unter der Spannung der Feder wieder zurück und
hält nun im Zusammenwirken mit dem ersten Eingriffsorgan den
Heizkörper fest an der Wand.
Sofern Vorsorge dafür getroffen werden muß, daß der Heizkörper
nicht ohne weiteres durch beispielsweise unbewußtes Hochdrücken
selbsttätig wieder aus der montierten Haltestellung herausschnappt,
ist es bekannt, das zweite Eingriffsorgan in der montierten Halte
stellung durch eine zusätzliche Schraube festzuhalten. Dies
bedingt nicht nur ein zusätzliches Bauteil, sondern auch für
jedes Befestigungsorgan mindestens eine zusätzliche Manipulation.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Befestigungsorgan
mit einfachen Mitteln dahingehend zu verbessern, daß der Heiz
körper oder dergleichen ohne zusätzliche Manipulationen automa
tisch in der montierten Haltestellung sicher festgehalten wird,
auch wenn auf den Heizkörper ein Druck oder Zug in Richtung der Bewegbar
keit des zweiten Eingriffsorgans insbesondere nach oben ausgeübt
wird.
Die Erfindung ist im Anspruch 1 gekennzeichnet und löst diese
Aufgabe dadurch, daß das erste Eingriffsorgan als Teil einer
Aussparung ausgebildet ist, welche sich in Richtung zum Heiz
körper öffnet und an der dem zweiten Eingriffsorgan abgewandten
Seite nach außen durch ein Sperrorgan verengt ist sowie an
der dem zweiten Eingriffsorgan zugewandten Seite eine Sperrfläche
aufweist. Der dem zweiten, bewegbaren Eingriffsorgan abgewandte
Teil der Aussparung verhindert die Bewegbarkeit des Heizkörpers
oder des von diesem abstehenden Halteteils in Richtung vom
zweiten Eingriffsorgan weg, d. h. insbesondere nach unten, während
die Sperrfläche, d. h. der dem zweiten Eingriffsorgan zugewandte
Teil der Aussparung, verhindert, daß der Heizkörper oder dessen
Halteteil dann in der entgegengesetzten Richtung, d. h. im
wesentlichen in Richtung zum zweiten, bewegbaren Eingriffsorgan,
insbesondere nach oben bewegt werden kann, wenn der Halteteil
erst einmal seine montierte Haltestellung eingenommen hat,
in der er sich in dem Zwischenraum zwischen der Sperrfläche
und dem entgegengesetzten Ende der Aussparung hinter dem Sperr
organ befindet. Anstelle dieser Sperrfläche an der das erste
Eingriffsorgan aufweisenden Aussparung - oder zusätzlich zu
dieser Sperrfläche - kann auch eine entsprechende Sperrfläche
an einer weiteren Aussparung im Befestigungsorgan im Bereich des zweiten Eingriffsorgans vorgesehen
sein, um die gleiche Sperrfunktion für das andere Halteteil
des Heizkörpers in der Montagestellung zu erfüllen.
Es empfiehlt sich, wenn die Länge der Aussparung in Richtung
zum zweiten Eingriffsorgan d. h. im wesentlichen parallel zum
Heizkörper, also in derjenigen Richtung, in welcher die Beweg
barkeit zu verhindern oder mindestens zu behindern ist, nur
wenig größer ist als die Höhe des Halteteils in der gleichen
Richtung.
Besonders vorteilhaft ist, wenn das Sperrorgan als Sperrnase
ausgebildet ist, die sich in einem Abstand vom Grund d. h. vom hinteren
Ende der Aussparung befindet, der die Aufnahme des Halteteils
in der so gebildeten Nische zwischen dem Grund der Aussparung
und der Sperrnase bildet. Hierdurch verhindert die Sperrnase,
daß der Heizkörper oder dessen Halteteil aus der montierten
Haltestellung wieder vom Befestigungsorgan bzw. der Wand weg
gezogen werden kann. Mit anderen Worten: die erfindungsgemäße
Ausbildung des ersten Eingriffsorgans verhindert nicht nur
das Abziehen des Heizkörpers vom Befestigungsorgan in Normal
richtung von der Wand, an der das Befestigungorgan befestigt
ist, sondern auch die Bewegung des Heizkörpers in einer zu
der Wand parallel verlaufenden Richtung. Dennoch wird das Ein
führen des Halteteils in die betreffende Aussparung des ersten
Eingriffsorgans nicht behindert, wie dies noch anhand der
Zeichnung näher beschrieben wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der
Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Querschnitt auf ein an einer Wand
befestigtes Befestigungsorgan in demjenigen Moment,
in dem ein anderes Halteteil des Heizkörpers in das
untere, nämlich erste Eingriffsorgan, eingesteckt
ist, sich im oberen Teil jedoch noch im Abstand vom
zweiten, nämlich oberen Eingriffsorgan, befindet;
Fig. 2 eine entsprechende schematische Darstellung in der
montierten Haltestellung des Heizkörpers, in dem jeder
Halteteil desselben von dem betreffenden ersten bzw.
unteren und zweiten bzw. oberen Eingriffsorgan erfaßt
sind und den Heizkörper 3 sicher im Abstand von der
Wand halten;
Fig. 3a und 3b Details der oberen und unteren Enden einer
Schiene, welche Bestandteil des Befestigungs
organs ist.
Gemäß Fig. 1 weist das beispielsweise in Form eines Winkeleisens
mit einem der Wand 1 zugewandten Schenkel 2b und einem von dort
abstehenden Schenkel 2a ausgebildete Befestigungsorgan 2, das
durch beispielsweise eine in der Zeichnung nicht dargestellte
Schraube an der Wand 1 befestigt ist, ein erstes, hier unteres,
Eingriffsorgan 17 und ein zweites, hier oberes, Eingriffsorgan
9 auf. Das untere Eingriffsorgan wird durch eine Aussparung 15
gebildet, welche im oberen Teil eine in Normalrichtung von der
Wand 1 verlaufende Sperrfläche 8 und am hinteren Ende im wesent
lichen parallel zur Wand 1 den Grund 16 aufweist, während im
Abstand D vom Grund 16 sich eine Sperrnase als Sperrorgan 6 nach
oben, d. h. in Richtung zur Sperrfläche 8 hinzieht und dadurch
die lichte Weite der Aussparung 15 nach außen verengt. Die Länge bzw.
der Abstand A der Sperrfläche 8 von dem Boden 7 der Nische
zwischen dem Grund 16 und dem Sperrorgan 6 ist ein klein wenig
größer als die Höhe B zwischen dem oberen und dem unteren Ende des Halteteils 14, das hier nach Art
einer Lasche an der Rückseite des Heizkörpers 6 befestigt ist
(der Halteteil 14 bildet gewissermaßen einen Steg zwischen den
beiden Schenkeln 14a, welche den Halteteil 14 mit der Rückseite
des Heizkörpers 3 verbinden).
Die in Richtung zum Grund 16 der Aussparung 15 gewandte Seite
der Sperrnase bzw. des Sperrorgans 6 verjüngt sich etwas in
Richtung zur Sperrfläche 8 gemäß der deutlicher in Fig. 3b
gezeigten Fläche 6a, welche unter dem Neigungswinkel β zur Ebene
des Grundes der Aussparung 15 von etwa 10-30° geneigt ist, so
daß der untere Teil des Halteteils 14 besser in die Nische hinter
der Sperrnase eingesteckt werden kann und dort die Möglichkeit
bietet, aus der in Fig. 1 gezeigten Ausgangsstellung in die in
Fig. 2 gezeigte montierte Haltestellung verschwenkt zu werden.
Um in die montierte Haltestellung zu gelangen, ist lediglich
folgende Maßnahme zu ergreifen: der Heizkörper 3 wird mit seinem
oberen Halteteil 4 aus der in Fig. 1 gezeigten Ausgangsstellung
in Richtung zum zweiten bzw. oberen Eingriffsorgan 9 gedrückt,
das entgegen der Kraft der Feder 10, welche sich an einem Halte
bolzen 11 abstützt, um den Betrag C nach oben gezogen und dort
durch hier nicht gezeigte Organe in einer Arretierstellung
festgehalten wird, in welcher das zweite Eingriffsorgan 9 um den
Winkel α von der Wand 1 weg nach vorn, d. h. in Richtung zum
Heizkörper 3 ausgelenkt ist. Schlägt nun der Halteteil 4 an die
Anschlagfläche 9a des zweiten Eingriffsorgans 9 an, dann wird
das bewegbare obere Eingriffsorgan 9 nach hinten gedrückt und
verläßt seine Arretierstellung. Gleichzeitig zieht die Feder 10
das zweite Eingriffsorgan 9 nach unten in Richtung zum ersten
Eingriffsorgan 17, so daß die ebenfalls innen nach vorn ange
schrägte Haltenase 12 den oberen Bereich des Halteteils 4 hinter
greift, der in die Nische 13 zwischen der Anschlagfläche 9a und
der Haltenase 12 eindringt, wie dies deutlicher in Fig. 2 gezeigt
ist.
In dieser montierten Haltestellung ist der Heizkörper 3 sicher
verankert und gegen Bewegungen einerseits sowohl in Richtung zur
Wand 1 als auch von dieser weg und andererseits sowohl nach unten
als auch nach oben geschützt. Obwohl das obere Eingriffsorgan 9
entgegen der Spannung der Feder 10 nach oben auslenkbar bleibt,
verhindert die Sperrfläche 8 beim Anschlagen des oberen Endes
des unteren Halteteils 14, daß sich der Heizkörper 3 nach oben
bewegen kann, sofern der Abstand A nicht wesentlich größer
ist, wie die Höhe B des unteren Halteteils
14.
Ein Wackeln in Normalrichtung N in Bezug zur Wand 1 wird dadurch
verhindert, daß die Dicke E des Halteteils 14 bzw. 4 etwa gleich
groß ist wie der Abstand D der Sperrnasen 6, 12 vom Grund 16
der Aussparung 15 bzw. von der Anschlagfläche 9a des oberen
Eingriffsorgans 9. Das Wackeln in einer dazu senkrechten Richtung,
hier nach oben, wird dann verhindert, wenn die Höhe B des
Halteteils 14 nur geringfügig kleiner ist als der Abstand A zwischen der Sperrfläche 8 und dem Boden 7 der Aussparung 15.
Gemäß Fig. 3a dienen die Löcher 11a zum Einhängen der Feder
10, während der Schlitz 22, der mit der Aussparung 21 für das
zweite Eingriffsorgan 9 verbunden ist, einen Teil dieses Eingriffsorgans
führt. Auch der Schlitz 18 hat Führungsaufgaben für einen Teil
des zweiten Eingriffsorgans, während die Anschlagfläche 20
im Schlitzansatz 19 zum Aufsetzen des betreffenden Teils des
Eingriffsorgans 9 in der Arretierstellung dient. Die Nasenhöhe
F beträgt etwa 0,1 bis 0,3 des Abstandes A zwischen der Sperrfläche 8
und dem Boden 7 der Aussparung 15.
Die Aussparung 21 weist an der oberen Begrenzung, welche der
unteren Aussparung 15 abgewandt ist, eine Sperrfläche 8a auf,
die verhindert, daß der Halteteil 4, der vom oberen bewegba
ren Eingriffsorgan 9 geführt wird, dann in die Vertikalrich
tung V verschiebbar ist, wenn die Montagestellung von Fig. 2
eingenommen ist.
Die Erfindung eignet sich besonders vorteilhaft für solche
Heizungsanlagen, bei denen Kunststoffrohre zum Zuführen und
Abführen des Heizmediums verwendet werden. Aufgrund der sicheren
Haltestellung des Heizkörpers 3 in der befestigten bzw. montierten
Stellung ohne zusätzliche Sperrorgane führt selbst ein Rütteln
am Heizkörper 3 durch beispielsweise Kinder nicht dazu, daß die
Kunststoffrohre überbeansprucht werden und brechen. Dies ist
auch in öffentlichten Lokalen ein wesentlicher Vorteil, da
einerseits die Montage sehr einfach selbst durch Laien mit
nur wenigen Handgriffen zu bewerkstelligen ist, andererseits
aber nicht die Gefahr eines Ausrastens bzw. Aushebens von Heiz
körpern 3 besteht, sofern nicht erst durch Fachkräfte besondere
Manipulationen vorgenommen werden, um den Heizkörper 3 aus der
in Fig. 2 dargestellten Stellung wieder zurückzuschwenken
in die in Fig. 1 gezeigte Stellung. Erst in dieser Position
gelingt es, den Heizkörper 3 wieder aus dem unteren Eingriffs
organ 17 herauszuführen.
Claims (7)
1. Befestigungsorgan (2) für Heizkörper (3) oder dergleichen
Gegenstände, mit einem ersten, insbesondere unteren Eingriffs
organ (17) zum Festhalten eines vom Heizkörper (3) abstehenden
Halteteils (14) und mit einem zweiten, insbesondere oberen
Eingriffsorgan (9) zum Festhalten des Heizkörpers (3) oder
eines von diesem abstehenden Halteteils (4) in der montierten
Haltestellung, wobei das zweite Eingriffsorgan (9) in Bezug zum
ersten Eingriffsorgan (17) gegen die Spannung einer Feder (10)
bewegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Eingriffsorgan (17) als Teil einer von der
Seite des Heizkörpers (3) her sich öffenden Aussparung (15)
ausgebildet ist, welche an der dem zweiten Eingriffsorgan
(9) abgewandten Seite nach außen durch ein Sperrorgan (6)
verengt ist, und daß an der dem zweiten Eingriffsorgan (9)
zugewandten Seite der Aussparung (15) eine Sperrfläche (8)
und/oder an der dem ersten Eingriffsorgan (17) abgewandten
Seite einer Aussparung (21) im Befestigungsorgan (2) im Be
reich des zweiten Eingriffsorgans (9) eine Sperrfläche (8a)
angeordnet ist, die eine Bewegung des oder der Halteteile (4,
14) und des Heizkörpers (3) in Richtung vom ersten Eingriffsorgan
(17) weg in der montierten Haltestellung des
Heizkörpers (3) im wesentlichen verhindert.
2. Befestigungsorgan nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge (A) der Aussparung (15) in Richtung zum zweiten
Eingriffsorgan (9), d. h. im wesentlichen parallel zum Heizkörper
(3), nur wenig größer ist als die Höhe (B) des Halteteils
(14) in derselben Richtung.
3. Befestigungsorgan nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrorgan (6) als Sperrnase ausgebildet und in einem
Abstand (D) vom Grund (16), d. h. vom hinteren Ende der Aus
sparung (15), angeordnet ist, der mindestens so groß ist wie,
aber nicht wesentlich größer ist als die Dicke (E) des Halte
teils (14).
4. Befestigungsorgan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich das Sperrorgan (6) in Richtung zur Sperrfläche
(8) vom Grund (16) der Aussparung (15) weg mittels einer
geneigten Fläche (6a) verjüngt.
5. Befestigungsorgan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Eingriffsorgan (9) eine Anschlagfläche (9a)
für den Heizkörper (3) oder den betreffenden Halteteil (4)
aufweist, die sich in einer vom ersten Eingriffsorgan (17)
abgewandte Ausnehmung (13) fortsetzt.
6. Befestigungsorgan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Eingriffsorgan (9) in einer Arretierstellung
arretierbar ist, in welcher sie einen größeren Abstand zum
ersten Eingriffsorgan (17) aufweist als in der montierten
Haltestellung des Heizkörpers (3).
7. Befestigungsorgan nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Heizkörper (3) oder der betreffende Halteteil (4)
beim Andrücken an die Anschlagfläche (9a) des zweiten Ein
griffsorgans (9) dieses aus der Arretierstellung wieder
freigebbar und durch die Feder (10) in die Haltestellung
zurückdrückbar bzw. zurückziehbar ist.
Priority Applications (1)
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Legal Events
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
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| R071 | Expiry of right |