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DE4129299C2 - Befestigungsorgan für Heizkörper - Google Patents

Befestigungsorgan für Heizkörper

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DE4129299C2
DE4129299C2 DE4129299A DE4129299A DE4129299C2 DE 4129299 C2 DE4129299 C2 DE 4129299C2 DE 4129299 A DE4129299 A DE 4129299A DE 4129299 A DE4129299 A DE 4129299A DE 4129299 C2 DE4129299 C2 DE 4129299C2
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Sigarth AB
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Befestigungsorgan für Heiz­ körper oder dergleichen Gegenstände nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiges Befestigungsorgan ist bereits bekannt (DE 37 90 110 C2). Es wird nach Art einer Konsole paarweise im Abstand voneinander und nebeneinander an beispielsweise einer Wand befestigt, um anschließend Heizkörper dort in einfacher Weise zu montieren. Während das erste, bei dem bekannten Befestigungs­ organ untere Eingriffsorgan fest mit dem Befestigungsorgan verbunden ist und zum Abstützen beispielsweise des unteren Rands des Heizkörpers dient, ist das zweite Eingriffsorgan im Abstand oberhalb des ersten Eingriffsorgans so am Befestigungs­ organ befestigt, daß es entgegen der Kraft einer Feder und entgegengesetzt der zum ersten Eingriffsorgan weisenden Richtung nach oben bewegbar ist, um freien Platz für ein vom Heizkörper nach hinten abstehendes Halteteil zu schaffen. Sobald dieses in die Montagestellung gelangt ist, schnappt das zweite Ein­ griffsorgan unter der Spannung der Feder wieder zurück und hält nun im Zusammenwirken mit dem ersten Eingriffsorgan den Heizkörper fest an der Wand.
Sofern Vorsorge dafür getroffen werden muß, daß der Heizkörper nicht ohne weiteres durch beispielsweise unbewußtes Hochdrücken selbsttätig wieder aus der montierten Haltestellung herausschnappt, ist es bekannt, das zweite Eingriffsorgan in der montierten Halte­ stellung durch eine zusätzliche Schraube festzuhalten. Dies bedingt nicht nur ein zusätzliches Bauteil, sondern auch für jedes Befestigungsorgan mindestens eine zusätzliche Manipulation.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Befestigungsorgan mit einfachen Mitteln dahingehend zu verbessern, daß der Heiz­ körper oder dergleichen ohne zusätzliche Manipulationen automa­ tisch in der montierten Haltestellung sicher festgehalten wird, auch wenn auf den Heizkörper ein Druck oder Zug in Richtung der Bewegbar­ keit des zweiten Eingriffsorgans insbesondere nach oben ausgeübt wird.
Die Erfindung ist im Anspruch 1 gekennzeichnet und löst diese Aufgabe dadurch, daß das erste Eingriffsorgan als Teil einer Aussparung ausgebildet ist, welche sich in Richtung zum Heiz­ körper öffnet und an der dem zweiten Eingriffsorgan abgewandten Seite nach außen durch ein Sperrorgan verengt ist sowie an der dem zweiten Eingriffsorgan zugewandten Seite eine Sperrfläche aufweist. Der dem zweiten, bewegbaren Eingriffsorgan abgewandte Teil der Aussparung verhindert die Bewegbarkeit des Heizkörpers oder des von diesem abstehenden Halteteils in Richtung vom zweiten Eingriffsorgan weg, d. h. insbesondere nach unten, während die Sperrfläche, d. h. der dem zweiten Eingriffsorgan zugewandte Teil der Aussparung, verhindert, daß der Heizkörper oder dessen Halteteil dann in der entgegengesetzten Richtung, d. h. im wesentlichen in Richtung zum zweiten, bewegbaren Eingriffsorgan, insbesondere nach oben bewegt werden kann, wenn der Halteteil erst einmal seine montierte Haltestellung eingenommen hat, in der er sich in dem Zwischenraum zwischen der Sperrfläche und dem entgegengesetzten Ende der Aussparung hinter dem Sperr­ organ befindet. Anstelle dieser Sperrfläche an der das erste Eingriffsorgan aufweisenden Aussparung - oder zusätzlich zu dieser Sperrfläche - kann auch eine entsprechende Sperrfläche an einer weiteren Aussparung im Befestigungsorgan im Bereich des zweiten Eingriffsorgans vorgesehen sein, um die gleiche Sperrfunktion für das andere Halteteil des Heizkörpers in der Montagestellung zu erfüllen.
Es empfiehlt sich, wenn die Länge der Aussparung in Richtung zum zweiten Eingriffsorgan d. h. im wesentlichen parallel zum Heizkörper, also in derjenigen Richtung, in welcher die Beweg­ barkeit zu verhindern oder mindestens zu behindern ist, nur wenig größer ist als die Höhe des Halteteils in der gleichen Richtung.
Besonders vorteilhaft ist, wenn das Sperrorgan als Sperrnase ausgebildet ist, die sich in einem Abstand vom Grund d. h. vom hinteren Ende der Aussparung befindet, der die Aufnahme des Halteteils in der so gebildeten Nische zwischen dem Grund der Aussparung und der Sperrnase bildet. Hierdurch verhindert die Sperrnase, daß der Heizkörper oder dessen Halteteil aus der montierten Haltestellung wieder vom Befestigungsorgan bzw. der Wand weg­ gezogen werden kann. Mit anderen Worten: die erfindungsgemäße Ausbildung des ersten Eingriffsorgans verhindert nicht nur das Abziehen des Heizkörpers vom Befestigungsorgan in Normal­ richtung von der Wand, an der das Befestigungorgan befestigt ist, sondern auch die Bewegung des Heizkörpers in einer zu der Wand parallel verlaufenden Richtung. Dennoch wird das Ein­ führen des Halteteils in die betreffende Aussparung des ersten Eingriffsorgans nicht behindert, wie dies noch anhand der Zeichnung näher beschrieben wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Querschnitt auf ein an einer Wand befestigtes Befestigungsorgan in demjenigen Moment, in dem ein anderes Halteteil des Heizkörpers in das untere, nämlich erste Eingriffsorgan, eingesteckt ist, sich im oberen Teil jedoch noch im Abstand vom zweiten, nämlich oberen Eingriffsorgan, befindet;
Fig. 2 eine entsprechende schematische Darstellung in der montierten Haltestellung des Heizkörpers, in dem jeder Halteteil desselben von dem betreffenden ersten bzw. unteren und zweiten bzw. oberen Eingriffsorgan erfaßt sind und den Heizkörper 3 sicher im Abstand von der Wand halten;
Fig. 3a und 3b Details der oberen und unteren Enden einer Schiene, welche Bestandteil des Befestigungs­ organs ist.
Gemäß Fig. 1 weist das beispielsweise in Form eines Winkeleisens mit einem der Wand 1 zugewandten Schenkel 2b und einem von dort abstehenden Schenkel 2a ausgebildete Befestigungsorgan 2, das durch beispielsweise eine in der Zeichnung nicht dargestellte Schraube an der Wand 1 befestigt ist, ein erstes, hier unteres, Eingriffsorgan 17 und ein zweites, hier oberes, Eingriffsorgan 9 auf. Das untere Eingriffsorgan wird durch eine Aussparung 15 gebildet, welche im oberen Teil eine in Normalrichtung von der Wand 1 verlaufende Sperrfläche 8 und am hinteren Ende im wesent­ lichen parallel zur Wand 1 den Grund 16 aufweist, während im Abstand D vom Grund 16 sich eine Sperrnase als Sperrorgan 6 nach oben, d. h. in Richtung zur Sperrfläche 8 hinzieht und dadurch die lichte Weite der Aussparung 15 nach außen verengt. Die Länge bzw. der Abstand A der Sperrfläche 8 von dem Boden 7 der Nische zwischen dem Grund 16 und dem Sperrorgan 6 ist ein klein wenig größer als die Höhe B zwischen dem oberen und dem unteren Ende des Halteteils 14, das hier nach Art einer Lasche an der Rückseite des Heizkörpers 6 befestigt ist (der Halteteil 14 bildet gewissermaßen einen Steg zwischen den beiden Schenkeln 14a, welche den Halteteil 14 mit der Rückseite des Heizkörpers 3 verbinden).
Die in Richtung zum Grund 16 der Aussparung 15 gewandte Seite der Sperrnase bzw. des Sperrorgans 6 verjüngt sich etwas in Richtung zur Sperrfläche 8 gemäß der deutlicher in Fig. 3b gezeigten Fläche 6a, welche unter dem Neigungswinkel β zur Ebene des Grundes der Aussparung 15 von etwa 10-30° geneigt ist, so daß der untere Teil des Halteteils 14 besser in die Nische hinter der Sperrnase eingesteckt werden kann und dort die Möglichkeit bietet, aus der in Fig. 1 gezeigten Ausgangsstellung in die in Fig. 2 gezeigte montierte Haltestellung verschwenkt zu werden.
Um in die montierte Haltestellung zu gelangen, ist lediglich folgende Maßnahme zu ergreifen: der Heizkörper 3 wird mit seinem oberen Halteteil 4 aus der in Fig. 1 gezeigten Ausgangsstellung in Richtung zum zweiten bzw. oberen Eingriffsorgan 9 gedrückt, das entgegen der Kraft der Feder 10, welche sich an einem Halte­ bolzen 11 abstützt, um den Betrag C nach oben gezogen und dort durch hier nicht gezeigte Organe in einer Arretierstellung festgehalten wird, in welcher das zweite Eingriffsorgan 9 um den Winkel α von der Wand 1 weg nach vorn, d. h. in Richtung zum Heizkörper 3 ausgelenkt ist. Schlägt nun der Halteteil 4 an die Anschlagfläche 9a des zweiten Eingriffsorgans 9 an, dann wird das bewegbare obere Eingriffsorgan 9 nach hinten gedrückt und verläßt seine Arretierstellung. Gleichzeitig zieht die Feder 10 das zweite Eingriffsorgan 9 nach unten in Richtung zum ersten Eingriffsorgan 17, so daß die ebenfalls innen nach vorn ange­ schrägte Haltenase 12 den oberen Bereich des Halteteils 4 hinter­ greift, der in die Nische 13 zwischen der Anschlagfläche 9a und der Haltenase 12 eindringt, wie dies deutlicher in Fig. 2 gezeigt ist.
In dieser montierten Haltestellung ist der Heizkörper 3 sicher verankert und gegen Bewegungen einerseits sowohl in Richtung zur Wand 1 als auch von dieser weg und andererseits sowohl nach unten als auch nach oben geschützt. Obwohl das obere Eingriffsorgan 9 entgegen der Spannung der Feder 10 nach oben auslenkbar bleibt, verhindert die Sperrfläche 8 beim Anschlagen des oberen Endes des unteren Halteteils 14, daß sich der Heizkörper 3 nach oben bewegen kann, sofern der Abstand A nicht wesentlich größer ist, wie die Höhe B des unteren Halteteils 14.
Ein Wackeln in Normalrichtung N in Bezug zur Wand 1 wird dadurch verhindert, daß die Dicke E des Halteteils 14 bzw. 4 etwa gleich groß ist wie der Abstand D der Sperrnasen 6, 12 vom Grund 16 der Aussparung 15 bzw. von der Anschlagfläche 9a des oberen Eingriffsorgans 9. Das Wackeln in einer dazu senkrechten Richtung, hier nach oben, wird dann verhindert, wenn die Höhe B des Halteteils 14 nur geringfügig kleiner ist als der Abstand A zwischen der Sperrfläche 8 und dem Boden 7 der Aussparung 15.
Gemäß Fig. 3a dienen die Löcher 11a zum Einhängen der Feder 10, während der Schlitz 22, der mit der Aussparung 21 für das zweite Eingriffsorgan 9 verbunden ist, einen Teil dieses Eingriffsorgans führt. Auch der Schlitz 18 hat Führungsaufgaben für einen Teil des zweiten Eingriffsorgans, während die Anschlagfläche 20 im Schlitzansatz 19 zum Aufsetzen des betreffenden Teils des Eingriffsorgans 9 in der Arretierstellung dient. Die Nasenhöhe F beträgt etwa 0,1 bis 0,3 des Abstandes A zwischen der Sperrfläche 8 und dem Boden 7 der Aussparung 15.
Die Aussparung 21 weist an der oberen Begrenzung, welche der unteren Aussparung 15 abgewandt ist, eine Sperrfläche 8a auf, die verhindert, daß der Halteteil 4, der vom oberen bewegba­ ren Eingriffsorgan 9 geführt wird, dann in die Vertikalrich­ tung V verschiebbar ist, wenn die Montagestellung von Fig. 2 eingenommen ist.
Die Erfindung eignet sich besonders vorteilhaft für solche Heizungsanlagen, bei denen Kunststoffrohre zum Zuführen und Abführen des Heizmediums verwendet werden. Aufgrund der sicheren Haltestellung des Heizkörpers 3 in der befestigten bzw. montierten Stellung ohne zusätzliche Sperrorgane führt selbst ein Rütteln am Heizkörper 3 durch beispielsweise Kinder nicht dazu, daß die Kunststoffrohre überbeansprucht werden und brechen. Dies ist auch in öffentlichten Lokalen ein wesentlicher Vorteil, da einerseits die Montage sehr einfach selbst durch Laien mit nur wenigen Handgriffen zu bewerkstelligen ist, andererseits aber nicht die Gefahr eines Ausrastens bzw. Aushebens von Heiz­ körpern 3 besteht, sofern nicht erst durch Fachkräfte besondere Manipulationen vorgenommen werden, um den Heizkörper 3 aus der in Fig. 2 dargestellten Stellung wieder zurückzuschwenken in die in Fig. 1 gezeigte Stellung. Erst in dieser Position gelingt es, den Heizkörper 3 wieder aus dem unteren Eingriffs­ organ 17 herauszuführen.

Claims (7)

1. Befestigungsorgan (2) für Heizkörper (3) oder dergleichen Gegenstände, mit einem ersten, insbesondere unteren Eingriffs­ organ (17) zum Festhalten eines vom Heizkörper (3) abstehenden Halteteils (14) und mit einem zweiten, insbesondere oberen Eingriffsorgan (9) zum Festhalten des Heizkörpers (3) oder eines von diesem abstehenden Halteteils (4) in der montierten Haltestellung, wobei das zweite Eingriffsorgan (9) in Bezug zum ersten Eingriffsorgan (17) gegen die Spannung einer Feder (10) bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Eingriffsorgan (17) als Teil einer von der Seite des Heizkörpers (3) her sich öffenden Aussparung (15) ausgebildet ist, welche an der dem zweiten Eingriffsorgan (9) abgewandten Seite nach außen durch ein Sperrorgan (6) verengt ist, und daß an der dem zweiten Eingriffsorgan (9) zugewandten Seite der Aussparung (15) eine Sperrfläche (8) und/oder an der dem ersten Eingriffsorgan (17) abgewandten Seite einer Aussparung (21) im Befestigungsorgan (2) im Be­ reich des zweiten Eingriffsorgans (9) eine Sperrfläche (8a) angeordnet ist, die eine Bewegung des oder der Halteteile (4, 14) und des Heizkörpers (3) in Richtung vom ersten Eingriffsorgan (17) weg in der montierten Haltestellung des Heizkörpers (3) im wesentlichen verhindert.
2. Befestigungsorgan nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (A) der Aussparung (15) in Richtung zum zweiten Eingriffsorgan (9), d. h. im wesentlichen parallel zum Heizkörper (3), nur wenig größer ist als die Höhe (B) des Halteteils (14) in derselben Richtung.
3. Befestigungsorgan nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrorgan (6) als Sperrnase ausgebildet und in einem Abstand (D) vom Grund (16), d. h. vom hinteren Ende der Aus­ sparung (15), angeordnet ist, der mindestens so groß ist wie, aber nicht wesentlich größer ist als die Dicke (E) des Halte­ teils (14).
4. Befestigungsorgan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Sperrorgan (6) in Richtung zur Sperrfläche (8) vom Grund (16) der Aussparung (15) weg mittels einer geneigten Fläche (6a) verjüngt.
5. Befestigungsorgan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Eingriffsorgan (9) eine Anschlagfläche (9a) für den Heizkörper (3) oder den betreffenden Halteteil (4) aufweist, die sich in einer vom ersten Eingriffsorgan (17) abgewandte Ausnehmung (13) fortsetzt.
6. Befestigungsorgan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Eingriffsorgan (9) in einer Arretierstellung arretierbar ist, in welcher sie einen größeren Abstand zum ersten Eingriffsorgan (17) aufweist als in der montierten Haltestellung des Heizkörpers (3).
7. Befestigungsorgan nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkörper (3) oder der betreffende Halteteil (4) beim Andrücken an die Anschlagfläche (9a) des zweiten Ein­ griffsorgans (9) dieses aus der Arretierstellung wieder freigebbar und durch die Feder (10) in die Haltestellung zurückdrückbar bzw. zurückziehbar ist.
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