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DE3828172C2 - Heizkörperkonsole - Google Patents

Heizkörperkonsole

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DE3828172C2
DE3828172C2 DE3828172A DE3828172A DE3828172C2 DE 3828172 C2 DE3828172 C2 DE 3828172C2 DE 3828172 A DE3828172 A DE 3828172A DE 3828172 A DE3828172 A DE 3828172A DE 3828172 C2 DE3828172 C2 DE 3828172C2
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arm section
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Konsole zum Befe­ stigen von Heizkörpern, bestehend aus einer vertikalen Schiene mit einem unteren Halter und einem an einem hori­ zontalen Tragarm-Abschnitt eines Tragarmes einstellbar sowie arretierbar gelagerten oberen Halter, wobei der obere Halter an seinem freien Ende ein klauenartiges Halteteil sowie einen sich hieran anschließenden, den horizontalen Tragarm-Abschnitt umgreifenden U-Profil-Abschnitt aufweist, in dessen U-Steg ein von einer Arretierschraube durchgriffenes Langloch angeordnet ist.
Derartige Konsolen sind aus dem Prospekt der Firma METAGO GOTTBEHÜT "Plattenheizkörper aktuell, 4 Aufhängelaschen wollen gut befestigt werden. METAGO hat das komplette Programm. Ab sofort" unter dem Handelsnamen "Wandkonsolen Kombi 4000" bekannt und haben sich im wesentlichen gut bewährt.
Im allgemeinen ist der Tragarm bekannter Konsolen vertikal verschiebbar bzw. verstellbar an der Schiene gelagert, und der obere Halter ist seinerseits an dem Tragarm horizontal verstellbar angeordnet, wobei aber zur Arretierung dieser Stellbewegungen jeweils eine, somit insgesamt zwei Arretierschrauben, erforderlich sind. Der Tragarm weist bei einer bekannten Ausführungsform einen Federzug auf, so daß er gegen Federkraft nach oben gezogen werden kann. Zur Montage eines Heizkörpers muß dieser zunächst in den unteren Halter eingesetzt bzw. eingestellt werden. Nachfolgend muß gleichzeitig der Heizkörper in Richtung der Schiene gekippt sowie der Tragarm mit dem oberen Halter nach oben gezogen werden. Schließlich erfolgt eine Arretierung des Heizkörpers, indem der obere Halter nach Freigabe des Tragarmes durch Federkraft wieder nach unten verschoben wird und so eine Heizkörperkante umgreift. Eine endgültige Arretierung muß - ggf. nach einer horizon­ talen Einstellung des oberen Halters - durch Anziehen der beiden Arretierschrauben erfolgen. Dabei ist zumeist eine sogenannte "verdeckte Montage" vorgesehen, wobei die Konsolen durch den Heizkörper derart verdeckt sind, daß sie von vorne unsichtbar sind. Hierzu weist der Heizkörper auf seiner Rückseite Aufhängelaschen auf, die von den Konsolen gehaltert werden. Aufgrund der vielen beweglichen Teile ist die bekannte Konsole relativ aufwendig in der Herstellung. Außerdem ist die Montage eines Heizkörpers, insbesondere bei der verdeckten Montage, kompliziert, da ja zur Montage einem Heizkörpers in der Regel zwei Konsolen erforderlich sind und folglich gleichzeitig zwei Tragarme nach oben gezogen werden müssen und der Heizkörper verkippt werden muß.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Konsole der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die einfach und preiswert herstellbar ist, und mit der die Heizkörpermontage, insbesondere bei verdeckter Montage, wesentlich vereinfacht wird.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß der obere Halter derart an dem horizontalen Tragarm-Abschnitt gelagert ist, daß er mit dem Halteteil bei gelöster Arretierschraube gegen die Kraft einer Feder von dem Tragarm-Abschnitt weg um eine quer zur Längserstreckung des Tragarm-Abschnittes liegende imaginäre Achse kippbar bzw. schwenkbar ist. Dabei ist es weiterhin vorteil­ haft, wenn der obere Halter am Ende des Halteteils eine derartige Anlaufschräge oder eine gewölbte Anlaufkante bzw. -fläche aufweist, daß der Halter durch den zu montierenden Heizkörper, d. h. durch eine an dem Heizkörper vorhandene, von dem Halteteil zu umgreifende Kante, selbsttätig verkippt werden kann und sich nachfolgend wieder durch die Kraft der Feder die Kante rastend umgreifend zurückschwenkt. Erfin­ dungsgemäß erfolgt also eine selbsttätige Arretierung, ohne daß der Halter manuell bewegt werden müßte, was eine wesentliche Vereinfachung der Heizkörpermontage darstellt, da lediglich der Heizkörper manuell gehandhabt werden muß.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Kippbarkeit des oberen Halters ist es vorteilhafterweise möglich, den Tragarm einstückig mit der Schiene auszubilden, d. h. es kann zweckmäßigerweise auf eine vertikale Verschiebbarkeit des Tragarmes gänzlich verzichtet werden. Hierdurch entfällt aber auch die entsprechende Arretierschraube, so daß die erfindungsgemäße Konsole vergleichsweise sehr preiswert herstellbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Es sind zwar bereits gattungsähnliche Konsolen bekannt, die ebenfalls eine selbsttätige Arretierung des Heizkörpers bei der Montage ermöglichen, jedoch sind diese Konsolen einer­ seits sehr aufwendig aufgebaut, und andererseits weisen sie noch eine Reihe von weiteren Nachteilen hinsichtlich ihrer Funktion auf.
So weist eine dieser Konsolen einen vertikal beweglichen, mit einem Federzug ausgestatteten Tragarm auf, der an einem oberen horizontalen Abschnitt einen horizontal einstellbaren oberen Halter mit einer ersten Arretierschraube trägt. Die vertikale Bewegung des Tragarmes kann mit einer zweiten Arretierschraube arretiert werden. Der Tragarm kann nun zusammen mit dem oberen Halter nach oben in eine Montage­ stellung verschoben werden, in der er derart arretiert ist, daß er selbsttätig wieder freigegeben und durch Federkraft nach unten verschoben wird, wenn der Heizkörper an ihm anschlägt. Diese bekannte Konsole ist folglich konstruktiv noch aufwendiger als die eingangs beschriebene gattungsge­ mäße Konsole.
Eine weitere bekannte Konsole weist lediglich einen vertikal verschiebbaren Schieber auf, dessen oberes Ende als Halter ausgebildet ist. Auch dieser Schieber ist gegen Federkraft in eine obere Montagestellung bringbar und wird selbsttätig durch den herangedrückten Heizkörper wieder "ausgelöst", jedoch sind nachteiligerweise weder Arretierungsmittel noch eine horizontale Einstellmöglichkeit vorgesehen. Durch die fehlende Arretierungsmöglichkeit insbesondere in vertikaler Richtung kann aber ein ungewolltes Lösen des Heizkörpers erfolgen.
Anhand der Zeichnung soll im folgenden die Erfindung beispielhaft näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Konsole,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Konsole in Pfeilrichtung 11 gemäß Fig. 1,
Fig. 3a einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1 in der Arretierstellung des oberen Halters,
Fig. 3b einen Schnitt analog zu Fig. 3a, jedoch in der gelösten und gekippten Stellung des oberen Halters, und
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 2.
Die Erfindung wird in der Zeichnung lediglich bei einer Wandkonsole erläutert. Gleichermaßen kann die Anbringung und Lagerung des oberen Halters aber auch bei Standkonsolen erfolgen.
Eine erfindungsgemäße Konsole 2 besteht aus einer vertikalen Schiene 4, die vorzugsweise aus einem offenen C-Profil oder einem U-Profil mit einem Quersteg 6 und zwei Seitenstegen 8, 10 gebildet ist. An die Seitenstege 8, 10 schließen sich zweckmäßigerweise rechtwinklig nach außen gebogene Auflage­ stege 12, 14 an, die eine gute Anlage an z. B. einer Wand gewährleisten. Die Schiene 4 weist in an sich bekannter Weise Langlöcher 16 zum Durchgreifen von nicht dargestellten Befestigungselementen auf.
An ihrem unteren Ende weist die Schiene 4 einen unteren Halter 18 und an ihrem oberen Ende einen oberen Halter 20 auf. Da sich die vorliegende Erfindung ausschließlich auf den oberen Halter 20 bezieht, wird die Ausbildung des unteren Halters 18 nicht näher erläutert
Wie insbesondere aus den Fig. 3a, 3b und 4 deutlich wird, ist der obere Halter 20 an einem horizontalen Tragarm-Abschnitt 22 eines Tragarmes 24 einstellbar sowie arretier­ bar gelagert, wozu er einen den horizontalen Tragarm-Abschnitt 22 umgreifenden U-Profil-Abschnitt 26 aufweist, in dessen U-Steg 28 ein von einer Arretierschraube 30 durch­ griffenes Langloch 32 angeordnet ist. An seinem freien Ende weist der obere Halter 20 ein klauenartiges Halteteil 34 auf, das vorzugsweise aus Kunststoff besteht und eine Kante eines Heizkörpers (nicht dargestellt) haltend umgreift.
Erfindungsgemäß ist nun der obere Halter 20 derart an dem horizontalen Tragarm-Abschnitt 22 gelagert, daß er mit dem Halteteil 34 bei gelöster Arretierschraube 30 gegen die Kraft einer Feder von dem Tragarm-Abschnitt 22 weg um eine horizontale bzw. quer zur Längserstreckung des Tragarm-Abschnittes 22 liegenden, imaginäre Achse kippbar bzw. schwenkbar ist, wie dies durch den Doppelpfeil 36 in Fig. 3b verdeutlicht ist. Zudem ist aufgrund des Langloches 32 der obere Halter 20 auch in horizontaler Richtung, d. h. in Richtung des Doppelpfeiles 38 in Fig. 3b, verstellbar. Vorteilhafterweise sind beide Bewegungen des oberen Halters 20, d. h. sowohl die Einstellbewegung in Doppelpfeilrichtung 38 als auch die Kippbewegung in Doppel­ pfeilrichtung 36, lediglich mit einer einzigen Schraube, nämlich der Arretierschraube 30, arretierbar.
Die Feder ist im dargestellten Beispiel der Erfindung als Blattfeder 40 ausgebildet, die mit ihrem freien, in Richtung des Halteteils 34 des oberen Halters 20 weisenden Ende 42 auf der dem horizontalen Tragarm-Abschnitt 22 abgekehrten Außenseite 44 des U-Steges 28 des oberen Halters 20 aufliegt und anderendig fixiert ist. Dabei weist die Blattfeder 40 ein von der Arretierschraube 30 durchgriffenes Durch­ gangsloch 46 auf. Vorzugsweise ist zwischen dem Durchgangs­ loch 46 und dem Schaft der Schraube 30 ein ausreichendes Spiel vorhanden, welches die Kipp- bzw. Schwenkbewegung des oberen Halters ermöglicht. Weiterhin ist die Blattfeder 40 erfindungsgemäß mit einem abgewinkelten Abschnitt 47 an einem vertikalen Abschnitt 48 des Tragarmes 24 befestigt, z. B. mit einem Niet 50 angenietet.
Es ist besonders vorteilhaft, daß der obere Halter 20 am Ende des Halteteils 34 eine Anlaufschräge bzw. - wie darge­ stellt - eine gewölbte Anlauffläche 52 aufweist, so daß damit eine selbsttätige Verriegelung eines Heizkörpers bewirkt werden kann, indem dieser in den unteren Halter 18 eingestellt und mit einer oberen Kante in Richtung des oberen Halters 20 gekippt wird, bis er mit der Kante an die Anlauffläche 52 anschlägt und hierdurch - bei gelöster Arretierschraube 30 - siehe Fig. 3b - den oberen Halter 20 nach oben verkippt, bis die Kante in den Bereich einer Aufnahmenut 54 des Halteteils 34 gelangt und der Halter 20 die Kante umgreifend wieder durch die Kraft der Blattfeder 40 nach unten rastet. Eine endgültige Arretierung erfolgt dann - ggf. nach Einstellung in Pfeilrichtung 38 - durch Anziehen der Arretierschraube 30 (siehe Fig. 3a).
Der Tragarm 24 kann vertikal und/oder horizontal verschieb­ bar an der Schiene 4 gelagert sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Tragarm 24 jedoch einstückig mit der Schiene 4 ausgebildet, wodurch die erfindungsgemäße Konsole konstruktiv sehr einfach ausgebil­ det ist. Hierzu weist der Quersteg 6 der Schiene 4 vorteil­ hafterweise eine laschenartige Verlängerung auf, die den Tragarm 24 bildet, indem sie ausgehend von dem Quersteg 6 zunächst einen um 90° nach hinten gebogenen Bereich 56, daran anschließend einen um 90° nach oben gebogenen, den vertikalen Tragarm-Abschnitt 48 bildenden Bereich sowie daran anschließend einen um 90° nach vorne gebogenen, den horizontalen Tragarm-Abschnitt 22 bildenden Bereich auf­ weist. Vorzugsweise entspricht der nach hinten gebogene Bereich 56 in seiner Breite sowie seiner Tiefe im wesent­ lichen den Querschnittsabmessungen der Schiene 4, während die vertikal sowie horizontal angeordneten Tragarm-Abschnit­ te 48, 22 vorzugsweise schmaler ausgebildet sind.
Die Arretierschraube 30 kann in eine Gewindebohrung des horizontalen Tragarm-Abschnittes 22 eingreifen. Wie darge­ stellt kann die Arretierschraube 30 jedoch auch ein Durch­ gangsloch 58 des horizontalen Tragarm-Abschnittes 22 durchgreifen sowie in eine innerhalb des U-Profil-Abschnit­ tes 26 des oberen Halters 20 angeordnete Vierkant-Mutter 60 eingreifen, wie es an sich bekannt ist. Dabei durchgreift die Schraube 30 auch das Loch 58 mit einem die Bewegungen des oberen Halters 20 gewährleistenden Spiel.
Es ist weiterhin besonders vorteilhaft, wenn die Arretier­ schraube 30 an ihrem freien Ende eine Verliersicherung, z. B. eine Ankörnung, aufweist. Hierdurch kann die erfindungs­ gemäße Konsole 2 bereits in einen montagefertigen Zustand, d. h. mit gelöster Arretierschraube 30, gehandelt werden, ohne daß eine Gefahr des Verlustes von Teilen besteht.
Von dem abgewinkelten Abschnitt 47 der Blattfeder 40 sind zweckmäßigerweise zwei seitliche Zungen 64, 66 (Fig. 2, 3a, 3b) abgeteilt, die sich an der derem Abschnitt 47 gegen­ überliegenden Seite des vertikalen Tragarm-Abschnittes 48 abstützen. Die seitlichen Zungen 64, 66 sind durch seitliche Schlitzausnehmungen (nicht bezeichnet) des horizontalen Tragarm-Abschnittes 22 hindurchgeführt. Der lichte, in Längsrichtung des oberen Halters 20 gemessene Abstand zwischen dem abgewinkelten Federabschnitt 47 und den seitlichen Zungen 64, 66 ist vorzugsweise gleich der oder etwas kleiner als die Dicke des vertikalen Tragarm-Abschnit­ tes 48, so daß die Blattfeder 40 zur Montage bzw. Vormontage lediglich aufgesteckt zu werden braucht.
Die Montage eines Heizkörpers wird durch die erfindungsge­ mäße Konsole 2 wesentlich vereinfacht. Der Heizkörper wird in den unteren Halter 18 eingestellt und nachfolgend mit seinem oberen Bereich in Richtung des oberen Halters 20 gekippt, bis eine zu umgreifende Kante z. B. einer auf der Rückseite des Heizkörpers befestigten Aufhängelasche an die Anlauffläche 52 anschlägt. Hierdurch wird der obere Halter 20 nach hinten, d. h. in Richtung des vertikalen Tragarm-Abschnittes 48 verschoben, bis er ein Widerlager vorzugs­ weise durch federnde Anlage an den seitlichen Zungen 64, 66 der Blattfeder 40 findet, wobei die Enden der Zungen 64, 66 zu diesem Zweck etwas in Richtung des oberen Halters 20 gebogen sind. Wird der Heizkörper nun weiter verkippt, so bewirkt die Anlauffläche 52 ein Verkippen bzw. Verschwenken des oberen Halters 20 in Doppelpfeilrichtung 36 (Fig. 3b), bis letzterer sich federnd zurückschwenkt und so die Kante des Heizkörpers rastend umgreift. Schließlich kann eine vertikale Einstellung in Doppelpfeilrichtung 38 durchgeführt werden, bevor die Arretierschraube 30 angezogen und damit der Heizkörper fixiert wird.

Claims (14)

1. Konsole zum Befestigen von Heizkörpern, bestehend aus einer vertikalen Schiene mit einem unteren Halter und einem an einem horizontalen Tragarm-Abschnitt eines Tragarmes einstellbar sowie arretierbar gelagerten oberen Halter, wobei der obere Halter an seinem freien Ende ein klauenartiges Halteteil sowie einen sich hieran anschließenden, den horizontalen Tragarm-Abschnitt umgreifenden U-Profil-Abschnitt aufweist, in dessen U-Steg ein von einer Arretierschraube durchgriffenes Langloch angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Halter (20) derart an dem horizontalen Tragarm-Abschnitt (22) gelagert ist, daß er mit dem Halteteil (34) bei gelöst er Arretierschraube (30) gegen die Kraft einer Feder von dem Tragarm-Abschnitt (22) weg um eine quer zur Längserstreckung des Tragarm-Abschnittes (22) liegenden imaginäre Achse kippbar bzw. schwenkbar ist.
2. Konsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Halter (20) am Ende des Halteteils (34) eine derartige schräge oder gewölbte Anlauffläche (52) aufweist, daß der obere Halter (20) durch einen auf ihn zubewegten Heizkörper selbsttätig verkippbar ist.
3. Konsole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder als Blattfeder (40) ausgebildet ist, die mit ihrem freien, in Richtung des Halteteiles (34) des oberen Halters (20) weisenden Ende (42) auf der dem horizontalen Tragarm-Abschnitt (22) abgekehrten Außen­ seite (44) des U-Steges (28) des oberen Halters (20) aufliegt und anderendig fixiert ist.
4. Konsole nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (40) ein von der Arretierschraube (30) vorzugsweise mit Spiel durchgriffenes Durchgangsloch (46) aufweist.
5. Konsole nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (40) mit einem abgewinkelten Ab­ schnitt (47) an einem vertikalen Abschnitt (48) des Tragarmes (24) befestigt, z. B. angenietet, ist.
6. Konsole nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (24) vertikal und/oder horizontal verschiebbar an der Schiene (4) gelagert ist.
7. Konsole nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (24) einstückig mit der Schiene (4) ausgebildet ist.
8. Konsole nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (4) aus einem offenen C- oder U-Profil mit einem Quersteg (6) und zwei Seitenstegen (8, 10) besteht, wobei der Quersteg (6) eine den Tragarm (24) bildende, laschenartige Verlängerung aufweist.
9. Konsole nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die laschenartige Verlängerung der Schiene (4) ausgehend von dem Quersteg (6) zunächst einen um 90° nach hinten gebogenen Bereich (56), daran anschließend einen um 90° nach oben gebogenen, den vertikalen Tragarm-Abschnitt (48) bildenden Bereich sowie daran anschließend einen um 90° nach vorne gebogenen, den horizontalen Tragarm-Abschnitt (22) bildenden Bereich aufweist.
10. Konsole nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der nach hinten gebogene Bereich (56) in seiner Breite sowie seiner Tiefe den Querschnittsabmessungen der Schiene (4) im wesentlichen entspricht, während die vertikal sowie horizontal angeordneten Tragarm-Abschnitte (48, 22) vorzugsweise schmaler ausgebildet sind.
11. Konsole nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß von dem abgewinkelten Abschnitt (47) der Blattfeder (40) zwei seitliche Zungen (64, 66) abgeteilt sind, die durch seitliche Schlitze des horizontalen Tragarm-Abschnittes (22) hindurchgeführt sind und sich an der dem abgewinkelten Abschnitt (47) gegenüberliegenden Seite des vertikalen Abschnittes (48) des Tragarmes (24) abstützen.
12. Konsole nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierschraube (30) in eine Gewindebohrung des horizontalen Tragarm-Abschnittes (22) eingreift.
13. Konsole nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierschraube (30) ein Durchgangsloch (58) des horizontalen Tragarm-Abschnittes (22) vorzugsweise mit Spiel durchgreift sowie in eine innerhalb des U-Profil-Abschnittes (26) des oberen Halters (20) angeordnete Vierkant-Mutter (60) eingreift.
14. Konsole nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die Arretierschraube (30) am Ende ihres Gewindes eine Verliersicherung, z. B. eine Ankörnung, aufweist.
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