DE4114862C1 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen zusammenfaltbaren und
aufrichtbaren Mehrweg-Karton aus Wellpappe zum
Transportieren von Gütern in aufgerichteter Stellung des
Faltkartons mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1.
Ein derartiger Faltkarton ist in der US-PS 44 05 077
beschrieben. Bei diesem beginnen die Knickfalten und die
Hilfsfalte so nahe am Boden, daß das Einklappen der
Seitenteile erschwert ist, weil die Wellpappe in den
eingeklappten Seitenteilen dem Boden gegenüber um fast
180° umgeknickt werden muß. Ein solches Umknicken kann
einerseits zu Brüchen der Wellpappe und andererseits dazu
führen, daß die Seitenteile die Tendenz haben, sich
aufzurichten. Im zusammengefalteten Zustand besteht im
Faltkarton der US-PS 44 05 077 kein Restvolumen, in das
sich die eingeklappten Seitenteile legen könnten. Die
eingeklappten Seitenteile werden also auch aus diesem
Grunde mehr oder weniger nach oben stehen.
Da im zusammengefalteten Faltkarton kein Restvolumen
besteht, können in ihm auch nicht Hilfsteile, wie
Stützteile, mitzurücktransportiert werden.
Im aufgerichteten Zustand neigen die Seitenteile zum
Ausbauchen, wenn Schüttgüter verpackt oder solche
Faltkartons gestapelt werden.
In der FR-PS 4 72 157 ist eine zusammenfaltbare Schachtel
für Hüte oder andere Gegenstände beschrieben. Solche
Schachteln wurden nicht aus Wellpappe, sondern aus
Hartkartons oder ähnlichem gefertigt.
Bei der FR-PS 4 72 157 sind die vier Knickfalten an zwei
gegenüberliegenden Seitenteilen ausgebildet und kreuzen
sich nicht. Vom Boden beabstandete Einklappfalten führen
in der zusammengefalteten Schachtel zu einem nutzbaren
Volumen. Hilfsfalten sind nicht vorgesehen.
Zur Verstärkung der aufgerichteten Seitenteile ist nach
der FR-PS 4 72 157 im Bereich der oberen Ränder der
Seitenteile ein Rahmen vorgesehen, der sich dort mittels
Druckknöpfen oder ähnlichem fixieren läßt. Der Rahmen
kann zwar die aufgerichtete Stellung der Seitenteile
sichern. Von vertikalen, vom Deckel her eingeleiteten
Belastungen, wie sie beispielsweise beim Stapeln
auftreten, entlastet der Rahmen die Seitenteile jedoch
nicht.
Außerdem ist die Schachtel hinsichtlich der Entsorgung
ungünstig, da sie aus verschiedenen
Materialien besteht, die bei der Entsorgung getrennt
werden müßten. Bei einer derartigen Schachtel spielt dies
zwar keine ausschlaggebende Rolle, da die Schachtel zur
dauerhaften Verpackung dient. Bei einem Transportkarton
dagegen ist ein sortenreiner Aufbau für die Entsorgung
wichtig.
In der DE-AS 10 63 522 sind faltbare
Dauerverpackungshüllen beschrieben. Bei diesen ist der
Deckel mit Nuten an Zapfen der Stirnwände geführt. Für
einen Aufbau aus Wellpappe eignet sich eine solche
Konstruktion nicht.
In der US-PS 44 11 373 ist ein zusammenfaltbares
Stützteil aus Wellpappe beschrieben, das im
aufgerichteten Zustand in einen Mehrweg-Faltkarton zur
Stabilisierung der Seitenteile einsetzbar ist. Das
Stützteil muß vor dem Zusammenfalten des Faltkartons aus
diesem entnommen werden, da er im zusammengefalteten
Zustand keinen Raum zur Aufnahme des Stützteils bildet.
Das Stützteil muß also gegebenenfalls getrennt vom
Faltkarton zurücktransportiert werden.
In dem DE-GM 78 09 215 ist ein Faltkarton beschrieben.
Dieser weist jedoch im zusammengefalteten Zustand eine
wesentlich größere Grundfläche auf als der Boden im
aufgefalteten Zustand. Zum Rücktransport irgendwelcher
Stücke ist dieser Faltkarton ungeeignet. Häufig werden
Faltkartons auf Paletten mit Normmaßen transportiert. Zum
Rücktransport eines Kartons nach dem DE-GM 78 09 250
eignet sich dann die Palette nicht mehr, da die
Grundfläche des zusammengefalteten Faltkartons wesentlich
größer ist als die des Bodens.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Mehrweg-Karton nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorzuschlagen, der sich
leicht zusammenfalten und aufrichten läßt, dessen
Grunfläche im zusammengefalteten Zustand ebenso groß ist
wie im aufgerichteten Zustand und dessen Volumen im
zusammengefalteten Zustand wesentlich kleiner als im
aufgerichteten Zustand ist, wobei Mittel vorgesehen sind,
die die Seitenteile des aufgerichteten Faltkartons
stabilisieren und die im Restvolumen des
zusammengefalteten Faltkartons mit diesem tranportierbar
sind.
Erfindungsgemäß ist obige Aufgabe bei einem Karton der
eingangs genannten Art durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teils gelöst.
Dieser Mehrweg-Karton läßt sich nach seiner Leerung mit
einfachen Handgriffen zusammenfalten. Hierzu wird er
mittels der Eckfalten, der Knickfalten, der
Einklappfalten und der Hilfsfalte bzw. der Hilfsfalten
zusammengefaltet. Dabei klappen dann alle vier
Seitenteile über den Boden, so daß sie zu diesem im
wesentlichen parallel liegen. Das Volumen des Faltkartons
ist in diesem zusammengeklappten Zustand klein im
Vergleich zum aufgerichteten Zustand.
Beim Zusammenfalten braucht am Boden nichts geändert zu
werden. Der Boden bildet nach wie vor die Grundfläche des
Faltkartons. Dementsprechend kann der Rücktransport des
Faltkartons auf der gleichen Palette erfolgen, auf der
auch der Hintransport erfolgte. Der Boden kann auch direkt
an der Palette befestigt sein.
Das im zusammengefalteten Zustand des Faltkartons in
diesem wegen der vom Boden beabstandeten Einklappfalten
verbleibende Restvolumen nimmt das zusammenlegbare
Stützteil auf. Dieses läßt sich auf diese Weise in dem
zusammengefalteten Faltkarton zurücktransportieren. Im
aufgerichteten Zustand des Faltkartons stabilisiert das
eingesetzte Stützteil die Seitenteile.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 2 ist erreicht, daß
nur an drei Seitenteilen Eckfalten bzw. Hilfsfalten
vorgesehen sind. Eines der Seitenteile ist von solchen
schrägen Falten frei. Dadurch bleibt der Faltkarton im
aufgerichteten Zustand - unabhängig von dem Stützteil -
stabiler stehen. Außerdem ist das Zusammenfalten des
Faltkartons vereinfacht, da das Zusammenfalten sowohl
durch Eindrücken als auch durch Herausziehen der beiden
Hilfsfalten erfolgen kann.
Die Ausführung nach Anspruch 4 hat den Vorteil, daß zwei
Seitenteile von schrägen Knickfalten bzw. Hilfsfalten
frei sind. Hilfsfalten erübrigen sich bei dieser
Ausführung.
Das zweite längere Seitenteil ist wahlweise zusammen mit
dem ersten längeren Seitenteil nach außen klappbar und
dann nach dem Einklappen der anderen Seitenteile über den
Boden klappbar, oder es ist von vornherein über den Boden
klappbar.
Die Ausführung nach Anspruch 5 betrifft Ausschnitte
an der Oberkante der längeren Seitenteile. Dadurch ist erreicht,
daß auch bei größeren Höhen der Seitenteile, an denen die
Knickfalten vorzugsweise im Winkel von 45° verlaufen, ein
Kreuzen der Knickfalten vermieden ist, daß bei dieser
Ausführung das Zusammenfalten verhindern würde.
Die Ausschnitte sind bevorzugt so lang, daß sie das
Einklappen der kürzeren Seitenteile über den Boden
ermöglichen. Je größer die Höhe des Faltkartons ist,
desto länger werden die Ausschnitte bemessen. Beim
aufgerichteten Faltkarton stören die Ausschnitte kaum,
nachdem in dem aufgerichteten Faltkarton das Stützteil
eingesetzt ist.
Vorzugsweise überragt das in die aufgeklappten
Seitenteile bzw. den aufgerichteten Faltkarton
eingesetzte Stützteil die Oberkante der Seitenteile. Der
Deckel sitzt dann auf dem Stützteil auf. Die Seitenteile
sind dann von auf den Deckel wirkenden vertikalen
Belastungen entlastet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Deckels ist in
Anspruch 8 angegeben, mit dem auch der Rücktransport
des Deckels vereinfacht wird.
Der Boden des Faltkartons hat im Regelfall die Größe
einer üblichen, genormten Palette, beispielsweise eine
Breite von etwa 800 mm und eine Länge von etwa 1200 mm
(Euro-Palette), bei einer Höhe von beispielsweise 700 mm.
Bei diesen Abmessungen kann die manuelle Beladung des
aufgefalteten Faltkartons schwierig sein. Um die Beladung
zu vereinfachen, kann an wenigstens einem der Seitenteile
eine an sich bekannte Ladeklappe vorgesehen sein. Diese
läßt sich durch entsprechende vertikale Schlitzungen der
Seitenteile und gegebenenfalls des Stützteils schaffen.
Als Material für den Faltkarton eignet sich ein- oder
mehrwellige Wellpappe oder auch Vollpappe. Die genannten
Falten sich durch Perforationslinien, Ritzlinien oder
Rollinien bestimmt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen. In der Zeichnung
zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
Fig. 2 den Faltkarton nach Fig. 1 zusammengefaltet mit
aufgesetztem Deckel,
Fig. 3 einen Wellpappezuschnitt zur Herstellung des
Faltkartons nach Fig. 1a,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
Fig. 5 den Faltkarton nach Fig. 4 zusammengefaltet mit
aufgesetztem Deckel,
Fig. 6 einen Wellpappezuschnitt zur Herstellung des
Faltkartons nach Fig. 4a,
Fig. 7 ein drittes Ausführungsbeispiel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
Fig. 8 den Faltkarton nach Fig. 7 zusammengefaltet mit
aufgesetztem Deckel und
Fig. 9 einen Wellpappezuschnitt zur Herstellung des
Faltkartons nach Fig. 7a.
Ein Faltkarton weist Seitenteile (1, 2, 3, 4) auf. Diese
hängen mit einem Boden (5) zusammen, der von
Teilen (6, 7, 8, 9) (vgl. Fig. 3) gebildet ist. Der Boden (5)
ist an einer Palette (10) befestigt. Er weist eine von der
Länge (L) und der Breite (B) gebildete Grundfläche auf.
Zwischen den Seitenteilen (1 bis 4) bestehen
Eckfalten (11, 12, 13, 14). Die Seitenteile (2, 3) sind mittels
einer Lasche (15) dauerhaft miteinander verklebt oder
verklammert.
An jedem der Seitenteile (1 bis 4) ist eine
Knickfalte (16, 17, 18, 19) ausgebildet. Die Knickfalten (16
bis 19) beginnen an Stellen (20, 21, 22 bzw. 23) der
betreffenden Eckfalten (11 bis 14) und bilden mit diesen
einen Winkel (W) von etwa 45°. Die Stellen (20 bis 23)
liegen in einem im Vergleich zur Höhe (H) des Faltkartons
kleinen, gleichen Abstand (h) über dem Boden (5). Zwischen
den Stellen (20 bis 23) verlaufen an den Seitenteilen (1
bis 4) Einklappfalten (24, 25, 26 bzw. 27) parallel zum
Boden (5).
Am Seitenteil (1) ist zusätzlich eine Hilfsfalte (28)
vorgesehen. Diese beginnt an der Stelle (23) der
Eckfalte (14) des Seitenteils (1), jedoch nicht an der
Eckfalte (11) des Seitenteils (1), an der deren
Knickfalte (16) beginnt. Die Hilfsfalte (28) erstreckt sich
im Seitenteil (1) in einem spitzen Winkel (W1) zur
Eckfalte (14).
Für den Faltkarton ist ein Stützteil (29) aus Wellpappe
vorgesehen, das in Fig. 1b in seinem zusammengelegten
Zustand gezeigt ist. Seine Länge (Lb) entspricht der
Länge (L). Seine Höhe (Hb) ist nicht größer als die
Breite (B) des Faltkartons. Jede seiner zusammenlegbaren
Seiten (30, 31) entspricht im gestreckten Zustand der
Breite (B) des Faltkartons. Im zusammengelegten Zustand
hat das Stützteil (29) eine Dicke (d), die der Höhe (h) etwa
gleich ist. Das Stützteil (29) ist in dem nach Fig. 1b
zusammengelegten Zustand in den Faltkarton auf den
Boden (5) einlegbar. Das Stützteil (29) ist für solche
Fälle vorgesehen, in denen der Faltkarton wegen der
Knickfalten (16 bis 19) bzw. der Einklappfalten (26 bis 27)
und der Hilfsfalte (28) als zu labil erscheint. Es wird
dann mit ausgestreckten Seiten (30, 31) in den Faltkarton
eingeschoben und stützt dessen Seitenteile (1 bis 4) ab.
Die Höhe (Hb) des Stützteils (29) braucht dabei nicht so
groß wie die Höhe (H) des Faltkartons sein. Die Höhe (Hb)
des Stützteils (29) kann, wenn die Breite (B) des
Faltkartons dies erlaubt, auch größer als die Höhe (H)
sein. Das Stützteil (29) überragt dann die Seitenteile (1
bis 4) und vergrößert das im Faltkarton bepackbare
Volumen.
Weiterhin ist ein Deckel (32) aus Wellpappe vorgesehen,
der einen umlaufenden Rand (33) bildet. Die Höhe (Hc) des
Randes (33) ist etwa gleich der Höhe (h). Seine Grundfläche
ist der des Bodens (5) im wesentlichen gleich. Der
Deckel (32) ist auf die Seitenteile (1 bis 4) aufsetzbar.
Wenn das Stützteil (29) die Seitenteile (1 bis 4) überragt,
ist der Deckel (32) auf das Stützteil (29) aufsetzbar.
Die Faltweise des Faltkartons ist im wesentlichen
folgende:
Soll der Faltkarton aus seiner in Fig. 1a gezeigten
aufgefalteten Stellung zusammengefaltet werden, dann wird
die Oberkante (34) an der Knickfalte (28) geringfügig in
Richtung des Pfeiles (P1) nach außen gezogen. Umgekehrt
wird die Eckfalte (14) in Richtung des Pfeiles (P2) nach
innen gedrückt. Dabei klappt das Seitenteil (1) um die
Einklappfalte (24) nach innen bis die Eckfalte (14) innen
an der Einklappfalte (27) anliegt. Dabei legt sich die
zwischen der Knickfalte (16) und der Eckfalte (11) liegende
Teilfläche auf die zwischen der Knickfalte (16) und der
Einklappfalte (24) liegenden Teilfläche des Seitenteils (1)
bis die Eckfalte (11) etwa parallel zur Einklappfalte (24)
liegt. Entsprechend werden die anderen Seitenteile (2, 3, 4)
mitgenommen und klappen dabei über den Boden (5), bis die
Eckfalte (12) parallel zur Einklappfalte (25) und die
Eckfalte (13) etwa parallel zur Einklappfalte (26) liegt.
Der zusammengefaltete Faltkarton hat nunmehr im
wesentlichen nur noch die Höhe (h). Auf ihn läßt sich dann
wieder der Deckel (32) aufsetzen (vgl. Fig. 2).
Das Zusammenklappen des Faltkartons ist ersichtlich
manuell einfach durchzuführen. Im Prinzip kann das
Zusammenklappen mit einer Hand erfolgen. Der geleerte,
zusammengefaltete Faltkarton, in den gegebenenfalls das
Stützteil (29) eingelegt ist, kann mit seiner Palette (10)
einfach zu einer Wiederbefüllung zurücktransportiert
werden. Er nimmt dabei wenig Raum ein und ist dennoch
formstabil. Zur Wiederbefüllung ist der Faltkarton nach
Abnehmen des Deckels (32) einfach wieder in seine
aufgefaltete Stellung zu bringen. Es werden hierfür die
Seitenteile (1 bis 4) hochgeklappt und gegebenenfalls wird
das Stützteil (29) in der beschriebenen Weise aufgestellt
in ihn eingesetzt.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 4 bis 9
sind für die entsprechenden Teile bzw. Faltlinien die
gleichen Bezugszeichen wie beim oben beschriebenen
Ausführungsbeispiel verwendet. Es wird insoweit auf obige
Ausführung verwiesen. Unterschiedlich zum oben
beschriebenen Ausführungsbeispiel sind bei den
Ausführungsbeispielen nach den Fig. 4 bis 9 die Lagen
der Knickfalten bzw. der Hilfsfalten an den
Seitenteilen (1 bis 4).
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4a bzw. Fig. 6 sind
die zwei Knickfalten (16, 17) am kürzeren Seitenteil (2)
angeordnet, das die Breite (B) aufweist, die kürzer ist
als die Länge (L) der Seitenteile (1 und 3). Die
Knickfalte (16) beginnt bei der Stelle (20) und erstreckt
sich im Winkel (W) von 45° zur Eckfalte (11). Die
Knickfalte (17) beginnt an der Stelle (21) und erstreckt
sich im Winkel von etwa 45° zur Eckfalte (12). Bei den
üblichen Abmessungen kreuzen sich die Knickfalten (16, 17)
innerhalb des Seitenteils (2).
Die Knickfalten (18, 19) verlaufen an dem Seitenteil (4)
ebenso wie die Knickfalten (16, 17) an dem Seitenteil (2).
Die Knickfalte (18) geht von der Stelle (22) aus und
erstreckt sich im Winkel von 45° zur Knickfalte (13). Die
Knickfalte (19) geht von der Stelle (23) aus und erstreckt
sich im Winkel von 45° zur Knickfalte (14). Das
Seitenteil (3) ist faltenlinienfrei.
Am Seitenteil (1) sind zwei Hilfsfalten (28, 28′)
vorgesehen. Diese gehen von den Stellen (23 bzw. 20) aus
und erstrecken sich in einem Winkel (W1) zur Eckfalte (14
bzw. 11), wobei dieser Winkel (W1) etwa zwischen 20° und
35° liegt und insbesondere 30° beträgt.
Soll der in Fig. 4a aufgefaltete Faltkarton
zusammengeklappt werden, dann wird zunächst das
Seitenteil (1) nach außen gezogen oder nach innen
gedrückt. Beides ist aufgrund der Hilfsfalten (28, 28′′)
möglich. Nach dem Herausziehen des Seitenteils (1) werden
die Seitenteile (2, 4) einwärts bewegt und dann weiter nach
innen gedrückt. Aufgrund der Knickfalten (16 bis 19) ist
dies möglich. Es klappt dann auch das Seitenteil (3) nach
innen über den Boden (5). Danach wird dann das
Seitenteil (1) nach innen gedrückt, bis alle Seitenteile (1
bis 4) um die Einklappfalten (24 bis 27) umgeschwenkt etwa
parallel zum Boden (5) stehen.
Es ist auch möglich, das Seitenteil (1) zunächst einwärts
über den Boden (5) zu drücken. Die Seitenteile (2, 4) gehen
dem aufgrund der Knickfalten (16 bis 19) nach. Sie ziehen
dann das Seitenteil (3) über das Seitenteil (1), bis die
Seitenteile (1 bis 4) wiederum etwa parallel zum Boden (5)
über diesem liegen.
Danach läßt sich dann der Deckel (32) wie beschrieben
aufsetzen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 bis 9 sind
die Knickfalten (16, 17) an dem längeren Seitenteil (1) und
die Knickfalten (18, 19) an dem gegenüberliegenden,
längeren Seitenteil (3) vorgesehen. Die
Knickfalten (16, 17, 18, 19) erstrecken sich jeweils in einem
Winkel (W) von etwa 45° zu den Eckfalten (11, 14, 12, 13), von
deren Stellen (20, 23, 21, 22) sie ausgehen. Die
Seitenteile (2, 4) sind von Faltlinien frei.
Die Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) kreuzen sich in den
Seitenteilen (1, 3) nicht. Um ein solches Kreuzen bei den
in den Fig. 7a und 9 bei den dort vorgesehenen
Höhen (H) zu vermeiden, sind Ausschnitte (35, 36) an der
Oberkante (34) der Seitenteile (1, 3) vorgesehen. Die
Ausschnitte (35, 36) sind so tief, daß sich die
Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) an ihrer Grundlinie (34′)
höchstens treffen. Es ist jedoch auch möglich, daß sich
die Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) an der Grundlinie (34′) der
Ausnehmung (35 bzw. 36) nicht treffen.
Die Erstreckung der Ausnehmung (35, 36) in Längsrichtung (L)
ist so groß, daß sich die Seitenteile (2, 4) über den
Boden (5), parallel zu diesem, einlegen lassen, wobei sie
in den Eckbereichen unter die an die Ausschnitte (35, 36)
angrenzenden Bereiche der Seitenteile (2, 3) greifen.
Um den nach Fig. 7a aufgefalteten Faltkarton
zusammenzufalten, wird zunächst wenigstens eines der
Seitenteile (1, 3) nach außen gezogen, was aufgrund der
Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) möglich ist. Es klappen
dann die Seitenteile (2, 4) nach innen, etwa parallel über
den Boden (5). Anschließend wird dann das zunächst nach
außen geschwenkte Seitenteil bzw. die Seitenteile (1, 3)
nach innen über den Boden (5) umgelegt. Danach läßt sich
dann der Deckel (32) aufsetzen.
Im Bedarfsfall kann bei allen Ausführungsbeispielen an
einem der Seitenteile (1 bis 4) eine an sich bekannte
Ladeklappe vorgesehen werden.
Claims (10)
1. Zusammenfaltbarer und aufrichtbarer Mehrweg-Karton aus
Wellpappe zum Transportieren von Gütern in aufgerichteter
Stellung des Faltkartons, der einen rechteckigen Boden (5)
und vier mit diesem zusammenhängende Seitenteile (1 bis 4)
aufweist, welche über Eckfalten (11 bis 14) miteinander
zusammenhängen und an den Seitenteilen (1 bis 4) vier
Knickfalten (16 bis 19) sowie mindestens eine Hilfsfalte
(28) verlaufen, die jeweils an je einer Eckfalte in
Bodennähe beginnen und sich schräg bis zur Oberkante (34)
der Seitenteile (1 bis 4) erstrecken, wobei alle vier
Seitenteile (1 bis 4) im zusammenhängenden Zustand über
den Boden (5) einklappbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß alle Knickfalten (16 bis 19) sowie die Hilfsfalten (28,
28′) in einem gleichen Abstand (h) vom Boden (5) beginnen,
wobei zwischen diesen Stellen (20 bis 23) die Seitenteile
(1 bis 4) Einklappfalten (24 bis 27) aufweisen, die zum
Boden (5) parallel verlaufen, und der Abstand (h) der
Einklappfalten (24 bis 27) vom Boden (5) so groß ist, daß
in der zusammengefalteten Stellung des Faltkartons
zwischen dem Boden (5) und den eingeklappten Seitenteilen
(1 bis 4) ein Restvolumen zur Aufnahme eines
Stützteils (29) aus Wellpappe verbleibt, wobei das
Stützteil (29) ein zusammenfaltbares Stützteil ist, das im
aufgerichteten Zustand zusammenhängende Stützseiten
bildet, die in der aufgerichteten Stellung des
Faltkartons in diesen einsetzbar sind und innen an dessen
Seitenteilen (1 bis 4) anliegen.
2. Mehrweg-Karton nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an zwei gegenüberliegenden
Seitenteilen (2, 4) jeweils zwei der Knickfalten (16 bis 19)
vorgesehen sind, daß an jedem dieser Seitenteile (2; 4) die
eine Knickfalte (16; 18) von der einen Eckfalte (11; 13) und
die andere Knickfalte (17; 19) von der anderen
Eckfalte (12; 14) ausgeht und daß zwei Hilfsfalten (28, 28′)
an einem der dazwischenliegenden Seitenteile (1)
vorgesehen sind, wobei die eine Hilfsfalte (28) von der einen
Eckfalte (14) und die andere Hilfsfalte (28′) von der
anderen Eckfalte (11) dieses Seitenteils (1) ausgeht.
3. Mehrweg-Karton nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Knickfalten (16, 17 bzw.
18, 19) in den Seitenteilen (2 bzw. 4) kreuzen.
4. Zusammenfaltbarer und aufrichtbarer Mehrweg-Karton aus
Wellpappe zum Transportieren von Gütern in aufgefalteter
Stellung des Faltkartons, der einen rechteckigen Boden (5)
und vier mit diesem zusammenhängende Seitenteile (1 bis 4)
aufweist, welche über Eckfalten (11 bis 14) miteinander
zusammenhängen und an den Seitenteilen (1, 3) vier
Knickfalten (16 bis 19) verlaufen, die jeweils an einer
Eckfalte in Bodennähe beginnen und sich schräg bis zur
Oberkante (34) der Seitenteile (1, 3) erstrecken, wobei alle
vier Seitenteile (1 bis 4) im zusammenhängenden Zustand
über den Boden (5) einklappbar sind, dadurch
gekennzeichnet, daß alle Knickfalten (16 bis 19) in einem
gleichen Abstand (h) vom Boden (5) beginnen, wobei zwischen
diesen Stellen (20 bis 23) die Seitenteile (1 bis 4)
Einklappfalten (24 bis 27) aufweisen, die zum Boden (5)
parallel verlaufen und der Abstand (h) der Einklappfalten
(24 bis 27) vom Boden (5) so groß ist, daß in der
zusammengefalteten Stellung des Faltkartons zwischen dem
Boden (5) und den eingeklappten Seitenteilen (1 bis 4) ein
Restvolumen zur Aufnahme eines Stützteils (29) aus
Wellpappe verbleibt, wobei das Stützteil (29) ein
zusammenfaltbares Stützteil ist, das im aufgerichteten
Zustand zusammenhängende Stützseiten bildet, die in der
aufgerichteten Stellung des Faltkartons in diesen
einsetzbar sind und innen an dessen Seitenteilen (1 bis 4)
anliegen, und daß an den zwei gegenüberliegenden,
längeren Seitenteilen (1, 3) jeweils zwei Knickfalten (16,
17; 18, 19) vorgesehen sind und daß die Knickfalten (16 bis
19) sich schräg, jedoch einander nicht kreuzend, bis zur
Oberkante (34) des betreffenden längeren Seitenteils (1, 3)
erstrecken.
5. Mehrweg-Karton nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich der Oberkante (34) der
längeren Seitenteile (1, 3) Ausschnitte (35, 36) vorgesehen
sind, wobei sich die Knickfalten (16 bis 19) höchstens an
den Ausschnitten (35, 36) treffen.
6. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (W1)
zwischen den Hilfsfalten (28, 28′) und der Eckfalte (14)
kleiner als 45° ist und insbesondere zwischen 25° und 35°
liegt.
7. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das in die
aufgerichteten Seitenteile (1 bis 4) eingesetzte Stützteil
(29) deren Oberkante (34) überragt.
8. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Deckel (32),
insbesondere aus Wellpappe, vorgesehen ist, der auf die
Seitenteile (1 bis 4) in deren aufgerichteter Stellung und
in deren eingeklappter Stellung aufsetzbar ist, und daß
der Deckel (32) die Grundfläche des Bodens (5) aufweist und
mit einem umlaufenden Rand (33) versehen ist.
9. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (5) an
einer Palette (10) befestigt ist.
10. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens
einem der Seitenteile (1 bis 4) eine Ladeklappe vorgesehen
ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914114862 DE4114862C1 (de) | 1991-05-07 | 1991-05-07 | |
| EP19920106578 EP0512291A3 (en) | 1991-05-07 | 1992-04-16 | Multi-use collapsible carton box |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914114862 DE4114862C1 (de) | 1991-05-07 | 1991-05-07 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4114862C1 true DE4114862C1 (de) | 1992-10-08 |
Family
ID=6431150
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19914114862 Revoked DE4114862C1 (de) | 1991-05-07 | 1991-05-07 |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| EP (1) | EP0512291A3 (de) |
| DE (1) | DE4114862C1 (de) |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| EP0512291A3 (en) | 1993-01-13 |
| EP0512291A2 (de) | 1992-11-11 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8331 | Complete revocation |