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DE4114862C1 - - Google Patents

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DE4114862C1
DE4114862C1 DE19914114862 DE4114862A DE4114862C1 DE 4114862 C1 DE4114862 C1 DE 4114862C1 DE 19914114862 DE19914114862 DE 19914114862 DE 4114862 A DE4114862 A DE 4114862A DE 4114862 C1 DE4114862 C1 DE 4114862C1
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DE
Germany
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side parts
folds
fold
folded
folding
Prior art date
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Revoked
Application number
DE19914114862
Other languages
English (en)
Inventor
Robert 8741 Nordheim De Dietz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wellpappenfabrik Kunert & Soehne & Co 8740 Bad Neustadt De GmbH
Original Assignee
Wellpappenfabrik Kunert & Soehne & Co 8740 Bad Neustadt De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Wellpappenfabrik Kunert & Soehne & Co 8740 Bad Neustadt De GmbH filed Critical Wellpappenfabrik Kunert & Soehne & Co 8740 Bad Neustadt De GmbH
Priority to DE19914114862 priority Critical patent/DE4114862C1/de
Priority to EP19920106578 priority patent/EP0512291A3/de
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Description

Die Erfindung betrifft einen zusammenfaltbaren und aufrichtbaren Mehrweg-Karton aus Wellpappe zum Transportieren von Gütern in aufgerichteter Stellung des Faltkartons mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Ein derartiger Faltkarton ist in der US-PS 44 05 077 beschrieben. Bei diesem beginnen die Knickfalten und die Hilfsfalte so nahe am Boden, daß das Einklappen der Seitenteile erschwert ist, weil die Wellpappe in den eingeklappten Seitenteilen dem Boden gegenüber um fast 180° umgeknickt werden muß. Ein solches Umknicken kann einerseits zu Brüchen der Wellpappe und andererseits dazu führen, daß die Seitenteile die Tendenz haben, sich aufzurichten. Im zusammengefalteten Zustand besteht im Faltkarton der US-PS 44 05 077 kein Restvolumen, in das sich die eingeklappten Seitenteile legen könnten. Die eingeklappten Seitenteile werden also auch aus diesem Grunde mehr oder weniger nach oben stehen.
Da im zusammengefalteten Faltkarton kein Restvolumen besteht, können in ihm auch nicht Hilfsteile, wie Stützteile, mitzurücktransportiert werden.
Im aufgerichteten Zustand neigen die Seitenteile zum Ausbauchen, wenn Schüttgüter verpackt oder solche Faltkartons gestapelt werden.
In der FR-PS 4 72 157 ist eine zusammenfaltbare Schachtel für Hüte oder andere Gegenstände beschrieben. Solche Schachteln wurden nicht aus Wellpappe, sondern aus Hartkartons oder ähnlichem gefertigt.
Bei der FR-PS 4 72 157 sind die vier Knickfalten an zwei gegenüberliegenden Seitenteilen ausgebildet und kreuzen sich nicht. Vom Boden beabstandete Einklappfalten führen in der zusammengefalteten Schachtel zu einem nutzbaren Volumen. Hilfsfalten sind nicht vorgesehen.
Zur Verstärkung der aufgerichteten Seitenteile ist nach der FR-PS 4 72 157 im Bereich der oberen Ränder der Seitenteile ein Rahmen vorgesehen, der sich dort mittels Druckknöpfen oder ähnlichem fixieren läßt. Der Rahmen kann zwar die aufgerichtete Stellung der Seitenteile sichern. Von vertikalen, vom Deckel her eingeleiteten Belastungen, wie sie beispielsweise beim Stapeln auftreten, entlastet der Rahmen die Seitenteile jedoch nicht.
Außerdem ist die Schachtel hinsichtlich der Entsorgung ungünstig, da sie aus verschiedenen Materialien besteht, die bei der Entsorgung getrennt werden müßten. Bei einer derartigen Schachtel spielt dies zwar keine ausschlaggebende Rolle, da die Schachtel zur dauerhaften Verpackung dient. Bei einem Transportkarton dagegen ist ein sortenreiner Aufbau für die Entsorgung wichtig.
In der DE-AS 10 63 522 sind faltbare Dauerverpackungshüllen beschrieben. Bei diesen ist der Deckel mit Nuten an Zapfen der Stirnwände geführt. Für einen Aufbau aus Wellpappe eignet sich eine solche Konstruktion nicht.
In der US-PS 44 11 373 ist ein zusammenfaltbares Stützteil aus Wellpappe beschrieben, das im aufgerichteten Zustand in einen Mehrweg-Faltkarton zur Stabilisierung der Seitenteile einsetzbar ist. Das Stützteil muß vor dem Zusammenfalten des Faltkartons aus diesem entnommen werden, da er im zusammengefalteten Zustand keinen Raum zur Aufnahme des Stützteils bildet. Das Stützteil muß also gegebenenfalls getrennt vom Faltkarton zurücktransportiert werden.
In dem DE-GM 78 09 215 ist ein Faltkarton beschrieben. Dieser weist jedoch im zusammengefalteten Zustand eine wesentlich größere Grundfläche auf als der Boden im aufgefalteten Zustand. Zum Rücktransport irgendwelcher Stücke ist dieser Faltkarton ungeeignet. Häufig werden Faltkartons auf Paletten mit Normmaßen transportiert. Zum Rücktransport eines Kartons nach dem DE-GM 78 09 250 eignet sich dann die Palette nicht mehr, da die Grundfläche des zusammengefalteten Faltkartons wesentlich größer ist als die des Bodens.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Mehrweg-Karton nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorzuschlagen, der sich leicht zusammenfalten und aufrichten läßt, dessen Grunfläche im zusammengefalteten Zustand ebenso groß ist wie im aufgerichteten Zustand und dessen Volumen im zusammengefalteten Zustand wesentlich kleiner als im aufgerichteten Zustand ist, wobei Mittel vorgesehen sind, die die Seitenteile des aufgerichteten Faltkartons stabilisieren und die im Restvolumen des zusammengefalteten Faltkartons mit diesem tranportierbar sind.
Erfindungsgemäß ist obige Aufgabe bei einem Karton der eingangs genannten Art durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils gelöst.
Dieser Mehrweg-Karton läßt sich nach seiner Leerung mit einfachen Handgriffen zusammenfalten. Hierzu wird er mittels der Eckfalten, der Knickfalten, der Einklappfalten und der Hilfsfalte bzw. der Hilfsfalten zusammengefaltet. Dabei klappen dann alle vier Seitenteile über den Boden, so daß sie zu diesem im wesentlichen parallel liegen. Das Volumen des Faltkartons ist in diesem zusammengeklappten Zustand klein im Vergleich zum aufgerichteten Zustand.
Beim Zusammenfalten braucht am Boden nichts geändert zu werden. Der Boden bildet nach wie vor die Grundfläche des Faltkartons. Dementsprechend kann der Rücktransport des Faltkartons auf der gleichen Palette erfolgen, auf der auch der Hintransport erfolgte. Der Boden kann auch direkt an der Palette befestigt sein.
Das im zusammengefalteten Zustand des Faltkartons in diesem wegen der vom Boden beabstandeten Einklappfalten verbleibende Restvolumen nimmt das zusammenlegbare Stützteil auf. Dieses läßt sich auf diese Weise in dem zusammengefalteten Faltkarton zurücktransportieren. Im aufgerichteten Zustand des Faltkartons stabilisiert das eingesetzte Stützteil die Seitenteile.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 2 ist erreicht, daß nur an drei Seitenteilen Eckfalten bzw. Hilfsfalten vorgesehen sind. Eines der Seitenteile ist von solchen schrägen Falten frei. Dadurch bleibt der Faltkarton im aufgerichteten Zustand - unabhängig von dem Stützteil - stabiler stehen. Außerdem ist das Zusammenfalten des Faltkartons vereinfacht, da das Zusammenfalten sowohl durch Eindrücken als auch durch Herausziehen der beiden Hilfsfalten erfolgen kann.
Die Ausführung nach Anspruch 4 hat den Vorteil, daß zwei Seitenteile von schrägen Knickfalten bzw. Hilfsfalten frei sind. Hilfsfalten erübrigen sich bei dieser Ausführung.
Das zweite längere Seitenteil ist wahlweise zusammen mit dem ersten längeren Seitenteil nach außen klappbar und dann nach dem Einklappen der anderen Seitenteile über den Boden klappbar, oder es ist von vornherein über den Boden klappbar.
Die Ausführung nach Anspruch 5 betrifft Ausschnitte an der Oberkante der längeren Seitenteile. Dadurch ist erreicht, daß auch bei größeren Höhen der Seitenteile, an denen die Knickfalten vorzugsweise im Winkel von 45° verlaufen, ein Kreuzen der Knickfalten vermieden ist, daß bei dieser Ausführung das Zusammenfalten verhindern würde.
Die Ausschnitte sind bevorzugt so lang, daß sie das Einklappen der kürzeren Seitenteile über den Boden ermöglichen. Je größer die Höhe des Faltkartons ist, desto länger werden die Ausschnitte bemessen. Beim aufgerichteten Faltkarton stören die Ausschnitte kaum, nachdem in dem aufgerichteten Faltkarton das Stützteil eingesetzt ist.
Vorzugsweise überragt das in die aufgeklappten Seitenteile bzw. den aufgerichteten Faltkarton eingesetzte Stützteil die Oberkante der Seitenteile. Der Deckel sitzt dann auf dem Stützteil auf. Die Seitenteile sind dann von auf den Deckel wirkenden vertikalen Belastungen entlastet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Deckels ist in Anspruch 8 angegeben, mit dem auch der Rücktransport des Deckels vereinfacht wird.
Der Boden des Faltkartons hat im Regelfall die Größe einer üblichen, genormten Palette, beispielsweise eine Breite von etwa 800 mm und eine Länge von etwa 1200 mm (Euro-Palette), bei einer Höhe von beispielsweise 700 mm. Bei diesen Abmessungen kann die manuelle Beladung des aufgefalteten Faltkartons schwierig sein. Um die Beladung zu vereinfachen, kann an wenigstens einem der Seitenteile eine an sich bekannte Ladeklappe vorgesehen sein. Diese läßt sich durch entsprechende vertikale Schlitzungen der Seitenteile und gegebenenfalls des Stützteils schaffen.
Als Material für den Faltkarton eignet sich ein- oder mehrwellige Wellpappe oder auch Vollpappe. Die genannten Falten sich durch Perforationslinien, Ritzlinien oder Rollinien bestimmt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
Fig. 2 den Faltkarton nach Fig. 1 zusammengefaltet mit aufgesetztem Deckel,
Fig. 3 einen Wellpappezuschnitt zur Herstellung des Faltkartons nach Fig. 1a,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
Fig. 5 den Faltkarton nach Fig. 4 zusammengefaltet mit aufgesetztem Deckel,
Fig. 6 einen Wellpappezuschnitt zur Herstellung des Faltkartons nach Fig. 4a,
Fig. 7 ein drittes Ausführungsbeispiel,
a) dessen aufgefalteten Faltkarton,
b) dessen zusammengelegtes Stützteil,
c) dessen Deckel,
Fig. 8 den Faltkarton nach Fig. 7 zusammengefaltet mit aufgesetztem Deckel und
Fig. 9 einen Wellpappezuschnitt zur Herstellung des Faltkartons nach Fig. 7a.
Ein Faltkarton weist Seitenteile (1, 2, 3, 4) auf. Diese hängen mit einem Boden (5) zusammen, der von Teilen (6, 7, 8, 9) (vgl. Fig. 3) gebildet ist. Der Boden (5) ist an einer Palette (10) befestigt. Er weist eine von der Länge (L) und der Breite (B) gebildete Grundfläche auf.
Zwischen den Seitenteilen (1 bis 4) bestehen Eckfalten (11, 12, 13, 14). Die Seitenteile (2, 3) sind mittels einer Lasche (15) dauerhaft miteinander verklebt oder verklammert.
An jedem der Seitenteile (1 bis 4) ist eine Knickfalte (16, 17, 18, 19) ausgebildet. Die Knickfalten (16 bis 19) beginnen an Stellen (20, 21, 22 bzw. 23) der betreffenden Eckfalten (11 bis 14) und bilden mit diesen einen Winkel (W) von etwa 45°. Die Stellen (20 bis 23) liegen in einem im Vergleich zur Höhe (H) des Faltkartons kleinen, gleichen Abstand (h) über dem Boden (5). Zwischen den Stellen (20 bis 23) verlaufen an den Seitenteilen (1 bis 4) Einklappfalten (24, 25, 26 bzw. 27) parallel zum Boden (5).
Am Seitenteil (1) ist zusätzlich eine Hilfsfalte (28) vorgesehen. Diese beginnt an der Stelle (23) der Eckfalte (14) des Seitenteils (1), jedoch nicht an der Eckfalte (11) des Seitenteils (1), an der deren Knickfalte (16) beginnt. Die Hilfsfalte (28) erstreckt sich im Seitenteil (1) in einem spitzen Winkel (W1) zur Eckfalte (14).
Für den Faltkarton ist ein Stützteil (29) aus Wellpappe vorgesehen, das in Fig. 1b in seinem zusammengelegten Zustand gezeigt ist. Seine Länge (Lb) entspricht der Länge (L). Seine Höhe (Hb) ist nicht größer als die Breite (B) des Faltkartons. Jede seiner zusammenlegbaren Seiten (30, 31) entspricht im gestreckten Zustand der Breite (B) des Faltkartons. Im zusammengelegten Zustand hat das Stützteil (29) eine Dicke (d), die der Höhe (h) etwa gleich ist. Das Stützteil (29) ist in dem nach Fig. 1b zusammengelegten Zustand in den Faltkarton auf den Boden (5) einlegbar. Das Stützteil (29) ist für solche Fälle vorgesehen, in denen der Faltkarton wegen der Knickfalten (16 bis 19) bzw. der Einklappfalten (26 bis 27) und der Hilfsfalte (28) als zu labil erscheint. Es wird dann mit ausgestreckten Seiten (30, 31) in den Faltkarton eingeschoben und stützt dessen Seitenteile (1 bis 4) ab. Die Höhe (Hb) des Stützteils (29) braucht dabei nicht so groß wie die Höhe (H) des Faltkartons sein. Die Höhe (Hb) des Stützteils (29) kann, wenn die Breite (B) des Faltkartons dies erlaubt, auch größer als die Höhe (H) sein. Das Stützteil (29) überragt dann die Seitenteile (1 bis 4) und vergrößert das im Faltkarton bepackbare Volumen.
Weiterhin ist ein Deckel (32) aus Wellpappe vorgesehen, der einen umlaufenden Rand (33) bildet. Die Höhe (Hc) des Randes (33) ist etwa gleich der Höhe (h). Seine Grundfläche ist der des Bodens (5) im wesentlichen gleich. Der Deckel (32) ist auf die Seitenteile (1 bis 4) aufsetzbar. Wenn das Stützteil (29) die Seitenteile (1 bis 4) überragt, ist der Deckel (32) auf das Stützteil (29) aufsetzbar.
Die Faltweise des Faltkartons ist im wesentlichen folgende:
Soll der Faltkarton aus seiner in Fig. 1a gezeigten aufgefalteten Stellung zusammengefaltet werden, dann wird die Oberkante (34) an der Knickfalte (28) geringfügig in Richtung des Pfeiles (P1) nach außen gezogen. Umgekehrt wird die Eckfalte (14) in Richtung des Pfeiles (P2) nach innen gedrückt. Dabei klappt das Seitenteil (1) um die Einklappfalte (24) nach innen bis die Eckfalte (14) innen an der Einklappfalte (27) anliegt. Dabei legt sich die zwischen der Knickfalte (16) und der Eckfalte (11) liegende Teilfläche auf die zwischen der Knickfalte (16) und der Einklappfalte (24) liegenden Teilfläche des Seitenteils (1) bis die Eckfalte (11) etwa parallel zur Einklappfalte (24) liegt. Entsprechend werden die anderen Seitenteile (2, 3, 4) mitgenommen und klappen dabei über den Boden (5), bis die Eckfalte (12) parallel zur Einklappfalte (25) und die Eckfalte (13) etwa parallel zur Einklappfalte (26) liegt. Der zusammengefaltete Faltkarton hat nunmehr im wesentlichen nur noch die Höhe (h). Auf ihn läßt sich dann wieder der Deckel (32) aufsetzen (vgl. Fig. 2).
Das Zusammenklappen des Faltkartons ist ersichtlich manuell einfach durchzuführen. Im Prinzip kann das Zusammenklappen mit einer Hand erfolgen. Der geleerte, zusammengefaltete Faltkarton, in den gegebenenfalls das Stützteil (29) eingelegt ist, kann mit seiner Palette (10) einfach zu einer Wiederbefüllung zurücktransportiert werden. Er nimmt dabei wenig Raum ein und ist dennoch formstabil. Zur Wiederbefüllung ist der Faltkarton nach Abnehmen des Deckels (32) einfach wieder in seine aufgefaltete Stellung zu bringen. Es werden hierfür die Seitenteile (1 bis 4) hochgeklappt und gegebenenfalls wird das Stützteil (29) in der beschriebenen Weise aufgestellt in ihn eingesetzt.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 4 bis 9 sind für die entsprechenden Teile bzw. Faltlinien die gleichen Bezugszeichen wie beim oben beschriebenen Ausführungsbeispiel verwendet. Es wird insoweit auf obige Ausführung verwiesen. Unterschiedlich zum oben beschriebenen Ausführungsbeispiel sind bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 4 bis 9 die Lagen der Knickfalten bzw. der Hilfsfalten an den Seitenteilen (1 bis 4).
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4a bzw. Fig. 6 sind die zwei Knickfalten (16, 17) am kürzeren Seitenteil (2) angeordnet, das die Breite (B) aufweist, die kürzer ist als die Länge (L) der Seitenteile (1 und 3). Die Knickfalte (16) beginnt bei der Stelle (20) und erstreckt sich im Winkel (W) von 45° zur Eckfalte (11). Die Knickfalte (17) beginnt an der Stelle (21) und erstreckt sich im Winkel von etwa 45° zur Eckfalte (12). Bei den üblichen Abmessungen kreuzen sich die Knickfalten (16, 17) innerhalb des Seitenteils (2).
Die Knickfalten (18, 19) verlaufen an dem Seitenteil (4) ebenso wie die Knickfalten (16, 17) an dem Seitenteil (2). Die Knickfalte (18) geht von der Stelle (22) aus und erstreckt sich im Winkel von 45° zur Knickfalte (13). Die Knickfalte (19) geht von der Stelle (23) aus und erstreckt sich im Winkel von 45° zur Knickfalte (14). Das Seitenteil (3) ist faltenlinienfrei.
Am Seitenteil (1) sind zwei Hilfsfalten (28, 28′) vorgesehen. Diese gehen von den Stellen (23 bzw. 20) aus und erstrecken sich in einem Winkel (W1) zur Eckfalte (14 bzw. 11), wobei dieser Winkel (W1) etwa zwischen 20° und 35° liegt und insbesondere 30° beträgt.
Soll der in Fig. 4a aufgefaltete Faltkarton zusammengeklappt werden, dann wird zunächst das Seitenteil (1) nach außen gezogen oder nach innen gedrückt. Beides ist aufgrund der Hilfsfalten (28, 28′′) möglich. Nach dem Herausziehen des Seitenteils (1) werden die Seitenteile (2, 4) einwärts bewegt und dann weiter nach innen gedrückt. Aufgrund der Knickfalten (16 bis 19) ist dies möglich. Es klappt dann auch das Seitenteil (3) nach innen über den Boden (5). Danach wird dann das Seitenteil (1) nach innen gedrückt, bis alle Seitenteile (1 bis 4) um die Einklappfalten (24 bis 27) umgeschwenkt etwa parallel zum Boden (5) stehen.
Es ist auch möglich, das Seitenteil (1) zunächst einwärts über den Boden (5) zu drücken. Die Seitenteile (2, 4) gehen dem aufgrund der Knickfalten (16 bis 19) nach. Sie ziehen dann das Seitenteil (3) über das Seitenteil (1), bis die Seitenteile (1 bis 4) wiederum etwa parallel zum Boden (5) über diesem liegen.
Danach läßt sich dann der Deckel (32) wie beschrieben aufsetzen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 bis 9 sind die Knickfalten (16, 17) an dem längeren Seitenteil (1) und die Knickfalten (18, 19) an dem gegenüberliegenden, längeren Seitenteil (3) vorgesehen. Die Knickfalten (16, 17, 18, 19) erstrecken sich jeweils in einem Winkel (W) von etwa 45° zu den Eckfalten (11, 14, 12, 13), von deren Stellen (20, 23, 21, 22) sie ausgehen. Die Seitenteile (2, 4) sind von Faltlinien frei.
Die Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) kreuzen sich in den Seitenteilen (1, 3) nicht. Um ein solches Kreuzen bei den in den Fig. 7a und 9 bei den dort vorgesehenen Höhen (H) zu vermeiden, sind Ausschnitte (35, 36) an der Oberkante (34) der Seitenteile (1, 3) vorgesehen. Die Ausschnitte (35, 36) sind so tief, daß sich die Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) an ihrer Grundlinie (34′) höchstens treffen. Es ist jedoch auch möglich, daß sich die Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) an der Grundlinie (34′) der Ausnehmung (35 bzw. 36) nicht treffen.
Die Erstreckung der Ausnehmung (35, 36) in Längsrichtung (L) ist so groß, daß sich die Seitenteile (2, 4) über den Boden (5), parallel zu diesem, einlegen lassen, wobei sie in den Eckbereichen unter die an die Ausschnitte (35, 36) angrenzenden Bereiche der Seitenteile (2, 3) greifen.
Um den nach Fig. 7a aufgefalteten Faltkarton zusammenzufalten, wird zunächst wenigstens eines der Seitenteile (1, 3) nach außen gezogen, was aufgrund der Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) möglich ist. Es klappen dann die Seitenteile (2, 4) nach innen, etwa parallel über den Boden (5). Anschließend wird dann das zunächst nach außen geschwenkte Seitenteil bzw. die Seitenteile (1, 3) nach innen über den Boden (5) umgelegt. Danach läßt sich dann der Deckel (32) aufsetzen.
Im Bedarfsfall kann bei allen Ausführungsbeispielen an einem der Seitenteile (1 bis 4) eine an sich bekannte Ladeklappe vorgesehen werden.

Claims (10)

1. Zusammenfaltbarer und aufrichtbarer Mehrweg-Karton aus Wellpappe zum Transportieren von Gütern in aufgerichteter Stellung des Faltkartons, der einen rechteckigen Boden (5) und vier mit diesem zusammenhängende Seitenteile (1 bis 4) aufweist, welche über Eckfalten (11 bis 14) miteinander zusammenhängen und an den Seitenteilen (1 bis 4) vier Knickfalten (16 bis 19) sowie mindestens eine Hilfsfalte (28) verlaufen, die jeweils an je einer Eckfalte in Bodennähe beginnen und sich schräg bis zur Oberkante (34) der Seitenteile (1 bis 4) erstrecken, wobei alle vier Seitenteile (1 bis 4) im zusammenhängenden Zustand über den Boden (5) einklappbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß alle Knickfalten (16 bis 19) sowie die Hilfsfalten (28, 28′) in einem gleichen Abstand (h) vom Boden (5) beginnen, wobei zwischen diesen Stellen (20 bis 23) die Seitenteile (1 bis 4) Einklappfalten (24 bis 27) aufweisen, die zum Boden (5) parallel verlaufen, und der Abstand (h) der Einklappfalten (24 bis 27) vom Boden (5) so groß ist, daß in der zusammengefalteten Stellung des Faltkartons zwischen dem Boden (5) und den eingeklappten Seitenteilen (1 bis 4) ein Restvolumen zur Aufnahme eines Stützteils (29) aus Wellpappe verbleibt, wobei das Stützteil (29) ein zusammenfaltbares Stützteil ist, das im aufgerichteten Zustand zusammenhängende Stützseiten bildet, die in der aufgerichteten Stellung des Faltkartons in diesen einsetzbar sind und innen an dessen Seitenteilen (1 bis 4) anliegen.
2. Mehrweg-Karton nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei gegenüberliegenden Seitenteilen (2, 4) jeweils zwei der Knickfalten (16 bis 19) vorgesehen sind, daß an jedem dieser Seitenteile (2; 4) die eine Knickfalte (16; 18) von der einen Eckfalte (11; 13) und die andere Knickfalte (17; 19) von der anderen Eckfalte (12; 14) ausgeht und daß zwei Hilfsfalten (28, 28′) an einem der dazwischenliegenden Seitenteile (1) vorgesehen sind, wobei die eine Hilfsfalte (28) von der einen Eckfalte (14) und die andere Hilfsfalte (28′) von der anderen Eckfalte (11) dieses Seitenteils (1) ausgeht.
3. Mehrweg-Karton nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Knickfalten (16, 17 bzw. 18, 19) in den Seitenteilen (2 bzw. 4) kreuzen.
4. Zusammenfaltbarer und aufrichtbarer Mehrweg-Karton aus Wellpappe zum Transportieren von Gütern in aufgefalteter Stellung des Faltkartons, der einen rechteckigen Boden (5) und vier mit diesem zusammenhängende Seitenteile (1 bis 4) aufweist, welche über Eckfalten (11 bis 14) miteinander zusammenhängen und an den Seitenteilen (1, 3) vier Knickfalten (16 bis 19) verlaufen, die jeweils an einer Eckfalte in Bodennähe beginnen und sich schräg bis zur Oberkante (34) der Seitenteile (1, 3) erstrecken, wobei alle vier Seitenteile (1 bis 4) im zusammenhängenden Zustand über den Boden (5) einklappbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß alle Knickfalten (16 bis 19) in einem gleichen Abstand (h) vom Boden (5) beginnen, wobei zwischen diesen Stellen (20 bis 23) die Seitenteile (1 bis 4) Einklappfalten (24 bis 27) aufweisen, die zum Boden (5) parallel verlaufen und der Abstand (h) der Einklappfalten (24 bis 27) vom Boden (5) so groß ist, daß in der zusammengefalteten Stellung des Faltkartons zwischen dem Boden (5) und den eingeklappten Seitenteilen (1 bis 4) ein Restvolumen zur Aufnahme eines Stützteils (29) aus Wellpappe verbleibt, wobei das Stützteil (29) ein zusammenfaltbares Stützteil ist, das im aufgerichteten Zustand zusammenhängende Stützseiten bildet, die in der aufgerichteten Stellung des Faltkartons in diesen einsetzbar sind und innen an dessen Seitenteilen (1 bis 4) anliegen, und daß an den zwei gegenüberliegenden, längeren Seitenteilen (1, 3) jeweils zwei Knickfalten (16, 17; 18, 19) vorgesehen sind und daß die Knickfalten (16 bis 19) sich schräg, jedoch einander nicht kreuzend, bis zur Oberkante (34) des betreffenden längeren Seitenteils (1, 3) erstrecken.
5. Mehrweg-Karton nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Oberkante (34) der längeren Seitenteile (1, 3) Ausschnitte (35, 36) vorgesehen sind, wobei sich die Knickfalten (16 bis 19) höchstens an den Ausschnitten (35, 36) treffen.
6. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (W1) zwischen den Hilfsfalten (28, 28′) und der Eckfalte (14) kleiner als 45° ist und insbesondere zwischen 25° und 35° liegt.
7. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das in die aufgerichteten Seitenteile (1 bis 4) eingesetzte Stützteil (29) deren Oberkante (34) überragt.
8. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Deckel (32), insbesondere aus Wellpappe, vorgesehen ist, der auf die Seitenteile (1 bis 4) in deren aufgerichteter Stellung und in deren eingeklappter Stellung aufsetzbar ist, und daß der Deckel (32) die Grundfläche des Bodens (5) aufweist und mit einem umlaufenden Rand (33) versehen ist.
9. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (5) an einer Palette (10) befestigt ist.
10. Mehrweg-Karton nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einem der Seitenteile (1 bis 4) eine Ladeklappe vorgesehen ist.
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