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Faltschachtel aus Pappe
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Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel aus Pappe, die insbzsondere
zur Verpackung von frischen Lebensmitteln oder dergleichen Gütern dient, welche
zum Zeitpunkt der Verpackung verhältnismäßig feucht sind bzw. nach der Verpackung
Feuchtigkeit abgeben bzw. in feuchten Räumen gelagert werden. Typische, aber nicht
ausschließliche Beispiele für solche Güter sind Frischobst und Frischgemüse.
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Frischobst und Frischgemüse werden überwiegend in offenen Steigen
verpackt. Diese Steigen sind leichte flache Kisten zumeist aus Holz, seltener aus
Kunststoff, die in den Ecken vertikale, den Verpackungsinhalt überragende Stützen
z.B. in Form von Kanthölzern aufweisen. Mit Hilfe dieser Stützen kann eine größere
Anzahl von Steigen auf Paletten zu einer Verpackungseinheit übereinander gestapelt
werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß die untersten Steigen des Stapels unter
dem Gewicht der darüber befindlichen Steigen zusammenbrechen. Diese Belastbarkeit
wird auch
nicht durch Feuchtigkeitseinflüsse nennenswert verschlechtert,
so daß die Steigen auch ohne weiteres zur Zwischenlayerung des Verpackungsgutes
in Kühlhäusern oder Feuchthäusern geeignet sind.
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Diese weit verbreitete Verpackungsart hat jedoch auch eine Reihe
von Nachteilen. Der wohl schwerwiegendste Nachteil ergibt sich aus der Tatsache,
daß die leeren Steigen einen erheblichen Raumbedarf haben. Das führt zu zusätzlichen
Transportkosten beim Transport der leeren Steigen zum Einsatzort, und das macht
am Einsatzort auch außerordentlich große Leergut-Lagerräume erforderlich.
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Weiterhin kann bei Steigen die neuerdings fast überall aus hygienischen
Gründen geforderte Abdeckung des Verpackunsinhalts nur schwierig und unter Aufwand
bewirkt werden. Im allgemeinen erfolgt diese Abdeckung durch Folien aus Papier oder
Kunststoff, die an die Steigen angeklebt oder sonstwie an den Steigen befestigt
werden müssen. Ein anderer Nachteil ist darin zu sehen, daß für den Zusammenhalt
der Einzelteile der Steigen, insbesondere denen aus Holz, Nägel oder Krampen verwendet
werden müssen, die sich im Laufe der Zeit lockern können und dann, im allgemeinen
verrostet, eine Verletzungsgefahr bilden. Ebenso ergibt sich eine Verletzungsgefahr
bei der Beseitigung der nach Gebrauch entleerten Steigen.
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Normalerweise sind die Steigen nämlich Einweg-Verpackungen, die nach
Gebrauch, um das Müllvolumen möglichst gering zu halten, meistens zerstört werden,
wobei sie zersplittern können und häufig auch die Nägel oder Krampen freigelegt
werden. Zu erwähnen ist schließlich noch, daß die Steigen im allgemeinen keine guten
Werbeträger sind, da ihre Oberfläche aus Kostengründen normalerweise nicht bearbeitet,
sondern rauh und uneben ist und deshalb zum Anbringen von werbewirksamen Aufdrucken
oder Etiketten ungeeignet ist.
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Es besteht somit ein Bedarf an einer Verpackung für frische Lebensmittel
oder dergleichen Güter, welche die Nachteile der Steigen vermeidet. Als Verpackungsmaterial
bietet sich dabei an sich Pappe an. Pappszhaohteln lassen sich nämlich leicht mit
einem Deckel verschließen, sie können gut mit Werbeaufdrucken versehen werden, und
sie ergeben auch bei ihrer späteren Beseitigung nach dem Gebrauch keine besonderen
Probleme. Vor allem können Pappschachteln aber sehr gut als Faltschachteln ausgebildet,
also vor dem Gebrauch raumsparend transportiert und gelagert werden. Von besonderem
Vorteil sind dabei solche Faltschachtel-Typen, bei denen zwei sich gegenüberliegende
Seitenwände von den jeweiligen Ecken aus unter 45" zur Grundkante nach innen vorgeknickt
sind. Derartige Faltschachteln lassen sich nämlich mit einem einzigen Handgriff,
nämlich nur durch Auseinanderziehen der beiden nicht vorgeknickten Seitenwände,
vom zusammengefalteten Zustand in den aufgerichteten Zustand überführen, erfordern
also auch keinen nennenswerten Arbeitsaufwand bei Ingebrauchnahme.
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Trotz der unbestreitbaren Vorteile haben sich Faltschachteln bislang
aber noch nicht für die hier zur Debatte stehenden Verpackungszwecke durchsetzen
können. Das liegt an ihrer geringen Stapelfähigkeit. Die Belastbarkeit (häufig auch
als "Stauchdruckwiderstand" bezeichnet) einfacher Faltschachteln ist von Hause aus
nicht sehr aroß, und unter Feuchtigkeitseinwirkung verschwindet sie nahezu völlig,
da Pappe sehr leicht Feuchtigkeit aufnimmt und dann weich wird. Zwar ist es grundsätzlich
nicht unmöglich, den Stauchdruckwiderstand von Faltschachteln aus Pappe zu verbessern,
aber alle bisher in dieser Richtung gemachten Vorschläge sind an den hohen Kosten
gescheitert, durch die die fertige Schachtel erheblich teurer werden würde als die
herkömmlichen Steigen.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, den Stauchdruckwiderstand von Faltschachteln
aus Pappe mit einfachen, nicht kostenaufwendigen
Mitteln so verbessern,
daß die Faltschachteln auch bei der Verpackung von frischen Lebensmitteln oder dergleichen
Gütern verwendet werden und die bisherigen Steigen ersetzen können.
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Ausgehend von einer bekannten Faltschachtel aus Pappe mit vier gleich
hohen, mit dem Schachtelboden aus einem Zuschnitt gebildeten und miteinander verbundenen
Seitenwänden, wobei zwei sich gegenüberliegende Seitenwände von den jeweiligen Ecken
aus unter 450 zur Grundkante nach innen vorgeknickt sind und die beiden anderen
Seitenwände keine Knickungen aufweisen, wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß die beiden nicht vorgeknickten Seitenwände doppelwandig ausgebildet
sind, indem ein an der oberen Kante jeder dieser beiden Seitenwände vorgesehenes
verlängertes, die gleiche Höhe und Breite dieser Seitenwände aufweisendes Wandteil
nach außen umgeknickt und außen auf die betreffende Seitenwand aufgeklebt ist. Zweckmäßig
ist dabei daß die die Innenseite der Faltschachtel bildende Oberfläche der Pappe
mit einer feuchtigkeitsabweisenden Beschichtung versehen ist, sofern es auf die
Naßfestigkeit der Pappe ankommt und die Pappe nicht bereits anderweitig naßfest
gemacht ist, z.B. bei ihrer Herstellung.
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Die Erfindung beruht auf der überraschenden Erkenntnis, daß sich
durch eine doppelwandige Ausbildung von nur zwei Seitenwänden der Faltschachtel
eine überproportionale Erhöhung des Stauchdruckwiderstandes ergibt. Der Stauchdruckwiderstand
einer erfindungsgemäßen Faltschachtel kann Werte von 500 kp Belastung und mehr annehmen,
während eine herkömmlich mit nur einwandigen Seitenwänden ausgebildete, im übrigen
aber völlig gleiche Faltschachtel nur Werte von maximal 200 kp Belastung erreicht
(jeweils im trockenen Zustand gemessen). Zwar wird bei dem Vorschlag der Erfindung
in konsequenter Weise die Tatsache ausgenützt, daß die Verstärkung durch die doppelwandige
Ausbildung an denjenigen Seitenwänden angebracht wird, die ungeknickt sind und daher
von vorneherein besonders gute Voraussetzungen für das Anbringen einer Verstärkung
bieten, aber dennoch war das mit der Erfindung
erzielte Ergebnis
nicht vorhersehbar, denn die Verstärkung erstreckt sich nur auf zwei der vier Seitenwände.
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Noch deutlicher tritt der Erfolg der Erfindung zutage, wenn der Stauchdruckwiderstand
unter Feuchtigkeitseinwirkung mit in Betracht gezogen und dabei zugrundegelegt wird,
daß die die Innenseite der Faltschachtel bildende Oberfläche der Pappe mit einer
feuchtigkeitsabweisenden Beschichtung versehen ist. Bei einer in herkömmlicher Weise
einwandig ausgebildeten und nicht anderweitig naßfest ausgerüsteten Faltschachtel
sinkt der Stauchdruckwiderstand unter Feuchtigkeitseinwirkung auf außerordentlich
geringe und für die Praxis völlig unbrauchbare Werte ab, und zwar selbst dann, wenn
die Faltschachtel, wie es für die Erfindung zweckmäßig ist, auf ihrer Innenseite
mit einer feuchtigkeitsabweisenden Beschichtung versehen ist. Eine gleiche, aber
nach dem Vorschlag der Erfindung doppelwandig ausgebildete Faltschachtel hingegen
verliert ihren Stauchdruckwiderstand auch unter Feuchtigkeitseinwirkung nur geringfügig,
bleibt also auch unter Feuchtigkeitseinwirkung in jedem Fall hinreichend belastbar.
Das ist eine Folge der besonders geschickten Erzeugung der Doppelwandigkeit dahingehend,
daß bei den beiden für die Belastbarkeit maßgebenden Seitenwänden das verlängerte
Wandteil außen auf die betreffende Seitenwand aufgeklebt ist, wodurch die feuchtigkeitsabweisend
beschichtete Oberfläche der Pappe sowohl die innere als auch die äußere Oberfläche
der betreffenden Seitenwand bilden kann.
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Die beiden Seitenwände werden auf diese Weise wirksam gegen den Feuchtigkeitseinfluß
abgeschirmt, ohne daß es notwendig ist, auch die Rückseite der Pappe feuchtigkeitsabweisend
zu beschichten (was die Herstellungskosten wesentlich erhöhen würde).
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Die erfindungsgemäß ausgebildete Faltschachtel reicht für normale
Anwendungsfälle gut aus. Für extreme Fälle dagegen, beispielsweise bei überdurchschnittlich
großen Stapelhöhen (wie sie mitunter in Kühlhäusern zur besseren Ausnutzung des
zur Verfügung stehenden Kühlraumes erforderlich sind), kann eine zusätzliche
Aussteifung
zweckmäßig sein. Diese läßt sich beispielsweise dadurch erreichen, daß zwischen
jeder Seitenwand und dem nach außen umgeknickten und darauf aufgeklebten Wandteil
noch eine Verstärkungseinlage eingeklebt ist. Als Verstärkungseinlage kann dabei
eine dünne Platte aus Holz, Kunststoff oder Metall dienen oder aber auch, was preislich
am günstigsten ist, eine Lage aus Pappe.
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Eine andere, alternativ oder ergänzend anwendbare Art einer zusätzlichen
Aussteifung, die besonders auch bei der Stapelweise "Ecke auf Ecke vorteilhaft ist,
ergibt sich in weiterer Ausbildung.der Erfindung dadurch, daß im Bereich der Ecken
ein die aneinanderstoßenden Ecken schräg überbrückender vertikaler Steg vorgesehen
ist, der die gleiche Höhe wie die Seitenwände aufweist. Dieser Steg wird besonders
günstig durch Abknicken der Seitenlaschen gebildet, die normalerweise seitlich an
zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden angeordnet sind, um die Seitenwände
miteinander zu verbinden. Bei Bedarf können in die durch den Steg in den Ecken der
Schachtel abgeteilten Hohlräume im übrigen noch Einsatzkörper aus z.B. einem Kunststoff-Hartschaum
eingeschoben werden, die als weitere Stapelhilfe dienen können.
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Generell ist für den hier zur Debatte stehenden Verwendungszweck
die Faltschachtel mit einem Deckel versehen. Dieser Deckel ist dabei normalerweise
gleich aufgebaut wie die Faltschachtel selbst (d.h. er besitzt zwei einander gegenüberliegende
Seitenwände, die von den jeweiligen Ecken aus unter 450 zur Grundkante vorgeknickt
sind und damit das flache Zusammenfalten des Deckels ermöglichen, sowie zwei ungeknickte
Seitenwände), besteht jedoch aus Kostengründen aus einer dünneren, von Hause aus
nicht besonders tragfähigen Pappe, die auch nicht feuchtigkeitsabweisend
beschichtet
zu sein braucht. Damit trägt der Deckel im allgemeinen zum Stauchdruckwiderstand
der Faltschachteln praktisch nicht bei.
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Es ist jedoch möglich, auch mit iilfe des Deckels eine weitere Verbesserung
insbesondere für den Fall einer nicht exakten Stapelweise zu erzielen, und zwar
dadurch, daß der Deckelboden zumindest im Bereich der jeweiligen Ecken doppelwandig
ausgebildet wird. Bevorzugt wird das dadurch erreicht, daß auch die nicht vorgeknickten
Seitenwände des Deckels mit einem verlängerten Wandteil versehen sind, welches nach
innen umgeknickt und mit dem Deckel verklebt ist und welches eine solche Länge besitzt,
daß es nicht nur die Doppelwandigkeit der betreffenden Seitenwand, sondern auch
noch die Doppelwandigkeit des angrenzenden Bereichs des Deckelbodens bewirkt Sehr
zweckmäßig ist es dabei, die nicht vorgeknickten Seitenwände des Deckels so anzuordnen,
daß diese im Gebrauchszustand die vorgeknickten Seitenwände der Faltschachtel überdecken.
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Darauf hingewiesen sei noch, daß der durch die erfindungsgemäße Ausbildung
erforderliche Mehraufwand an Pappe praktisch kaum zu Buche schlägt. Auch der beim
Zuschnitt der erfindungsgemäßen Faltschachtel infolge der verlängerten Wandteile
verstärkt anfallende Abfall an Pappe ist kein Nachteil, denn dieser Abfall kann
und wird wieder in die Produktion zur Erzeugung neuer Pappe zurückgeführt bzw. dient
gegebenenfalls zur Bildung einer Verstärkungseinlage. Auch das Umknicken und Verleimen
der verlängerten Wandteile läßt sich ohne besonderen Aufwand durchführen, so daß
insgesamt sich der Herstellungspreis für eine erfindungsgemäß ausgebildete Faltschachtel
nur unwesentlich von dem flerstellungspreis einer herkömmlich (also einwandig) ausgebildeten
gleichen Faltschachtel unterscheidet. Auf keinen Fall werden die mit der Erfindung
erzielbaren Vorteile durch einen entsprechend
hohen Herstellungspreis
kompensiert. Das gilt nicht nur für die grundsätzliche Ausbildung der erfindungsgemäßen
Faltschachtel, sondern auch für die zur Erfüllung extremster Anforderungen vorgesehenen
Weiterbildungen mit dem Ecksteg und/oder dem doppelwandig ausgebildeten Deckel.
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Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnungen näher erläutert. Dabei stellen dar: Fig. 1 eine isometrische Ansicht
einer Faltschachtel mit abgenommenem und danebenliegendem Deckel, Fig. 2 eine isometrische
Ansicht der Faltschachtel gemäß Fig. 1 in halb auf gerichtetem Zustand, Fig. 3a
- c eine Draufsicht auf eine mit einem Ecksteg versehene Faltschachtel in drei Phasen
des Aufrichtens, und Fig. 4 eine isometrische Ansicht des Deckels gemäß Fig. 1,
aber mit zusätzlicher Verstärkung des Deckelbodens Fig. 5 eine mit einer zusätzlichen
Aussteifung versehende Seitenwand im Schnitt Fig. 6 schematisch eine Auswahl nebeneinanderstehender
Faltschachteln zur Veranschaulichung der Anordnung von Belüftungslöchern
Fig.
7 einen hinter dem Ecksteg gemäß Fig. 3 einschiebbaren Einsatzkörper.
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Die Fig. 1 zeigt eine rechteckige Faltschachtel 1 mit einem zugehörigen
Deckel 2. Der Deckel ist abgenommen und liegt auf seinem Deckelboden 4. Er wird
in der durch die gestrichelt gezeichneten Markierungspfeile 3 gezeigten Weise auf
die Faltschachtel 1 aufgesetzt. Die Seitenwände 12 und 14 des Deckels haben die
gleiche Höhe wie die Seitenwände 6 und 16 der Faltschachtel, so daß im aufgesetzten
Zustand des Deckels die Seitenwände der Faltschachtel von außen nicht mehr erkennbar
sind. Das Merkmal der gleichen Höhe der Seitenwände des Deckels und der Faltschachtel
ist aber nicht zwingend erforderlich, ebenso können die Seitenwände des Deckels
auch kürzer sein als die Seitenwände der Faltschachtel.
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Die Faltschachtel 1 ist aus einem einzigen Zuschnitt gebildet, so
daß die Seitenwände 6 und 16 über Knicknuten mit dem Schachtelboden 5 verbunden
sind. An den Längs-Seitenwänden 16 sind seitliche, ebenfalls abgeknickte Laschen
20 angebracht, die mit den Quer-Seitenwänden 6 verklebt sind. Im Bereich dieser
Laschen 20 befinden sich in den Quer-Seitenwänden 6 jeweils Vorknickungen 8, die
in einem Winkel von 450 zur Grundkante verlaufen und es damit ermöglichen, die Faltschachtel
flach zusammenzulegen bzw. in den dreidimensionalen Zustand aufzurichten.
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Die Vorknickungen 8 können sich sowohl auf die Seitenwände 6 und
die
Laschen 20 erstrecken, im allgemeinen befinden sie sich aber nur in den Seitenwänden
6, während die Laschen 20 ungeknickt sind.
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In diesem Fall, der der Darstellung der Fig. 1 zugrundegelegt ist,
sind die Laschen 20 nur oberhalb der Vorknickungen 8 mit den Seitenwänden 6 verklebt.
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Den Übergang der Faltschachtel 1 von der zweidimensional zusammengefalteten
zur dreidimensionalen Form, also dem Beginn des Aufrichtens, zeigt die Fig. 2. Zum
Aufrichten werden die beiden Längs-Seitenwände 16 mit den Händen erfaßt und nach
oben gezogen.
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Dadurch vollziehen die Seitenwände 6 eine entsprechende Bewegung nach
oben, wobei sie im Bereich der Vorknickungen 8 eine gestreckte Lage bekommen. In
der Darstellung der Fig. 2 sind die Vorknickungen 8 noch nicht in der endgültig
gestreckten Lage, und alle Seitenwände sind noch etwas zueinander geneigt. Der untere,
nicht festgeklebte Teil der Laschen 20 gleitet beim Aufrichten der Faltschachtel
über den Schachtelboden 5, bis er sich nach vollendetem Aufrichten an die zugehörigen
Seitenwände 6 innen anlegt. Der untere Bereich der Laschen 20 kann dabei noch mit
einer vorspringenden Nase versehen sein, welche sich nach beendetem Aufrichten reibungsschlüssig
am Schachtelboden 5 abstützt und damit die aufgerichtete Schachtel stabilisiert.
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Die soweit beschriebene Faltschachtel 1 ist von konventionellem Aufbau.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß die beiden nicht vorgeknickten Seitenwände,
also hier die LängsSeitenwände 1 6, doppelwandig ausgebildet sind. Weiterhin ist
zweckmäßig die die Innenseite der Faltschachtel, also die die Oberfläche des Schachtelbodens
5 und die die Innenseite der Seitenwände 6 und 16 bildende Oberfläche der Pappe
feuchtigkeitsabweisend beschichtet. Die Doppelwandigkeit wird dadurch bewirkt, daß
die Längs-Seitenwände 16 schon beim Zuschnitt mit einem Wandteil 22 gleicher Größe
verlängert
sind, wobei das Wandteil 22 anschließend so umgeknickt
mit der zugehörigen Seitenwand 16 verklebt wird, daß die feuchtigkeitsabweisende
Beschichtung sich auf den beiden Außenflächen der Seitenwand 16 befindet. Das Wandteil
22 ist in der Fig. 2 strichpunktiert eingezeichnet, wobei durch Markierungspfeile
23 angedeutet ist, wie das Wandteil 22 mit der Seitenwand 16 verbunden wird. Darauf
hingewiesen sei jedoch, daß diese Darstellung in der Fig. 2 nur zur Veranschaulichung
dient, um das Wandteil 22 als solches erkennbar zu machen. In der Praxis wird das
Verkleben des Wandteils 22 mit der Seitenwand 16 natürlich bereits bei der Verarbeitung
des Zuschnitts, also zusammen mit den übrigen Arbeitsschritten zur Herstellung der
zweidimensional zusammengefalteten Schachtel vorgenommen. Mit anderen Worten befindet
sich bei dem in Fig. 2 gezeigten Stadium des Aufrichtens der Schachtel der Wandteil
22 bereits in fester Verbindung mit der Seitenwand 16, wobei die zwischen der Seitenwand
16 und dem Wandteil 22 befindliche Knicknut 21 die Oberkante der auf diese Weise
doppelwandig ausgebildeten Seiten 16 definiert.
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Die erfindungsgemäß doppelwandig ausgebildeten Seitenwände 16 sind
die Längs-Seitenwände. Aus Gründen eines möglichst hohen Stauchdruckwiderstandes
wird dies bevorzugt, obgleich natürlich auch die Anordnung so getroffen werden kann,
daß die Quer-Seitenwände 6 doppelwandig ausgebildet und die Längs-Seitenwände 16
mit den Vorknickungen 8 versehen sind. In jedem Fall ergibt sich durch die doppelwandige
Ausbildung zweier einander gegenüberliegender Seitenwände, im Verein mit der einseitigen
feuchtigkeitsabweisenden Beschichtung der Pappe, gegenüber der herkömmlichen einwandigen
Ausbildung eine mehr als das doppelte betragende Erhöhung des Stauchdruckwiderstandes,
wobei dieser hohe Stauchdruckwiderstand auch unter Feuchtigkeitseinfluß nahezu voll
aufrechterhalten bleibt.
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Falls eine zusätzliche Aussteifung der doppelwandig ausgebildeten
Seitenwände gewünscht wird, kann dies gemäß Fig. 5 durch eine zwischengeklebte Verstärkungseinlage
38 geschehen.
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Die Verstärkungseinlage 38 kann aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen
oder aber auch aus einer Lage Pappe. Bei der Herstellung der Schachtel kann dabei
z.B. so vorgegangen werden, daß bei der Verarbeitung des Zuschnitts zunächst die
Verstärkungseinlage 38 mit dem Wandteil 22 verklebt wird und dann die Verklebung
mit der Seitenwand 16 erfolgt. Wenn die Verstärkungseinlage 38 aus Pappe besteht,
kann beispielsweise Abfallpappe aus dem Zuschnitt der erfindungsgemäßen Faltschachtel
verwendet werden. Ebenso kann aber auch beim Zuschnitt der Wandteil 22 noch mit
einer weiteren der Verstärkungseinlage entsprechenden Verlängerung versehen werden,
die dann auf das Wandteil 22 umgeknickt und mit diesem verklebt wird, bevor das
Umknicken und Verkleben des Wandteils 22 mit der Seitenwand 16 erfolgt. Diese letztgenannte
Möglichkeit führt zu einer zusätzlichen Knicknut 39, die in Fig. 5 gestrichelt angedeutet
ist.
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Die erfindungsgemäßen Faltschachteln können im Verband oder "Ecke
auf Ecke" übereinandergestapelt werden. Bei der letztgenannten Stapelweise kann
sich dabei die Gefahr ergeben, daß die Faltschachteln nicht genau aufeinanderstehen
und dadurch einzelne Deckel in der Nähe der Schachtelecken einbrechen, mit der weiteren
Folge, daß unter Umständen sogar ein ganzer Stapel zusammenfallen kann. Um dem entgegenzuwirken,
ist in weiterer Ausbildung der Erfindung ein Ecksteg vorgesehen, der im aufgerichteten
Zustand der Faltschachtel die aneinandergrenzenden Seitenwände im Eckenbereich überbrückt
und dadurch der ebenfalls nicht exakt darüber gestapelten nächsten Schachtel eine
zusätzliche Unterstützung gibt.
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Bevorzugt ist dieser Ecksteg so ausgebildet, daß er beim Aufrichten
der Faltschachtel automatisch entsteht, ohne daß noch irgendwelche Steck- oder sonstigen
Verbindungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies läßt sich dadurch erreichen, daß die
Laschen 20, die an der einen Seitenwand angebracht und mit der anderen Seitenwand
verklebt sind, zur ersten Seitenwand hin abgeknickt und zusätzlich noch mit der
ersten Seitenwand verklebt sind. Dies ist in Fig. 3a - 3c für verschiedene Stadien
in der Aufrichtung der Schachtel dargestellt. Dabei ist jeweils nur die Kantendraufsicht
auf eine Schachtelecke gezeigt, wobei der Deutlichkeit halber alle Wandstärken übertrieben
sind.
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Die Fig. 3a zeigt die Schachtelecke in flach zusammengelegtem Zustand.
Die durch das Wandteil 22 doppelwandig ausgebildete Seitenwand 16 ist seitlich um
die Lasche 20 verlängert, welche im Bereich oberhalb der Vorknickung 8 mit der angrenzenden
Seitenwand 6 verklebt ist. Diese Lasche 20 ist um ein den Ecksteg 24 bildendes Teil
verlängert, welches von der Seitenwand 6 weg abgeknickt ist und mit seinem Endstreifen
26 mit der Seitenwand 16 verklebt ist. Während des Aufrichtens (Fig. 3b und 3c)
schwenkt die zunächst weitgehend parallel zur Seitenwand 16 liegende Seitenwand
6 in ihre senkrecht zur Seitenwand 16 verlaufende Endlage.
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Dabei entfaltet sich der geknickte Ecksteg 24, bis er schließlich
die in Fig. 3c dargestellte Endlage einnimmt. Die Schwenkbewegung der Seitenwand
6 während des Aufrichtens der Schachtel läuft allerdings in der Praxis von der Oberkante
der Seitenwände aus zum Schachtelboden hin, infolge der zunächst spitzwinkligen
Flächenlage der Seitenwände zueinander,-nicht gleichmäßig ab, so daß die Darstellung
der Fig. 3 nur für ein bestimmtes Höhen niveau an den Seitenwänden gilt. Erst nach
vollständiger Aufrichtung der Schachtel, also im Zustand der Fig. 3c, hat der Steg
24 über die gesamte Höhe der Seitenwände hinweg die dargestellte Lage. In dieser
Lage bewirkt er nicht nur eine zusätzliche Eckunterstützung
für
den späteren Gebrauch der Schachtel, sondern zugleich auch eine Stabilisierung des
aufgerichteten Zustandes. Auf die Anordnung vorspringender Nasen 18 (Fig. 2) kann
somit im Fall der Fig. 3 verzichtet werden.
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Der Ecksteg 24 braucht im aufgerichteten Zustand der Schachtel nicht
gestreckt zu verlaufen, sondern kann auch geknickt sein, wie dies in Fig. 3c bei
24' gestrichelt dargestellt ist. Für eine solche geknickte Ausbildung des Steges
ist lediglich eine etwas größere Steglänge erforderlich.
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Der durch den Ecksteg 24 (bzw. 24') einerseits und die angrenzenden
Seitenwände 6 und 16 andererseits gebildete Hohlraum 25 läßt sich im übrigen noch
sehr gut zum. Anbringen einer weiteren Stapelhilfe ausnutzen, indem in diesen Hohlraum
nach dem Aufrichten der Schachtel ein Einsatzkörper 44 (Fig. 7) aus z.B.
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Kunststoff-Hartschaum eingeschoben wird. Dieser Einsatzkörper 44 kann
im einfachsten Fall die Form einer Säule mit einer Querschnittsfläche gleich der
Querschnittsfläche des Hohlraumes 25 und einer Höhe gleich der Höhe der Seitenwände
6 und 16 besitzen.
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In dieser Form bewirkt er bereits eine beträchtliche zusätzliche Eckaussteifung.
Bevorzugt ist dieser Einsatzkörper 44 jedoch, wie das Fig. 7 zeigt, auf seiner oberen
Fläche noch mit einem aufragenden (z.B. kegelstumpfförmig oder prismastumpfförmig,
ggfs.
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aber auch zylindrisch, halbkugelig oder säulenförmig ausgebildeten)
Vorsprung 45 versehen sowie an seiner unteren Fläche mit einer dem Vorsprung entsprechenden
Vertiefung 46. Bei dieser letztgenannten Ausführungsform des Einsatzkörpers 44 sind
ebenfalls noch Löcher im Schachtelboden unterhalb der Hohlräume 25 und im Deckel
oberhalb der Hohlräume 25 vorgesehen, die etwas größer sind als die Querschnittsfläche
des Vorsprungs 45.
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Dadurch können die aufragenden Vorsprünge 45 aller Einsatzkörper 44
beim Stapeln der Schachteln durch den Deckel der unteren Schachtel und den Boden
der darüber stehenden Schachtel in die Vertiefungen 46 der in der darüberstehenden
Schachtel angeordneten Einsatzkörper eingreifen. Auf diese Weise bilden die Einsatzkörper
somit zusätzliche Rastmittel, die eine ausgezeichnete Absicherung der Stapelung
ergeben.
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Die Verbesserung der Stapelfähigkeit bei nicht exakter Stapelung
kann zusätzlich oder alternativ zum Steg 24 aber auch über den Deckel 2 erreicht
werden. Konventionell ist der Deckel 2 ebenso wie die Schachtel 1 mit vier Seitenwänden
12 und 14 versehen, die über Laschen 11 miteinander verbunden sind und die im übrigen
mit dem Deckelboden 4 aus einem einzigen Zuschnitt gebildet sind.
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Zweckmäßig ist es dabei, die im Winkel von 450 verlaufenden Vorknickungen
10 in denjenigen Deckel-Seitenwänden anzubringen, die den nicht vorgeknickten Schachtel-Längswänden
entsprechen, im vorliegenden Fall also den Deckel-Längswänden 12. Diese konventionelle
Ausbildung des Deckels ist der Fig. 1 zugrundegelegt.
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Eine besonders zweckmäßige Möglichkeit der Verstärkung des Deckels
2 ist in Fig. 4 gezeigt. Ähnlich wie bei der Verstärkung der Längswände 16 der Schachtel
1 sind auch die nicht vorgeknickten Seitenwände 14 des Deckels 2 bereits im Zuschnitt
mit verlängerten Wandteilen 28 versehen. Diese bestehen aber nicht nur aus einem
der betreffenden Deckel-Seitenwand entsprechenden Seitenstück 30, sondern sind länger
ausgebildet, so daß sich noch ein zusätzlicher Bodenstreifen 32 ergibt, der mit
dem Deckelboden 4 verklebt werden kann. Zum weiteren Unterschied von den Seitenwänden
16 der Schachtel 1 wird im Falle des Deckels das verlängerte Wandteil 28 auch nicht
nach außen umgeknickt und außen mit dem Deckel verklebt, sondern innen.
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Die Fig. 4 gibt das verlängerte Wandteil 28 mit dem Seitenstück 30
und dem Bodenstreifen 32 in ähnlicher Weise wieder wie die Fig. 2 das verlängerte
Wandteil 22. Mithin dient die in Fig. 4 rechts gezeigte Lage des Wandteils 28 nur
der Veranschaulichung, in der Praxis ist das Wandteil 28 bei der Herstellung des
Deckels fest mit den übrigen Teilen verklebt. Links in der Fig. 4 ist der Bodenstreifen
32 in seiner mit dem Deckelboden 4 verklebten Lage zu erkennen.
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An dem Wandteil 28 können bei Bedarf noch zwei entweder vom Seitenstück
30 oder vom Bodenstreifen 32 abstehende Versteifungslaschen 34 angeordnet sein,
die sich von innen an die Deckel-Längswände 12 anlegen und mit ihnen verklebt sein
können (bzw., wenn die Laschen 11 in der dargestellten Weise an die Längswände 12
angeklebt sind, mit den Laschen 11). Unbedingt notwendig sind diese Versteifungslaschen
34 aber nicht.
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In den Deckelboden 4 kann bei Bedarf noch ein Klarsichtfenster 36
eingearbeitet sein, welches mit einer Klarsichtfolie abgedeckt ist, um den Verpackungsinhalt
von außen erkennbar zu machen.
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Im übrigen sind sowohl in der Schachtel 1 als auch im Deckel 2 immer
dann, wenn frische Lebensmittel verpackt werden müssen, noch runde oder eckige Belüftungslöcher
40 vorgesehen, die aus Gründen einer übersichtlicheren Darstellung aber in den Fig.
1 - 5 nicht gezeigt sind, sondern nur aus der schematischen Darstellung der Fig.
6 hervorgehen. Bevorzugt sind diese Belüftungslöcher in einem gleichen Abstand a
voneinander so angea ordnet, daß die jeweils endständigen Löcher einen Abstand 2
von den zugehörigen Schachtelecken besitzen. Dies bedeutet
für
die Anordnung der Belüftungslöcher längs der Seitenwände eine Art Rasterteilung,
d.h. bei nebeneinanderstehenden Faltschachteln 1 sind die Belüftungslöcher aller
Schachteln stets fluchtend, gleichgültig ob die Schachteln dabei längs oder quer
stehen. Dadurch ergint sich ein Luftzirkulationssystem, daß auch bei engstenenden
Schachteln die Belüftung aller Schachteln sicherstellt, ohne die Möglichkeit zu
beschneiden, die Schachteln dem jeweiligen Bedarf entsprechend längs oder quer aufzustellen.
Eine solche "gemischte" Aufstellung der Schachteln kann insbesondere bei Stapelung
im Verband in Frage kommen oder bei der Notwendigkeit, eine vorgegebene Grundfläche,
z.B.
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die Stellfläche einer Palette, optimal auszunutzen.
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Die Außenflächen des Deckels und auch die Außenflächen der Schachtel
(mit Ausnahme der Außenflächen der Schachtel-Seitenwände 16) können mit einem bedruckbaren
Papier kaschiert sein. Auch die Außenflächen der Schachtel-Seitenwände 16 können
bedruckt werden, zweckmäßig vor dem Anbringen der feuchtigkeitsabweisenden Beschichtung,
bzw. können mit Aufklebeetiketten versehen sein. Somit liegen also ideale Voraussetzungen
vor für die Funktion der Verpackung als Werbeträger.
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- Patentansprüche -