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DE4113641A1 - Handwerkzeugmaschine - Google Patents

Handwerkzeugmaschine

Info

Publication number
DE4113641A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
collar
locking
machine according
spring element
push
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4113641A
Other languages
English (en)
Inventor
Friedrich Ing Grad Haeusslein
Peter Dipl Ing Roehrup
Egbert Dipl Ing Steinbrueck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE4113641A priority Critical patent/DE4113641A1/de
Priority to EP92908809A priority patent/EP0583270B1/de
Priority to PCT/DE1992/000332 priority patent/WO1992019423A1/de
Priority to BR9205941A priority patent/BR9205941A/pt
Priority to US08/137,179 priority patent/US5386667A/en
Priority to DE59202970T priority patent/DE59202970D1/de
Priority to JP50796292A priority patent/JP3447287B2/ja
Publication of DE4113641A1 publication Critical patent/DE4113641A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B55/00Safety devices for grinding or polishing machines; Accessories fitted to grinding or polishing machines for keeping tools or parts of the machine in good working condition
    • B24B55/04Protective covers for the grinding wheel
    • B24B55/05Protective covers for the grinding wheel specially designed for portable grinding machines
    • B24B55/052Protective covers for the grinding wheel specially designed for portable grinding machines with rotating tools

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Grinding-Machine Dressing And Accessory Apparatuses (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine, insbesondere Winkelschleifmaschine, der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung.
Bei einer bekannten Handwerkzeugmaschine dieser Art (DE 37 44 219 A1) wird die mit einer Durchtrittsöffnung auf den Spannhals aufgesteckte Schutzhaube zwischen zwei Feststellringen axial unverschieblich gehalten, welche durch einen Sprengring gesichert sind, der in einer in dem Spannhals eingearbeiteten Ringnut eingesetzt ist. Zur Sicherung gegen Drehung der Schutzhaube ist am Spannhals ein Hebel undrehbar befestigt, der mit einer Nase in Bohrungen oder Nuten in der Schutzhaube formschlüssig eingreift. Durch Ausheben der Nase aus der jeweiligen Bohrung kann die Schutzhaube um die Achse des Spannhalses in eine gewünschte Position gedreht werden. Nach Loslassen des Hebels rastet die Nase in einer weiteren Bohrung oder Nut ein, und die Schutzhaube ist in dieser neuen Drehstellung fixiert.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, daß die Schutzhaube ohne Benutzung eines Hilfswerkzeugs von der Handwerkzeugmaschine abgenommen und mit dieser wieder verbunden werden kann. Die hierzu erforderliche Handhabung ist einfach und zeitsparend durchzuführen. Die Schutzhaube braucht nach Lösen der Verriegelungsvorrichtung nur in ihre Aufsteckstellung gedreht zu werden und kann dann axial von dem Spannhals abgezogen werden. Der Verbindungsvorgang der Schutzhaube mit der Handwerkzeugmaschine erfolgt in umgekehrter Richtung. Die Verbindung der Schutzhaube mit der Handwerkzeugmaschine ist konstruktiv wesentlich einfacher und benötigt erheblich weniger Einzelteile. Insgesamt ist die Schutzhaube mit Verbindungselement zur Handwerkzeugmaschine kostengünstiger herstellbar, baukleiner und leichter und führt insgesamt zu einem geringeren Gewicht der Handwerkzeugmaschine.
Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Handwerkzeugmaschine möglich.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist auf dem Spannhals ein in Axialrichtung federndes Federelement verdrehsicher gehalten, das sich einerseits am Lagerflansch der Handwerkzeugmaschine und andererseits an der von der Schutzhaube abgekehrten Stirnseite des Aufsteckkragens abstützt. Das eine Verriegelungsglied der Verriegelungsvorrichtung ist am Federelement ausgebildet, und zwar als eine vom Federelement axial wegstehende Verriegelungsnase, und das korrespondierende Verriegelungsglied ist von mindestens einer in der dem Federelement zugekehrten Stirnfläche des Aufsteckkragens angeordnete Ausnehmung gebildet, in welche die Verriegelungsnase formschlüssig hineinragt. Durch diese konstruktiven Maßnahmen läßt sich die manuelle Verriegelungsvorrichtung sehr einfach und kostengünstig realisieren. Werden eine Mehrzahl von äquidistant angeordneten Ausnehmungen vorgesehen, die über einen Teil des Umfangs des Aufsteckkragens verteilt sind, so kann die Schutzhaube in unterschiedlichen Schwenkstellungen jeweils undrehbar festgelegt werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist am Federelement eine Rastnase ausgebildet und in dem dem Federelement zugekehrten Ende des Aufsteckkragens sind mit der Rastnase zusammenwirkende Rastmulden äquidistant angeordnet, die über einen Teil des Umfangs des Aufsteckkragens verteilt sind. Die Verriegelungsnase und Rastnase werden dabei bevorzugt am Federelement diametral gegenüberliegend angeordnet, und die Anordnung der Ausnehmungen und Rastmulden wird so getroffen, daß bei Einrasten der Rastnase in einer Rastmulde die Verriegelungsnase mit jeweils einer der Ausnehmungen fluchtet. Dadurch hat das Federelement zusätzlich eine Art Ratschenfunktion, wodurch die Schutzhaube nur um feste Winkelschritte verdreht werden kann. Bei jedem Winkelschritt ist sichergestellt, daß die Verriegelungsnase in eine der Ausnehmungen einfallen kann.
Zeichnung
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ausschnittweise eine Seitenansicht einer Winkelschleifmaschine mit Schutzhaube, teilweise geschnitten,
Fig. 2 eine Draufsicht der Schutzhaube für die Winkel­ schleifmaschine in Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht eines am Lagerflansch gehaltenen Federelements der Winkelschleifmaschine in Fig. 1,
Fig. 4 eine Vorderansicht des Federelements in Fig. 3.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Von der in Fig. 1 ausschnittweise dargestellten handgeführten Winkelschleifmaschine mit Schutzhaube 10, als Beispiel für eine allgemeine Handwerkzeugmaschine, ist das Motorgehäuse 11 und das Getriebegehäuse 12 zu sehen. Aus dem Getriebegehäuse 12 ragt eine Antriebsspindel 13 heraus, die an ihrem freien Ende eine Aufnahme 14 für eine hier nicht dargestellte Schleif- oder Trennscheibe trägt. Die Antriebsspindel 13 ist in einem Lagerflansch 15 gelagert, der in dem Getriebegehäuse 12, vorzugsweise mittels Gewindeschrauben, befestigt ist und mit einem im Durchmesser reduzierten Spannhals 151 aus dem Getriebegehäuse 12 vorsteht. Im Spannhals 151 ist ein Radiallager 16 für die Antriebsspindel 13 aufgenommen, und die Schutzhaube 10, welche die Schleif- oder Trennscheibe zur Hälfte überdeckt, ist außen auf dem Spannhals 151 befestigt.
Hierzu trägt die Schutzhaube 10 einen hülsenförmigen Aufsteckkragen 17, der auf den Spannhals 151 aufgeschoben ist und mit von der Innenwand wegstehenden Radialvorsprüngen 18 in eine Ringnut 19 eingreift, die im Spannhals 151 ausgebildet ist. Der Aufsteckkragen 17 ist von dem mittleren Teil einer glockenförmigen Blechkappe 20 gebildet, die im Kappenboden 201 eine koaxiale Öffnung 21 zum Durchtritt der Antriebsspindel 13 mit Aufnahme 14 trägt und an der Schutzhaube 10 unlösbar, z. B. durch Schweißen, verbunden ist. Zum Aufschieben des Aufsteckkragens 17 der Blechkappe 20 sind am Spannhals Axialnuten 22 vorgesehen, die einerseits in der Ringnut 19 münden und andererseits an der Stirnfläche des Spannhalses 151 frei enden. Die Breite der Axialnuten 22 ist so gewählt, daß die Radialvorsprünge 18 am Aufsteckkragen 17 in den Axialnuten 22 gleiten können. Die Anzahl der Axialnuten 22 entspricht der Anzahl der Radialvorsprünge 18, wobei hier, wie aus Fig. 2 hervorgeht, insgesamt vier durch Blechausprägungen hervorgegangene Radialvorsprünge 18 vorhanden sind. Der Abstand der Axialnuten 22 in Umfangsrichtung gesehen voneinander, entspricht exakt dem Abstand der jeweiligen Radialvorsprünge 18, so daß beim Aufstecken des Aufsteckkragens 17 auf den Spannhals 151 jeweils ein Radialvorsprung 18 in eine Axialnut 22 eintauchen und darin axial verschoben werden kann. Die Anordnung der Axialnuten 22 am Spannhals 151 ist dabei so getroffen, daß das Aufstecken des Aufsteckkragens 17 nur in einer Verdrehposition der Schutzhaube 10 erfolgen kann, die nicht der Gebrauchslage oder den Gebrauchslagen der Schutzhaube 10 entspricht. Ist der Aufsteckkragen 17 soweit eingeschoben, daß die Radialvorsprünge 18 in die Ringnut 19 eintauchen, wird durch Drehen der Schutzhaube 10 mit Blechkappe 20 diese Nichtgebrauchslage der Schutzhaube 10 verlassen, wobei die Radialvorsprünge 18 in der Ringnut 19 gleiten.
Zur Fixierung der Schutzhaube 10 in mindestens einer gewünschten Relativstellung zum Spannhals 151 ist eine manuell betätigbare Verriegelungsvorrichtung 23 vorgesehen. Sie weist ein Federelement 24 auf, das undrehbar am Lagerflansch 15 befestigt ist. Das Federelement 24 ist in Fig. 3 und 4 im Detail dargestellt. Es ist aus Federstahl gestanzt und weist einen Ring 26 auf, der, wie aus Fig. 4 deutlich hervorgeht, an diametral gegenüberliegenden Seiten nach unten aus der Stanzebene abgewinkelt ist. Mit dem Ring 26 sind einstückig vier Befestigungslaschen 27 verbunden, die in der Ebene des Federelements 24 liegen und jeweils eine Durchtrittsöffnung 28 für eine Befestigungsschraube tragen. Mit diesen Befestigungslaschen 27 liegt das Federelement 24 auf dem Lagerflansch 15 auf, wobei der Ring 26 den Spannhals 151 mit Radialabstand umgibt. Zur Befestigung am Lagerflansch 15 werden die Gewindeschrauben verwendet, mit welchen der Lagerflansch 15 am Getriebegehäuse 12 befestigt ist, so daß die Befestigungslaschen 27 ein Art Unterlegscheibe für diese Gewindeschrauben bilden. An den abgewinkelten Ringhälften 261, 262 ist auf der von den Befestigungslaschen 27 abgekehrten Unterseite einerseits eine nach unten wegstehende Verriegelungsnase 29 und andererseits eine nach unten ausgeprägte Rastnase 30 angeordnet. Unmittelbar an der Verriegelungsnase 29 ist an der Ringhälfte 261 noch eine Betätigungstaste 31 angeformt, die sich bei aufgesteckter Schutzhaube 10 axial über den Aufsteckkragen 17 bis hin zum Kappenboden 201 der Betätigungskappe 20 erstreckt.
Die Blechkappe 20 trägt an ihrem Ende einen radial nach außen wegstehenden Bund 202, in welchem etwa über die Hälfte seines Umfangs äquidistante Ausnehmungen 32 eingestanzt sind (vergl. Fig. 2). Die Breite der Ausnehmungen 32 entspricht der Breite der Verriegelungsnase 29, so daß diese in Umfangsrichtung formschlüssig in die Ausnehmungen 32 einzugreifen vermag. Über die andere Hälfte des Umfangs des Bundes 202 sind äquidistante sickenartige Rastmulden 33 eingeprägt. Der Abstand der Rastmulden 33 voneinander entspricht dem Abstand der Ausnehmungen 32 voneinander, wobei aufgrund der diametralen Anordnung von Verriegelungsnase 29 und Rastnase 30 die Rastmulden 33 so liegen, daß jeweils eine Rastmulde 33 einer Ausnehmung 32 diametral gegenüberliegt. In die Rastmulden 33 greift die Rastnase 30 unter Federdruck ein, so daß eine Art Ratsche entsteht, mittels welcher die Schutzhaube 10 nach Ausheben der Verriegelungsnase 29 aus der zugeordneten Ausnehmung 32 um einen durch die Anordnung der Rastmulden 33 vorgegebenen Drehwinkel verschwenkt werden kann.
Die beschriebene Schutzhaube 10 mit daran befestigtem Aufsteckkragen 17 kann ohne Verwendung eines Hilfswerkzeugs an die Winkelschleifmaschine angesetzt oder von dieser wieder abgenommen werden. Zum Aufschieben ist die Schutzhaube 10 in einer solchen Verdrehlage an den Spannhals 151 anzusetzen, daß die Radialvorsprünge 18 im Aufsteckkragen 17 mit den Axialnuten 22 im Spannhals 151 fluchten. Danach wird der Aufsteckkragen 17 axial auf den Spannhals 151 aufgezogen, bis die Radialvorsprünge 18 in der Ringnut 19 im Spannhals 151 zu liegen kommen. Während des letzten Teils des Verschiebewegs liegt der Bund 202 des Aufsteckkragens 17 bzw. der Blechkappe 20 an den beiden Ringhälften 261, 262 des Federelements 24 an und verschiebt diese in Axialrichtung, wodurch das zwischen Lagerflansch 15 und Blechkappe 20 sich abstützende Federelement 24 eine Vorspannung erhält. Nach Hochdrücken der Betätigungstaste 31 der Verriegelungsvorrichtung 23 kann die Schutzhaube 10 um den Spannhals 151 gedreht werden, bis sie die gewünschte Position einnimmt. Die dabei in die Rastmulde 33 hinein- und herausgleitende Rastnase 30 legt definierte Positionen der Schutzhaube 10 fest. Wird in einer solchen Position die Betätigungstaste 31 freigegeben, so wird die Verriegelungsnase 29 durch Federkraft in die jeweilige Ausnehmung 32 eingeschoben. Der Aufsteckkragen 17 und damit die Schutzhaube 10 ist undrehbar am Spannhals 151 festgelegt.
Zum Abnehmen der Spannhaube 10 ist nach Anheben der Betätigungstaste 31 und der damit verbundenen Entriegelung der Schutzhaube 10 diese am Spannhals 151 so weit zu drehen, bis die Radialvorsprünge 18 innerhalb der Ringnut 19 mit den Axialnuten 22 fluchten. In dieser Stellung läßt sich die Schutzhaube 10 axial vom Spannhals 151 abziehen.
Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann die Betätigungstaste 31 als Kunststoffteil an das aus Federbandstahl hergestellte Federelement 24 angespritzt sein. Das gesamte Federelement 24 kann aber auch als Kunststoffteil ausgeführt werden, das entweder, wie beschrieben, an dem Lagerflansch 15 befestigt wird, oder an den ebenfalls aus Kunststoff hergestellten Lagerflansch einstückig angeformt wird. Im letzteren Fall entfallen die Befestigungslaschen 27.
Die Erfindung ist weiterhin nicht auf die Verbindung einer Schutzhaube mit einer Winkelschleifmaschine beschränkt. So kann in der erfindungsgemäßen Weise, z. B. auch ein Handgriff mit einer Bohrmaschine verbunden werden, wobei alle beschriebenen, an der Schutzhaube vorgenommenen konstruktiven Maßnahmen am Handgriff zu bewerkstelligen sind. Die Erfindung ist somit auch überall dort anwendbar, wo Zusatzhandgriffe an Handwerkzeugmaschinen verdreht und/oder winkelverstellt werden sollen, aber auch dort, wo Spannfutter von Handwerkzeugmaschinen in einer solchen Weise gedreht werden sollen.

Claims (14)

1. Handwerkzeugmaschine, insbesondere handgeführte Winkelschleifmaschine, mit einer eine Werkzeugaufnahme tragenden Antriebsspindel, die in einem Lagerflansch mit Spannhals gelagert ist, und mit einer das Werkzeug zumindest teilweise überdeckenden Schutzhaube, die mittels miteinander korrespondierender Glieder einer zwischen Spannhals und Schutzhaube wirksamen, manuell aufhebbaren Verriegelungsvorrichtung am Spannhals verdrehsicher gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube (10) einen hülsenförmigen Aufsteckkragen (17) trägt, der auf dem Spannhals (151) aufgeschoben ist und mit Radialvorsprüngen (18) in eine Ringnut (19) im Spannhals (151) eingreift, und daß im Spannhals (151) von der freien Stirnseite ausgehende, in der Ringnut (19) mündende Axialnuten (22) vorgesehen sind, die derart angeordnet und ausgebildet sind, daß sie in einer gegenüber der Gebrauchslage der Schutzhaube (10) verdrehten Aufstecklage einen Durchtritt der Radialvorsprünge (18) erlauben.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Spannhals (151) ein in Axialrichtung federndes Federelement (24) verdrehsicher gehalten ist, das sich einerseits am Lagerflansch (15) und andererseits an der von der Schutzhaube (10) abgekehrten Stirnseite des Aufsteckkragens (17) abstützt, und daß von den miteinander korrespondierenden Gliedern der Verriegelungsvorrichtung (23) das eine Verriegelungsglied (29) am Federelement (24) und das andere Verriegelungsglied (32) am Aufsteckkragen (17) ausgebildet ist.
3. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Verriegelungsglied der Verriegelungsvorrichtung (23) von einer axial vom Federelement (24) wegstehenden Verriegelungsnase (29) und das korrespondierende Verriegelungsglied der Verriegelungsvorrichtung (23) von mindestens einer in der dem Federelement (24) zugekehrten Stirnfläche (202) des Aufsteckkragens (17) angeordneten Ausnehmung (32) gebildet ist, in welche die Verriegelungsnase (29) formschlüssig hineinragt.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von vorzugsweise äquidistant angeordneten Ausnehmungen (32) im Aufsteckkragen (17) vorgesehen sind, die über nur einen Teil seines Umfangs verteilt sind.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 2-4, dadurch gekennzeichnet, daß am Federelement (24) eine Betätigungstaste (31) zum Ausheben der Verriegelungsnase (29) aus der Ausnehmung (32) angeordnet ist.
6. Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungstaste (31) nahe der Verriegelungsnase (29) angebracht ist und sich parallel zum Spannhals (151) weg von dem Federelement (24) erstreckt.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 2-6, dadurch gekennzeichnet, daß am Federelement (24) eine Rastnase (30) ausgebildet ist und daß in dem dem Federelement (24) zugekehrten Ende (202) des Aufsteckkragens (17) mit der Rastnase (30) zusammenwirkende Rastmulden (33), vorzugsweise äquidistant, angeordnet sind, die über nur einen Teil des Umfangs des Aufsteckkragens (17) verteilt sind.
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsnase (29) und die Rastnase (30) am Federelement (24) diametral gegenüberliegend angeordnet sind und daß die Anordnung der Ausnehmungen (32) und der Rastmulden (33) so getroffen ist, daß bei Einrasten der Rastnase (30) in eine Rastmulde (33) jeweils eine der Ausnehmungen (32) mit der Verriegelungsnase (29) fluchtet.
9. Maschine nach einem der Ansprüche 2-8, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (24) einen den Spannhals (151) mit Radialabstand umgebenden Ring (26) aus federndem Material, z. B. Federbandstahl, mit daran einstückig angeformten Laschen (27) zum Befestigen am Lagerflansch (15) aufweist, daß Verriegelungsnase (29) und Rastnase (30) von der Ringfläche des Rings (26) axial wegstehen und daß die beiden die Verriegelungsnase (29) einerseits und die Rastnase (30) andererseits tragenden Ringhälften (261, 262) des Rings aus der Ebene der Befestigungslaschen (27) abgewinkelt sind.
10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise vier Befestigungslaschen (27) jeweils eine Durchtrittsöffnung (28) für eine Befestigungsschraube tragen, die vorzugsweise zur Befestigung des Lagerflansches (15) am Maschinengehäuse (12) dient.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 2-8, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (24) mit dem Lagerflansch (15) einstückig ausgebildet ist.
12. Maschine nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsteckkragen (17) aus Blech hergestellt ist und die Radialvorsprünge (18) von Blechausprägungen gebildet sind.
13. Maschine nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsteckkragen (17) als Kunststoffteil an die Schutzhaube (10) angespritzt ist.
14. Maschine nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsteckkragen (17) Teil einer glockenförmigen Kappe (20) ist, die im Kappenboden (201) eine koaxiale Öffnung (21) zum Durchtritt der Antriebsspindel (13) mit Werkzeugaufnahme (14) trägt, und daß die Schutzhaube (10) am Kappenboden (201) unlösbar befestigt ist.
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