DE4110294A1 - Fernsehempfangsgeraet - Google Patents
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- H—ELECTRICITY
- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04N—PICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
- H04N5/00—Details of television systems
- H04N5/44—Receiver circuitry for the reception of television signals according to analogue transmission standards
- H04N5/60—Receiver circuitry for the reception of television signals according to analogue transmission standards for the sound signals
-
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- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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- H04N5/00—Details of television systems
- H04N5/44—Receiver circuitry for the reception of television signals according to analogue transmission standards
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- Circuits Of Receivers In General (AREA)
- Input Circuits Of Receivers And Coupling Of Receivers And Audio Equipment (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Fernsehempfangsgerät mit den im
Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Nach der Verfügung 478 der Deutschen Bundespost besteht für
Fernsehempfänger die Forderung, daß mit einem
Fernsehempfangsgerät nur normgerechte Fernsehsignale und
keine anderen Funksender empfangen und abgehört werden
dürfen. Es sind verschiedene Schaltungsausführungen bekannt,
die diese Forderungen erfüllen und in Fernsehempfangsgeräten
seit vielen Jahren eingesetzt werden. Derartige Schaltungen
sind unter dem Begriff "Stummschaltungen" allgemein geläufig.
Sämtliche Stummschaltungen haben gemeinsam, daß eine
Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen
Fernsehsignals vorhanden ist, beispielsweise in Form eines
Amplitudensiebes, mit dem die Synchronimpulse aus dem
Signalgemisch abgetrennt werden. Zur weiteren Überprüfung
werden solche abgetrennten Synchronimpulse einer
Koinzidenzschaltung zugeführt, in welcher die
Horizontalsynchronimpulse mit Vertikalsynchronimpulsen
verglichen werden. Bei deren Koinzidenz wird ein
Koinzidenzsignal ausgegeben, das direkt oder indirekt über
weitere Schaltungen eine Schalteinrichtung im Tonkanal, also
eine spezielle Fernseheinrichtung, steuert, um bei
Vorhandensein eines Fernsehsignals leitend (geschlossener
Schalter) zu schalten und im Falle des Nichtvorhandenseins
eines Fernsehsignals sperrend (geöffneter Schalter) zu
schalten. Dadurch wird verhindert, daß nicht normgerechte
Funksignale mitgehört werden können, z. B. Polizeifunk,
Rettungsdienst usw.
Eine Schaltung zum Erkennen von Synchronimpulsen ist
beispielsweise aus der AT 2 84 221 bekannt. Eine
Schaltungsanordnung zum Erkennen, ob es sich bei dem
Empfangssignal um ein normgerechtes Fernsehsignal handelt,
ist weiterhin aus der DE 25 13 344 A1 bekannt. Diese
bekannte Schaltungsanordnung weist neben einem
Amplitudensieb auch eine Koinzidenzschaltung auf, deren
Ausgang eine Schalteinrichtung steuert, die einen Verstärker
im Tonsignalkanal zuregelt, wenn kein Fernsehsignal
vorliegt, und aufregelt, wenn ein solches Signal gegeben
ist.
Eine Stummschaltung, die in Abhängigkeit von dem
elektronischen Suchlauf wirkt, wobei während des Suchlaufs
ein Stummschaltsignal an die Schalteinrichtung im
Tonsignalkanal im Fernseher abgegeben wird, ist weiterhin
aus der US 38 25 838 bekannt. Eine Schaltung mit
Koinzidenzstufe zur Feststellung des Vorhandenseins von
Synchronimpulsen, die dazu dient, während der Anlaufphase
eines Fernsehers, also im noch nicht synchronen Zustand, so
zu steuern, daß Störgeräusche über den Tonkanal nicht zu
hören sind, ist aus der DE 9 40 994 bekannt.
Amplitudensiebe zum Abtrennen der Synchronimpulse und damit
auch zur Steuerung einer Schalteinrichtung in dem Tonkanal
zur Unterdrückung von hörbaren Störimpulsen und nicht
hörerlaubten Sendungen sind weiterhin aus dem Fachbuch
"Fernsehtechnik ohne Ballast", von Limann/Pelka, erschienen
im Franzis Verlag, 1988, Seite 208 ff., bekannt. Auf Seite
212 ist ein von der Firma Valvo, Hamburg, vertriebener
integrierter Schaltkreis "Horizontalkombination TDA 2593",
dargestellt, der ein Amplitudensieb integriert enthält,
dessen Ausgangsimpulse einem Koinzidenzdetektor zugeführt
werden und der weiterhin Impulse erzeugt, die zur Steuerung
einer Schalteinrichtung verwendet werden können, die
beispielsweise in dem Tonkanal vorgesehen sein kann.
Die Fernsehempfangsgeräte eingangs genannter Art gestatten
neben der Signalverarbeitung des Bild- und Tonsignals einer
ersten Fernsehsignalquelle, die z. B. das von einer Antenne
empfangene und eingespeiste Signal oder das von einem
Kabelanschluß eingespeiste HF-Signal in einer
Kabelübertragungsanlage sein kann oder das über einen
Satellitenempfänger empfangene in den Tuner eingespeiste
Signal, daß dieses nach der Demodulation als Video- und
Tonsignal (Stereo- oder auch auch 2-Ton-Kanäle) über einen
sogenannten AV-Anschluß bzw. einen Scart-Anschluß nach außen
geführt werden kann, um die anliegenden Signale neben der
Signalverarbeitung in den Signalverarbeitungsschaltungen und
der Verstärkung des Tonsignals zur Darbietung über den
integrierten Lautsprecher z. B. aufzeichnen zu können. Um nun
Signale von einer zweiten Fernsehsignalquelle, z. B. ein
Videogerät, über die Anschlüsse auch einspeisen zu können,
sind weitere Eingänge vorgesehen, über die von einer zweiten
Signalquelle diese Signale eingespeist werden können. Dabei
dient ein Umschalter (AV-Schalter), der am Gerät vorhanden
ist und betätigt werden muß, oder im Falle eines
elektronischen Umschalters von einer Schaltung von einem die
Fernsehsignalquelle repräsentierenden Gerät dieser dazu, die
Signalverarbeitung für die demodulierten Signale von der
ersten Fernsehsignalquelle abzuschalten und die Signale der
zweiten Fernsehsignalquelle anzuschalten. Der Ton und das
Bild kommen somit bei AV-Betrieb von der zweiten
Fernsehsignalquelle, und die Signale von der ersten
Fernsehsignalquelle liegen nach wie vor an den Ausgängen des
Steckverbinders an. Dieser Betriebszustand eröffnet
bei den bekannten Fernsehern die Möglichkeit, dennoch in
unerlaubter Weise solche Sender zu empfangen und deren Ton
mitzuhören, die keine normgerechten Fernsehsignale sind.
Dies ist beispielsweise dadurch möglich, daß der nicht
erlaubte Sender per Zufall durch Kanalwahl oder
Feinabstimmung getroffen wird, wenn eine solche Abstimmung
im AV-Betrieb noch ermöglicht wird. Eine Empfangskontrolle,
ob es sich bei dem von der ersten Fernsehsignalquelle
empfangenen Sender dann um ein normgerechtes Fernsehsignal
handelt, ist nicht möglich, da die Schaltung zur Erkennung
eines normgerechten Fernsehsignals an die zweiten Eingänge
für die Fernsehsignale von der zweiten Fernsehsignalquelle
angeschaltet ist. Um für diesen Betriebszustand dennoch den
gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden, ist bereits
vorgeschlagen worden, eine weitere Schaltungsanordnung zur
Erkennung eines normgerechten Fernsehsignals unmittelbar
hinter dem ZF-Verstärker oder in diesem vorzusehen, um
darüber die Stummschaltung für den Tonkanal des ersten
Tonsignals zu steuern.
Nur wenn eine solche zusätzliche Erkennungsschaltung
vorgesehen ist, ist es möglich, auch durch Feinverstimmung,
bei der von einem genormten Fernsehraster abweichend die
Sender einstellbar sind, sicherzustellen, daß ein Mithören
eines unerlaubten Tonsignals nicht möglich ist. Wird nun die
zusätzliche Erkennungsschaltung in den Fernsehempfängern
nicht vorgesehen, so ist es bei FM-moduliertem Ton, wie es
beim Intercarrier-Verfahren der Fall ist, möglich, wenn ein
zweiter Träger unterhalb des zufällig im Abstand des
gewählten ersten Ton-ZF-Trägers (5,5 MHz, 6 MHz usw.)
vorhanden ist, diesen mitzuhören. Wird in einem
Mehrnormengerät ein AM-modulierter Ton empfangen, handelt es
sich z. B. um den Empfang eines Tonsignals nach der L-Norm,
so ist ein unerlaubter Empfang der Tonsignale sowohl über
den Tonausgang im AV-Betrieb als auch über den Videoausgang
möglich.
Ausgehend von einem Fernsehempfangsgerät eingangs genannter
Art liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, unter
Vermeidung der aufgezeigten Nachteile der bekannten
Schaltungen eine sicherere Stummschaltung in einem
Fernsehgerät vorzusehen, ohne daß hierfür zusätzlich im ZF-
Verstärker oder diesem unmittelbar nachgeschaltet eine
weitere Schaltungsanordnung zum Erkennen des normgerechten
Fernsehsignals zu einer bereits vorhandenen vorgesehen sein
muß. Die Schaltung soll weiterhin auch in Fernsehgeräten mit
Bild-in-Bild-Prozessor einsetzbar sein, der eine eigene
Schaltungsanordnung zum Erkennen eines normgerechten
Fernsehsignals aufweist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der im Kennzeichen des
Anspruchs 1 angegebenen technischen Lehre gelöst.
Die zusammen mit den Abstimmdaten abgelegte Information
darüber, ob der vor der AV-Umschaltung gerade empfangene
Sender ein normgerechter Fernsehsender ist, kann in
einfacher Weise als eine 1-Bit-Information abgelegt werden.
Ist beispielsweise durch die Erkennungsschaltung
festgestellt, daß es sich um ein normgerechtes Signal
handelt, so kann ein einzelnes Bit zur Kennzeichnung mit
abgespeichert werden. Hat die Erkennungsschaltung
festgestellt, daß der empfangene Sender kein normgerechter
Fernsehsender ist, so tritt an die Stelle des Signals H das
Signal L, z. B. der Wert 0. Selbstverständlich kann anstelle
einer 1-Bit-Information, die z. B. aus einer Koinzidenz
schaltung als Koinzidenz-Bit abgeleitet wird, eine Mehrbitinformation
ebenfalls abgespeichert werden. Es sind auch
Lösungen möglich, in denen eine analoge Spannung in einem
separaten Speicher abgelegt wird, auf die dann die
Steuereinheit zugreift, wenn der betreffende Sender
aufgerufen wird. Dies setzt ebenfalls voraus, daß, was auch
die einzelnen Steuerbits anbetrifft, die Adressierung immer
so erfolgt, daß die Steuerbits oder die Steuergröße
gemeinsam mit den Abstimmdaten aufgerufen werden.
Erfolgt nun eine AV-Anschaltung, so bleibt der Schaltzustand
der Umschalteinrichtungen entsprechend der abgespeicherten
Steuergröße während des Wiedergabebetriebes der Signale von
der zweiten Signalquelle erhalten. Zugleich wird aber auch
ein Blockierimpuls ausgegeben, der verhindert, daß andere
Abstimmdaten, außer fest vorgegebenen, z. B. bereits fest
eingespeicherte Kanäle mit Bitkennungen, aufgerufen werden
können oder eine Feinabstimmung oder ein Suchlauf
durchgeführt werden kann. Dies stellt sicher, daß während
des AV-Betriebes praktisch nur auf solche Programme von der
ersten Fernsehsignalquelle umgeschaltet werden kann, deren
Abstimmdaten bereits abgespeichert sind und mit diesen die
zugeordneten Daten, die angeben, ob es sich jeweils um einen
normgerechten Fernsehsender handelt oder nicht. Die
Erfindung ist aber auch auf solche Schaltungen anwendbar,
die diese Umschaltmöglichkeit oder die Feinabstimmung im AV-
Mode nicht mehr ermöglichen und bei denen im Augenblick des
AV-Anschaltens der gerade eingestellte Sender noch abgefragt
wird, bevor die Signalzweige von der ersten auf die zweite
Fernsehsignalquelle umgeschaltet werden. Über die Video- und
Tonausgänge können das Videosignal und das Tonsignal von der
ersten Signalquelle weiterhin abgegriffen werden, wenn es
sich um ein normgerechtes Fernsehsignal handelt, während sie
von der Signalverarbeitung und dem Endverstärker für den Ton
abgeschaltet werden, so daß der Ton entsprechend der AV-
Schaltung von der zweiten Fernsehsignalquelle mitgehört
wird. Der Ton-Umschalter kann aber auch zwangsgesteuert
werden, so daß wahlweise bei gleichzeitiger Darbietung des
Fernsehprogramms von der zweiten Fernsehsignalquelle der Ton
von der ersten Signalquelle oder aber von der zweiten
Fernsehsignalquelle gehört wird.
Die Ablage des Steuerbits zusammen mit den Abstimmdaten
gewährleistet somit, daß im Falle des Empfangs vor der
AV-Umschaltung von einem normgerechten Signal von der ersten
Fernsehsignalquelle der empfangene Sender auch über die
Ausgänge mit aufgezeichnet oder anderweitig verwertet werden
kann. Erfolgt eine Verstimmung, z. B. durch Feinabstimmung,
so ist diese sodann blockiert und damit immer
sichergestellt, daß kein anderer Sender, der kein
normgerechtes Fernsehsignal enthält, über die
Empfängerschaltung an die Ausgänge gelegt werden kann, so
daß ein Mithören des nicht erlaubten Senders nicht
möglich ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schaltung
sind in den abhängigen Unteransprüchen im einzelnen
angegeben.
Die Ausführungen in den Ansprüchen 3 und 4 tragen dabei dem
Umstand Rechnung, daß z. B. durch Manipulation, durch
Änderung des Anschlußparameters, also durch Wechsel z. B. der
Antennen oder Austausch einer Antenne gegen einen
Kabelanschluß, dennoch unerlaubt Sender mitgehört werden
können, die nach Verfügung 478 der Deutschen Bundespost
nicht mit empfangen werden dürfen. Dabei wird durch die
Detektion der AFC-Spannung oder der Regelspannung ein
Schaltkriterium erzeugt, das sofort eine Stummschaltung des
Tonkanals zur Ausgangsbuchse bewirkt, wenn die Detektion
zeigt, daß an den HF-Eingängen der Empfängerschaltung
manipuliert worden ist, so daß auch diese Störgröße mit
erfaßt wird.
Die Schaltungsanordnung ist auch dann anwendbar, wenn Bild-
In-Bild-Darstellungen ermöglicht werden sollen.
Entsprechende vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Ansprüchen 7 bis 9 angegeben.
Grundsätzlich ist es aus der DE 28 38 104 bereits bekannt,
mit den Abstimmdaten von gesondert betätigbaren
voreingestellten Elementen erzeugte Steuersignale mit
abzuspeichern, wobei diese voreingestellten Elemente
gesondert betätigbare Steuercode-Erzeuger enthalten.
Der bekannte Stand der Technik sieht vor, für den
Empfang wesentliche Informationen, wie Selektivität, Mono/
Stereo-Betrieb und Sperrzustand, mit abzuspeichern. Der
Stand der Technik lehrt aber nicht, mittels einer
Schaltungsanordnung das Empfangssignal zu detektieren und
von dem Signal abhängig eine Steuergröße zu generieren, die
dann mit abgespeichert wird, um in Verbindung mit dem
weiteren Merkmal die Aufgabe zu lösen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Figur
beispielhaft und schematisch dargestellten Schaltung in Form
eines Blockschaltbildes näher erläutert.
Die Empfängerschaltung für Signale von einer ersten
Fernsehsignalquelle besteht aus einem Tuner 1 und einem
ZF-Verstärker 5. An den Tuner 1 sind beispielsweise
anschließbar: eine Satellitenempfangsanlage 2, eine
Kabelfernsehanlage 3 oder eine Antenne 4. Die Antenne 4 kann
z. B. auch direkt in die Anschlußbuchse für den
Kabelfernsehanschluß eingesetzt werden. Der Tuner 1 kann ein
solcher mit einer PLL- oder FLL-Abstimmschaltung oder einer
Spannungssyntheseschaltung sein. Er kann darüber hinaus eine
automatische Frequenzkorrekturschaltung (AFC) aufweisen, die
symbolisch durch die Brücke 6 zwischen dem ZF-Verstärker 5
und dem Tuner 1 eingezeichnet ist. Auf jeden Fall weist ein
solcher Tuner einen Regelkreis auf, der in Abhängigkeit von
dem Empfangspegel eine Regelung der Verstärker im Tuner 1
vornimmt. Auch dieser ist nur symbolisch durch die Brücke 7
zwischen ZF-Verstärkerblock 5 und Tuner 1 eingezeichnet. Die
zu der Abstimmung notwendigen Daten werden über eine Leitung
32 eingespeist und einem Speicher einer zentralen
Abstimmsteuerschaltung 14, die beispielsweise einen
Mikroprozessor aufweisen kann, zugeführt. In dem
Schaltungsblock 14 ist ferner eine Blockierschaltung 31
enthalten, über die verhindert wird, daß eine Abstimmung auf
andere Sender durch Suchlauf oder Feinabstimmung erfolgt,
wenn auf AV-Betrieb umgeschaltet ist. Ferner ist in dem
zentralen Steuerblock 14 eine Stummschaltung 30 enthalten,
über die eine Schalteinrichtung 8 und ggf. auch eine weitere
Schaltvorrichtung 9, die im Tonsignalzweig 10 bzw. im
Videosignalzweig 11 eingefügt sind, symbolisch aus dem
ZF-Verstärker 5 herausgeführt eingezeichnet sind.
Um nun eine zweite Fernsehsignalquelle anschließen zu
können, z. B. ein Videogerät, sind zweite Video- und
Toneingänge 17, 18 vorgesehen. So liegt das Videosignal von
der zweiten Fernsehsignalquelle an dem Eingang 17 an,
beispielsweise das FBAS-Signal von einem Videorecorder, und
am Eingang 18 das Tonsignal von der zweiten
Fernsehsignalquelle. Es kann sich dabei selbstverständlich
auch um ein Stereotonsignal handeln. Es kann für eine
Zweitonübertragung auch noch ein weiterer Anschluß
vorgesehen sein, um den zweiten Tonkanal direkt einspeisen
zu können. Weiterhin sind in der Anschlußreihe Ausgänge 12
für den Ton von der ersten Fernsehsignalquelle und 13 für
das Videosignal an der ersten Fernsehsignalquelle
eingezeichnet. Am Videoausgang 13 liegt ein FBAS-Signal an,
das z. B. mit einem externen Gerät aufgezeichnet werden kann.
Dies ist dann möglich, wenn die Schalteinrichtungen 8 und 9
in ihren Zuführungsleitungen leitend geschaltet sind, d. h.,
die Schalter geschlossen sind. Weiterhin ist ein AV-Anschluß
19 vorgesehen, über den eine Schaltspannung in das
Fernsehgerät eingebbar ist. Diese Schaltspannung liegt von
einem externen Gerät, z. B. Videorecorder, an, wenn dieses
entsprechend ausgestaltet ist. Die AV-Schaltspannung kann
aber auch durch Schließen des AV-Schalters 15 am Gerät an
die zentrale Steuereinheit 14 abgegeben werden. Im letzteren
Fall wird die positive Spannung von dem
Spannungsquellenanschluß 16 an die zentrale Steuereinheit 14
durchgeschaltet. Die zentrale Steuereinheit 14 bewirkt in
Abhängigkeit von der Schließstellung des AV-Schalters bzw.
dem Anliegen einer AV-Schaltspannung, daß zunächst der
Schalter 21, der als AV-Umschalter das Videosignal von der
ersten Fernsehquelle abschaltet und das Videosignal von der
zweiten Fernsehsignalquelle anschaltet, umschaltet und
zugleich ein von der Schaltungsanordnung zum Erkennen eines
vollständigen normgerechten Fernsehsignals 20 beim Empfang
eines normgerechten Signals ein Steuerbit zusammen mit den
Abstimmdaten abgespeichert wird. Die Abspeicherung kann aber
auch schon beim Suchlauf und Abspeichern der aufgefundenen
Sender erfolgen. Die Schaltungsanordnung 20 besteht
beispielsweise aus einem Amplitudensieb und einem
Phasenvergleicher sowie einer Koinzidenzschaltung. Sie gibt
in Abhängigkeit der Detektion der Synchronimpulse ein
Steuersignal (Koinzidenzbit) an die zentrale Steuereinheit
14 ab, die dieses Signal mit abspeichert. Gleichzeitig wird
entsprechend der anliegenden Schaltspannung der Schalter 21
für den AV-Betrieb umgeschaltet und die Videosignale können
über den Eingang 17 an die Schaltungsanordnung zum Erkennen,
ob es sich dabei dann um ein Fernsehsignal handelt,
gelangen. Über diese Erkennungsschaltung 20 werden, je
nachdem welches Signal anliegt, die Videosignale an eine
Videosignalverarbeitungsschaltung 26 abgegeben, von deren
Ausgang 26 die RGB-Signale abgreifbar sind, um sie auf dem
Bildschirm des Fernsehgerätes darstellen zu können. Synchron
mit dem Umschalter 21 wird zugleich ein weiterer Schalter 22
angesteuert. Dies ist durch die strichpunktierten Linien
verdeutlicht, so daß entweder der Ton 1 von der ersten
Fernsehsignalquelle an die Endverstärker 23 und den
Lautsprecher 24 durchgeschaltet wird oder aber der Ton 2,
also das Tonsignal von der zweiten Fernsehsignalquelle.
Als Besonderheit ist eine weitere Detektorschaltung 28
vorgesehen, die die AFC-Spannung detektiert. Wird
beispielsweise zunächst eine Antenne 4 an den Eingang 3
angeschlossen und diese entfernt und ein Kabel einer
Fernsehkabelanlage angeschlossen, so wird die AFC-Spannung
während des Wechsels weglaufen, so daß der Detektor 28
anhand der AFC-Spannung erkennen kann, ob ein
Antennenanschlußwechsel erfolgt ist, so daß möglicherweise
eingespeiste Sender, die nicht gehört werden dürfen, über
diese Detektorschaltung 28 und die Stummschaltung 30 eine
zwangsweise "Stummschaltung" der Schalteinrichtungen 8 und 9
bewirken, um die Ton- und Videosignalleitungen 10 und 11 von
den weiteren Schaltungen zu trennen, solange der AV-Betrieb
aufrechterhalten bleibt. Erst wenn von dem AV-Betrieb wieder
in den normalen Fernseh-Darstellungsbetrieb umgeschaltet
wird, werden dann zwangsläufig die Schalteinrichtung 8
und/oder die Schalteinrichtungen 8 und 9 über die
Stummschaltung 30 wieder leitend geschaltet, d. h. die
Schalter 8 und 9 sind geschlossen, und es erfolgt auch
sofort eine Umschaltung des Schaltkontaktes 21 in die andere
Position, so daß dann die von der ersten Fernsehsignalquelle
anliegenden Signale im Hinblick auf normgerechte
Fernsehsignale mit der Schaltungsanordnung 20 abgeprüft
werden können, so daß die zentrale Steuereinheit 14 den
Umschalter 22 von der zweiten Fernsehsignalquelle erst dann
auf die erste umschaltet, wenn ersichtlich ist, daß es sich
bei dem empfangenen Sender um einen normgerechten
Fernsehsender handelt. Über einen Schalter 32 ist es
möglich, wahlweise den Ton 1 oder den Ton 2 an den
Lautsprecher 24 zu schalten, obgleich nur das Videosignal 2
dargestellt wird.
Claims (13)
1. Fernsehempfangsgerät mit einer HF-Empfängerschaltung zum
Empfang von Fernsehsignalen von einer ersten
Fernsehsignalquelle und
mit Video- und Tonsignalein- und -ausgängen (FBAS oder BAS) zum Empfang von Video- und Tonsignalen von einer zweiten Fernsehsignalquelle und zum Ausgeben von Video- und Tonsignalen von der ersten Fernsehsignalquelle,
mit einer Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals, die in Abhängigkeit von Synchronisationsimpulsen eine Steuergröße für eine zum Ein- und Ausschalten einer Fernseheinrichtung vorgesehene Schalteinrichtung liefert, um den Tonempfang eines normgerechten Fernsehsignals mithören und im Falle des Empfangs eines nicht normgerechten Fernsehsignals nicht mithören zu können, und
mit einem Umschalter, über den das erste Fernsehquellensignal von den Signalverarbeitungs schaltungen einschließlich der Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals und des Tonkanals abgeschaltet wird, während das zweite Fernsehquellensignal angeschaltet wird,
welcher Umschalter manuell oder durch eine an einen Schaltspannungseingang des Fernsehgerätes angelegte Spannung steuerbar ist, und
mit einer Abstimmschaltungsanordnung, mit der die HF-Empfängerschaltung auf bestimmte Empfangssender und/oder mittels Feinraster innerhalb einer Kanalbandbreite verstimmbar oder mittels automatischer Frequenzkorrekturschaltungen (AFC) auf die Empfangsfrequenz abstimmbar ist, welche HF- Empfängerschaltung eine vom Empfangspegel abhängig gesteuerte Regelschaltung aufweist,
die eine Speichereinrichtung aufweist, in der durch einen Suchlauf aufgefundene oder fest eingebbare Abstimmdaten für die HF-Empfängerschaltung zum Abstimmen auf einen Sender abspeicherbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Speichereinrichtung (14) beim Umschalten des Fernsehempfängers auf Audio/Video-Betrieb (AV-Betrieb) zusammen mit den aufrufbaren frequenzbestimmenden Abstimmdaten die von der Schaltungsanordnung (20) zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals erzeugte Steuergröße bei Empfang eines Fernsehsignals von der ersten Fernsehsignalquelle mit abspeicherbar ist,
daß eine Steuerschaltung (14) vorgesehen ist, die beim Aufrufen der abgespeicherten einem Sender zugeordneten Abstimmdaten aus der Speichereinrichtung (14) die Steuergröße mit aufruft und die Schalteinrichtungen (8, 9) nach dem Inhalt der Steuergröße steuert, gleich ob ein Fernsehsignal an der HF-Empfängerschaltung oder ein Video- und Tonsignal an den Video- und Tonsignaleingängen (17, 18) anliegen, und
daß eine Blockierschaltung (31) vorgesehen ist, die bei der AV-Umschaltung von der AV-Schaltspannung angesteuert wird und die Abstimmschaltung für einen Suchlauf oder eine Senderfeinabstimmung über manuell betätigbare Schalter verriegelt, solange der AV-Betrieb aufrechterhalten wird, und
daß die Verriegelung mit Umschalten auf den normalen Fernsehbetrieb aufhebbar ist, und
daß in Abhängigkeit der Steuergröße die Schalteinrichtung im Falle des Anliegens eines normgerechten Fernsehsignals über eine Stummschaltung leitend (Schalter geschlossen) schaltet und im Falle, daß kein normgerechtes Signal anliegt, in Abhängigkeit von der entsprechenden Steuergröße sperrend schaltet.
mit Video- und Tonsignalein- und -ausgängen (FBAS oder BAS) zum Empfang von Video- und Tonsignalen von einer zweiten Fernsehsignalquelle und zum Ausgeben von Video- und Tonsignalen von der ersten Fernsehsignalquelle,
mit einer Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals, die in Abhängigkeit von Synchronisationsimpulsen eine Steuergröße für eine zum Ein- und Ausschalten einer Fernseheinrichtung vorgesehene Schalteinrichtung liefert, um den Tonempfang eines normgerechten Fernsehsignals mithören und im Falle des Empfangs eines nicht normgerechten Fernsehsignals nicht mithören zu können, und
mit einem Umschalter, über den das erste Fernsehquellensignal von den Signalverarbeitungs schaltungen einschließlich der Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals und des Tonkanals abgeschaltet wird, während das zweite Fernsehquellensignal angeschaltet wird,
welcher Umschalter manuell oder durch eine an einen Schaltspannungseingang des Fernsehgerätes angelegte Spannung steuerbar ist, und
mit einer Abstimmschaltungsanordnung, mit der die HF-Empfängerschaltung auf bestimmte Empfangssender und/oder mittels Feinraster innerhalb einer Kanalbandbreite verstimmbar oder mittels automatischer Frequenzkorrekturschaltungen (AFC) auf die Empfangsfrequenz abstimmbar ist, welche HF- Empfängerschaltung eine vom Empfangspegel abhängig gesteuerte Regelschaltung aufweist,
die eine Speichereinrichtung aufweist, in der durch einen Suchlauf aufgefundene oder fest eingebbare Abstimmdaten für die HF-Empfängerschaltung zum Abstimmen auf einen Sender abspeicherbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Speichereinrichtung (14) beim Umschalten des Fernsehempfängers auf Audio/Video-Betrieb (AV-Betrieb) zusammen mit den aufrufbaren frequenzbestimmenden Abstimmdaten die von der Schaltungsanordnung (20) zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals erzeugte Steuergröße bei Empfang eines Fernsehsignals von der ersten Fernsehsignalquelle mit abspeicherbar ist,
daß eine Steuerschaltung (14) vorgesehen ist, die beim Aufrufen der abgespeicherten einem Sender zugeordneten Abstimmdaten aus der Speichereinrichtung (14) die Steuergröße mit aufruft und die Schalteinrichtungen (8, 9) nach dem Inhalt der Steuergröße steuert, gleich ob ein Fernsehsignal an der HF-Empfängerschaltung oder ein Video- und Tonsignal an den Video- und Tonsignaleingängen (17, 18) anliegen, und
daß eine Blockierschaltung (31) vorgesehen ist, die bei der AV-Umschaltung von der AV-Schaltspannung angesteuert wird und die Abstimmschaltung für einen Suchlauf oder eine Senderfeinabstimmung über manuell betätigbare Schalter verriegelt, solange der AV-Betrieb aufrechterhalten wird, und
daß die Verriegelung mit Umschalten auf den normalen Fernsehbetrieb aufhebbar ist, und
daß in Abhängigkeit der Steuergröße die Schalteinrichtung im Falle des Anliegens eines normgerechten Fernsehsignals über eine Stummschaltung leitend (Schalter geschlossen) schaltet und im Falle, daß kein normgerechtes Signal anliegt, in Abhängigkeit von der entsprechenden Steuergröße sperrend schaltet.
2. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaltungsanordnung (20) zum
Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals die
Steuergröße beim Umschalten von Fernsehbetrieb auf AV-
Betrieb, bezogen auf den gegenwärtig empfangenen Sender,
jeweils erfaßt und das zugeordnete Schaltsignal
abgespeichert wird.
3. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1 oder 2 in Verbindung
mit einer Empfängerschaltung mit einer automatischen
Frequenzkorrekturschaltung (AFC), dadurch gekennzeichnet,
daß eine Detektorschaltung (28) vorgesehen ist, die das
automatische Frequenznachsteuersignal detektiert und bei
sprunghafter Veränderung infolge eines Wechsels der
Belegung der Zuführung am Anschluß der Empfängerschaltung
(1, 5) (Antennenwechsel) ein Sperrsignal generiert, das
als Steuergröße abgespeichert wird, die signalisiert, daß
kein normgerechter Fernsehsignalsender empfangen wird.
4. Fernsehempfangsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Detektorschaltung (28)
vorgesehen ist, die die Regelspannung der
Empfängerschaltung (1) detektiert und bei plötzlichem
Aussetzen der Regelspannung infolge eines Wechsels der
HF-Zuführung (Antennenwechsel) am HF-Eingang (3) ein
Blockiersignal generiert, das als Information der
Steuereinheit (14) zugeführt wird.
5. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (8) im
Tonsignalzweig des Tonsignals von der ersten
Fernsehsignalquelle vor dem Tonsignalausgang (12)
vorgesehen ist.
6. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abstimmschaltungsanordnung als zentrale Steuereinheit
(14) mit einem Mikroprozessor ausgestattet ist.
7. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im AV-Betrieb
vorabgespeicherte Kanäle mit abgespeicherten Steuergrößen
aufrufbar sind und/oder die Schalteinrichtungen (8, 9)
den jeweiligen Signalzweig leitend schalten, wenn die
Steuergröße als Kennsignal signalisiert, daß ein
normgerechtes Fernsehsignal anliegt.
9. Fernsehempfänger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die durchgeschalteten Fernsehsignale an den
Signalauswerteschaltungen (20) und an einer
Signalverarbeitungsschaltung anliegen und über weitere
Schalteinrichtungen für die Bild-in-Bild-Darstellung an
einer Mischerschaltung anliegen, die das ausgewählte
Signal mit dem von der zweiten Fernsehsignalquelle
empfangenen Fernsehsignal für die Darstellung mischt.
9. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß von der weiteren Schaltungsanordnung
zum Erkennen des Anliegens eines vollständigen
Fernsehsignals für die Bild-in-Bild-Darstellung die
Schalteinrichtung im Tonkanal wahlweise an den
Tonsignalzweig der ersten Fernsehsignalquelle oder den
Tonsignalzweig der zweiten Tonsignalquelle anschaltbar
ist, und daß für die Auswahl der Tonsignalquelle ein
Schalter vorgesehen ist, der das Schaltsignal an die
zentrale Steuereinheit abgibt.
10. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen
Fernsehsignals ein Amplitudensieb enthält, mit dem die
Synchronimpulse abgetrennt werden, und daß die
Schaltungsanordnung einen Steuerimpuls in Abhängigkeit von
der Feststellung des Synchronimpulses generiert, der als
Steuergröße der Steuereinheit zugeführt wird.
11. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaltungsanordnung zum Erkennen
eines vollständigen Fernsehsignals einen
Koinzidenzdetektor zur Überprüfung der abgetrennten
Synchronimpulse aufweist, in welchem die
Horizontalsynchronimpulse mit Vertikalsynchronimpulsen
verglichen werden, und daß der Ausgang der
Koinzidenzschaltung eine Steuerinformation in Abhängigkeit
des Anliegens oder Nichtanliegens von Synchronimpulsen
abgibt, die zusammen mit den zugehörigen Abstimmdaten
abgespeichert werden.
12. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuergröße
ein Steuerbit ist.
13. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Suchlauf oder
bei der direkten Kanalvorwahl jeweils die ermittelte
Steuergröße jedem Sender zugeordnet abgespeichert ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914110294 DE4110294C2 (de) | 1991-03-28 | 1991-03-28 | Fernsehempfangsgerät |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914110294 DE4110294C2 (de) | 1991-03-28 | 1991-03-28 | Fernsehempfangsgerät |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4110294A1 true DE4110294A1 (de) | 1992-10-01 |
| DE4110294C2 DE4110294C2 (de) | 1994-04-21 |
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ID=6428458
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|---|---|---|---|
| DE19914110294 Expired - Fee Related DE4110294C2 (de) | 1991-03-28 | 1991-03-28 | Fernsehempfangsgerät |
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|---|---|
| DE (1) | DE4110294C2 (de) |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102013102432B4 (de) * | 2013-03-12 | 2020-02-20 | LOEWE Technologies GmbH | Verfahren zum Steuern einer Empfängerschaltung für Hochfrequenzsignale in unterhaltungselektronischen Geräten |
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- 1991-03-28 DE DE19914110294 patent/DE4110294C2/de not_active Expired - Fee Related
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Non-Patent Citations (1)
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE4110294C2 (de) | 1994-04-21 |
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