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DE4110294A1 - Fernsehempfangsgeraet - Google Patents

Fernsehempfangsgeraet

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DE4110294A1
DE4110294A1 DE19914110294 DE4110294A DE4110294A1 DE 4110294 A1 DE4110294 A1 DE 4110294A1 DE 19914110294 DE19914110294 DE 19914110294 DE 4110294 A DE4110294 A DE 4110294A DE 4110294 A1 DE4110294 A1 DE 4110294A1
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television
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switching
television signal
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Loewe Opta GmbH
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N5/00Details of television systems
    • H04N5/44Receiver circuitry for the reception of television signals according to analogue transmission standards
    • H04N5/60Receiver circuitry for the reception of television signals according to analogue transmission standards for the sound signals
    • HELECTRICITY
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  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Circuits Of Receivers In General (AREA)
  • Input Circuits Of Receivers And Coupling Of Receivers And Audio Equipment (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Fernsehempfangsgerät mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Nach der Verfügung 478 der Deutschen Bundespost besteht für Fernsehempfänger die Forderung, daß mit einem Fernsehempfangsgerät nur normgerechte Fernsehsignale und keine anderen Funksender empfangen und abgehört werden dürfen. Es sind verschiedene Schaltungsausführungen bekannt, die diese Forderungen erfüllen und in Fernsehempfangsgeräten seit vielen Jahren eingesetzt werden. Derartige Schaltungen sind unter dem Begriff "Stummschaltungen" allgemein geläufig. Sämtliche Stummschaltungen haben gemeinsam, daß eine Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals vorhanden ist, beispielsweise in Form eines Amplitudensiebes, mit dem die Synchronimpulse aus dem Signalgemisch abgetrennt werden. Zur weiteren Überprüfung werden solche abgetrennten Synchronimpulse einer Koinzidenzschaltung zugeführt, in welcher die Horizontalsynchronimpulse mit Vertikalsynchronimpulsen verglichen werden. Bei deren Koinzidenz wird ein Koinzidenzsignal ausgegeben, das direkt oder indirekt über weitere Schaltungen eine Schalteinrichtung im Tonkanal, also eine spezielle Fernseheinrichtung, steuert, um bei Vorhandensein eines Fernsehsignals leitend (geschlossener Schalter) zu schalten und im Falle des Nichtvorhandenseins eines Fernsehsignals sperrend (geöffneter Schalter) zu schalten. Dadurch wird verhindert, daß nicht normgerechte Funksignale mitgehört werden können, z. B. Polizeifunk, Rettungsdienst usw.
Eine Schaltung zum Erkennen von Synchronimpulsen ist beispielsweise aus der AT 2 84 221 bekannt. Eine Schaltungsanordnung zum Erkennen, ob es sich bei dem Empfangssignal um ein normgerechtes Fernsehsignal handelt, ist weiterhin aus der DE 25 13 344 A1 bekannt. Diese bekannte Schaltungsanordnung weist neben einem Amplitudensieb auch eine Koinzidenzschaltung auf, deren Ausgang eine Schalteinrichtung steuert, die einen Verstärker im Tonsignalkanal zuregelt, wenn kein Fernsehsignal vorliegt, und aufregelt, wenn ein solches Signal gegeben ist.
Eine Stummschaltung, die in Abhängigkeit von dem elektronischen Suchlauf wirkt, wobei während des Suchlaufs ein Stummschaltsignal an die Schalteinrichtung im Tonsignalkanal im Fernseher abgegeben wird, ist weiterhin aus der US 38 25 838 bekannt. Eine Schaltung mit Koinzidenzstufe zur Feststellung des Vorhandenseins von Synchronimpulsen, die dazu dient, während der Anlaufphase eines Fernsehers, also im noch nicht synchronen Zustand, so zu steuern, daß Störgeräusche über den Tonkanal nicht zu hören sind, ist aus der DE 9 40 994 bekannt.
Amplitudensiebe zum Abtrennen der Synchronimpulse und damit auch zur Steuerung einer Schalteinrichtung in dem Tonkanal zur Unterdrückung von hörbaren Störimpulsen und nicht hörerlaubten Sendungen sind weiterhin aus dem Fachbuch "Fernsehtechnik ohne Ballast", von Limann/Pelka, erschienen im Franzis Verlag, 1988, Seite 208 ff., bekannt. Auf Seite 212 ist ein von der Firma Valvo, Hamburg, vertriebener integrierter Schaltkreis "Horizontalkombination TDA 2593", dargestellt, der ein Amplitudensieb integriert enthält, dessen Ausgangsimpulse einem Koinzidenzdetektor zugeführt werden und der weiterhin Impulse erzeugt, die zur Steuerung einer Schalteinrichtung verwendet werden können, die beispielsweise in dem Tonkanal vorgesehen sein kann.
Die Fernsehempfangsgeräte eingangs genannter Art gestatten neben der Signalverarbeitung des Bild- und Tonsignals einer ersten Fernsehsignalquelle, die z. B. das von einer Antenne empfangene und eingespeiste Signal oder das von einem Kabelanschluß eingespeiste HF-Signal in einer Kabelübertragungsanlage sein kann oder das über einen Satellitenempfänger empfangene in den Tuner eingespeiste Signal, daß dieses nach der Demodulation als Video- und Tonsignal (Stereo- oder auch auch 2-Ton-Kanäle) über einen sogenannten AV-Anschluß bzw. einen Scart-Anschluß nach außen geführt werden kann, um die anliegenden Signale neben der Signalverarbeitung in den Signalverarbeitungsschaltungen und der Verstärkung des Tonsignals zur Darbietung über den integrierten Lautsprecher z. B. aufzeichnen zu können. Um nun Signale von einer zweiten Fernsehsignalquelle, z. B. ein Videogerät, über die Anschlüsse auch einspeisen zu können, sind weitere Eingänge vorgesehen, über die von einer zweiten Signalquelle diese Signale eingespeist werden können. Dabei dient ein Umschalter (AV-Schalter), der am Gerät vorhanden ist und betätigt werden muß, oder im Falle eines elektronischen Umschalters von einer Schaltung von einem die Fernsehsignalquelle repräsentierenden Gerät dieser dazu, die Signalverarbeitung für die demodulierten Signale von der ersten Fernsehsignalquelle abzuschalten und die Signale der zweiten Fernsehsignalquelle anzuschalten. Der Ton und das Bild kommen somit bei AV-Betrieb von der zweiten Fernsehsignalquelle, und die Signale von der ersten Fernsehsignalquelle liegen nach wie vor an den Ausgängen des Steckverbinders an. Dieser Betriebszustand eröffnet bei den bekannten Fernsehern die Möglichkeit, dennoch in unerlaubter Weise solche Sender zu empfangen und deren Ton mitzuhören, die keine normgerechten Fernsehsignale sind. Dies ist beispielsweise dadurch möglich, daß der nicht erlaubte Sender per Zufall durch Kanalwahl oder Feinabstimmung getroffen wird, wenn eine solche Abstimmung im AV-Betrieb noch ermöglicht wird. Eine Empfangskontrolle, ob es sich bei dem von der ersten Fernsehsignalquelle empfangenen Sender dann um ein normgerechtes Fernsehsignal handelt, ist nicht möglich, da die Schaltung zur Erkennung eines normgerechten Fernsehsignals an die zweiten Eingänge für die Fernsehsignale von der zweiten Fernsehsignalquelle angeschaltet ist. Um für diesen Betriebszustand dennoch den gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden, ist bereits vorgeschlagen worden, eine weitere Schaltungsanordnung zur Erkennung eines normgerechten Fernsehsignals unmittelbar hinter dem ZF-Verstärker oder in diesem vorzusehen, um darüber die Stummschaltung für den Tonkanal des ersten Tonsignals zu steuern.
Nur wenn eine solche zusätzliche Erkennungsschaltung vorgesehen ist, ist es möglich, auch durch Feinverstimmung, bei der von einem genormten Fernsehraster abweichend die Sender einstellbar sind, sicherzustellen, daß ein Mithören eines unerlaubten Tonsignals nicht möglich ist. Wird nun die zusätzliche Erkennungsschaltung in den Fernsehempfängern nicht vorgesehen, so ist es bei FM-moduliertem Ton, wie es beim Intercarrier-Verfahren der Fall ist, möglich, wenn ein zweiter Träger unterhalb des zufällig im Abstand des gewählten ersten Ton-ZF-Trägers (5,5 MHz, 6 MHz usw.) vorhanden ist, diesen mitzuhören. Wird in einem Mehrnormengerät ein AM-modulierter Ton empfangen, handelt es sich z. B. um den Empfang eines Tonsignals nach der L-Norm, so ist ein unerlaubter Empfang der Tonsignale sowohl über den Tonausgang im AV-Betrieb als auch über den Videoausgang möglich.
Ausgehend von einem Fernsehempfangsgerät eingangs genannter Art liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der aufgezeigten Nachteile der bekannten Schaltungen eine sicherere Stummschaltung in einem Fernsehgerät vorzusehen, ohne daß hierfür zusätzlich im ZF- Verstärker oder diesem unmittelbar nachgeschaltet eine weitere Schaltungsanordnung zum Erkennen des normgerechten Fernsehsignals zu einer bereits vorhandenen vorgesehen sein muß. Die Schaltung soll weiterhin auch in Fernsehgeräten mit Bild-in-Bild-Prozessor einsetzbar sein, der eine eigene Schaltungsanordnung zum Erkennen eines normgerechten Fernsehsignals aufweist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen technischen Lehre gelöst.
Die zusammen mit den Abstimmdaten abgelegte Information darüber, ob der vor der AV-Umschaltung gerade empfangene Sender ein normgerechter Fernsehsender ist, kann in einfacher Weise als eine 1-Bit-Information abgelegt werden. Ist beispielsweise durch die Erkennungsschaltung festgestellt, daß es sich um ein normgerechtes Signal handelt, so kann ein einzelnes Bit zur Kennzeichnung mit abgespeichert werden. Hat die Erkennungsschaltung festgestellt, daß der empfangene Sender kein normgerechter Fernsehsender ist, so tritt an die Stelle des Signals H das Signal L, z. B. der Wert 0. Selbstverständlich kann anstelle einer 1-Bit-Information, die z. B. aus einer Koinzidenz­ schaltung als Koinzidenz-Bit abgeleitet wird, eine Mehrbitinformation ebenfalls abgespeichert werden. Es sind auch Lösungen möglich, in denen eine analoge Spannung in einem separaten Speicher abgelegt wird, auf die dann die Steuereinheit zugreift, wenn der betreffende Sender aufgerufen wird. Dies setzt ebenfalls voraus, daß, was auch die einzelnen Steuerbits anbetrifft, die Adressierung immer so erfolgt, daß die Steuerbits oder die Steuergröße gemeinsam mit den Abstimmdaten aufgerufen werden.
Erfolgt nun eine AV-Anschaltung, so bleibt der Schaltzustand der Umschalteinrichtungen entsprechend der abgespeicherten Steuergröße während des Wiedergabebetriebes der Signale von der zweiten Signalquelle erhalten. Zugleich wird aber auch ein Blockierimpuls ausgegeben, der verhindert, daß andere Abstimmdaten, außer fest vorgegebenen, z. B. bereits fest eingespeicherte Kanäle mit Bitkennungen, aufgerufen werden können oder eine Feinabstimmung oder ein Suchlauf durchgeführt werden kann. Dies stellt sicher, daß während des AV-Betriebes praktisch nur auf solche Programme von der ersten Fernsehsignalquelle umgeschaltet werden kann, deren Abstimmdaten bereits abgespeichert sind und mit diesen die zugeordneten Daten, die angeben, ob es sich jeweils um einen normgerechten Fernsehsender handelt oder nicht. Die Erfindung ist aber auch auf solche Schaltungen anwendbar, die diese Umschaltmöglichkeit oder die Feinabstimmung im AV- Mode nicht mehr ermöglichen und bei denen im Augenblick des AV-Anschaltens der gerade eingestellte Sender noch abgefragt wird, bevor die Signalzweige von der ersten auf die zweite Fernsehsignalquelle umgeschaltet werden. Über die Video- und Tonausgänge können das Videosignal und das Tonsignal von der ersten Signalquelle weiterhin abgegriffen werden, wenn es sich um ein normgerechtes Fernsehsignal handelt, während sie von der Signalverarbeitung und dem Endverstärker für den Ton abgeschaltet werden, so daß der Ton entsprechend der AV- Schaltung von der zweiten Fernsehsignalquelle mitgehört wird. Der Ton-Umschalter kann aber auch zwangsgesteuert werden, so daß wahlweise bei gleichzeitiger Darbietung des Fernsehprogramms von der zweiten Fernsehsignalquelle der Ton von der ersten Signalquelle oder aber von der zweiten Fernsehsignalquelle gehört wird.
Die Ablage des Steuerbits zusammen mit den Abstimmdaten gewährleistet somit, daß im Falle des Empfangs vor der AV-Umschaltung von einem normgerechten Signal von der ersten Fernsehsignalquelle der empfangene Sender auch über die Ausgänge mit aufgezeichnet oder anderweitig verwertet werden kann. Erfolgt eine Verstimmung, z. B. durch Feinabstimmung, so ist diese sodann blockiert und damit immer sichergestellt, daß kein anderer Sender, der kein normgerechtes Fernsehsignal enthält, über die Empfängerschaltung an die Ausgänge gelegt werden kann, so daß ein Mithören des nicht erlaubten Senders nicht möglich ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schaltung sind in den abhängigen Unteransprüchen im einzelnen angegeben.
Die Ausführungen in den Ansprüchen 3 und 4 tragen dabei dem Umstand Rechnung, daß z. B. durch Manipulation, durch Änderung des Anschlußparameters, also durch Wechsel z. B. der Antennen oder Austausch einer Antenne gegen einen Kabelanschluß, dennoch unerlaubt Sender mitgehört werden können, die nach Verfügung 478 der Deutschen Bundespost nicht mit empfangen werden dürfen. Dabei wird durch die Detektion der AFC-Spannung oder der Regelspannung ein Schaltkriterium erzeugt, das sofort eine Stummschaltung des Tonkanals zur Ausgangsbuchse bewirkt, wenn die Detektion zeigt, daß an den HF-Eingängen der Empfängerschaltung manipuliert worden ist, so daß auch diese Störgröße mit erfaßt wird.
Die Schaltungsanordnung ist auch dann anwendbar, wenn Bild- In-Bild-Darstellungen ermöglicht werden sollen. Entsprechende vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 7 bis 9 angegeben.
Grundsätzlich ist es aus der DE 28 38 104 bereits bekannt, mit den Abstimmdaten von gesondert betätigbaren voreingestellten Elementen erzeugte Steuersignale mit abzuspeichern, wobei diese voreingestellten Elemente gesondert betätigbare Steuercode-Erzeuger enthalten.
Der bekannte Stand der Technik sieht vor, für den Empfang wesentliche Informationen, wie Selektivität, Mono/ Stereo-Betrieb und Sperrzustand, mit abzuspeichern. Der Stand der Technik lehrt aber nicht, mittels einer Schaltungsanordnung das Empfangssignal zu detektieren und von dem Signal abhängig eine Steuergröße zu generieren, die dann mit abgespeichert wird, um in Verbindung mit dem weiteren Merkmal die Aufgabe zu lösen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Figur beispielhaft und schematisch dargestellten Schaltung in Form eines Blockschaltbildes näher erläutert.
Die Empfängerschaltung für Signale von einer ersten Fernsehsignalquelle besteht aus einem Tuner 1 und einem ZF-Verstärker 5. An den Tuner 1 sind beispielsweise anschließbar: eine Satellitenempfangsanlage 2, eine Kabelfernsehanlage 3 oder eine Antenne 4. Die Antenne 4 kann z. B. auch direkt in die Anschlußbuchse für den Kabelfernsehanschluß eingesetzt werden. Der Tuner 1 kann ein solcher mit einer PLL- oder FLL-Abstimmschaltung oder einer Spannungssyntheseschaltung sein. Er kann darüber hinaus eine automatische Frequenzkorrekturschaltung (AFC) aufweisen, die symbolisch durch die Brücke 6 zwischen dem ZF-Verstärker 5 und dem Tuner 1 eingezeichnet ist. Auf jeden Fall weist ein solcher Tuner einen Regelkreis auf, der in Abhängigkeit von dem Empfangspegel eine Regelung der Verstärker im Tuner 1 vornimmt. Auch dieser ist nur symbolisch durch die Brücke 7 zwischen ZF-Verstärkerblock 5 und Tuner 1 eingezeichnet. Die zu der Abstimmung notwendigen Daten werden über eine Leitung 32 eingespeist und einem Speicher einer zentralen Abstimmsteuerschaltung 14, die beispielsweise einen Mikroprozessor aufweisen kann, zugeführt. In dem Schaltungsblock 14 ist ferner eine Blockierschaltung 31 enthalten, über die verhindert wird, daß eine Abstimmung auf andere Sender durch Suchlauf oder Feinabstimmung erfolgt, wenn auf AV-Betrieb umgeschaltet ist. Ferner ist in dem zentralen Steuerblock 14 eine Stummschaltung 30 enthalten, über die eine Schalteinrichtung 8 und ggf. auch eine weitere Schaltvorrichtung 9, die im Tonsignalzweig 10 bzw. im Videosignalzweig 11 eingefügt sind, symbolisch aus dem ZF-Verstärker 5 herausgeführt eingezeichnet sind. Um nun eine zweite Fernsehsignalquelle anschließen zu können, z. B. ein Videogerät, sind zweite Video- und Toneingänge 17, 18 vorgesehen. So liegt das Videosignal von der zweiten Fernsehsignalquelle an dem Eingang 17 an, beispielsweise das FBAS-Signal von einem Videorecorder, und am Eingang 18 das Tonsignal von der zweiten Fernsehsignalquelle. Es kann sich dabei selbstverständlich auch um ein Stereotonsignal handeln. Es kann für eine Zweitonübertragung auch noch ein weiterer Anschluß vorgesehen sein, um den zweiten Tonkanal direkt einspeisen zu können. Weiterhin sind in der Anschlußreihe Ausgänge 12 für den Ton von der ersten Fernsehsignalquelle und 13 für das Videosignal an der ersten Fernsehsignalquelle eingezeichnet. Am Videoausgang 13 liegt ein FBAS-Signal an, das z. B. mit einem externen Gerät aufgezeichnet werden kann. Dies ist dann möglich, wenn die Schalteinrichtungen 8 und 9 in ihren Zuführungsleitungen leitend geschaltet sind, d. h., die Schalter geschlossen sind. Weiterhin ist ein AV-Anschluß 19 vorgesehen, über den eine Schaltspannung in das Fernsehgerät eingebbar ist. Diese Schaltspannung liegt von einem externen Gerät, z. B. Videorecorder, an, wenn dieses entsprechend ausgestaltet ist. Die AV-Schaltspannung kann aber auch durch Schließen des AV-Schalters 15 am Gerät an die zentrale Steuereinheit 14 abgegeben werden. Im letzteren Fall wird die positive Spannung von dem Spannungsquellenanschluß 16 an die zentrale Steuereinheit 14 durchgeschaltet. Die zentrale Steuereinheit 14 bewirkt in Abhängigkeit von der Schließstellung des AV-Schalters bzw. dem Anliegen einer AV-Schaltspannung, daß zunächst der Schalter 21, der als AV-Umschalter das Videosignal von der ersten Fernsehquelle abschaltet und das Videosignal von der zweiten Fernsehsignalquelle anschaltet, umschaltet und zugleich ein von der Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen normgerechten Fernsehsignals 20 beim Empfang eines normgerechten Signals ein Steuerbit zusammen mit den Abstimmdaten abgespeichert wird. Die Abspeicherung kann aber auch schon beim Suchlauf und Abspeichern der aufgefundenen Sender erfolgen. Die Schaltungsanordnung 20 besteht beispielsweise aus einem Amplitudensieb und einem Phasenvergleicher sowie einer Koinzidenzschaltung. Sie gibt in Abhängigkeit der Detektion der Synchronimpulse ein Steuersignal (Koinzidenzbit) an die zentrale Steuereinheit 14 ab, die dieses Signal mit abspeichert. Gleichzeitig wird entsprechend der anliegenden Schaltspannung der Schalter 21 für den AV-Betrieb umgeschaltet und die Videosignale können über den Eingang 17 an die Schaltungsanordnung zum Erkennen, ob es sich dabei dann um ein Fernsehsignal handelt, gelangen. Über diese Erkennungsschaltung 20 werden, je nachdem welches Signal anliegt, die Videosignale an eine Videosignalverarbeitungsschaltung 26 abgegeben, von deren Ausgang 26 die RGB-Signale abgreifbar sind, um sie auf dem Bildschirm des Fernsehgerätes darstellen zu können. Synchron mit dem Umschalter 21 wird zugleich ein weiterer Schalter 22 angesteuert. Dies ist durch die strichpunktierten Linien verdeutlicht, so daß entweder der Ton 1 von der ersten Fernsehsignalquelle an die Endverstärker 23 und den Lautsprecher 24 durchgeschaltet wird oder aber der Ton 2, also das Tonsignal von der zweiten Fernsehsignalquelle. Als Besonderheit ist eine weitere Detektorschaltung 28 vorgesehen, die die AFC-Spannung detektiert. Wird beispielsweise zunächst eine Antenne 4 an den Eingang 3 angeschlossen und diese entfernt und ein Kabel einer Fernsehkabelanlage angeschlossen, so wird die AFC-Spannung während des Wechsels weglaufen, so daß der Detektor 28 anhand der AFC-Spannung erkennen kann, ob ein Antennenanschlußwechsel erfolgt ist, so daß möglicherweise eingespeiste Sender, die nicht gehört werden dürfen, über diese Detektorschaltung 28 und die Stummschaltung 30 eine zwangsweise "Stummschaltung" der Schalteinrichtungen 8 und 9 bewirken, um die Ton- und Videosignalleitungen 10 und 11 von den weiteren Schaltungen zu trennen, solange der AV-Betrieb aufrechterhalten bleibt. Erst wenn von dem AV-Betrieb wieder in den normalen Fernseh-Darstellungsbetrieb umgeschaltet wird, werden dann zwangsläufig die Schalteinrichtung 8 und/oder die Schalteinrichtungen 8 und 9 über die Stummschaltung 30 wieder leitend geschaltet, d. h. die Schalter 8 und 9 sind geschlossen, und es erfolgt auch sofort eine Umschaltung des Schaltkontaktes 21 in die andere Position, so daß dann die von der ersten Fernsehsignalquelle anliegenden Signale im Hinblick auf normgerechte Fernsehsignale mit der Schaltungsanordnung 20 abgeprüft werden können, so daß die zentrale Steuereinheit 14 den Umschalter 22 von der zweiten Fernsehsignalquelle erst dann auf die erste umschaltet, wenn ersichtlich ist, daß es sich bei dem empfangenen Sender um einen normgerechten Fernsehsender handelt. Über einen Schalter 32 ist es möglich, wahlweise den Ton 1 oder den Ton 2 an den Lautsprecher 24 zu schalten, obgleich nur das Videosignal 2 dargestellt wird.

Claims (13)

1. Fernsehempfangsgerät mit einer HF-Empfängerschaltung zum Empfang von Fernsehsignalen von einer ersten Fernsehsignalquelle und
mit Video- und Tonsignalein- und -ausgängen (FBAS oder BAS) zum Empfang von Video- und Tonsignalen von einer zweiten Fernsehsignalquelle und zum Ausgeben von Video- und Tonsignalen von der ersten Fernsehsignalquelle,
mit einer Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals, die in Abhängigkeit von Synchronisationsimpulsen eine Steuergröße für eine zum Ein- und Ausschalten einer Fernseheinrichtung vorgesehene Schalteinrichtung liefert, um den Tonempfang eines normgerechten Fernsehsignals mithören und im Falle des Empfangs eines nicht normgerechten Fernsehsignals nicht mithören zu können, und
mit einem Umschalter, über den das erste Fernsehquellensignal von den Signalverarbeitungs­ schaltungen einschließlich der Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals und des Tonkanals abgeschaltet wird, während das zweite Fernsehquellensignal angeschaltet wird,
welcher Umschalter manuell oder durch eine an einen Schaltspannungseingang des Fernsehgerätes angelegte Spannung steuerbar ist, und
mit einer Abstimmschaltungsanordnung, mit der die HF-Empfängerschaltung auf bestimmte Empfangssender und/oder mittels Feinraster innerhalb einer Kanalbandbreite verstimmbar oder mittels automatischer Frequenzkorrekturschaltungen (AFC) auf die Empfangsfrequenz abstimmbar ist, welche HF- Empfängerschaltung eine vom Empfangspegel abhängig gesteuerte Regelschaltung aufweist,
die eine Speichereinrichtung aufweist, in der durch einen Suchlauf aufgefundene oder fest eingebbare Abstimmdaten für die HF-Empfängerschaltung zum Abstimmen auf einen Sender abspeicherbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Speichereinrichtung (14) beim Umschalten des Fernsehempfängers auf Audio/Video-Betrieb (AV-Betrieb) zusammen mit den aufrufbaren frequenzbestimmenden Abstimmdaten die von der Schaltungsanordnung (20) zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals erzeugte Steuergröße bei Empfang eines Fernsehsignals von der ersten Fernsehsignalquelle mit abspeicherbar ist,
daß eine Steuerschaltung (14) vorgesehen ist, die beim Aufrufen der abgespeicherten einem Sender zugeordneten Abstimmdaten aus der Speichereinrichtung (14) die Steuergröße mit aufruft und die Schalteinrichtungen (8, 9) nach dem Inhalt der Steuergröße steuert, gleich ob ein Fernsehsignal an der HF-Empfängerschaltung oder ein Video- und Tonsignal an den Video- und Tonsignaleingängen (17, 18) anliegen, und
daß eine Blockierschaltung (31) vorgesehen ist, die bei der AV-Umschaltung von der AV-Schaltspannung angesteuert wird und die Abstimmschaltung für einen Suchlauf oder eine Senderfeinabstimmung über manuell betätigbare Schalter verriegelt, solange der AV-Betrieb aufrechterhalten wird, und
daß die Verriegelung mit Umschalten auf den normalen Fernsehbetrieb aufhebbar ist, und
daß in Abhängigkeit der Steuergröße die Schalteinrichtung im Falle des Anliegens eines normgerechten Fernsehsignals über eine Stummschaltung leitend (Schalter geschlossen) schaltet und im Falle, daß kein normgerechtes Signal anliegt, in Abhängigkeit von der entsprechenden Steuergröße sperrend schaltet.
2. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungsanordnung (20) zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals die Steuergröße beim Umschalten von Fernsehbetrieb auf AV- Betrieb, bezogen auf den gegenwärtig empfangenen Sender, jeweils erfaßt und das zugeordnete Schaltsignal abgespeichert wird.
3. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1 oder 2 in Verbindung mit einer Empfängerschaltung mit einer automatischen Frequenzkorrekturschaltung (AFC), dadurch gekennzeichnet, daß eine Detektorschaltung (28) vorgesehen ist, die das automatische Frequenznachsteuersignal detektiert und bei sprunghafter Veränderung infolge eines Wechsels der Belegung der Zuführung am Anschluß der Empfängerschaltung (1, 5) (Antennenwechsel) ein Sperrsignal generiert, das als Steuergröße abgespeichert wird, die signalisiert, daß kein normgerechter Fernsehsignalsender empfangen wird.
4. Fernsehempfangsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Detektorschaltung (28) vorgesehen ist, die die Regelspannung der Empfängerschaltung (1) detektiert und bei plötzlichem Aussetzen der Regelspannung infolge eines Wechsels der HF-Zuführung (Antennenwechsel) am HF-Eingang (3) ein Blockiersignal generiert, das als Information der Steuereinheit (14) zugeführt wird.
5. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (8) im Tonsignalzweig des Tonsignals von der ersten Fernsehsignalquelle vor dem Tonsignalausgang (12) vorgesehen ist.
6. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstimmschaltungsanordnung als zentrale Steuereinheit (14) mit einem Mikroprozessor ausgestattet ist.
7. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im AV-Betrieb vorabgespeicherte Kanäle mit abgespeicherten Steuergrößen aufrufbar sind und/oder die Schalteinrichtungen (8, 9) den jeweiligen Signalzweig leitend schalten, wenn die Steuergröße als Kennsignal signalisiert, daß ein normgerechtes Fernsehsignal anliegt.
9. Fernsehempfänger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die durchgeschalteten Fernsehsignale an den Signalauswerteschaltungen (20) und an einer Signalverarbeitungsschaltung anliegen und über weitere Schalteinrichtungen für die Bild-in-Bild-Darstellung an einer Mischerschaltung anliegen, die das ausgewählte Signal mit dem von der zweiten Fernsehsignalquelle empfangenen Fernsehsignal für die Darstellung mischt.
9. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß von der weiteren Schaltungsanordnung zum Erkennen des Anliegens eines vollständigen Fernsehsignals für die Bild-in-Bild-Darstellung die Schalteinrichtung im Tonkanal wahlweise an den Tonsignalzweig der ersten Fernsehsignalquelle oder den Tonsignalzweig der zweiten Tonsignalquelle anschaltbar ist, und daß für die Auswahl der Tonsignalquelle ein Schalter vorgesehen ist, der das Schaltsignal an die zentrale Steuereinheit abgibt.
10. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals ein Amplitudensieb enthält, mit dem die Synchronimpulse abgetrennt werden, und daß die Schaltungsanordnung einen Steuerimpuls in Abhängigkeit von der Feststellung des Synchronimpulses generiert, der als Steuergröße der Steuereinheit zugeführt wird.
11. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungsanordnung zum Erkennen eines vollständigen Fernsehsignals einen Koinzidenzdetektor zur Überprüfung der abgetrennten Synchronimpulse aufweist, in welchem die Horizontalsynchronimpulse mit Vertikalsynchronimpulsen verglichen werden, und daß der Ausgang der Koinzidenzschaltung eine Steuerinformation in Abhängigkeit des Anliegens oder Nichtanliegens von Synchronimpulsen abgibt, die zusammen mit den zugehörigen Abstimmdaten abgespeichert werden.
12. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuergröße ein Steuerbit ist.
13. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Suchlauf oder bei der direkten Kanalvorwahl jeweils die ermittelte Steuergröße jedem Sender zugeordnet abgespeichert ist.
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