DE4039340A1 - Stuetzisolator fuer gasisolierte schaltanlagen - Google Patents
Stuetzisolator fuer gasisolierte schaltanlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Stützisolator für in
gasisolierten Schaltanlagen eingesetzte Betriebsmittel nach
dem Oberbegriff des ersten Patentanspruches.
Aufgrund der guten Isolationseigenschaften der bekannten
Isoliergase, z. B. von SF6, ist es bei den genannten
Schaltanlagen möglich die Abstände zwischen den
spannungsführenden Teilen und gegen das Erdpotential
vergleichsweise kleinzuhalten. Diese Eigenschaft wurde dazu
genutzt, zur Befestigung der Leiter der drei Phasen ein
gemeinsames Isolierteil anstelle von drei einzelnen
Stützern oder Durchführungen einzusetzen. Bisher sind
flache oder gar plattenförmige Teile aus einem geeigneten
Werkstoff bekannt geworden, die beispielsweise als
gemeinsame Durchführungsplatte zwischen zwei Schaltfeldern
für die Sammelschienen oder auch für die
Verbindungsleitungen zwischen den Sammelschienen und den
Schaltgeräten im Abzweig eines jeden Feldes eingesetzt
sind.
In der Druckschrift OS 29 10 349 A1 ist ein dreipoliger
Isolierblock angegeben, in den phasenweise Steckbuchsen zum
Anschluß von Kabelsteckern eingeformt sind. Der
Isolierblock ist dabei als Formteil mit einem angeformten,
umlaufenden Flanschring und drei für kegelstumpfförmige
Steckbuchsen zum Anschluß von Steckern mit Außenkonus
ausgebildeten Hohlräumen ausgeführt. Bei einer zweiten
Ausführungsform umschließt der Flanschring drei
kegelförmige, je einen Durchführungsstift haltende
Aufnahmekontakte für Stecker mit Innenkonus. In beiden
Fällen ist im Gerüst der Schaltanlage ein Rahmen zum Einbau
des bekannten Isolierblocks vorgesehen, an dem der
Flanschring an allen vier Seiten verschraubt wird. Neben
der verhältnismäßig aufwendigen Rahmenausführung ist bei
der Montage ein großer Zeitaufwand für die Anbringung der
zahlreichen Schraubverbindungen erforderlich.
Im Kurzschlußfall unterliegen die einzeln an den
Flanschring angeformten Steckbuchsen bzw. Aufnahmekontakte
Biegebelastungen, die bei den kleinen Phasenmittenabständen
zu beträchtlichen Beanspruchungen des Werkstoffs führen.
Darüber hinaus wird bei der bekannten Konstruktion die
Grundplatte ebenfalls in Biegerichtung hoch beansprucht.
Zur Aufnahme dieser Belastung dient der Rahmen im Gerüst
als Verstärkung für den Flanschring des Isolierkörpers.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Stützisolator der bekannten Art so auszubilden, daß er
Kurzschlußbelastungen ohne Unterstützung durch Teile des
Rahmens beherrscht und darüber hinaus eine einfache,
zeitsparende Montage als Bestandteil eines Betriebsmittels,
insbesondere eines Schaltgerätes zuläßt.
Die Lösung dieser Aufgabe ist durch die kennzeichnenden
Merkmale des ersten Patentanspruchs angegeben.
Die vorgesehene Ausbildung als durchgehenden Hohlkörper
verleiht dem Stützisolator eine sehr große Biegefestigkeit
quer zur Richtung der Phasenebenen. Dadurch gelingt es in
vorteilhafter Weise, die Befestigung desselben an den
Teilen des Rahmens der Schaltanlage nur an den beiden
Stirnwänden durch eine einfache Verschraubung vorzunehmen.
Bei der Verwendung von einzelnen Stützern pro Phase oder
von einem in nur geringen Maße biegefesten dreipoligen
Isolierteil wäre es erforderlich, in der Querrichtung den
Rahmen durch zusätzliche Profilteile, z. B. durch sogenannte
Isolatorenträger zu ergänzen.
Der erfindungsgemäße Isolator läßt sich besonders
vorteilhaft bei Schaltgeräten, z. B. bei Last-oder
Erdungsschaltern für gasisolierte Schaltanlagen einsetzen.
Die Ausbildung als Hohlkörper ermöglicht dabei eine
Formgebung der Deckflächen, die zusammen mit einer
entsprechenden Ausbildung der aktiven Teile, z. B. der
Anschlußstücke, deren lagerichtige Vormontage zuläßt. Dabei
läßt sich eine zeitsparende endgültige Positionierung des
aktiven Teils bei der Endmontage anschließen, ohne
Eingriffe im Inneren des Hohlraums vornehmen zu müssen. Die
Gestaltung der Teile kann dabei so erfolgen, daß zusätzlich
eine Ableitung an das Anschlußstück befestigt werden kann,
ohne an dem Stützisolator oder innerhalb desselben etwas
verändern zu müssen.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindungsidee
sind in den Unteransprüchen enthalten.
Aus den folgenden Zeichnungen läßt sich die Erfindung
verständlich erläutern.
Es zeigt:
Fig. 1 dreipoliger Stützisolator im Aufriß, teilweise im
Längsschnitt,
Fig. 2 Querschnitt A-B zu Fig. 1,
Fig. 3 Draufsicht auf den Stützisolator,
Fig. 4 Einzelheit der Befestigung des Stützisolators nach
Schnitt E-F,
Fig. 5 Einbau der Stützisolatoren in einen Lastschalter,
Fig. 6 Befestigung eines Anschlußstückes des Lastschalters
an den Stützisolator und Anschluß einer Ableitung, Schnitt
G-H zur Fig. 7,
Fig. 7 Befestigung eines Anschlußstücks des Lastschalters
an den Stützisolator und
Fig. 8 Schnitt J-K zu Fig. 7.
Den Fig. 1, 2 und 3 ist zu entnehmen, daß der
erfindungsgemäße Stützisolator ein quer zu den Ebenen der
drei Phasen verlaufender gestreckter Hohlkörper ist, der
von zwei Seitenwänden 4 und 5 begrenzt und an den
Stirnseiten durch die beiden Stirnwände 2 und 3
abgeschlossen ist. Nach oben, gegen den Anschluß der
hochspannungsseitigen Bauteile der Schaltanlage, ist die
Deckwand 6 angeordnet, aus der drei Deckflächen 7
herausragen, auf denen in der Schaltanlage aktive Teile
montiert werden. An den Stirnwänden befinden sich die
Außenflächen 8, in denen Bohrungen 9a für die Befestigung
an Rahmenteilen der Schaltanlage vorgesehen sind. In den im
vorliegendem Fall kreisrunden Deckflächen 7 sind jeweils
drei Bohrungen 9b vorgesehen, die die Deckwand durchstoßen
und in der Gegenfläche 17 münden. Letztere ist ebenfalls
kreisrund und von einem Rand 14 umgeben, der die
Gegenfläche 17 zumindest an Teilen des Umfangs umgibt.
Der erfindungsgemäße Stützisolator kann in geeigneten
Formeinrichtungen als Gießteil oder als Preß-oder
Spritzpreßteil hergestellt werden. Als Werkstoffe kommen
vorzugsweise geeignet aufbereitetes Epoxidharz,
duroplastische Preßmassen oder thermoplastische
Isolierstoffe wie thermoplastisches Polyesterharz oder
Polyamid in Frage.
Zur Befestigung des Stützisolators 1 mit dem Rahmen 20 sind
nach Fig. 4 an den Stirnwänden 2 und 3 in Höhe der
Außenfläche 8 Metallplatten 11 vorgesehen. Zu deren
Vormontage ist in der Symmetrieachse der Stirnwände 2 und 3
gemäß Fig. 4 je ein Halteteil 12 mit einer Nase 13
eingeformt. Die mit zu den Bohrungen 9a korrespondierenden
Gewindelöchern versehene Platte 11 wird in der Vormontage
von unten her in den Raum hinter der Anschlußfläche 8
eingeführt. Dazu ist das Halteteil 12 mit einer
Schrägfläche 19 versehen, die beim Einführen der Platte 11
zur Seite gedrückt wird. Nach Erreichen der eingeschobenen
Position schnappt das Halteteil 12 in seine ursprüngliche
Lage und der Zahn 13 verhindert nun ein Herausfallen der
Platte 11.
Aus der Fig. 3 ist zu erkennen daß die drei Bohrungen 9b
einer jeden Deckfläche 7 im Dreieck angeordnet sind. Dabei
dienen nach den Fig. 6, 7 und 8 zwei der Bohrungen 9b zur
Fixierung und Befestigung eines aktiven Teiles, z. B. eines
Anschlußstücks 21. Dieses Anschlußstück 21 hat in Höhe der
äußeren Bohrungen 9b Führungswarzen 15, die die Lage des
Anschlußstücks 21 auf der jeweiligen Deckfläche 7 sichern
und von denen zumindestens eine Bohrung 9b auch noch zum
Durchtritt einer Schraube 18a eingesetzt werden kann. Diese
Schraube befestigt das Anschlußstück 21 an der Gegenplatte
16, die gegen seitliche Verschiebung an der Gegenfläche 17
mittels des umlaufenden Randes 14 gesichert ist. Nach
Anbringen der Schraube 18a ist das Anschlußstück 21 jeweils
auf dem Stützisolator 1 eindeutig fixiert. Nach dem
Zusammenbau des gesamten Schaltgerätes, beispielsweise in
Fig. 5, und Einbau desselben in eine gasisolierte
Schaltanlage ist nun die Anbringung einer Anschlußschiene
22 mittels der Schraube 18b unter Verwendung der schon
fixierten Gegenplatte 16 an das Anschlußstück 21 möglich.
Dabei ist für den Monteur kein Eingriff innerhalb des
Isolators erforderlich.
Fig. 5 zeigt die Anwendung der erfindungsgemäßen
Stützisolatoren 1 in einem für den Einbau in gasisolierte
Schaltanlagen vorgesehenen dreipoligen Lastschalter. In der
schon beschriebenen Weise sind dabei die drei
Anschlußstücke 21 auf dem oberen Isolator 1 vormontiert,
während der untere Isolator mit Drehpunktkontakten 23
versehen ist. Dabei wird vor dem Zusammenbau jeder
Drehpunktkontakt 23 mittels einer aus dem Inneren des
Stützisolators heraus wirkenden Schraube 18c fixiert. Die
dabei eingesetzte Gegenplatte 16 ist wiederum mittels des
Randes 14 drehgesichert und hat im vorliegendem Fall keine
Gewindebohrungen, sondern ein Durchgangsloch für die
Schraube 18c. Aufgrund des Aufbaues des Lastschalters ist
es hier möglich, durch den hohlen Isolator an den Kopf der
Schraube 18c heranzukommen und im zusammengebauten Zustand
des Schalters eine Ausrichtung der drei Drehpunktkontakte
23 vorzunehmen. Die Befestigung der beiden Stützisolatoren
10 erfolgt wie aus den Einzelheiten in Fig. 4 ersichtlich,
lediglich an entsprechend vorbereiteten seitlichen Wänden
des Rahmens 20. Die dort angebrachten Blechwände sind so
wenig biegesteif, daß geringfügige Unterschiede in der
Breite des Stützisolators 1 und des Rahmens 20 durch eine
leichte Verformung des Rahmens 20 ausgeglichen werden kann.
Die Schrauben 18d, zwei Stück auf jeder Seite eines
Stützisolators 1, verleihen den Stützisolatoren und den
darauf aufgebauten Strombahnen des Lastschalters einen
ausreichenden Halt und sichern deren Formstabilität auch im
Kurzschlußfall.
Die erfindungsgemäßen Stützisolatoren 1 können
selbstverständlich auch an anderen Stellen der
Schaltanlage, z. B. als Sammelschienenträger oder in etwas
abgewandelter Form als Träger von Kabelsteckkontakten
eingesetzt werden.
Beim Zusammenbau eines Lastschalters entsprechend Fig. 5
ist folgende Arbeitsfolge vorgesehen:
- 1. Vorbereitung der Stützisolatoren 1 durch Einlegen der Platten 11 an den Stirnwänden 2 und 3,
- 2. Anbringung der drei Anschlußstücke 21 auf dem ersten Isolator lund der Drehpunktekontakte 23 auf dem zweiten Isolator 1,
- 3. Befestigen der vormontierten Stützisolatoren 1 mit dem Rahmen 20 mittels der Schrauben 18d, wobei der Rahmen 20 vorher mit dem Antrieb des Lastschalters zusammengebaut wurde,
- 4. Aufbau der Strombahnen des Lastschalters und Funktionsprüfung; dabei Ausrichten der Drehpunktkontakte 23 durch Lockern und wieder Festziehen der Schrauben 18c,
- 5. Einbau des vorgeprüften Lastschalters in eine Schaltanlage und Anschluß der Ableitungsschienen 22.
Aufgrund der Dielektrizitätskonstanten des Isoliergases und
des für die Stützisolatoren verwendeten Isolierstoffes kann
es auch vor allen Dingen bei größeren Nennspannungen
erforderlich sein, den Stützisolator innen und außen mit
einer oder mehreren Rippen zu versehen, die so ausgerichtet
sind, daß die elektrische Feldstärke zwischen den Leitern
der drei Phasen herabgesetzt wird.
Claims (16)
1. Stützisolator für in gasisolierten Schaltanlagen
eingesetzte Betriebsmittel, der als ein mehrpoliger,
insbesondere dreipoliger, aus Isolierstoff geformter Körper
hergestellt ist und bei dem am hochspannungsseitigen
Abschluß Mittel zur phasenweisen Anbringung von aktiven
Teilen der Leitungsführung sowie Vorkehrungen zur
Befestigung des Isolators an geerdeten Teilen der
Schaltanlage vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stützisolator (1) als durchgehender Hohlkörper
ausgebildet ist, der an den zwei Schmalseiten von mit
Vorkehrungen für die Befestigung innerhalb der Schaltanlage
versehenen Stirnwänden (2, 3), an den Längsseiten von
Seitenwänden (4, 5) und von einer Deckwand (6) begrenzt ist,
aus der pro Phase eine Deckfläche (7) hervortritt, welcher
im Inneren eine Gegenfläche (17) gegenübersteht, wobei
lediglich die Ausbildung der Flächen (7, 17) in Verbindung
mit der Gestaltung eines anzuschließenden aktiven Teils
dessen lagerichtigen Anbau am Stützisolator (1) ermöglicht.
2. Stützisolator nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stirnwände (2, 3) je eine zueinander
paralle Außenfläche (8), die mit wenigstens einer Bohrung
(9a) durchsetzt ist, aufweisen.
3. Stützisolator nach Patentanspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Stirnwand (2, 3) durch eine Platte
(11) hinterlegt ist, die zu den Bohrungen (9a)
korrespondierende Gewindelöcher (10a) aufweist.
4. Stützisolator nach Patentanspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Platte (11) durch geeignet
ausgebildete Innenkonturen der Stirnwand (2, 3) lagerichtig
fixiert und gesichert ist.
5. Stützisolator nach Patentanspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß ein an der Innenseite der Stirnwand
(2, 3) angeformtes Halteteil (12) mit einer Nase (13)
gegenüber der von der offenen Seite des Hohlkörpers
eingeführten Platte (11) bei deren Einbau elastisch
ausweicht und in deren Endlage die Platte (11) in ihrer
Endlage sichert.
6. Stützisolator nach Patentanspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß in jeder Stirnwand (2,3) zwei Bohrungen
(9a) vorgesehen sind in deren Zwischenraum sich das
Halteteil (12) befindet.
7. Stützisolator nach einem der Patentansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Deckfläche (7) von
mehreren, vorzugsweise drei Bohrungen (9b) durchdrungen
ist, die zur Lagesicherung eines aktiven Teils und zu
dessen Befestigung dienen.
8. Stützisolator nach Patentanspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckfläche (7) an der Innenseite
des Hohlkörpers eine etwa gleichgroße Gegenfläche (17)
gegenübersteht, aus der die Bohrungen (9b) austreten und
die von einem vorzugsweise kreisrunden Rand (14)
eingeschlossen ist.
9. Stützisolator nach Patentanspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Befestigung eines Anschlußstückes
(21) eines Schaltgerätes dessen vorstehende Führungwarzen
(15) vorzugsweise durch zwei der Bohrungen (9b) geführt
sind und die durch wenigstens einer dieser Bohrungen (9b)
mit einer durch den Rand (14) zentrierten Gegenplatte (16)
verschraubt sind.
10. Stützisolator nach Patentanspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kopf der zur Verschraubung
eingesetzten Schraube (18a) im aktiven Teil (21) versenkt
ist und daß eine Anschlußschiene (22) mittels einer
weiteren Schraube (18b) an der Gegenplatte (16) befestigt
ist.
11. Stützisolator nach Patentanspruch 1 oder einem der
nachfolgenden, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Deckwand
(6) und den Seitenwänden (4, 5) auf der Außenseite und/oder
auf der Innenseite Rippen zur Verlängerung des Kriechwegs
angeordnet sind.
12. Stützisolator nach Patentanspruch 1 oder einem der
nachfolgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zu dessen
Herstellung ein Gieß-, Spritzgieß oder Preßverfahren
angewendet ist.
13. Stützisolator nach Patentanspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützisolator (1) aus Gießharz
besteht.
14. Stützisolator nach Patentanspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützisolator aus einem hoch
beanspruchbaren Thermoplast besteht.
15. Dreipoliger Lastschalter für den Einbau in gasisolierte
Schaltanlagen mit zwei Stützisolatoren nach Patentanspruch
1 oder einem der nachfolgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Stützisolatoren (1) mit Teilen des den
Schalterantrieb aufnehmenden Rahmens (20) verschraubt sind,
nachdem an dem ersten Stützisolator (1) vormontierte
Anschlußstücke (21) und an den zweiten Stützisolator (1)
vormontierte Drehpunktkontakte (23) befestigt sind.
16. Verfahren zum Einbau von Stützisolatoren nach
Patentanspruch 15 in einen dreipoligen Lastschalter,
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:.
- a) jeder Stützisolator (1) ist an den Stirnwänden (2,3) mit einer Platte (11) versehen,
- b) auf jeder Deckfläche (7) des ersten Stützisolators (1) ist mittels einer Schraube (18a) und einer Gegenplatte (16) jeweils ein durch Führungswarzen (15) lagegesichertes Anschlußstück (21) verschraubt,
- c) auf jeder Deckfläche (7) des zweiten Stützisolators (1) ist mittels einer Schraube (18c) und einer Gegenplatte (16) jeweils ein durch Führungswarzen (15) lagegesicherter Drehpunktkontakt (23) geschraubt,
- d) die beiden vorbereiteten Stützisolatoren (1) sind mittels Schrauben (18d) stirnseitig an die Seitenfläche des Rahmens (20) befestigt, und
- e) nach Vervollständigung des Lastschalters und dessen Einbau in die gasisolierte Schaltanlage erfolgt am Stützisolator (1) die Verschraubung der Anschlußschienen (22) mittels der Schrauben (18b).
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Publications (2)
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