DE4036004C2 - Als Sack ausgebildete Vorrichtung zur mikrobiologischen Dekontaminierung schadstoffbelasteter Böden - Google Patents
Als Sack ausgebildete Vorrichtung zur mikrobiologischen Dekontaminierung schadstoffbelasteter BödenInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B09C—RECLAMATION OF CONTAMINATED SOIL
- B09C1/00—Reclamation of contaminated soil
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Description
Die Erfindung betrifft eine als Sack ausgebildete Vorrichtung zur mikrobiologischen
Dekontaminierung schadstoffbelasteter Böden, die in dem Sack mit Luft und einem
Nährmedium beaufschlagbar sind.
Bei der Sanierung kontaminierter Böden besteht oft das Problem, daß diese in einer
Umgebung erfolgen soll, die einen großflächigen Bodenaushub nicht zuläßt, oder aber die
Bodenhandhabung emissionsfrei erfolgen und somit ein Gasaustritt verhindert werden muß. In
solchen Fällen finden z. B. örtliche Sonden Anwendung, über die entstehende Gase abgeführt
werden. Hierbei besteht jedoch der Nachteil, daß die Bodendekontaminierung sich über einen
längeren Zeitraum erstreckt und die betreffende Bodenfläche für diese Zeit keiner weiteren
Nutzung zugeführt werden kann. Bei einem Abtransport kontaminierter Böden in gasdichten
Containern besteht ferner der Nachteil, daß die Dekontaminierung des abtransportierten
Bodens aufwendig ist und das Problem der Gasemission nur an einen anderen Ort verlagert
wird.
Nach der DE 39 20 827 C1 ist eine Deponie bekannt, bei der eingelagertes kontaminiertes
Erdreich auf einer Folie gelagert und mit einer Folie gasdicht in einer Regenerationsmiete
abgedeckt ist. Bei dieser Deponie soll es möglich sein, gegenüber bekannten
Regenerationsmieten eine wesentlich höhere Anhäufung des kontaminierten Bodens zu
ermöglichen. Es handelt sich also um eine stationäre Einrichtung, die für mobile Entsorgungen
schadstoffbelasteter Böden nicht geeignet ist.
In der EP 192 285 A1 wird beschrieben, daß kontaminiertes Erdreich in Säcken in einem
Gebäude eingelagert werden kann. Es sind luftdurchlässige Säcke vorgesehen, die an
Rahmen aufgehängt werden. In die gasdurchlässigen Säcke dringt Gas ein und/oder tritt aus
diesen aus. Austretende Flüssigkeit wird auf dem Boden des Gebäudes abgefangen und
abgeführt. Hierzu sind umfassende Entwässerungseinrichtungen erforderlich.
Demgegenüber besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine als Sack ausgebildete
Vorrichtung zu schaffen, mit der eine einfache und schnelle Entfernung kontaminierter Böden
und eine die Umwelt einschließlich von Lagerräumen nicht gefährdende Aufbereitung
kontaminierter Böden möglich ist. Erfindungsgemäß erfolgt die Lösung der Aufgabe durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
werden in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Nach der Erfindung ist eine vorteilhafte Behandlung kontaminierter Böden dadurch möglich,
daß mobil verwendbare als Säcke ausgebildete Vorrichtungen zur Anwendung kommen. Es ist
somit nicht erforderlich, einen großflächigen Bodenaushub mit Abtransport der kontaminierten
Böden in gasdichten Containern mit dem Ziel einer Entleerung am Ort der Dekontamination
vornehmen zu müssen.
Die Erfindung wird nachstehend am Beispiel der in
den Zeichnungen dargestellten Vorrichtung näher er
läutert. Es zeigt
Fig. 1 einen mit kontaminiertem Boden gefüllten
Sack in
Fig. 2 jeweils einer schematischen Seitenansicht,
Fig. 3 einen Ausschnitt einer Anordnung von an eine
Nährmediumversorgungseinrichtung und eine Gasent
sorgungseinrichtung angeschlossenen Säcken nach Fig.
1 und 2.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Vorrichtung 20 be
steht jeweils aus einem Sack 1 aus einem gasundurchläs
sigen Werkstoff. Der Sackinnenraum 12 ist mit kontami
niertem Boden 15 gefüllt. Im Bereich des Öffnungsab
schnitts 5 des Sackes 1 ist dieser nach Befüllung mit dem
Boden 15 durch eine Schweißnaht 4 verschlossen.
Unterhalb der Schweißnaht 4 ist in dem Sackmantel 2
ein Rohrstutzen 3 mit einer Absperreinrichtung 8 ausge
bildet. An dem Rohrstutzen 3 ist ein Schlauch 22 ange
schlossen, in dessen Schlauchwandung 13 Durchbre
chungen 14 ausgebildet sind. Der Schlauch 22 ist an der
Innenwand 24 des Sackmantels 2 befestigt. Vorteilhaft
ist es, den Schlauch 22 horizontal kreisförmig an der
Innenwand 24 durch z. B. Schweißung oder Verklebung
zu befestigen. Der Rohrstutzen 3 kann auch durch einen
aus dem Sack 1 herausgeführten Endabschnitt 23 des
Schlauches 22 gebildet sein. Um ein Verstopfen der
Durchbrechungen 14 des Schlauches 22 zu verhindern,
ist dieser mit einer filterstabilen Gaze oder einem filter
stabilen Vlies umgeben. Derartige Geovliese haben sich
z. B. im Drainagebau bewährt. In dem Sack 1 durch
mikrobiologische Abbau- und Umwandlungsprozesse
im kontaminierten Boden 15 entstehendes Gas dringt
durch die Durchbrechungen 14 in den Schlauch 22 ein
und kann dann über den Rohrstutzen 3 bei geöffneter
Absperreinrichtung 8 abgeführt werden.
Bei bestimmter Struktur von kontaminierten Böden
15 kann es von Vorteil oder aber auch erforderlich sein,
die mikrobiologischen Abbau- und Umwandlungspro
zesse durch Zufuhr eines Nährmediums zu unterstützen.
Das Nährmedium kann flüssig oder gasförmig sein. Als
gasförmiges Nährmedium eignet sich z. B. Luft, Sauer
stoff, Stickstoff od. dgl. Fig. 2 zeigt eine Vorrichtung 20
mit einem Sack 1, bei der die Zufuhr von Nährmedium
sowie die Abfuhr von durch mikrobiologische Abbau-
und Umwandlungsprozesse entstehendem Gas möglich
ist. Ergänzend zu dem Schlauch 22 mit Rohrstutzen 3 ist
im Bereich des Öffnungsabschnittes 5 des Sacks 1 ein
weiterer Rohrstutzen 7 mit einer Absperrvorrichtung 8
vorgesehen, an dem ein Schlauch 10 angeschlossen ist.
Der Rohrstutzen 7 kann auch durch einen aus dem Sack
1 herausgeführten Endabschnitt 9 des Schlauches 10 ge
bildet sein. Der Schlauch 10 ist vorzugsweise an der
Innenwand 24 des Sackmantels 2 befestigt und bis zum
Boden 11 des Sacks 1 geführt und erstreckt sich über
den Boden 11. Der bodenseitige Endabschnitt 21 des
Schlauches 10 kann kreis- oder spiralförmig auf dem
Boden 11 des Sacks 1 angeordnet und mit diesem durch
z. B. Schweißung oder Klebung verbunden sein. Hier
durch wird eine über den Querschnitt des Sackes 1
gleichmäßige Zufuhr von Nährmedium in den kontami
nierten Boden 15 erzielt. Der Endabschnitt 21 des
Schlauches 10 weist Durchbrechungen 14 auf und ist mit
einer filterstabilen Gaze oder einem filterstabilen Vlies
umgeben. Durch die Durchbrechungen 14 des Schlau
ches 10 wird das Nährmedium in den Sackinnenraum 12
eingebracht und damit dem kontaminierten Boden 15
zugeführt.
Die Absperreinrichtungen 8 der Rohrstutzen 3, 7 kön
nen z. B. als Ventil mit Schnellverschluß ausgebildet
sein.
Um die anaeroben oder aeroben Umwandlungs- und
Abbauprozesse in dem kontaminierten Boden 15 zu för
dern wird jeder Sack 1 in periodischen Abständen mit
tels einer geeigneten Vorrichtung in eine rotierende Be
wegung versetzt. Hierdurch wird der in dem Sack 1
befindliche kontaminierte Boden 15 durchmischt und
aufgelockert.
Zum Transport der Säcke 1 über eine kürze Distanz
oder zum Anheben der Säcke 1 sind an dem Sackmantel
2 jeweils Laschen 25 befestigt, in die Haltearme von
Hubeinrichtungen eingreifen können.
Mit kontaminiertem Boden 15 gefüllte Säcke 1 kön
nen zur Zwischenlagerung in Reihe hintereinander und/
oder in Reihe übereinander gestapelt in Ruheräumen
oder auf Ruhelagerflächen gelagert werden. Für ein
derartiges Sacklager 16, von dem Fig. 3 einen Aus
schnitt mit einer Anordnung 19 von drei Säcken 1 zeigt,
kann eine Sammelleitung 17 für die Gasabfuhr und eine
Sammelleitung 18 für die Nährmediumzufuhr vorgese
hen werden. An die Sammelleitung 17 werden die Rohr
stutzen 3 und an die Sammelleitung 18 die Rohrstutzen
7 lösbar angeschlossen.
Claims (7)
1. Als Sack ausgebildete Vorrichtung zur mikrobiologischen Dekontaminierung schadstoff
belasteter Böden, die in dem Sack mit Luft und einem Nährmedium beaufschlagbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Sack (1) gasdicht verschließbar aus einem gasun
durchlässigen Werkstoff mit mindestens einem in den Sackmantel (2) integrierten im Be
reich des Öffnungsabschnitts (5) des Sacks (1) angeordneten Rohrstutzen (3) mit einer
Absperreinrichtung (8) zur Ableitung von durch mikrobiologische Abbau- und Umwand
lungsprozesse im kontaminierten Boden (15) entstehenden Gas ausgebildet ist, daß an
den Rohrstutzen (3) ein in das Sackinnere gerichteter Schlauch (22) angeschlossen ist,
der an der Innenwand (24) des Sackmantels (2) allgemein horizontal befestigt ist und in
dessen Schlauchwandung (13) Durchbrechungen (14) ausgebildet sind, daß im Bereich
des Öffnungsabschnitts (5) des Sacks (1) ein weiterer Rohrstutzen (7) mit einer Absperr
einrichtung (8) zur Zufuhr eines flüssigen oder gasförmigen Nährmediums in den
kontaminierten Boden (15) angeordnet ist, an dem ein bis zum Bodenabschnitt (6) des
Sacks (1) geführter Schlauch (10) angeschlossen ist, dessen bodenseitiger Endabschnitt
(21) sich über den Boden (11) des Sacks (1) erstreckt und in der Schlauchwandung (13)
Durchbrechungen (14) aufweist, daß die Schläuche mit Durchbrechungen (14) mit einer
filterstabilen Gaze oder einem filterstabilen Vlies umgeben sind und daß an dem Sack
mantel (2) eines jeden Sackes (1) zum Eingreifen von Haltearmen von Hubeinrichtungen
bestimmte Laschen (25) befestigt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sack (1) mittels
Schweißung verschließbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrstutzen (3)
durch den aus dem Sack (1) herausgeführten Endabschnitt (23) des Schlauches (22)
und der Rohrstutzen (7) durch den aus dem Sack (1) herausgeführten Endabschnitt (9)
des Schlauches (10) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der bo
denseitige Endabschnitt (21) des Schlauches (10) an dem Boden (11) des Sacks (1)
befestigt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der bodenseitige Endab
schnitt (21) des Schlauches (10) kreis- oder spiralförmig auf dem Boden (11) des Sacks
(1) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der im Sackinnenraum (12)
befindliche Abschnitt des Schlauches (22) kreisförmig an der Innenwand (24) des Sack
mantels (2) befestigt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperreinrichtungen
(8) als Ventil mit Schnellverschluß ausgebildet sind.
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