DE4035646A1 - Verfahren zum eintreiben von tragelementen in den boden - Google Patents
Verfahren zum eintreiben von tragelementen in den bodenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Eintreiben von
Tragelementen in den Boden gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Im Grundbau ist es vielfach erforderlich, Tragelemente von
der Geländeoberfläche her in den Boden einzutreiben. Ein
wesentliches Gebiet ist das Eintreiben von Walzprofilen mit
offenem doppeltsymmetrischem Querschnitt, insbesondere
Doppel-T-Träger, wie sie beispielsweise zur
Baugrubensicherung im sogenannten "Berliner Verbau"
verwendet werden. Dabei werden nach dem Eintreiben der
Träger im Zuge des Abtragens des Bodens aus der Baugrube
zwischen jeweils zwei Trägern Bohlen eingebaut, die in den
Höhlungen zwischen dem Steg und den Flanschen der Träger
geführt werden. Gleiches gilt für den sogenannten "Essener
Verbau", bei dem die Tragelemente aus zwei durch Stege
miteinander verbundenen U-Profilen bestehen.
Zum Einbringen solcher Tragelemente gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Die wirtschaftlichste Möglichkeit ist derzeit
das Einrammen der Tragelemente. Aufgrund der Lärmbelästigung
und der sich im Boden fortpflanzenden Erschütterungen wird
diese Einbringmethode aber immer seltener angewandt. Eine
weitere Möglichkeit besteht darin, die Tragelemente unter
Aufbringung von Schwingungen in den Boden einzurütteln, wenn
dies vom Baugrundaufbau her möglich ist. Dies geschieht
durch den Einsatz von Vibrationsgeräten unter gleichzeitiger
Einwirkung von Axialkräften. Das Einrütteln der Tragelemente
wird jedoch häufig untersagt, da sich die Rüttelschwingungen
durch den Boden fortpflanzen und Einwirkungen auf
benachbarte Gebäude befürchtet werden müssen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Einbohren der Tragelemente.
Dabei wird zunächst eine Bohrung hergestellt, die
baugrundbedingt meist zu verrohren ist. Im
Grundwasserbereich muß dabei mit Wasserüberdruck gearbeitet
werden. Anschließend wird das Tragelement in das Bohrloch
eingestellt und dieses verfüllt. Dies geschieht im späteren
Einspannbereich des Tragelements gegebenenfalls mit
Magerbeton, im übrigen Bereich bei gleichzeitigem Ziehen der
Bohrrohre mit Sand. Diese Art des Einbringens von
Tragelementen ist sehr aufwendig; auch muß sehr sorgfältig
gearbeitet werden.
Bekannt ist aber auch eine Kombination dieser beiden
Verfahren, wobei zunächst bis zum Einspannbereich des
Tragelements gebohrt, anschließend das Tragelement in das
Bohrloch eingestellt und auf die erforderliche Tiefe
gerüttelt wird. Durch die fehlende Mantelreibung im Bereich
des Bohrloches läßt sich beim Rütteln ein guter Fortschritt
erzielen; im unteren Bereich ist die Einleitung von
Schwingungen in die unteren Bodenschichten meist weniger
kritisch im Hinblick auf Schäden an benachbarten Gebäuden.
Nichtsdestoweniger ist auch dieses kombinierte Verfahren
zeit- und kostenaufwendig.
Zum Eintreiben von Spundbohlen und Pfählen in den Boden ist
es schon bekanntgeworden, den Spundbohlen benachbart in
Eintreibrichtung arbeitende Bohrwerkzeuge anzuordnen. So ist
es aus DE 23 12 032 A1 bekannt, in der Nähe der
Eintreibstelle durch Bohren einen Hohlraum zu schaffen,
dessen Volumen ausreicht, um dem beim Eintreiben der
Spundbohlen verdrängten Erdreich wenigstens teilweise Raum
zu schaffen. Dabei wird abwechselnd in Stufen gebohrt und
eingetrieben, wobei der Bohrvorgang jeweils dem
Eintreibvorgang vorausgeht.
Dieses Verfahren hat den Nachteil, daß absatzweise
gearbeitet werden muß. Zunächst muß mittels der
Bohrwerkzeuge unter Bodenentnahme gebohrt, danach aber das
Bohrwerkzeug zurückgezogen werden, um einen entsprechend
großen Hohlraum freizugeben. Ein weiterer Nachteil besteht
darin, daß der beim darauffolgenden Eintreiben der
Spundbohlen verdrängte Boden dazu gebracht werden muß, den
Hohlraum auszufüllen. Dies setzt Bewegungen des Bodens in
und quer zur Eintreibrichtung voraus, die zu
Auflockerungserscheinungen führen und die sichere
Verankerung des betreffenden Tragelementes im Boden
beeinträchtigen können.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, um Tragelemente mit
offenem, doppeltsymmetrischem Querschnitt, wie z. B.
Doppel-T-Träger, auf wirtschaftliche Weise rasch, sicher und
erschütterungsfrei in den Boden eintreiben zu können.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe durch die im
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß das Eintreiben
von Tragelementen mit Doppel-T- oder ähnlichem Querschnitt
ganz entschieden erleichtert werden kann, wenn das
Bodengefüge nur im unmittelbaren Bereich des durch das
entsprechende Profil verdrängten Bodens zerstört wird. Zonen
zerstörten Bodengefüges entstehen beispielsweise beim
Eindrehen von Bohrschnecken in den Boden nur im
unmittelbaren Umfangsbereich der Bohrschnecken. Wenn zwei
Bohrschnecken dicht nebeneinander angeordnet werden,
überlagern sich zwischen diesen die Störungszonen. Diese
Erscheinung wird nach der Erfindung ausgenützt, um in diesem
Überlagerungsbereich den Steg eines Doppel-T-Trägers unter
Verdrängung des Bodens in einem kontinuierlichen Verfahren
erschütterungsfrei und unter Anwendung vergleichsweise
geringer Kräfte eintreiben zu können. Dabei sollten
allerdings die Bohrschnecken dem Tragelement etwas
vorauslaufen.
Da die Bohrschnecken ohne Bodenentnahme wieder herausgedreht
werden, sobald das Tragelement seine Solltiefe erreicht hat,
eine Bodenentnahme mit Bildung eines Hohlraumes also nicht
stattfindet, ist die Störzone im Boden äußerst gering; der
umgebende Boden wird also nicht beeinträchtigt. Besonders
vorteilhaft ist dies natürlich dann, wenn die Tragelemente
für eine Baugrubenumschließung verwendet werden; dabei wird
der durch die Bohrschnecken gelockerte Boden in den
Höhlungen zwischen Steg und Flanschen eines Doppel-T-Trägers
ohnehin später abgegraben.
In Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit reicht in vielen
Fällen die bereits beim Eindrehen der Bohrschnecken in den
Boden entstehende Vorschubkraft aus, um ein mit den
Bohrschnecken kraft- und bewegungsschlüssig verbundenes
Tragelement in den Boden einzutreiben. Nach der Erfindung
ist es aber auch möglich, zusätzliche Axialkräfte auf das
Tragelement auszuüben, beispielsweise durch Auflast, ja
sogar die Schritte "Bodenauflockerung" und "Eintreiben des
Tragelements" ganz voneinander zu trennen, d. h. das
Tragelement zwar im Zuge des Eindrehens der Bohrschnecken,
aber ohne kraft- und bewegungsschlüssige Verbindung mit
diesen durch gesondert aufzubringende Axialkräfte
einzutreiben.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in Seitenansicht das Einbringen eines
Doppel-T-Trägers unter Zuhilfenahme eines an einem
Bagger befestigten Mäklers,
Fig. 2 eine Vorderansicht zu Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2
und
Fig. 4 den unteren Bereich der Bohrschnecken sowie des
Tragelementes in größerem Maßstab,
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende weitere Ausführungsform
in Seitenansicht und
Fig. 6 in Vorderansicht.
In Fig. 1 ist in Seitenansicht ein Bagger 1 dargestellt, der
an einem Ausleger 2 einen Mäkler 3 trägt. An dem Mäkler 3
ist über einen Seilzug 4 ein Führungsschlitten 5
höhenverstellbar geführt. Der Führungsschlitten 5 läuft
entlang des Mäklers 3 in einer Führung 6. An dem
Führungsschlitten 5 befindet sich eine Klemmvorrichtung 7
zur Fixierung des einzutreibenden Tragelementes 8. Zugleich
sind an dem Führungsschlitten 5 zwei Bohrschnecken 9 mit den
jeweils zugehörigen Bohrmotoren 10 parallel zueinander und
dicht nebeneinander gelagert (Fig. 2).
Wie insbesondere die Fig. 3 und 4 zeigen, besteht das
Tragelement 8 aus einem sogenannten Peiner-Träger, d. h.
einem Sonderfall eines Doppel-T-Trägers aus einem Steg 8′
und zwei Flanschen 8′′ . Die Anordnung ist dabei so
getroffen, daß die beiden Bohrschnecken 9 in den aus dem
Steg 8′ und den Flanschen 8′′ gebildeten Höhlungen
angeordnet und in ihren Abmessungen bezüglich des
Tragelementes 8 so gewählt sind, daß sie die Höhlungen im
wesentlichen ausfüllen.
Fig. 4 zeigt den unteren Bereich der Bohrschnecken 9 und des
Tragelementes 8. Die Bohrschnecken 9 sind an ihren Spitzen
mit Schneiden 11 versehen, die zum Lösen des Bodens entlang
der Bohrwendeln 12 dienen. Jede Bohrschnecke 9 besitzt in
ihrer Seele 13 einen durchgehenden Axialkanal 14. Der
Axialkanal 14 ist an der unteren Spitze mit
Austrittsöffnungen versehen, die in Fig. 4 lediglich durch
Pfeile 14′ für ein aus diesen Öffnungen austretendes
Material symbolisiert sind.
In der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Situation wird eine
kraft- und bewegungsschlüssige Verbindung zwischen dem
einzutreibenden Tragelement 8 und den Bohrschnecken 9 über
den Führungsschlitten 5 bewirkt, an dem das Tragelement 8
z. B. klemmend befestigt ist. Die Befestigung kann auch so
gestaltet sein, daß Längenunterschiede zwischen den
Bohrschnecken 9 und dem einzutreibenden Tragelement 8
überbrückt werden können, ohne die Schnecken 9 verlängern
oder verkürzen zu müssen.
Werden mittels der Bohrmotoren 10 nun die beiden
Bohrschnecken 9 in drehende Bewegung versetzt, so werden sie
schraubend nach Art eines Korkenziehers in den Boden
gedreht. Dabei entsteht entlang des unmittelbaren Umfangs
der beiden Bohrschnecken 9, insbesondere aber in dem Bereich
zwischen den beiden Bohrschnecken eine gewisse
Auflockerungszone, in der sich der Querschnitt des
einzutreibenden Tragelementes 8 weitgehend befindet. Da die
Bohrschnecken dem Tragelement vorauseilend geführt sind
(Fig. 4), dringt dieses im Zuge des Eindrehens der Schnecken
in den Boden erschütterungsfrei und unter Verdrängung des
Bodens in diesen ein. Das Gewicht des Führungsschlittens 5,
mit dem das Tragelement 8 kraftschlüssig verbunden ist,
wirkt dabei als Auflast.
Wenn die beiden Bohrschnecken 9 gleiche Drehrichtung
aufweisen, wird der Boden zwischen den Schnecken gegenläufig
bewegt; dies führt zu einem leichteren Eindringen des
Tragelementes 8, aber auch zu einer Torsionsbeanspruchung
des zum Einbringen verwendeten Mäklers 3. Haben die
Bohrschnecken 9 entgegengesetzte Drehrichtung, bewegt sich
der Boden zwischen den Bohrschnecken 9 in eine Richtung; der
Mäkler 3 wird so nur gering beansprucht.
Grundsätzlich sind mit diesem Verfahren drei Varianten für
das Eintreiben von Tragelementen denkbar, die in
Abhängigkeit von den jeweils anstehenden Bodenarten gewählt
werden können. Gewissermaßen der Normalfall ist das
Einbohren eines Tragelementes auf Endteufe und das
Herausdrehen der Schnecken mit umgekehrter Drehrichtung. In
gleicher Weise ist es möglich, ein Tragelement auf diese
Weise nur bis zum Beginn des Einspannbereiches einzutreiben,
danach die Bohrschnecken rückwärts herauszudrehen und
schließlich das Tragelement auf Endteufe zu rütteln oder zu
rammen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, wie in Fig. 4
angedeutet ist, durch den Axialkanal 14 der Bohrschnecken
beim Ausdrehen derselben aus dem Boden eine
Stützflüssigkeit, wie z. B. eine Bentonit-Suspension,
einzuführen, die z. B. im Grundwasserbereich die Wände des
von den Bohrschnecken hinterlassenen Hohlraumes stützt.
Einen ähnlichen Zweck können auch eine Polymer-Suspension,
Dichtwandmasse oder Zement-Suspension erfüllen sowie
Materialien, die zum Verfestigen des Bodens geeignet sind.
In analoger Weise kann auch während des Einbohrens durch die
Axialkanäle 14 der Bohrschnecken 9 eine Flüssigkeit gepumpt
werden, wie z. B. Wasser, die der Erleichterung des Bohrens
durch einen Spülvorgang dient.
In den Fig. 5 und 6 ist eine andere Ausführungsform der
Erfindung dargestellt. Hier ist auf eine kraft- und
bewegungsschlüssige Verbindung des einzutreibenden
Tragelementes 8 mit den Bohrschnecken 9a verzichtet. Der
über einen Seilzug 4 am Mäkler 3 aufgehängte
Führungsschlitten 15 trägt nur die Bohrmotoren 10 für die
Bohrschnecken 9a. Zur Festhaltung des Tragelements 8 ist
hier ein Klemmkopf 17 vorgesehen, der ähnlich wie der
Führungsschlitten 15 ebenfalls am Mäkler 3 längsbeweglich
geführt und mit einer Klemmvorrichtung 18 ausgestattet ist.
Der Klemmkopf 17 ist über eine Zylinder-Kolben-Einheit 19
höhenverstell- und nachführbar. Die Zylinder-Kolben-Einheit
19 ist mittels einer Konsole 20 am Mäkler 3 befestigt.
Mittels dieser Einrichtung kann das Tragelement 8 auch ohne
unmittelbare Verbindung mit den Bohrschnecken 9a in den
Boden eingetrieben werden, wobei die Vortriebskraft, sofern
das Eigengewicht nicht ausreicht, durch die
Zylinder-Kolben-Einheit 19 verstärkt werden kann.
Bei dem in den Fig. 5 und 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel sind die beiden Bohrschnecken 9a nur
über einen unteren Bereich mit einer Bohrwendel 12 versehen;
den oberen Bereich der Bohrschnecken 9a stellt die Seele 13
dar, die der Übertragung des Drehmomentes dient und als Rohr
ausgebildet ist, um Flüssigkeiten zur Bohrspitze bringen zu
können.
Claims (6)
1. Verfahren zum Eintreiben von Tragelementen in den Boden
unter Zuhilfenahme von Bohrwerkzeugen, die dem jeweils
einzutreibenden Tragelement benachbart in Eintreibrichtung
arbeiten, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Tragelement
(8) mit offenem, doppeltsymmetrischem Querschnitt, wie z. B.
einem Doppel-T-Träger, in den zwei einander symmetrisch
gegenüberliegenden, durch den Steg (8′) des Tragelements (8)
voneinander getrennten Höhlungen des Querschnitts jeweils
eine Bohrschnecke (9, 9a) angeordnet wird, daß das
Tragelement (8) im Zuge des Eindrehens der Bohrschnecken (9,
9a) in den Boden eingetrieben wird und daß nach
vollständigem Eintreiben des Tragelements (8) die
Bohrschnecken (9, 9a) wieder aus dem Boden herausgedreht
werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bohrschnecken (9, 9a) dem einzutreibenden Tragelement
(8) vorauseilend geführt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragelement (8) und die
Bohrschnecken (9) kraft- und bewegungsschlüssig mit einem
Führungsschlitten (5) verbunden werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß auf das Tragelement (8) und/oder auf die
Bohrschnecken (9, 9a) das Eintreiben unterstützend
Axialkräfte ausgeübt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß während des Eindrehens der Bohrschnecken
(9, 9a) durch einen in deren Seele (13) verlaufenden und an
deren Spitze mündenden Axialkanal (14) Flüssigkeit, z. B.
Wasser, Bentonit-Suspension oder dergleichen in den Boden
eingeführt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß während des Ausdrehens der Bohrschnecken
(9, 9a) durch einen in deren Seele (13) verlaufenden und an
deren Spitze mündenden Axialkanal (14) erhärtendes und/oder
den Boden stützendes und/oder verfestigendes Material, z. B.
Bentonit- oder Zement-Suspension, Dichtwandmasse oder
dergleichen in den Boden eingepreßt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4035646A DE4035646A1 (de) | 1989-12-16 | 1990-11-09 | Verfahren zum eintreiben von tragelementen in den boden |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893941641 DE3941641C1 (en) | 1989-12-16 | 1989-12-16 | Drive unit for foundation I beams - has ground drills within beams, retrieved after beams are properly installed |
| DE4035646A DE4035646A1 (de) | 1989-12-16 | 1990-11-09 | Verfahren zum eintreiben von tragelementen in den boden |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4035646A1 true DE4035646A1 (de) | 1991-06-20 |
Family
ID=25888076
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE4035646A Withdrawn DE4035646A1 (de) | 1989-12-16 | 1990-11-09 | Verfahren zum eintreiben von tragelementen in den boden |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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