DE4034011C2 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Abstützen
von Brillen.
Bei bisher bekannten Brillenständern wird die Brille stehend
oder liegend in schalenartigen Vorrichtungen aufbewahrt. Die
Verwendung schalenartiger Vorrichtungen hat zum einen den
Nachteil, daß die Brillen nur mit geschlossenen Bügeln präsen
tiert werden können. Der Optiker muß bei der Präsentation jede
Brille einzeln aus der Schale entnehmen, die Bügel aufklappen
und wieder zuklappen und schließlich die Brille in die Schale
wieder ablegen. Dabei kann es zu Verschleißerscheinungen der
Brillengelenke, insbesondere aber zu Beschädigungen - wie
Kratzern - des Brillengestells kommen. Außerdem bedeutet dieses
Vorgehen für den Optiker einen zeitintensiven Arbeitsaufwand.
Der Arbeitsaufwand des Optikers vergrößert sich zusätzlich
dadurch, daß er die unnötig vorgeführten Brillen nach der Prä
sentation gegebenenfalls säubern muß.
Ein weiterer Nachteil schalenförmiger Brillenaufbewahrungsvor
richtungen liegt darin, daß sich am Boden der Schalen nach
kurzer Zeit Schmutz ansammelt, der zu einer Verunreinigung der
Brillengestelle führt.
Schalenförmige Brillenaufbewahrungsvorrichtungen erfordern
grundsätzlich eine Wandmontage mittels Verschraubung oder
Einhängen. Daraus ergibt sich zum einen der Nachteil eines hohen
Materialaufwandes und damit hoher Kosten. Aufgrund der erfor
derlichen Wandmontage sind derartige Vorrichtungen zum anderen
nur für den Ladenbauer verwendbar, während der Dekorateur im
Schaufensterbereich für sie im allgemeinen keine Verwendung
findet.
Aufgrund der engen Schalenabmessungen sind die bekannten
schalenförmigen Brillenaufbewahrungsvorrichtungen nicht für alle
Brillenarten geeignet, insbesondere nicht für gebogene Sport-
und Modebrillen.
Um für Brillen mit unterschiedlicher Breite verwendbar zu sein,
weisen derartige schalenförmige Brillenaufbewahrungsvorrich
tungen keine seitliche Begrenzung auf. Die abgelegten Brillen
sind daher nicht gegen ein seitliches Herausrutschen oder Kippen
gesichert.
Bei zahlreichen herkömmlichen Präsentationsvorrichtungen für
Brillengestelle werden zur Vermeidung eines Kippens der
aufgelegten Brillen nach hinten und eines seitlichen Abgleitens
die hinteren Enden der beiden Brillenbügel auf einer
zusätzlichen, auf etwa gleicher Höhe hinter der eigentlichen
Präsentationsvorrichtung horizontal angeordneten, stab- bzw.
schlitzförmigen Vorrichtung oder einer Fläche aufgelegt.
Eine Präsentationsvorrichtung mit einem horizontalen,
rückwärtigen Stab zur Ablage der Enden der Brillenbügel wird
z. B. in der US 43 30 203 und in dem DE 89 04 119 U1 beschrieben.
In der GB 11 88 488 werden die Enden der Brillenbügel auf einer
Fläche abgestützt.
Derartige Präsentationsvorrichtungen weisen insbesondere den
Nachteil auf, daß Brillen nur in voll aufgeklapptem Zustand
waagerecht präsentiert werden können.
Die Möglichkeit einer Präsentation in halb- oder voll
zusammengeklapptem Zustand entfällt offensichtlich völlig, wenn
die Enden der Brillenbügel auf einer stabförmigen Vorrichtung
abgelegt werden, deren Abstand zum Auflagepunkt des Nasensattels
nicht veränderbar ist.
Kann der Abstand zwischen dem Auflagepunkt des Nasensattels und
der hinteren, für die Ablage der Enden der Brillenbügel
bestimmten, horizontalen stabförmigen Vorrichtung verkürzt
werden, so ist zwar grundsätzlich eine Brillenpräsentation mit
zumindest etwas zusammengeklappten Bügeln möglich. Die
stabförmige, horizontale Vorrichtung verdeckt dann aber einen
großen Teil des Brillengestells bzw. der Brillenbügel und wirkt
auf den Betrachter irritierend, indem sie den Beobachter -
zumindest unbewußt - zur Betrachtung der horizontalen
Ablagevorrichtung zwingt und seine Aufmerksamkeit von der Brille
ablenkt. Die irritierende Wirkung nimmt zu, je weiter die Bügel
zusammengeklappt werden, d. h. je geringer der Abstand zwischen
der rückwärtigen horizontalen stabförmigen Vorrichtung und dem
Auflagepunkt des Nasensattels ist.
Handelt es sich nicht um eine stabförmige, sondern wie in der GB
11 88 448 dargestellt, um eine großflächige Vorrichtung, auf der
die Enden der Brillenbügel abgelegt werden, so neigt sich die
Brille bei zusammengeklappten Brillenbügeln extrem nach hinten.
Eine im Schaufensterbereich stets angestrebte waagerechte
Präsentation mit zusammengeklappten Bügeln ist somit nicht
möglich.
Vorrichtungen mit stab- bzw. schlitzförmigen, d. h.
schmalflächigen Auflegern für die Brillenbügelenden haben
daneben auch den Nachteil, daß die abgelegten Brillen nur über
einen sehr unsicheren Sitz verfügen. Werden derartige Präsenter
zum Beispiel während eines Transportes mit aufgelegter, nicht
zusammengeklappter Brille, in seitliche Schräglage gebracht, so
klappt der untere Bügel leicht ein und die Brille verliert ihren
Halt bzw. geht zu Boden.
Von Nachteil ist ferner, daß es bei derartigen Präsentern
aufgrund des zusätzlichen, rückwärtigen, horizontal
angeordneten, stabförmigen oder flächigen Auflegers zu einem
erhöhten Materialaufwand und in Verbindung damit zu höheren
Herstellungskosten kommt.
Darüberhinaus sind derartige Vorrichtungen aufgrund ihrer
Sperrigkeit besonders bruchanfällig, so daß ihre Verpackung und
ihr Transport Schwierigkeiten bereiten.
Ein weiterer Nachteil derartiger Vorrichtungen liegt darin, daß
eine unmittelbare Kombinationsmöglichkeit mit anderen
Präsentationselementen wie beispielsweise Leuchtstoffröhren oder
Glasoberflächen entfällt. Denn solche Vorrichtungen erfordern eine
herkömmliche Montage durch Schrauben, Stecken oder Vorsehen eines
Ständers. Sie sind daher u. U. für den Ladenbauer, kaum aber für
den Dekorateur im Schaufensterbereich geeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung
einer Vorrichtung zum Abstützen von Schmuck- oder
Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Brillen, die einer
Vorrichtung zur Ablage der Enden von Brillenbügeln einer
aufgelegten Brille nicht bedarf, die auch nach Auslenkung eines
Brillengestells auf der vorgesehenen Präsentationsstellung durch
selbständiges Zurückgleiten des Brillengestells eine besonders
sichere Abstützung auch sehr unterschiedlicher Brillengestelle
mit geöffneten oder geschlossenen Bügeln - bei seitlicher
Betrachtung - sowohl in waagerechter als auch in nahezu beliebig
geneigter Stellung erlaubt, die möglichst wenig vom
Brillengestell verdeckt, deren Handhabung äußerst einfach ist,
die nicht zwingend eine Wandmontage erfordert, die mit anderen
Präsentationselementen kombinierbar ist und die kostengünstig
herzustellen und nicht bruchanfällig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer Vorrichtung
zum Abstützen von
Brillen, mit einem entlang seiner Längsachse
zumindest teilweise entgegengesetzt zur Richtung eines
Vorsprungs gekrümmten vertikalen Stützkörper, dem an
den Stützkörper zumindest teilweise bündig angebrachten, im
wesentlichen nach unten gekrümmten, nasenförmigen Vorsprung
und eine an den Vorsprung zumindest teilweise bündig
angebrachte Begrenzung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß
der Vorsprung zwischen der Scheitellinie und der unteren
Kante eine konkave Krümmung aufweist, auf den äußeren
Oberflächen das Vorsprungs Vertiefungen vorgesehen
sind, die Begrenzung von oben betrachtet gerade oder nach
hinten gekrümmt ist und bei frontaler Betrachtung vor dem
Auflagebereich des Nasensattels einer Brille die äußere
Oberfläche des Vorsprungs überragt.
Die aufzubewahrende Brille wird so auf der erfindungsgemäßen
Vorrichtung angeordnet, daß zumindest ihre Nasenflügel auf
dem im wesentlichen sattelförmigen Vorsprung aufliegen. Ein
Abgleiten der Brille von dem Vorsprung nach vorne wird durch
die Begrenzung vermieden. Ein Abgleiten der Brille zur Seite
wird durch die im wesentlichen nach unten gekrümmte Ausbildung
des Vorsprungs, insbesondere aber durch den Stützkörper
verhindert. Einem Abrutschen der Brille nach hinten wirkt eben
falls der Stützkörper entgegen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vor
liegenden Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Ausfüh
rungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper.
Fig. 3a zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit dreieckigem verkürzten Stützkör
per.
Fig. 3b zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper und ge
schweiftem Vorsprung.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrich
tung mit verkürztem Stützkörper.
Fig. 5 zeigt eine schematische Seitenansicht einer erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 6 zeigt eine schematische Vorderansicht einer erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 7a zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrich
tung mit gerader Begrenzung.
Fig. 7b zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrich
tung mit gekrümmter Begrenzung.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Figuren die erfin
dungsgemäße Vorrichtung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt den schematischen Aufbau einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper (1), wobei
eine Brille auf dieser Vorrichtung aufgelegt ist. Auf der Vor
derseite des Stützkörpers (1) ist ein im wesentlichen nach unten
gekrümmter Vorsprung (2) angebracht. An der Stirnfläche (21) des
Vorsprungs (2) ist eine Begrenzung (3) vorgesehen.
Der Stützkörper (1) ist in besonders bevorzugten Ausführungsfor
men entlang seiner Längsachse (0) zumindest teilweise entgegen
gesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2), also nach hinten, ge
krümmt.
Diese Krümmung des Stützkörpers (1) nach hinten führt insbeson
dere zu dem Vorteil, daß auf die erfindungsgemäße Vorrichtung
aufgelegte Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Brillen, so abgestützt werden, daß sie selbst nach Auslenkung
aus ihrer stabilen Aufbewahrungsposition von alleine wieder in
diese zurückkehren. Deshalb ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
nicht nur für die statische Aufbewahrung von Brillen geeignet,
sondern auch in hohem Maße für deren Transport.
Der Radius (r) der Krümmung des Stützkörpers (1) beträgt 1 bis
15 mm, vorzugsweise 4 bis 10 mm.
Erfindungsgemäß kommen nicht nur im wesentlichen entlang ihrer
Längsachse (0) entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2)
gekrümmte Stützkörper (1) zur Anwendung. Auch von oben betrach
tet im wesentlichen gerade oder entlang ihrer Längsachse (0) in
Richtung des Vorsprungs (2) nach vorne gekrümmte Stützkörper (1)
sind erfindungsgemäß verwendbar. Die Eigenschaft, aus ihrer
stabilen Aufbewahrungsposition ausgelenkte Brillen wieder in die
stabile Aufbewahrungsposition zurückzuführen, ist bei erfin
dungsgemäßen Vorrichtungen mit derartigen Stützkörpern jedoch
nicht so stark ausgeprägt wie bei entgegengesetzt zur Richtung
des Vorsprungs (2) gekrümmten Stützkörpern (1).
Der Stützkörper (1) weist demnach vorzugsweise einen v-, o- oder
u-förmigen, zumindest an der Stelle des Vorsprungs (2) ge
krümmten Querschnitt auf. Daneben sind aber auch kantige Profile
(z. B. T-Profil, Rechteck) erfindungsgemäß verwendbar.
Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen (Fig. 1, 5, 6
und 7b) ist der Stützkörper (1) stab- oder rohrförmig ausgebil
det. Entsprechend den oben angeführten Angaben zum Radius der
Krümmung des Stützkörpers (1) beträgt der Durchmesser des stab-
oder rohrförmigen Stützkörpers (1) 0.5 bis 40 mm, vorzugsweise 4
bis 30 mm, insbesondere 8 bis 20 mm.
Als stab- oder rohrförmig ausgebildete Stützkörper (1) sind
beispielsweise Kunststoff- oder Glasstäbe oder -rohre oder
Leuchtstoffröhren geeignet.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, sind auf einem im wesentlichen stab-
oder rohrförmigen Stützkörper (1) gegebenenfalls mehrere aus
einem Vorsprung (2) und einer Begrenzung (3) bestehende Kombina
tionen angeordnet. Sie sind versetzt oder untereinander und so
weit voneinander beabstandet vorgesehen, daß die jeweiligen
Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Brillen, leicht
auf der Vorrichtung abgelegt oder von ihr genommen werden
können.
Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die bei
Vorrichtungen des Standes der Technik im allgemeinen erforder
liche Wandhalterung entfällt. Denn der im wesentlichen stab
förmige Stützkörper (1) kann z. B. direkt am Boden befestigt
werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist daher nicht nur für
den Ladenbauer, sondern insbesondere auch für den im Schaufen
sterbereich tätigen Dekorateur verwendbar. Für den Dekorateur
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere dann von
Interesse, wenn es sich bei dem stabförmigen Stützkörper (1) um
einen beleuchtbaren Glas- oder Kunststoffstab oder eine Leucht
stoffröhre handelt.
Fig. 2 gibt eine weitere bevorzugte Ausführungsform mit gegen
über dem beispielsweise in Fig. 1 gezeigten Stützkörper (1)
verkürztem Stützkörper (1) wider.
Der Abstand zwischen der oberen Kante (4) und der unteren Kante
(15) des Stützkörpers (1) ist in der Regel kleiner als 25 cm,
vorzugsweise kleiner als 10 cm, besonders bevorzugt kleiner als
5 cm und insbesondere kleiner als 3 cm.
Der Abstand zwischen der oberen Kante (4) des Stützkörpers (1)
und dem Scheitelpunkt (5) des Vorsprungs (2) beträgt mindestens
1.5 mm, vorzugsweise mehr als 4 mm.
Grundsätzlich gelten auch für den verkürzten Stützkörper (1) die
weiter oben zum längeren Stützkörper (1) gegebenen Ausführungen.
Handelt es sich bei dem verkürzten Stützkörper (1) nicht um ein
ringförmiges, sondern ein flächiges Element, dann ist der Ab
stand zwischen der linken Kante (16) und der rechten Kante (17)
des verkürzten Stützkörpers (1) größer als 0.5 mm.
Erfindungsgemäß sind nicht nur rechteckige verkürzte Stützkörper
(1) verwendbar. Beispielsweise aus Gründen einer Materialerspar
nis kann die Form des verkürzten Stützkörpers (1) vorzugsweise
im wesentlichen einem Dreieck entsprechen, dessen eine Spitze
nach oben zeigt (Fig. 3a und 3b). Entscheidend ist, daß bei
der Abstützung einer Brille der Stützkörper (1) zumindest in
Höhe des Nasenquersteges (2b) und der beiden Nasensättel (2a)
ausgebildet ist.
An dem verkürzten Stützkörper (1) und/oder dem Vorsprung (2)
und/oder der Begrenzung (3) sind eine oder mehrere Haltevorrich
tungen (18; 19) und/oder ein oder mehrere Mittel (22) zur
Befestigung entsprechender Haltevorrichtungen vorgesehen (Fig.
4).
Der Vorteil einer derartigen erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
verkürztem Stützkörper (1) liegt darin, daß sie mit besonders
einfach herzustellenden Haltevorrichtungen (18; 19), wie z. B.
mit einem oder mehreren Kunststoffstäben, Drahtstiften oder
Saughaltern, kostengünstig, sicher und unkompliziert sowohl im
Ladenbereich als auch insbesondere im Schaufensterbereich
befestigt werden kann. Aufgrund der universellen Montagemöglich
keit und der damit einhergehenden Kombinationsmöglichkeit mit
anderen Präsentationselementen kann ein hervorragender Werbe
effekt für die aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände,
insbesondere Brillen, erzielt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Ausführungsformen der
Erfindung sowohl mit längerem als auch verkürztem Stützkörper
(1).
Aus der Fig. 5 geht besonders deutlich hervor, daß an der
Vorderseite des Stützkörpers (1) ein Vorsprung (2) zumindest
teilweise bündig angebracht ist. Aufgrund der vorzugsweise
vorhandenen Krümmung des Stützkörpers (1) entlang seiner Längs
achse (0) nach hinten ist der Abstand zwischen der vorderen
Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang
der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) kleiner als unterhalb
der Scheitellinie (9). In besonders bevorzugten Ausführungsfor
men beträgt der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der
hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie
(9) des Vorsprungs (2) 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 13 mm,
besonders bevorzugt 4 bis 10 mm.
Der Abstand zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante
(8) des Vorsprungs (2) beträgt mindestens 3 mm, vorzugsweise 1
bis 4 cm.
Der Vorsprung (2) ist im wesentlichen nach unten gekrümmt, d. h.
die Scheitellinie (9) der Krümmung befindet sich am oberen Ende
der Krümmung, während die gegebenenfalls offene Seite (23) des
Vorsprungs (2) nach unten zeigt. Bei der Präsentation von
Brillen kann der Vorsprung (2) so im wesentlichen die Form und
die abstützende Funktion eines Nasenrückens aufweisen bzw. ausüben.
Die Vorder- und die Rückseite des Vorsprungs (2) sind von vorne
betrachtet im wesentlichen rund- oder spitzbogenförmig und/oder
entsprechen im wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden v oder
einem Rechteck (Fig. 6). Die beiden unteren Kanten (8) des
Vorsprungs (2) können aber auch z. B. durch ein Kunststoffteil
miteinander verbunden sein. Anstelle eines derartigen nur aus
Seitenteilen bestehenden Dreiecks kann auch ein zumindest teil
weise massives Kunststoffteil mit im wesentlichen dreieckiger
Stirnfläche als Vorsprung (2) zur Anwendung kommen.
Sport- und Modebrillen weisen von oben betrachtet gebogene
Brillengestelle auf, während die meisten Brillen mit optischen
Gläsern über gerade Brillengestelle verfügen. In Abhängigkeit
von der zu präsentierenden Brillenart kann daher das vordere
Ende des Vorsprungs (2) - von oben betrachtet - gerade oder der
Biegung des Brillengestells entsprechend, gebogen ausgebildet
sein (Fig. 7a und 7b). Auf diese Weise kann für die jewei
lige Brillenart (Sport-, Mode- oder optische Brille) die
passende Abstützvorrichtung hergestellt werden.
Der Vorsprung (2) kann durch eine entsprechend breite
Ausgestaltung so beschaffen sein, daß nur die beiden Nasensättel
(2a) einer aufgelegten Brille mit ihm in Berührung kommen. Durch
eine schmalere Form des Vorsprungs (2) kann dieser aber auch mit
dem Nasenquersteg (2b) einer aufgelegten Brille in Kontakt
gebracht werden.
Die Auflagefläche für die Nasensättel (2a) kann durch die An
bringung von Vertiefungen (10) auf den äußeren Oberflächen (12)
des Vorsprungs (2) vergrößert werden (Fig. 5, 7a und 7b).
Die Auflagefläche für die Nasensättel (2a) kann aber auch - wie
in den Fig. 1, 6 und 3b dargestellt - insbesondere dadurch
vergrößert werden, daß man zwischen der Scheitellinie (9) und
der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) eine (konkave) Krümmung (24)
vorsieht, deren Scheitellinie (25) von vorne betrachtet in
Richtung der Längsachse (0) aus der Ebene zwischen der Scheitel
linie (9) und der unteren Kante (8) versetzt ist. Sowohl durch
eine derartige geschweifte Form des Vorsprungs (2) als auch
durch die Vertiefungen (10) ergibt sich ein noch besserer und
sicherer Sitz der auf die erfindungsgemäße Vorrichtung aufge
legten Brille.
Wird der Vorsprung (2) zu schmal gewählt, ist also der Abstand
zwischen den unteren Kanten (8) zu gering, ist ein sicherer Sitz
der aufgelegten Brille nicht mehr gewährleistet. Die Brille sitzt
dann außerdem meist schief auf dem Vorsprung (2).
Wie weiterhin insbesondere aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht,
ist an der vorderen Kante (6) des Vorsprungs (2) eine Begrenzung
(3) vorgesehen. Sie dient im wesentlichen dem Zweck, ein Ab
rutschen des aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstandes,
insbesondere einer Brille, von dem Vorsprung (2) nach vorne zu
verhindern. Über den Abstand zwischen dem Stützkörper (1) und
der Begrenzung (3), also über die Tiefe des Vorsprungs (2), kann
unmittelbar Einfluß auf den Anstellwinkel der auf die erfin
dungsgemäße Vorrichtung aufgelegten Brille genommen werden. Mit
zunehmendem Abstand vergrößert sich der Winkel zwischen der
Längsachse (0) des Stützkörpers (1) und der bei flach aufliegen
der Brille senkrecht durch den Nasenquersteg führenden Brillen
achse.
Entsprechend der abzustützenden Brillenart ist die Begrenzung
(3) - von oben betrachtet - gerade, nach hinten oder nach vorne
gekrümmt. Vorzugsweise ist die Begrenzung (3) gerade oder nach
hinten gekrümmt (Fig. 7a und 7b).
Für die Stabilität der Vorrichtung ist es von besonderem Vor
teil, wenn die Begrenzung (3) bündig an der vorderen Kante (6)
des Vorsprungs (2) angebracht ist. Bei einer von oben betrachtet
geraden Vorderkante (6) wird demnach vorzugsweise eine von oben
betrachtet gerade Begrenzung (3) verwendet, während bei einer
von oben betrachtet gekrümmten Vorderkante (6) vorzugsweise eine
in die selbe Richtung gekrümmte Begrenzung (3) zur Anwendung
kommt.
Damit die Begrenzung (3) ihren Zweck, das Abrutschen z. B. einer
aufgelegten Brille zu verhindern, erfüllen kann, ist die obere
Kante (11) der Begrenzung (3) zumindest teilweise gegenüber den
äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) um 0.5 mm bis 2,5
cm, vorzugsweise um 1 mm bis 1 cm, erhaben. Die Begrenzung kann
aber auch gegenüber der äußeren Oberfläche um mehr als 2.5 cm
erhaben sein. Insbesondere in dem Bereich des Vorsprungs (2), in
dem die Nasensättel (2a) einer aufgelegten Brille aufliegen,
sollte die Begrenzung (3) die äußere Oberfläche (12) des Vor
sprungs (2) überragen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen verläuft der äußere
Umfang (20) des oberhalb der äußeren Oberflächen (12) des Vor
sprungs (2) liegenden Teils der Begrenzung (3) im wesentlichen
parallel zur Stirnfläche (21) des Vorsprungs (2).
Selbstverständlich kann der äußere Umfang (20) aber auch jede
andere Form aufweisen.
Im unterhalb des Vorsprungs (2) liegenden Bereich kann die
Begrenzung (3) ebenfalls jede beliebige Form besitzen.
Beispielsweise kann die Begrenzung (3) dort verlängert, ge
schweift oder nach unten schmaler oder breiter werdend aus
gebildet sein.
Insbesondere kann die Begrenzung (3) von vorne betrachtet eine
im wesentlichen dreieckige Form haben (Fig. 6).
Vorzugsweise ist sie - von vorne betrachtet - nasenförmig, d. h.
nach unten gekrümmt und weist im wesentlichen die Form eines auf
dem Kopf stehenden Buchstaben u oder v auf. Dem Betrachter einer
derartigen Vorrichtung mit aufgelegter Brille wird der Eindruck
vermittelt, die Brille würde bereits auf einem Nasenrücken auf
sitzen. Für den Brillenkäufer erübrigt sich daher in vielen
Fällen, die Brille in die Hand zu nehmen, die Bügel aufzuklap
pen, die Brille aufzusetzen und sich im Spiegel zu betrachten.
Für den Brillenverkäufer bedeutet dies ein vermindertes Beschä
digungsrisiko der Brillen, eine kürzere Beratungszeit, da der
Kunde in der gleichen Zeit mehr Brillen in Augenschein nehmen
kann und eine Einsparung der für die Entfernung von Finger
abdrücken auf den Brillengestellen und Brillengläsern aufzuwen
denden Arbeitszeit.
Das bei Abstützvorrichtungen des Standes der Technik meist
dennoch erforderliche Vorführen der Brillen durch den Optiker
oder das Verkaufspersonal kann mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung auch deswegen seinem Umfang nach erheblich einge
schränkt werden, weil durch die erfindungsgemäße Auswahl der
Abmessungen des Stützkörpers (1) Brillen auch mit vollständig
zusammengeklappten Bügeln präsentierbar sind.
Denn der Durchmesser des Stützkörpers (1) wird vorzugsweise so
gewählt, daß er ein vollständiges Zusammenklappen der Brillenbü
gel nicht behindert. Mit einer einzigen erfindungsgemäßen Vor
richtung mit stabförmigen Stützkörper (1) können daher gleich
zeitig mehrere Brillenmodelle sowohl in zusammengeklapptem als
auch geöffnetem Zustand präsentiert werden. Der Kunde kann so
ohne die Arbeitszeit des angesprochenen Personenkreises in
Anspruch nehmen zu müssen, eine Vorauswahl treffen.
Nicht zuletzt läßt sich aber auch so die meist stark begrenzte
Schaufensterfläche besonders wirtschaftlich nutzen.
Da die erfindungsgemäße Vorrichtung keine für die Ablagerung von
Staub besonders geeignete Größe waagerechte Fläche oder gar
schalenförmige Elemente aufweist, ist die Verschmutzungsgefahr
auf ein Minimum reduziert. Eine gegebenenfalls erforderliche
Reinigung ist aufgrund der günstigen Abmessungen und der kon
struktiv bedingten Robustheit der Vorrichtung unproblematisch.
Bedingt durch die geringen Abmessungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung treten bei Transport und Versand keine Schwierigkei
ten auf.
Da der Materialaufwand im Vergleich zu den Abstützvorrichtungen
des Standes der Technik sehr viel geringer ist, läßt sich die
beanspruchte Vorrichtung ausgesprochen kostengünstig herstellen,
insbesondere wenn z. B. die Spritzgußtechnik zur Anwendung kommt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorzugsweise aus einem
durchsichtigen Material wie Polystyrol, Polyvinylchlorid,
Polyacryl oder SAN hergestellt. Sie kann aber auch aus jedem
anderen geeigneten Material bestehen.
Neben Brillen können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
insbesondere auch Schmuckgegenstände wie Ketten, Reifen, Ringe
oder Gebrauchsgegenstände wie Gürtel oder Tuchwaren abgestützt
werden.
Claims (19)
1. Vorrichtung zum Abstützen von Brillen mit einem entlang
seiner Längsachse (0) zumindest teilweise entgegengesetzt zur
Richtung eines Vorsprungs (2) gekrümmten vertikalen Stützkörper
(1), dem an den Stützkörper (1) zumindest teilweise bündig
angebrachten, im wesentlichen nach unten gekrümmten,
nasenförmigen Vorsprung (2) und eine an den Vorsprung (2)
zumindest teilweise bündig angebrachte Begrenzung (3), dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorsprung (2) zwischen der Scheitellinie
(9) und der unteren Kante (8) eine konkave Krümmung (24)
aufweist, auf den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2)
Vertiefungen (10) vorgesehen sind, die Begrenzung (3) von oben
betrachtet gerade oder nach hinten gekrümmt ist und bei
frontaler Betrachtung vor dem Auflagebereich des Nasensattels
einer Brille die äußere Oberfläche (12) des Vorsprungs (2)
überragt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Radius der Krümmung des Stützkörpers (1) 1 bis 20 mm, vorzugs
weise 2 bis 15 mm, insbesondere 4 bis 10 mm, beträgt.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) beleuchtbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der vorderen Kante (6)
und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der
Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) kleiner als unterhalb der
Scheitellinie (9) ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante
(7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des
Vorsprungs (2) 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 13 mm, besonders
bevorzugt 4 bis 10 mm, beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dar der Abstand zwischen der Scheitellinie (9)
und der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) mindestens 3 mm,
vorzugsweise 1 bis 4 cm, beträgt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorder- und Rückseite des Vorsprungs (2)
von vorne betrachtet im wesentlichen rund- oder spitzbogenförmig
sind und/oder im wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden v
oder einem Rechteck entsprechen.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden unteren Kanten (8) des Vorsprungs
(2) miteinander verbunden sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Vorsprung (2) ein im wesentlichen massives Element mit von vorne
betrachtet im wesentlichen dreieckiger Stirnfläche ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, als die obere Kante (11) der Begrenzung (3)
zumindest teilweise gegenüber den äußeren Oberflächen (12) des
Vorsprungs (2) um 0.5 mm bis 2.5 cm, vorzugsweise um 1 mm bis 1
cm, erhaben ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der äußere Umfang (20) des oberhalb der
äußeren Oberfläche (12) des Vorsprungs (2) liegenden Teils der
Begrenzung (3) im wesentlichen parallel zur Stirnfläche (21) des
Vorsprungs (2) verläuft.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Begrenzung (3) im Bereich des Vorsprungs
(2) von vorne betrachtet im wesentlichen dreieckig ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der gegebenenfalls unterhalb des Vorsprungs
(2) vorgesehene Abschnitt der Begrenzung (3) verlängert,
geschweift, oder nach unten schmaler oder breiter werdend,
ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der oberen Kante (4)
und der unteren Kante (15) des Stützkörpers (1) weniger als. 15
cm, vorzugsweise weniger als 10 cm, besonders bevorzugt weniger
als 5 cm und insbesondere weniger als 3 cm beträgt.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der oberen Kante (4)
des Stützkörpers (1) und dem Scheitelpunkt (5) des Vorsprungs
(2) mindestens 1.5 mm, vorzugsweise mehr als 4 mm, beträgt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der linken Kante
(16) und der rechten Kante (17) des Stützkörpers (1) größer als
0.5 mm ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) ein im wesentlichen
stab- oder rohrförmiges Element ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß sie ein Spritzgußteil ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie aus durchsichtigem Material,
insbesondere Polystyrol, Polyacryl, Polyvinylchlorid oder SAN
hergestellt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904034011 DE4034011A1 (de) | 1990-10-25 | 1990-10-25 | Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904034011 DE4034011A1 (de) | 1990-10-25 | 1990-10-25 | Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4034011A1 DE4034011A1 (de) | 1992-04-30 |
| DE4034011C2 true DE4034011C2 (de) | 1993-05-06 |
Family
ID=6417062
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904034011 Granted DE4034011A1 (de) | 1990-10-25 | 1990-10-25 | Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4034011A1 (de) |
Families Citing this family (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9308640U1 (de) * | 1993-06-09 | 1993-08-12 | Salaw, Alfred, 45478 Mülheim | Dispositionsgestell für Brillen |
| DE202013011363U1 (de) | 2013-12-19 | 2014-01-20 | Josef Fent | Brillenpräsentationsvorrichtung |
Family Cites Families (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB1188448A (en) * | 1968-12-17 | 1970-04-15 | Keith Howard | A Rest for Spectacles |
| US4830203A (en) * | 1987-10-15 | 1989-05-16 | Ennco Optical, Inc. | Support for display items or the like |
| DE8904119U1 (de) * | 1989-04-04 | 1989-07-20 | Allgemeine Handelsgesellschaft Mbh & Co Kg, 8882 Lauingen | Präsentationsvorrichtung für Brillengestelle |
-
1990
- 1990-10-25 DE DE19904034011 patent/DE4034011A1/de active Granted
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE4034011A1 (de) | 1992-04-30 |
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