[go: up one dir, main page]

DE4034011C2 - - Google Patents

Info

Publication number
DE4034011C2
DE4034011C2 DE19904034011 DE4034011A DE4034011C2 DE 4034011 C2 DE4034011 C2 DE 4034011C2 DE 19904034011 DE19904034011 DE 19904034011 DE 4034011 A DE4034011 A DE 4034011A DE 4034011 C2 DE4034011 C2 DE 4034011C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
projection
support body
glasses
edge
boundary
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE19904034011
Other languages
English (en)
Other versions
DE4034011A1 (de
Inventor
Josef 8200 Rosenheim De Fent
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19904034011 priority Critical patent/DE4034011A1/de
Publication of DE4034011A1 publication Critical patent/DE4034011A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4034011C2 publication Critical patent/DE4034011C2/de
Granted legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/02Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for jewellery, dentures, watches, eye-glasses, lenses, or the like
    • A47F7/021Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for jewellery, dentures, watches, eye-glasses, lenses, or the like for eye-glasses

Landscapes

  • Eyeglasses (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abstützen von Brillen.
Bei bisher bekannten Brillenständern wird die Brille stehend oder liegend in schalenartigen Vorrichtungen aufbewahrt. Die Verwendung schalenartiger Vorrichtungen hat zum einen den Nachteil, daß die Brillen nur mit geschlossenen Bügeln präsen­ tiert werden können. Der Optiker muß bei der Präsentation jede Brille einzeln aus der Schale entnehmen, die Bügel aufklappen und wieder zuklappen und schließlich die Brille in die Schale wieder ablegen. Dabei kann es zu Verschleißerscheinungen der Brillengelenke, insbesondere aber zu Beschädigungen - wie Kratzern - des Brillengestells kommen. Außerdem bedeutet dieses Vorgehen für den Optiker einen zeitintensiven Arbeitsaufwand. Der Arbeitsaufwand des Optikers vergrößert sich zusätzlich dadurch, daß er die unnötig vorgeführten Brillen nach der Prä­ sentation gegebenenfalls säubern muß.
Ein weiterer Nachteil schalenförmiger Brillenaufbewahrungsvor­ richtungen liegt darin, daß sich am Boden der Schalen nach kurzer Zeit Schmutz ansammelt, der zu einer Verunreinigung der Brillengestelle führt.
Schalenförmige Brillenaufbewahrungsvorrichtungen erfordern grundsätzlich eine Wandmontage mittels Verschraubung oder Einhängen. Daraus ergibt sich zum einen der Nachteil eines hohen Materialaufwandes und damit hoher Kosten. Aufgrund der erfor­ derlichen Wandmontage sind derartige Vorrichtungen zum anderen nur für den Ladenbauer verwendbar, während der Dekorateur im Schaufensterbereich für sie im allgemeinen keine Verwendung findet.
Aufgrund der engen Schalenabmessungen sind die bekannten schalenförmigen Brillenaufbewahrungsvorrichtungen nicht für alle Brillenarten geeignet, insbesondere nicht für gebogene Sport- und Modebrillen.
Um für Brillen mit unterschiedlicher Breite verwendbar zu sein, weisen derartige schalenförmige Brillenaufbewahrungsvorrich­ tungen keine seitliche Begrenzung auf. Die abgelegten Brillen sind daher nicht gegen ein seitliches Herausrutschen oder Kippen gesichert.
Bei zahlreichen herkömmlichen Präsentationsvorrichtungen für Brillengestelle werden zur Vermeidung eines Kippens der aufgelegten Brillen nach hinten und eines seitlichen Abgleitens die hinteren Enden der beiden Brillenbügel auf einer zusätzlichen, auf etwa gleicher Höhe hinter der eigentlichen Präsentationsvorrichtung horizontal angeordneten, stab- bzw. schlitzförmigen Vorrichtung oder einer Fläche aufgelegt.
Eine Präsentationsvorrichtung mit einem horizontalen, rückwärtigen Stab zur Ablage der Enden der Brillenbügel wird z. B. in der US 43 30 203 und in dem DE 89 04 119 U1 beschrieben.
In der GB 11 88 488 werden die Enden der Brillenbügel auf einer Fläche abgestützt.
Derartige Präsentationsvorrichtungen weisen insbesondere den Nachteil auf, daß Brillen nur in voll aufgeklapptem Zustand waagerecht präsentiert werden können.
Die Möglichkeit einer Präsentation in halb- oder voll zusammengeklapptem Zustand entfällt offensichtlich völlig, wenn die Enden der Brillenbügel auf einer stabförmigen Vorrichtung abgelegt werden, deren Abstand zum Auflagepunkt des Nasensattels nicht veränderbar ist.
Kann der Abstand zwischen dem Auflagepunkt des Nasensattels und der hinteren, für die Ablage der Enden der Brillenbügel bestimmten, horizontalen stabförmigen Vorrichtung verkürzt werden, so ist zwar grundsätzlich eine Brillenpräsentation mit zumindest etwas zusammengeklappten Bügeln möglich. Die stabförmige, horizontale Vorrichtung verdeckt dann aber einen großen Teil des Brillengestells bzw. der Brillenbügel und wirkt auf den Betrachter irritierend, indem sie den Beobachter - zumindest unbewußt - zur Betrachtung der horizontalen Ablagevorrichtung zwingt und seine Aufmerksamkeit von der Brille ablenkt. Die irritierende Wirkung nimmt zu, je weiter die Bügel zusammengeklappt werden, d. h. je geringer der Abstand zwischen der rückwärtigen horizontalen stabförmigen Vorrichtung und dem Auflagepunkt des Nasensattels ist.
Handelt es sich nicht um eine stabförmige, sondern wie in der GB 11 88 448 dargestellt, um eine großflächige Vorrichtung, auf der die Enden der Brillenbügel abgelegt werden, so neigt sich die Brille bei zusammengeklappten Brillenbügeln extrem nach hinten. Eine im Schaufensterbereich stets angestrebte waagerechte Präsentation mit zusammengeklappten Bügeln ist somit nicht möglich.
Vorrichtungen mit stab- bzw. schlitzförmigen, d. h. schmalflächigen Auflegern für die Brillenbügelenden haben daneben auch den Nachteil, daß die abgelegten Brillen nur über einen sehr unsicheren Sitz verfügen. Werden derartige Präsenter zum Beispiel während eines Transportes mit aufgelegter, nicht zusammengeklappter Brille, in seitliche Schräglage gebracht, so klappt der untere Bügel leicht ein und die Brille verliert ihren Halt bzw. geht zu Boden.
Von Nachteil ist ferner, daß es bei derartigen Präsentern aufgrund des zusätzlichen, rückwärtigen, horizontal angeordneten, stabförmigen oder flächigen Auflegers zu einem erhöhten Materialaufwand und in Verbindung damit zu höheren Herstellungskosten kommt.
Darüberhinaus sind derartige Vorrichtungen aufgrund ihrer Sperrigkeit besonders bruchanfällig, so daß ihre Verpackung und ihr Transport Schwierigkeiten bereiten.
Ein weiterer Nachteil derartiger Vorrichtungen liegt darin, daß eine unmittelbare Kombinationsmöglichkeit mit anderen Präsentationselementen wie beispielsweise Leuchtstoffröhren oder Glasoberflächen entfällt. Denn solche Vorrichtungen erfordern eine herkömmliche Montage durch Schrauben, Stecken oder Vorsehen eines Ständers. Sie sind daher u. U. für den Ladenbauer, kaum aber für den Dekorateur im Schaufensterbereich geeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung zum Abstützen von Schmuck- oder Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Brillen, die einer Vorrichtung zur Ablage der Enden von Brillenbügeln einer aufgelegten Brille nicht bedarf, die auch nach Auslenkung eines Brillengestells auf der vorgesehenen Präsentationsstellung durch selbständiges Zurückgleiten des Brillengestells eine besonders sichere Abstützung auch sehr unterschiedlicher Brillengestelle mit geöffneten oder geschlossenen Bügeln - bei seitlicher Betrachtung - sowohl in waagerechter als auch in nahezu beliebig geneigter Stellung erlaubt, die möglichst wenig vom Brillengestell verdeckt, deren Handhabung äußerst einfach ist, die nicht zwingend eine Wandmontage erfordert, die mit anderen Präsentationselementen kombinierbar ist und die kostengünstig herzustellen und nicht bruchanfällig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer Vorrichtung zum Abstützen von Brillen, mit einem entlang seiner Längsachse zumindest teilweise entgegengesetzt zur Richtung eines Vorsprungs gekrümmten vertikalen Stützkörper, dem an den Stützkörper zumindest teilweise bündig angebrachten, im wesentlichen nach unten gekrümmten, nasenförmigen Vorsprung und eine an den Vorsprung zumindest teilweise bündig angebrachte Begrenzung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung zwischen der Scheitellinie und der unteren Kante eine konkave Krümmung aufweist, auf den äußeren Oberflächen das Vorsprungs Vertiefungen vorgesehen sind, die Begrenzung von oben betrachtet gerade oder nach hinten gekrümmt ist und bei frontaler Betrachtung vor dem Auflagebereich des Nasensattels einer Brille die äußere Oberfläche des Vorsprungs überragt.
Die aufzubewahrende Brille wird so auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung angeordnet, daß zumindest ihre Nasenflügel auf dem im wesentlichen sattelförmigen Vorsprung aufliegen. Ein Abgleiten der Brille von dem Vorsprung nach vorne wird durch die Begrenzung vermieden. Ein Abgleiten der Brille zur Seite wird durch die im wesentlichen nach unten gekrümmte Ausbildung des Vorsprungs, insbesondere aber durch den Stützkörper verhindert. Einem Abrutschen der Brille nach hinten wirkt eben­ falls der Stützkörper entgegen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vor­ liegenden Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Ausfüh­ rungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper.
Fig. 3a zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit dreieckigem verkürzten Stützkör­ per.
Fig. 3b zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper und ge­ schweiftem Vorsprung.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrich­ tung mit verkürztem Stützkörper.
Fig. 5 zeigt eine schematische Seitenansicht einer erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 6 zeigt eine schematische Vorderansicht einer erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 7a zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrich­ tung mit gerader Begrenzung.
Fig. 7b zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrich­ tung mit gekrümmter Begrenzung.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Figuren die erfin­ dungsgemäße Vorrichtung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt den schematischen Aufbau einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper (1), wobei eine Brille auf dieser Vorrichtung aufgelegt ist. Auf der Vor­ derseite des Stützkörpers (1) ist ein im wesentlichen nach unten gekrümmter Vorsprung (2) angebracht. An der Stirnfläche (21) des Vorsprungs (2) ist eine Begrenzung (3) vorgesehen.
Der Stützkörper (1) ist in besonders bevorzugten Ausführungsfor­ men entlang seiner Längsachse (0) zumindest teilweise entgegen­ gesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2), also nach hinten, ge­ krümmt.
Diese Krümmung des Stützkörpers (1) nach hinten führt insbeson­ dere zu dem Vorteil, daß auf die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgelegte Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Brillen, so abgestützt werden, daß sie selbst nach Auslenkung aus ihrer stabilen Aufbewahrungsposition von alleine wieder in diese zurückkehren. Deshalb ist die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur für die statische Aufbewahrung von Brillen geeignet, sondern auch in hohem Maße für deren Transport.
Der Radius (r) der Krümmung des Stützkörpers (1) beträgt 1 bis 15 mm, vorzugsweise 4 bis 10 mm.
Erfindungsgemäß kommen nicht nur im wesentlichen entlang ihrer Längsachse (0) entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2) gekrümmte Stützkörper (1) zur Anwendung. Auch von oben betrach­ tet im wesentlichen gerade oder entlang ihrer Längsachse (0) in Richtung des Vorsprungs (2) nach vorne gekrümmte Stützkörper (1) sind erfindungsgemäß verwendbar. Die Eigenschaft, aus ihrer stabilen Aufbewahrungsposition ausgelenkte Brillen wieder in die stabile Aufbewahrungsposition zurückzuführen, ist bei erfin­ dungsgemäßen Vorrichtungen mit derartigen Stützkörpern jedoch nicht so stark ausgeprägt wie bei entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2) gekrümmten Stützkörpern (1).
Der Stützkörper (1) weist demnach vorzugsweise einen v-, o- oder u-förmigen, zumindest an der Stelle des Vorsprungs (2) ge­ krümmten Querschnitt auf. Daneben sind aber auch kantige Profile (z. B. T-Profil, Rechteck) erfindungsgemäß verwendbar.
Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen (Fig. 1, 5, 6 und 7b) ist der Stützkörper (1) stab- oder rohrförmig ausgebil­ det. Entsprechend den oben angeführten Angaben zum Radius der Krümmung des Stützkörpers (1) beträgt der Durchmesser des stab- oder rohrförmigen Stützkörpers (1) 0.5 bis 40 mm, vorzugsweise 4 bis 30 mm, insbesondere 8 bis 20 mm.
Als stab- oder rohrförmig ausgebildete Stützkörper (1) sind beispielsweise Kunststoff- oder Glasstäbe oder -rohre oder Leuchtstoffröhren geeignet.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, sind auf einem im wesentlichen stab- oder rohrförmigen Stützkörper (1) gegebenenfalls mehrere aus einem Vorsprung (2) und einer Begrenzung (3) bestehende Kombina­ tionen angeordnet. Sie sind versetzt oder untereinander und so­ weit voneinander beabstandet vorgesehen, daß die jeweiligen Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Brillen, leicht auf der Vorrichtung abgelegt oder von ihr genommen werden können.
Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die bei Vorrichtungen des Standes der Technik im allgemeinen erforder­ liche Wandhalterung entfällt. Denn der im wesentlichen stab­ förmige Stützkörper (1) kann z. B. direkt am Boden befestigt werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist daher nicht nur für den Ladenbauer, sondern insbesondere auch für den im Schaufen­ sterbereich tätigen Dekorateur verwendbar. Für den Dekorateur ist die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere dann von Interesse, wenn es sich bei dem stabförmigen Stützkörper (1) um einen beleuchtbaren Glas- oder Kunststoffstab oder eine Leucht­ stoffröhre handelt.
Fig. 2 gibt eine weitere bevorzugte Ausführungsform mit gegen­ über dem beispielsweise in Fig. 1 gezeigten Stützkörper (1) verkürztem Stützkörper (1) wider.
Der Abstand zwischen der oberen Kante (4) und der unteren Kante (15) des Stützkörpers (1) ist in der Regel kleiner als 25 cm, vorzugsweise kleiner als 10 cm, besonders bevorzugt kleiner als 5 cm und insbesondere kleiner als 3 cm.
Der Abstand zwischen der oberen Kante (4) des Stützkörpers (1) und dem Scheitelpunkt (5) des Vorsprungs (2) beträgt mindestens 1.5 mm, vorzugsweise mehr als 4 mm.
Grundsätzlich gelten auch für den verkürzten Stützkörper (1) die weiter oben zum längeren Stützkörper (1) gegebenen Ausführungen.
Handelt es sich bei dem verkürzten Stützkörper (1) nicht um ein ringförmiges, sondern ein flächiges Element, dann ist der Ab­ stand zwischen der linken Kante (16) und der rechten Kante (17) des verkürzten Stützkörpers (1) größer als 0.5 mm.
Erfindungsgemäß sind nicht nur rechteckige verkürzte Stützkörper (1) verwendbar. Beispielsweise aus Gründen einer Materialerspar­ nis kann die Form des verkürzten Stützkörpers (1) vorzugsweise im wesentlichen einem Dreieck entsprechen, dessen eine Spitze nach oben zeigt (Fig. 3a und 3b). Entscheidend ist, daß bei der Abstützung einer Brille der Stützkörper (1) zumindest in Höhe des Nasenquersteges (2b) und der beiden Nasensättel (2a) ausgebildet ist.
An dem verkürzten Stützkörper (1) und/oder dem Vorsprung (2) und/oder der Begrenzung (3) sind eine oder mehrere Haltevorrich­ tungen (18; 19) und/oder ein oder mehrere Mittel (22) zur Befestigung entsprechender Haltevorrichtungen vorgesehen (Fig. 4).
Der Vorteil einer derartigen erfindungsgemäßen Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper (1) liegt darin, daß sie mit besonders einfach herzustellenden Haltevorrichtungen (18; 19), wie z. B. mit einem oder mehreren Kunststoffstäben, Drahtstiften oder Saughaltern, kostengünstig, sicher und unkompliziert sowohl im Ladenbereich als auch insbesondere im Schaufensterbereich befestigt werden kann. Aufgrund der universellen Montagemöglich­ keit und der damit einhergehenden Kombinationsmöglichkeit mit anderen Präsentationselementen kann ein hervorragender Werbe­ effekt für die aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Brillen, erzielt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Ausführungsformen der Erfindung sowohl mit längerem als auch verkürztem Stützkörper (1).
Aus der Fig. 5 geht besonders deutlich hervor, daß an der Vorderseite des Stützkörpers (1) ein Vorsprung (2) zumindest teilweise bündig angebracht ist. Aufgrund der vorzugsweise vorhandenen Krümmung des Stützkörpers (1) entlang seiner Längs­ achse (0) nach hinten ist der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) kleiner als unterhalb der Scheitellinie (9). In besonders bevorzugten Ausführungsfor­ men beträgt der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 13 mm, besonders bevorzugt 4 bis 10 mm.
Der Abstand zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) beträgt mindestens 3 mm, vorzugsweise 1 bis 4 cm.
Der Vorsprung (2) ist im wesentlichen nach unten gekrümmt, d. h. die Scheitellinie (9) der Krümmung befindet sich am oberen Ende der Krümmung, während die gegebenenfalls offene Seite (23) des Vorsprungs (2) nach unten zeigt. Bei der Präsentation von Brillen kann der Vorsprung (2) so im wesentlichen die Form und die abstützende Funktion eines Nasenrückens aufweisen bzw. ausüben.
Die Vorder- und die Rückseite des Vorsprungs (2) sind von vorne betrachtet im wesentlichen rund- oder spitzbogenförmig und/oder entsprechen im wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden v oder einem Rechteck (Fig. 6). Die beiden unteren Kanten (8) des Vorsprungs (2) können aber auch z. B. durch ein Kunststoffteil miteinander verbunden sein. Anstelle eines derartigen nur aus Seitenteilen bestehenden Dreiecks kann auch ein zumindest teil­ weise massives Kunststoffteil mit im wesentlichen dreieckiger Stirnfläche als Vorsprung (2) zur Anwendung kommen.
Sport- und Modebrillen weisen von oben betrachtet gebogene Brillengestelle auf, während die meisten Brillen mit optischen Gläsern über gerade Brillengestelle verfügen. In Abhängigkeit von der zu präsentierenden Brillenart kann daher das vordere Ende des Vorsprungs (2) - von oben betrachtet - gerade oder der Biegung des Brillengestells entsprechend, gebogen ausgebildet sein (Fig. 7a und 7b). Auf diese Weise kann für die jewei­ lige Brillenart (Sport-, Mode- oder optische Brille) die passende Abstützvorrichtung hergestellt werden.
Der Vorsprung (2) kann durch eine entsprechend breite Ausgestaltung so beschaffen sein, daß nur die beiden Nasensättel (2a) einer aufgelegten Brille mit ihm in Berührung kommen. Durch eine schmalere Form des Vorsprungs (2) kann dieser aber auch mit dem Nasenquersteg (2b) einer aufgelegten Brille in Kontakt gebracht werden.
Die Auflagefläche für die Nasensättel (2a) kann durch die An­ bringung von Vertiefungen (10) auf den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) vergrößert werden (Fig. 5, 7a und 7b). Die Auflagefläche für die Nasensättel (2a) kann aber auch - wie in den Fig. 1, 6 und 3b dargestellt - insbesondere dadurch vergrößert werden, daß man zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) eine (konkave) Krümmung (24) vorsieht, deren Scheitellinie (25) von vorne betrachtet in Richtung der Längsachse (0) aus der Ebene zwischen der Scheitel­ linie (9) und der unteren Kante (8) versetzt ist. Sowohl durch eine derartige geschweifte Form des Vorsprungs (2) als auch durch die Vertiefungen (10) ergibt sich ein noch besserer und sicherer Sitz der auf die erfindungsgemäße Vorrichtung aufge­ legten Brille.
Wird der Vorsprung (2) zu schmal gewählt, ist also der Abstand zwischen den unteren Kanten (8) zu gering, ist ein sicherer Sitz der aufgelegten Brille nicht mehr gewährleistet. Die Brille sitzt dann außerdem meist schief auf dem Vorsprung (2).
Wie weiterhin insbesondere aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht, ist an der vorderen Kante (6) des Vorsprungs (2) eine Begrenzung (3) vorgesehen. Sie dient im wesentlichen dem Zweck, ein Ab­ rutschen des aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstandes, insbesondere einer Brille, von dem Vorsprung (2) nach vorne zu verhindern. Über den Abstand zwischen dem Stützkörper (1) und der Begrenzung (3), also über die Tiefe des Vorsprungs (2), kann unmittelbar Einfluß auf den Anstellwinkel der auf die erfin­ dungsgemäße Vorrichtung aufgelegten Brille genommen werden. Mit zunehmendem Abstand vergrößert sich der Winkel zwischen der Längsachse (0) des Stützkörpers (1) und der bei flach aufliegen­ der Brille senkrecht durch den Nasenquersteg führenden Brillen­ achse.
Entsprechend der abzustützenden Brillenart ist die Begrenzung (3) - von oben betrachtet - gerade, nach hinten oder nach vorne gekrümmt. Vorzugsweise ist die Begrenzung (3) gerade oder nach hinten gekrümmt (Fig. 7a und 7b).
Für die Stabilität der Vorrichtung ist es von besonderem Vor­ teil, wenn die Begrenzung (3) bündig an der vorderen Kante (6) des Vorsprungs (2) angebracht ist. Bei einer von oben betrachtet geraden Vorderkante (6) wird demnach vorzugsweise eine von oben betrachtet gerade Begrenzung (3) verwendet, während bei einer von oben betrachtet gekrümmten Vorderkante (6) vorzugsweise eine in die selbe Richtung gekrümmte Begrenzung (3) zur Anwendung kommt.
Damit die Begrenzung (3) ihren Zweck, das Abrutschen z. B. einer aufgelegten Brille zu verhindern, erfüllen kann, ist die obere Kante (11) der Begrenzung (3) zumindest teilweise gegenüber den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) um 0.5 mm bis 2,5 cm, vorzugsweise um 1 mm bis 1 cm, erhaben. Die Begrenzung kann aber auch gegenüber der äußeren Oberfläche um mehr als 2.5 cm erhaben sein. Insbesondere in dem Bereich des Vorsprungs (2), in dem die Nasensättel (2a) einer aufgelegten Brille aufliegen, sollte die Begrenzung (3) die äußere Oberfläche (12) des Vor­ sprungs (2) überragen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen verläuft der äußere Umfang (20) des oberhalb der äußeren Oberflächen (12) des Vor­ sprungs (2) liegenden Teils der Begrenzung (3) im wesentlichen parallel zur Stirnfläche (21) des Vorsprungs (2). Selbstverständlich kann der äußere Umfang (20) aber auch jede andere Form aufweisen.
Im unterhalb des Vorsprungs (2) liegenden Bereich kann die Begrenzung (3) ebenfalls jede beliebige Form besitzen. Beispielsweise kann die Begrenzung (3) dort verlängert, ge­ schweift oder nach unten schmaler oder breiter werdend aus­ gebildet sein.
Insbesondere kann die Begrenzung (3) von vorne betrachtet eine im wesentlichen dreieckige Form haben (Fig. 6).
Vorzugsweise ist sie - von vorne betrachtet - nasenförmig, d. h. nach unten gekrümmt und weist im wesentlichen die Form eines auf dem Kopf stehenden Buchstaben u oder v auf. Dem Betrachter einer derartigen Vorrichtung mit aufgelegter Brille wird der Eindruck vermittelt, die Brille würde bereits auf einem Nasenrücken auf­ sitzen. Für den Brillenkäufer erübrigt sich daher in vielen Fällen, die Brille in die Hand zu nehmen, die Bügel aufzuklap­ pen, die Brille aufzusetzen und sich im Spiegel zu betrachten. Für den Brillenverkäufer bedeutet dies ein vermindertes Beschä­ digungsrisiko der Brillen, eine kürzere Beratungszeit, da der Kunde in der gleichen Zeit mehr Brillen in Augenschein nehmen kann und eine Einsparung der für die Entfernung von Finger­ abdrücken auf den Brillengestellen und Brillengläsern aufzuwen­ denden Arbeitszeit.
Das bei Abstützvorrichtungen des Standes der Technik meist dennoch erforderliche Vorführen der Brillen durch den Optiker oder das Verkaufspersonal kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch deswegen seinem Umfang nach erheblich einge­ schränkt werden, weil durch die erfindungsgemäße Auswahl der Abmessungen des Stützkörpers (1) Brillen auch mit vollständig zusammengeklappten Bügeln präsentierbar sind.
Denn der Durchmesser des Stützkörpers (1) wird vorzugsweise so gewählt, daß er ein vollständiges Zusammenklappen der Brillenbü­ gel nicht behindert. Mit einer einzigen erfindungsgemäßen Vor­ richtung mit stabförmigen Stützkörper (1) können daher gleich­ zeitig mehrere Brillenmodelle sowohl in zusammengeklapptem als auch geöffnetem Zustand präsentiert werden. Der Kunde kann so ohne die Arbeitszeit des angesprochenen Personenkreises in Anspruch nehmen zu müssen, eine Vorauswahl treffen.
Nicht zuletzt läßt sich aber auch so die meist stark begrenzte Schaufensterfläche besonders wirtschaftlich nutzen.
Da die erfindungsgemäße Vorrichtung keine für die Ablagerung von Staub besonders geeignete Größe waagerechte Fläche oder gar schalenförmige Elemente aufweist, ist die Verschmutzungsgefahr auf ein Minimum reduziert. Eine gegebenenfalls erforderliche Reinigung ist aufgrund der günstigen Abmessungen und der kon­ struktiv bedingten Robustheit der Vorrichtung unproblematisch.
Bedingt durch die geringen Abmessungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung treten bei Transport und Versand keine Schwierigkei­ ten auf.
Da der Materialaufwand im Vergleich zu den Abstützvorrichtungen des Standes der Technik sehr viel geringer ist, läßt sich die beanspruchte Vorrichtung ausgesprochen kostengünstig herstellen, insbesondere wenn z. B. die Spritzgußtechnik zur Anwendung kommt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorzugsweise aus einem durchsichtigen Material wie Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyacryl oder SAN hergestellt. Sie kann aber auch aus jedem anderen geeigneten Material bestehen.
Neben Brillen können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung insbesondere auch Schmuckgegenstände wie Ketten, Reifen, Ringe oder Gebrauchsgegenstände wie Gürtel oder Tuchwaren abgestützt werden.

Claims (19)

1. Vorrichtung zum Abstützen von Brillen mit einem entlang seiner Längsachse (0) zumindest teilweise entgegengesetzt zur Richtung eines Vorsprungs (2) gekrümmten vertikalen Stützkörper (1), dem an den Stützkörper (1) zumindest teilweise bündig angebrachten, im wesentlichen nach unten gekrümmten, nasenförmigen Vorsprung (2) und eine an den Vorsprung (2) zumindest teilweise bündig angebrachte Begrenzung (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (2) zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) eine konkave Krümmung (24) aufweist, auf den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) Vertiefungen (10) vorgesehen sind, die Begrenzung (3) von oben betrachtet gerade oder nach hinten gekrümmt ist und bei frontaler Betrachtung vor dem Auflagebereich des Nasensattels einer Brille die äußere Oberfläche (12) des Vorsprungs (2) überragt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius der Krümmung des Stützkörpers (1) 1 bis 20 mm, vorzugs­ weise 2 bis 15 mm, insbesondere 4 bis 10 mm, beträgt.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) beleuchtbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) kleiner als unterhalb der Scheitellinie (9) ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 13 mm, besonders bevorzugt 4 bis 10 mm, beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dar der Abstand zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) mindestens 3 mm, vorzugsweise 1 bis 4 cm, beträgt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorder- und Rückseite des Vorsprungs (2) von vorne betrachtet im wesentlichen rund- oder spitzbogenförmig sind und/oder im wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden v oder einem Rechteck entsprechen.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden unteren Kanten (8) des Vorsprungs (2) miteinander verbunden sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (2) ein im wesentlichen massives Element mit von vorne betrachtet im wesentlichen dreieckiger Stirnfläche ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, als die obere Kante (11) der Begrenzung (3) zumindest teilweise gegenüber den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) um 0.5 mm bis 2.5 cm, vorzugsweise um 1 mm bis 1 cm, erhaben ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Umfang (20) des oberhalb der äußeren Oberfläche (12) des Vorsprungs (2) liegenden Teils der Begrenzung (3) im wesentlichen parallel zur Stirnfläche (21) des Vorsprungs (2) verläuft.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzung (3) im Bereich des Vorsprungs (2) von vorne betrachtet im wesentlichen dreieckig ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der gegebenenfalls unterhalb des Vorsprungs (2) vorgesehene Abschnitt der Begrenzung (3) verlängert, geschweift, oder nach unten schmaler oder breiter werdend, ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der oberen Kante (4) und der unteren Kante (15) des Stützkörpers (1) weniger als. 15 cm, vorzugsweise weniger als 10 cm, besonders bevorzugt weniger als 5 cm und insbesondere weniger als 3 cm beträgt.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der oberen Kante (4) des Stützkörpers (1) und dem Scheitelpunkt (5) des Vorsprungs (2) mindestens 1.5 mm, vorzugsweise mehr als 4 mm, beträgt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der linken Kante (16) und der rechten Kante (17) des Stützkörpers (1) größer als 0.5 mm ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) ein im wesentlichen stab- oder rohrförmiges Element ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Spritzgußteil ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus durchsichtigem Material, insbesondere Polystyrol, Polyacryl, Polyvinylchlorid oder SAN hergestellt ist.
DE19904034011 1990-10-25 1990-10-25 Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen Granted DE4034011A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19904034011 DE4034011A1 (de) 1990-10-25 1990-10-25 Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19904034011 DE4034011A1 (de) 1990-10-25 1990-10-25 Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE4034011A1 DE4034011A1 (de) 1992-04-30
DE4034011C2 true DE4034011C2 (de) 1993-05-06

Family

ID=6417062

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19904034011 Granted DE4034011A1 (de) 1990-10-25 1990-10-25 Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE4034011A1 (de)

Families Citing this family (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9308640U1 (de) * 1993-06-09 1993-08-12 Salaw, Alfred, 45478 Mülheim Dispositionsgestell für Brillen
DE202013011363U1 (de) 2013-12-19 2014-01-20 Josef Fent Brillenpräsentationsvorrichtung

Family Cites Families (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB1188448A (en) * 1968-12-17 1970-04-15 Keith Howard A Rest for Spectacles
US4830203A (en) * 1987-10-15 1989-05-16 Ennco Optical, Inc. Support for display items or the like
DE8904119U1 (de) * 1989-04-04 1989-07-20 Allgemeine Handelsgesellschaft Mbh & Co Kg, 8882 Lauingen Präsentationsvorrichtung für Brillengestelle

Also Published As

Publication number Publication date
DE4034011A1 (de) 1992-04-30

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE3815889A1 (de) Displayvorrichtung fuer brillen
DE2908089C2 (de)
DE60219944T2 (de) Anzeigevorrichtung
DE4034011C2 (de)
WO1992007493A1 (de) Vorrichtung zum abstützen von schmuck- oder gebrauchsgegenständen, insbesondere von brillen
DE3734649A1 (de) Sportbrille
DE20018920U1 (de) Ansteckbrille
EP4261810B1 (de) Werbe-halter sowie damit ausgestattetes verkaufsregal
CH682795A5 (de) Halterungsvorrichtung.
DE69910492T2 (de) Ausziehbare Vorrichtung zum Hängen von Gegenständen verschiedener Formen
DE3905197C2 (de)
DE3134517C2 (de) Vorrichtung zur Auflage und Abstützung von Reifen in einem Regal
DE8713756U1 (de) Sportbrille
DE20103794U1 (de) Vorrichtung zum Aufstellen einer Armbanduhr
DE19859278C2 (de) Ständer zur Aufstellung eines Gemäldes
CH687293A5 (de) Vorrichtung zur schwenkbaren Anordnung einer Panoramascheibe an einer Verkaufstheke.
WO2001094183A1 (de) Stapelbarer einkaufswagen
AT2635U1 (de) Präsentationsvorrichtung für ein plakat
DE1191982B (de) Brillengestell mit metallischen Klemmringen
AT803U1 (de) Zusatzlinse für eine brille
DE202016008679U1 (de) Vorrichtung zur Produktpräsentation an einer Schaufensterscheibe
DE8904118U1 (de) Vorrichtung zur Präsentation von Brillengestellen
DE1847273U (de) Zusammenlegbarer staender zur schaustellung von kleidungsstuecken.
DE3617253A1 (de) Warentraeger zur praesentation von schuhen
DE7243325U (de) Vorrichtung zur Halterung eines Bildes an einer Stutzplatte

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
D2 Grant after examination
8364 No opposition during term of opposition
8339 Ceased/non-payment of the annual fee