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DE4034011A1 - Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen - Google Patents

Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen

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Publication number
DE4034011A1
DE4034011A1 DE19904034011 DE4034011A DE4034011A1 DE 4034011 A1 DE4034011 A1 DE 4034011A1 DE 19904034011 DE19904034011 DE 19904034011 DE 4034011 A DE4034011 A DE 4034011A DE 4034011 A1 DE4034011 A1 DE 4034011A1
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DE
Germany
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projection
support body
glasses
boundary
edge
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Application number
DE19904034011
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English (en)
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DE4034011C2 (de
Inventor
Josef Fent
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE4034011C2 publication Critical patent/DE4034011C2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/02Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for jewellery, dentures, watches, eye-glasses, lenses, or the like
    • A47F7/021Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for jewellery, dentures, watches, eye-glasses, lenses, or the like for eye-glasses

Landscapes

  • Eyeglasses (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abstützen von Schmuck- und Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Brillen.
Bei bisher bekannten Brillenständern wird die Brille stehend oder liegend in schalenartigen Vorrichtungen aufbewahrt. Die Verwendung schalenartiger Vorrichtungen hat zum einen den Nachteil, daß die Brillen nur mit geschlossenen Bügeln präsentiert werden können. Der Optiker muß bei der Präsentation jede Brille einzeln aus der Schale entnehmen, die Bügel aufklappen und wieder zuklappen und schließlich die Brille in die Schale wieder ablegen. Dabei kann es zu Verschleißerscheinungen der Brillengelenke, insbesondere aber zu Beschädigungen - wie Kratzern - des Brillengestells kommen. Außerdem bedeutet dieses Vorgehen für den Optiker einen zeitintensiven Arbeitsaufwand. Der Arbeitsaufwand des Optikers vergrößert sich zusätzlich dadurch, daß er die unnötig vorgeführten Brillen nach der Präsentation gegebenenfalls säubern muß.
Ein weiterer Nachteil schalenförmiger Brillenaufbewahrungsvor­ richtungen liegt darin, daß sich am Boden der Schalen nach kurzer Zeit Schmutz ansammelt, der zu einer Verunreinigung der Brillengestelle führt.
Schalenförmige Brillenaufbewahrungsvorrichtungen erfordern grundsätzlich eine Wandmontage mittels Verschraubung oder Einhängen. Daraus ergibt sich zum einen der Nachteil eines hohen Materialaufwandes und damit hoher Kosten. Aufgrund der erforderlichen Wandmontage sind derartige Vorrichtungen zum anderen nur für den Ladenbauer verwendbar, während der Dekorateur im Schaufensterbereich für sie im allgemeinen keine Verwendung findet.
Aufgrund der engen Schalenabmessungen sind die bekannten schalenförmigen Brillenaufbewahrungsvorrichtungen nicht für alle Brillenarten geeignet, insbesondere nicht für gebogene Sport- und Modebrillen.
Um für Brillen mit unterschiedlicher Breite verwendbar zu sein, weisen derartige schalenförmige Brillenaufbewahrungsvorrichtungen keine seitliche Begrenzung auf. Die abgelegten Brillen sind daher nicht gegen ein seitliches Herausrutschen oder Kippen gesichert.
Eine weitere bekannte Vorrichtung zur Präsentation von Brillen zeigt einen waaagerechten Stab, der kurz vor seinem vorderen Ende auf der Oberseite eine Vertiefung aufweist. Die Brille wird so auf dem Stab angeordnet, daß der Nasenquersteg in dieser Vertiefung zu liegen kommt. Am hinteren Ende des Stabes ist rechtwinklig ein zweiter Stab vorgesehen. Auf diesen zweiten Stab werden die Enden der aufgeklappten Bügel aufgelegt, um ein Herunterfallen der Brille von dem ersten Stab zu vermeiden.
Diese Vorrichtung weist den Nachteil auf, daß die abgelegten Brillen nur über einen sehr unsicheren Sitz verfügen. Selbst ein Transport der aufgelegten Brille im Laden wird zum Risiko.
Die Brillen können auch nur in voll aufgeklapptem Zustand prä­ sentiert werden. Die Möglichkeit einer Präsentation in halb oder voll zusammengeklapptem Zustand entfällt.
Weitere Nachteile eines derartigen Präsenters sind ein hoher Materialaufwand und damit verbundene hohe Kosten.
Ferner ist eine derartige Vorrichtung besonders bruchanfällig, so daß ihre Verpackung und ihr Transport Schwierigkeiten bereiten.
Ein weiterer Nachteil einer derartigen Vorrichtung liegt darin, daß eine unmittelbare Kombinationsmöglichkeit mit anderen Präsentationselementen, wie beispielsweise Leuchtstoffröhren oder Glasoberflächen, entfällt. Denn solche Vorrichtungen erfordern eine herkömmliche Montage durch Schrauben oder Stecken.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung zum Abstützen von Schmuck- oder Gebrauchs­ gegenständen, insbesondere von Brillen, die eine besonders sichere Abstützung aller Brillenarten mit geöffneten oder geschlossenen Bügeln erlaubt, die vom Brillengestell möglichst wenig verdeckt, deren Handhabung äußerst einfach ist, die nur eine geringe Neigung zur Verschmutzung aufweist, die nicht zwingend eine Wandmontage erfordert und mit anderen Präsentationselementen kombinierbar ist und die kostengünstig herzustellen und nicht bruchanfällig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer Vorrichtung zum Abstützen von Schmuck- oder Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Brillen, die gekennzeichnet ist durch einen Stützkörper (1), einen an den Stützkörper zumindest teilweise bündig ange­ brachten, im wesentlichen nach unten gekrümmten Vorsprung (2) und eine an den Vorsprung (2) zumindest teilweise bündig ange­ brachte Begrenzung (3).
Die aufzubewahrende Brille wird so auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung angeordnet, daß zumindest ihre Nasenflügel (2a) auf dem im wesentlichen sattelförmigen Vorsprung (2) aufliegen. Ein Abgleiten der Brille von dem Vorsprung (2) nach vorne wird durch die Begrenzung (3) vermieden. Ein Abgleiten der Brille zur Seite wird durch die im wesentlichen nach unten gekrümmte Ausbildung des Vorsprungs (2), insbesondere aber durch den Stützkörper (1) verhindert. Einem Abrutschen der Brille nach hinten wirkt ebenfalls der Stützkörper (1) entgegen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vor­ liegenden Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungs­ beispielen in Verbindung mit den Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper.
Fig. 3a zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit dreieckigem verkürztem Stützkörper.
Fig. 3b zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper und geschweiftem Vorsprung.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper.
Fig. 5 zeigt eine schematische Seitenansicht einer erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 6 zeigt eine schematische Vorderansicht einer erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 7a zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit gerader Begrenzung.
Fig. 7b zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit gekrümmter Begrenzung.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Figuren die erfin­ dungsgemäße Vorrichtung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt den schematischen Aufbau einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper (1), wobei eine Brille auf dieser Vorrichtung aufgelegt ist. Auf der Vorderseite des Stützkörpers (1) ist ein im wesentlichen nach unten gekrümmter Vorsprung (2) angebracht. An der Stirnfläche (21) des Vorsprungs (2) ist eine Begrenzung (3) vorgesehen.
Der Stützkörper (1) ist in besonders bevorzugten Ausführungsformen entlang seiner Längsachse (0) zumindest teilweise entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2), also nach hinten, gekrümmt.
Diese Krümmung des Stützkörpers (1) nach hinten führt insbesondere zu dem Vorteil, daß auf die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgelegte Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Brillen, so abgestützt werden, daß sie selbst nach Auslenkung aus ihrer stabilen Aufbewahrungsposition von alleine wieder in diese zurückkehren. Deshalb ist die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur für die statische Aufbewahrung von Brillen geeignet, sondern auch in hohem Maße für deren Transport.
Der Radius (r) der Krümmung des Stützkörpers (1) beträgt 1 bis 15 mm, vorzugsweise 4 bis 10 mm.
Erfindungsgemäß kommen nicht nur im wesentlichen entlang ihrer Längsachse (0) entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2) gekrümmte Stützkörper (1) zur Anwendung. Auch von oben betrachtet im wesentlichen gerade oder entlang ihrer Längsachse (0) in Richtung des Vorsprungs (2) nach vorne gekrümmte Stützkörper (1) sind erfindungsgemäß verwendbar. Die Eigenschaft, aus ihrer stabilen Aufbewahrungsposition ausgelenkte Brillen wieder in die stabile Aufbewahrungsposition zurückzuführen, ist bei erfin­ dungsgemäßen Vorrichtungen mit derartigen Stützkörpern jedoch nicht so stark ausgeprägt wie bei entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2) gekrümmten Stützkörpern (1).
Der Stützkörper (1) weist demnach vorzugsweise einen V-, O- oder U-förmigen, zumindest an der Stelle des Vorsprungs (2) gekrümmten Querschnitt auf. Daneben sind aber auch kantige Profile (z. B. T-Profil, Rechteck) erfindungsgemäß verwendbar.
Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen (Fig. 1, 5, 6 und 7b) ist der Stützkörper (1) stab- oder rohrförmig ausgebildet. Entsprechend den oben angeführten Angaben zum Radius der Krümmung des Stützkörpers (1) beträgt der Durchmesser des stab- oder rohrförmigen Stützkörpers (1) 0,5 bis 40 mm, vorzugsweise 4 bis 30 mm, insbesondere 8 bis 20 mm.
Als stab- oder rohrförmig ausgebildete Stützkörper (1) sind beispielsweise Kunststoff- oder Glasstäbe oder -rohre oder Leuchtstoffröhren geeignet.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, sind auf einem im wesentlichen stab- oder rohrförmigen Stützkörper (1) gegebenenfalls mehrere aus einem Vorsprung (2) und einer Begrenzung (3) bestehende Kombina­ tionen angeordnet. Sie sind versetzt oder untereinander und so weit voneinander beabstandet vorgesehen, daß die jeweiligen Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Brillen, leicht auf der Vorrichtung abgelegt oder von ihr genommen werden können.
Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die bei Vorrichtungen des Standes der Technik im allgemeinen erforderliche Wandhalterung entfällt. Denn der im wesentlichen stabförmige Stützkörper (1) kann z. B. direkt am Boden befestigt werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist daher nicht nur für den Ladenbauer, sondern insbesondere auch für den im Schaufenster­ bereich tätigen Dekorateur verwendbar. Für den Dekorateur ist die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere dann von Interesse, wenn es sich bei dem stabförmigen Stützkörper (1) um einen beleuchtbaren Glas- oder Kunststoffstab oder eine Leucht­ stoffröhre handelt.
Fig. 2 gibt eine weitere bevorzugte Ausführungsform mit gegenüber dem beispielsweise in Fig. 1 gezeigten Stützkörper (1) verkürztem Stützkörper (1) wieder. Der Abstand zwischen der oberen Kante (4) und der unteren Kante (15) des Stützkörpers (1) ist in der Regel kleiner als 25 cm, vorzugsweise kleiner als 10 cm, besonders bevorzugt kleiner als 5 cm und insbesondere kleiner als 3 cm.
Der Abstand zwischen der oberen Kante (4) des Stützkörpers (1) und dem Scheitelpunkt (5) des Vorsprungs (2) beträgt mindestens 1,5 mm, vorzugsweise mehr als 4 mm.
Grundsätzlich gelten auch für den verkürzten Stützkörper (1) die weiter oben zum längeren Stützkörper (1) gegebenen Ausführungen.
Handelt es sich bei dem verkürzten Stützkörper (1) nicht um ein ringförmiges, sondern ein flächiges Element, dann ist der Abstand zwischen der linken Kante (16) und der rechten Kante (17) des verkürzten Stützkörpers (1) größer als 0,5 mm.
Erfindungsgemäß sind nicht nur rechteckige verkürzte Stützkörper (1) verwendbar. Beispielsweise aus Gründen einer Materialersparnis kann die Form des verkürzten Stützkörpers (1) vorzugsweise im wesentlichen einem Dreieck entsprechen, dessen eine Spitze nach oben zeigt (Fig. 3a und 3b). Entscheidend ist, daß bei der Abstützung einer Brille der Stützkörper (1) zumindest in Höhe des Nasenquersteges (2b) und der beiden Nasensättel (2a) ausgebildet ist.
An dem verkürzten Stützkörper (1) und/oder dem Vorsprung (2) und/oder der Begrenzung (3) sind eine oder mehrere Haltevorrichtungen (18; 19) und/oder ein oder mehrere Mittel (22) zur Befestigung entsprechender Haltevorrichtungen vorgesehen (Fig. 4).
Der Vorteil einer derartigen erfindungsgemäßen Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper (1) liegt darin, daß sie mit besonders einfach herzustellenden Haltevorrichtungen (18; 19), wie z. B. mit einem oder mehreren Kunststoffstäben, Drahtstiften oder Saughaltern, kostengünstig, sicher und unkompliziert sowohl im Ladenbereich als auch insbesondere im Schaufensterbereich befestigt werden kann. Aufgrund der universellen Montagemöglichkeit und der damit einhergehenden Kombinationsmöglichkeit mit anderen Präsentationselementen kann ein hervorragender Werbeeffekt für die aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Brillen, erzielt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Ausführungsformen der Erfindung sowohl mit längerem als auch verkürztem Stützkörper (1).
Aus der Fig. 5 geht besonders deutlich hervor, daß an der Vorderseite des Stützkörpers (1) ein Vorsprung (2) zumindest teilweise bündig angebracht ist. Aufgrund der vorzugsweise vorhandenen Krümmung des Stützkörpers (1) entlang seiner Längsachse (0) nach hinten ist der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) kleiner als unterhalb der Scheitellinie (9). In besonders bevorzugten Ausführungsformen beträgt der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 13 mm, besonders bevorzugt 4 bis 10 mm. Der Abstand zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) beträgt mindestens 3 mm, vorzugsweise 1 bis 4 cm. Der Vorsprung (2) ist im wesentlichen nach unten gekrümmt, d. h. die Scheitellinie (9) der Krümmung befindet sich am oberen Ende der Krümmung, während die gegebenenfalls offene Seite (23) des Vorsprungs (2) nach unten zeigt. Bei der Präsentation von Brillen kann der Vorsprung (2) so im wesentlichen die Form und die abstützende Funktion eines Nasenrückens ausüben.
Die Vorder- und die Rückseite des Vorsprungs (2) sind von vorne betrachtet im wesentlichen rund- oder spitzbogenförmig und/oder entsprechen im wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden V oder einem Rechteck (Fig. 6). Die beiden unteren Kanten (8) des Vorsprungs (2) können aber auch z. B. durch ein Kunststoffteil miteinander verbunden sein. Anstelle eines derartigen, nur aus Seitenteilen bestehenden Dreiecks kann auch ein zumindest teilweise massives Kunststoffteil mit im wesentlichen dreieckiger Stirnfläche als Vorsprung (2) zur Anwendung kommen.
Sport- und Modebrillen weisen von oben betrachtet gebogene Brillengestelle auf, während die meisten Brillen mit optischen Gläsern über gerade Brillengestelle verfügen. In Abhängigkeit von der zu präsentierenden Brillenart kann daher das vordere Ende des Vorsprungs (2) - von oben betrachtet - gerade oder der Biegung des Brillengestells entsprechend, gebogen ausgebildet sein Fig. 7a und 7b). Auf diese Weise kann für die jeweilige Brillenart (Spoort-, Mode- oder optische Brille) die passende Abstützvorrichtung hergestellt werden. Der Vorsprung (2) kann durch eine entsprechend breite Ausgestaltung so beschaffen sein, daß nur die beiden Nasensättel (2a) einer aufgelegten Brille mit ihm in Berührung kommen. Durch eine schmalere Form des Vorsprungs (2) kann dieser aber auch mit dem Nasenquersteg (2b) einer aufgelegten Brille in Kontakt gebracht werden. Die Auflagefläche für die Nasensättel (2a) kann durch die An­ bringung von Vertiefungen (10) auf den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) vergrößert werden (Fig. 5, 7a und 7b). Die Auflagefläche für die Nasensättel (2a) kann aber auch - wie in den Fig. 1, 6 und 3b dargestellt - insbesondere dadurch vergrößert werden, daß man zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) eine Krümmung (24) vorsieht, deren Scheitellinie (25) von vorne betrachtet in Richtung der Längsachse (0) aus der Ebene zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) versetzt ist. Sowohl durch eine derartige geschweifte Form des Vorsprungs (2) als auch durch die Vertiefungen (10) ergibt sich ein noch besserer und sicherer Sitz der auf die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgelegten Brille.
Wird der Vorsprung (2) zu schmal gewählt, ist also der Abstand zwischen den unteren Kanten (8) zu gering, ist ein sicherer Sitz der aufgelegten Brille nicht mehr gewährleistet. Die Brille sitzt dann außerdem meist schief auf dem Vorsprung (2).
Wie weiterhin insbesondere aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht, ist an der vorderen Kante (6) des Vorsprungs (2) eine Begrenzung (3) vorgesehen. Sie dient im wesentlichen dem Zweck, ein Abrutschen des aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstandes, insbesondere einer Brille, von dem Vorsprung (2) nach vorne zu verhindern. Über den Abstand zwischen dem Stützkörper (1) und der Begrenzung (3), also über die Tiefe des Vorsprungs (2), kann unmittelbar Einfluß auf den Anstellwinkel der auf die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgelegten Brille genommen werden. Mit zunehmendem Abstand vergrößert sich der Winkel zwischen der Längsachse (0) des Stützkörpers (1) und der bei flach aufliegender Brille senkrecht durch den Nasenquersteg führenden Brillenachse.
Entsprechend der abzustützenden Brillenart ist die Begrenzung (3) - von oben betrachtet - gerade, nach hinten oder nach vorne gekrümmt. Vorzugsweise ist die Begrenzung (3) gerade oder nach hinten gekrümmt (Fig. 7a und 7b).
Für die Stabilität der Vorrichtung ist es von besonderem Vorteil, wenn die Begrenzung (3) bündig an der vorderen Kante (6) des Vorsprungs (2) angebracht ist. Bei einer von oben betrachtet geraden Vorderkante (6) wird demnach vorzugsweise eine von oben betrachtet gerade Begrenzung (3) verwendet, während bei einer von oben betrachtet gekrümmten Vorderkante (6) vorzugsweise eine in dieselbe Richtung gekrümmte Begrenzung (3) zur Anwendung kommt.
Damit die Begrenzung (3) ihren Zweck, das Abrutschen z. B. einer aufgelegten Brille zu verhindern, erfüllen kann, ist die obere Kante (11) der Begrenzung (3) zumindest teilweise gegenüber den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) um 0,5 mm bis 2,5 cm, vorzugsweise um 1 mm bis 1 cm, erhaben. Die Begrenzung kann aber auch gegenüber der äußeren Oberfläche um mehr als 2,5 cm erhaben sein. Insbesondere in dem Bereich des Vorsprungs (2), in dem die Nasensättel (2a) einer aufgelegten Brille aufliegen, sollte die Begrenzung (3) die äußere Oberfläche (12) des Vor­ sprungs (2) überragen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen verläuft der äußere Umfang (20) des oberhalb der äußeren Oberflächen (12) des Vor­ sprungs (2) liegenden Teils der Begrenzung (3) im wesentlichen parallel zur Stirnfläche (21) des Vorsprungs (2). Selbstverständlich kann der äußere Umfang (20) aber auch jede andere Form aufweisen.
Im unterhalb des Vorsprungs (2) liegenden Bereich kann die Begrenzung (3) ebenfalls jede beliebige Form besitzen. Beispielsweise kann die Begrenzung (3) dort verlängert, geschweift oder nach unten schmaler oder breiter werdend ausgebildet sein.
Insbesondere kann die Begrenzung (3) von vorne betrachtet eine im wesentlichen dreieckige Form haben (Fig. 6). Vorzugsweise ist sie - von vorne betrachtet - nasenförmig, d. h. nach unten gekrümmt und weist im wesentlichen die Form eines auf dem Kopf stehenden Buchstaben U oder V auf. Dem Betrachter einer derartigen Vorrichtung mit aufgelegter Brille wird der Eindruck vermittelt, die Brille würde bereits auf einem Nasenrücken aufsitzen. Für den Brillenkäufer erübrigt sich daher in vielen Fällen, die Brille in die Hand zu nehmen, die Bügel aufzuklappen, die Brille aufzusetzen und sich im Spiegel zu betrachten. Für den Brillenverkäufer bedeutet dies ein vermindertes Beschä­ digungsrisiko der Brillen, eine kürzere Beratungszeit, da der Kunde in der gleichen Zeit mehr Brillen in Augenschein nehmen kann und eine Einsparung der für die Entfernung von Finger­ abdrücken auf den Brillengestellen und Brillengläsern aufzuwendenden Arbeitszeit.
Das bei Abstützvorrichtungen des Standes der Technik meist dennoch erforderliche Vorführen der Brillen durch den Optiker oder das Verkaufspersonal kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch deswegen seinem Umfang nach erheblich eingeschränkt werden, weil durch die erfindungsgemäße Auswahl der Abmessungen des Stützkörpers (1) Brillen auch mit vollständig zusammengeklappten Bügeln präsentierbar sind.
Denn der Durchmesser des Stützkörpers (1) wird vorzugsweise so gewählt, daß er ein vollständiges Zusammenklappen der Brillenbügel nicht behindert. Mit einer einzigen erfindungsgemäßen Vorrichtung mit stabförmigen Stützkörper (1) können daher gleichzeitig mehrere Brillenmodelle sowohl in zusammengeklapptem als auch geöffnetem Zustand präsentiert werden. Der Kunde kann so, ohne die Arbeitszeit des angesprochenen Personenkreises in Anspruch nehmen zu müssen, eine Vorauswahl treffen. Nicht zuletzt läßt sich aber auch so die meist stark begrenzte Schaufensterfläche besonders wirtschaftlich nutzen.
Da die erfindungsgemäße Vorrichtung keine für die Ablagerung von Staub besonders geeignete große waagerechte Fläche oder gar schalenförmige Elemente aufweist, ist die Verschmutzungsgefahr auf ein Minimum reduziert. Eine gegebenenfalls erforderliche Reinigung ist aufgrund der günstigen Abmessungen und der konstruktiv bedingten Robustheit der Vorrichtung unproblematisch.
Bedingt durch die geringen Abmessungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung treten bei Transport und Versand keine Schwierigkeiten auf. Da der Materialaufwand im Vergleich zu den Abstützvorrichtungen des Standes der Technik sehr viel geringer ist, läßt sich die beanspruchte Vorrichtung ausgesprochen kostengünstig herstellen, insbesondere wenn z. B. die Spritzgußtechnik zur Anwendung kommt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorzugsweise aus einem durchsichtigen Material wie Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyacryl oder SAN hergestellt. Sie kann aber auch aus jedem anderen geeigneten Material bestehen.
Neben Brillen können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung insbesondere auch Schmuckgegenstände wie Ketten, Reifen, Ringe oder Gebrauchsgegenstände wie Gürtel oder Tuchwaren abgestützt werden.

Claims (32)

1. Vorrichtung zum Abstützen von Schmuck- oder Gebrauchsgegen­ ständen, insbesondere von Brillen, gekennzeichnet durch einen Stützkörper (1), einen an den Stützkörper (1) zumindest teilweise bündig angebrachten, im wesentlichen nach unten gekrümmten Vorsprung (2) und eine an den Vorsprung (2) zumindest teilweise bündig angebrachte Begrenzung (3).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) entlang seiner Längsachse (0) zumindest teilweise entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2) gekrümmt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius der Krümmung des Stützkörpers (1) 1 bis 20 mm, vorzugsweise 2 bis 15 mm, insbesondere 4 bis 10 mm, beträgt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) einen V-, O- oder U-förmigen oder rechteckigen Querschnitt aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) beleuchtbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) kleiner als unterhalb der Scheitellinie (9) ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vor­ sprungs (2) 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 13 mm, besonders bevorzugt 4 bis 10 mm, beträgt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) mindestens 3 mm, vorzugsweise 1 bis 4 cm, beträgt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) Vertiefungen (10) vorgesehen sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (2) zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) eine Krümmung (24) aufweist, deren Scheitellinie (25) von vorne betrachtet in Richtung der Längsachse (0) aus der Ebene zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante (8) versetzt ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (2) im wesentlichen die Form eines Nasenrückens aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorder- und Rückseite des Vorsprungs (2) von vorne betrachtet im wesentlichen rund- oder spitzbogenförmig sind und/oder im wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden V oder einem Rechteck entsprechen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden unteren Kanten (8) des Vorsprungs (2) miteinander verbunden sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (2) ein im wesentlichen massives Element mit von vorne betrachtet im wesentlichen dreieckiger Stirnfläche ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Kante (6) des Vorsprungs (2) von oben betrachtet gerade ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die vordere Kante (6) des Vorsprungs (2) von oben betrachtet nach hinten in Richtung des Stützkörpers (1) gekrümmt ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzung (3) im wesentlichen so ausgebildet ist, daß sie das Abrutschen eines auf den Vorsprung (2) aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstandes, insbesondere einer Brille, verhindert.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Kante (11) der Begrenzung (3) zumindest teilweise gegenüber den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) um 0,5 mm bis 2,5 cm, vorzugsweise um 1 mm bis 1 cm, erhaben ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Umfang (20) des oberhalb der äußeren Oberfläche (12) des Vorsprungs (2) liegenden Teils der Begrenzung (3) im wesentlichen parallel zur Stirnfläche (21) des Vorsprungs (2) verläuft.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzung (3) im Bereich des Vorsprungs (2) von vorne betrachtet im wesentlichen dreieckig ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der gegebenenfalls unterhalb des Vorsprungs (2) vorgesehene Abschnitt der Begrenzung (3) verlängert, geschweift oder nach unten schmaler oder breiter werdend ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzung (3) von oben betrachtet im wesentlichen gerade oder teilweise gekrümmt ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der oberen Kante (4) und der unteren Kante (15) des Stützkörpers (1) weniger als 15 cm, vorzugsweise weniger als 10 cm, besonders bevorzugt weniger als 5 cm und insbesondere weniger als 3 cm beträgt.
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der oberen Kante (4) des Stützkörpers (1) und dem Scheitelpunkt (5) des Vorsprungs (2) mindestens 1,5 mm, vorzugsweise mehr als 4 mm, beträgt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der linken Kante (16) und der rechten Kante (17) des Stützkörpers (1) größer als 0,5 mm ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper im wesentlichen die Form eines Dreiecks aufweist, dessen Spitze nach oben zeigt.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) zumindest in Höhe des Brillen-Nasenquersteges (2b) und der beiden Nasensättel (2a) ausgebildet ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Stützkörper (1) und/oder dem Vorsprung (2) und/oder der Begrenzung (3) eine oder mehrere Haltevorrichtungen (18; 19) und/oder ein oder mehrere Mittel (22) zur Befestigung von Haltevorrichtungen vorgesehen sind.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) ein im wesentlichen stab- oder rohrförmiges Element ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem stabförmigen Stützkörper (1) mindestens eine aus einem Vorsprung (2) und einer Begrenzung (3) bestehende Kombination angebracht ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Spritzgußteil ist.
32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus durchsichtigem Material, insbesondere Polystyrol, Polyacryl, Polyvinylchlorid oder SAN hergestellt ist.
DE19904034011 1990-10-25 1990-10-25 Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen Granted DE4034011A1 (de)

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WO2015090543A1 (de) 2013-12-19 2015-06-25 Josef Fent Brillenpräsentationsvorrichtung

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