DE4034011A1 - Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen - Google Patents
Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Abstützen von Schmuck- und Gebrauchsgegenständen, insbesondere
von Brillen.
Bei bisher bekannten Brillenständern wird die Brille stehend
oder liegend in schalenartigen Vorrichtungen aufbewahrt. Die
Verwendung schalenartiger Vorrichtungen hat zum einen den
Nachteil, daß die Brillen nur mit geschlossenen Bügeln präsentiert
werden können. Der Optiker muß bei der Präsentation jede
Brille einzeln aus der Schale entnehmen, die Bügel aufklappen
und wieder zuklappen und schließlich die Brille in die Schale
wieder ablegen. Dabei kann es zu Verschleißerscheinungen der
Brillengelenke, insbesondere aber zu Beschädigungen - wie
Kratzern - des Brillengestells kommen. Außerdem bedeutet dieses
Vorgehen für den Optiker einen zeitintensiven Arbeitsaufwand.
Der Arbeitsaufwand des Optikers vergrößert sich zusätzlich
dadurch, daß er die unnötig vorgeführten Brillen nach der Präsentation
gegebenenfalls säubern muß.
Ein weiterer Nachteil schalenförmiger Brillenaufbewahrungsvor
richtungen liegt darin, daß sich am Boden der Schalen nach
kurzer Zeit Schmutz ansammelt, der zu einer Verunreinigung der
Brillengestelle führt.
Schalenförmige Brillenaufbewahrungsvorrichtungen erfordern
grundsätzlich eine Wandmontage mittels Verschraubung oder
Einhängen. Daraus ergibt sich zum einen der Nachteil eines hohen
Materialaufwandes und damit hoher Kosten. Aufgrund der erforderlichen
Wandmontage sind derartige Vorrichtungen zum anderen
nur für den Ladenbauer verwendbar, während der Dekorateur im
Schaufensterbereich für sie im allgemeinen keine Verwendung
findet.
Aufgrund der engen Schalenabmessungen sind die bekannten
schalenförmigen Brillenaufbewahrungsvorrichtungen nicht für alle
Brillenarten geeignet, insbesondere nicht für gebogene Sport-
und Modebrillen.
Um für Brillen mit unterschiedlicher Breite verwendbar zu sein,
weisen derartige schalenförmige Brillenaufbewahrungsvorrichtungen
keine seitliche Begrenzung auf. Die abgelegten Brillen
sind daher nicht gegen ein seitliches Herausrutschen oder Kippen
gesichert.
Eine weitere bekannte Vorrichtung zur Präsentation von Brillen
zeigt einen waaagerechten Stab, der kurz vor seinem vorderen Ende
auf der Oberseite eine Vertiefung aufweist. Die Brille wird so
auf dem Stab angeordnet, daß der Nasenquersteg in dieser Vertiefung
zu liegen kommt. Am hinteren Ende des Stabes ist rechtwinklig
ein zweiter Stab vorgesehen. Auf diesen zweiten Stab
werden die Enden der aufgeklappten Bügel aufgelegt, um ein
Herunterfallen der Brille von dem ersten Stab zu vermeiden.
Diese Vorrichtung weist den Nachteil auf, daß die abgelegten
Brillen nur über einen sehr unsicheren Sitz verfügen. Selbst ein
Transport der aufgelegten Brille im Laden wird zum Risiko.
Die Brillen können auch nur in voll aufgeklapptem Zustand prä
sentiert werden. Die Möglichkeit einer Präsentation in halb oder
voll zusammengeklapptem Zustand entfällt.
Weitere Nachteile eines derartigen Präsenters sind ein hoher
Materialaufwand und damit verbundene hohe Kosten.
Ferner ist eine derartige Vorrichtung besonders bruchanfällig,
so daß ihre Verpackung und ihr Transport Schwierigkeiten bereiten.
Ein weiterer Nachteil einer derartigen Vorrichtung liegt darin,
daß eine unmittelbare Kombinationsmöglichkeit mit anderen
Präsentationselementen, wie beispielsweise Leuchtstoffröhren
oder Glasoberflächen, entfällt. Denn solche Vorrichtungen
erfordern eine herkömmliche Montage durch Schrauben oder
Stecken.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung
einer Vorrichtung zum Abstützen von Schmuck- oder Gebrauchs
gegenständen, insbesondere von Brillen, die eine besonders sichere
Abstützung aller Brillenarten mit geöffneten oder geschlossenen
Bügeln erlaubt, die vom Brillengestell möglichst wenig verdeckt,
deren Handhabung äußerst einfach ist, die nur eine geringe Neigung
zur Verschmutzung aufweist, die nicht zwingend eine Wandmontage
erfordert und mit anderen Präsentationselementen kombinierbar
ist und die kostengünstig herzustellen und nicht bruchanfällig
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer Vorrichtung
zum Abstützen von Schmuck- oder Gebrauchsgegenständen, insbesondere
von Brillen, die gekennzeichnet ist durch einen Stützkörper
(1), einen an den Stützkörper zumindest teilweise bündig ange
brachten, im wesentlichen nach unten gekrümmten Vorsprung (2)
und eine an den Vorsprung (2) zumindest teilweise bündig ange
brachte Begrenzung (3).
Die aufzubewahrende Brille wird so auf der erfindungsgemäßen
Vorrichtung angeordnet, daß zumindest ihre Nasenflügel (2a) auf
dem im wesentlichen sattelförmigen Vorsprung (2) aufliegen. Ein
Abgleiten der Brille von dem Vorsprung (2) nach vorne wird durch
die Begrenzung (3) vermieden. Ein Abgleiten der Brille zur Seite
wird durch die im wesentlichen nach unten gekrümmte Ausbildung
des Vorsprungs (2), insbesondere aber durch den Stützkörper (1)
verhindert. Einem Abrutschen der Brille nach hinten wirkt ebenfalls
der Stützkörper (1) entgegen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vor
liegenden Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungs
beispielen in Verbindung mit den Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper.
Fig. 3a zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit dreieckigem verkürztem Stützkörper.
Fig. 3b zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit verkürztem Stützkörper und geschweiftem
Vorsprung.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit verkürztem Stützkörper.
Fig. 5 zeigt eine schematische Seitenansicht einer erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 6 zeigt eine schematische Vorderansicht einer erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper.
Fig. 7a zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit gerader Begrenzung.
Fig. 7b zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit gekrümmter Begrenzung.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Figuren die erfin
dungsgemäße Vorrichtung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt den schematischen Aufbau einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit langem Stützkörper (1), wobei
eine Brille auf dieser Vorrichtung aufgelegt ist. Auf der Vorderseite
des Stützkörpers (1) ist ein im wesentlichen nach unten
gekrümmter Vorsprung (2) angebracht. An der Stirnfläche (21) des
Vorsprungs (2) ist eine Begrenzung (3) vorgesehen.
Der Stützkörper (1) ist in besonders bevorzugten Ausführungsformen
entlang seiner Längsachse (0) zumindest teilweise entgegengesetzt
zur Richtung des Vorsprungs (2), also nach hinten, gekrümmt.
Diese Krümmung des Stützkörpers (1) nach hinten führt insbesondere
zu dem Vorteil, daß auf die erfindungsgemäße Vorrichtung
aufgelegte Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Brillen, so abgestützt werden, daß sie selbst nach Auslenkung
aus ihrer stabilen Aufbewahrungsposition von alleine wieder in
diese zurückkehren. Deshalb ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
nicht nur für die statische Aufbewahrung von Brillen geeignet,
sondern auch in hohem Maße für deren Transport.
Der Radius (r) der Krümmung des Stützkörpers (1) beträgt 1 bis
15 mm, vorzugsweise 4 bis 10 mm.
Erfindungsgemäß kommen nicht nur im wesentlichen entlang ihrer
Längsachse (0) entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2)
gekrümmte Stützkörper (1) zur Anwendung. Auch von oben betrachtet
im wesentlichen gerade oder entlang ihrer Längsachse (0) in
Richtung des Vorsprungs (2) nach vorne gekrümmte Stützkörper (1)
sind erfindungsgemäß verwendbar. Die Eigenschaft, aus ihrer
stabilen Aufbewahrungsposition ausgelenkte Brillen wieder in die
stabile Aufbewahrungsposition zurückzuführen, ist bei erfin
dungsgemäßen Vorrichtungen mit derartigen Stützkörpern jedoch
nicht so stark ausgeprägt wie bei entgegengesetzt zur Richtung
des Vorsprungs (2) gekrümmten Stützkörpern (1).
Der Stützkörper (1) weist demnach vorzugsweise einen V-, O- oder
U-förmigen, zumindest an der Stelle des Vorsprungs (2) gekrümmten
Querschnitt auf. Daneben sind aber auch kantige Profile
(z. B. T-Profil, Rechteck) erfindungsgemäß verwendbar.
Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen (Fig. 1, 5, 6
und 7b) ist der Stützkörper (1) stab- oder rohrförmig ausgebildet.
Entsprechend den oben angeführten Angaben zum Radius der
Krümmung des Stützkörpers (1) beträgt der Durchmesser des stab-
oder rohrförmigen Stützkörpers (1) 0,5 bis 40 mm, vorzugsweise 4
bis 30 mm, insbesondere 8 bis 20 mm.
Als stab- oder rohrförmig ausgebildete Stützkörper (1) sind
beispielsweise Kunststoff- oder Glasstäbe oder -rohre oder
Leuchtstoffröhren geeignet.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, sind auf einem im wesentlichen stab-
oder rohrförmigen Stützkörper (1) gegebenenfalls mehrere aus
einem Vorsprung (2) und einer Begrenzung (3) bestehende Kombina
tionen angeordnet. Sie sind versetzt oder untereinander und so weit
voneinander beabstandet vorgesehen, daß die jeweiligen
Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Brillen, leicht
auf der Vorrichtung abgelegt oder von ihr genommen werden
können.
Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die bei
Vorrichtungen des Standes der Technik im allgemeinen erforderliche
Wandhalterung entfällt. Denn der im wesentlichen stabförmige
Stützkörper (1) kann z. B. direkt am Boden befestigt
werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist daher nicht nur für
den Ladenbauer, sondern insbesondere auch für den im Schaufenster
bereich tätigen Dekorateur verwendbar. Für den Dekorateur
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere dann von
Interesse, wenn es sich bei dem stabförmigen Stützkörper (1) um
einen beleuchtbaren Glas- oder Kunststoffstab oder eine Leucht
stoffröhre handelt.
Fig. 2 gibt eine weitere bevorzugte Ausführungsform mit gegenüber
dem beispielsweise in Fig. 1 gezeigten Stützkörper (1)
verkürztem Stützkörper (1) wieder.
Der Abstand zwischen der oberen Kante (4) und der unteren Kante
(15) des Stützkörpers (1) ist in der Regel kleiner als 25 cm,
vorzugsweise kleiner als 10 cm, besonders bevorzugt kleiner als
5 cm und insbesondere kleiner als 3 cm.
Der Abstand zwischen der oberen Kante (4) des Stützkörpers (1)
und dem Scheitelpunkt (5) des Vorsprungs (2) beträgt mindestens
1,5 mm, vorzugsweise mehr als 4 mm.
Grundsätzlich gelten auch für den verkürzten Stützkörper (1) die
weiter oben zum längeren Stützkörper (1) gegebenen Ausführungen.
Handelt es sich bei dem verkürzten Stützkörper (1) nicht um ein
ringförmiges, sondern ein flächiges Element, dann ist der Abstand
zwischen der linken Kante (16) und der rechten Kante (17)
des verkürzten Stützkörpers (1) größer als 0,5 mm.
Erfindungsgemäß sind nicht nur rechteckige verkürzte Stützkörper
(1) verwendbar. Beispielsweise aus Gründen einer Materialersparnis
kann die Form des verkürzten Stützkörpers (1) vorzugsweise
im wesentlichen einem Dreieck entsprechen, dessen eine Spitze
nach oben zeigt (Fig. 3a und 3b). Entscheidend ist, daß bei
der Abstützung einer Brille der Stützkörper (1) zumindest in
Höhe des Nasenquersteges (2b) und der beiden Nasensättel (2a)
ausgebildet ist.
An dem verkürzten Stützkörper (1) und/oder dem Vorsprung (2)
und/oder der Begrenzung (3) sind eine oder mehrere Haltevorrichtungen
(18; 19) und/oder ein oder mehrere Mittel (22) zur
Befestigung entsprechender Haltevorrichtungen vorgesehen (Fig. 4).
Der Vorteil einer derartigen erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
verkürztem Stützkörper (1) liegt darin, daß sie mit besonders
einfach herzustellenden Haltevorrichtungen (18; 19), wie z. B.
mit einem oder mehreren Kunststoffstäben, Drahtstiften oder
Saughaltern, kostengünstig, sicher und unkompliziert sowohl im
Ladenbereich als auch insbesondere im Schaufensterbereich
befestigt werden kann. Aufgrund der universellen Montagemöglichkeit
und der damit einhergehenden Kombinationsmöglichkeit mit
anderen Präsentationselementen kann ein hervorragender Werbeeffekt
für die aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände,
insbesondere Brillen, erzielt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Ausführungsformen der
Erfindung sowohl mit längerem als auch verkürztem Stützkörper
(1).
Aus der Fig. 5 geht besonders deutlich hervor, daß an der
Vorderseite des Stützkörpers (1) ein Vorsprung (2) zumindest
teilweise bündig angebracht ist. Aufgrund der vorzugsweise
vorhandenen Krümmung des Stützkörpers (1) entlang seiner Längsachse
(0) nach hinten ist der Abstand zwischen der vorderen
Kante (6) und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang
der Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) kleiner als unterhalb
der Scheitellinie (9). In besonders bevorzugten Ausführungsformen
beträgt der Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der
hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie
(9) des Vorsprungs (2) 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 13 mm,
besonders bevorzugt 4 bis 10 mm.
Der Abstand zwischen der Scheitellinie (9) und der unteren Kante
(8) des Vorsprungs (2) beträgt mindestens 3 mm, vorzugsweise 1
bis 4 cm.
Der Vorsprung (2) ist im wesentlichen nach unten gekrümmt, d. h.
die Scheitellinie (9) der Krümmung befindet sich am oberen Ende
der Krümmung, während die gegebenenfalls offene Seite (23) des
Vorsprungs (2) nach unten zeigt. Bei der Präsentation von
Brillen kann der Vorsprung (2) so im wesentlichen die Form und
die abstützende Funktion eines Nasenrückens ausüben.
Die Vorder- und die Rückseite des Vorsprungs (2) sind von vorne
betrachtet im wesentlichen rund- oder spitzbogenförmig und/oder
entsprechen im wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden V oder
einem Rechteck (Fig. 6). Die beiden unteren Kanten (8) des
Vorsprungs (2) können aber auch z. B. durch ein Kunststoffteil
miteinander verbunden sein. Anstelle eines derartigen, nur aus
Seitenteilen bestehenden Dreiecks kann auch ein zumindest teilweise
massives Kunststoffteil mit im wesentlichen dreieckiger
Stirnfläche als Vorsprung (2) zur Anwendung kommen.
Sport- und Modebrillen weisen von oben betrachtet gebogene
Brillengestelle auf, während die meisten Brillen mit optischen
Gläsern über gerade Brillengestelle verfügen. In Abhängigkeit
von der zu präsentierenden Brillenart kann daher das vordere
Ende des Vorsprungs (2) - von oben betrachtet - gerade oder der
Biegung des Brillengestells entsprechend, gebogen ausgebildet
sein Fig. 7a und 7b). Auf diese Weise kann für die jeweilige
Brillenart (Spoort-, Mode- oder optische Brille) die
passende Abstützvorrichtung hergestellt werden.
Der Vorsprung (2) kann durch eine entsprechend breite
Ausgestaltung so beschaffen sein, daß nur die beiden Nasensättel
(2a) einer aufgelegten Brille mit ihm in Berührung kommen. Durch
eine schmalere Form des Vorsprungs (2) kann dieser aber auch mit
dem Nasenquersteg (2b) einer aufgelegten Brille in Kontakt
gebracht werden.
Die Auflagefläche für die Nasensättel (2a) kann durch die An
bringung von Vertiefungen (10) auf den äußeren Oberflächen (12)
des Vorsprungs (2) vergrößert werden (Fig. 5, 7a und 7b).
Die Auflagefläche für die Nasensättel (2a) kann aber auch - wie
in den Fig. 1, 6 und 3b dargestellt - insbesondere dadurch
vergrößert werden, daß man zwischen der Scheitellinie (9) und
der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) eine Krümmung (24)
vorsieht, deren Scheitellinie (25) von vorne betrachtet in
Richtung der Längsachse (0) aus der Ebene zwischen der Scheitellinie
(9) und der unteren Kante (8) versetzt ist. Sowohl durch
eine derartige geschweifte Form des Vorsprungs (2) als auch
durch die Vertiefungen (10) ergibt sich ein noch besserer und
sicherer Sitz der auf die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgelegten
Brille.
Wird der Vorsprung (2) zu schmal gewählt, ist also der Abstand
zwischen den unteren Kanten (8) zu gering, ist ein sicherer Sitz
der aufgelegten Brille nicht mehr gewährleistet. Die Brille sitzt
dann außerdem meist schief auf dem Vorsprung (2).
Wie weiterhin insbesondere aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht,
ist an der vorderen Kante (6) des Vorsprungs (2) eine Begrenzung
(3) vorgesehen. Sie dient im wesentlichen dem Zweck, ein Abrutschen
des aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstandes,
insbesondere einer Brille, von dem Vorsprung (2) nach vorne zu
verhindern. Über den Abstand zwischen dem Stützkörper (1) und
der Begrenzung (3), also über die Tiefe des Vorsprungs (2), kann
unmittelbar Einfluß auf den Anstellwinkel der auf die erfindungsgemäße
Vorrichtung aufgelegten Brille genommen werden. Mit
zunehmendem Abstand vergrößert sich der Winkel zwischen der
Längsachse (0) des Stützkörpers (1) und der bei flach aufliegender
Brille senkrecht durch den Nasenquersteg führenden Brillenachse.
Entsprechend der abzustützenden Brillenart ist die Begrenzung
(3) - von oben betrachtet - gerade, nach hinten oder nach vorne
gekrümmt. Vorzugsweise ist die Begrenzung (3) gerade oder nach
hinten gekrümmt (Fig. 7a und 7b).
Für die Stabilität der Vorrichtung ist es von besonderem Vorteil,
wenn die Begrenzung (3) bündig an der vorderen Kante (6)
des Vorsprungs (2) angebracht ist. Bei einer von oben betrachtet
geraden Vorderkante (6) wird demnach vorzugsweise eine von oben
betrachtet gerade Begrenzung (3) verwendet, während bei einer
von oben betrachtet gekrümmten Vorderkante (6) vorzugsweise eine
in dieselbe Richtung gekrümmte Begrenzung (3) zur Anwendung
kommt.
Damit die Begrenzung (3) ihren Zweck, das Abrutschen z. B. einer
aufgelegten Brille zu verhindern, erfüllen kann, ist die obere
Kante (11) der Begrenzung (3) zumindest teilweise gegenüber den
äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) um 0,5 mm bis 2,5
cm, vorzugsweise um 1 mm bis 1 cm, erhaben. Die Begrenzung kann
aber auch gegenüber der äußeren Oberfläche um mehr als 2,5 cm
erhaben sein. Insbesondere in dem Bereich des Vorsprungs (2), in
dem die Nasensättel (2a) einer aufgelegten Brille aufliegen,
sollte die Begrenzung (3) die äußere Oberfläche (12) des Vor
sprungs (2) überragen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen verläuft der äußere
Umfang (20) des oberhalb der äußeren Oberflächen (12) des Vor
sprungs (2) liegenden Teils der Begrenzung (3) im wesentlichen
parallel zur Stirnfläche (21) des Vorsprungs (2).
Selbstverständlich kann der äußere Umfang (20) aber auch jede
andere Form aufweisen.
Im unterhalb des Vorsprungs (2) liegenden Bereich kann die
Begrenzung (3) ebenfalls jede beliebige Form besitzen.
Beispielsweise kann die Begrenzung (3) dort verlängert, geschweift
oder nach unten schmaler oder breiter werdend ausgebildet
sein.
Insbesondere kann die Begrenzung (3) von vorne betrachtet eine
im wesentlichen dreieckige Form haben (Fig. 6).
Vorzugsweise ist sie - von vorne betrachtet - nasenförmig, d. h.
nach unten gekrümmt und weist im wesentlichen die Form eines auf
dem Kopf stehenden Buchstaben U oder V auf. Dem Betrachter einer
derartigen Vorrichtung mit aufgelegter Brille wird der Eindruck
vermittelt, die Brille würde bereits auf einem Nasenrücken aufsitzen.
Für den Brillenkäufer erübrigt sich daher in vielen
Fällen, die Brille in die Hand zu nehmen, die Bügel aufzuklappen,
die Brille aufzusetzen und sich im Spiegel zu betrachten.
Für den Brillenverkäufer bedeutet dies ein vermindertes Beschä
digungsrisiko der Brillen, eine kürzere Beratungszeit, da der
Kunde in der gleichen Zeit mehr Brillen in Augenschein nehmen
kann und eine Einsparung der für die Entfernung von Finger
abdrücken auf den Brillengestellen und Brillengläsern aufzuwendenden
Arbeitszeit.
Das bei Abstützvorrichtungen des Standes der Technik meist
dennoch erforderliche Vorführen der Brillen durch den Optiker
oder das Verkaufspersonal kann mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung auch deswegen seinem Umfang nach erheblich eingeschränkt
werden, weil durch die erfindungsgemäße Auswahl der
Abmessungen des Stützkörpers (1) Brillen auch mit vollständig
zusammengeklappten Bügeln präsentierbar sind.
Denn der Durchmesser des Stützkörpers (1) wird vorzugsweise so
gewählt, daß er ein vollständiges Zusammenklappen der Brillenbügel
nicht behindert. Mit einer einzigen erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit stabförmigen Stützkörper (1) können daher gleichzeitig
mehrere Brillenmodelle sowohl in zusammengeklapptem als
auch geöffnetem Zustand präsentiert werden. Der Kunde kann so,
ohne die Arbeitszeit des angesprochenen Personenkreises in
Anspruch nehmen zu müssen, eine Vorauswahl treffen.
Nicht zuletzt läßt sich aber auch so die meist stark begrenzte
Schaufensterfläche besonders wirtschaftlich nutzen.
Da die erfindungsgemäße Vorrichtung keine für die Ablagerung von
Staub besonders geeignete große waagerechte Fläche oder gar
schalenförmige Elemente aufweist, ist die Verschmutzungsgefahr
auf ein Minimum reduziert. Eine gegebenenfalls erforderliche
Reinigung ist aufgrund der günstigen Abmessungen und der konstruktiv
bedingten Robustheit der Vorrichtung unproblematisch.
Bedingt durch die geringen Abmessungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung treten bei Transport und Versand keine Schwierigkeiten
auf.
Da der Materialaufwand im Vergleich zu den Abstützvorrichtungen
des Standes der Technik sehr viel geringer ist, läßt sich die
beanspruchte Vorrichtung ausgesprochen kostengünstig herstellen,
insbesondere wenn z. B. die Spritzgußtechnik zur Anwendung kommt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorzugsweise aus einem
durchsichtigen Material wie Polystyrol, Polyvinylchlorid,
Polyacryl oder SAN hergestellt. Sie kann aber auch aus jedem
anderen geeigneten Material bestehen.
Neben Brillen können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
insbesondere auch Schmuckgegenstände wie Ketten, Reifen, Ringe
oder Gebrauchsgegenstände wie Gürtel oder Tuchwaren abgestützt
werden.
Claims (32)
1. Vorrichtung zum Abstützen von Schmuck- oder Gebrauchsgegen
ständen, insbesondere von Brillen, gekennzeichnet durch einen
Stützkörper (1), einen an den Stützkörper (1) zumindest teilweise
bündig angebrachten, im wesentlichen nach unten gekrümmten
Vorsprung (2) und eine an den Vorsprung (2) zumindest teilweise
bündig angebrachte Begrenzung (3).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stützkörper (1) entlang seiner Längsachse (0) zumindest teilweise
entgegengesetzt zur Richtung des Vorsprungs (2) gekrümmt
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Radius der Krümmung des Stützkörpers (1) 1 bis 20 mm, vorzugsweise
2 bis 15 mm, insbesondere 4 bis 10 mm, beträgt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stützkörper (1) einen V-, O- oder U-förmigen oder rechteckigen
Querschnitt aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) beleuchtbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der vorderen Kante (6)
und der hinteren Kante (7) des Vorsprungs (2) entlang der
Scheitellinie (9) des Vorsprungs (2) kleiner als unterhalb der
Scheitellinie (9) ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen der vorderen Kante (6) und der hinteren Kante
(7) des Vorsprungs (2) entlang der Scheitellinie (9) des Vor
sprungs (2) 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 13 mm, besonders
bevorzugt 4 bis 10 mm, beträgt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Scheitellinie (9)
und der unteren Kante (8) des Vorsprungs (2) mindestens 3 mm,
vorzugsweise 1 bis 4 cm, beträgt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß auf den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs
(2) Vertiefungen (10) vorgesehen sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorsprung (2) zwischen der Scheitellinie
(9) und der unteren Kante (8) eine Krümmung (24) aufweist, deren
Scheitellinie (25) von vorne betrachtet in Richtung der Längsachse
(0) aus der Ebene zwischen der Scheitellinie (9) und der
unteren Kante (8) versetzt ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorsprung (2) im wesentlichen die Form
eines Nasenrückens aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorder- und Rückseite des Vorsprungs (2) von vorne betrachtet
im wesentlichen rund- oder spitzbogenförmig sind und/oder im
wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden V oder einem Rechteck
entsprechen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden unteren Kanten (8) des Vorsprungs (2) miteinander
verbunden sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Vorsprung (2) ein im wesentlichen massives Element mit von
vorne betrachtet im wesentlichen dreieckiger Stirnfläche ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die vordere Kante (6) des Vorsprungs (2) von
oben betrachtet gerade ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß die vordere Kante (6) des Vorsprungs (2) von
oben betrachtet nach hinten in Richtung des Stützkörpers (1)
gekrümmt ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Begrenzung (3) im wesentlichen so ausgebildet
ist, daß sie das Abrutschen eines auf den Vorsprung (2)
aufgelegten Schmuck- oder Gebrauchsgegenstandes, insbesondere
einer Brille, verhindert.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die obere Kante (11) der Begrenzung (3) zumindest teilweise
gegenüber den äußeren Oberflächen (12) des Vorsprungs (2) um 0,5
mm bis 2,5 cm, vorzugsweise um 1 mm bis 1 cm, erhaben ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der äußere Umfang (20) des oberhalb der
äußeren Oberfläche (12) des Vorsprungs (2) liegenden Teils der
Begrenzung (3) im wesentlichen parallel zur Stirnfläche (21) des
Vorsprungs (2) verläuft.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Begrenzung (3) im Bereich des Vorsprungs
(2) von vorne betrachtet im wesentlichen dreieckig ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der gegebenenfalls unterhalb des Vorsprungs
(2) vorgesehene Abschnitt der Begrenzung (3) verlängert,
geschweift oder nach unten schmaler oder breiter werdend
ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Begrenzung (3) von oben betrachtet im
wesentlichen gerade oder teilweise gekrümmt ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der oberen Kante (4)
und der unteren Kante (15) des Stützkörpers (1) weniger als 15
cm, vorzugsweise weniger als 10 cm, besonders bevorzugt weniger
als 5 cm und insbesondere weniger als 3 cm beträgt.
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der oberen Kante (4)
des Stützkörpers (1) und dem Scheitelpunkt (5) des Vorsprungs
(2) mindestens 1,5 mm, vorzugsweise mehr als 4 mm, beträgt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand zwischen der linken Kante (16) und der
rechten Kante (17) des Stützkörpers (1) größer als 0,5 mm ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützkörper im wesentlichen die Form
eines Dreiecks aufweist, dessen Spitze nach oben zeigt.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) zumindest in Höhe des
Brillen-Nasenquersteges (2b) und der beiden Nasensättel (2a)
ausgebildet ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Stützkörper (1) und/oder dem
Vorsprung (2) und/oder der Begrenzung (3) eine oder mehrere
Haltevorrichtungen (18; 19) und/oder ein oder mehrere Mittel
(22) zur Befestigung von Haltevorrichtungen vorgesehen sind.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützkörper (1) ein im wesentlichen
stab- oder rohrförmiges Element ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß
auf dem stabförmigen Stützkörper (1) mindestens eine aus einem
Vorsprung (2) und einer Begrenzung (3) bestehende Kombination
angebracht ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß sie ein Spritzgußteil ist.
32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie aus durchsichtigem Material, insbesondere
Polystyrol, Polyacryl, Polyvinylchlorid oder SAN hergestellt
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904034011 DE4034011A1 (de) | 1990-10-25 | 1990-10-25 | Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904034011 DE4034011A1 (de) | 1990-10-25 | 1990-10-25 | Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4034011A1 true DE4034011A1 (de) | 1992-04-30 |
| DE4034011C2 DE4034011C2 (de) | 1993-05-06 |
Family
ID=6417062
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904034011 Granted DE4034011A1 (de) | 1990-10-25 | 1990-10-25 | Vorrichtung zum abstuetzen von schmuck- oder gebrauchsgegenstaenden, insbesondere von brillen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4034011A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9308640U1 (de) * | 1993-06-09 | 1993-08-12 | Salaw, Alfred, 45478 Mülheim | Dispositionsgestell für Brillen |
| WO2015090543A1 (de) | 2013-12-19 | 2015-06-25 | Josef Fent | Brillenpräsentationsvorrichtung |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB1188448A (en) * | 1968-12-17 | 1970-04-15 | Keith Howard | A Rest for Spectacles |
| US4830203A (en) * | 1987-10-15 | 1989-05-16 | Ennco Optical, Inc. | Support for display items or the like |
| DE8904119U1 (de) * | 1989-04-04 | 1989-07-20 | Allgemeine Handelsgesellschaft Mbh & Co Kg, 8882 Lauingen | Präsentationsvorrichtung für Brillengestelle |
-
1990
- 1990-10-25 DE DE19904034011 patent/DE4034011A1/de active Granted
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB1188448A (en) * | 1968-12-17 | 1970-04-15 | Keith Howard | A Rest for Spectacles |
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| DE8904119U1 (de) * | 1989-04-04 | 1989-07-20 | Allgemeine Handelsgesellschaft Mbh & Co Kg, 8882 Lauingen | Präsentationsvorrichtung für Brillengestelle |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9308640U1 (de) * | 1993-06-09 | 1993-08-12 | Salaw, Alfred, 45478 Mülheim | Dispositionsgestell für Brillen |
| WO2015090543A1 (de) | 2013-12-19 | 2015-06-25 | Josef Fent | Brillenpräsentationsvorrichtung |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE4034011C2 (de) | 1993-05-06 |
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