DE4029891C1 - - Google Patents
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- D—TEXTILES; PAPER
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Description
Die Erfindung betrifft einen Nähautomat nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Aus der DE 32 16 528 C2 ist ein Nähautomat bekannt,
bei dem ein Nähguthalter vor dem eigentlichen Nähvorgang
dem zu nähenden Nähgutteil, z. B. einem Kragen
oder einer Manschette, in seiner Größeneinstellung angepaßt
werden muß. Zum Zweck eines selbsttätigen Abgleichs
von Größeneinstellung und Nahtkontur wird die
Größeneinstellung als Meßstrecke erfaßt und an eine
Steuerung des Nähautomaten weitergegeben. Nachteilig
hieran ist, daß vor dem Nähvorgang eine Größeneinstellung
des Nähguthalters auf die Größe des jeweils zu
nähenden Nähgutteils erforderlich ist. Der größenverstellbare
Nähguthalter weist einen konstruktiv aufwendigen
Aufbau auf. Der Nähguthalter selber ist sehr
groß und setzt ein entsprechend großes Nähfeld voraus.
Aus dem DE 89 06 434 U1 ist eine bei einem Nähautomaten
einsetzbare Vorrichtung zur automatischen Änderung
der Größeneinstellung zum Nähen von Kragen bekannt.
Hierbei wird die Größe eines Kragens durch optoelektronische
Sensoren erfaßt, nachdem der Kragen zuvor
gegen einen Bezugsanschlag angelegt wurde. Entsprechend
der ermittelten Größe des Kragens wird ein im
wesentlichen aus einer festen und einer zweiten in
Längsrichtung des Kragens beweglichen Halbplatte bestehender
Nähguthalter selbsttätig auf die entsprechende
Größe eingestellt. Auch dies ist verhältnismäßig
aufwendig.
Aus der DE 31 34 028 C2 ist ein Nähautomat mit einer
Vorschubeinrichtung bekannt, die einen Nähguthalter
aufweist. Nach dem Nähen eines ersten Nahtkonturabschnittes
wird der Nähguthalter auf dem Nähgut umgesetzt;
anschließend wird ein zweiter Nahtkonturabschnitt
genäht. Der Grund für das Umsetzen des Nähguthalters
mit dem Nähgut liegt darin, daß eine Nahtkontur
erzeugt werden soll, die in ihren Abmessungen die
Größe des verfügbaren Nähfeldes, also die Größe des
vom Nähguthalter überfahrbaren Bereiches, überschreitet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Nähautomaten
der gattungsgemäßen Art zu schaffen, der mit
besonders einfachen Mitteln eine selbsttätige Anpassung
des Nähguthalters an das Nähgutteil und eine
selbsttätige Anpassung des Bewegungsablaufs des Nähgutes beim
Nähvorgang zur Erzeugung einer gewünschten Nahtkontur ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Nähautomaten
der gattungsgemäßen Art durch die Merkmale im
Kennzeichnungsteil des Anspruches 1 gelöst. Die Nähgut-
Halteplatte des Nähguthalters ist einstückig oder
einteilig, d. h. irgendwelche mechanischen Verstellungen
an der Nähgut-Halteplatte zur Anpassung an unterschiedliche
Größen eines Kragens, einer Manschette
od. dgl. werden nicht vorgenommen. Die Nähgut-Halteplatte
ist so ausgebildet, daß mit ihr das größtmögliche
Nähgutteil, insbesondere also Kragen oder Manschetten,
genäht werden können. Die Anpassung an
unterschiedliche Größen des Nähgutes erfolgt durch
Umsetzen des Nähguthalters, wenn - insbesondere bei
spiegelsymmetrischen Nähgutteilen - etwa die Mitte der
zu erzeugenden Naht erreicht ist.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 2 wird ein besonders
einfaches Umsetzen des Nähguthalters parallel
zu sich selbst ermöglicht, wobei die Nahtform-Abschnitte
parallel miteinander fluchten können oder
parallel, aber gegeneinander versetzt angeordnet sein
können. Eine besonders raumsparende Ausgestaltung der
Nähgutplatte läßt sich durch die Maßnahmen nach Anspruch
3 erreichen, wobei durch die Weiterbildung nach
Anspruch 4 erreicht wird, daß beim Umsetzen des Nähguthalters
die Nadel in eingestochener Stellung im
Nähgut verbleiben kann, wodurch das Nähgut fixiert
wird und ein Fadenschneidvorgang vermieden wird.
Bei einer anderen Ausgestaltung nach Anspruch 5 kann
in jedem Fall beim Umsetzen die Nadel eingestochen
bleiben. Vorteilhaft ist hierbei, daß der Nähguthalter
einen stabilen Aufbau aufweist und kostengünstig
herstellbar ist. Bei dieser Ausgestaltung können die
Nahtform-Abschnitte auch einer Außenkontur
der Nähgutplatte entsprechen, d. h. es müssen nicht
zwingend entsprechende Ausnehmungen in der Nähgutplatte
enthalten sein. Von Vorteil ist es naturgemäß
aber, wenn entsprechend Anspruch 6 solche Ausnehmungen
in der Halteplatte ausgebildet sind.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 7 wird sichergestellt,
daß beim Umsetzen des Nähguthalters die Nähgutplatte
parallel zu sich selbst verschoben wird,
also keinerlei Verschiebungen des Nähgutteils auf der
Auflageplatte erfolgen.
Insbesondere wenn beim Umsetzen des Nähguthalters die
Nadel nicht in der eingestochenen Stellung verbleiben
kann, ist es von Vorteil, wenn gemäß Anspruch 8 eine
Halte-Einrichtung, und zwar insbesondere
eine Saug-Halte-Einrichtung in der Nachbarschaft
der Stichbildewerkzeuge vorgesehen ist.
Die Erfindung ermöglicht insbesondere eine Weiterbildung
und Automatisierung des Verfahrensablaufes durch
die Größen-Meßeinrichtung nach Anspruch 9 und durch
die Ansteuerung der Antriebe für die Verschiebung des
Nähguthalters und zum Abheben der Halteplatte nach
Anspruch 10 bzw. 11.
Die Erfindung
wird anhand der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter erläutert. Es
zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Nähautomaten in
teilweise aufgebrochener Darstellung,
Fig. 2 eine Vorderansicht des Nähautomaten entsprechend
dem Sichtpfeil II in Fig. 1 in teilweise
aufgebrochener Darstellung,
Fig. 3 einen Horizontalschnitt durch den Nähautomaten
gemäß der Schnittlinie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 einen vertikalen Querschnitt durch den Nähautomaten
entsprechend der Schnittlinie IV-IV in
Fig. 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Nähguthalter in
teilweise aufgebrochener Darstellung,
Fig. 6 einen Teilschnitt durch den Nähguthalter entsprechend
der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung durch den Nähguthalter
entsprechend der Schnittlinie VII-VII in
Fig. 5,
Fig. 8 eine Seitenansicht des Nähguthalters entsprechend
dem Sichtpfeil VIII in Fig. 5 in teilweise
aufgebrochener Darstellung,
Fig. 9 eine abgewandelte Ausführungsform einer Nähgut-
Halteplatte für einen Nähguthalter,
Fig. 10 eine weitere Ausführungsform einer Nähgut-
Halteplatte für einen Nähguthalter und
Fig. 11 eine Manschette in Draufsicht.
Der in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Nähautomat weist
ein Gestell 1 auf, in dessen mittlerem Abschnitt eine
Nähmaschine 2 angeordnet ist, deren Ständer 3 auf dem
Gestell 1 befestigt ist. Die Nähmaschine 2 weist ansonsten
eine von dem vertikal angeordneten Ständer 3
waagerecht zur Bedienerseite 4 des Nähautomaten hin
ragende Grundplatte 5 und einen vom oberen Ende des
Ständers 3 parallel zur Grundplatte 5 ebenfalls zur
Bedienerseite 4 hin ragenden oberen Arm 6 auf. Im
Bereich der freien Enden von Grundplatte 5 und Arm 6
sind Stichbildewerkzeuge 7 vorgesehen, von denen am
Arm 6 nur eine auf- und abtreibbare Nadelstange 8 mit
Nadel 9 und ein Fadengeber 10 angedeutet sind, während
an der Grundplatte 5 nur ein Stichloch 11 angedeutet
ist.
Zwischen der Grundplatte 5 und dem Arm 6 - und zwar im
Bereich der Stichbildewerkzeuge 7 - ist ein weiter unten
noch genauer zu beschreibender Nähguthalter 12
vorgesehen. Dieser ist in zwei Koordinatenrichtungen
verfahrbar, und zwar in y-Richtung, die etwa der
Hauptrichtung der Nähmaschine 2 entspricht, und in
x-Richtung, die senkrecht hierzu verläuft, wie aus den
Fig. 1 und 3 hervorgeht. Hierzu ist der Nähguthalter
12 auf einem x-y-Schlitten-System angebracht. Dieses
Schlitten-System weist einen den Nähguthalter 12 unmittelbar
tragenden y-Schlitten 13 auf, der auf einem
x-Schlitten 14 abgestützt und geführt und diesem gegenüber
in y-Richtung verschiebbar ist. Der x-Schlitten
14 wiederum ist relativ zum Gestell 1 in x-Richtung
verschiebbar. Der y-Schlitten 13 und mit ihm der
Nähguthalter 12 sind also relativ zum Gestell 1 in x-
und in y-Richtung verschiebbar, wobei die x-y-Ebene im
wesentlichen horizontal verläuft.
Der x-Schlitten 14 ist auf zwei ortsfest im Gestell 1
angebrachten und parallel zueinander verlaufenden Führungsstangen
15 verschiebbar angeordnet. Diese Führungsstangen
15 sind mit ihren jeweiligen Enden in
Lagerstegen 16, 16′ von Lagerböcken 17, 17′ gehalten,
die auf seitlichen Bereichen des Gestells 1 mittels
Schrauben 18 befestigt sind. An dem einen - in Fig. 3
dem linken Bereich des Gestells 1 zugeordneten - Lagerbock
17 ist ein Antriebsmotor 19 für den x-Schlitten
14 angebracht. Dieser treibt über eine im Lagerbock
17 gelagerte Welle 20 ein Zahnriemenrad 21. Dieses
treibt wiederum einen endlosen Zahnriemen 22, der
über ein Zahnriemenrad 21′ geführt ist. Dieses Zahnriemenrad
21′ ist mittels einer Achse 23 frei drehbar
in dem Lagerbock 17′ des Gestells 1 gelagert. Das
Obertrum dieses Zahnriemens 22 ist mittels eines Befestigungsstücks
24 an der Unterseite des x-Schlittens
14 befestigt, so daß dieser bei einem entsprechenden
Antrieb vom Antriebsmotor 19 her auf den Führungsstangen
15 in x-Richtung verschoben wird.
Der x-Schlitten 14 weist sich in x-Richtung erstreckende
Seitenwangen 25 auf, die sich in y-Richtung
erstreckende Führungsstangen 26 tragen, auf denen der
y-Schlitten 13 in y-Richtung verschiebbar gelagert
ist.
Der Antrieb des y-Schlittens 13 erfolgt über einen Antriebsmotor
27, der an dem Lagerbock 17′ angebracht
ist und der direkt eine in beiden Lagerböcken 17, 17′
gelagerte Welle 28 antreibt. Diese Welle 28 erstreckt
sich in x-Richtung. In beiden Lagerböcken 17, 17′ sind
auf dieser Welle 28 Zahnriemenräder 29, 29′ drehfest
angebracht, die jeweils einen endlosen Zahnriemen 30
bzw. 30′ antreiben. Jeder dieser Zahnriemen 30 bzw.
30′ ist über ein ebenfalls im entsprechenden Lagerbock
17 bzw. 17′ freilaufend gelagertes Zahnriemenrad 31
bzw. 31′ geführt. Parallel und oberhalb der Zahnriemen
30, 30′ sind jeweils in Stegen 32, 32′ jedes Lagerbocks
17, 17′ Führungsstangen 33, 33′ angebracht, auf denen
jeweils ein Schiebelager 34, 34′ in y-Richtung verschiebbar
angebracht ist. Die beiden einander gegenüberliegenden
Schiebelager 34, 34′ sind mittels einer
sich in x-Richtung erstreckenden Führungsschiene 35
miteinander verbunden, die mit ihrem jeweiligen Ende
auf das entsprechende Schiebelager 34 bzw. 34′ geschraubt
ist. Diese Führungsschiene 35 greift in eine
ihrem Außenumfang angepaßte Führungsnut 36 an der
Oberseite des y-Schlittens 13 ein. Die Führungsnut 36
und die Führungsschiene 35 sind in y-Richtung spielfrei.
Durch den Antrieb der Führungsschiene 35 in
y-Richtung, also quer zu ihrer Längsrichtung, durch
die an ihren beiden Enden über die Schiebelager 34, 34′
angreifenden Zahnriemen 30, 30′ wird ein verkantungsfreier
Antrieb des y-Schlittens 13 in y-Richtung erreicht.
Bewegungen des y-Schlittens 13 in x-Richtung
zusammen mit dem x-Schlitten 14 sind ohne weiteres
möglich, da die Führungsschiene 35 absolut parallel zu
den Führungsstangen 15 verläuft, während hinsichtlich
eines einwandfreien Antriebs und einer einwandfreien
Führung in y-Richtung gilt, daß die Führungsstangen
33, 33′ absolut parallel zu den Führungsstangen 26 verlaufen.
Bei den Antriebsmotoren 19 und 27 kann es sich um
Schrittmotoren oder Gleichstrommotoren mit Stellungsrückmeldung
handeln, die einen sehr genauen programmgesteuerten
Antrieb des x-Schlittens 14, des y-Schlittens
13 und damit des Nähguthalters 12 in x-y-Richtung
bewirken. Für die Programmsteuerung der Antriebsmotoren
19, 27 ist eine Steuereinheit 37 vorgesehen, die
frei programmierbar ist und über die auch ein Antriebsmotor
38 für die Nähmaschine 2 ansteuerbar ist.
In einer horizontalen Ebene zwischen dem Stichloch 11
in der Grundplatte 5 und der Nadelstange 8 ist auf dem
Gestell 1 eine Auflageplatte 39 angebracht, die eine
große rechteckige Ausnehmung 40 aufweist, die den Verfahrweg
des y-Schlittens 13 freigibt. An der am Ständer
3 befindlichen Längskante 41 der Ausnehmung 40 ist
auf der Auflageplatte 39 eine Führungsstange 42 angeordnet,
auf der eine Stützplatte 43 mittels Schiebelagern
44 verschiebbar geführt ist. Die Stützplatte 43
liegt gemäß Fig. 4 an ihrer der Bedienerseite 4 zugewandten
Seite auf einer Stützleiste 39′. Diese ist Bestandteil
der Auflageplatte 39. Die Führungsstange 42
verläuft parallel zu den Führungsstangen 15, so daß
die Stützplatte 43 auf der Führungsstange 42 in
x-Richtung verschiebbar ist. Die Oberseite der Stützplatte
43 fluchtet mit der Oberseite der Auflageplatte
39. Sie füllt in y-Richtung die Ausnehmung 40 vollständig
aus.
Auf dem y-Schlitten 13 ist eine U-förmige Stütze 45
angebracht, deren vertikale Schenkel 46 die in y-Richtung
verlaufenden Kanten 47 der Stützplatte 43 übergreifen,
so daß diese Schenkel 46 bei Verschiebebewegungen
des y-Schlittens 13 in x-Richtung die Stützplatte
43 mitnehmen, während bei Verfahrbewegungen des
y-Schlittens 13 in y-Richtung die beiden Schenkel 46
frei an den Kanten 47 entlanglaufen können. Oberhalb
der Stützplatte 43 ist auf den freien Enden der Schenkel
46 ein Träger 48 des Nähguthalters 12 mittels
Schrauben 49 befestigt. An dem Träger 48 sind wiederum
mittels Schrauben 50 zwei zueinander parallele Arme 51
angebracht, die sich in y-Richtung erstrecken. An den
der Bedienerseite 4 zugewandten freien Enden der Arme
51 ist jeweils ein zweiarmiger Hebel 52 um eine
Schwenkachse 53 schwenkbar angelenkt, wobei die
Schwenkachse 53 in x-Richtung verläuft. An jedem Arm
51 ist ein pneumatisch beaufschlagbarer Kolben-Zylinder-
Antrieb 54 angebracht, der an dem zugeordneten
Teil-Hebel 55 des Hebels 52 angreift und diesen nach
unten entgegen der z-Richtung zur Stützplatte 43 hin
verschwenken kann. Bei Entlastung des Antriebs 54 wird
der Hebel 52 mittels einer oder mehrerer zwischen ihm
und dem Hebel 52 angreifenden vorgespannten Schrauben-
Druckfedern 56 wieder in seine in den Fig. 6 und 7
dargestellte Stellung verschwenkt. Durch die geschilderten
Verschwenkungen werden die Teil-Hebel 57 in
entgegengesetzter Richtung verschwenkt. An deren der
Bedienerseite 4 zugewandten freien Enden ist ein
U-förmiger Halterahmen 58 einer Nähgut-Halteplatte 59
mittels jeweils eines Schwenkgelenks 60 angelenkt.
Am vorderen der Bedienerseite 4 zugewandten freien
Ende jedes Armes 51 und am Halterahmen 58 sind jeweils
Klemmeinrichtungen 61, 62 starr angebracht, in denen
jeweils ein Paar parallel zueinander in y-Richtung
verlaufende und in z-Richtung übereinander angeordnete
Blattfedern 63, 64 mit ihren Enden eingespannt sind.
Sie bilden zusammen mit den beiden Klemmeinrichtungen
61, 62 jeweils einen Parallellenker, so daß beim geschilderten
Verschwenken der Hebel 52 durch entsprechende
pneumatische Beaufschlagung der Antriebe 54
bzw. bei deren pneumatischer Entlastung der Halterahmen
58 parallel zu sich selber in z-Richtung verschwenkt
wird. Die hierbei auftretenden durch das Verschwenken
bedingten Verschiebungen in y-Richtung sind
vernachlässigbar.
Der Halterahmen 58 ist an mit der Klemmeinrichtung 62
verbundenen Tragleisten 65 mittels Schrauben 66 auswechselbar
angebracht.
Auf der Auflageplatte 39 ist im Bereich der Bedienerseite
4 eine Größen-Meßeinrichtung 67 zum Erfassen der
Größe eines zu nähenden Nähgutteiles, bei dem es sich
im vorliegenden Fall um einen Kragen 68 handelt, angebracht.
Diese Größen-Meßeinrichtung 67 weist einen Bezugsanschlag
69 auf, in den ein Bezugspunkt 70, also
eine Kragenspitze, oder eine Bezugskante angelegt
wird. Die Größen-Meßeinrichtung 67 weist weiterhin ein
Meßglied 71 auf, in der die Lage eines weiteren Bezugsanschlags
72, beispielsweise also der anderen Kragenspitze,
des zu nähenden Nähgutteils erfaßt wird.
Die von der Größen-Meßeinrichtung 67 gemessene Größe
des Nähgutteils, beispielsweise des Kragens 68, wird
als entsprechendes Signal auf die Steuereinheit 37 gegeben.
Beiderseits der Stichbildewerkzeuge 7 ist an der Auflageplatte
39 eine Saug-Halte-Einrichtung 73 vorgesehen,
die aus einer an der Unterseite der Auflageplatte
39 angebrachten Saugkammer 74 und dieser zugeordneten,
in der Auflageplatte 39 angebrachten Saugöffnungen
75 besteht. Die Saugkammer 74 ist mittels
eines Unterdruck-Anschlusses 76 an eine Unterdruckquelle
angeschlossen.
Die bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 8
vorgesehene Nähgut-Halteplatte 59 weist zwei schlitzartige
Ausnehmungen 77, 78 auf, von denen die in den
Fig. 1 und 5 links unten dargestellte Ausnehmung 77
einem 1. Nahtkonturteil entspricht, während die andere
etwas rechts und etwas oberhalb von dieser Ausnehmung
dargestellte Ausnehmung 78 einem 2. Nahtkonturteil
entspricht. Jede Ausnehmung weist einen 1. Abschnitt
79 bzw. 80 auf, der bei jedem entsprechenden Nähgutteil,
beispielsweise also bei jedem Kragen 68, zu nähen
ist. Weiterhin weist jede Ausnehmung 77 bzw. 78
einen 2. Abschnitt 81 bzw. 82 auf, der geradlinig verläuft,
wobei diese beiden 2. Abschnitte 81, 82 den Bereich
minimaler und maximaler Größe des Nähgutteiles,
beispielsweise also des Kragens 68, überdecken.Wenn
die beiden Ausnehmungen 77, 78 jeweils an den Enden
83, 84 der 2. Abschnitte 81, 82 aneinandergesetzt werden,
dann überdecken sie einen Bereich maximaler Größe
eines Kragens 68.
Das Nähen eines Kragens 68 mit dieser Vorrichtung geht
wie folgt vonstatten:
Ein zu nähender Kragen 68 wird in der bereits geschilderten
Weise in die Größen-Meßeinrichtung 67 gelegt,
wodurch durch das beispielsweise optoelektronische
Meßglied 71 die gemessene Größe des Kragens 68 an die
Steuereinheit 37 gegeben wird. Anschließend werden von
der Steuereinheit 37 die Antriebsmotoren 19 und 27 und
ein Magnetventil 85 zur Beaufschlagung der Antriebe 54
angesteuert, so daß der Nähguthalter 12 mit von der
Auflageplatte 39 in z-Richtung angehobener Halteplatte
59 über den Kragen 68 gefahren werden. Wenn der Nähguthalter
12 sich lagerichtig oberhalb des Kragens 68
befindet, werden die Antriebsmotoren 19, 27 gestoppt
und über das Magnetventil 85 die Antriebe 54 pneumatisch
entlastet, so daß die Halteplatte 59 auf den
Kragen 68 abgesenkt wird. Hierbei kommt die Ausnehmung
77 lagerichtig auf den Kragen 68 zur Auflage. Dann
werden erneut von der Steuereinheit 37 die Antriebsmotoren
19, 27 angesteuert, so daß der Kragen 68 in den
Bereich der Stichbildewerkzeuge 7 transportiert wird.
Um dies zu gewährleisten, ist einerseits die Auflageplatte
39 außerordentlich glatt und andererseits die
Halteplatte 59 an ihrer Unterseite mit einer Haftfläche
86 versehen. Es wird dann der erste Nahtkonturteil 87
genäht. Hierzu wird ausgehend von einem Punkt a über
einen Punkt b an der Spitze des Kragens 68 bis zu einem
Punkt c in dem zweiten Abschnitt 81 der Ausnehmung 77
genäht. Hierzu werden von der Steuereinheit 37 einerseits
die Antriebsmotoren 19 und 27 und andererseits
der Antriebsmotor 38 der Nähmaschine 2 entsprechend
angesteuert. Am Punkt c, der der Mitte des spiegelsymmetrischen
Kragens 68 entspricht, wird der Nähvorgang
beendet, d. h. die Antriebsmotoren 19 und 27 gestoppt
und der Faden bei aus dem Kragen 68 herausgezogener
Nadel 9 in der üblichen Weise geschnitten.
Gleichzeitig wird über die Ansteuerung eines Magnetventils
88 die Saugkammer 74 mit Unterdruck beaufschlagt,
so daß der Kragen 68 fest auf der Auflageplatte
39 in seiner Stellung gehalten wird. Dann werden
durch entsprechende Ansteuerung des Magnetventils
85 die Kolben-Zylinder-Antriebe 54 mit Druckluft beaufschlagt,
so daß die Halteplatte 59 vom Kragen 68
abgehoben wird. Im Anschluß daran werden die Antriebsmotoren
19, 27 derart angesteuert, daß die Ausnehmung
78 mit ihrem zweiten Abschnitt 82 zumindest teilweise
über den ersten Nahtkonturteil 87 kommt. Dann wird in der
geschilderten Weise die Halteplatte 59 auf den Kragen
68 abgesenkt, der Unterdruck in der Saugkammer 74 abgeschaltet
und die Antriebsmotoren 19, 27, 38 wieder in
Gang gesetzt, so daß der zweite Nahtkonturteil 89, der
exakt spiegelsymmetrisch zum ersten Nahtkonturteil 87 ist,
genäht wird. Der Nähvorgang läuft also weiter vom
Punkt c über einen in der anderen Spitze des Kragens
68 befindlichen Punkt d und von dort zum Endpunkt e
der Naht. Am Ende des Nähvorganges befinden sich der
Nähguthalter 12 und der Kragen 68 in der in Fig. 1
links angedeuteten Stellung. Dann werden alle Antriebsmotoren
19, 27, 38 stillgesetzt, der Faden abgeschnitten
und die Halteplatte 59 angehoben. Jetzt kann
der fertiggenähte Kragen 68 entnommen werden, wobei
gleichzeitig bereits der Nähguthalter 12 wieder in die
Ausgangslage zur Größen-Meßeinrichtung 67 verfahren
wird, wo bereits der nächste Kragen 68 vorbereitet zum
Nähen eingelegt ist.
In Fig. 9 ist eine abgewandelte Nähgut-Halteplatte 59′
dargestellt, die im Prinzip der Halteplatte 59 mit den
Ausnehmungen 77, 78 entspricht. Aus diesem Grunde sind
dort die entsprechenden Teile mit identischen Bezugsziffern
mit einem hochgesetzten Strich bezeichnet, so
daß von einer grundlegenden erneuten Beschreibung Abstand
genommen werden kann. Der Unterschied zur Halteplatte
59 liegt darin, daß die 2. Abschnitte 81′, 82′
der beiden Ausnehmungen 77′, 78′ mit einer Verbindungsausnehmung
90 miteinander verbunden sind, so daß nach
dem Nähen des ersten Nahtkonturteils 87 die Nadel 9 am
Punkt c eingestochen bleiben kann. Anschließend wird
der Nähguthalter 12 in der geschilderten Weise umgesetzt,
wobei er relativ zur Nadel 9 derart verschoben
wird, daß diese durch die Verbindungsausnehmung 90 geführt
wird. Anschließend erfolgt im 2. Abschnitt 82′
und im 1. Abschnitt 80′ das Nähen des 2. Nahtkonturteils
89.
In Fig. 10 ist schließlich eine Halteplatte 59′′ dargestellt,
deren Ausnehmungen 77′′ und 78′′ derart aneinandergesetzt
sind, daß im mittleren Bereich die
Summe der 2. Abschnitte 81′′ und 82′′ den Wert einer
maximalen Größe eines Kragens 68 aufweist. Wenn Kragen
68 zu nähen sind, deren Größe kleiner als die maximal
mögliche Größe ist, dann wird der erste Nahtkonturteil 87
bis zum Punkt c vor dem Ende 83′′ des 2. Abschnittes
81′′ genäht, das mit dem Ende 84′′ des 2. Abschnittes 82′′
zusammenfällt. Anschließend wird bei eingestochener
Nadel 9 der Nähguthalter 12 in der geschilderten Weise
umgesetzt und dann vom Punkt c an weitergenäht. Die
Umsetzung erfolgt jeweils spiegelsymmetrisch zu den
Enden 83′′, 84′′.
In Fig. 11 ist als Nähgutteil eine Manschette 91 dargestellt,
die in entsprechender Weise erste und zweite Nahtkonturteile
92, 93 aufweist, wobei der geradlinige
mittlere Abschnitt 94 auf die geschilderte Weise unterschiedlich
lang ausgestaltet werden kann, d. h. es
können Manschetten unterschiedlicher Größen angenäht
werden.
Claims (11)
1. Nähautomat zum Nähen von Nähgutteilen unterschiedlicher
Größe, wie Kragen, Manschetten od. dgl., wobei
die Nähgutteile im Bereich der Größenänderung einen
geradlinig verlaufenden Nahtabschnitt aufweisen, mit
einer Nähmaschine (2) mit Stichbildewerkzeugen (7)
mit einem Nähguthalter (12) für Nähgut (Nähgutteile 68, 91) unterschiedlicher
Größe, mit einer Auflageplatte (39) für
das Nähgut und den Nähguthalter (12) und mit Antriebs-Einrichtungen
(19, 27) zum gesteuerten Bewegen des Nähguthalters
(12) mindestens relativ zu den Stichbildewerkzeugen (7), wobei
der Nähguthalter (12) eine Nähgut-Halteplatte (59, 59′,
59′′) mit zu nähenden Nahtkonturen angepaßten Nahtform-
Abschnitten aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nähgut-Halteplatte (59, 59′, 59′′) zum Andrücken des Nähgutes
(Nähgutteile 68, 91) auf die Auflageplatte (39) und zum Verschieben
des Nähgutes auf der Auflageplatte (39) ausgebildet
ist, daß die Nähgut-Halteplatte (59, 59′, 59′′) zwei
Nahtform-Abschnitte maximal möglicher Größe aufweist
und einteilig ausgebildet ist und daß eine Antriebs-Einrichtung (54) zum
Abheben des Nähgut-Halters (59, 59′, 59′′) aufweisende Einrichtungen
zum Umsetzen des Nähguthalters (12) nach dem Nähen
eines ersten Nahtkonturteils (87) entlang einem ersten Nahtform-
Abschnitt in eine Stellung der Nähgut-Halteplatte
(59, 59′, 59′′) vorgesehen sind, in der ein zweiter Nahtform-
Abschnitt einem zweiten Nahtkonturteil (89) entspricht.
2. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nahtform-Abschnitte jeweils erste Abschnitte
(79, 80; 79′, 80′; 79′′ 80′′) beliebiger Form und einander
zugewandte geradlinige und zueinander parallele zweite Abschnitte
(81, 82; 81′, 82′; 81′′, 82′′) aufweisen.
3. Nähautomat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Nähgut-Halteplatte (59, 59′) als Nahtform-
Abschnitte maximal möglicher Größe zwei ineinander
versetzte Ausnehmungen (77, 78; 77′, 78′) ausgebildet
sind, die jeweils einen ersten Abschnitt (79, 80; 79′, 80′)
und einen 2. Abschnitt (81, 82; 81′, 82′) aufweisen.
4. Nähautomat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweiten Abschnitte (81′, 82′) über eine Verbindungsausnehmung
(90) miteinander verbunden sind.
5. Nähautomat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweiten Abschnitte (81′′, 82′′) an ihrem jeweiligen
Ende (83′′, 84′′) aneinander anschließen.
6. Nähautomat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten und zweiten Abschnitte (79′′, 80′′, 81′′, 82′′) als
Ausnehmungen (77′′, 78′′) in der Halteplatte (59′′) ausgebildet
sind.
7. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteplatte (59, 59′, 59′′) parallel zu sich
selbst bewegbar und senkrecht zu der Auflageplatte (39) von
dieser abhebbar ist.
8. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Auflageplatte (39) benachbart zu den Stichbildewerkzeugen
(7) eine Halte-Einrichtung (73) für
das Nähgut (68, 91) vorgesehen ist, die vorzugsweise als Saug-Halte-Einrichtung
(73) ausgebildet ist.
9. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß er mit einer Größen-Meßeinrichtung (67) für ein
Nähgutteil (68) versehen ist.
10. Nähautomat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß eine zentrale Steuereinheit
(37) zum Ansteuern von Antrieben (19, 27) für die Verschiebung
des Nähguthalters (12) und des Antriebes
(54) zum Abheben der Halteplatte (59, 59′, 59′′) von der
Auflageplatte (39) vorgesehen ist.
11. Nähautomat nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuereinheit (37) auch zur Ansteuerung der
Halte-Einrichtung (73) ausgebildet ist.
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