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DE4029891C1 - - Google Patents

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Publication number
DE4029891C1
DE4029891C1 DE4029891A DE4029891A DE4029891C1 DE 4029891 C1 DE4029891 C1 DE 4029891C1 DE 4029891 A DE4029891 A DE 4029891A DE 4029891 A DE4029891 A DE 4029891A DE 4029891 C1 DE4029891 C1 DE 4029891C1
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DE
Germany
Prior art keywords
sewing
sewing machine
machine according
sections
seam
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE4029891A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Dipl.-Ing. 4811 Oerlinghausen De Scholl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Duerkopp Adler AG
Original Assignee
Duerkopp Adler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Duerkopp Adler AG filed Critical Duerkopp Adler AG
Priority to DE4029891A priority Critical patent/DE4029891C1/de
Priority to US07/751,172 priority patent/US5280759A/en
Priority to ITMI912392A priority patent/IT1251408B/it
Priority to JP3241837A priority patent/JP2877996B2/ja
Application granted granted Critical
Publication of DE4029891C1 publication Critical patent/DE4029891C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B39/00Workpiece carriers
    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05DINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES D05B AND D05C, RELATING TO SEWING, EMBROIDERING AND TUFTING
    • D05D2207/00Use of special elements
    • D05D2207/02Pneumatic or hydraulic devices
    • D05D2207/04Suction or blowing devices
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S112/00Sewing
    • Y10S112/02Air work handling

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Sewing Machines And Sewing (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Nähautomat nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Aus der DE 32 16 528 C2 ist ein Nähautomat bekannt, bei dem ein Nähguthalter vor dem eigentlichen Nähvorgang dem zu nähenden Nähgutteil, z. B. einem Kragen oder einer Manschette, in seiner Größeneinstellung angepaßt werden muß. Zum Zweck eines selbsttätigen Abgleichs von Größeneinstellung und Nahtkontur wird die Größeneinstellung als Meßstrecke erfaßt und an eine Steuerung des Nähautomaten weitergegeben. Nachteilig hieran ist, daß vor dem Nähvorgang eine Größeneinstellung des Nähguthalters auf die Größe des jeweils zu nähenden Nähgutteils erforderlich ist. Der größenverstellbare Nähguthalter weist einen konstruktiv aufwendigen Aufbau auf. Der Nähguthalter selber ist sehr groß und setzt ein entsprechend großes Nähfeld voraus.
Aus dem DE 89 06 434 U1 ist eine bei einem Nähautomaten einsetzbare Vorrichtung zur automatischen Änderung der Größeneinstellung zum Nähen von Kragen bekannt.
Hierbei wird die Größe eines Kragens durch optoelektronische Sensoren erfaßt, nachdem der Kragen zuvor gegen einen Bezugsanschlag angelegt wurde. Entsprechend der ermittelten Größe des Kragens wird ein im wesentlichen aus einer festen und einer zweiten in Längsrichtung des Kragens beweglichen Halbplatte bestehender Nähguthalter selbsttätig auf die entsprechende Größe eingestellt. Auch dies ist verhältnismäßig aufwendig.
Aus der DE 31 34 028 C2 ist ein Nähautomat mit einer Vorschubeinrichtung bekannt, die einen Nähguthalter aufweist. Nach dem Nähen eines ersten Nahtkonturabschnittes wird der Nähguthalter auf dem Nähgut umgesetzt; anschließend wird ein zweiter Nahtkonturabschnitt genäht. Der Grund für das Umsetzen des Nähguthalters mit dem Nähgut liegt darin, daß eine Nahtkontur erzeugt werden soll, die in ihren Abmessungen die Größe des verfügbaren Nähfeldes, also die Größe des vom Nähguthalter überfahrbaren Bereiches, überschreitet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Nähautomaten der gattungsgemäßen Art zu schaffen, der mit besonders einfachen Mitteln eine selbsttätige Anpassung des Nähguthalters an das Nähgutteil und eine selbsttätige Anpassung des Bewegungsablaufs des Nähgutes beim Nähvorgang zur Erzeugung einer gewünschten Nahtkontur ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Nähautomaten der gattungsgemäßen Art durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Anspruches 1 gelöst. Die Nähgut- Halteplatte des Nähguthalters ist einstückig oder einteilig, d. h. irgendwelche mechanischen Verstellungen an der Nähgut-Halteplatte zur Anpassung an unterschiedliche Größen eines Kragens, einer Manschette od. dgl. werden nicht vorgenommen. Die Nähgut-Halteplatte ist so ausgebildet, daß mit ihr das größtmögliche Nähgutteil, insbesondere also Kragen oder Manschetten, genäht werden können. Die Anpassung an unterschiedliche Größen des Nähgutes erfolgt durch Umsetzen des Nähguthalters, wenn - insbesondere bei spiegelsymmetrischen Nähgutteilen - etwa die Mitte der zu erzeugenden Naht erreicht ist.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 2 wird ein besonders einfaches Umsetzen des Nähguthalters parallel zu sich selbst ermöglicht, wobei die Nahtform-Abschnitte parallel miteinander fluchten können oder parallel, aber gegeneinander versetzt angeordnet sein können. Eine besonders raumsparende Ausgestaltung der Nähgutplatte läßt sich durch die Maßnahmen nach Anspruch 3 erreichen, wobei durch die Weiterbildung nach Anspruch 4 erreicht wird, daß beim Umsetzen des Nähguthalters die Nadel in eingestochener Stellung im Nähgut verbleiben kann, wodurch das Nähgut fixiert wird und ein Fadenschneidvorgang vermieden wird.
Bei einer anderen Ausgestaltung nach Anspruch 5 kann in jedem Fall beim Umsetzen die Nadel eingestochen bleiben. Vorteilhaft ist hierbei, daß der Nähguthalter einen stabilen Aufbau aufweist und kostengünstig herstellbar ist. Bei dieser Ausgestaltung können die Nahtform-Abschnitte auch einer Außenkontur der Nähgutplatte entsprechen, d. h. es müssen nicht zwingend entsprechende Ausnehmungen in der Nähgutplatte enthalten sein. Von Vorteil ist es naturgemäß aber, wenn entsprechend Anspruch 6 solche Ausnehmungen in der Halteplatte ausgebildet sind.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 7 wird sichergestellt, daß beim Umsetzen des Nähguthalters die Nähgutplatte parallel zu sich selbst verschoben wird, also keinerlei Verschiebungen des Nähgutteils auf der Auflageplatte erfolgen.
Insbesondere wenn beim Umsetzen des Nähguthalters die Nadel nicht in der eingestochenen Stellung verbleiben kann, ist es von Vorteil, wenn gemäß Anspruch 8 eine Halte-Einrichtung, und zwar insbesondere eine Saug-Halte-Einrichtung in der Nachbarschaft der Stichbildewerkzeuge vorgesehen ist.
Die Erfindung ermöglicht insbesondere eine Weiterbildung und Automatisierung des Verfahrensablaufes durch die Größen-Meßeinrichtung nach Anspruch 9 und durch die Ansteuerung der Antriebe für die Verschiebung des Nähguthalters und zum Abheben der Halteplatte nach Anspruch 10 bzw. 11.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Nähautomaten in teilweise aufgebrochener Darstellung,
Fig. 2 eine Vorderansicht des Nähautomaten entsprechend dem Sichtpfeil II in Fig. 1 in teilweise aufgebrochener Darstellung,
Fig. 3 einen Horizontalschnitt durch den Nähautomaten gemäß der Schnittlinie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 einen vertikalen Querschnitt durch den Nähautomaten entsprechend der Schnittlinie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Nähguthalter in teilweise aufgebrochener Darstellung,
Fig. 6 einen Teilschnitt durch den Nähguthalter entsprechend der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung durch den Nähguthalter entsprechend der Schnittlinie VII-VII in Fig. 5,
Fig. 8 eine Seitenansicht des Nähguthalters entsprechend dem Sichtpfeil VIII in Fig. 5 in teilweise aufgebrochener Darstellung,
Fig. 9 eine abgewandelte Ausführungsform einer Nähgut- Halteplatte für einen Nähguthalter,
Fig. 10 eine weitere Ausführungsform einer Nähgut- Halteplatte für einen Nähguthalter und
Fig. 11 eine Manschette in Draufsicht.
Der in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Nähautomat weist ein Gestell 1 auf, in dessen mittlerem Abschnitt eine Nähmaschine 2 angeordnet ist, deren Ständer 3 auf dem Gestell 1 befestigt ist. Die Nähmaschine 2 weist ansonsten eine von dem vertikal angeordneten Ständer 3 waagerecht zur Bedienerseite 4 des Nähautomaten hin ragende Grundplatte 5 und einen vom oberen Ende des Ständers 3 parallel zur Grundplatte 5 ebenfalls zur Bedienerseite 4 hin ragenden oberen Arm 6 auf. Im Bereich der freien Enden von Grundplatte 5 und Arm 6 sind Stichbildewerkzeuge 7 vorgesehen, von denen am Arm 6 nur eine auf- und abtreibbare Nadelstange 8 mit Nadel 9 und ein Fadengeber 10 angedeutet sind, während an der Grundplatte 5 nur ein Stichloch 11 angedeutet ist.
Zwischen der Grundplatte 5 und dem Arm 6 - und zwar im Bereich der Stichbildewerkzeuge 7 - ist ein weiter unten noch genauer zu beschreibender Nähguthalter 12 vorgesehen. Dieser ist in zwei Koordinatenrichtungen verfahrbar, und zwar in y-Richtung, die etwa der Hauptrichtung der Nähmaschine 2 entspricht, und in x-Richtung, die senkrecht hierzu verläuft, wie aus den Fig. 1 und 3 hervorgeht. Hierzu ist der Nähguthalter 12 auf einem x-y-Schlitten-System angebracht. Dieses Schlitten-System weist einen den Nähguthalter 12 unmittelbar tragenden y-Schlitten 13 auf, der auf einem x-Schlitten 14 abgestützt und geführt und diesem gegenüber in y-Richtung verschiebbar ist. Der x-Schlitten 14 wiederum ist relativ zum Gestell 1 in x-Richtung verschiebbar. Der y-Schlitten 13 und mit ihm der Nähguthalter 12 sind also relativ zum Gestell 1 in x- und in y-Richtung verschiebbar, wobei die x-y-Ebene im wesentlichen horizontal verläuft.
Der x-Schlitten 14 ist auf zwei ortsfest im Gestell 1 angebrachten und parallel zueinander verlaufenden Führungsstangen 15 verschiebbar angeordnet. Diese Führungsstangen 15 sind mit ihren jeweiligen Enden in Lagerstegen 16, 16′ von Lagerböcken 17, 17′ gehalten, die auf seitlichen Bereichen des Gestells 1 mittels Schrauben 18 befestigt sind. An dem einen - in Fig. 3 dem linken Bereich des Gestells 1 zugeordneten - Lagerbock 17 ist ein Antriebsmotor 19 für den x-Schlitten 14 angebracht. Dieser treibt über eine im Lagerbock 17 gelagerte Welle 20 ein Zahnriemenrad 21. Dieses treibt wiederum einen endlosen Zahnriemen 22, der über ein Zahnriemenrad 21′ geführt ist. Dieses Zahnriemenrad 21′ ist mittels einer Achse 23 frei drehbar in dem Lagerbock 17′ des Gestells 1 gelagert. Das Obertrum dieses Zahnriemens 22 ist mittels eines Befestigungsstücks 24 an der Unterseite des x-Schlittens 14 befestigt, so daß dieser bei einem entsprechenden Antrieb vom Antriebsmotor 19 her auf den Führungsstangen 15 in x-Richtung verschoben wird.
Der x-Schlitten 14 weist sich in x-Richtung erstreckende Seitenwangen 25 auf, die sich in y-Richtung erstreckende Führungsstangen 26 tragen, auf denen der y-Schlitten 13 in y-Richtung verschiebbar gelagert ist.
Der Antrieb des y-Schlittens 13 erfolgt über einen Antriebsmotor 27, der an dem Lagerbock 17′ angebracht ist und der direkt eine in beiden Lagerböcken 17, 17′ gelagerte Welle 28 antreibt. Diese Welle 28 erstreckt sich in x-Richtung. In beiden Lagerböcken 17, 17′ sind auf dieser Welle 28 Zahnriemenräder 29, 29′ drehfest angebracht, die jeweils einen endlosen Zahnriemen 30 bzw. 30′ antreiben. Jeder dieser Zahnriemen 30 bzw. 30′ ist über ein ebenfalls im entsprechenden Lagerbock 17 bzw. 17′ freilaufend gelagertes Zahnriemenrad 31 bzw. 31′ geführt. Parallel und oberhalb der Zahnriemen 30, 30′ sind jeweils in Stegen 32, 32′ jedes Lagerbocks 17, 17′ Führungsstangen 33, 33′ angebracht, auf denen jeweils ein Schiebelager 34, 34′ in y-Richtung verschiebbar angebracht ist. Die beiden einander gegenüberliegenden Schiebelager 34, 34′ sind mittels einer sich in x-Richtung erstreckenden Führungsschiene 35 miteinander verbunden, die mit ihrem jeweiligen Ende auf das entsprechende Schiebelager 34 bzw. 34′ geschraubt ist. Diese Führungsschiene 35 greift in eine ihrem Außenumfang angepaßte Führungsnut 36 an der Oberseite des y-Schlittens 13 ein. Die Führungsnut 36 und die Führungsschiene 35 sind in y-Richtung spielfrei. Durch den Antrieb der Führungsschiene 35 in y-Richtung, also quer zu ihrer Längsrichtung, durch die an ihren beiden Enden über die Schiebelager 34, 34′ angreifenden Zahnriemen 30, 30′ wird ein verkantungsfreier Antrieb des y-Schlittens 13 in y-Richtung erreicht. Bewegungen des y-Schlittens 13 in x-Richtung zusammen mit dem x-Schlitten 14 sind ohne weiteres möglich, da die Führungsschiene 35 absolut parallel zu den Führungsstangen 15 verläuft, während hinsichtlich eines einwandfreien Antriebs und einer einwandfreien Führung in y-Richtung gilt, daß die Führungsstangen 33, 33′ absolut parallel zu den Führungsstangen 26 verlaufen.
Bei den Antriebsmotoren 19 und 27 kann es sich um Schrittmotoren oder Gleichstrommotoren mit Stellungsrückmeldung handeln, die einen sehr genauen programmgesteuerten Antrieb des x-Schlittens 14, des y-Schlittens 13 und damit des Nähguthalters 12 in x-y-Richtung bewirken. Für die Programmsteuerung der Antriebsmotoren 19, 27 ist eine Steuereinheit 37 vorgesehen, die frei programmierbar ist und über die auch ein Antriebsmotor 38 für die Nähmaschine 2 ansteuerbar ist.
In einer horizontalen Ebene zwischen dem Stichloch 11 in der Grundplatte 5 und der Nadelstange 8 ist auf dem Gestell 1 eine Auflageplatte 39 angebracht, die eine große rechteckige Ausnehmung 40 aufweist, die den Verfahrweg des y-Schlittens 13 freigibt. An der am Ständer 3 befindlichen Längskante 41 der Ausnehmung 40 ist auf der Auflageplatte 39 eine Führungsstange 42 angeordnet, auf der eine Stützplatte 43 mittels Schiebelagern 44 verschiebbar geführt ist. Die Stützplatte 43 liegt gemäß Fig. 4 an ihrer der Bedienerseite 4 zugewandten Seite auf einer Stützleiste 39′. Diese ist Bestandteil der Auflageplatte 39. Die Führungsstange 42 verläuft parallel zu den Führungsstangen 15, so daß die Stützplatte 43 auf der Führungsstange 42 in x-Richtung verschiebbar ist. Die Oberseite der Stützplatte 43 fluchtet mit der Oberseite der Auflageplatte 39. Sie füllt in y-Richtung die Ausnehmung 40 vollständig aus.
Auf dem y-Schlitten 13 ist eine U-förmige Stütze 45 angebracht, deren vertikale Schenkel 46 die in y-Richtung verlaufenden Kanten 47 der Stützplatte 43 übergreifen, so daß diese Schenkel 46 bei Verschiebebewegungen des y-Schlittens 13 in x-Richtung die Stützplatte 43 mitnehmen, während bei Verfahrbewegungen des y-Schlittens 13 in y-Richtung die beiden Schenkel 46 frei an den Kanten 47 entlanglaufen können. Oberhalb der Stützplatte 43 ist auf den freien Enden der Schenkel 46 ein Träger 48 des Nähguthalters 12 mittels Schrauben 49 befestigt. An dem Träger 48 sind wiederum mittels Schrauben 50 zwei zueinander parallele Arme 51 angebracht, die sich in y-Richtung erstrecken. An den der Bedienerseite 4 zugewandten freien Enden der Arme 51 ist jeweils ein zweiarmiger Hebel 52 um eine Schwenkachse 53 schwenkbar angelenkt, wobei die Schwenkachse 53 in x-Richtung verläuft. An jedem Arm 51 ist ein pneumatisch beaufschlagbarer Kolben-Zylinder- Antrieb 54 angebracht, der an dem zugeordneten Teil-Hebel 55 des Hebels 52 angreift und diesen nach unten entgegen der z-Richtung zur Stützplatte 43 hin verschwenken kann. Bei Entlastung des Antriebs 54 wird der Hebel 52 mittels einer oder mehrerer zwischen ihm und dem Hebel 52 angreifenden vorgespannten Schrauben- Druckfedern 56 wieder in seine in den Fig. 6 und 7 dargestellte Stellung verschwenkt. Durch die geschilderten Verschwenkungen werden die Teil-Hebel 57 in entgegengesetzter Richtung verschwenkt. An deren der Bedienerseite 4 zugewandten freien Enden ist ein U-förmiger Halterahmen 58 einer Nähgut-Halteplatte 59 mittels jeweils eines Schwenkgelenks 60 angelenkt.
Am vorderen der Bedienerseite 4 zugewandten freien Ende jedes Armes 51 und am Halterahmen 58 sind jeweils Klemmeinrichtungen 61, 62 starr angebracht, in denen jeweils ein Paar parallel zueinander in y-Richtung verlaufende und in z-Richtung übereinander angeordnete Blattfedern 63, 64 mit ihren Enden eingespannt sind. Sie bilden zusammen mit den beiden Klemmeinrichtungen 61, 62 jeweils einen Parallellenker, so daß beim geschilderten Verschwenken der Hebel 52 durch entsprechende pneumatische Beaufschlagung der Antriebe 54 bzw. bei deren pneumatischer Entlastung der Halterahmen 58 parallel zu sich selber in z-Richtung verschwenkt wird. Die hierbei auftretenden durch das Verschwenken bedingten Verschiebungen in y-Richtung sind vernachlässigbar.
Der Halterahmen 58 ist an mit der Klemmeinrichtung 62 verbundenen Tragleisten 65 mittels Schrauben 66 auswechselbar angebracht.
Auf der Auflageplatte 39 ist im Bereich der Bedienerseite 4 eine Größen-Meßeinrichtung 67 zum Erfassen der Größe eines zu nähenden Nähgutteiles, bei dem es sich im vorliegenden Fall um einen Kragen 68 handelt, angebracht. Diese Größen-Meßeinrichtung 67 weist einen Bezugsanschlag 69 auf, in den ein Bezugspunkt 70, also eine Kragenspitze, oder eine Bezugskante angelegt wird. Die Größen-Meßeinrichtung 67 weist weiterhin ein Meßglied 71 auf, in der die Lage eines weiteren Bezugsanschlags 72, beispielsweise also der anderen Kragenspitze, des zu nähenden Nähgutteils erfaßt wird. Die von der Größen-Meßeinrichtung 67 gemessene Größe des Nähgutteils, beispielsweise des Kragens 68, wird als entsprechendes Signal auf die Steuereinheit 37 gegeben.
Beiderseits der Stichbildewerkzeuge 7 ist an der Auflageplatte 39 eine Saug-Halte-Einrichtung 73 vorgesehen, die aus einer an der Unterseite der Auflageplatte 39 angebrachten Saugkammer 74 und dieser zugeordneten, in der Auflageplatte 39 angebrachten Saugöffnungen 75 besteht. Die Saugkammer 74 ist mittels eines Unterdruck-Anschlusses 76 an eine Unterdruckquelle angeschlossen.
Die bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 8 vorgesehene Nähgut-Halteplatte 59 weist zwei schlitzartige Ausnehmungen 77, 78 auf, von denen die in den Fig. 1 und 5 links unten dargestellte Ausnehmung 77 einem 1. Nahtkonturteil entspricht, während die andere etwas rechts und etwas oberhalb von dieser Ausnehmung dargestellte Ausnehmung 78 einem 2. Nahtkonturteil entspricht. Jede Ausnehmung weist einen 1. Abschnitt 79 bzw. 80 auf, der bei jedem entsprechenden Nähgutteil, beispielsweise also bei jedem Kragen 68, zu nähen ist. Weiterhin weist jede Ausnehmung 77 bzw. 78 einen 2. Abschnitt 81 bzw. 82 auf, der geradlinig verläuft, wobei diese beiden 2. Abschnitte 81, 82 den Bereich minimaler und maximaler Größe des Nähgutteiles, beispielsweise also des Kragens 68, überdecken.Wenn die beiden Ausnehmungen 77, 78 jeweils an den Enden 83, 84 der 2. Abschnitte 81, 82 aneinandergesetzt werden, dann überdecken sie einen Bereich maximaler Größe eines Kragens 68.
Das Nähen eines Kragens 68 mit dieser Vorrichtung geht wie folgt vonstatten:
Ein zu nähender Kragen 68 wird in der bereits geschilderten Weise in die Größen-Meßeinrichtung 67 gelegt, wodurch durch das beispielsweise optoelektronische Meßglied 71 die gemessene Größe des Kragens 68 an die Steuereinheit 37 gegeben wird. Anschließend werden von der Steuereinheit 37 die Antriebsmotoren 19 und 27 und ein Magnetventil 85 zur Beaufschlagung der Antriebe 54 angesteuert, so daß der Nähguthalter 12 mit von der Auflageplatte 39 in z-Richtung angehobener Halteplatte 59 über den Kragen 68 gefahren werden. Wenn der Nähguthalter 12 sich lagerichtig oberhalb des Kragens 68 befindet, werden die Antriebsmotoren 19, 27 gestoppt und über das Magnetventil 85 die Antriebe 54 pneumatisch entlastet, so daß die Halteplatte 59 auf den Kragen 68 abgesenkt wird. Hierbei kommt die Ausnehmung 77 lagerichtig auf den Kragen 68 zur Auflage. Dann werden erneut von der Steuereinheit 37 die Antriebsmotoren 19, 27 angesteuert, so daß der Kragen 68 in den Bereich der Stichbildewerkzeuge 7 transportiert wird. Um dies zu gewährleisten, ist einerseits die Auflageplatte 39 außerordentlich glatt und andererseits die Halteplatte 59 an ihrer Unterseite mit einer Haftfläche 86 versehen. Es wird dann der erste Nahtkonturteil 87 genäht. Hierzu wird ausgehend von einem Punkt a über einen Punkt b an der Spitze des Kragens 68 bis zu einem Punkt c in dem zweiten Abschnitt 81 der Ausnehmung 77 genäht. Hierzu werden von der Steuereinheit 37 einerseits die Antriebsmotoren 19 und 27 und andererseits der Antriebsmotor 38 der Nähmaschine 2 entsprechend angesteuert. Am Punkt c, der der Mitte des spiegelsymmetrischen Kragens 68 entspricht, wird der Nähvorgang beendet, d. h. die Antriebsmotoren 19 und 27 gestoppt und der Faden bei aus dem Kragen 68 herausgezogener Nadel 9 in der üblichen Weise geschnitten. Gleichzeitig wird über die Ansteuerung eines Magnetventils 88 die Saugkammer 74 mit Unterdruck beaufschlagt, so daß der Kragen 68 fest auf der Auflageplatte 39 in seiner Stellung gehalten wird. Dann werden durch entsprechende Ansteuerung des Magnetventils 85 die Kolben-Zylinder-Antriebe 54 mit Druckluft beaufschlagt, so daß die Halteplatte 59 vom Kragen 68 abgehoben wird. Im Anschluß daran werden die Antriebsmotoren 19, 27 derart angesteuert, daß die Ausnehmung 78 mit ihrem zweiten Abschnitt 82 zumindest teilweise über den ersten Nahtkonturteil 87 kommt. Dann wird in der geschilderten Weise die Halteplatte 59 auf den Kragen 68 abgesenkt, der Unterdruck in der Saugkammer 74 abgeschaltet und die Antriebsmotoren 19, 27, 38 wieder in Gang gesetzt, so daß der zweite Nahtkonturteil 89, der exakt spiegelsymmetrisch zum ersten Nahtkonturteil 87 ist, genäht wird. Der Nähvorgang läuft also weiter vom Punkt c über einen in der anderen Spitze des Kragens 68 befindlichen Punkt d und von dort zum Endpunkt e der Naht. Am Ende des Nähvorganges befinden sich der Nähguthalter 12 und der Kragen 68 in der in Fig. 1 links angedeuteten Stellung. Dann werden alle Antriebsmotoren 19, 27, 38 stillgesetzt, der Faden abgeschnitten und die Halteplatte 59 angehoben. Jetzt kann der fertiggenähte Kragen 68 entnommen werden, wobei gleichzeitig bereits der Nähguthalter 12 wieder in die Ausgangslage zur Größen-Meßeinrichtung 67 verfahren wird, wo bereits der nächste Kragen 68 vorbereitet zum Nähen eingelegt ist.
In Fig. 9 ist eine abgewandelte Nähgut-Halteplatte 59′ dargestellt, die im Prinzip der Halteplatte 59 mit den Ausnehmungen 77, 78 entspricht. Aus diesem Grunde sind dort die entsprechenden Teile mit identischen Bezugsziffern mit einem hochgesetzten Strich bezeichnet, so daß von einer grundlegenden erneuten Beschreibung Abstand genommen werden kann. Der Unterschied zur Halteplatte 59 liegt darin, daß die 2. Abschnitte 81′, 82′ der beiden Ausnehmungen 77′, 78′ mit einer Verbindungsausnehmung 90 miteinander verbunden sind, so daß nach dem Nähen des ersten Nahtkonturteils 87 die Nadel 9 am Punkt c eingestochen bleiben kann. Anschließend wird der Nähguthalter 12 in der geschilderten Weise umgesetzt, wobei er relativ zur Nadel 9 derart verschoben wird, daß diese durch die Verbindungsausnehmung 90 geführt wird. Anschließend erfolgt im 2. Abschnitt 82′ und im 1. Abschnitt 80′ das Nähen des 2. Nahtkonturteils 89.
In Fig. 10 ist schließlich eine Halteplatte 59′′ dargestellt, deren Ausnehmungen 77′′ und 78′′ derart aneinandergesetzt sind, daß im mittleren Bereich die Summe der 2. Abschnitte 81′′ und 82′′ den Wert einer maximalen Größe eines Kragens 68 aufweist. Wenn Kragen 68 zu nähen sind, deren Größe kleiner als die maximal mögliche Größe ist, dann wird der erste Nahtkonturteil 87 bis zum Punkt c vor dem Ende 83′′ des 2. Abschnittes 81′′ genäht, das mit dem Ende 84′′ des 2. Abschnittes 82′′ zusammenfällt. Anschließend wird bei eingestochener Nadel 9 der Nähguthalter 12 in der geschilderten Weise umgesetzt und dann vom Punkt c an weitergenäht. Die Umsetzung erfolgt jeweils spiegelsymmetrisch zu den Enden 83′′, 84′′.
In Fig. 11 ist als Nähgutteil eine Manschette 91 dargestellt, die in entsprechender Weise erste und zweite Nahtkonturteile 92, 93 aufweist, wobei der geradlinige mittlere Abschnitt 94 auf die geschilderte Weise unterschiedlich lang ausgestaltet werden kann, d. h. es können Manschetten unterschiedlicher Größen angenäht werden.

Claims (11)

1. Nähautomat zum Nähen von Nähgutteilen unterschiedlicher Größe, wie Kragen, Manschetten od. dgl., wobei die Nähgutteile im Bereich der Größenänderung einen geradlinig verlaufenden Nahtabschnitt aufweisen, mit einer Nähmaschine (2) mit Stichbildewerkzeugen (7) mit einem Nähguthalter (12) für Nähgut (Nähgutteile 68, 91) unterschiedlicher Größe, mit einer Auflageplatte (39) für das Nähgut und den Nähguthalter (12) und mit Antriebs-Einrichtungen (19, 27) zum gesteuerten Bewegen des Nähguthalters (12) mindestens relativ zu den Stichbildewerkzeugen (7), wobei der Nähguthalter (12) eine Nähgut-Halteplatte (59, 59′, 59′′) mit zu nähenden Nahtkonturen angepaßten Nahtform- Abschnitten aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Nähgut-Halteplatte (59, 59′, 59′′) zum Andrücken des Nähgutes (Nähgutteile 68, 91) auf die Auflageplatte (39) und zum Verschieben des Nähgutes auf der Auflageplatte (39) ausgebildet ist, daß die Nähgut-Halteplatte (59, 59′, 59′′) zwei Nahtform-Abschnitte maximal möglicher Größe aufweist und einteilig ausgebildet ist und daß eine Antriebs-Einrichtung (54) zum Abheben des Nähgut-Halters (59, 59′, 59′′) aufweisende Einrichtungen zum Umsetzen des Nähguthalters (12) nach dem Nähen eines ersten Nahtkonturteils (87) entlang einem ersten Nahtform- Abschnitt in eine Stellung der Nähgut-Halteplatte (59, 59′, 59′′) vorgesehen sind, in der ein zweiter Nahtform- Abschnitt einem zweiten Nahtkonturteil (89) entspricht.
2. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nahtform-Abschnitte jeweils erste Abschnitte (79, 80; 79′, 80′; 79′′ 80′′) beliebiger Form und einander zugewandte geradlinige und zueinander parallele zweite Abschnitte (81, 82; 81′, 82′; 81′′, 82′′) aufweisen.
3. Nähautomat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähgut-Halteplatte (59, 59′) als Nahtform- Abschnitte maximal möglicher Größe zwei ineinander versetzte Ausnehmungen (77, 78; 77′, 78′) ausgebildet sind, die jeweils einen ersten Abschnitt (79, 80; 79′, 80′) und einen 2. Abschnitt (81, 82; 81′, 82′) aufweisen.
4. Nähautomat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Abschnitte (81′, 82′) über eine Verbindungsausnehmung (90) miteinander verbunden sind.
5. Nähautomat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Abschnitte (81′′, 82′′) an ihrem jeweiligen Ende (83′′, 84′′) aneinander anschließen.
6. Nähautomat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Abschnitte (79′′, 80′′, 81′′, 82′′) als Ausnehmungen (77′′, 78′′) in der Halteplatte (59′′) ausgebildet sind.
7. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteplatte (59, 59′, 59′′) parallel zu sich selbst bewegbar und senkrecht zu der Auflageplatte (39) von dieser abhebbar ist.
8. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Auflageplatte (39) benachbart zu den Stichbildewerkzeugen (7) eine Halte-Einrichtung (73) für das Nähgut (68, 91) vorgesehen ist, die vorzugsweise als Saug-Halte-Einrichtung (73) ausgebildet ist.
9. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einer Größen-Meßeinrichtung (67) für ein Nähgutteil (68) versehen ist.
10. Nähautomat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine zentrale Steuereinheit (37) zum Ansteuern von Antrieben (19, 27) für die Verschiebung des Nähguthalters (12) und des Antriebes (54) zum Abheben der Halteplatte (59, 59′, 59′′) von der Auflageplatte (39) vorgesehen ist.
11. Nähautomat nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (37) auch zur Ansteuerung der Halte-Einrichtung (73) ausgebildet ist.
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