DE2326683A1 - Vorrichtung zum einbringen eines zuschnitteiles in einen naehautomaten - Google Patents
Vorrichtung zum einbringen eines zuschnitteiles in einen naehautomatenInfo
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Description
21-2-154
Vorrichtung zum Einbringen eines Zuschnitteiles in einen
Nähautomat en
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einer Vorrichtung
zum Einbringen eines Zuschnitteiles in einen Nähautomaten,
auf dem das Arbeitsstück zwischen zwei Flächen an der Stichbildestelle einer Nähmaschine vorbeigeführt wird
und mit einer vor den Arbeitsstückführungsflächen in Richtung auf diese zu verschiebbaren Faltschiene, die das
Arbeitsstück gefaltet zwischen die "Führungsflächen einführt.
Eine solche Vorrichtung ist durch die deutsche Patentschrift Nr. 1 660 839 bekannt, gemäß der Zuschnitteile nach
Ausrichtung und Faltung einer angetriebenen Vorschubschiene zugeführt werden, welche dieselben zur Stichbilde stelle
einer Nähmaschine für das Nähen von Abnähern weitertransportierto Diese Vorrichtung besteht im wesentlichen
aus einer verfahrbaren Tischplatte, deren der Vorschubschiene zugewandte Kante eine Faltschiene bildet, die in
ihrer Ausgangsstellung von einem noch ungefalteten Arbeitsstück überhangen wird. Nach einem Ausrichten
des Arbeitsstückes mit Hilfe von üblichen Orientierungs-,
hilfen, zo B. Lichthündeln von Markierungslampen,
durchfährt die Tischplatte mit der Faltschiene unter Faltung des Arbeitsstückes im Bereich des zu nähenden Abnähers
einen Faltkanal und wird unter der angehobenen, aufnahmebereiten Vorschubschiene abgelegt, die den Weitertransport
des vorbereiteten Teiles zur Nähstelle übernimmt. Die verfahrbare Tischplatte geht in ihre Ausgangsstellung
zurück, um das nächste Arbeitsstück der Nähanlage zuzuführen.
40985Q/0574
Die bekannte Vorrichtung trägt zur Rationalisierung bei der Herstellung von Abnähern bei, indem die Beschickung eines
Abnäher -Nähautomaten mit einem entsprechend vorbereiteten Arbeitsstück selbsttätig vor sich geht. Ihr haftet jedoch
der Mangel an, daß das Auflegen des Arbeitsstückes auf Tischplatte und Faltschiene mit nach oben gerichteter
Innenseite des Stoffes stattfinden muß, wodurch die Außenseite des Stoffes dem Blick der Bedienungsperson
entzogen ist. Bei unifarbenen Stoffen ist es ohne Bedeutung, wenn die Ausrichtung des Arbeitsstückes, die den späteren
Sitz des Abnähers im Stoff bestimmt, mit Blick auf die rückwärtige Materialseite vorgenommen wird. Bei
Arbeitsstücken von gemusterten und farbkontrastreichen Stoffen ist es jedoch bei der bekannten Vorrichtung nicht
möglich, eine mustergerechte Ausrichtung des Arbeitsstückes vorzunehmen. Dadurch ist ein dem Stoffdessin angepaßter
Sitzjies späteren Abnähers nicht gewährleistet.
Die Erfindung hat den Zweck, die bekannte Vorrichtung zu verbessern, so daß ihre Anwendung bei optimalem
Arbeitsergebnis nicht auf unifarbene Stoffe beschränkt bleibt.
Der Erfindung liegt die technische! Aufgabe] zugrunde,
eine Vorrichtung der erwähnten Art derart auszubilden, daß die Bedienungsperson eine möglichst genaue
Ausrichtung des Arbeitsstückes vor dem Falten des Teiles und Nähen des Abnähers vornehmen kann, indem das
Arbeitsstück mit der Außenseite des Materials nach oben gerichtet zur Lagekontrolle vorliegt.
409850/0574
Diese technische Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst, indem zwischen* der Faltschiene und den Arbeitsstückführungsflächen
eine im wesentlichen senkrecht zur Be wegungs ebene der Faltschiene gerichtete Anlagefläche
mit einer Öffnung für den Durchtritt der Faltschiene vorgesehen ist. ü
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
sind im Bereich der Öffnung der Anlagefläche elastische Faltlippen bildende Federelemente angeordnet.
Die beigegebene Zeichnung zeigt in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung.
Mit der Bezugszahl 10 ist eine Faltschiene bezeichnet, die auf der linken Bildseite in Vollinien in ihrer
Ausgangsstellung dargestellt ist und von dort unter Mitnahme eines Arbeitsstückes 20 in eine Übergabestellung
unter einer ersten bewegten Arbeitsstückführungsfläche bewegt werden kann. Die Arbeitsstückführungsfläche 21
gehört in diesem Ausführungsbeispiel zu einer Vorschubschiene der Nähanlage. Die Faltschiene 10
besteht im wesentlichen aus einer Aufnahmeleiste 11 für eine rechenartige Nadelanordnung 12, deren Nadeln
auf die Arbeitsstückführungsflächen 21 und 22 gerichtet sind. Als Beweger für die Faltschiene 10 dient ein
Drückluftzylinder 13, dessen Kolbenstange 14 über einen zweiarmigen Hebel 15 eine Hin- und Herbewegung auf die
Faltschiene 10 überträgt und der in üblicher Weise mit bekannten Mitteln gesteuert wird. Die bereits erwähnte
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Vorschubschiene mit der ersten Arbeitsstückführungsfläche ist heb- und abs'enkbar und bewegt sich rechtwinklig zur
Bewegungsebene der Faltschiene 10 in die Bildebene hinein
zu einem Nähautomaten 50 bekannter Konstruktion, der auf einem üblichen Nähtisch steht, welcher die zweite
Arbeitsstückführungsfläche 22 bildet, die mit der ersten Arbeitsstückführungsfläche 21 zusammenwirkt, zwischen
denen das Arbeitsstück 20 aus der erwähnten Übergangsstellung in eine Nähstellung im Bereich des Nähautomaten
bewegt wird. Die Stichbildestelle des Nähautomaten 50 ist durch die Nadel 51 angedeutet» Eine Anlagefläche 40 für das
Arbeitsstück 20 ist eine zum Nähautomaten 50 hin geneigte Tafel, die zwischen der Faltschiene 10 und den Arbeitsstückführungsflächen
21 und 22 angeordnet ist«, Sie ist an einem Träger 43 befestigt, der an einem mit Gestell verbundenen
Schwenkarm 44 angebracht ist. In der Tafel ist eine Öffnung vorgesehen, die ein Quer schlitz für den Durchgang der
Faltschiene 10 ist. Hinter dieser Öffnung 41 befinden sich elastische Faltlippen bildende Federelemente 42 in Form
von wenigstens einer um die Öffnung 41 eine Schleife bildende Schraubenf e der.
Diese Ausbildung der Vorrichtung erlaubt eine genaue lagegerechte Positionierung des Arbeitsstückes 20 auf der
als Anlagefläche 40 dienenden Tafel, wobei wenigstens eine Markierungsleuchte· 30 bekannter Bauart benutzt werden kann,
deren gebündelter Lichtstrahl auf den Stoff einen Leuchtfleck projiziert und nach welchem Leuchtfleck z. B. die Abnäher-Spitzenmarkierung
ausgerichtet wird. Dieser Orientierungsvorgang kann äußerst präzise geschehen, weil die Außenseite
des Arbeitsstückes 20 der Bedienungsperson, deren ausrichtende Hand in der Zeichnung zu sehen ist, zugekehrt
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wird, so daß auch gemusterte Stoffe notwendigenfalls muster gerecht
ausgerichtet werden können. Zur Ausrichtung wird in bekannter Weise ein zweiter Orientierungspunkt oder eine
Kante herangezogen, wobei weitere Markierungsleuchten bzw. mechanische Orientierungshilfen einsetzbar sind.
Die Faltschiene 10 kann nach beendeter Ausrichtung, wozu eine geübte Bedienungsperson nur wenige Sekunden
braucht, unter Mitnahme des Arbeitsstückes 20 in die Öffnung 41 einfahren, wobei die Fe der elemente 42 auf
dasselbe elastisch andrückend als "Faltlippen wirken.
Dabei wird das Arbeitsstück 20 in gefaltetem Zustand unter die Vorschubschiene gebracht, die den Weitertransport
zur Nähstelle übernimmt,,
Die Steuerung der Faltschienenbewegung geschieht in bekannter Weise, wobei die Bedienungsperson z„ B. nach
beendetem Ausrichten einen Schalter betätigt, der eine Folgesteuerung auslöst. Die Faltschiene fährt selbsttätig
aus der Ausgangsstellung in die Übergabestellung und kehrt selbsttätig wieder in die Ausgangsstellung zurück.
Zweckmäßigerweise wird die Faltschiene 10 bei ihrem Einschubhub mit mäßiger Geschwindigkeit·bewegt,
während der Rückwärtshub, nachdem das Arbeitsstück an die Vorschubschiene abgegeben worden ist, im
Schnellgang erfolgt.
Im Rahmen der Patentansprüche sind weitere Ausführungs-'
formen der Vorrichtung möglich» So könnte z„ B. das Auflegen
und Ausrichten des Arbeitsstückes auf einer waagerecht angeordneten Platte geschehen und das Arbeitsstück in
vertikaler Transportebene einer unter der Platte angeordneten Nähmaschine mit in einer horizontalen Ebene bewegter Nadel
zugeführt werden,, 4Q985 0/057A
6 Patentansprüche
Claims (1)
- - g-Patentansprüche:Vorrichtung zum Einbringen eines Zuschnitteiles in einen Nähautomaten auf dem das Arbeitsstück zwischen zwei Flächen, von denen wenigstens eine in Vorschubrichtung bewegt wird, dem gewünschten Nahtverlauf entsprechend an der Stichbildestelle einer Nähmaschine vorbeigeführt wird und mit einer vor den Arbeitsstückführungsflächen in Richtung auf diese zu verschiebbaren Faltschiene, die das Arbeitsstück gefaltet zwischen die Führungsflächen einführt, gekennzeichnet durch eine zwischen der Faltschiene (10) und den Arbeitsstückführungsflächen (21, 22) vorgesehene, im wesentlichen senkrecht zur Bewegungsebene der Faltschiene (10) gerichtete Anlagefläche (40), mit einer Öffnung (41) für den Durchtritt der Faltschiene (10).Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Öffnung (41) der Anlagefläche (40) elastische Faltlippen bildende Federelemente (42) angeordnet sind.409850/057 4
Priority Applications (6)
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Applications Claiming Priority (1)
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Cited By (1)
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| DE3305716A1 (de) * | 1982-02-26 | 1983-09-08 | AMF Inc., 10604 White Plains, N.Y. | Vorrichtung zum automatischen bearbeiten flaechiger stoffzuschnitte, sowie in der vorrichtung durchfuehrbares verfahren |
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