DE4026381A1 - Kraftfahrzeug-tuerverschluss - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeug-Türverschluß mit
einem Gehäuse, das eine Abdeckhaube aufweist, und mit einem
Stellglied einer Sicherungseinrichtung, das am Gehäuse
angeordnet ist.
Ein derartiger Kraftfahrzeug-Türverschluß ist aus der
DE-PS 35 26 501 vorbekannt. Dort weist der
Kraftfahrzeug-Türverschluß ein Gehäuse auf, das u. a. eine
Abdeckhaube aufweist. Als Stellglied einer
Sicherungseinrichtung ist ein elektrischer Stellmotor einer
Zentralverriegelungsanlage vorgesehen. Dieser Stellmotor
ist im Inneren des Gehäuses, abgedeckt durch die
Abdeckhaube, von außen unzugänglich angeordnet.
Diese vorbekannte Anordnung des Stellgliedes einer
Sicherungseinrichtung im Inneren eines
Kraftfahrzeug-Türverschlußgehäuses weist jedoch Nachteile
auf. So ist diese Anordnung des Stellgliedes innerhalb des
Gehäuses fertigungs- und kostenaufwendig, da bereits bei
der Montage der Vielzahl der mechanischen Teile des
Türverschlusses auch das Stellglied im Gehäuse montiert
werden muß, wobei insbesondere die Verlegung der
beispielsweise zur Stromversorgung erforderlichen
Versorgungsleitung aufwendig ist. Dies macht die Fertigung
des gesamten Kraftfahrzeug-Türverschlusses aufwendig und
erhöht auch die Fertigungskosten unnötig.
Auch die Anordnung des Stellglieds im Gehäuseinneren ist
platzaufwendig, da für das Stellglied im Inneren des
Gehäuses ein Platz vorgesehen werden muß, was bei der
Anordnung der Vielzahl der mechanischen Bauteile schwierig
sein kann. Insbesondere bei der Verwendung eines
pneumatischen Stellgliedes mit einem entsprechend großen
Platzbedarf kann dies zu einer Vergroßerung der Abmessung
des gesamten Kraftfahrzeug-Türverschlusses und zu
Einbauproblemen in Kraftfahrzeugtüren führen.
Schließlich ist die Anordnung des Stellgliedes im
Kraftfahrzeug-Türverschlußgehäuse auch wartungs- und
reparaturunfreundlich, da z. B. zur Reparatur eines
defekten Stellgliedes die Öffnung des Gehäuses und die
zumindest teilweise Zerlegung des
Kraftfahrzeug-Türverschlusses notwendig ist.
Die Erfindung hat die Aufgabe, einen einfachen und
kostengünstigen Kraftfahrzeug-Türverschluß zu schaffen, der
einen geringen Platzbedarf aufweist und reparaturfreundlich
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Stellglied an der Abdeckhaube angeordnet ist und daß das
Stellgliedgehäuse zumindest teilweise einstückig mit der
Abdeckhaube ausgebildet ist.
Dadurch, daß das Stellglied an der Abdeckhaube angeordnet
ist, kann es z. B. für Reparatur- und Wartungsarbeiten von
außen zugänglich gestaltet sein. Durch diese
erfindungsgemäßen Maßnahmen wird weiterhin die Fertigung
vereinfacht und der dafür erforderliche Kostenaufwand
verringert, da zuerst im übrigen Gehäuseteil des
Kraftfahrzeug-Türverschlusses die Montage der Vielzahl der
mechanischen Teile erfolgen kann. Anschließend kann die
sowieso erforderliche Abdeckhaube gemeinsam mit dem
Stellglied auf das übrige Gehäuse des
Kraftfahrzeug-Türverschlusses aufgesetzt und mit diesem
Gehäuseteil verbunden werden. Durch die erfindungsgemäße
Konstruktion des Kraftfahrzeug-Türverschlusses ist es nicht
erforderlich, Versorgungsleitungen für die Versorgung des
Stellgliedes im Inneren des
Kraftfahrzeug-Türverschlußgehäuses zu verlegen.
Durch die zumindest teilweise einstückige Ausbildung des
Stellgliedgehäuses mit der Abdeckhaube kann der für das
Stellglied erforderliche Platzbedarf gegenüber dem
Vorbekannten nennenswert verringert werden, da eine
Wanderung der Abdeckhaube quasi gleichzeitig als Stellglied
im Gehäuseteil wirkt. Dies ist insbesondere bei der
Verwendung pneumatischer Stellglieder von pneumatischen
Zentralverriegelungsanlagen von Vorteil, da diese
Stellglieder einen vergleichsweise großen Platzbedarf
aufweisen und häufig, ebenso wie die Abdeckhauben, aus
Kunststoff gespritzt sind. Zudem wird durch diese
erfindungsgemäße Maßnahme auch der Kostenaufwand zur
Fertigung des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug-Türverschlusses verringert, da z. B. weniger
Kunststoffmasse zum Spritzen der Gehäuseteile des
Stellglieds und der Abdeckhaube erforderlich ist. Aufgrund
der unmittelbaren Verbindung des Stellgliedes mit der
Abdeckhaube durch die zumindest teilweise einstückige
Ausbildung des Stellgliedgehäuses mit der Abdeckhaube wird
auch die Maßhaltigkeit der Teile günstig beeinflußt, so daß
beim Aufsetzen der Abdeckhaube auf das übrige Gehäuseteil
des Kraftfahrzeug-Türverschlusses ein sicheres Eingreifen
z. B. der Betätigungsstange eines pneumatischen
Stellgliedes in die übrigen Schloßteile gewährleistet ist.
Insgesamt ist der erfindungsgemäße
Kraftfahrzeug-Türverschluß gegenüber dem Vorbekannten
einfacher und kostengünstiger zu fertigen, benötigt weniger
Platz und ist aufgrund der Zugänglichkeit des Stellgliedes
von außen auch bei geschlossenen
Kraftfahrzeug-Türverschlußgehäusen wartungs- und
reparaturfreundlicher.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Türverschlusses ergeben
sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Um die oben angesprochene einfache Zugänglichkeit des
Stellgliedes für Wartungs- und Reparaturzwecke von außen
bei geschlossenem Kraftfahrzeug-Türverschlußgehäuse
besonders einfach zu ermöglichen, ist es besonders
vorteilhaft, wenn das dem übrigen Türverschlußgehäuse
zugewandte Stellgliedgehäuseteil einstückig mit der
Abdeckhaube ausgebildet ist. In diesem Fall kann das
einstückig mit der Abdeckhaube ausgebildete
Stellgliedgehäuseteil eine Führung für eine Stellstange des
Stellglieds aufweisen, die ebenfalls insbesondere
einstückig mit der Abdeckhaube ausgebildet ist. Dadurch
kann insbesondere bei der Montage aber auch beim Betrieb
des Kraftfahrzeug-Türverschlusses ein Ausweichen der
Stellstange aus der Führungsebene heraus und damit eine
Fehlfunktion des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug-Türverschlusses vermieden werden.
Das Stellglied des Kraftfahrzeug-Türverschlusses kann
vorteilhaft ein pneumatisches Stellglied sein. Derartige
pneumatische Stellglieder werden häufig in Kraftfahrzeugen
als Teil von pneumatischen Zentralverriegelungsanlagen
verwendet. Bisher ist eine Anordnung pneumatischer
Stellglieder an den Gehäusen von
Kraftfahrzeug-Türverschlüssen im wesentlichen deshalb nicht
erfolgt, weil wegen des vergleichsweise großen Platzbedarfs
der pneumatischen Stellglieder diese Zusammenfassung den
Platzbedarf der Türverschlüsse erhöht hätte. Mit dem
erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Türverschluß ist dies
nunmehr möglich. In diesem Zusammenhang kann vorteilhaft
das einstückig mit der Abdeckhaube ausgebildete
Stellgliedgehäuseteil eine insbesondere umlaufende Nut zur
Aufnahme eines Wulstes einer Membrane des pneumatischen
Stellgliedes aufweisen. Dies bietet sich insbesondere
deshalb an, weil es mit dieser Maßnahme möglich ist, z. B.
nach der Fertigmontage der mechanischen Teile des
Kraftfahrzeug-Türverschlusses die Abdeckhaube mit dem
übrigen Türverschlußgehäuse zu verbinden und danach in der
für das pneumatische Stellglied vorgesehenen Öffnung die
übrigen Teile des pneumatischen Stellgliedes einzusetzen
und das Stellglied aufzubauen. Insbesondere in diesem
Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn ein anderes
Stellgliedgehäuseteil durch einen Deckel (10) gebildet ist,
der insbesondere mit dem einstückig ausgebildeten
Stellgliedgehäuseteil durch Rastmittel verrastbar ist.
Durch diese Maßnahmen kann dann sozusagen eine vollständige
aufbauende Montage des Stellgliedes auf der Abdeckhaube
erfolgen, wobei diese Montage sowohl bei der auf dem
Kraftfahrzeug-Türverschluß aufgesetzten Abdeckhaube als
auch bei der von diesem Türverschluß getrennten Abdeckhaube
erfolgen kann, was bei der Montage des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug-Türverschlusses entsprechende Freiheiten
hinsichtlich des Montageablaufs ermöglicht.
Handelt es sich bei dem verwendeten Stellglied um ein
pneumatisches Stellglied, so kann vorteilhaft der Deckel
einen Druckanschlußstutzen zum Anschluß des Stellgliedes an
die pneumatische Steuereinheit aufweisen. Der Deckel kann
auch vorteilhaft einen elektrischen Schalter zur Erfassung
der Stellgliedposition aufweisen. Derartige Schalter werden
häufig bei den Stellgliedern vorgesehen, um eine
Rückmeldung der Endlagen des Stellgliedes und damit des
Schließzustandes des Kraftfahrzeug-Türverschlusses z. B.
zur Zentralverriegelungsanlage zu ermöglichen. Die
Anordnung des Schalters im Deckel ist deshalb vorteilhaft,
weil bei dieser Anordnung ebenso wie für das Stellglied für
den Schalter keine elektrischen Zuleitungen im
Kraftfahrzeug-Türverschlußgehäuse montiert werden müssen.
Der Schalter kann dann quasi direkt die Stellgliedposition
beispielsweise an der Membran eines pneumatischen
Stellgliedes erfassen. Ebenfalls kann im Deckel ein Teil
einer elektrischen Steckverbindung, insbesondere ein
Stecker, angeordnet sein, der vorteilhaft gemeinsam mit dem
Schalter ausgebildet ist und so insgesamt die Verwendung
elektrischer Leitungen vom Schalter zum Stecker erübrigt.
Die letztgenannte Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug-Türverschlusses ist insbesondere auch dann
vorteilhaft, wenn das Stellglied ein elektromagnetisches
Stellglied ist, das mittels elektrischer Anschlüsse mit
einer Stromquelle zu verbinden ist. Derartige
elektromagnetische Stellglieder können Stellmotoren oder
Stellmagneten elektromotorischer oder elektromagnetischer
Zentralverriegelungsanlagen sein. Derartige Stellglieder
können aber auch z. B. Hubmagnete von
Diebstahlsicherungsanlagen sein, wie sie aus der
DE-PS 36 27 036 vorbekannt sind. Derartige Stellglieder von
Diebstahlsicherungsanlagen können durchaus gemeinsam mit
Stellgliedern von den Zentralverriegelungsanlagen gemäß der
vorliegenden Erfindung ausgebildet sein.
Da elektromagnetische Stellglieder, verglichen mit
pneumatischen Stellgliedern, empfindlich sind gegen die
Einwirkung von Feuchtigkeit und Staub, ist es besonders
vorteilhaft, wenn das einstückig mit der Abdeckhaube
ausgebildete Stellgliedgehäuseteil eine insbesondere
abgedichtete Durchführung für eine Stellstange des
Stellglieds aufweist. Mit diesen Maßnahmen kann das
Eindringen von Feuchtigkeit und Staub von der
Kraftfahrzeug-Türverschlußseite her in das
elektromagnetische Stellglied hinein verhindert werden.
Zur elektrischen Verbindung des elektromagnetischen
Stellgliedes mit einer Stromquelle ist es besonders
vorteilhaft, wenn das Stellglied erste elektrische
Anschlußfahnen aufweist, die in Richtung auf den Deckel
gerichtet sind und wenn der Deckel oder der Stecker zweite
elektrische Anschlußfahnen aufweist, die in Schlitze der
ersten Anschlußfahnen eingreifen. Mit diesen Maßnahmen ist
entsprechend der Lösung für ein pneumatisches Stellglied
die vollständige aufbauende Montage des elektromagnetischen
Stellgliedes auf der Abdeckhaube möglich, in dem zuerst das
elektromagnetische Stellglied in die entsprechende
Einsenkung des einstückig mit der Abdeckhaube ausgebildeten
Gehäuseteils eingesteckt wird und dann das Gehäuse des
Stellgliedes dadurch gebildet wird, daß der Deckel
gemeinsam mit dem Stecker so auf die Abdeckhaube aufgesetzt
wird, daß die ersten Anschlußfahnen die zweiten
Anschlußfahnen umgreifen. Eine zusätzliche aufwendige
Verdrahtung des elektromagnetischen Stellgliedes mit dem
Stecker oder mit den anderen Teilen der elektromagnetischen
oder elektromotorischen Zentralverriegelungen entfällt
dann.
Sollten innerhalb des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug-Türverschlusses weitere elektrische Schalter
vorgesehen sein, so ist es besonders vorteilhaft, diese
ebenfalls an der Abdeckhaube anzuordnen, um auch hier den
Verdrahtungs- und Montageaufwand zu verringern. Die
Gehäuseteile und/oder die Abdeckhaube können besonders
vorteilhaft aus Kunststoff gespritzt sein, weil dies eine
besonders einfache und kostengünstige Lösung ist und die
Gestaltung auch komplizierter Formen von Abdeckhaube und
Gehäuseteilen ermöglicht.
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug-Türverschlusses ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird im folgenden anhand der Zeichnungen
näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Türverschluß
mit einer Abdeckhaube, die im Bereich eines pneumatischen
Stellglieds einer Zentralverriegelung und eines
elektromagnetischen Stellglieds einer
Diebstahlsicherungsanlage teilweise geschnitten ist.
Fig. 2 das elektromagnetische Stellglied der
Diebstahlsicherungsanlage gemäß Fig. 1 in einer zweiten
Ansicht und
Fig. 3 dasselbe elektromagnetische Stellglied in einer
dritten Ansicht.
In der Fig. 1 weist der erfindungsgemäße
Kraftfahrzeug-Türverschluß eine Abdeckhaube (1) auf, die
mit einem übrigen Türverschlußgehäuse (4) durch bekannte
Rastmittel verbunden ist. An der Abdeckhaube (1) ist ein
erstes Stellglied (2) einer pneumatischen
Zentralverriegelungsanlage angeordnet, deren erstes
Stellgliedgehäuseteil (3) einstückig mit der Abdeckhaube
aus Kunststoff gespritzt ist.
Das erste Stellgliedgehäuseteil (3) des ersten Stellgliedes
(2) weist eine Führung (5) für eine erste Stellstange (6)
des pneumatischen ersten Stellgliedes (2) auf, die
ebenfalls einstückig mit dem ersten Stellgliedgehäuseteil
(3) aus Kunststoff gespritzt ist. Ebenfalls im ersten
Stellgliedgehäuseteil (3) bzw. im entsprechenden Teil der
Abdeckhaube (1) ist eine umlaufende Nut (7) vorgesehen, zur
Aufnahme einer Membranwulst (8) der aus einem elastischen
Material, insbesondere Gummi, gefertigten Membrane (9) des
ersten pneumatischen Stellgliedes (2).
Ein zweites Stellgliedgehäuseteil des ersten pneumatischen
Stellgliedes (2) wird gebildet durch einen Deckel (10) der
durch Rastmittel (11) mit dem ersten Stellgliedgehäuseteil
(3) bzw. der Abdeckhaube (1) ggf. zu Montage- und
Reparaturzwecken lösbar verbunden ist. Zur Versorgung des
ersten pneumatischen Stellgliedes (2) mit pneumatischem
Über- und Unterdruck von der pneumatischen über- und
Unterdruckquelle des Zentralverriegelungssteuergerätes
weist der Deckel (10) einen Druckanschlußstutzen (12) auf.
Weiterhin ist ein elektrischer Schalter (13) vorgesehen,
der die Stellgliedposition, das heißt die Lage der
Stellstange (6) und damit der Membran (9) gegebenenfalls
über einen Umlenkhebel abtastet. Dieser elektrische
Schalter (13) ist einstückig mit einem Stecker (14)
gestaltet und kann gemeinsam mit dem Stecker (14) in eine
entsprechende Öffnung des Deckels (10) eingeschoben werden.
Weiterhin weist der erfindungsgemäße
Kraftfahrzeug-Türverschluß zusätzlich ein zweites
Stellglied (15) einer elektromagnetischen
Diebstahlsicherungsanlage auf. Zum Schutz dieses zweiten
elektromagnetischen Stellgliedes gegen Feuchtigkeit und
Schmutz weist das erste Stellgliedgehäuseteil (3) des
zweiten Stellgliedes (15) eine abgedichtete Durchführung
(16) für eine zweite Stellstange (17) des zweiten
Stellgliedes (15) auf.
Zum elektrischen Anschluß des zweiten Stellgliedes (15) mit
einer Stromquelle weist das zweite Stellglied (15) erste
elektrische Anschlußfahnen (18) auf, die zweite elektrische
Anschlußfahnen (19) umgreifen, die wiederum am Stecker (10)
angeordnet sind. In der Fig. 1 rechts ist noch ein
elektrischer Anschluß (20) für weitere elektrische Schalter
vorgesehen, die ebenfalls in der Abdeckhaube (1) angeordnet
sind.
In der Fig. 2 sind gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in der Fig. 1 mit den gleichen
Bezugszeichen versehen. Man erkennt, daß die ersten
Anschlußfahnen (18) Schlitze (21) zur Aufnahme der zweiten
Anschlußfahnen (19) aufweisen.
In der Fig. 3, in der gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in den Fig. 1 und 2 mit den
gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist die Lage der
ersten elektrischen Anschlußfahnen (18) und damit der
Schlitze (21) relativ zur zweiten Stellstange (17)
erkennbar.
Die Montage des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugtürverschlusses gemäß der Fig. 1 bis 3 geht
folgendermaßen vonstatten:
Zuerst können alle mechanischen Teile des
Kraftfahrzeug-Türverschlusses wie eine Vielzahl von Hebel
und Drehverbindungen in dem übrigen Türverschlußgehäuseteil
(4) montiert werden. Davor, danach oder parallel dazu kann
die Abdeckhaube (1) mit dem ersten Stellglied und dem
zweiten Stellglied (15) montiert werden, in dem
beispielsweise zuerst die Membran (9) mit ihrem
Membranwulst (8) in die umlaufende Nut (7) der Abdeckhaube
eingelegt und die Stellstange (6) in die Führung (5)
eingeschoben wird. Dann wird der Hubmagnet des zweiten
Stellgliedes (15) in die entsprechende Einsenkung des ersten
Stellgliedgehäuseteils (3) eingeschoben. Anschließend wird
der Stecker (14) gemeinsam mit den zweiten Anschlußfahnen
(19) und dem elektrischen Schalter (13) in die
entsprechende Öffnung des Deckels (10) eingeschoben.
Anschließend kann der Deckel mit Stecker (14), Schalter
(13) und zweiten elektrischen Anschlußfahnen (19) auf die
Abdeckhaube (1) derart aufgepreßt werden, daß die zweiten
Anschlußfahnen (19) in die Schlitze (21) der ersten
elektrischen Anschlußfahnen (18) eingepreßt werden, der
Wulst (8) in die Nut (7) eingepreßt wird und der Deckel
(10) mittels der Rastmittel (11) mit der Abdeckhaube (1)
verrastet. Als letztes wird dann die Abdeckhaube (1) mit
dem übrigen Türverschlußgehäuse (4) verrastet und der
erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Türverschluß ist
fertigmontiert.
Aus dem vorbeschriebenen Montageablauf wird ersichtlich,
daß trotz der Komplexität des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug-Türverschlusses aufgrund der erfindungsgemäß
vorgesehenen Maßnahmen, die Vielzahl der zu montierenden
Teile vergleichsweise einfach und flexibel im Montageablauf
zusammengefügt werden können.
Claims (14)
1. Kraftfahrzeug-Türverschluß mit einem Gehäuse, das eine
Abdeckhaube aufweist, und mit einem Stellglied einer
Sicherungseinrichtung, das am Gehäuse angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stellglied (2, 15) außerhalb
der Abdeckhaube (1) angeordnet ist und daß das
Stellgliedgehäuse (3) zumindest teilweise einstückig
mit der Abdeckhaube (1) ausgebildet ist.
2. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das dem übrigen Türverschlußgehäuse
(4) zugewandte Stellgliedgehäuseteil (3) einstückig mit
der Abdeckhaube ausgebildet ist.
3. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das einstückig mit der Abdeckhaube
(1) ausgebildete Stellgliedgehäuseteil (3) eine Führung
(5) für eine Stellstange (6) des Stellglieds (2)
aufweist, die insbesondere einstückig mit der
Abdeckhaube (1) ausgebildet ist.
4. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stellglied ein pneumatisches
Stellglied (2) ist.
5. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 2 und Anspruch
4, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückig mit der
Abdeckhaube (1) ausgebildete Stellgliedgehäuseteil (3)
eine insbesondere umlaufende Nut (7) zur Aufnahme eines
Wulstes (8) einer Membran (9) des pneumatischen
Stellglieds (2) aufweist.
6. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß ein anderes Stellgliedgehäuseteil
durch einen Deckel (10) gebildet ist, der insbesondere
mit dem einstückig ausgebildeten Stellgliedgehäuseteil
(3) durch Rastmittel (11) verrastbar ist.
7. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 4 und Anspruch
6, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (10) einen
Druckanschlußstutzen (12) aufweist.
8. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß im Deckel (10) ein elektrischer
Schalter (13) zur Erfassung der Stellgliedposition
angeordnet ist.
9. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß im Deckel (10) ein Teil einer
elektrischen Steckverbindung, insbesondere ein Stecker
(14), angeordnet ist.
10. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stellglied ein
elektromagnetisches Stellglied (15) ist.
11. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 2 und Anspruch
10, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückig mit der
Abdeckhaube (1) ausgebildete Stellgliedgehäuseteil (3)
eine insbesondere abgedichtete Durchführung (16) für
eine Stellstange (17) des Stellglieds (15) aufweist.
12. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach den Ansprüchen 6, 9 und
10, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellglied (15)
erste elektrische Anschlußfahnen (18) aufweist, die in
Richtung auf den Deckel (10) gerichtet sind und daß der
Deckel (10) oder der Stecker (14) zweite elektrische
Anschlußfahnen (19) aufweist, die in Schlitze (21) der
ersten Anschlußfahnen eingreifen.
13. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Abdeckhaube weitere
elektrische Schalter (20) vorgesehen sind.
14. Kraftfahrzeug-Türverschluß nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gehäuseteile und/oder die Abdeckhaube aus
Kunststoff gespritzt sind.
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