DE19848081A1 - Antriebseinrichtung mit einem Stellantrieb - Google Patents
Antriebseinrichtung mit einem StellantriebInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Antriebseinrichtung, insbesondere eine Schließeinrichtung, mit einem Stellantrieb zum Antreiben eines beweglichen Elementes sowie einer Positionserfassungseinrichtung zur Erfassung der Position des beweglichen Elementes, wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, daß die Positionserfassungseinrichtung ein an dem beweglichen Element angebrachtes Magnetelement sowie ein in der Nähe des Magnetelementes angeordnetes Hall-Element aufweist, wobei das Hall-Element in einem elektronischen Baustein integriert ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Antriebseinrichtung mit einem Stellantrieb sowie
einer Positionserfassungseinrichtung gemäß den Merkmalen des
Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
Aus dem amerikanischen Patent 5,240,296 ist eine solche
Antriebseinrichtung bekannt, die hier als Schließeinrichtung für eine Tür
eines Fahrzeuges ausgebildet ist, wobei ein als Hebel ausgebildetes
bewegliches Element von einem Stellantrieb in zwei Stellungen verfahren
werden kann, und der Hebel die Schließeinrichtung verriegeln und
entriegeln kann.
Als Positionserfassungseinrichtung wird ein Potentiometer verwendet,
dessen Leiterbahnen auf einer Leiterplatte aufgedruckt sind, wobei diese
Leiterbahnen von Schleifern, die an dem Hebel befestigt sind, abgetastet
werden. Je nach dem, in welcher Position sich der Hebel befindet, wird die
Stellung "verriegelt" oder "entriegelt" detektiert und weiterhin der
Stellantrieb in Abhängigkeit der detektierten Position eingeschaltet
beziehungsweise ausgeschaltet.
Die Wirkungsweise und die Ansteuerung des Stellantriebes sowie die
Positionserfassung des beweglichen Elementes funktioniert an und für
sich zufriedenstellend, so daß die gewünschten Positionen erkannt
werden können.
Entscheidender Nachteil hierbei ist jedoch, daß die
Positionserfassungseinrichtung den rauhen Umweltbedingungen, gerade
wie sie in Fahrzeugen herrschen, ausgesetzt ist, wobei diese (hier sind zu
nennen: Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Staub und dergleichen)
zu Fehlfunktionen der Positionserfassungseinrichtung führen können.
Außerdem unterliegt eine als Potentiometer ausgebildete
Positionserfassungseinrichtung einem Verschleiß, der gerade bei der
Anwendung in Fahrzeugen, wo die Schließeinrichtung sehr häufig betätigt
wird, auftritt. Hier könnte man daran denken, entsprechende Materialien,
die einem nicht so hohen Verschleiß unterliegen, zu verwenden; diese
sind jedoch in der Regel kosten intensiv und gerade bei einer
Kostenreduktion bei Serienproduktionen nicht einsetzbar.
Des weiteren hat eine als Potentiometer ausgebildete
Positionserfassungseinrichtung den Nachteil, daß sich an der
Übergangsstelle Schleifer/Leiterbahn Übergangswiderstände einstellen
können, die zu einer Verfälschung der angezeigten Position führen, so
daß auch hier nicht immer zuverlässig die korrekte Position
wiedergegeben wird. Eine korrekte Wiedergabe der Position ist aber
gerade im Anwendungsfall der Schließeinrichtung unbedingt erforderlich,
da sich zum Beispiel der Stellantrieb und damit die gesamte
Schließeinrichtung im Zustand "verriegelt" befinden kann, während die
Positionserfassung "entriegelt" anzeigt, so daß dann der Stellantrieb
überhaupt nicht angesteuert würde, da die Positionserfassungseinrichtung
anzeigt, daß sich der Stellantrieb schon in der Stellung "entriegelt"
befindet und somit ein Öffnen der Tür möglich wäre.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs
geschilderte Antriebseinrichtung mit einem Stellantrieb und einer
Positionserfassungseinrichtung derart zu verbessern, daß die
geschilderten Nachteile vermieden werden, so daß sich eine zuverlässige
Wirkungsweise bei einfachstem Aufbau ergibt.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Positionserfassungseinrichtung
ein an dem beweglichen Element angebrachtes Magnetelement sowie ein
in der Nähe des Magnetelementes angeordneten Hall-Element aufweist,
wobei das Hall-Element in einem elektronischen Baustein integriert ist.
Zur Erfassung der Position des beweglichen Elementes macht man sich
den physikalischen Hall-Effekt zunutze, der am Ende kurz beschrieben ist.
Da nunmehr das bewegliche Element und die
Positionserfassungseinrichtung sich nicht mehr berühren, arbeitet diese
Positionserfassungseinrichtung berührungslos und damit verschleißfrei, so
daß dadurch die Funktion der Antriebseinrichtung über die gesamte
eigene Lebensdauer oder über die gesamte Lebensdauer des
Gegenstandes, in dem sie eingebaut ist (zum Beispiel ein Fahrzeug)
zuverlässig arbeitet. Der Aufbau und die Montage der erfindungsgemäßen
Antriebseinrichtung ist besonders einfach, da keine Ausrichtung zwischen
dem Magnetelement und dem Hall-Element erfolgen muß und eine
Annäherung in ausreichender Genauigkeit genügt, um die Funktion der
Positionserfassungseinrichtung sicherzustellen. Außerdem entfällt das
Aufbringen von Leiterbahnen auf der Leiterplatte sowie das
Vorhandensein von Schleifern und Schleiferträgern eines
Potentiometers, die gerade dann besonders aufwendig sind, wenn eine
Abtastung der Position über mehrere Umdrehungen des beweglichen
Elementes erfolgen soll.
In Weiterbildung der Erfindung ist der elektronische Baustein als ASIC
ausgebildet. Unter einem ASIC ist ein elektronischer Baustein zu
verstehen, der bei der Herstellung oder durch Programmierung für seinen
Einsatzzweck und die in Frage kommenden Aufgaben spezifiziert wurde.
Ein ASIC beinhaltet Eingangs- und Ausgangsschaltungen, Speicher,
Prozessoren, Überwachungen (zum Temperatur, Spannung, Kurzschluß
und dergleichen), Sensoren (zum Beispiel das Hall-Element) und so
weiter. Dies hat den Vorteil, daß ein integrierter Baustein auf kleinstem
Platz zur Verfügung steht. Als weitere Vorteile sind die reduzierte
Ruhestromaufnahme zu nennen, da nur solche Funktionen implementiert
sind, die für den jeweiligen Einsatzzweck benötigt werden, und damit auch
reduzierte Fertigungskosten. Der Test eines ASIC vereinfacht sich
dadurch ebenfalls, da nicht alle Funktionen eines normalerweise
verwendeten multifunktionalen Chips getestet werden müssen. Wichtig ist
noch ein sehr guter Kopierschutz, da dem ASIC von außen nicht
anzusehen ist, welche Bauteile er enthält und welche Funktionen mit ihm
realisiert sind. Durch die Integration des Sensors steht somit ein
sogenannter aktiver Sensor zur Verfügung, der ein schon ausgewertetes,
gegebenenfalls gefiltertes, Signal zur Weiterverarbeitung zur Verfügung
stellt. Durch die Signalverarbeitung am Erfassungsort können auch
empfindliche und kleine Meßgrößen erfaßt, verstärkt und ausgewertet
weitergegeben werden, so daß dadurch die Störempfindlichkeit reduziert
wird. Dies ist gerade bei der Anwendung in Fahrzeugen von Bedeutung,
da hier oft durch elektromagnetische Störungen Fehlfunktionen ausgelöst
werden.
In Weiterbildung der Erfindung weist der elektronische Baustein eine
Auswerteschaltung für die Ausgangssignale des Hall-Elementes und/oder
eine Ansteuerschaltung zur Erzeugung von Ansteuersignalen für den
Stellantrieb auf. Dadurch erhöht sich die kompakte Bauweise, da die
Ansteuerschaltung sowie die Auswerteschaltung in dem elektronischen
Baustein integriert ist. Weiterhin ist es von Vorteil, daß eine
weitergehende Verkabelung entfallen kann, da der elektronische Baustein
mit seiner Auswerteschaltung und seiner Ansteuerschaltung in räumlicher
Nähe sowohl zu dem beweglichen Element als auch zu dem Stellantrieb
angeordnet werden kann. Dadurch ergibt sich eine Antriebseinrichtung mit
integriertem Stellantrieb und integrierter Sensorik, wobei zu dieser
Antriebseinrichtung nur noch eine Verkabelung für die Stromversorgung
und gegebenenfalls für weitere Signale, mit denen der Stellantrieb von
außen angesteuert werden soll, verlegt werden muß.
Ein weiterer Vorteil für die Verwendung des elektronischen Bausteines
innerhalb der Antriebseinrichtung sowie für die Integration der
Auswerteschaltung und/oder der Ansteuerschaltung in dem
elektronischen Baustein ist darin zu sehen, daß die Verbindung zwischen
dem das Ausgangssignal in Abhängigkeit der Position liefernde Hall-
Element und der Auswerteschaltung sowie die Verbindung zwischen der
Ansteuerschaltung und dem Stellantrieb extrem kurz gehalten werden
können, so daß Maßnahmen, die zur Verhinderung einer Einstrahlung
einer Störstrahlung erforderlich wären, entfallen können. Damit entfällt
nicht nur die Abschirmung gegen elektromagnetische Störstrahlung,
sondern es erhöht sich auch die Zuverlässigkeit der gesamten
Antriebseinrichtung.
In Weiterbildung der Erfindung ist der elektronische Baustein auf einer
Leiterplatte, die insbesondere als flexible Leiterplatte ausgebildet ist,
angeordnet, wobei die Leiterplatte in einem Gehäuse der
Antriebseinrichtung eingesetzt ist.
Dies führt zu einer hohen Montagefreundlichkeit, da einerseits die
Leiterplatte zumindest mit dem elektronischen Bausteinen und
gegebenenfalls einer weiteren Verkabelung und weiteren Bausteine in
einem ersten Schritt vormontiert werden kann, wobei andererseits in das
Gehäuse schon das bewegliche Element, der Stellantrieb und weitere
Funktionselemente der Antriebseinrichtung eingesetzt werden können, so
daß nach diesem Einsetzen nur noch die Leiterplatte mit dem
elektronischen Baustein montiert werden muß und damit die Montage der
Antriebseinrichtung beendet ist. Dieser Montagevorgang ist wesentlich
einfacher, da keine genaue Zuordnung von dem beweglichen Element zu
der Positionserfassungseinrichtung erfolgen muß, wobei jedoch
sichergestellt sein muß, daß der elektronische Baustein mit seinem Hall-
Element in der Nähe des Magnetelementes, das an dem beweglichen
Element befestigt ist, angeordnet wird. Die Leiterplatte in dem Gehäuse
kann ein eigenständiges Bauteil sein, wohingegen es auch denkbar ist,
daß die Leiterplatte erst in einen Gehäusedeckel eingesetzt und dann auf
das Gehäuse aufgesetzt wird oder aber integraler Bestandteil des
Gehäusedeckels ist. Hierbei wäre eine solche Herstellung denkbar, daß
zunächst die Leiterplatte mit dem elektronischen Baustein hergestellt wird
und anschließend zumindest diese beiden Bauteile mit Kunststoff in der
Form des Gehäusedeckels umgeben (umspritzt) werden, so daß sowohl
die Leiterplatte als auch der elektronische Baustein mit seinem Hall-Element
vollkommen geschützt unter einer Kunststoffschicht liegen. Bei
der Herstellung eines solchen Gehäusedeckels, wobei es sich auch um
das Gehäuse an sich handeln kann, können auch schon
Verbindungsmittel wie Stecker oder Buchsen oder dergleichen mit
vorgesehen werden. Um die Verbindung zum Beispiel zwischen einem
Stecker und dem elektronischen Baustein zu realisieren, muß es sich
nicht zwangsläufig um eine Leiterplatte mit aufgebrachten Leiterbahnen
handeln, so daß anstelle dessen auch in dem Kunststoff-Gehäusedeckel
auch nur die Leiterbahnen, beispielsweise in Form von gestanzten
Leiterbahnen, realisiert werden können. Eine flexible Leiterplatte ist
besonders gut bei komplex gestalteten Gehäusen unterzubringen und
besonders vorteilhaft bei Anwendungen, die Schwingungen und
Vibrationen ausgesetzt sind, da diese besser von einer flexiblen als von
einer starren Leiterplatte aufgenommen werden.
Als Alternativen zu Leiterplatten stehen Hybridbausteine oder sogenannte
Lead-Frames zur Verfügung. Bei einem Hybridbaustein handelt es um
eine elektronische Schaltung, die mehrere elektronische Bauteile
(Widerstände, Kondensatoren, Prozessoren, Sensoren) beinhaltet. Dieser
kann also schon für einen bestimmten Einsatzzweck beschaltet und
verschaltet sein und muß nur noch in das Gehäuse eingesetzt und mit
seiner Peripherie (insbesondere einer Stromversorgung) verkabelt
werden.
Unter einem Lead-Frame ist ein Bauteil zu verstehen, das zunächst einen
elektrisch nicht leitenden Träger, insbesondere aus Kunststoff, aufweist.
Dieser Träger ist als weitestgehende ebene Fläche ausgebildet, kann
aber zur Anpassung an den Einbauort gebogen, geknickt oder in sonstiger
geeigneter Weise geformt sein. In dem Träger sind elektrisch leitende
Bereiche, insbesondere Bahnen, eingelegt, die zum Beispiel aus
Blechstanzteilen bestehen. Eine mögliche Herstellung eines Lead-Frame
besteht darin, daß die Blechstanzteile in eine Form gelegt und mit
Kunststoff umspritzt werden. An den Stellen, an denen sich ein
elektrisches Bauteil auf dem Träger befindet, sind die betreffenden
elektrisch leitenden Bereiche nach außen geführt und mit dem
betreffenden Bauteil kontaktiert. Auch Stecker oder dergleichen können
einstückig mit dem Träger ausgebildet sein oder als separates Bauteil
ebenfalls kontaktiert werden. Somit steht also auch hier nach der
Bestückung des Lead-Frames ein elektronischer Baustein zur Verfügung,
der vor dem Einbau in das Gehäuse auf seine Funktionstüchtigkeit
überprüft werden kann. Somit werden nur funktionstüchtige Bausteine in
das Gehäuse eingebaut, so daß nach Fertigstellung der gesamten
Antriebseinrichtung eine mögliche Fehlerquelle ausgeschlossen ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist das Magnetelement in einer an einer
Welle des beweglichen Elementes befestigten Magnetelement-Halterung
angeordnet. Dies hat den Vorteil der einfachen Montage, so daß auf die
Welle nur noch das Magnetelement mittels der Magnetelement-Halterung
aufgesteckt werden muß, wobei auch andere Befestigungsmöglichkeiten
(wie zum Beispiel Verkleben) denkbar sind. Die Verwendung der
Magnetelement-Halterung hat darüber hinaus noch den Vorteil, daß
mittels dieser Magnetelement-Halterung Toleranzen, insbesondere in
axialer Richtung, ausgleichbar sind. Außerdem kann ein und derselbe
Magnet, insbesondere ein Dauermagnet, über diese Magnetelement-
Halterung an verschiedenen Wellen oder sonstigen beweglichen
Elementen, die unterschiedliche geometrische Formen haben, angebracht
werden. Umgekehrt ist es natürlich auch denkbar, daß an ein und
demselben beweglichen Element über die Magnetelement-Halterung
unterschiedliche Magnete einsetzbar sind.
Wie schon eingangs beschrieben, ist eine besonders vorteilhafte
Anwendung der erfindungsgemäßen Einrichtung bei einer
Schließeinrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug, gegeben, da hier
rauhe Einsatzbedingungen herrschen, die mittels der erfindungsgemäßen
Verwendung eines Hall-Elementes eliminiert werden können. Auch wenn
dieses Anwendungsgebiet als besonders bevorzugt angesehen wird, sei
noch darauf verwiesen, daß die Erfindung nicht auf dieses
Anwendungsgebiet beschränkt ist und andere Anwendungen der
erfindungsgemäßen Antriebseinrichtung, ohne den Erfindungsgedanken
zu verlassen, denkbar sind.
Der Einsatz der erfindungsgemäßen Antriebseinrichtung bei einer
Schließeinrichtung ist im folgenden beschrieben und anhand der Figuren
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 den prinzipiellen Aufbau einer Schließeinrichtung,
Fig. 2 die Anordnung der in Fig. 1 gezeigten Elemente
in einem Gehäuse,
Fig. 3 einen Ausschnitt aus Fig. 2, betreffend die Positions
erfassungseinrichtung.
Fig. 1 zeigt eine elektrisch betätigbare Schließeinrichtung mit einem
Stellantrieb, der als Elektromotor 1 ausgebildet ist. Auf einer Welle 2 des
Elektromotors 1 sitzt ein Schneckenrad 3, wobei von dem Elektromotor 1
ein als Steuerscheibe 4 ausgebildetes Übertragungselement angetrieben
wird. Ein Außenumfang 5 der Steuerscheibe 4 ist mit Zähnen (in Fig. 1
nicht dargestellt) versehen, die mit dem Schneckenrad 3 kämmen und
somit ein Untersetzungsgetriebe bilden. Wenigstens eine Seite der
Steuerscheibe 4 weist Innenerhebungen 6 und Außenerhebungen 7 auf,
die einen Zwischenbereich bilden. Die Innen- und Außenerhebungen 6, 7
bilden einen Konturverlauf zur Einstellung verschiedener Funktionen der
Schließeinrichtung, wie dies später noch beschrieben wird.
Die Steuerscheibe 4 ist auf einer Welle 9 drehbar gelagert. Mit der
Bezugsziffer 10 ist ein erster Hebel bezeichnet, dessen der Steuerscheibe
4 zugeordnetes Ende einen Zapfen 11 trägt, der in den Zwischenbereich 8
hineinragt und an den Konturen der Innenerhebungen 6 und
Außenerhebungen 7 zur Anlage kommen kann. Weiterhin ist in Fig. 1
noch ein zweiter Hebel 12 gezeigt, der mit dem ersten Hebel 10 auf einer
gemeinsamen Welle 13 gelagert ist und unabhängig von dem ersten
Hebel 10 mittels Innenerhebungen und Außenerhebungen auf der
anderen Seite der Steuerscheibe 4 einstellbar ist. An dieser Stelle sei
erwähnt, daß mit der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform die Betätigung
des Türinnengriffes und des Türaußengriffes in Abhängigkeit der
Stellungen der Hebel 10 und 12 auf Schloßelemente wie beispielsweise
Sperrklinke/Drehfalle übertragen werden kann oder nicht. Denkbar ist
auch, einer einzelnen Handhabe (wie zum Beispiel Türinnengriff) einen
eigenen Elektromotor 1 mit eigener Steuerscheibe 4 und
Innenerhebungen 6 und Außenerhebungen 7 auf nur einer Seite und auch
nur einem einzigen Hebel zuzuordnen. Da die Ausbildung der
Schloßelemente die Ausgestaltung des Stellantriebes nicht berührt, wurde
auf eine Darstellung verzichtet. Zur Verdeutlichung sei erwähnt, daß eine
Handhabe über Bowdenzüge mit einem weiteren Hebel in Verbindung
steht, wobei dieser weitere Hebel beispielsweise von dem ersten Hebel 10
betätigbar ist. Der weitere Hebel wirkt auf Schloßelemente wie zum
Beispiel auf die mit einer Drehfalle zusammenwirkenden Sperrklinke. In
seiner einen Stellung bewirkt dann der erste Hebel 10, daß der weitere
Hebel bei Betätigung der Handhabe auf die Sperrklinke wirken kann,
während in seiner weiteren Stellung der erste Hebel 10 derart auf den
weiteren Hebel wirkt, daß die Betätigung der Handhabe nicht auf die
Sperrklinke wirken kann (Leerhub).
Diese in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform erlaubt also eine extrem flache
Bauweise, die sämtliche Funktionen einer elektrisch betätigbaren
Schließeinrichtung, wie "Entriegelung", "(Zentral-)Verriegelung" und
"Diebstahlsicherung" (gegebenenfalls auch "Kindersicherung"), ermöglicht.
Durch entsprechende Ansteuerung des Elektromotores 1 und die
Bewegung der Hebel 10 und 12 in Abhängigkeit der Konturen der
Steuerscheibe 4 werden mit nur einem Stellantrieb (Elektromotor 1) die
Schloßfunktionen für zwei Handhaben (wie zum Beispiel Türinnen- und
Türaußengriff) realisiert.
Fig. 2 zeigt die Anordnung der in Fig. 1 gezeigten Elemente in einem
Gehäuse 14. Dieses Gehäuse 14 ist bei Betrachtung der Fig. 2 nach
oben offen und wird von einem Gehäusedeckel 15 dichtend verschlossen.
Dazu ist an der Verbindungsstelle zwischen dem Gehäuse 14 und dem
Gehäusedeckel 15 umlaufend eine nicht gezeigte und bezeichnete
Dichtung vorgesehen, so daß die in Fig. 1 gezeigten Elemente und
weitere Elemente in dem Gehäuse 14, abgedeckt durch den
Gehäusedeckel 15, feuchtigkeits- und staubdicht untergebracht sind.
In das Gehäuse 14 ist eine Leiterplatte 16 eingesetzt, wozu entweder an
dem Gehäuse 14 oder an dem Gehäusedeckel 15 oder an beiden
entsprechende Mittel (wie zum Beispiel Zapfen oder dergleichen)
vorgesehen sind, um die Leiterplatte 16 zu halten. So wird die Leiterplatte
16 beispielsweise in entsprechende Aussparungen eingesetzt oder die
Leiterplatte 16 weist Bohrungen auf, mit denen sie über Zapfen in dem
Gehäuse 14 geführt wird, wobei in dem Gehäusedeckel 15 entsprechende
Gegenzapfen vorgesehen sind, die die Leiterplatte 16 in ihrer Lage
fixieren.
Die Leiterplatte 16 trägt im Bereich des beweglichen Elementes, dessen
Position erfaßt werden soll (hier die Welle 9 der Steuerscheibe 4) einen
elektronischen Baustein 17, der elektrisch über Fahnen mit der
Leiterplatte 16 und deren nicht gezeigten Leiterbahnen verbunden ist. Der
elektronische Baustein 17 kann gegebenenfalls auch mechanisch auf der
Leiterplatte 16 fixiert sein. An dem dem elektronischen Baustein 17
zugewandten Ende trägt die Welle 9 ein Magnetelement 18, so daß eine
Drehung der Welle 9 auch eine Drehung des Magnetelementes 18 mit
seinem Nord- und Südpol bewirkt, wobei diese Drehung von dem
elektronischen Baustein 17 erfaßt und ausgewertet wird. Diese Erfassung
und Auswertung ist nun im folgenden beschrieben.
Die Fig. 3 zeigt eine Detailansicht des elektronischen Bausteines 17 und
des Magnetelementes 18. In dem elektronischen Baustein 17, in dem eine
Auswerteschaltung, die nicht bezeichnet ist, untergebracht ist, ist auch ein
Hall-Element 19 angeordnet, das auf die Drehung des Magnetelementes
18 reagiert. Das Magnetelement 18 ist ein Dauermagnet mit einem
Nordpol (N) und einem Südpol (S). Durch die Drehung des
Magnetelementes 18 wird der Stromfluß in dem Hall-Element 19 verändert
und eine sogenannte Hall-Spannung erzeugt, so daß dieses Hall-Element
19 als Ausgangssignal ein digitales Signal oder auch ein kontinuierliches
Signal (Signalfolgen) bei mehreren Drehungen des Magnetelementes 18
liefert. Dieses Ausgangssignal des Hall-Elementes 19 wird von der
Auswerteschaltung ausgewertet, wobei dies beispielsweise durch Zählen
der Ausgangsimpulse des Hall-Elementes 19 erfolgen kann. Diese
ausgewertete Ausgangssignal kann dann in ein Ansteuersignal für den
Stellantrieb (Elektromotor 1) verwendet werden, wobei der Elektromotor 1
beispielsweise so lange angesteuert wird, bis eine weitere Position
erreicht wird. Ist diese erreichte Position erkannt worden, wird der
Elektromotor 1 abgeschaltet. Mittels der in dem elektronischen Baustein
17 integrierten Auswerteschaltung und Ansteuerschaltung kann auch eine
Vorbremsung für den Elektromotor 1 realisiert werden, so daß dann, wenn
eine Vorposition zu einer bestimmten Position erfaßt wurde, die
Steuerung für den Elektromotor 1 heruntergeregelt werden kann, so daß
der Elektromotor 1 nicht erst bei Erreichen seiner vorgegebenen Position
abgeschaltet wird, sondern diese langsam erreicht und ein
Überschwingen verhindert wird. Auf diese Art und Weise kann ein
aufwendiges Regeln der Ansteuerung für den Elektromotor 1 zur
Erreichung seiner Position entfallen.
Auf der Welle 9 ist noch eine Magnetelement-Halterung 20 aufgesetzt, die
das Magnetelement 18 aufnimmt. Die beispielsweise aus Kunststoff
hergestellte Magnetelement-Halterung 20 verbindet durch Klemmwirkung
das Magnetelement 18 mit dem Ende der Welle 9, wobei eine axiale
Verschiebung des Magnetelementes 18 in Richtung des Hall-Elementes
19 oder von diesem weg möglich ist, um eine axiale Einstellung der Lage
des Hall-Elementes 19 zu dem Magnetelement 18 zwecks
Toleranzausgleich zu ermöglichen. Außerdem wird durch die distanzierte
Anordnung des Magnetelementes 18 zu dem Ende der Welle 9 eine
Magnetisierung der aus magnetischen Material bestehenden Welle 9
weitestgehend vermieden, was zu unerwünschten Effekten führen könnte.
Weiterhin ist Fig. 2 noch gezeigt, daß sowohl der elektronische Baustein
17 als auch das Magnetelement 18 vor äußeren Einflüssen geschützt in
dem Gehäuse 14 mit dem Gehäusedeckel 15 angeordnet ist. Sollte eine
solche geschützte Anordnung aufgrund der geometrischen Verhältnisse
beziehungsweise des Bauraumes nicht möglich sein, kann auch ein
Schutzgehäuse um das Magnetelement 18 und den elektronischen
Baustein 17 herum vorgesehen werden. Denkbar wäre auch eine
Anordnung, bei der in Fig. 2 die Leiterplatte 16 eine Ausnehmung
aufweist, in die Magnetelement 18 hereinragt und dann der elektronische
Baustein 17 bei Betrachtung der Fig. 2 oberhalb der Leiterplatte 16
angeordnet ist. Dies führt zu einer weiteren vorteilhaften
Bauraumreduzierung.
An dieser Stelle soll noch kurz die prinzipielle Wirkungsweise eines Hall-
Elementes und seine Auswertung beschrieben werden. Das Hall-Element
erhält einen Längsstrom 1 eingeprägt. Ein Magnet, der von einem
beweglichen Betätigungselement betätigbar ist oder an diesem fest
angeordnet ist, erzeugt ein Magnetfeld B, das auf das Hall-Element wirkt.
Die sich aufgrund des Annähern beziehungsweise entfernen des
Magnetfeldes B des Magneten von dem Hall-Element einstellende
sogenannte Hall-Spannung UH wird an dem Hall-Element abgenommen
und einer Auswerteeinheit zugeführt. Die Auswerteeinheit weist eine
externe Spannungsversorgung auf, die sie über entsprechende Leitungen
(zum Beispiel Spannungsleitung und Masseleitung) erhält. Weiterhin ist
eine Signalleitung vorgesehen, so daß die ausgewertete Hall-Spannung
UH zur weiteren Verarbeitung beispielsweise über die Signalleitung und
die Masseleitung zur Verfügung gestellt werden kann. Hierbei handelt es
sich also um eine sogenannte intelligente Auswerteeinheit, die ein schon
aufbereitetes Ausgangssignal zur Verfügung stellt. Zur Erzeugung des
eingeprägten Längsstromes 1 ist eine Stromquelle, insbesondere in der
Auswerteeinheit vorgesehen.
1
Elektromotor
2
Welle
3
Schneckenrad
4
Steuerscheibe
5
Außenumfang
6
Innenerhebungen
7
Außenerhebungen
8
Zwischenbereich
9
Welle
10
erster Hebel
11
Zapfen
12
zweiter Hebel
13
gemeinsame Welle
14
Gehäuse
15
Gehäusedeckel
16
Leiterplatte
17
elektronischer Baustein
18
Magnetelement
19
Hallelement
20
Magnetelement-Halterung
Claims (12)
1. Antriebseinrichtung mit einem Stellantrieb zum Antreiben eines
beweglichen Elementes sowie einer Positionserfassungseinrichtung
zur Erfassung der Position des beweglichen Elementes, dadurch
gekennzeichnet, daß die Positionserfassungseinrichtung ein an
dem beweglichen Element angebrachtes Magnetelement (18) sowie
ein in der Nähe des Magnetelementes (18) angeordnetes Hall-
Element (19) aufweist, wobei das Hall-Element (19) in einem
elektronischen Baustein (17) integriert ist.
2. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der elektronische Baustein (17) als ASIC ausgebildet ist.
3. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektronische Baustein (17) eine
Auswerteschaltung für die Ausgangssignale des Hall-Elementes (19)
und/oder eine Ansteuerschaltung zur Erzeugung von Ansteuer
signalen für den Stellantrieb aufweist.
4. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektronische Baustein (17) auf einer
Leiterplatte (16), insbesondere einer flexiblen Leiterplatte,
angeordnet ist, wobei die Leiterplatte (16) in einem Gehäuse (14) der
Antriebseinrichtung eingesetzt ist.
5. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektronische Baustein (17) als
Hybridbaustein ausgebildet ist, wobei der Hybridbaustein in einem
Gehäuse (14) der Antriebseinrichtung eingesetzt ist.
6. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektronische Baustein (17) auf einem
Lead-Frame angeordnet ist, wobei der Lead-Frame in einem
Gehäuse (14) der Antriebseinrichtung eingesetzt ist.
7. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektronische Baustein (17) auf einer
Leiterplatte (16) angeordnet ist, wobei die Leiterplatte in einem
Gehäusedeckel (15) für ein Gehäuse (14) der Antriebseinrichtung
eingesetzt oder Bestandteil des Gehäusedeckels (15) ist.
8. Antriebseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Magnetelement (18) in einer an
einer Welle (9) des beweglichen Elementes befestigten Magnet
element-Halterung (20) angeordnet ist.
9. Antriebseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung als
Schließeinrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug, ausgebildet ist.
10. Antriebseinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das bewegliche Element eine Steuerscheibe
(4) zur Einstellung von Funktionsstellungen der Schließeinrichtung
ist.
11. Antriebseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stellantrieb als ein Elektromotor
(1) ausgebildet ist.
12. Antriebseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Magnetelement (18)
in einem das Magnetelement (18) umgebenden Schutzgehäuse,
insbesondere dem Gehäuse (4), untergebracht ist.
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Legal Events
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SIEMENS AG, 80333 MUENCHEN, DE |
|
| 8131 | Rejection |