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DE4024191A1 - Leichtfluessigkeitsabscheider - Google Patents

Leichtfluessigkeitsabscheider

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DE4024191A1
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Germany
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light liquid
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outlet
liquid separator
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DE4024191A
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Werner Zapf
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ZAPF GMBH + CO., 95448 BAYREUTH, DE
Original Assignee
ZAPF WERNER KG
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03FSEWERS; CESSPOOLS
    • E03F5/00Sewerage structures
    • E03F5/14Devices for separating liquid or solid substances from sewage, e.g. sand or sludge traps, rakes or grates
    • E03F5/16Devices for separating oil, water or grease from sewage in drains leading to the main sewer
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D17/00Separation of liquids, not provided for elsewhere, e.g. by thermal diffusion
    • B01D17/02Separation of non-miscible liquids
    • B01D17/0208Separation of non-miscible liquids by sedimentation
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D17/00Separation of liquids, not provided for elsewhere, e.g. by thermal diffusion
    • B01D17/02Separation of non-miscible liquids
    • B01D17/0208Separation of non-miscible liquids by sedimentation
    • B01D17/0214Separation of non-miscible liquids by sedimentation with removal of one of the phases
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
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    • B01D17/02Separation of non-miscible liquids
    • B01D17/04Breaking emulsions
    • B01D17/045Breaking emulsions with coalescers

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Leichtflüssig­ keitsabscheider mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
Ein solcher Leichtflüssigkeitsabscheider ist aus dem DE-U 19 31 492 bekannt.
Leichtflüssigkeitsabscheider befinden sich auf dem Markt. Die Anforderungen an Leichtflüssigkeitsabscheider sind in der deutschen DIN-Norm 1999 Teil I zusammengefaßt. Bei Fer­ tigung aus Beton ist es dabei unter anderem erforderlich, daß "wasserundurchlässiger Beton" im Sinne der deutschen DIN-Norm 1045 Verwendung findet, der überdies noch im Bereich der von Leichtflüssigkeit beaufschlagbaren Innenwandflächen mit einem ölbeständigen und öldichten Schutzanstrich versehen sein muß, da wasserundurchlässiger Beton allein keine Dichtigkeit gegen chlorierte Kohlenwasserstoffe gewährleistet.
Leichtflüssigkeitsabscheider finden insbesondere für die Flächenentwässerung Anwendung, vorzugsweise von Kfz-Wasch­ plätzen, insbesondere Waschplätzen für Lastkraftwagen, Park­ plätzen, Tankstellen und Lagerplätzen von Leichtflüssigkeiten. Erfindungsgemäße Leichtflüssigkeitsabscheider können aber auch auf Abwässer industrieller Prozesse Anwendung finden, soweit dort die Funktionsvoraussetzungen gegeben sind.
Im erstgenannten Anwendungsbereich, z.B. der Entwäs­ serung von Parkplätzen oder von Waschanlagen, müssen mit Leichtflüssigkeit versetzte Abwässer schubweise verarbeitet werden, z.B. nach einem Platzregen oder im Falle aktueller Kraftfahrzeugreinigung. Dabei kann es kurzzeitig auch zu einem Abwasserstau vor dem Leichtflüssigkeitsabscheider kommen, wenn das Aufnahme- und Durchlaßvermögen des Leichtflüssigkeitsab­ scheiders der momentan entfallenden Abwassermenge nicht gewach­ sen ist. In solchen Fällen kann es zu einem Ansteigen des Ab­ wasserspiegels bzw. der bereits oben abgeschiedenen Leichtflüs­ sigkeitsschicht in deutlich größere Höhen als das Niveau der zulaufseitigen und ablaufseitigen Durchbrechungen im Beton des Behältermantels kommen, und zwar, von dynamischen Effekten ab­ gesehen, nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren zwischen dem einlaßseitigen Niveau des Abwasserstaus und dem Abwasser­ spiegel im Behälter. Der Höhenbereich oberhalb der zu- und ab­ laufseitigen Durchbrechungen hat daher auch die Funktion eines Flüssigkeitspuffers für Stoßbetrieb. Die Innenwandfläche dieses Flüssigkeitspuffers wird daher wenigstens zeitweise auch von Leichtflüssigkeit kontaminiert, u.U. sogar jeweils für längere Zeiträume.
Es ist Sinn von Leichtflüssigkeitsabscheidern, die Umwelt vor Verseuchung durch Leichtflüssigkeiten zu schützen und jeweils anfallende Leichtflüssigkeitsbelastungen aus dem Abwasser abzuscheiden und zu entsorgen.
Es ist inzwischen eine große Anzahl von Leichtflüs­ sigkeitsabscheidern auf dem Markt, die dieser Zielsetzung mehr oder minder gut gerecht werden, sei es in Bauart als reiner Schwerkraftabscheider, sei es als Koaleszenzabscheider mit Ein­ bau von Materialien, welche zur Verbesserung des Wirkungsgrads der Leichflüssigkeitsabscheidung anfallende Leichtflüssigkeits­ anteile durch Grenzflächenwechselwirkung in eine größere Tröpf­ chenform umwandeln.
Aus dem eingangs genannten DE-U 19 31 492 ist es da­ bei auch schon bekannt, einen aus wasserundurchlässigem Stahl­ beton bestehenden Behältermantel oberhalb des Übergangsbereichs einer den Zulauf bildenden Durchbrechung in den Innenraum des Behälters bis zu einer am oberen Ende gelegenen Deckelfuge ein­ stückig auszubilden. Die Erfindung bezieht diese Ausbildungs­ form insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit ein.
Andere bekannte Leichtflüssigkeitsabscheider zeigen nämlich den Mangel, von ihrer Bauart her keine optimale Gewähr gegen Leckage in den Umgebungsbereich im Dauerbetrieb zu geben.
Dies ist besonders kritsch dann, wenn der Leichtflüssigkeitsbe­ hälter, wie üblich, weitgehend versenkt angeordnet wird. Dann kann man vielleicht auftretende Leckage im Bereich des oberen Abschlußdeckels noch erkennen oder auffangen oder durch beson­ ders sorgfältige Fertigung dauerhaft ausschließen; Leckage aus dem Mantelbereich unterhalb des Abschlußdeckels in umgebendes Erdreich oder andere optisch weniger zugängliche Bereiche kann jedoch lange unentdeckt bleiben, so daß es insoweit zu einer "Selbstentsorgung" des Behälters in den Umgebungsbereich, z.B. in angrenzendes Erdreich, kommen kann. Das läuft dann dem Zweck der Installation des Leichtflüssigkeitsabscheiders diametral entgegen.
Eine Hauptquelle für derartige Leckage in den Umge­ bungsbereich während des Dauerbetriebs sind bauartbedingte Fu­ gen im Behälterkörper. Derartige Fugen können insbesondere durch sektionsförmigen Aufbau aus verschiedenen Elementen des Behälterkörpers oder durch Rohrdurchführungen gegeben sein, wie sie in ihren möglichen schädlichen Auswirkungen an sich nach DIN-Norm 1999 nicht erwünscht sind. Besonders kritisch sind da­ bei Materialpaarungen an einer solchen Grenzfläche aus unter­ schiedlichen Materialien mit unterschiedlichen Wärmeausdeh­ nungskoeffizienten.
Zwar kann man mit hinreichend aufwendigen Methoden auch im Bereich derartiger Grenzflächen Dauerdichtigkeit her­ stellen. Das erhöht jedoch die Herstellungskosten eines solchen Leichtflüssigkeitsbehälters in unvertretbarem Maße und gibt darüber hinaus doch manchmal nicht Gewähr gegen systematische Undichtigkeiten oder Pfusch.
Die genannte, im Rahmen der Erfindung insbesondere auch Anwendung findende fugenlose Ausbildung des Behälterman­ tels oberhalb des Zulaufs vermeidet solche Risiken.
Durch die Anordnung der Mündungen beider Durchbre­ chungen unterhalb der festgelegten Untergrenze der Leichtflüs­ sigkeitssäule wird zunächst sichergstellt, daß in dem Durchbre­ chungsbereich höchstens Wasser, nicht aber Leichtflüssigkeit in den Umgebungsbereich austreten kann. Andererseits ist die In­ nenwandfläche dort, wo sie im Bereich der bestimmungsgemäß ab­ zuscheidenden Leichtflüssigkeitssäule und darüber bei Überlast­ betrieb von Leichtflüssigkeit beaufschlagt werden kann, völlig von leckageträchtigen Öffnungen und Spalten nach außen freige­ halten. Es ist dabei berücksichtigt, daß nach der deutschen DIN-Norm 1999 der von Leichtflüssigkeit auch bei Überlast be­ aufschlagbare Speicherraum oben höchstens 40 mm unterhalb des Deckels bzw. der Fuge zwischen Behälter und Deckel enden soll und daher bei sachgerechtem Einbau des Leichtflüssigkeitsab­ scheiders die Fuge zwischen Behälter und Deckel nicht von Leichtflüssigkeit beaufschlagt werden kann.
Alle genannten Gesichtspunkte lassen sich mit extrem einfacher Konstruktionsweise des Leichtflüssigkeitsabscheiders erreichen, der somit in großen Stückzahlen kostengünstig mit höchster Dauerbetriebssicherheit herstellbar ist. Der Innen­ wandanstrich läßt sich begünstigt durch den einfachen Aufbau des Speicherraumes bei der regelmäßigen Entsorgung des Leicht­ flüssigkeitsspeichers von gesammelter Leichtflüssigkeit leicht inspizieren und erforderlichenfalls oder turnusmäßig erneuern.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, bei ei­ nem Leichtflüssigkeitsabscheider der beschriebenen Bauart mit einem aufrechtstehenden zylindrischen Behälter die zulaufsei­ tige Verbindung zwischen der Zulauföffnung und der Mündung der zulaufseitigen Durchbrechung in einer solchen Weise auszubil­ den, daß das Abwasser in einer die Abscheidung begünstigenden Strömung in den Behälter eintritt und über diesen so verteilt wird, daß möglichst das ganze Querschnittsvolumen zwischen Zu- und Ablauf des Abwassers als Abscheidevolumen genutzt werden kann.
Bei dem DE-U 19 31 492, von dem die Erfindung aus­ geht, wird der horizontale Behälterquerschnitt teilweise durch Einbauten verbraucht, welche den Zulauf und den Ablauf des Be­ hälters bilden. Darüber hinaus leitet der Zulauf das mit Leichtflüssigkeit belastete Abwasser nur durch zwei lokale Öff­ nungen tangential zur Behälterwand in dessen Abscheideraum ein.
Im Gegensatz dazu ist ein Leichtflüssigkeitsabschei­ der mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1, der in­ soweit von dem letztgenannten DE-U 19 31 492 ausgeht, durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 ausgezeichnet. Vorzugs­ weise ist dabei auch die Weiterbildung nach Anspruch 2 vorgese­ hen.
Bei dem erfindungsgemäßen Leichtflüssigkeitsabschei­ der ist der Zulauf - und bei der bevorzugten Weiterbildung nach Anspruch 2 auch der Ablauf - aus dem horizontalen Behälterquer­ schnitt heraus verlegt, so daß der bisher vom Zu- und gegebe­ nenfalls auch vom Ablauf eingenommene Behälterraum nunmehr zur Leichtflüssigkeitsabscheidung zur Verfügung steht. Darüber hin­ aus wird die Strömung des zulaufenden Abwassers in ruhiger Form in den Abscheideraum eingeleitet und dabei bereits im Zulaufbe­ reich über den zylindrischen Behälterquerschnitt horizontal verteilt. Man erhält dabei eine statisch und herstellungsmäßig einfache Ausbildung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders mit op­ timaler Zurverfügungstellung des zylindrischen Innenraums für die Abscheidung und optimaler Zuführung des Abwassers in strö­ mungsberuhigender, also die Strömungsgeschwindigkeit allmählich reduzierender, Art, die bereits im Einleitungsbereich des Ab­ wassers eine große Zuleitungsbreite ergibt, die praktisch an den ganzen Durchmesser des zylindrischen Abscheidebehälters an­ gepaßt ist. Überraschend ergibt sich, daß bei dieser Zulei­ tungsweise strömungsumlenkende Prallbleche, die in den direkten Strömungsweg zwischen Zu- und Ablauf meist in der Nähe des Zu­ laufes eingeschaltet sind, vorzugsweise gänzlich entbehrlich sind.
Auch der sonstige vergleichbare Stand der Technik zeigt meist eine Strömungsrichtung des zulaufenden Abwassers mit Ablenkung vom Ablauf, sei es wie bei dem schon erörterten DE-U 19 31 492 in Umfangsrichtung, sei es nach unten, sei es durch Zwischenschaltung eines Prallbleches.
So ist bei dem dem DE-U 19 31 492 vergleichbaren Leichtflüssigkeitsabscheider nach der FR-PS 6 90 910 ebenfalls eine Einführung des horizontalen zylindrischen Behälterquer­ schnittes durch Zu- und Ablauf gegeben. Die Strömungsrichtung des Zulaufes ist dabei schräg in Richtung zum Behälterboden ge­ richtet, während der Ablauf mit deutlichem Abstand oberhalb des Behälterbodens angeordnet ist. Die zulaufende Strömung fängt sich dabei in einem Totraum in einer Nische unterhalb des in den Behälterquerschnitt hineinragenden Ablaufs.
Eine trichterförmige Erweiterung eines Zulaufs in Um­ fangrichtung eines nicht zylindrischen Behälters ist an sich aus der DE-AS 26 10 773 bekannt. Auch bei dieser ist der Behäl­ terquerschnitt durch Zu- und Ablauf eingeschnürt. Darüber hin­ aus wird der trichterförmig erweiterte Zulauf nicht wie bei der Erfindung zum unmittelbaren Einleiten des Abwassers in den Be­ hälterinnenraum benutzt, sondern die zulaufende Strömung wird durch ein vorgeschaltetes Prallblech umgelenkt, so daß die bei der Erfindung am Zulauf primär wirksame strömungsberuhigende Abwasserverteilung über den ganzen Querschnitt nicht in einer mit der Erfindung vergleichbaren Weise nutzbar gemacht wird.
Im DE-U 85 35 037.0 sind in Zusammenhang mit Fig. 1 ein gußeiserner Behälter und in Zusammenhang mit Fig. 2 ein Be­ tonbehälter als Leichtflüssigkeitsabscheider beschrieben. Nur bezüglich des Betonbehälters ist eine zylindrische Behälterform offenbart, bei der wiederum Zu- und Ablauf querschnittsein­ schnürend angeordnet sind und die zulaufende Strömung nur über zwei lokale Öffnungen in den Behälterinnenraum eingeleitet wird. In der Beschreibungseinleitung ist im Zusammenhang mit der dort gewürdigten DE-OS 34 03 718 offenbart, durch Spreizung des Zulaufstroms Abscheidegrade erreichen zu können, die noch weit über den von der deutschen DIN-Norm 1999 vorgegebenen Wer­ ten liegen. Trotzdem wird nach dem DE-U 85 35 037.0 bei einem Abscheider mit Einlauftauchwand, die auch bei einem erfindungs­ gemäßen Leichtflüssigkeitsabscheider in der Praxis verwirklicht ist, der Tauchwand ein eine Netz- oder Gitterstruktur aufwei­ sender Strömungsgleichrichter zugeordnet, der bei dem erfin­ dungsgemäßen Abscheider durch die horizontale trichterförmig erweiterte Strömungszuleitung nicht mehr erforderlich ist. Al­ lenfalls ist bei dem DE-U 85 35 037.0 gemäß Fig. 1 durch Schrägstellung der Tauchwand an eine vertikale Auffächerung der Strömung gedacht, wobei diese aufgefächerte Strömung dann je­ doch unmittelbar dem Strömungsgleichrichter zugeordnet wird.
Bei der AT-PS 1 68 957 beziehen sich die Fig. 1 und 2 auf ein Ausführungsbeispiel mit rechteckigem Behälterquer­ schnitt sowie die Fig. 3 und 4 auf ein anderes Ausführungsbei­ spiel mit zylindrischem Querschnitt. Obwohl bei rechteckigem Zylinderquerschnitt hier bereits zu- und Ablauf in Ausbuchtun­ gen des Behältermantels angeordnet sind, ist dies bei der mit der Erfindung vergleichbaren Ausführungsform mit zylindrischem Querschnitt nicht vorgesehen, sondern dort sind Zu- und Ablauf wiederum nur in querschnittsverengender Ausbildungsform ange­ ordnet.
Die DE-PS 2 87 432 schließlich zeigt schon einen Fett­ fänger, bei welchem die Abscheidung der Sinkstoffe auf einer schräg nach oben ansteigenden Fläche erfolgt und die Sinkstoffe schließlich in einem herausnehmbaren Eimer aufgefangen werden. Hier sind Zu- und Ablauf zwar außerhalb eines zylindrischen In­ nenraumes angeordnet, jedoch nicht in Ausbuchtungen, sondern wiederum in einem zylindrisch umlaufenden Außenkörper. Auch sonst sind die Ausbildung des Zulaufes und die Funktionsweise der Abscheidung mit einem Leichtflüssigkeitsabscheider nach der Erfindung nicht vergleichbar. So erstreckt sich eine strömungs­ umlenkende Flanke durch den ganzen Hauptteil des Innenbehäl­ ters.
Bei dem erfindungsgemäßen Leichtflüssigkeitsabschei­ der könnte man zwar grundsätzlich auch gitterartige Einbauten im Zulauf zusätzlich für eine weiterhin strömungsberuhigte Ab­ wassereinleitung etwa im Sinne des schon erwähnten DE-U 85 35 037.0 anordnen. Wie aber schon erwähnt, sind diese vorzugsweise entbehrlich. Das wird besonders eindrucksvoll einfach bei zu­ sätzlicher Verwirklichung von Anspruch 4, wenn die erfindungs­ gemäßen Maßnahmen unmittelbar durch entsprechende Formgebung des Behälterbetons verwirklicht sind. Dann kann man zweckmäßi­ gerweise gänzlich von Einbauten absehen und dann bei voller Funktionalität den Aufbau des Leichtflüssigkeitsabscheiders ex­ trem einfach halten. Man kann sich dabei in manchen Fällen so­ gar eine Besetzung des horizontalen Innenquerschnitts des Be­ hälters mit zur Strömungsberuhigung vorgesehenen Einbauten vor­ zugsweise gänzlich ersparen.
Zum Anspruch 4 sei noch nachgetragen, daß es an sich üblich und sinnvoll ist, eine Zulauföffnung und eine Ablauföff­ nung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders - bzw. dessen äußere Rohranschlüsse - in einem oberen Bereich des Leichtflüssig­ keitsbehälters anzuordnen. Man kann dabei eine völlig außerhalb des Behälters angeordnete Verrohrung zu den zulaufseitigen und ablaufseitigen Durchbrechungen vorsehen. Solche Öffnungen bzw. Rohranschlüsse kann man dabei am Behältermantel selbst ausbil­ den und gegebenenfalls Rohrleitungen innerhalb des Behälterman­ tels verlegen. Nach Anspruch 4 ist jedoch eine Vereinfachung auch dahingehend getroffen, daß entsprechende Rohrleitungen oder Kanäle unmittelbar im Beton des Behältermantels ausgeformt werden, so daß es dabei ausreicht, mindestens zulaufseitig einen ölbeständigen und öldichten Schutzanstrich vorzusehen, ohne jedoch den Einbau gesonderter Leitungsrohre noch zu benö­ tigen. Ein solcher Schutzanstrich - oder eine gleichwirkende Beschichtung - ist übrigens in der Praxis mindestens dort vor­ zusehen, wo während des Betriebs des Leichtflüssigkeitsabschei­ ders in Anschlußkanälen und im Innenraum Leichtflüssigkeit hin­ gelangen kann. Maximal kann man auch alle vom Abwasser beauf­ schlagten Innenwandflächen und Kanalflächen entsprechend an­ streichen oder beschichten.
Einer der allgemeinen Aufgabenstellung der Erfindung entsprechenden Zielrichtung, nämlich insbesondere den Innenraum weitmöglichst zur Leichtflüssigkeitsabscheidung bereitzustellen und erforderliche Einbauten entweder wegzulassen oder unter möglichst geringem horizontalen Querschnittsverbrauch im Behäl­ ter anzuordnen, unterliegt auch die Weiterbildung einer schon aus der DE-U 19 31 492 bekannten Ventilsteuerung des Ablaufes (vgl. erweiterten Oberbegriff von Anspruch 3 mit den kennzeich­ nenden Merkmalen von Anspruch 3).
Es kann zweckmäßig sein, unabhängig von der Quer­ schnittsbemessung von Zulauf und Ablauf des Abwassers die Durchströmung des Leichtwasserabscheiders zwischen den zulauf­ seitigen und ablaufseitigen Durchbrechungen weiter zu drosseln und dabei die Drosselung so zu wählen, daß auch der zentrale Behälterraum zwischen den zulauf- und ablaufseitigen Durchbre­ chungen möglichst gleichmäßig vom Abwasser durchströmt wird und so eine maximale Abscheidewirkung im Abscheider erzeugt wird. Eine entsprechende Maßnahme sieht Anspruch 5 vor. Wie erwähnt ist im Rahmen der Erfindung eine zusätzliche perforierte Zwi­ schenwand im Einlaufbereich meist entbehrlich; im Gegenteil wird man eher eine, zwei oder mehr Zwischenwände im zentralen Bereich vorsehen oder, wie erwähnt, ganz auf eine solche Zwi­ schenwand verzichten.
Der erfindungsgemäße Leichtflüssigkeitsabscheider kann ein reiner Schwerkraftabscheider sein. Eine Schwerkraftab­ scheidung erfolgt bereits dann, wenn das Leichtflüssigkeit ent­ haltende Abwasser unter einer Tauchwand hindurchgeführt wird. Eine solche Tauchwand stellt bereits die zulaufseitige Behälterinnenwand bei einer Verbindung zwischen einer äußeren oberen Zulauföffnung und einer zulaufseitig tiefer im Behälter mündenden Durchbrechung dar. Zum Beispiel für Benzinabscheider oder andere Leichtflüssigkeitsabscheider, bei denen zum Bei­ spiel eine 97%ige Abscheidung ausreicht, kann man dann den Leichtflüssigkeitsabscheider als reinen Schwerkraftabscheider ausbilden.
Vorzugsweise ist jedoch nach Anspruch 6 mindestens ein koaleszierendes Material enthaltender Einbau im Leichtflüs­ sigkeitsabscheider vorhanden, wodurch die Leichtflüssigkeitsab­ scheidung noch über die reine durch das unterschiedliche spezi­ fische Gewicht bedingte Schwerkraftabscheidung hinaus gefördert wird, z.B. auf etwa 99,9%ige Abscheidungen. Es ist dabei be­ kannt, einen solchen koaleszierendes Material enthaltenden Ein­ bau (vgl. z.B. die AT-PS 3 86 402 B) in mehrere vertikal über­ einander angeordnete Kammern unterzugliedern, um dadurch den Durchströmungswiderstand durch das koaleszierende Material zu senken (vgl. DE-PS 16 45 762). Eine solche Maßnahme wird auch im Rahmen der Erfindung bevorzugt (vgl. Anspruch 7).
Die Ansprüche 8 und 9 bemühen sich um eine weitere Optimierung des Wirkungsgrades der Abscheidung mittels koales­ zierenden Materials, und zwar Anspruch 8 unter möglichst opti­ maler Nutzung der ganzen Behälterhöhe und Anspruch 9 unter mög­ lichst optimaler Ausnutzung des horizontalen Behälterquer­ schnitts bei Minimierung des Einbaufwands, welcher durch eine Niveauregelung der abgeschiedenen Leichtflüssigkeitssäule mit­ tels einer schwimmergesteuerten Ventileinrichtung benötigt wird.
Anspruch 10 schließlich verkörpert eine Idee, die nicht nur bei dem speziellen erfindungsgemäßen Leichtflüssig­ keitsabscheider, sondern bei Leichtflüssigkeitsabscheidern be­ liebiger Bauart anwendbar ist.
Es wurde nämlich festgestellt, daß die Leichtflüssig­ keitsabscheidung dann besonders wirksam ist, wenn das durch Schwerkraft im Hinblick auf die unterschiedlichen spezifischen Gewichte oder zusätzlich durch koaleszierende Materialien zu behandelnde Gemisch aus Wasser und Leichtflüssigkeit nicht mit Luftblasen versetzt ist. Typische mit Leichtwasser versetzte Abwässer haben jedoch häufig eine Luftanreicherung in Gestalt von mehr oder minder feinen Blasen und Bläschen. Anspruch 10 sieht nun vor, im Übergangsbereich des Abwasserzulaufs im Be­ hälter in den abscheidewirksamen inneren Behälterquerschnitt derartige Blasen und Bläschen vorab abzuführen. Hierfür wird in dem Übergangsbereich eine Zwischenkammer ausgebildet, in wel­ cher vom Abwasser und gegebenenfalls der Leichtflüssigkeit mit­ geführte Luftblasen und Luftbläschen aufsteigen können. Sie werden dann unter dem Dach der Zwischenkammer gesammelt und können dabei durch entsprechende Neigung des Daches der Zwi­ schenkammer zu einem höchstgelegenen Punkt oder höchstgelegenen Bereich aufsteigen, wo sie durch eine mit der freien Atmo­ sphäre kommunizierende Entlüftungsleitung austreten können. Da­ bei kann man auch solche Luftblasen und Luftbläschen abführen, die unter Umständen erst durch Verwirbelung im Einleitungsbe­ reich eingefangen werden. Anspruch 10 hat daher auch selbstän­ dige Bedeutung, und zwar allgemein bei Leichtflüssigkeitsab­ scheidern, bei denen ein Übergangsbereich einer zulaufseitigen Durchbrechung oder eines Zulaufrohrs in den abscheidewirksamen horizontalen Querschnitt des Behälters vorhanden ist, wo dann gemäß Anspruch 10 eine entsprechende entlüftende Zwischenkammer zusätzlich ausgebildet wird.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zei­ gen:
Fig. 1 einen diametral durch Zu- und Ablauf des Ab­ wassers verlaufenden Vertikalschnitt eines erfindungsgemäßen Leichtflüssigkeitsabscheiders,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform eines solchen Leichtflüssigkeitsabscheiders als Schwerkraftab­ scheider sowie in entsprechender Darstellung wie in den Fig. 1 und 2 in,
Fig. 3 und 4 einen Vertikalschnitt und eine Draufsicht einer zweiten Ausführungsform eines Leichtflüssig­ keitsabscheiders im Sinne von Fig. 1, aber mit koaleszierenden Einbauten, dessen Darstellung in,
Fig. 5 durch einen weiteren Vertikalschnitt nach der Linie A-B in Fig. 4 ergänzt ist, sowie,
Fig. 6 und 7 eine abgewandelte Ausführungsform eines Leichtflüssigkeitsabscheiders im Querschnitt durch Zu- und Ab­ lauf sowie in Draufsicht.
Alle Ausführungsbeispiele eines Leichtflüssigkeitsab­ scheiders nach Fig. 1 und 2 einerseits oder Fig. 3 bis 5 ande­ rerseits zeigen einen aufrechtstehenden Behälter 2 mit Behäl­ terboden 4 und Behältermantel 6, der einstückig aus wasserun­ durchlässigem Stahlbeton hergestellt ist und an allen von Ab­ wasser beaufschlagbaren Innenflächen mit einem nicht darge­ stellten ölbeständigen und öldichten Schutzanstrich, oder einer entsprechenden Beschichtung, versehen ist. Wie in den Drauf­ sichten der Fig. 2 und 4 im einzelnen dargestellt, ist der Be­ hältermantel 6 bis auf die Zu- und Ablaufbereiche des Abwassers zylindrisch mit konstanter Wandstärke ausgebildet, wobei die Zu- und Ablaufbereiche des Abwassers innerhalb von diametral einander gegenüberliegenden Bereichen des Behältermantels 6 an­ geordnet sind, wo der Behältermantel 6 mit äußeren Ausbuchtun­ gen 8 und 10 unter Wandstärkenvergrößerung geformt ist.
Auf dem zylindrischen Bereich des Behältermantels 6 liegt oben ein Deckel 12 auf, der wie der Behälter 2 aus was­ serundurchlässigem Stahlbeton besteht und auf der dem Behälter­ innenraum zugewandten Unterseite mit ölbeständigem und öldich­ tem Schutzanstrich oder einer entsprechenden Beschichtung ver­ sehen ist und eine horizontale Kreisscheibe bildet. Im Auflage­ bereich des Deckels 12 auf dem Behälter 2 ist eine umlaufende Abdichtung 14 vorgesehen, die möglichst dauerhaft wasserdicht und dicht gegen Leichtflüssigkeit sein sollte, wozu beispiels­ weise ein entsprechender Dichtmörtel Verwendung finden kann. Der Deckel 12 weist ein vorzugsweise zentrales, gegebenenfalls aber auch ein abweichend angeordnetes Mannloch 16 auf, durch welches die Wartung und Leichtflüssigkeitsentsorgung des Behäl­ ters 2 erfolgen kann. Auf den Deckel 12 ist in axialer Verlän­ gerung des Mannloches 16 nach oben ein Schachtring 18 aufge­ setzt, der typischerweise eine Höhe zwischen etwa ein bis drei Metern hat. Oben auf dem Schachtring 18 ist eine Lochscheibe 20 aufgelegt, deren Loch durch einen einlegbaren Verschlußdeckel 22 verschließbar ist. Mindestens der Schachtring 18 und die Lochscheibe 20 sind aus gleichartigem Beton wie der Behälter 2 sowie der Deckel 12 gefertigt, innen wiederum mit ölbeständigem und öldichtem Schutzanstrich oder einer entsprechenden Be­ schichtung versehen und gegeneinander gleichartig wie im Falle der Abdichtung 14 zwischen Behälter 2 und Deckel 12 beschrieben abgedichtet. Der Verschlußdeckel 22 kann in konventioneller Weise aus Metallguß bestehen und muß entsprechend den Vor­ schriften mit gleichen Dichtigkeitsanforderungen gegen die Lochscheibe 20 abgedichtet sein. Im Falle aller Abdichtungen ist auch eine Dichtheit gegen Leichtflüssigkeitsdämpfe sicher­ zustellen.
Das Loch in der Lochscheibe 20 sollte ebenfalls einen mannlochgroßen Querschnitt haben. Im Aufstellungszustand, ins­ besondere bei Einbau im Erdreich, ist dabei sicherzustellen, daß mindestens der vom Verschlußdeckel 22 lösbar verschließbare Bereich des Loches der Lochscheibe 20 oberhalb des höchsten Ab­ wasserzulaufs gelegen ist. Besser ist es, wenn der höchste Ab­ wasserzulauf nicht höher als 40 mm unter der oberen Stirnfläche 42 des Behältermantels 6 gelegen ist.
Im Fußbereich des Behälters 2 bzw. an dessen Behäl­ terboden 4 ist ein längs der Außenwandfläche 24 des Behälters 2 horizontal verlaufender Außenwulst 26 im Beton des Behälters 2 mit ausgeformt und dient zur Abstützung gegen Aufschwimmen des Behälters 2 unter Grundwasserauftrieb bei Einbau im Erdreich. Wie in der Schnittdarstellung von Fig. 5 erkennbar und entspre­ chend auch beim ersten Ausführungsbeispiel realisiert, aber nicht dargestellt ist, hat der Außenwulst 26 eine vertikale Au­ ßenkontur 28, die über eine sich von radial außen nach radial innen erhebende Schrägfläche 30 in den unteren Bereich der Au­ ßenwandfläche des Behältermantels 6 übergeht. Die Außenkontur 28 hat dabei fast dieselbe Höhe wie die Stärke des Behälterbo­ dens. Die Schrägfläche 30 ist unter einem spitzen Winkel gegen­ über der Horizontalen geneigt. Die Außenkontur 28 beschreibt zunächst zwei parallele Geraden 32, deren Abstand der kleinsten Behälteraußenbreite, also dem Außendurchmesser des zylindri­ schen Teils des Behältermantels 6, entspricht und die recht­ winklig zu dieser kleinsten Außenbreite in deren Bereich an den tangentialen Einlaufpunkten 34 die zylindrische Außenwandfläche 24 des Behälters 2 berühren, so daß dort der Außenwulst ausge­ spart ist. Ebenso ausgespart ist der Außenwulst 26 im Bereich der Ausbuchtungen 8 und 10, so daß der Außenwulst im ganzen flossenartig zwischen den Ausbuchtungen 8 und 10 sowie den tan­ gentialen Einlaufpunkten 34 jeweils nur über einen Teilqua­ dranten des Behälterumfangs verläuft. Die Enden der Geraden 32 sind dabei so gewählt, daß außerhalb der Geraden 32 die Außen­ kontur 28 des Außenwulstes 26 mindestens annähernd parallel zur zylindrischen Außenwandfläche 24 verläuft.
Im Bereich der zulaufseitigen Ausbuchtung 8 ist in­ nerhalb des Betons des Behältermantels 6 eine zulaufseitige Durchbrechung 36 ausgebildet, durch welche gegebenenfalls mit Leichtflüssigkeit belastetes Abwasser in den Innenraum des Be­ hälters 2 eintreten kann. Entsprechend ist im Bereich der ab­ laufseitigen Ausbuchtung 10 im Beton des Behältermantels 6 eine ablaufseitige Durchbrechung 38 ausgebildet, durch welche das Abwasser nach weitgehender Abscheidung von Leichtflüssigkeits­ bestandteilen aus dem Innenraum des Behälters wieder nach außen abfließen kann.
Die zulaufseitige Durchbrechung 36 führt dabei von einer Zulauföffnung 40, welche im oberen Bereich der Außenwand­ fläche 24 des Behältermantels 6 angeordnet ist - vorzugsweise kurz unterhalb von dessen oberer Stirnfläche 42 -, zu einer Mündung 44 der zulaufseitigen Durchbrechung 36 in den Innenraum des Behälters 2. Die Zulauföffnung 40 kann dabei in nicht dar­ gestellter Weise ale Anschlußstutzen oder Anschlußmuffe für ein Zulaufrohr ausgestaltet sein. Von der Zulauföffnung 40 aus ver­ läuft dabei die zulaufseitige Durchbrechung 36 als im Beton des Behältermantels 6 ausgeformter Kanal 46 bis zur Mündung 44, ohne daß dabei irgendwelche Einbauten außer einem Schutzan­ strich oder einer Schutzbeschichtung zum Zwecke der Ölbestän­ digkeit und Öldichtheit vorgesehen sind. Der Kanal 46 hat dabei im Anschluß an die Zulauföffnung 40 einen runden Querschnitt, der sich zunächst über einen um 90° gekrümmten Bereich 48 in einen vertikalen Verbindungskanal 50 fortsetzt und in einem im­ mer noch kreisrunden Austrittsquerschnitt 52 endet.
Der Austrittsquerschnitt 52 ist mit der Mündung 44 in dem Innenraum des Behälters 2 über einen Übergangsbereich 54 kommunizierend verbunden, der als von außen nach innen trich­ terförmige Erweiterung ausgebildet ist. Hierbei springt zunächst die Außenwand der zulaufseitigen Ausbuchtung 8 vom Austrittsquerschnitt 52 aus nach innen zurück und bildet von dort aus einen Wandbereich 56 verminderter Wandstärke ab dem Rücksprung 58 in Höhe des Austrittsquerschnitts 52. Der Rück­ sprung ist dabei beispielsweise mit etwa 40 mm in radialer Richtung bemessen. Die dem Innenraum des Behälters 2 zugewandte Begrenzungswand 60, welche auch den Austrittsquerschnitt 52 mit ihrem unteren Ende radial innen begrenzt, weist dabei eine un­ tere Stirnfläche 62 auf, die aus formtechnischen Gründen etwas höher als der Rücksprung 58 gelegen ist. Trotzdem mündet dabei der Verbindungskanal 50 über dem Austrittsquerschnitt 52 verti­ kal in die trichterförmige Erweiterung des Übergangsbereichs 54 ein. Wegen des Rücksprungs 58 wirkt dabei der Austrittsquer­ schnitt 52 funktionell wie eine in ein freies Volumen, hier den Übergangsbereich 54, vertikal mündende freie Rohrleitung, was die Strömungsverhältnisse des geförderten Abwassers angeht.
Der Wandbereich 56 verminderter Wandstärke geht unten in eine dem Austrittsquerschnitt 52 gegenüberliegende und zweckmäßig mindestens dessen Querschnittfläche einnehmende strömungsumlenkende Außenflanke 64 der vom Übergangsbereich 54 gebildeten trichterförmigen Erweiterung über, die hier als ge­ rade Schrägfläche geformt ist. In nicht dargestellter Weise kann alternativ auch ein stetig gekrümmter Übergang im Bereich der strömungsumleitenden Außenflanke 64 vorgesehen sein. Diese läuft unterhalb der Begrenzungswand 60, vorzugsweise wie darge­ stellt in Fluchtung mit deren am weitesten radial innen gelege­ nen Außenwandfläche, in die horizontale Oberseite des Behälter­ bodens 4 aus. Dadurch ist die Mündung 44 zwischen dieser Ober­ seite 66 des Behälterbodens 4 und der unteren Stirnfläche 62 der Begrenzungswand 60 in vertikaler Richtung begrenzt.
Die Elemente des trichterförmigen Übergangs in verti­ kaler Richtung wurden im einzelnen beschrieben. Auch in hori­ zontaler Richtung erfolgt ein trichterförmiger Übergang in den kreisförmigen Innenquerschnitt des Innenraums des Behälters 2 durch eine in der Innenwandfläche des Behältermantels 6 ausge­ formte trichterförmige Erweiterung 70 (vgl. auch Fig. 2 und 4), welche am Übergangsbereich 54 in horizontaler Richtung zunächst mit leichter Krümmung und dann im wesentlichen geradlinig bis etwa zu einer bei einem Viertel des Innendurchmessers des Be­ hälters 2 gelegenen und annähernd tangential eingeführten Ein­ mündung 72 in den normalen zylindrischen Innenquerschnitt des Behältermantels 6 führt.
In der ablaufseitigen Ausbuchtung 10, welche der zu­ laufseitigen Ausbuchtung 8 diametral gegenüberliegt, ist im Be­ ton des Behältermantels 6 ein vertikaler Verbindungskanal 74 ausgeformt, welcher gemäß der Darstellung in den Fig. 2 und 4 einen trapezförmigen lichten Querschnitt mit radial innen lie­ gender größerer Basisfläche hat und insoweit der abgerundeten Trapezform der beiden Ausbuchtungen 8 und 10 komplementär ist. Mit leichter Versetzung 78 nach unten gegenüber der Oberkante der Zulauföffnung 40 mündet mit gleichem rechten Querschnitt eine runde Ablauföffnung 80 mit horizontaler Achse in den Ver­ bindungskanal 74. Dadurch sind auch die Unterkanten von Zulauf­ öffnung 40 und Ablauföffnung 80 etwas gegeneinander versetzt. Die Versetzung der Ablauföffnung 80 gegenüber der Zulauföffnung 40 ist dabei so bemessen, daß durch das Innenvolumen des Behäl­ ters 2 eine allein durch Schwerkraft erzeugte Gefälleströmung von der Zulauföffnung 40 zur Ablauföffnung 80 erfolgen kann.
Das untere Ende des Verbindungskanals 74 mündet dabei in einer Umlenkschräge 82 aus, die auch gekrümmt ausgebildet sein kann und die Außenwandfläche des Verbindungskanals 74 in die Oberseite des Behälterbodens 4 überführt. Dabei ist zwi­ schen der Innenwand 84 des Verbindungskanals 74 und der Ober­ seite 66 des Behälterbodens 4 eine Mündung 86 des Verbindungs­ kanals 74 in das Innenvolumen des Behälters 2 ausgebildet, durch das aus dem genannten Innenvolumen des Behälters 2 Abwas­ ser über den Verbindungskanal zur Ablauföffnung 80 abfließen kann. Die gesamte Durchbrechung 74 aus Mündung 86, Verbindungs­ kanal 74 und gegebenenfalls Ablauföffnung 40 kann wiederum vollständig im Beton des Behältermantels 6 ausgeformt sein, wo­ bei gegebenenfalls die Ablauföffnung 80 wiederum mit einem Rohranschlußstutzen oder einer Rohranschlußmuffe ausgebildet sein kann. Diese Anschlußmittel können auch im Beton ausgeformt sein. Man kann aber auch entsprechende Anschlußmittel dicht einsetzen. Es ist nicht zwingend erforderlich, aber auch mög­ lich, die Durchbrechung 38 mit ölbeständigem und öldichtem Schutzanstrich oder einer entsprechenden Beschichtung zu verse­ hen.
In die Mündung 86 ist ein Rohrkrümmer 88 dicht einge­ setzt. Zur Erleichterung des Einsetzens ist dabei der Auslauf der Umlenkschräge 82 in die Oberseite 66 des Behälterbodens 4 etwas radial nach außen gegenüber der am weitesten radial innen liegenden Flanke des vertikal verlaufenden Verbindungskanals 74 versetzt, um eine gute Einstecktiefe des Rohrkrümmers 88 zu er­ möglichen.
Der Rohrkrümmer 88 ragt in das zylindrische Innenvo­ lumen des Behälters 2 hinein und trägt etwas gegenüber der zy­ lindrischen Innenwandfläche des Behältermantels 2 versetzt einen Ventilsitz 90, der horizontal angeordnet ist und mit ei­ nem auf und ab bewegbaren Ventilteller 92 zusammenwirkt. Der Ventilteller 92 ist mit einem vertikal nach oben ragenden Betä­ tigungsschaft 94 fest verbunden, der an seinem oberen Ende mit einem Schwimmer 96 fest verbunden ist. Der Schwimmer ist leich­ ter als Wasser, jedoch schwerer als die abzuscheidende Leicht­ flüssigkeit ausgelegt, so daß er stets an der Grenzfläche 98 zwischen Abwasser und der darüber geschichteten abgeschiedenen Leichtflüssigkeitssäule 100 schwimmt. Die Länge des Betäti­ gungsschaftes 94, der als Betätigungsglied für das von Ventil­ sitz 90 und Ventilteller 92 gebildete Absperr-Tellerventil dient, ist dabei so bemessen, daß das Absperrventil bei Errei­ chen einer festgelegten Untergrenze 98 der im Innenvolumen des Behälters 2 abgeschiedenen Leichtflüssigkeitssäule 100 schließt.
Die Baueinheit aus Schwimmer 96, dem gegebenenfalls in seiner Länge einstellbaren Betätigungsschaft 94 und dem Ven­ tilteller 92 ist in bekannter Weise von einem Käfig 102 mit vertikalen Führungsstäben 104 vertikal geführt, wobei dieser Käfig 102 an der Innenwandfläche des Behältermantels 6 befe­ stigt ist.
Man erkennt, daß auch der Rohrkrümmer 88 im Anschluß an den Ventilsitz 90 nach unten mit einer strömungsumleitenden Schräge 107 ausgebildet ist, die jedoch durch einen normalen gekrümmten Verlauf eines Rohrkrümmers ersetzt sein kann.
Wie aus den Draufsichten der Fig. 2 und 4 deutlich wird, haben Rohrkrümmer 88, Ventilsitz 90, Ventilteller 92 so­ wie zweckmäßig auch der Käfig 102 nebst Schwimmer 96 längli­ chen, vorzugsweise an den Ecken gerundet rechteckigen, Quer­ schnitt mit Erstreckung der Längsachse längs der Innenwandflä­ che des Behältermantels 6, um einen großen Ablaufquerschnitt mit möglichst geringer Erfüllung des horizontalen Innenquer­ schnitts des zylindrischen Behälters 2 miteinander zu verbin­ den. Außerdem kann man dabei in Querrichtung zur Verbindungs­ ebene von Zulauf und Ablauf auch Wandeinbauten möglichst nahe an den Ablauf heranrücken. Dies wird im Sonderfall des zweiten Ausführungsbeispiels gemäß nachfolgender Beschreibung reali­ siert.
Sobald der Behälter 2 einmal mit Abwasser gefüllt ist, bildet sich im stationären Betrieb ein oberster Flüssig­ keitsspiegel 106 in Höhe der Unterkante der Ablauföffnung 80 aus. Dann stellt dieser Flüssigkeitsspiegel 106 zugleich den Spiegel der oberhalb des Wasseranteils des Abwassers abgeschie­ denen Leichtflüssigkeitssäule 100 dar.
Im dynamischen Fall eines Überangebots von Abwasser kann jedoch der Spiegel 106 nach oben und dabei in Sonderfällen auch über die Oberkante der Zulauföffnung 40 ansteigen, so daß praktisch das ganze nicht von Einbauten eingenommene zylindri­ sche Innenvolumen 2 oberhalb des Niveaus 98 und bei sachgerech­ tem Einbau unterhalb einer Obergrenze von 40 mm unter der Fuge 110 des Behältermantels 6 mit dem Deckel 12 einen Speicherraum 108 von Flüssigkeit bildet.
Bei beiden Ausführungsbeispielen von Leichtflüssig­ keitsabscheidern sind nun die Mündung 44 der zulaufseitigen Durchbrechung 36 sowie die Mündung 86 der ablaufseitigen Durch­ brechung 38 infolge der Niveauregelung mittels der Tellerven­ tilanordnung stets unterhalb der festgelegten Untergrenze der im Innenvolumen des Behälters 2 abgeschiedenen Leichtflüssig­ keitssäule 100 angeordnet, und zwar derart, daß keinerlei Ge­ fahr besteht, daß Leichtflüssigkeit der Leichtflüssigkeitssäule 100 durch Spalte in der Behälterwand 6 radial nach außen lecken kann. Durch hinreichenden vertikalen Abstand der Oberkanten der Mündungen 44 und 86 gegenüber der Untergrenze 98 ist sogar ei­ ner Leckage aus noch nicht ganz voneinander getrennten Abwas­ seranteilen unterhalb der Untergrenze 98 entgegengewirkt. Diese Lecksicherheit gegen radiale Leckströmung durch Spalte ist dar­ über hinaus nicht nur bis zum oberen Flüssigkeitsspiegel 106 gegeben, sondern in praxi sogar bis zu der am oberen Ende des Behälters 2 gelegenen Deckelfuge 110, wo die Abdichtung 14 ei­ ner Leckage entgegenwirkt. An sich würde es bei sachgerechtem Einbau reichen, diese Fugenlosigkeit nur bis 40 mm unter der Fuge 115 enden zu lassen, eine Einschränkung, die jedoch unter Schaffung zusätzlicher Lecksicherheit meist entbehrlich ist.
Dementsprechend ist der Behältermantel 6 von der Oberkante der Mündungen 44 und 86 bis zu der Deckelfuge 110 völlig von zu der Außenwandfläche 24 des Behältermantels 6 füh­ renden Öffnungen und Fugen freigehalten. Insbesondere beginnt dieser von Öffnungen und Fugen freigehaltene Bereich des Behäl­ termantels 6 bereits unterhalb der festgelegten Grenze 98.
Die gesamte obige Beschreibung bezieht sich auf beide Ausführungsbeispiele der Fig. 1 und 2 einerseits und 3 bis 5 andererseits. Die Ausführungsbeispiele unterscheiden sich in folgendem:
Das erste Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 ist ein reiner Schwerkraftabscheider ohne Einbauten mit koaleszie­ rendem Material.
Hierbei hat zweckmäßig der Wandbereich verminderter Wandstärke 56 eine relativ große vertikale Erstreckung derart, daß auch die Mündung 44 mit ihrem trichterförmigen Übergang einen sehr großen vergleichmäßigten Eintrittsquerschnitt in den Speicherraum 108 für das Abwasser hat. Dabei kann der Abstand zwischen der Stirnfläche 62 der Begrenzungswand 60 und der Oberseite 66 des Behälterbodens 4 etwa die gleiche Höhe haben wie der Abstand zwischen der Stirnfläche 62 und der Unterkante der Zulauföffnung 40. In der Praxis wird der erstgenannte Ab­ stand etwas kleiner als der zweitgenannte Abstand sein.
Der Speicherraum 108 ist dabei im wesentlichen von Einbauten außer der Niveauregelungssteuerung mittels des Tel­ lerventils 90, 92 völlig oder möglichst wenigstens überwiegend freigehalten. Zweckmäßig ist allerdings (mindestens) eine zur Strömungsverteilung perforierte Zwischenwand 112, die im zen­ tralen Bereich des Innenvolumens des Behälters 2 den Strömungs­ querschnitt zwischen den beiden Mündungen 44 und 86 der Durch­ brechungen 36 und 38 einnimmt. Im ersten Ausführungsbeispiel ist diese Zwischenwand 112 völlig zentral angeordnet; sie kann jedoch auch etwas in Richtung zum Zulauf oder zum Ablauf ver­ setzt sein, ohne zweckmäßig in Nachbarschaft von Zulauf und Ab­ lauf vorgesehen zu werden. Man kann auch mehrere Zwischenwände im zentralen Bereich in nicht dargestellter Form vorsehen, bei­ spielsweise äquidistant zu beiden Seiten der zentralen Stellung der beim ersten Ausführungsbeispiel vorgesehenen einzigen zen­ tralen Zwischenwand 112.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel ist ein koaleszie­ rendes Material enthaltender Einbau 114 im Speichervolumen 108 angeordnet, der hier die perforierte Zwischenwand 112 ersetzt, selbstströmungsverteilend wirkt und ebenso wie die Zwischenwand 112 des ersten Ausführungsbeispiels im zweiten Ausführungsbei­ spiel den Strömungsquerschnitt zwischen den beiden Mündungen 44 und 86 der Durchbrechungen 36 und 38 einnimmt.
Es ist dabei jedoch nicht ausgeschlossen, auch Aus­ führungsformen vorzusehen, bei denen mindestens eine perfo­ rierte Zwischenwand und ein koaleszierendes Material enthalten­ der Einbau miteinander kombiniert sind. Im Regelfall ist dies jedoch nicht erforderlich.
Ohne Beschränkung der Allgemeinheit wird das Ausfüh­ rungsbeispiel an koaleszierendem Material 116 beschrieben, wel­ ches spezifisch leichter als Abwasser ist und daher im Abwasser aufschwimmt. Vorzugsweise ist dabei eine Ausbildung des koales­ zierenden Materials nach der eigenen DE-OS 39 02 155.6 dersel­ ben Anmelderin gegeben.
Der Einbau 114 weist bei dem zweiten Ausführungsbei­ spiel vorzugsweise mehrere, speziell drei, übereinander ange­ ordnete Kammern 118 auf, die jeweils eine Schicht lose auf­ schwimmenden koaleszierenden Materials enthalten. Dieses ist dabei von Siebblechen oder ähnlichen Strukturen oben und unten so eingesperrt, daß zwar nicht das koaleszierende Material, aber das Abwasser hindurchtreten kann. Diese Siebbleche, Git­ terstrukturen o. dgl. sind dabei zweckmäßig von expandierbaren Rahmen gehalten, die in zusammengeschobener Stellung durch of­ fene Querschnitte nach innen offener U-Halterahmen vertikal einschiebbar und dann nach außen zur Einlegung in die Rahmen ausschiebbar sind. Die Halterahmen 122 der Lochbleche o. dgl. 120 sind dabei mit dem Quersteg ihrer U-Profile an der Innen­ wandfläche des Behältermantels 6 befestigt. Die Kammern 118 sind zulaufseitig von der Innenwandfläche des Behältermantels 6 und ablaufseitig von einer sich vom Behälterboden 4 bis knapp unter die festgelegte Untergrenze 98 erstreckenden flüssig­ keitsdichten Trennwand 124 begrenzt. Diese Trennwand 124 ist in der schon früher besprochenen Weise parallel zur langen Seite des rechteckigen Querschnitts von Rohrkrümmer 88, Ventilsitz 90, Ventilteller 92, Schwimmer 96 und Käfig 102 in dessen un­ mittelbarer Nachbarschaft angeordnet. Die Trennwand kann nach­ träglich an den Behälterboden 4 angefügt sein; bevorzugt ist jedoch eine integrale Ausbildung mit dem gesamten Behälter 2.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist die Höhe der Begrenzungswand 60 verringerter Wandstärke im Übergangsbereich 54 auf der Zulaufseite relativ kurz gewählt und damit auch die Höhe der zulaufseitigen Mündung 44 in das Speichervolumen 108. Dies ist vertretbar, da zulaufseitig das Abwasser über den gan­ zen unteren Behälterquerschnitt unterhalb des untersten Sieb­ blechs oder Lochblechs 120 o.dgl. bis zur Trennwand 124 ver­ teilt wird und dann strömungsberuhigt vertikal aufsteigt. Hier­ bei nimmt die Vertikalströmung wesentlichen Anteil an der Leichtflüssigkeit abscheidenden Durchströmung des Innenvolumens des Behälters 2, während im ersten Ausführungsbeispiel die Strömung im wesentlichen quer durch den Behälter zwischen Zu­ lauf und Ablauf erfolgt.
Der abgewandelte Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß den Fig. 6 und 7 ist im Vergleich zu den vorbeschriebenen Aus­ führungsbeispielen vereinfacht dargestellt. Er kann jedoch grundsätzlich denselben Aufbau haben, wie er in verschiedenen Varianten schon früher besprochen ist. Bemerkenswert erscheinen nur folgende Varianten im Zulaufbereich:
Zum einen geht in der Durchbrechung 36 der vertikal in der Ausbuchtung 8 ausgeformte Kanal 42 vom unteren Aus­ trittsquerschnitt 52 aus unmittelbar, d.h. ohne den früher be­ schriebenen Rücksprung 58, in die strömungsumlenkende Außen­ flanke 64 des Übergangsbereichs 54 über. Dabei ist hier die strömungsumlenkende Außenflanke 64 im vertikalen Schnitt als viertelkreisförmig gerundeter Umlenkbogen ausgebildet, welcher das mit Leichtflüssigkeit beladene zugeführte Abwasser horizon­ tal in den Innenraum des Behälters einleitet, und zwar mit deutlichem Abstand zur Oberseite des Bodens 4.
Zum anderen ist im Übergangsbereich 54 von der zu­ laufseitigen Durchbrechung 36 in den Innenraum des Behälters 2 die in der Innenwandfläche des Behältermantels 6 ausgeformte und sich horizontal erstreckende trichterförmige Erweiterung 70 in einem geringeren Maß als in Fig. 2 erweitert und geht auch nicht tangential, sondern mit gerader Flanke und daher unter einem stumpfen Winkel in den Innenumfang des Behältermantels 6 über. Dabei erstreckt sich die trichterförmige horizontale Er­ weiterung nur etwa über einen Bereich von einem Drittel bis ei­ nem Viertel des Innendurchmessers des Behältermantels 6.
In beiden genannten Punkten können auch die vorbe­ schriebenen Ausführungsformen abgewandelt werden.
Sowohl bei den vorbeschriebenen Ausführungsformen als auch bei der Ausführungsform nach den Fig. 6 und 7 kann ferner noch die nachfolgend anhand der Fig. 6 und 7 beschriebene zu­ sätzliche Anordnung vorgesehen sein.
Von der radial innen gelegenen Kante der unteren Stirnfläche 62 der Begrenzungswand 60 zwischen dem Kanal 46 der Durchbrechung 36 und dem Innenraum des Behälters 2, also von der Innenwandfläche des Behältermantels 6 aus, erstreckt sich von radial außen abwärts nach radial innen ein ebenes Blech 130, welches den Übergangsbereich 54 der mündungsseitigen Durchbrechung 36 radial nach innen als Zwischenkammer 132 ver­ längert. Bei dieser Anordnung ist der höchstgelegene Bereich der Zwischenkammer 132 im Ansatzbereich des Bleches 130 an der Innenwandfläche der Ummantelung 6 des Behälters 2 angeordnet. Von dort aus erstreckt sich eine vertikale Entlüftungsleitung 134 im Bereich der Innenwandfläche des Behältermantels 6 nach oben und ist oben mit der freien Atmosphäre verbunden. Hierzu ist am oberen Ende der Entlüftungsleitung 134 ein Austritt 136 aus der Entlüftungsleitung 134 in den freien Luftraum des In­ nenraums des Behälters oberhalb des höchsten Flüssigkeitsnive­ aus 106 vorgesehen. In der Zwischenkammer 132 steigen Luftbla­ sen und Luftbläschen am Blech 130 bis zum höchstgelegenen Be­ reich der Zwischenkammer 132 auf und werden von dort über die Entlüftungsleitung 134 aus dem zulaufenden Abwasser (mitsamt mitgeführter Leichtflüssigkeit) abgeführt, ehe Abwasser und Leichtflüssigkeit in den in Strömungsrichtung nachgeordneten abscheidewirksamen Innenraum des Behälters 2 eintreten.
Die Unterkante 138 des Bleches 130 ist hier geradli­ nig ausgebildet. Sie kann aber auch z.B. in nicht dargestellter Weise wellenförmig gestaltet sein. Auch kann man an Stelle ei­ nes flachen Bleches 130 ein gewölbtes Blech vorsehen. Wesent­ lich ist, daß in der Zwischenkammer 132 aufsteigende Blasen und Bläschen schließlich einer Entlüftungsleitung 134 zur freien Atmosphäre zugeführt werden. Dabei kann auch die Entlüftungs­ leitung 134 an anderem Ort als beschrieben an die freie Atmo­ sphäre angeschlossen sein. Die Entlüftungsleitung 134 kann da­ bei entweder auf der Innenwandfläche des Behältermantels 6 frei montiert oder in den Behältermantel teilweise oder ganz einge­ lassen sein.

Claims (10)

1. Leichtflüssigkeitsabscheider mit einem aufrechtste­ henden zylindrischen Behälter (2), dessen Behältermantel (6) eine zulaufseitige Durchbrechung (36) für die Einleitung von mit Leichtflüssigkeit verunreinigtem Abwasser in den Innenraum des Behälters (2) und eine diametral gegenüberliegende ablauf­ seitige Durchbrechung (38) für die Ausleitung gereinigten Abwassers aus dem Innenraum des Behälters (2) aufweist, wobei die zulaufseitige Durchbrechung (36) in den Innenraum des Behälters (2) an über die Innenwandfläche des Behältermantels (6) verteilten Bereichen mündet, und wobei insbesondere der aus wasserundurchlässigem Stahlbeton bestehende Behältermantel (6) oberhalb des Übergangsbereichs (54) der zulaufseitigen Durch­ brechung (36) in den Innenraum des Behälters bis zu einer am oberen Ende gelegenen Deckelfuge (110) einstückig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die zulaufseitige Durchbrechung (36) in einer äußeren Aus­ buchtung (8) des Behältermantels (6) ausgebildet ist, und
daß der Übergangsbereich (54) der zulaufseitigen Durchbre­ chung (36) eine strömungsumleitende Außenflanke (64), welche das verunreinigte Abwasser aus einer vertikalen abwärts gerich­ teten Strömung in eine Strömung in Richtung zur ablaufseitigen Durchbrechung (38) umleitet, sowie in horizontaler Richtung eine trichterförmige Erweiterung (70) in der zylindrischen Innenwandfläche des Behälters (2) aufweist.
2. Leichtflüssigkeitsabscheider nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch die ablaufseitige Durchbrechung (38) in einer äußeren Ausbuchtung (18) des Behältersmantels (6) aus­ gebildet ist.
3. Leichtflüssigkeitsabscheider nach Anspruch 2, bei dem die ablaufseitige Durchbrechung (38) von einem Tellerventil über einen Schwimmer (96) gesteuert ist, der über ein Betäti­ gungsglied (94) einen Teller (92) betätigt, der mit einem Ven­ tilsitz (90) an der Oberseite eines Rohrkrümmers (88) angeord­ net ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrkrümmer (88), der Ventilsitz (90) und der Teller (92) länglichen, vorzugsweise an den Ecken gerundet rechteckigen, Querschnitt mit Erstreckung der Längsachse längs der Innenwandfläche des Behältermantels (6) haben.
4. Leichtflüssigkeitsabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen (36, 38) als im Beton der jeweiligen Ausbuchtung (8, 10) geformte Kanäle (46,74) ausgebildet sind.
5. Leichtflüssigkeitsabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch mindestens eine zur Strömungs­ verteilung perforierte Zwischenwand (112) , die im zentralen Bereich des Innenvolumens des Behälters (2) den Strömungsquer­ schnitt zwischen den beiden Mündungen (44, 86) der Durchbrechun­ gen (36,38) einnimmt.
6. Leichtflüssigkeitsabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch mindestens einen koaleszierendes Material enthaltenden Einbau (114), der den Strömungsquer­ schnitt zwischen den beiden Mündungen (44, 86) der Durchbrechun­ gen (36, 38) einnimmt.
7. Leichtflüssigkeitsabscheider nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbau (114) mindestens eine von unten nach oben durchströmte Kammer bildet, die das koaleszierende Material (116) enthält (enthalten) .
8. Leichtflüssigkeitsabscheider nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (118) zulaufseitig von der Innenwandfläche des Behältermantels (6) und ablaufseitig von einer sich vom Boden (4) des Behälters (2) bis knapp unter die festgelegte Untergrenze (98) der Leichtflüssigkeitssäule erstreckenden Trennwand (124) begrenzt ist (sind).
9. Leichtflüssigkeitsabscheider nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer(n) (118) den ganzen horizontalen Querschnitt des Innenvolumens des Behälters (2) mit Ausnahme eines ablaufseitigen Restquerschnitts einnimmt (einnehmen), in dem Schwimmer (96), Betätigungsglied (94) und Absperrventil (90, 92) sowie gegebenenfalls der Krümmer (88) angeordnet sind.
10. Leichtflüssigkeitsabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich (54) der mündungsseitigen Durchbrechnung (36) in den Innenraum des Behälters (2) als Zwischenkammer (132) ausgebildet ist, die über eine Entlüftungsleitung (134) mit der freien Atmosphäre verbunden ist.
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