DE2928701A1 - Vorrichtung zur trennung mineralischer leichtfluessigkeiten von schmutzwasser - Google Patents
Vorrichtung zur trennung mineralischer leichtfluessigkeiten von schmutzwasserInfo
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Description
- Vorrichtung zur Trennung mineralischer Leichtflüssigkeiten von
- Schmutzwasser Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Trennung mineralischer Leichtflüssigkeiten, wie z.B. Benzin, Heizöl, Schmieröl, von Schmutzwasser oder ätherischer Öle von der Schalenpulpe und dergleichen, mittels Schwerkraft, wobei dem Abscheider zur Trennung von Leicht- und Schwerflüssigkeit ein Schlammfänger vor- und ein Auffanggefäß für die Leichtflüssigkeit nachge schaltet sind. Der Schlaimfänger dient dabei zur Ausscheidung fester Stoffe aus dem anlaufenden Flüssigkeitsgemisch, während im Abscheider die Trennung von leichter und schwerer Flüssigkeit erfolgt. Die Leichtflüssigkeit wird dann in der Regel über eine Öltiberlaufrinne in ein Auffanggefäß geleitet, während die jetzt von Leichtflüssigkeit gereinigte Schwerflüssigkeit, z.B. Wasser, aus dem Abscheider in die Kanalisation abgeführt wird.
- Solche Flüssigkeitsabscheider sind besonders zur Abscheidung von Benzin- und Schmierölanteilen aus dem Schmutzwasser von Tankanlagen v fl@@@@@@@en oder von Waschanlagen für Kraft-* ze; ekannt und sollen die Leichtflüssigkeiten, wie z##. Öl oder Benzin aus dem Regen- bzw. Schmutzwasser vor dessen Einführung in die Kanalisation entfernen. Die drei wesentlichen Bestandteile der Vorrichtung, nämlich Schlarninfänger, Abscheider und Auffanggefäß können dabei Kammern einer einzigen und untereinander durch Überläufe verbundenen, geschlossenen Behältereinheit bilden oder als jeweils getrennte Behältereinheiten vorgesehen sein, die untereinander durch Rohrverbindungen zur Trennvorrichtung zusammengefaßt sind. In beiden Fällen ist es möglich und manchmal auch vorgeschrieben, an der Ablaufleitung für die Schwerflüssigkeit aus dem Abscheider ein selbsttätiges Schwimmerventil vorzusehen, das die Ablau£1eitung verschließt, sobald der Spiegel der Schwerflüssigkeit im Abscheider so weit abgesunken ist, daß Gefahr des Eintritts von darauf schwimmender Leichtflüssigkeit in die Ablaufleitung besteht, Solche Vorrichtungen werden erfahrungsgemäß manchmal nicht ausreichend gewartet. Dann schließt das Schwimmerventil an der Auslaufleitung nicht und kann Leichtflüssigkeit in die Ablaufleitung gelangen. Aber auch bei einem gut arbeitenden Verschluß der Ablaufleitung kann das Schwimmerventil wieder öffnen, wenn der Zulauf von Flüssigkeitsgemisch in den Schlanimfänger ununterbrochen weitergeht. Dann steigt der Flüssigkeitsspiegel im Schlammfänger und Abscheider und mit ihm auch die oben liegende Leichtflüssigkeitsschicht, die dabei aber aufgewirbelt wird. Durch das Ansteigen des Spiegels des aufgewirbelten Flüssigkeitsgemisch öffnet sich automatisch das Schwimmerventil. Dann kann mit der Schwerflüssigkeit auch Leichtflüssigkeit in die Ablaufleitung und damit in die Kanalisation gelangen. Ein gleicher Eintritt von LeichtflüssimMeit in die Ablaufleitung ist auch bei Trennvorrichtungen ohne selbsttätigen Verschluß der Ablaufleitung möglich, wenn das Auffanggefäß infolge zu starken Zulaufs in den Schlammfänger überfüllt wird. In allen diesen Fällen kommt es außerdem zum Aufwirbeln von Festitoffen im Schlammfänger und zu empfindlichen Störungen des Abscheideprozesses im Abscheider infolge Verwirbeln von Leicht- und Schwerflüssigkeit. Dann kann auch eine sofortige Wartung, z.B. die Entleerung des Auffanggefässes, den Abfluß von Leichtflüssigkeit mit der Schwerflüssigkeit in die Kanalisation nicht mehr verhindern.
- Es besteht deshalb die Aufgabe, die Überfüllung von Abscheider und Auffanggefäß und den damit verbundenen Übertritt von mit Leichtflüssigkeit versetzter Schwerflüssigkeit in die Kanalisation mit Sicherheit zu verhindern und zugleich das Aufwirbeln von abgesetzten Feststoffen im Schlammfänger und außerdem das Aufwirbeln von bereits getrennter Leichtflüssigkeit und Schwerflüssigkeit im Abscheider zu vermeiden und damit die bereits geleistete Arbeit von Schlammfänger und Abscheider voll zu erhalten.
- Bei der Vorrichtung nach der Erfindung wird dies dadurch erzielt, daß am Einlauf zum Schlamzfänger oder in bzw. an der Verbindungsleitung vom Schlammfänger zum Abscheider ein Sperrverschluß vorgesehen ist. Durch die Betätigung dieses Sperrverschlusses läßt sich der Einlauf weiterer Mischflüssigkeit in den Schlammfänger, deren Übertritt in den Abscheider und damit die Überflutung des Auffanggefässes mit Leichtflüssigkeit und der Übertritt von Flüssigkeitsgemisch in die Ablaufleitung und die Kanalisation mit Sicherheit verhindern. Die Sperrung des weiteren Zulaufs verhindert auch das Aufwirbeln von Feststoffen im Schlammfang und das Verwirbeln von Leicht- und Schwerflüssigkeit im Abscheider. Das Schließen und Öffnen dieses Sperrverschlusses kann in Abhängigkeit von der Höhe des Spiegels, der sich im Abscheider ansammelnden Schwerflüssigkeit gesteuert sein.
- Man kann den Sperrverschluß aber auch in Abhängigkeit von der Spiegelhöhe der Leichtflüssigkeit im Auffanggefäß steuern. Für die Steuerung können dabei im Sammler bzw0 Alxffant ntergebrachte Meßstellen dienen, die nach 4 n , @@@on bekannten Grenzwertgebern arbeiten. Diese Meßstellen kann man auch als Alarmgeber heranziehen, damit nach dem Schließen des Sperrverschlusses im Einlauf eine rasche Leerung des Auffanggefässes durch den Betreuer der Anlage erfolgt und der Weiterbetrieb der Vorrichtung gesichert ist, Eine mit entsprechendem Abstand von der Meßstelle für das Schließen des Sperrverschlusses tiefer im Auffanggefäß vorgesehene zweite Meßstelle kann dann bei genügendem Absinken des Leichtflüssigkeitsspiegels im Auffanggefäß das Wiederöffnen des Sperrverschlusses im Einlauf der Vorrichtung oder in der Verbindungsleitung zwischen Schlammfänger und Abscheider veranlassen. In allen Fällen unterbleibt ein Aufwirbeln von Schlamm im Schlammfang und ein erneutes Durchwirbeln der bereits getrennten Flüssigkeiten im Abscheider und wird die dort bereits geleistete Arbeit voll erhalten. Der Sperrverschluß am Einlauf des Schlammfängers bringt für die Erhaltung bereits geleisteter Trennarbeit den meisten Nutzen.
- Die Zeichnung bringt Ausführungsbeispiele für die Vorrichtung nach der Erfindung. Dabei zeigen in vereinfachter schematischer Darstellung: Fig. 1 einen lotrechten, axialen Schnitt durch eine geschlossene Abscheidevorrichtung mit Schlammfang, Abscheider und Auffanggefäß in einem einzigen gemeinsamen Behälter; Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Abscheidevorrichtung mit jeweils selbständigen Schlanimfang, Abscheider und Auffanggefäß in Einzelbehältern bei jeweils abgenommener Deckplatte und Fig.3 einen lotrechten Schnitt nach der Linie A - B durch den Schlammfang und Abscheider laut Fig. 2, jedoch mit den Abdeckplatten und Wartungsschächten auf den Behältern.
- Bei der Abscheidevorrichtung laut Fig. 1 sind in einem gemeinsamen geschlossenen, zylindrischen Behälter 1 der Schla-ifang 2» der Abscheider 3 zur Trennung von Leicht-und Schwerflüssigkeit und das Auffanggefäß 4 zur Aufnahme der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit, z.B. von Öl oder Benzin, angeordnet. Das aus Leicht- und Schwerflüssigkeit bestehende Schmutzwasser wird über den Einlauf 5 in den Schlaimfang 3 eingeführt, in dem sich Feststoffe absetzen können und tritt von dort in den Abscheider 3 über, in dem sich die Leichtflüssigkeit über der Schwerflüssigkeit ablagert und in das Auffanggefäß 4 abgeleitet wird. Die gereinigte. Schwerflüssigkeit wird über den Auslauf 6 eventuell unter Zwischenschaltung von Filtern in die Kanalisation abgeleitet. Das Auffanggefäß 4 kann über die Pumpleitung 7 entleert werden. Wird die rechtzeitige Entleerung übersehen, dann kann Leichtflüssigkeit aus dem Auffanggefäß 4 in den Abscheider 3 zurtokfließen, sich dort mit der Schwerflüssigkeit wieder verwirbeln und unter Umständen in den Ablauf 6 und damit in die Kanalisation gelangen.
- Um eine Überfüllung des Auffanggefässes zu vermeiden, ist am Einlauf 5 ein Sperrverschluß 8 vorgesehen, der z.B.
- hydraulisch, pneumatisch oder elektromagnetisch betätigt sein kann und mit seinem Schließteller den Einlauf 5 sperrt und damit den Zustrom weiteren Schmutzwassers verhindert.
- Der Sperrverschluß 8 kann von einer Meßstelle 9 im Abscheider 3 oder Meßstellen 10, 11 im Auffanggefäß 4 über eine Schaltstation 12 gesteuert sein, wobei die Meßstellen aus bekannten Grenzwertgebern bestehen. Wächst z.B. die Leichtflüssigkeitsschicht im Abscheider so weit an, daß sie mit ihrem unteren Rand die Meßsstelle 9 erreicht, dann gibt diese Meßstelle Impulse an die Schaltstation 12, die das Schließen des Sperrverschlusses 8 veranlaßt. Zugleich gibt die Meßstelle 9 Alarm, daß eine Entleerung des Auffangefässes4 i ist. Das Schließen des Sperrverschlusses 8 kann man auch mit einer Meßstelle 11 im Auffanggefäß 4 erreichen, die die Schaltstation 12 steuert und ggf. zugleich Alarm zur Anzeige der Überfüllung des Auffangge fässes 4 geben kann. Eine weitere tiefer im Auffanggefäß 4 gelegene Meßstelle 10 kann über die Schaltstation 12 das Wiederöffnen des Sperrverschlusses 8 veranlassen, sobald der Spiegel der Leichtflüssigkeit im Auffanggefäß 4 durch Abpumpen von Leichtflüssigkeit über das Pumprohr 7 ausreichend absinkt.
- Bei der Abscheidevorrichtung nach den Fig. 2 und 3 sind der Schlammfang 2, Abscheider 3 und das Auffanggefäß 4 jeweils selbständige Behältereinheiten 13, 14, 15. Der Schlammfangbehälter 13 hat wiederum einen Einlauf 5 für das Flüssigkeitsgemisch und ist über ein Verbindungsrohr 16 mit dem Abscheiderbehälter 14 verbunden, der über einen Ablauf 6 seine gereinigte Schwerflüssigkeit, z.B. Wasser, in die Kanalisation abgibt. Die Leichtflüssigkeit lagert sich bei dieser Vorrichtung ebenfalls im Abscheiderbehälter 14 über der Schwerflüssigkeit ab und wird über eine bekannte Ölüberlaufrinne 17 und die Verbindungsleitung 18 in das aus dem Auffangbehälter 15 bestehende Auffanggefäß 4 in bekannter Weise abgeführt.
- Bei der Vorrichtung laut Fig. 2 und 3 ist der Eingang des Ablaufs 6 im Abscheiderbehälter 14 in bekannter Art durch einen Schwimmerverschluß 19 selbsttätig absperrbar, der bei Inbetriebnahme der Vorrichtung den Ablauf 6 erst freigibt, wenn der Spiegel der Schwerflüssigkeit im Abscheiderbehälter 14 eine solche Höhe erreicht hat, daß die darüber liegende Flüssigkeitsschicht nicht mehr in den Ablauf 6 übertrete#: kann. Auch bei dieser Vorrichtung kann der Rückstau von Leichtflüssigkeit aus dem überfüllten Auffangbehälter 15 zum Rücklauf von Leichtflüssigkeit in den Abscheiderbehälter 14 und zum Austritt über den Ablauf 6 in die Kanalisation führen.
- Dies kann wie bei der Vorrichtung laut Fig. 1 durch Meßstellen 9 im Abscheiderbehälter 14 oder Meßstellen 100 11 im Auffangbehälter 15 (diese Meßstellen mit der Schaltstation sind in den Fig. 2 und 3 der besseren Übersicht halber weggelassen worden) verhindert werden, die über eine Schaltstation den Sperrverschluß 8 für den Einlauf 5 im Schlammfangbehälter 13 betätigen. Der Sperrverschluß 8 kann bei dieser Vorrichtung mit getrennten Behältereinheizen statt am Einlauf 5 des Schlammfangbehälters 13 auch am Ausgang des Verbindungsrohrs 16 im Abscheiderbehälter 14 vorgesehen sein. In beiden Fällen wird durch das Schließen des Sperrverschlusses 8 der Zulauf weiterer Mischflüssigkeit in den Abscheiderbehälter 14 und ihr unerwünschter Austritt durch den Ablauf 6 in die Kanalisation verhindert.
- Der Schlainmfangbehälter 13 und der Abscheiderbehälter 14 sind über bekannte Wartungsachächte 20, 21 zur Reinigung und Wartung der darin untergebrachten Geräte zugänglich.
Claims (3)
- Patentansprüche Vorrichtung zur Trennung mineralischer Leichtflüssigkeiten, wie z.B. Benzin, Heizöl, Schmieröl von Schmutzwasser, oder ätherischer Öle von der Schalenpulpe und dergleichen, wobei dem Abscheider zur Trennung von Leicht- und Schwerflüssigkeit ein Schlammfänger vor-und ein Auffanggefäß für die Leichtflüssigkeit nachgeschaltet sind, dadurch gekennzeichnet, daß am bzw.im Einlauf (5) zum Schlammfänger (2 bzw.13) oder in bzw. an der Verbindungsleitung (16) vom Schlammfänger zum Abscheider (3 bzw. 14) ein Sperrvergehluß (8) vorgesehen ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrverschluß (8) in Abhängigkeit von der Spiegelhöhe der sich im Abscheider (3 bzw. 14) ansammelnden Schwerflüssigkeit gesteuert ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch lw dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrverschluß in Abhängigkeit von der Spiegelhöhe der Leichtflüssigkeit im Auffanggefäß(4 bzw. 15) für die Leichtflüssigkeit gesteuert ist.
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Publications (1)
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| DE2928701A1 true DE2928701A1 (de) | 1981-02-12 |
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ID=6075856
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2928701A1 (de) |
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