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DE4018422A1 - Bodenbearbeitungsgeraet - Google Patents

Bodenbearbeitungsgeraet

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DE4018422A1
DE4018422A1 DE19904018422 DE4018422A DE4018422A1 DE 4018422 A1 DE4018422 A1 DE 4018422A1 DE 19904018422 DE19904018422 DE 19904018422 DE 4018422 A DE4018422 A DE 4018422A DE 4018422 A1 DE4018422 A1 DE 4018422A1
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DE
Germany
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soil cultivation
tillage
roller
cultivation device
frame
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DE19904018422
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Wilhem Von Auwoerden
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KONGSKILDE INDUSTRIES A/S, SOROE, DK
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BECKER KARL MASCH
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B73/00Means or arrangements to facilitate transportation of agricultural machines or implements, e.g. folding frames to reduce overall width
    • A01B73/02Folding frames
    • A01B73/04Folding frames foldable about a horizontal axis
    • A01B73/044Folding frames foldable about a horizontal axis the axis being oriented in a longitudinal direction
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B29/00Rollers
    • A01B29/04Rollers with non-smooth surface formed of rotatably-mounted rings or discs or with projections or ribs on the roller body; Land packers

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Bodenbearbeitungsgeräte werden z. B. zur Bearbeitung einer Stoppel, eines Saatbeets und in Kombination mit rotierenden Walzen, wie Kreiseleggen, Zinkenrotoren oder einer Fräse eingesetzt, wobei das Bodenbearbeitungsgerät durch Herunterklappen zweier Seitenrahmen mit z. B. lm oder 1,5 m Breite von einer Transportbreite von 3 m auf eine Arbeitsbreite von z. B. 5 m bzw. 6 m bringbar ist. Bei den bisher bekannten Bodenbearbeitungsgeräten sind am Grundrahmen und an den beiden Seitenrahmen jeweils ein nachlaufendes walzenförmiges Gerät gelagert, das sich über die Breite des Grundrahmens bzw. des Seitenrahmens erstreckt.
Beim Einsatz derartiger Bodenbearbeitungsgeräte hat es sich gezeigt, daß sich im Trennspalt zwischen zwei benachbarten Walzen durch das verdrängte Erdreich ein Wall bildet, der die Aussaatgenauigkeit und das Austreiben des Saatguts be­ einträchtigen kann, so daß unter Umständen sogar ein Wach­ walzen des Bodens erforderlich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, das gattungsgemäße Bodenbear­ beitungsgerät derart weiterzubilden, daß eine gleichmäßige Bearbeitung des Bodens gewährleistet ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Relativanordnung des Trennspal­ tes der Walzen relativ zu den Bodenbearbeitungs-Werkzeugen, wird das Erdreich durch die Walzen in die von einem Boden­ bearbeitungs-Werkzeug ausgebildete Bodenfurche gedrückt, so daß im Bereich des Trennspalts kein Wall entstehen kann. Die Furche ist nach dem Überfahren mit dem erfindungsge­ mäßen Bodenbearbeitungsgerät weitgehend eingeebnet.
Mit der vorteilhaften Weiterbildung gemäß den Patentansprü­ chen 2 und 3 können walzenförmige Geräte in einer Standard­ breite eingesetzt werden, so daß für die Seitenrahmen keine Geräte mit Sonderlängen bereitzustellen sind. Damit lassen sich die Herstellungs- und Lagerkosten des Boden­ bearbeitungsgeräts wesentlich senken. Beim Einsatz gat­ tungsgemäßer Bodenbearbeitungsgeräte in unebenen, hügeligen Feldern hat es sich gezeigt, daß bei der Bearbeitung eines sich z. B. in Arbeitsrichtung erstreckenden Hügels, die Mittelwalze des Grundrahmens nur mit einem Teilbereich auf dem Hügelkamm aufsitzt und die Erdabschnitte der Walze nicht aufliegen. Da die kurzen Walzen der Seitenrahmen ge­ lenkig gelagert sind, liegen diese wiederum an den Seiten­ flanken des Hügels auf, so daß der Abschnitt zwischen dem Auflage-Teilbereich der Mittelwalze auf dem Hügelkamm und den seitlichen Walzen unbearbeitet bleibt. Durch die mit­ tige Teilung der Walzen liegen diese auf beiden Flanken des Hügels auf, so daß eine flächendeckende Bearbeitung gewähr­ leistet ist.
Eine besonders platzsparende Anordnung ergibt sich, wenn gemäß Patentanspruch 4 eine ungerade Anzahl von Bodenbear­ beitungs-Werkzeugen über den Querschnitt des Tragrahmens verteilt ist.
Durch die Lagerung der walzenförmigen Geräte am Seitenrah­ men und deren Anlenkung gemäß Patentanspruch 6 am Grundrahmen können die walzenförmigen Geräte in eine vertikale Transportstellung gebracht werden, so daß z. B. auch Walzen mit einer Breite von 3 m einsetzbar sind.
Durch die Weiterbildung gemäß Patentanspruch 8 läßt sich der Seitenrahmen zum Verschwenken nach außen bewegen, so daß die innenliegenden Abschnitte der walzenförmigen Geräte beim Verschwenken keine Bodenberührung haben. Diese Weiter­ bildung läßt sich besonders vorteilhaft dann anwenden, wenn sich das Bodenbearbeitungsgerät durch die Dreipunkt- Aufhängung des Ackerschleppers nicht weit genug vom Boden abheben läßt.
Es wird bevorzugt, beide Seitenrahmen über einen gemeinsa­ men Hydraulikzylinder, der gemäß Patentanspruch 9 vom Hydrauliksystem des Ackerschleppers versorgt wird, zu ver­ schwenken.
Das Bodenbearbeitungsgerät läßt sich auf einfache Weise an unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten und Arbeitstiefen anpassen, indem die walzenförmigen Geräte höhenverstellbar im Seitenrahmen gelagert sind. Die Höhenverstellung ist ge­ mäß Patentanspruch 13 vorteilhafterweise beim Transport festlegbar.
Gemäß den Patentansprüchen 15 bis 18 kann das Bodenbearbei­ tungsgerät unterschiedliche Arten von Bodenbearbeitungsag­ gregaten tragen, von denen einige in den genannten Pa­ tentansprüchen aufgeführt sind.
Mit der Weiterbildung gemäß Patentanspruch 19 ergibt sich für die walzenförmigen Geräte jeweils eine Länge von ca. 3 m, so daß sich bei jeder Durchfahrt des Feldes eine homogene Bearbeitungsspur von 2×3 m ergibt. Häufig wird im Anschluß an die Aufbereitung des Feldes Saatgut mit einer gesonderten Sämaschine ausgebracht. Diese Sämaschinen haben üblicherweise eine Breite von 3 m, so daß diese bei der Weiterbildung der Erfindung gemäß den Patentansprüchen 2 und 3 innerhalb der Spur einer Walze fahren können. Bei einer Vorbehandlung des Saatbeets mit einem gattungsgemäßen Bodenbearbeitungsgerät mit dreigeteilten Walzen muß die Sämaschine dagegen bei jeder zweiten Längsfahrt in einer Spur fahren, die durch zwei kurze Walzen der Seitenrahmen gebildet ist und die, wie vorstehend beschrieben, eine inhomogene Oberfläche aufweist.
Eine besonders intensive und damit wirtschaftliche Bearbeitung des Bodens läßt sich durch Merkmalkombination der Patentansprüche 19 bis 22 erreichen.
Die synchrone Schwenkbewegung der Seitenrahmen ist gewähr­ leistet, wenn diese mittels einer Synchronisationseinrich­ tung, z. B. Verzahnungen gekoppelt sind.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Er­ findung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungs­ beispiels eines Bodenbearbeitungsgeräts in der Arbeitsstellung;
Fig. 2 das Ausführungsbeispiel aus Fig. 1 in der Transport­ stellung und
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel eines Bodenbearbeitungsgeräts in Arbeitsstellung.
Gemäß Fig. 1 ist ein Bodenbearbeitungsgerät 1 mit einer Dreipunkt-Aufhängung 2 an einen Ackerschlepper 3 angehängt, der das Bodenbearbeitungsgerät in Arbeitsrichtung X (s. Fig. 3) über den zu bearbeitenden Boden zieht. In einem Tragrahmen 6 sind quer zur Arbeitsrichtung X, die in Fig. 1 senkrecht zur Zeichenebene steht, eine Vielzahl von gleich beabstandeten Zinkenwerkzeugen 4 (im folgenden Zinken 4 ge­ nannt) angeordnet. Den Zinken 4 nachlaufend sind an dem vom Ackerschlepper 3 entfernten Abschnitt des Tragrahmens 6 zwei nebeneinander angeordnete Walzen 8, vorzugsweise Stab­ oder Zahnpackerwalzen, gelagert.
Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist, besteht der im wesentlichen rechteckige Tragrahmen 6 aus einem mittigen, rechteckigen Grundrahmen 10 und zwei an diesem beidseitig angeordneten Seitenrahmen 12. Diese sind jeweils über zwei Schwenkhebel 14 an einem vorderen bzw. hinteren Querträger 20a, 24a des Grundrahmens 10 angelenkt und mittels eines Hydraulikzylinders 16, in der Ansicht nach Fig. 1 und 2 nach oben verschwenkbar. Die Schwenkhebel 14 sind an vorderen und hinteren Querträgern 20b, 24b des Seitenrahmens 12 befestigt, die bei unverschwenkten Seitenrahmen 12 mit den Querträgern 20a, 24a geteilte, sich über die gesamte Arbeitsbreite erstreckende Querträger 20, 24 bilden. Die Schwenkhebel 14 liegen in der Arbeitsstellung auf nicht gezeigten Anschlagelementen des Grundrahmens 10 oder, genauer gesagt, der vorderen und hinteren Querträger 20a, 24a des Grundrahmens 10 auf. Der Hydraulikzylinder 16 ist an zwei einander in Querrichtung gegenüberliegenden Schwenkhebeln 14 der Seitenrahmen 12 angelenkt, so daß diese bei einer Betätigung des Hydraulikzylinders 16 gemeinsam verschenkbar sind. Der Grundrahmen 10, die Schwenkhebel 14 und die Seitenrahmen 12 werden bevorzugter­ weise aus Vierkantstahl hergestellt.
Vorteilhafterweise werden der Grundrahmen 2,5 m oder 3 m breit und jeder Seitenrahmen 14 in einer Breite von 1 m bis 1,5 m ausgeführt, so daß bei verschwenkten Seitenrahmen 12 die nach der StVO zulässige maximale Gesamtbreite für landwirtschaftliche Fahrzeuge von 3 m nicht überschritten wird.
Wie aus der Draufsicht gemäß Fig. 3 ersichtlich ist, können an den vorderen und hinteren Querträgern 20 und 24 sowie an einem mittleren, geteilten Querträger 22 des Grundrahmens 10 und der Seitenrahmen 12 verschiedene Bodenbearbeitungs- Werkzeuge gelagert sein. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind z. B. am vorderen und am mittleren Querträger 20 und 22 jeweils eine Reihe mit fünf bzw. sechs Zinken 4 angeordnet, wobei die Zinkenreihen jeweils um einen halben Zinkenabstand zueinander versetzt sind, so daß bei der Bo­ denbearbeitung durch jede Zinke 4 eine Bodenfurche gebildet wird, deren Mittellinien 26 in Fig. 1 gestrichelt darge­ stellt ist. Vorteilhafterweise wird eine ungerade Ge­ samtanzahl von Zinken 4, in Querrichtung verteilt, im Trag­ rahmen 6 befestigt, so daß die Wirkungslinie 26 der mittleren Zinke 27 mit der Mittelachse 28 des Boden­ bearbeitungsgeräts 1 zusammenfällt.
Die Walzen 8 sind jeweils über U-förmige Rahmen 25 (s. Fig. 3) am hinteren Querträger 24b eines Seitenrahmens 12 gela­ gert. Da die Gesamtbreite des Bodenbearbeitungsgeräts 1 durch zwei Walzen 8 abgedeckt wird, erstrecken sich diese jeweils vom Seitenrahmen 12 bis hin zur Mittelachse 28 des Bodenbearbeitungsgeräts. Aufgrund der seitlich angeordneten Walzen-Lagereinrichtungen ist es nicht möglich, die Walzen 8 im Bereich der Mittelachse 28 bündig aneinander an­ schließen zu lassen, so daß dort ein Walzenspalt 30 ent­ steht, der mit der Wirkungslinie 26 der mittleren Zinke 27 fluchtet.
Um unterschiedliche Arbeitstiefen einstellen zu können, sind die Walzen 8 mittels eines nicht dargestellten Höhen­ verstellmechanismus in der Höhe einstellbar.
Wie in Fig. 2 dargestellt ist, ist die Schwenkachse 32 je­ des Schwenkhebels 14 derart gewählt, daß sich die Walzen 8 bei angehobenem Bodenbearbeitungsgerät 1 ohne Berührung mit dem Boden in die vertikale Transportstellung verschwenken lassen. In dieser Stellung sind die Schwenkhebel 14, die Seitenrahmen 12 und die an diesen gelagerten Walzen 8 und Zinken 4 gegenüber dem Grundrahmen 10 um z. B. 90° verschwenkt. Zur Transportsicherung werden dabei die Höhenverstelleinrichtungen der Walzen 8 arretiert, in dem z. B. der zum Betätigen des Hydraulikzylinders 16 aufzubringende Hydraulikdruck auch zum Betätigen einer nicht gezeigten Arretiereinrichtung verwendet wird. Zur Entlastung des Hydraulikzylinders 16 können auch die Schwenkhebel 14 in der Transportstellung mittels einer weiteren hydraulisch betätigbaren Arretiereinrichtung gegenüber dem Grundrahmen 10 festgelegt werden. Da das Hydrauliksystem zur Versorgung des Hydraulikzylinders 16, die Arretiereinrichtungen sowie der Verschwenkmechanismus für die Seitenrahmen an sich bekannt sind, sei an dieser Stelle auf eine ausführliche Beschreibung dieser Bauteile verzichtet.
Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist zusätz­ lich zu den beiden zueinander versetzten Zinkenwerkzeugrei­ hen, die am hinteren Querträger 24 und am mittleren Quer­ träger 22 des dreigeteilten Tragrahmens 6 gelagert sind, eine Reihe mit Schälscheiben 34 vorgesehen. Diese sind derart im hinteren Querträger 24 gelagert, daß sie in Arbeitsrichtung X gesehen jeweils eine mit Zinken 4 fluch­ tende Wirkungslinie aufweisen. So sind beim gezeigten Ausführungsbeispiel in Querrichtung fünf Schälscheiben 34 angeordnet, die den fünf Zinken 4 des ersten Querträgers 20 nachlaufen. Der sonstige Aufbau des Fig. 3 entnehmbaren Ausführungsbeispiels ist weitgehend identisch mit dem vorbeschriebenen Bodenbearbeitungsgerät 1, so daß auf eine detaillierte Beschreibung der übereinstimmenden Bauteile verzichtet werden soll.
Es sei nochmals ausdrücklich betont, daß anstelle der vorstehend beschriebenen Zinkenwerkzeuge 4 und der Walzen 8 auch beliebige andere Bodenbearbeitungsaggregate einsetzbar sind. So können anstelle der in den Ausführungsbeispielen gezeigten Walzen 8 auch beliebige andere walzenförmige Geräte, wie z. B. Wälzeggen, Rütteleggen, Rotoreggen, Scheibeneggen, Spatenrolleggen, Zinkenrotoren oder Krümler eingesetzt werden. Die Geräte 8 können in an sich bekannter Weise über einen Zapfwellenantrieb angetrieben werden, wobei die Antriebswelle der Geräte 8 an eine Zapfwelle des Schleppers 3 ankoppelbar ist.
Um das Verschwenken der walzenförmigen Geräte zu erleich­ tern, können die Seitenrahmen 12 seitlich verschiebbar auf den Schwenkhebeln 14 gelagert sein, so daß das näher an der Schwenkachse 32 befindliche Ende des walzenförmigen Geräts 8 beim Verschwenken nicht in Bodenberührung kommt.
In der Fig. 2 entnehmbaren Transportstellung ist das Boden­ bearbeitungsgerät 1 über die Dreipunkt-Aufhängung 2 des Ak­ kerschleppers 3 angehoben, so daß die Zinken 4 im Abstand zum Boden stehen. Um das Bodenbearbeitungsgerät 1 in seine Arbeitsstellung zu bringen, werden die Schwenkhebel 14 durch das Ausfahren des oder der Hydraulikzylinder 16 pa­ rallel zu den Querträgern 20, 22, 24 nach unten verschwenkt, so daß die Seitenrahmen 12 gemeinsam mit dem Grundrahmen 10 den rechteckigen, sich über die Arbeitsbreite von vorzugs­ weise 5,5 m oder 6 m erstreckenden Tragrahmen 6 für die Zinken 4 und die nachlaufenden Walzen 8 bilden. Im ausgeklappten Zustand wird das Bodenbearbeitungsgerät 1 über die Dreipunkt-Aufhängung 2 abgesenkt, so daß die Anordnung bereit für die Aufbereitung z. B. eines Saatbeetes ist.
Durch die ungerade Anzahl der Zinken 4 und der zueinander versetzten Reihenanordnung ist die Anzahl der Bearbeitungsfurchen gleich der Zinkenanzahl, wobei, wie beschrieben, die Wirkungslinie der mittleren Zinke 27 mit der Mittelachse 28 des Boden-bearbeitungsgeräts 1 zusammenfällt. Da der mittige Trennspalt 30 zwischen den Walzen 8 mit der von der Zinke 27 gebildeten Furche fluchtet, wird das in den Walzenspalt 30 verdrängte Erdreich in die Furche gedrückt, so daß zwischen den Walzen 8 kein Erdwall entstehen kann. Es wird somit eine äußerst gleichmäßige Aufbereitung des Bodens mit einer planen Saatbeetoberfläche erzielt.
Vorstehend sind nur einige Ausführungsbeispiele der Erfin­ dung erläutert.
Es liegt jedoch für den Fachmann auf der Hand, daß zahlrei­ che Abwandlungen und Änderungen ausführbar sind, ohne den Rahmen und den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen.
Offenbart ist ein Bodenbearbeitungsgerät 1 mit einem mittigen Grundrahmen 10 und zwei seitlichen Seitenrahmen 12, die aus der horizontalen Arbeitsstellung in eine im we­ sentlichen vertikale Transportstellung verschwenkbar sind. Im Grundrahmen 10 und im Seitenrahmen 12 sind Bodenbearbeitungs-Werkzeuge 4, 34 über die Arbeitsbreite verteilt, denen zwei nebeneinander angeordnete, nachlaufen­ de walzenförmige Geräte 8 zugeordnet sind, deren Trennebene mit der Wirkungslinie 26 eines Bodenbearbeitungs-Werkzeugs 4, 34 fluchten und die jeweils an einem Seitenrahmen 12 be­ festigt sind.

Claims (24)

1. Bodenbearbeitungsgerät mit variabler Arbeitsbreite, mit einem Tragrahmen für zumindest eine Querreihe von zu­ einander beabstandeten Bodenbearbeitungs-Werkzeugen, der in einen Tragrahmen und zumindest einen an diesen angelenkten Seitenrahmen unterteilt ist, der aus einer horizontalen Ar­ beitsstellung in eine Transportstellung verschwenkbar ist, wobei in Querrichtung am Tragrahmen eine Vielzahl von den Bodenbearbeitungs-Werkzeugen nachlaufenden walzenförmigen Geräten befestigt sind, die sich im wesentlichen über die Arbeitsbreite des Bodenbearbeitungsgeräts erstrecken, da­ durch gekennzeichnet, daß der Trennspalt (30) zwischen zwei benachbarten walzenförmigen Geräten (8) in Arbeitsrichtung (X) gesehen im wesentlichen mit der Wirkungslinie (26) ei­ nes Bodenbearbeitungs-Werkzeugs (4) fluchtet.
2. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß am Tragrahmen (6) zwei walzenförmige Geräte (8) befestigt sind, die sich gemeinsam über die Ar­ beitsbreite erstrecken.
3. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die walzenförmigen Geräte (8) gleich lang sind.
4. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß am Tragrahmen (6) eine ungerade Anzahl von Bodenbearbeitungs-Werkzeugen (4) in Querrichtung verteilt angeordnet ist, so daß der Trennspalt (30) der walzenförmigen Geräte (8) mit dem mittleren Bodenbearbei­ tungs-Werkzeug (27) fluchtet.
5. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 3 oder 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die walzenförmigen Geräte (8) je­ weils an einem Seitenrahmen (12) befestigt sind.
6. Bodenbearbeitungsgerät nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Seitenrahmen (12) mittels Schwenkhebeln (14) derart am Grundrahmen (10) angelenkt ist, daß das am Seitenrahmen (12) befestigte walzenförmige Gerät (8) in Vertikalrichtung verschwenkbar ist.
7. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jeder Schwenkhebel (14) in Arbeits­ stellung auf dem Grundrahmen (10) aufliegt.
8. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 6 oder 7, da­ durch gekennzeichnet, daß jeder Seitenrahmen (12) parallel zur Längsachse des walzenförmigen Geräts (8) verschiebbar auf den Schwenkhebeln (14) gelagert ist.
9. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch Ankopplungen an das Dreipunkt- Hydrauliksystem eines Ackerschleppers (3).
10. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (14) mit­ tels eines am Grundrahmen (10) abgestützten Hydraulikzylin­ ders (16) verschwenkbar ist.
11. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkhebel (14) beider Seitenrahmen (12) durch einen gemeinsamen Hydraulikzylinder (16) verschwenkbar sind, die jeweils zwischen dem Anlenkpunkt (32) eines Schwenkhebels (14) am Grundrahmen (10) und dem Seitenrahmen (12) angreifen.
12. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die walzenförmigen Geräte (8) höhenverstellbar am Seitenrahmen (12) gelagert sind.
13. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß den walzenförmigen Geräten (8) eine Arre­ tiervorrichtung zur Festlegung ihrer Relativlage im Seiten­ rahmen (12) zugeordnet ist.
14. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß den Schwenkhebeln (14) eine Arretiervorrichtung zur Festlegung ihrer Relativlage zum Grundrahmen (10) zugeordnet ist.
15. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenbearbeitungs-Werk­ zeuge Zinkenwerkzeuge (4) sind.
16. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenbearbeitungs-Werk­ zeuge Schälscheiben (34) sind.
17. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die walzenförmigen Geräte Walzen (8), vorzugsweise Stab- oder Zahnpackerwalzen, sind.
18. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die walzenförmigen Geräte rotierende Eggen sind.
19. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundrahmen (10) vor­ zugsweise eine Breite von 3 m und jeder Seitenrahmen (12) eine Breite von 1,5 m hat.
20. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß im Tragrahmen (6) in Quer­ richtung elf Bodenbearbeitungs-Werkzeuge (4) angeordnet sind, wovon sieben Bodenbearbeitungs-Werkzeuge (4) im Grundrahmen (10) befestigt sind.
21. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß im Tragrahmen (6) eine Vielzahl von in Arbeitsrichtung (X) hintereinander angeord­ neten Reihen von Bodenbearbeitungs-Werkzeugen (4) angeordnet sind.
22. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Bodenbearbeitungs-Werkzeuge (4) zweier benachbarter Reihen um einen halben Querabstand zueinander versetzt sind.
23. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkhebel (14) über eine an sich bekannte Synchronisationseinrichtung gekoppelt sind, um eine gleichzeitige Verschwenkung der walzenförmi­ gen Geräte (8) zu gewährleisten.
24. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß jedes walzenförmige Gerät (8) ca. 3 m lang ist.
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