-
-
Beschreibung:
-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bodenbearbeitungsmaschine für
den Anbau an einen Schlepper, mit vom Schlepper aus antreibbaren Werkzeugen, in
Form einer Bodenfräse oder einer Kreiselegge, mit Anschlußstellen für ein am Heck
des Schleppers angeordnetes Dreipunktgestänge.
-
Der Anbau von Bodenbearbeitungsmaschinen an die Frontseite eines Schleppers
ist manchmal erwünscht, z.B. dann, wenn eine kombinierte Bearbeitung stattfinden
soll, wobei auch am Heck des Schleppers Geräte angeschlossen werden. Die Anbringung
an der Vorderseite hat auch den Vorteil, daß die Arbeit des Gerätes vom Schlepperfahrer
sehr gut und bequem beobachtet werden kann.
-
Bekannt ist eine Bodenbearbeitungsmaschine in Form einer Kreiselegge
(DE-OS 24 17 153), die eine Anschlußvorrichtung aufweist, die lösbar mit dem Gestell
der Kreiselegge verbunden ist. Die Anschlußvorrichtung kann in um 1800 gegeneinander
verdrehten Lagen mit dem Gestell verschraubt werden.
-
In einer Anschraubstellung sind Anschlußpunkte für ein Schlepper-Dreipunktgestänge
in einer solchen Lage, daß die Kreiselegge an der Rückseite eines Schleppers angebaut
werden kann, während in der anderen Anschraubstellung die Anschlußpunkte
so
liegen, daß eine Befestigung des Gerätes an der Vorderseite eines Schleppers möglich
ist, wobei jedoch außerdem das Getriebe um 1800 gedreht werden muß, um dort eine
Gelenkwelle ankuppeln zu können, die zu einer vorderen Zapfwelle am Schlepper führt.
Für eine Umrüstung sind also verhältnismäßig umfangreiche Montagearbeiten erforderlich.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bodenbearbeitungsmaschine
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sie ohne Umbauarbeiten am Gerät selber
sowohl an der Vorderseite als auch an der Rückseite eines Schleppers angebaut werden
kann.
-
Die zur Lösung dieser Aufgabe geschaffene Bodenbearbeitungsmaschine
der eingangs genannten Art ist gekennzeichnet durch einen starren Zwischenbock,
der starr und vorzugsweise lösbar mit der Maschine verbunden ist und Anschlußstellen
für ein an der Frontseite eines Schleppers angeordnetes Dreipunktgestänge aufweist.
-
Eine so ausgebildete Bodenbearbeitungsmaschine wird bei Anbau an der
Frontseite eines Schlepper mit dem Zwischenbock ausgerüstet und ist dann an ein
an der Frontseite des Schleppers angeordnetes Dreipunktgestänge anschließbar. Wenn
die gleiche Bodenbearbeitungsmaschine am Heck eines Schleppers angebaut werden soll,
kann dieser Umbau ohne Veränderungen am Gerät selber erfolgen. Wenn an die am Heck
des Schleppers angebaute Bodenbearbeitungsmaschine noch ein Zusatzgerät angebaut
werden soll, kann dafür der Zwischenbock benutzt werden Ist ein Anbau von weiteren
Geräten nicht vorgesehen, so kann der Zwischenbock abgenollolen werden, was schnell
durch Herausnehmen einiger Verbindungsbo. zen möglich ist.
-
Im allgemeinen müssen Bodenbearbeitungsmaschinen zur Anpassung an
Bodenunebenheiten um eine Achse beweglich sein, die in Fahrtrichtung horizontal
verläuft. Vorzugsweise ist eine solche Beweglichkeit vorgesehen (Anspruch 2). Diese
Beweglichkeit kann leicht mittels Langlöchern gemäß Anspruch 3 erreicht werden.
-
Vorzugsweise hat der Zwischenbock eine Aussparung gemäß Anspruch 4.
Dadurch kann mit dem Zwischenbock eine Bodenwalze überbrückt werden, die hinten
an der Bodenbearbeitungsmaschine angeordnet ist. Der Zwischenbock kann aus einzelnen
Streben gemäß den Ansprüchen 5 und 6 zusammengesetzt sein. Im Falle einer Längenverstellbarkeit
der Diagonalstrebe sind die Anschlußpunkte für die Unterlenker auf einfache Weise
höhenverstellbar, wodurch eine Anpassung an verschiedene Durchmesser einer Bodenwalze
möglich ist. Wenn die dort genannte obere Längsstrebe gemäß Anspruch 8 längenveränderlich
ist, läßt sich der Zwischenbock besonders leicht an die jeweiligen Verhältnisse
anpassen.
-
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Zwischenbock an Anschlußstellen
der Bodenbearbeitungsmaschine angeschlossen ist, die auch für den Anschluß von Zusatzgeräten
bestimmt sind, wenn die Bodenbearbeitungsmaschine als Heckgerät betrieben wird (Anspruch
9). Dies hat einmal den Vorteig daß besondere Anschlußstel]en für den Zwischenbock
an-der Bodenbearbeitungsmaschine nicht vorgesehen werden müssen und zum anderen
den Vorteil, daß der Zwischenbock oder Teile davon auch leicht für die Ankupplung
von Zusatzgeräten verwendet werden kann.
-
An den Zwischenbock kann auch ein Aushubgestänge angeschlossen werden,
mit dem ein Zusatzgerät ausgehoben werden kann.
-
Gemäß der im Anspruch 10 angegebenen Weiterbildung der Erfindung weist
die Bodenbearbeitungsmaschine ein Getriebe auf, an dem zwei Anschlußstummel für
eine Gelenkwelle angeordnet snd' von denen einer (vorcltrer Anschlußstummel) in
Fahrtrichtung und einer (hinterer Anschl ußstum;rel) entgegen
zur
Fahrtrichtung weist. Bei einer so ausgebildeten Bodenbearbeitungsmaschine ist auch
jeder Umbau am Getriebe entbehrlich, wenn die Maschine von der einen Anbauart (z.B.
am Heck) auf die andere Anbauart (z.B. an der Frontseite) umgestellt wird. Vorzugsweise
ist das Getriebe qernäß den Ansprüchen 10 bis 12 ausgebildet. Diese Ausbildung gestattet
es, über beide Anschlußstummel gleichgroße Leistungen in die Bodenbec beitungsmaschine
über die Anschlußstummel einzuleiten. M lich sind aber auch Ausführungsformen, bei
denen der hintere Anschlußstummel einen kleineren Durchmesser hat als der vordere
Anschlußstummel. Solche Getriebe sind an sich bekannt, wobei in den bekannten Fällen
der hintere Anschlußstummel für den Antrieb von Anbaugerdten benutzt wird.Eine solche
Ausführung genügt dann, wenn der dünnere Anschlußstummel für die Übertragung der
einzuleitenden Leistung ausreicht.
-
Weiter wird Schutz beansprucht für eine Kombinations-Bodenbearbeitungsmaschine,
die gekennzeichnet ist durch einen Schlepper, eine an der Frontseite des Schleppers
angebaute vordere Bodenbearbeitungsmaschine, eine an die Rückseite des Schleppers
angebaute hintere Bodenbearbeitungsmaschine und eine an die hintere Bodenbearbeitungsmaschine
angebaute Sämaschine, wobei die Bodenbearbeitungsmaschinen vom Schlepper aus angetriebene
Werkzeuge aufweisen und als Bodenfräse oder als Kreiselegge ausgebildet sind und
wobei vorzugsweise die Arbeitsbreiten der Bodenbearbeitungsmaschinen großer sind
als die Spurbreite des Schleppers. Eine solche Kombination hat den Vorteil, daß
eine komplette Bearbeitung eines Ackers in einem Durchgang möglich ist. In diesem
Fall bewirkt die vorne angeordnete Bodenbearbeitungsmaschine eine grobe Auflockerung
des Bodens. Die hinten angebaute Bodenbearbeitungsmaschine beseitigt die Schlepperspuren
und bewirkt eine feine Krümelung des Bodens, so daß mit der angebauten Sämaschine
sofort Saatgut eingebracht werden kann. Beide Bodenbearbeitungsmaschinen können
so ausgebildet sein, wie es zuvor angegeben ist. Die vordere Bodenbearbeitungsmaschine
ist vorzugsweise mittels eines Zwischenbockes angebaut, wie er auch Gegenstand dieser
Anmeldung im übrigen ist. Für die
genannte Kombinationsmaschine
jedoch wird selbständiger Schutz beansprucht.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht eines Kombinationsgerätes, bestehend aus einem
Schlepper, einer vorne an den Schlepper angebauten Kreiselegge, einer hinten an
den Schlepper angebauten Kreiselegge und einer an die hintere Kreiselegge angebauten
Sämaschine, Fig. 2 eine vorne an einen Schlepper angebaute Kreiselegge in Seitenansicht
entsprechend dem Pfeil II in Fig. 3, Fig. 3 eine Draufsicht nach dem Pfeil III in
Fig. 2 und Fig. 4 einen vertikalen Schnitt durch ein Getriebe der Kreiselegge nach
den Fig. 2 und 3.
-
An einen Schlepper S ist vorne eine Kreiselegge K1 und hinten eine
Kreiselegge K2 angebaut. An die Kreiselegge K2 ist eine Sämaschine D angebaut. Nachfolgend
soll die Kreiselegge K1 und deren Anbau an den Schlepper S1 anhand der Fig. 2 und
3 betrachtet werden.
-
Die Kreiselegge K1 hat einen zugleich als Gestell ausgebildeten Getriebekasten
1, in dem mehrere Werkzeugkreisel 2 drehbar gelagert sind. Benachbarte Kreisel (aus
dem Grundriß nach Fig. 3 ist zu erkennen, daß insgesamt acht Kreisel vorgesehen
sind) sind getriebemäßig miteinander gekuppelt, z.B. mittels Stirnrädern, die auf
den Kreiselwellen sitzen und miteinander kämmen, so daß benachbarte Kreisel gegenläufig
rotieren. Eine der Kreiselwellen wird von einem Getriebe 3 aus angetrieben, von
dem Fig. 4 einen Vertikalschnitt zeigt. Seitlich am Getriebekasten 1 befinden sich
Arme 4,
anderen Enden eine Nachlaufwalze gelagert ist, mit der
die Kreiselegge auf dem zu bearbeitenden Boden 6 abgestützt ist. Die Arme 4 sind
höhenverstellbar mit Hilfe einer Reihe aus Löchern 7 und eines Bolzens 8.
-
Mit dem Gestell 1 ist ein insgesamt mit 9 bezeichneter Aufbau verbunden.
Dieser Aufbau 9 dient sowohl für den Anschluß der Kreiselegge an die Rückseite eines
Schleppers, als auch an die Vorderseite eines Schleppers. Der Aufbau 9 hat vor und
hinter dem Getriebekasten schräg nach oben ragende Pfosten 10 und 11. Die vorderen
Pfosten 10 sind mit Blechen 12 verschweißt, die ihrerseits mit dem Getriebekasten
1 verschweißt sind. Die Pfosten 10, 11 sind oben durch einen horizontalen Balken
13 miteinander verbunden, der (siehe Fig. 3) aus zwei parallelen Flachprofilen 13a
und 13b besteht. An den vorderen Enden dieser Flachprofile sind Platten 14 angeschweißt.
In diesen und den Flachprofilen 13 befinden sich in einer vertikalen Reihe angeordnete
Löcher 15. Am hinteren Ende des horizontalen Balkens 13 befinden sich weitere Löcher
16, die in einer horizontalen Reihe angeordnet sind.
-
An den Blechen 12 befinden sich Zapfen 17 für den Anschluß der unteren
Lenker eines Schlepper-Dreipunktgestänges.
-
Der obere Lenker des Schlepper-Dreipunktgestänges wird in Höhe einer
der Bohrungen 15 befestigt. Auf diese Weise kann das Gerät an die Rückseite eines
Schleppers angebaut werden.
-
Wenn, wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt, das Gerät an der Frontseite
eines Schleppers angebaut werden soll, wird hierfür ein insgesamt mit Z bezeichneter
Zwischenbock verwendet.
-
Der Zwischenbock Z hat zwei untere Längsstreben 18, eine obere Längsstrebe
19, einen Turm 20 und Diagonalstreben 21.
-
Die unteren Längsstreben 21 sind so nach oben ausgebogen (bei 18a),
daß genügend Raum für die Nachlaufwalze 5 bleibt.
-
Der Turm 20 besteht wieder aus zwei schräg angeordneten Pfosten aus
Flachmaterial, die in Fig. 3 mit 20a und 20b bezeichnet sind. Die obere Längsstrebe
besteht wiederum aus zwei parallelen Flachprofilen (in Fig. 3 mit 19a und 19b bezeichnet).
Die Diagonalstreben 21 bestehen aus zwei Flachprofilen 21a und 21b.
-
Die horizontale Längsstrebe 19 greift (siehe Fig. 3) mit ihrem vorderen
Ende zwischen die beiden Flachprofile 13a, 13b des Aufbaues 9 ein und ist mit diesem
Aufbau durch einen Bolzen 22 gekuppelt. Die unteren Längsstreben 18 sind im unteren
Bereich des Pfostens 11 durch Bolzen 23 mit diesem verbunden. Die oberen Enden der
Diagonalstreben 21 sind mittels eines Bolzens 24 befestigt, der auch den Turm 20
und den Längsbalken 19 durchgreift. Die unteren Enden der Diagonalstreben sind nahe
bei den Befestigungsstellen 23 mittels Bolzen 25 mit den unteren Längsstreben 25
verbunden.
-
An den Teilen 20a und 20b des Turmes 20 befinden sich unten Befestigungsplatten
26, die vertikale Langlöcher 27 aufweisen.
-
Die miteinander fluchtenden Langlöcher 27 sind von einem Stab 27 durchgriffen,
an dessen Enden sich Zapfen 27a für den Anschluß von unteren Lenkern eines Schlepper-Dreipunktgestänges
befinden. Die obere Längsstrebe 19 ist nach hinten über den Turm 20 hinaus verlängert.
An dieser Verlängerung befinden sich Bohrungen 28 für den Anschluß des oberen Lenkers
eines Schlepper-Dreipunktgestänges.
-
Nachfolgend wird anhand der Fig. 4 das Getriebe 3 betrachtet.
-
Das Getriebe 3 hat einen Kasten 29, der auf den Getriebekasten 1 aufgesetzt
ist. In diesem Getriebekasten ist eine vordere Welle 30 gelagert, wozu Kugellager
31 und 32 dienen-, die in den Wänden des Getriebekastens 29 gehalten sind. Aus dem
Getriebekasten ragt nach links ein vorderer Antriebsstummel 33
heraus,
der mit einem Teilprofil 33a versehen ist. Parallel zur Welle 30 verläuft eine Welle
34, die ebenfalls im Kasten 29 gelagert ist. Auf dieser Welle sitzt drehfest ein
Kegelzahnrad 35 eines Winkelgetriebes. Mit diesem Kegelzahnrad wird ein horizontal
angeordnetes (nicht dargestelltes) Kegelrad angetrieben, das drehfest mit einer
der Kreiselwellen verbunden ist.
-
Eine Antriebsverbindung zwischen den Wellen 30 und 34 befindet sich
innerhalb eines kastenförmigen Gebildes 36, das auf den Getriebekasten 29 aufgesetzt
ist. Diese Antriebsverbindung besteht aus Zahnrädern 37 und 38. Das Zahnrad 37 ist
drehfest mit der vorderen Welle 30 verbunden.
-
Zu diesem Zweck hat diese an ihrem Ende ein Keilwellenprofil 39. Das
Zahnrad 37 kämmt mit dem Zahnrad 38, das seinerseits über ein Keilwellenprofil 40
am rechten Ende der Welle 34 drehfest mit dieser Welle verbunden ist. Die Räder
37 und 38 können ausgetauscht werden, wodurch sich das Übersetzungsverhältnis zwischen
den Wellen 30 und 34 ändert.
-
Zur Herstellung weiterer Öbersetzungsverhältnisse können auch zusätzliche
Radsätze vorgesehen sein.
-
An einem Deckel 41 für den Kasten 36 befindet sich eine Lagerhülse
42, in der mittels Kugellagern 43, 44 eine hintere Welle 45 drehbar gelagert ist.
Die hintere Welle 45 hat einen hinteren Antriebsstummel 46 mit einem Keilwellenprofil
46a.
-
Die beiden Antriebsstummel 33 und 46 haben gleiche Abmessungen.
-
Die vordere Welle 30 ist mit der hinteren Welle 45 über eine Kupplungshülse
47 gekuppelt. Die Kupplungshülse greift formschlüssig in das Keilweilenprofil 39
der vorderen Welle 30 und in ein weiteres zeilweli7enprofil 48 der hinteren Welle
45 ein. Die Kupplung über die Kupplungshülse 47 gestattet den Ausgleich kleincr
Achsversetzungen zwischen den Achsen der Wellen 30 und 45, wic sic aufgird von Ferti
gungstoleranzen
entstehen können. Man vermeidet so eine statisch
unbestimmte Lagerung der Wellen. Die Zweiteilung schafft gegenüber einer einteiligen
durchgehenden Welle auch den Vorteil, daß die beiden Anschlußstummel 33 und 46 mit
gleichen Abmessungen hergestellt werden können.
-
Wie die Fig. 1 bis 3 zeigen, gestattet der Zwischenbock Z den Anbau
der Kreiselegge K1 an ein Schlepper-Dreipunktgestänge 50, das an der Frontseite
des Schleppers S angeordnet ist. Das Schlepper-Dreipunktgestänge hat, wie üblich,
untere Lenker 51 und einen oberen Lenker 52. An den unteren Lenkern 51 greifen Hydraulikzylinder
53 an, mit denen die unteren Lenker 51 angehoben werden können.
-
Die Kreiselegge K1 ist über eine Gelenkwelle 54 mit dem Schlepper
gekuppelt. Die Gelenkwelle 54 ist dabei auf den hinteren Antriebsstummel 46 des
Getriebes aufgesteckt.
-
An der Frontseite des Schleppers befindet sich eine Zapfwelle, auf
die das rechte Ende der Gelenkwelle 54 aufgesteckt ist.
-
Dank der Langlöcher 27' kann sich das Gerät um eine horizontale, in
Fahrtrichtung verlaufende Achse bewegen, also um eine Achse, die etwa mit der Achse
der Gelenkwelle übereinstimmt. Dadurch sind die nötigen Bodenanpassungen möglich.
-
In Fig. 1 ist als Variante eingezeichnet, daß die hier mit 19' bezeichnete
obere Strebe als Spannschloß ausgebildet ist, also längenverändlich ist. Auch ist
eine andere Einstellvorrichtung für die Arbeitstiefe der Nachlaufwalze 5 gezeichnet.
Die dafür dienenden Löcher 55 nämlich befinden sich an besonderen, nach oben ragenden
Blechen. Schließlich weicht auch die Form der unteren Längsstreben 18' des Zwischenbockes
Z' und die Form der Schwenkarme 4' für die Lagerung der Nachlaufwalze 5 von der
Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 ab. Dies jedoch ist kein prinzipieller Unterschied.
-
Bei dem Kombinationsgerät nach Fig. 1 ist am Heck des schleppers S
eine Kreiselegge K2 angebaut, die gleich ausgebildet ist wie die Kreiselegge K1.
In diesem Fall sind die anhand der Fig. 2 beschriebenen vorderen Anlenkungsstellen
für ein hinteres Schlepper-Dreipunktgestänge 56 ausgenutzt, von dem ein unterer
Lenker 57 und der obere Lenker 58 in Fig. 1 zu sehen sind.
-
Die Sämaschine D ist mit Teilen eines Zwischenbockes Z' mit der Kreiselegge
K2 verbunden. Es handelt sich hierbei um Teile, wie sie auch am Zwischenbock Z'
verwendet sind.
-
Übereinstimmend sind die Unterlenker 18' und der Oberlenker 19'. Der
Turm 20' allerdings fehlt, da er durch das Gestell der Sämaschine D gebildet wird.
Die unteren Längsstreben 18' sind durch Diagonalstreben 21' festgestellt, die allerdings
anders angeordnet werden, als dies in Fig. 1 links dargestellt ist Wenn eine Kreiselegge,
die z.B. hinten an einen Schlepper angebaut ist, an die Vorderseite des Schleppers
angebaut werden soll, sind an der Eage selber keine Umbauarbeiten nötig. Es muß
lediglich ein Zwischenbock Z, Z' mit einigen Bolzen angesteckt werden, wonach sofort
die Kupplung mit dem vorderen Dreipunktgestänge 50 des Schleppers S möglich ist.
Vor allem sind auch keine Umbauarbeiten an dem Getriebe 3 nötig, da ja dieses einen
vorderen Antriebsstummel 33 und einen hinteren Antriebs stummel 46 hat.
-
Bei hdufigerem Umbau wird man in der Regel darauf verzichten, den
Zwischenbock abzunehmen.
-
Ein Kombinationsgerät nach Fig. 1 gestattet die Vorbereitung eines
Saatbettes und das Einbringen von Saat in einem einzigen Arbeitsgang. Hierbei bewirkt
die Kreiselegge K1 eine groben Lockerung des Bodens. Die Kreiselegge K2 beseitigt
die
Schlepperspuren und bewirkt eine feine Krümelung des Bodens, der dann durch die
Nachlaufwalze an der Kreiselegge K2 festgedrückt wird. In diesen vorbereiteten Boden
wird mit der Sämaschine S Saatgut eingebracht.
-
Wie man aus Fig. 3 ersehen kann, ist die Arbeitsbreite B der Kreiselegge
K1 größer als die Spurbreite Bs des Schleppers S. Dies gilt auch für die hintere
Kreiselegge K2. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die hintere Kreiselegge
K2 die Schlepperspuren beseitigt.
-
Leerseite