Die Erfindung betrifft ein Dehnfugenband entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1, als Zusatz zu dem Patent 38 27 503.1.
Wenn hierbei die Seitenstreifen an der Oberseite und der Unterseite des Dehnfugenbands am
Mittelabschnitt mit ihren inneren Seitenrändern unmittelbar übereinanderliegend enden, ist
hierdurch eine praktisch starre Einspannstelle des Mittelabschnitts gegenüber den Rand
abschnitten gebildet. Es liegt also praktisch ein sprunghafter Übergang von dem elastischen
Mittelabschnitt zu den beiden durch die Seitenstreifen starr gemachten Randabschnitten vor.
Bei starker Beanspruchung des Dehnfugenbands kann diese Stelle als Schwachstelle wirken,
d. h. bei zu starker Querdehnung kann sich an dem dem Mittelabschnitt benachbarten Bereich
der Randabschnitte die Verbindung zwischen dem elastischen Material und den beidseitigen
Seitenstreifen infolge der eingeleiteten Kräfte lösen. Bei extremer Beanspruchung kann das
elastische Material des Mittelabschnitts am Übergang in die Randabschnitte sogar abreißen.
Wenn die Seitenstreifen aus einem Gewebe oder Vlies bestehen, besteht außerdem die Gefahr,
daß im eingebauten Zustand des Dehnfugenbandes vom Mittelabschnitt her Feuchtigkeit in
die Seitenstreifen eindringt und durch diese hindurch quer zur Längsrichtung des Dehnfugen
bands nach den Seiten hin transportiert wird. Diese Gefahr ist insbesondere dann gegeben,
wenn die Seitenstreifen nicht sauber bis zum Mittelabschnitt hin eingeklebt oder überklebt
werden.
Die Erfindung nach dem Hauptpatent soll also hier dadurch weitergebildet werden, daß der
Anschluß des elastischen Mittelstreifens an die durch die Seitenstreifen im wesentlichen
undehnbar gemachten Randabschnitte im Hinblick auf die Einleitung von Querzugkräften
und/oder zur Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit verbessert wird.
Erfindungsgemäß erfolgt dies bei einem Dehnfugenband nach dem Hauptpatent entsprechend
dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 durch einen Übergangsbereich zwischen
dem elastischen Mittelabschnitt und den Randabschnitten. In diesem Übergangsbereich liegt
das elastische Material des Mittelabschnitts mindestens teilweise frei und/oder ist nicht durch
das Material der Seitenstreifen abgedeckt.
Durch diese Ausbildung lassen sich Querzugkräfte gezielt, also nicht sprunghaft, vom Mittel
streifen in die Randabschnitte einleiten und/oder durch diesen Übergangsbereich kann das
unerwünschte Eindringen von Feuchtigkeit in die Seitenstreifen beherrscht werden.
In Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 wird erreicht, daß der Übergangsbereich
als Überlappungsbereich ausgebildet ist, in dem das elastische Material nur an einer Ober
fläche durch die aufgebrachten Seitenstreifen starr gemacht wird, während auf der gegen
überliegenden Oberfläche das elastische Material freiliegt, also noch quer zur Längsrichtung
des Bandes auftretende Zugspannungen aufnehmen kann. Diese Abstufung der Seitenstreifen
bildet also an dem elastischen Material am Übergang vom Mittelabschnitt zu den Rand
abschnitten eine Übergangszone zur Zugeinleitung. Dadurch ist ein Ablösen der Seitenstreifen
von dem elastischen Material oder ein Abreißen des elastischen Materials an der Übergangs
stelle zu den Seitenstreifen verhindert.
Durch die soeben geschildete Maßnahme kann somit die Lebensdauer des Dehnfugenbandes
wesentlich verlängert werden, da das Band eine wesentlich größere Zahl von Bewegungs
spielen aufnehmen kann. Diese Ausführungsform ist besonders für solche Fälle vorteilhaft, bei
denen die Seitenstreifen mittels eines Kunstharzes unmittelbar an harte Unterlagen, wie Beton,
angeklebt oder zwischen Bauteilen nur seitlich eingeklemmt werden. Bei einer Verklebung
der Seitenstreifen mit Bitumenmasse oder wenn die Seitenstreifen selbst Bitumen enthalten,
ist die abgestufte Ausbildung der Seitenstreifen nicht so wesentlich, weil die Bitumenmasse
selbst noch bis zu einem gewissen Grad elastisch ist.
Bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 3 kann ein Feuchtigkeits
transport durch die Seitenstreifen hindurch unterbunden werden. Das elastische Material bildet
dann eine, Wassersperre oder Feuchtigkeitssperre am Übergang vom Mittelabschnitt zu den
Seitenstreifen, so daß in diese keine Feuchtigkeit mehr eindringen kann. Eine solche Wasser
sperre kann an einer oder an beiden Oberflächen des Dehnfugenbandes vorgesehen sein. Das
freiliegende elastische Material der Randabschnitte kann dann auch zu einer unmittelbaren
Abdichtung zwischen dem Dehnfugenband und den benachbarten Bauteilen herangezogen
werden, indem solche Bauteile unmittelbar an dem Randabschnitt befestigt werden, beispiels
weise durch Schrauben, die durch das Dehnfugenband hindurchgeführt werden und an denen
keine Feuchtigkeitsbrücken entstehen können, weil solche Befestigungselemente allseitig von
dem elastischen Material umgeben sind.
Eine solche Ausbildung ist vor allem im Grundbau vorteilhaft, wenn also das Dehnfugenband
im Bereich des Grundwassers verlegt wird. Die beschriebene Wassersperre kann dann an der
Wasserseite des Dehnfugenbandes, beim Grundbau insbesondere an dessen Unterseite,
angeordnet werden.
Wenn gemäß Anspruch 4 die infolge der abgestuften Anordnung der Seitenstreifen weiter
zum Mittelabschnitt hin vorragenden Längsränder der Seitenstreifen so weit in das elastische
Material eingepreßt sind, daß an dieser Stelle das Material der Randabschnitte mindestens
teilweise freiliegt, ergibt sich eine besonders einfache Herstellung des Dehnfugenbandes. In
der Vulkanisiermaschine können dann die Längsränder der Seitenstreifen derart in das
elastische Material eingepreßt werden, daß an einer Oberfläche die Seitenstreifen in Quer
richtung geringfügig schräg auslaufend in das elastische Material eingepreßt sind, während auf
der gegenüberliegenden Oberfläche durch eine entsprechende Prägeform eine Abstufung des
Seitenstreifens am Übergang zum Mittelabschnitt erzielt wird. Mit einfach gestalteten Präge
vorrichtungen ergibt sich somit in der Herstellungsmaschine der zweckmäßige gewünschte
Querschnitt des Dehnfugenbandes.
Eine entsprechende Ausbildung kann gemäß Anspruch 5 an den äußeren seitlichen Längs
kanten des Dehnfugenbandes vorgenommen werden, so daß auch an diesen äußeren Längs
kanten eine Wassersperre und eine Abdichtungsmöglichkeit gegeben sind.
Vorzugsweise ist gemäß Anspruch 6 die Dicke der Seitenstreifen an beiden Oberflächen des
Dehnfugenbandes unterschiedlich. Für eine günstige Einleitung des Querzuges ist es dabei
vorteilhaft, wenn der weiter nach außen abgesetzte Seitenstreifen dicker und damit weniger
dehnbar ist als der andere, weiter zum Mittelabschnitt hin vorragende Seitenstreifen, der dann
noch eine gewisse Elastizität aufweist. Auch läßt sich ein dünnerer Seitenstreifen, der weiter
zum Mittelabschnitt hin vorragt, leichter in das elastische Material des Randstreifens ein
pressen als ein dickerer Seitenstreifen. Durch die unterschiedliche Dicke der Seitenstreifen an
beiden Oberflächen ergeben sich somit in gewissem Maße unterschiedliche Eigenschaften an
beiden Oberflächen, wobei trotzdem die Vorteile der Wellungs- und Faltenfreiheit des
Dehnfugenbandes und der Hitzeabschirmung entsprechend dem Hauptpatent beibehalten
werden.
Das erfindungsgemäße Dehnfugenband kann derart hergestellt werden, daß in einer ent
sprechend breiten Maschine mehrere gleichartige Bänder nebeneinander zunächst in einem
Stück und in einem Durchlauf gefertigt und anschließend durch Aufschneiden in Längs
richtung voneinander getrennt werden. Dann liegen an den Schnittkanten die Seitenstreifen
bündig mit dem dazwischenliegenden Randstreifen. Dabei kann aber gemäß Anspruch 7 an
mindestens einer der seitlichen Längskanten des Bandes, die in der Herstellungsmaschine
seitlich außen liegt, ein Wulst ausgebildet werden. Bei Herstellung eines einzigen Dehnfugen
bandes in einer entsprechend breiten Maschine können solche Wulste an beiden Längsrändern
vorhanden sein. Diese Wulste bilden nicht nur einen optisch sauberen seitlichen Abschluß des
Dehnfugenbandes, sondern sie dienen zusätzlich als Wassersperre am äußeren Längsrand des
Bandes, da hierbei der ggfs. saugfähige Seitenstreifen nicht bis zum äußeren Rand reicht
sondern durch den Wulst begrenzt ist.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der
Zeichnung beschrieben.
Fig. 1 zeigt schematisch in Schrägansicht einen Abschnitt eines
Dehnfugenbandes entsprechend dem Hauptpatent 38 27 503.
Fig. 2 zeigt eine schematische Stirnansicht eines Ausführungsbei
spiels der Erfindung.
Fig. 3 ist ein schematische Schnittansicht eines zweiten Beispiels.
Gemäß Fig. 1 besteht das Dehnfugenband aus einem Streifen eines elastischen
Materials, insbesondere Kunstgummi, der einen Mittelabschnitt 1 sowie zwei
damit einstückig verbundene, insbesondere gemeinsam vulkanisierte Rand
abschnitte 3 aus einem einheitlichen Material aufweist. Auf der Oberseite
und auf der Unterseite der Randabschnitte 3 sind Seitenstreifen 5 aus einem
im wesentlichen undehnbaren Material angebracht, das mit einem Dichtungsmit
tel oder einer Klebemasse tränkbar ist, so daß die Seitenstreifen 5 als
Haftvermittler zu einer Baukonstruktion dienen, an der das Dehnfugenband
angebracht bzw. mit der es verbunden wird. In der Einbaustellung liegt
der Mittelabschnitt 1 über der zu überbrückenden Fuge, so daß das Dehnfu
genband nicht nur die Fuge überbrückt, sondern an seinen beiden Randab
schnitten 3 die unterschiedlichen Bewegungen des Bauwerkes mitmachen kann,
wobei sich der Mittelabschnitt 1 mehr oder weniger dehnt, zusammenzieht
oder durchwölbt.
Die Seitenstreifen 5 sind mit den Längskanten 7 der Randabschnitte 3 bündig.
Die Seitenstreifen 5 werden bei der Herstellung des Dehnfugenbandes in
die Randabschnitte 3 eingepreßt, beispielsweise während des Vulkanisierens
des elastischen Materials bzw. des Kunstgummis des Mittelabschnitts 1 und
der Randabschnitte 3 oder unmittelbar nach diesem Vulkanisieren beim Ab
kühlen des Bandes.
Die Seitenstreifen 5 können aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
Beispielsweise können sie durch ein undehnbares oder im wesentlichen undehn
bares Gewebe oder ein entsprechendes Vlies gebildet sein, das beidseitig
auf die Randabschnitte 3 aufgeklebt oder aufvulkanisiert oder in diese
eingebettet ist. Insbesondere kann das Gewebe oder Vlies aus geeigneten
Kunststoffen bestehen.
Die Seitenstreifen 5 können auch aus einer bituminösen Masse bestehen,
die auf die Randabschnitte 3 aufgeklebt oder aufvulkanisiert wird, so daß
diese Seitenstreifen selbst Dichtungs- und Klebeeigenschaften haben und
sich mit dem gleichartigen Material beispielsweise von bituminösen Dachbah
nen gut und dicht verbinden, insbesondere bei der Heißverlegung oder beim
Einflämmen.
Schließlich können die Seitenstreifen 5 aus einer Kombination der beiden
vorgenannten Materialien bestehen, also beispielsweise aus einem mit einer
bituminösen Masse getränkten Gewebe oder Vlies. In allen Fällen bilden
die Seitenstreifen 5 zusammen mit den Randabschnitten 3 einen bezüglich
Oberseite und Unterseite des Dehnfugenbandes symmetrischen Aufbau, so daß
es praktisch gleichgültig ist, welche Seite des Bandes beim Verlegen nach
oben oder nach unten kommt. Es ist auch ein aufrechtstehender oder geneig
ter Einbau des Dehnfugenbandes möglich.
Die Seitenstreifen 5 werden sandwichartig mit der Baukonstruktion verbunden,
beispielsweise zwischen Dachbahnen eingeklebt oder eingeflämmt. Die Adhä
sionskraft der Sandwich-Konstruktion ist dabei ohne weiteres größer als
die größten auf das elastische Material des Mittelabschnitts 1 wirkenden
Zugkräfte, so daß sich auch bei den größten am Band auftretenden Dehnungs
kräften das Band nicht von der Baukonstruktion lösen kann. Die Dehnung
des Bandes ist dabei auf den Mittelabschnitt 1 beschränkt, der bei entspre
chender Elastizität des Materials schmal gehalten werden kann. Eine zusätz
liche Befestigung des mit den Seitenstreifen armierten Dehnfugenbandes
an der sonstigen Baukonstruktion, beispielsweise durch Verschrauben, ist
im allgemeinen nicht erforderlich.
Bei dem Ausführungsbeispiel von Fig. 2 sind zu beiden Seiten des elasti
schen Mittelabschnitts 1 auf die elastischen Randstreifen 3 Seitenstreifen
15 und 17 unterschiedlicher Gestalt aufgebracht. An der oberen Oberfläche
der Randstreifen 3 sind Seitenstreifen 15 aufgebracht, die eine größere
Dicke haben als die an der Unterseite der Randstreifen 3 aufgebrachten
Seitenstreifen 17. Wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bestehen
die Seitenstreifen 15 und 17 aus einem im wesentlichen nicht dehnfähigen
Material, beispielsweise einem Gewebe oder einem Vlies. Die unteren Seiten
streifen 17 ragen mit ihren inneren Längsrändern 17a weiter zum Mittelab
schnitt 1 vor als die oberen Seitenstreifen 15 mit ihren inneren Längs
rändern 15a. Zwischen den zusammengehörigen Längsrändern 15a und 17a ergibt
sich also eine Abstufung mit der (quer zur Längsrichtung des Dehnfugen
bandes gemessenen) Breite a. Dieser Bereich dient zur Einleitung des auf
das Dehnfugenband wirkenden Querzuges von den Seitenstreifen 15, 17 in
den Mittelbereich 1. Im Bereich des Mittelabschnitts 1 sind die Längsrän
der 17a der unteren Seitenstreifen 17 bei der Herstellung so weit in die
Randabschnitte 3 eingepreßt, daß im Bereich der Längsränder 17a mindestens
am Randbereich neben dem Mittelabschnitt 1 das Material der Randabschnitte 3
durch das Material der Seitenstreifen 17 durchdringt und an der Unterseite
freiliegt, was aus der Zeichnung nicht ersichtlich ist. Wie in Fig. 2 angedeutet
ist, verläuft somit das Material der Seitenstreifen 17 von außen her zum Mittelab
schnitt 1 hin in das Material der Randstreifen 3 hinein. Eine entsprechende
Ausbildung könnte an beiden Oberflächen des Dehnfugenbandes getroffen sein,
also auch für die seitlichen Längsränder 15a der oberen Seitenstreifen 15. Diese
Ausbildung kann dadurch erreicht werden, daß in der Vulkanisiermaschine geeignete
Werkzeuge vorhanden sind, die die unteren Längsränder 17a dadurch von unten
her in die Randstreifen 3 einpressen, daß an der Oberseite des Dehnfugen
bandes Gegenhaltewerkzeuge angeordnet sind, die seitlich neben dem Mittel
abschnitt 1 eine Abstufung der Längsränder 15a erzeugen, wie in Fig. 2
gezeigt.
Eine entsprechende Ausbildung kann an den äußeren seitlichen Längskanten
7 und 19 des Dehnfugenbandes vorgenommen sein. Die äußeren Längsränder
17b der Seitenstreifen 17 sind hier von der unteren Oberfläche des Dehn
fugenbandes her so weit in die Randabschnitte 3 eingepreßt, daß dort das
Material der Randabschnitte 3 mindestens teilweise freiliegt, wobei wiederum
die Längsränder 17b von der Mitte des Bandes her nach außen verlaufend
mehr und mehr in das elastische Material der Randstreifen 3 eingepreßt
sind. Es ergibt sich für die Längsränder 17a und 17b eine in Fig. 2 über
trieben schräg dargestellte Querschnittsform.
Analog zu den Abstufungen im Bereich der inneren Längsränder 15a ergibt
sich auch eine entsprechende Abstufung für die äußeren Längsränder 15b
durch entsprechende Prägewerkzeuge in der Vulkanisierform.
Wie Fig. 2 andeutet, ist die Dicke der Seitenstreifen 17 an der unteren
Oberfläche des Dehnfugenbandes geringer als die Dicke der Seitenstreifen
15 an der oberen Oberfläche. Hierdurch wird nicht nur die Ausbildung der
in Fig. 2 gezeigten Querschnittsform in der Vulkanisierpresse erleichtert,
sondern es ergibt sich auch eine besonders vorteilhafte Ausführung für
den Zugeinleitungsbereich a zu beiden Seiten des Mittelabschnitts 1. Weil
die Längsränder 17a dünner sind als die Längsränder 15a, wird die Elasti
zität im Übergangsbereich a mehr oder weniger aufrechterhalten, so daß
ein allmählicher Elastizitätsübergang vom Mittelabschnitt 1 zu den durch
die Seitenstreifen 15 und 17 abgedeckten Randabschnitten 3 gegeben ist.
Fig. 2 zeigt schließlich, daß die äußere Längskante 7 des Dehnfugenbandes
derart ausgebildet sein kann, daß die äußeren Längsränder 15b und 17b
mit dem Außenrand des Randabschnitts 3 bündig sind. Bei einer anderen Aus
gestaltung kann an der seitlichen äußeren Längskante 19 ein Wulst 19a vor
gesehen sein, der derart abgestuft ist, daß er selbst an der Oberfläche
des Dehnfugenbandes freiliegt, und an den sich, in Richtung auf den Mittel
abschnitt 1, also in Querrichtung des Fugenbandes, der Seitenstreifen 15
mit seinem Längsrand 15b bündig anschließt, so daß an der Oberfläche ein
glatter Übergang von dem Wulst 19a zu dem Längsrand 15b des Seitenstrei
fens 15 gegeben ist.
Zur Verdeutlichung der Verhältnisse ist insbesondere in Fig. 2 die Dicke des
Dehnfugenbandes und der Seitenstreifen im Verhältnis zur Breite übertrieben
groß dargestellt.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3, die nur einen Teil des Querschnittes
des Dehnfugenbandes zeigt, ist mindestens an einem der Randabschnitte 3, und
zwar mindestens an dessen oberer Oberfläche 3a ein zusätzlicher, über diese
Oberfläche 3a erhabener Flächenteil 13 vorgesehen, der aus dem gleichen
elastischen Material gebildet ist wie der Randstreifen 3. Ein entsprechender
erhabener Flächenteil 13 könnte bei Bedarf auch an der anderen, unteren Ober
fläche des Randstreifens 3 vorgesehen sein. Der erhabene Flächenteil 13 bil
det eine Dichtungsfläche zur Anlage gegen andere Bauwerksteile und eine Was
sersperre gegen das seitliche Durchdringen von Feuchtigkeit quer zur Längs
richtung des Bandes. Hierbei kann insbesondere der Seitenstreifen 5 (Gewebe,
Vlies, bituminöse Masse) quer zur Längsrichtung des Dehnfugenbandes über den
erhabenen Flächenteil 13 durchlaufen und bei der Herstellung in diesen so
weit eingepreßt sein, daß das elastische Material des Randabschnittes 3 an
der Oberfläche des Flächenteils 13 mindestens teilweise freiliegt. Damit kann
diese freiliegende Oberfläche in besonders günstiger Weise als Abdichtungsflä
che und/oder als Wassersperre dienen.
Der erhabene Flächenteil 13 kann sich in Streifenform längs des Dehnfugenban
des über dessen ganze Länge erstrecken, bei der Darstellung gemäß Fig. 3 also
senkrecht zur Zeichenebene, so daß der erhabene Flächenteil 13 bei der Her
stellung des Dehnfugenbandes gemeinsam mit diesem in einem kontinuierlichen
Durchlaufverfahren gefertigt werden kann.
Fig. 3 zeigt eine praktische Anwendung des Dehnfugenstreifens. An einer Bau
stelle werden im Bereich des erhabenen Flächenteils 13 eines oder mehrere
Löcher 14 senkrecht zur Ebene des Dehnfugenbandes durch den Randabschnitt 3
und dessen Seitenstreifen 5 hindurch angebracht. Da sich der erhabene
Flächenteil 13 über die Länge des Dehnfugenbandes erstreckt, können die Lö
cher 14 an jeder beliebigen bzw. erforderlichen Stelle angebracht werden.
Durch jedes Loch 14 kann ein Anker 21 eingesetzt werden, der in die Unter
konstruktion unterhalb des Dehnfugenbandes eingreift und dort befestigt
wird, beispielsweise eingeschraubt oder einbetoniert wird. Der Anker 21
trägt einen Ankerteller 23 mit einer an dessen Unterseite anvulkanisierten
Gummiauflage 25 (Kunstgummi oder anderes elastisches Material). Über den
Anker 21 kann ein weiteres Bauteil, beispielsweise ein Winkelblech 27, auf
gesetzt und mittels einer Mutter 29 festgeschraubt werden. Beim Anziehen
der Mutter 29 drückt die Gummiauflage 25 des Ankertellers 23 auf den erhabe
nen Flächenteil 13 des Randstreifens 3 und bewirkt somit an dieser Stelle
eine Feuchtigkeitsabdichtung. Das Winkelblech 27 ist nur als Beispiel
gezeigt. Es können hier beliebige andere Baukonstruktionen befestigt werden.
Die Abdichtung zwischen dem erhabenen Flächenteil 13 und der Gummiauflage 25
am Anker 23 kann verbessert werden, wenn diese beiden Teile 13 und 25 mitein
ander verklebt oder miteinander kalt vulkanisiert werden. In jedem Fall
erfolgt durch die aneinander anliegenden Teile 13 und 25 eine
Abdichtung im Bereich des Ankers 21.