DE4002787C2 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von
Stein- oder Metalloberflächen der im Oberbegriff des Anspruchs
1 angegebenen Gattung, wie sie aus der EP 01 71 448 B1
bekannt ist.
Mit einer solchen Vorrichtung können sowohl Kunststeinober
flächen, wie beispielsweise Betonoberflächen, aber auch Natur
steinoberflächen, wie beispielsweise Kalkstein- oder Granit
oberflächen, gereinigt werden.
Die Reinigung solcher Steinoberflächen, aber auch der Ober
flächen von meist aus Bronze gegossenen Denkmälern, gewinnt
aufgrund der starken Luftverschmutzung ständig mehr an Bedeu
tung. Denn bei der Reinigung solcher empfindlichen Oberflä
chen soll in der Regel nur die Schmutzschicht entfernt wer
den, während die darunterliegende, durch atmosphärische Verun
reinigungen angegriffene Materialschicht erhalten bleiben
soll.
Wichtig ist also, daß so wenig Material wie möglich abgehoben
wird. Insbesondere darf das unter der Schmutzschicht liegen
de Stein- oder Metallmaterial nicht abgetragen werden. Bei
Bronze-Figuren darf nicht einmal die oft vorhandene, natür
liche Patina abgetragen werden.
Eine Vorrichtung zum Reinigen von Stein- oder Metalloberflä
chen der angegebenen Gattung, die diese Anforderungen erfüllt,
geht aus der EP 01 71 448 B1 hervor und weist
die im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale auf.
Bei dieser Reinigungsvorrichtung enthält das austretende Rei
nigungsgemisch einen hohen Anteil an Luft und bekommt damit
den Charakter einer Wasser-in-Luft-Dispersion. Da der Kegel
aus dem Reinigungsgemisch sich um die Achse von Kammer und
Auslaßdüse dreht, legen die Strahlgutpartikel eine sich wen
delförmig und ebenspiralig erstreckende Bahnkurve zurück, in
deren Verlauf sie auf die zu reinigenden Flächen nahezu tan
gential, jedoch mit hoher Geschwindigkeit, auftreffen. Dadurch
wird die Schmutzschicht "abgewischt", ohne daß die darunter
befindliche, gegebenenfalls sehr empfindliche Materialschicht
abgetragen wird.
Noch nicht optimal gelöst ist bei der bekannten Vorrichtung
nach der EP 01 71 448 B1 die Erzeugung des erforderlichen,
sehr turbulenten Reinigungsgemisches aus dem hochzerstäubten
Wasser einerseits und der Kombination Luft/Granulat anderer
seits. Dies gilt insbesondere für sehr kleine Düsen mit ent
sprechend kleiner, rotationssymmetrischer Kammer, da hierbei
die Mischstrecken entsprechend kurz sind und sich deshalb
nicht das erforderliche Reinigungsgemisch bilden kann, das
sich um die Achse von Kammer und Auslaßdüse dreht.
Aus dem DE-GM 76 39 335 ist eine Reinigungsvorrichtung in
Form einer Pistole bekannt, mit der Sand oder ähnliche
abrasive Mittel in Form eines Strahles ausgestoßen werden
können. Bei dieser bekannten Vorrichtung sind zur Verringerung
des Verschleißes und zur Erhöhung der Strahlleistung
koaxial zum jenseits einer Mischung liegenden Strahlrohr
angeordnete Strahlmitteldüsen vorgesehen. Diese sind im Hinblick
auf die Achslinie spitzwinklig ausgerichtet und in benachbarten
Positionen angeordnet. Hierdurch soll der durch
den sich linear ausbreitenden Arbeitsstrahl entstehende Verschleiß
der Düsen und der Mischkammer erheblich reduziert
werden, wobei zudem die Arbeitsleistung der bekannten Vorrichtung
verbessert sein soll. Jedoch ist diese bekannte
Vorrichtung nicht dazu in der Lage, die erwünschten Ergebnisse
auch für einen rotierenden Arbeitsstrahl zu erzielen.
Aus der DE 35 28 137 A1 ist eine Spritzdüse bekannt, mittels
welcher abrasives Strahlgut in einem Arbeits- bzw. Reinigungsstrahl
verwendet werden kann, wobei die bekannte
Spritzdüse gegenüber diesen abrasiven Materialien wider
standsfähiger und verschleißfester ist. Hierzu sind die Wände
der bekannten Spritzdüse mit elastischen Materialien, wie
z. B. Gummi, ausgekleidet. Ein Material wie Gummi könnte jedoch
einem rotierenden Strahl mit abrasiven Strahlbestandteilen
nicht hinreichend lange widerstehen.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine gattungsgemäße
Strahldüse dahingehend weiterzubilden, daß sie bei geringem Verschleiß
kleiner und kompakter ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Zweckmäßige Ausführungsformen werden durch die Merkmale der
Unteransprüche definiert.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile beruhen darauf, daß
durch die Verengung des Strömungsquerschnittes des zweiten
Einlasses im Bereich seiner Einmündung in die rotationssymmetrische
Kammer das Gemisch Luft/scharfkantiges Granulat
stark beschleunigt wird, dieses Gemisch tritt also mit einem
hohen Strömungsimpuls in die rotationssymmetrische Mischkammer
ein und versetzt das dort befindliche, hochzerstäubte Wasser
in eine Drehbewegung um die Achse von Kammer und Auslaßdüse,
wie sie für den angestrebten "Wischeffekt" erforderlich ist.
Da das Gemisch zerstäubtes Wasser/Luft/scharfkantiges
Granulat mit hoher Geschwindigkeit aus der rotationssymmetrischen
Mischkammer in den anschließenden, sich konisch verjüngenden
Teil eintritt, kann es insbesondere im Mündungsbereich
der Bohrung dieses konischen Teils ebenfalls zu starken
Verschleißerscheinungen kommen; aus diesem Grunde wird
in den Mündungsbereich des konischen Teils ein Ring aus
einem verschleißfesten Material, insbesondere einem keramischen
Werkstoff, eingesetzt, der gegebenenfalls zusammen mit
der Verschleißhülse ausgetauscht werden kann.
Dadurch läßt sich auch bei sehr kleiner und insbesondere kur
zer rotationssymmetrischer Mischkammer, wie sie für die sogenann
ten "Minidüsen" verwendet wird, eine ausreichende Turbulenz
erzeugen.
Gute Ergebnisse werden erzielt, wenn der Durchmesser des
freien Strömungsquerschnittes des zweiten Einlasses, ausgehend
von seinem Anfangswert, etwa auf die Hälfte reduziert wird, so
beispielsweise ein Anfangsdurchmesser von etwa 10 mm auf einen
Enddurchmesser von etwa 5 mm.
Um die stark beschleunigte Strömung zu stabilisieren, sollte
diese Beschleunigungsstrecke eine Länge von mindestens 5 mm
haben; gute Ergebnisse werden mit einer Länge der Beschleuni
gungsstrecke von etwa 15 mm erreicht.
Es ist prinzipiell möglich, den Übergang von dem großen
Durchmesser auf den kleinen Durchmesser des Strömungsquer
schnittes des zweiten Einlasses kontinuierlich auszugestalten,
beispielsweise durch ein sich konisch verjüngendes Übergangs
stück. Insbesondere aus fertigungstechnischen Gründen werden
jedoch zwei Bohrungen mit entsprechend unterschiedlichen
Durchmessern in dem zweiten Einlaß hergestellt, wodurch sich
ein schulterartiger Absatz ergibt, der jedoch nur eine sehr
geringe Auswirkung auf das Strömungsverhalten hat.
Da das hochbeschleunigte Gemisch Luft/scharfkantiges Granu
lat mit hoher Geschwindigkeit in die rotationssymmetrische
Kammer eintritt und dann mit entsprechend hoher Geschwindig
keit auf die gegenüberliegende Wand der Kammer auftrifft,
kommt es dort zu einem starken Verschleiß. Aus diesem Grunde
wird bei einer bevorzugten Ausführungsform in die rotations
symmetrische Mischkammer eine zusätzliche Hülse aus keramischem
Werkstoff, insbesondere Sinterkeramik, eingesetzt, die gegebe
nenfalls ausgetauscht werden kann.
Um den Austausch dieser Verschleißhülse zu vereinfachen,
wird nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der ko
nische Teil mit der Auslaßhülse über eine Schraubverbindung, beispielsweise eine Überwurfmutter mit
der rotationssymmetrischen Kammer verbunden. Durch Lösen die
ser Mutter kann also der konische Teil mit der Auslaßdüse von
der rotationssymmetrischen Kammer getrennt und dann die "Ver
schleißhülse" aus der rotationssymmetrischen Kammer herausge
zogen und durch eine neue Hülse ersetzt werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels
und unter Bezugnahme auf die beiliegende, schematische
Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch eine erste Ausfüh
rungsform des Mischkopfes einer Vorrichtung zum Rei
nigen von Oberflächen.
Der aus Fig. 1 ersichtliche, allgemein durch das Bezugszeichen
10 angedeutete Mischkopf besteht aus mehreren Einzelteilen,
die fest miteinander verbunden, etwa verschraubt, verlötet,
verschweißt oder verklebt, sind.
Im einzelnen weist der Mischkopf 10 zwei Hauptteile auf, und
zwar eine im wesentlichen kreiszylindrische, hülsenförmige
Mischkammer 16 und einen an diese dicht angesetzten
Düsenkörper 20 mit einer Auslaßdüse
22, der im folgenden auch als "Düsenkörper" bezeichnet werden
soll.
Die hülsenförmige Mischkammer 16 und der Düsenkörper 20 sind je
weils rotationssymmetrisch zu einer gemeinsamen Hauptachse 24
ausgebildet. Die hülsenförmige Mischkammer 16 weist einen ersten
Abschnitt mit einer zur Hauptachse 24 koaxialen Bohrung auf,
in der dichtend ein erster Einlaß in Form eines Rohrstutzens
12 eingeschraubt oder einge
setzt ist. Dieser Rohrstutzen 12 erstreckt sich, vom Ende der
hülsenförmigen Mischkammer 16 ausgehend, nur über weniger als die
erste Hälfte der Bohrung.
Der zweite Teil der hülsenförmigen Mischkammer 16 weist eine eben
falls zur Hauptachse 24 koaxiale Bohrung auf, deren Innenraum
die eigentliche Mischkammer M bildet. Hierbei ist der Durchmes
ser der Mischkammer M größer als der Durchmesser der Bohrung,
von der aus ein kegelstumpfförmig abgeschrägter Übergang in die
Mischkammer M führt.
In das in die Mischkammer M mündende Ende der Bohrung ist von
der Mischkammer M her ein Düsenstück 18 eingesetzt oder einge
schraubt. Dieses Düsenstück 18 besteht aus einem hochverschleiß
festen, insbesondere keramischen, Werkstoff und ist als verhält
nismäßig dünnwandiger Hohlkörper mit einer auf der Hauptachse 24
liegenden Zerstäubungsdüse 19 ausgebildet.
Der Rohrstutzen 12 ist an eine Druckwasserzuleitung mit einer
Druckwasserquelle (nicht dargestellt) angeschlossen.
Eine Seitenwand der Mischkammer M wird etwa in ihrem mittleren
Bereich von einer Bohrung 26 eines zweiten Einlasses in Form eines Strahlgut-Zuleitungsstutzens
14 durchbrochen, der im wesentlichen zylindrisch ausgebildet so
wie koaxial zu seiner Bohrung 26 angeordnet ist und eine gemein
same Mittelachse 28 mit der Bohrung 26 hat. Die Mittelachse 28
verläuft unter einem Winkel zur Hauptachse 24 und kreuzt die
Hauptachse an einem Punkt, der von dem von dem Düsenkörper 20
abgewandten Ende der Mischkammer M einen Abstand hat, der etwa
einem Viertel der Gesamtlänge der Mischkammer M entspricht.
Die Einmündung des Strahlgut-Zuleitungsstutzens 14 in die Misch
kammer M befindet sich etwa in der Mitte der Mischkammer M.
Die Mittelachse 28 des Zuleitungsstutzens 14 verläuft hinter
der Hauptachse 24 und ist somit in Blickrichtung der Fig. 1
gegenüber diesem ein gewisses Maß versetzt.
Der Strahlgut-Zuleitungsstutzen 14 ist an seinem von der Misch
kammer M abgewandten Ende abgesetzt, so daß ein Strahlgut/Luft-
Zuleitungsschlauch (nicht dargestellt) auf das abgesetzte Ende
aufgeklemmt werden kann.
Der Düsenkörper 20 weist einen ersten, kurzen Abschnitt mit
kreiszylindrischer Umfangsfläche und an diesen anschließend
einen wesentlich längeren Abschnitt mit sich kegelstumpfförmig
verjüngender Außenfläche auf. Der zylindrische Abschnitt ist
von seinem Ende her so ausgebohrt, daß dieser Abschnitt über
das zugewandte Ende der rotationssymmetrischen Mischkammer 16 unter
Zwischenschaltung einer ringförmigen Abdichtung 30 befestigt
werden kann; diese Abdichtung kann auch durch eine Löt- oder
Schweißstelle gebildet werden.
Der Düsenkörper 20 weist eine sich zunächst verjüngende und dann
wieder erweiternde, die eigentliche Auslaßdüse 22 bildende
Düsenbohrung auf.
Somit wird, ausgehend von der Zerstäubungsdüse 19, bis zum Aus
laßende des Düsenkörpers 20, ein in bezug auf die Hauptachse
24 rotationssymmetrischer Innenraum gebildet, der sich zunächst
kreiszylindrisch über die Länge der Mischkammer M erstreckt,
in der Nähe von deren Ende sich dann konisch erweitert, sich im
anschließenden Düsenkörper 20 dann allmählich bis zu einer Eng
stelle konisch verengt und von dort aus wieder konisch bis zur
Auslaßdüse 22 erweitert.
Der bisher beschriebene Mischkopf 10 hat den herkömmlichen, bei
spielsweise aus der EP 01 71 448 B1 bekannten Aufbau und erzeugt
bei den entsprechenden Betriebsbedingungen in der Mischkammer M
ein turbulentes Gemisch aus hochzerstäubtem Wasser/Luft/scharf
kantiges Granulat, bei dem die aus der Auslaßdüse 22 austreten
den Strahlpartikel eine wendelförmige und ebenspiralige Bahnkurve
zurücklegen, in deren Verlauf sie nahezu tangential mit hoher
Geschwindigkeit auf die zu reinigende Fläche auftreffen und da
durch die Schmutzteilchen "abwischen".
Während jedoch in der EP 01 71 448 B1 davon gesprochen wird,
daß sich die Bohrung 26 in dem Zuführstutzen 14 vom Einlaß
bis zur Mündung in die Mischkammer M kegelig erweitert, wird
bei der aus der Figur ersichtlichen Ausführungsform dieses Misch
kopfes 10 eine Bohrung 26 in dem Zuführstutzen 14 vorgesehen,
die aus zwei diskreten Bereichen besteht, nämlich einem ersten
Bereich 26a mit einem größeren Durchmesser, beispielsweise von
etwa 10 mm, und einem zweiten Bereich 26b mit einem kleineren
Durchmesser, beispielsweise von etwa 5 mm, der sich an den er
sten Bereich 26a anschließt und bis zur Einmündung der Bohrung
26 in die Mischkammer M erstreckt. Die Länge dieses zweiten
Bereiches 26b mit verringertem Durchmesser sollte mindestens
10 mm betragen und liegt bei der dargestellten Ausführungsform
bei etwa 15 mm.
In dem zweiten Bereich 26b mit verringertem Durchmesser wird
das Gemisch Luft/scharfkantiges Granulat stark beschleunigt
und tritt deshalb mit entsprechend hoher Geschwindigkeit und
damit hohem Impuls in die Mischkammer M ein, wo es auf das
zerstäubte Wasser trifft und diesem die gewünschte Drall-Kom
ponente gibt, um den rotierenden Reinigungskegel zu erzeugen.
Bei den Mischkopf 10 nach der Figur ist in der rotationssymme
trischen Mischkammer 16 eine rohrförmige Hülse 30 aus einem ver
schleißfesten Material, insbesondere einem keramischen Werk
stoff, angeordnet, deren Innenraum die Mischkammer M bildet.
Bei der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Hül
se 30 von dem Düsenstück 18 zum Düsenkörper 20,
wird also zwischen diesen beiden Teilen gehalten.
Als Alternative hierzu ist es auch möglich, die Innenwand
der rotationssymmetrischen Mischkammer 16 nit einem umlaufenden,
ringförmigen Steg zu versehen, der als Anschlag und damit
als Fixierung für die Hülse 30 dient.
Die gemäß der Darstellung in der Figur linke Stirnfläche des
Düsenkörpers 20 liegt an der rechten, ringförmigen Stirn
fläche der rotationssymmetrischen Mischkammer 16 an; die Verbin
dung zwischen diesen beiden Teilen wird durch eine Überwurf
mutter 32 hergestellt, die die Ränder der beiden Teile über
greift. Die Ränder sind mit entsprechenden Gewinden versehen,
so daß die Mischkammer 16 und der Düsenkörper 20 mittels der
Überwurfmutter 32 miteinander verschraubt werden können.
Die der Mischkammer 16 zugewandte Mündung des Düsenkörpers 20
ist mit einer umlaufenden ringförmigen Nut versehen, in der
ein Verschleißring 34 aus einem verschleißfesten Material,
insbesondere einem keramischen Werkstoff, zum Beispiel Sin
terkeramik, angeordnet ist.
Durch Abschrauben der Überwurfmutter 32 kann also der Düsen
körper 20 von der rotationssymmetrischen Mischkammer 16 getrennt
und dann die Hülse 30 bzw. der Ring 34 ausgetauscht werden.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Reinigen von Oberflächen
- a) mit einer rotationssymmetrischen Mischkammer (16, M)
- b) mit einem ersten Einlaß (12) für die Zuführung von Wasser in Achsrichtung der Mischkammer (16, M)
- c) mit einer auf der Achse (24) der Mischkammer (16, M) liegenden Zerstäubungsdüse (19) für das zugeführte Wasser,
- d) mit einem zweiten, winklig in die Mischkammer (16, M) einmündenden Einlaß (14) für die Zuführung von mit scharfkantigem Granulat versetzter Luft in die Mischkammer (16, M),
- e) mit einem sich an die Mischkammer (16, M) anschließenden, sich konisch verjüngenden Düsenkörper (20), und
- f) mit einer sich nach außen konisch erweiternden Auslaßdüse (22) in dem Düsenkörper,
dadurch gekennzeichnet, daß
- g) der freie Strömungsquerschnitt des zweiten Einlasses (14) im Bereich (26b) seiner Einmündung in die Mischkammer (16, M) einen verringerten Durchmesser hat,
- h) die der Mischkammer (16, M) zugewandte Einmündung des Düsenkörpers (20) in dem Bereich, in welchem das Luft/- Granulatgemisch auf die Wand des Düsenkörpers (20) auf trifft, mit einem Verschleißring (34) aus einem verschließfesten Material, insbesondere aus einem keramischen Werkstoff versehen ist, der in einer Ringnut im Düsenkörper (20) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bereich (26b) mit verringertem Durchmesser des
zweiten Einlasses (14) eine Länge von 5 mm bis 18 mm
aufweist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Bereiches (26b)
mit verringertem Durchmesser des zweiten Einlasses (14)
etwa halb so groß wie der normale Durchmesser des
freien Strömungsquerschnittes des zweiten Einlasses
(14) ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Bereiches (26b)
mit verringertem Durchmesser des zweiten Einlasses (14)
im Bereich von 2,5 bis 7,5 mm, insbesondere bei etwa 5 mm,
liegt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Mischkammer (16, M) eine
rohrförmige Hülse (30) aus einem verschleißfesten Material,
insbesondere aus einem keramischen Werkstoff,
angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (20) über eine
Schraubverbindung (32) an der Mischkammer (16) angebracht
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Auswechslung des Verschleißringes
(34) die Ringnut in der Mischkammer (16, M)
zugewandten Mündung des Düsenkörpers (20) angeordnet
ist, so daß der Verschleißring (34) auf einer Seite
durch die Stirnwand der Mischkammer (16) fixiert ist.
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
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