DE4002500A1 - Spulautomat zum herstellen von kreuzspulen - Google Patents
Spulautomat zum herstellen von kreuzspulenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Spulautomaten zum Herstellen von
Kreuzspulen aus Ablaufspulen, deren Spulenträger oder
Spulenhülsen jeweils ein auf die Herkunft der Spule hinweisendes
Herkunftskennzeichen besitzen, versehen mit
Qualitätsüberwachungseinrichtungen zur fortlaufenden Überwachung
des Spulbetriebs und/oder seines Ergebnisses.
Durch die DE 37 32 367 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Vorbereiten eines nachfolgenden Behandlungsvorgangs an einer
Textilspule bekannt. An den Behandlungsstationen werden für
nachfolgende Behandlungsvorgänge relevante Informationen als eine
Binärinformation einem mit der Textilspule oder deren Hülse
verbundenen Speicherchip eingeprägt. Bereits eingeprägte
Informationen werden an der Behandlungsstation gelesen,
entschlüsselt, zu Arbeitsanweisungen oder selbsttätig gesteuerten
Arbeitsvorgängen zum Weiterbehandeln der Textilspule verarbeitet,
gegebenenfalls gelöscht und durch andere oder weitere, sich aus
dem jeweiligen Behandlungsvorgang ergebende Informationen ersetzt
beziehungsweise ergänzt. Der technische Aufwand, der dabei an den
Behandlungsstationen getrieben werden muß, ist erheblich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit möglichst geringem
Aufwand jeweils in Erfahrung zu bringen, woher eine Ablaufspule
stammt, bei deren Ablaufen in der Spulstelle eines Spulautomaten
eine Qualitätseinbuße des Spulbetriebes und/oder seines
Ergebnisses eintritt.
Eine derartige Qualitätseinbuße kann verschiedene Ursachen haben.
Hauptsächlich ist die Ursache der Qualitätseinbuße jedoch an der
Herkunftsstelle der Spule zu suchen, also beispielsweise an der
Spinnstelle einer Ringspinnmaschine, an der die Ablaufspule
hergestellt wurde.
Gemäß der Erfindung ist an dem Spulautomaten vorgesehen, daß
jeder Spulstelle eine das Herkunftskennzeichen einer
abgearbeiteten Ablaufspule automatisch löschende
Kennzeichenlöscheinrichtung zugeordnet ist, die mit der
Qualitätsüberwachungseinrichtung derartig zusammenwirkt, daß bei
Unterschreiten eines vorgegebenen Qualitätsstandards das Löschen
des Herkunftskennzeichens unterbleibt, damit an anderer Stelle
nur die Herkunft der zu der Qualitätseinbuße führenden
Ablaufspule aus ihrem Herkunftskennzeichen identifiziert werden
kann, während die Herkunft der anderen Ablaufspulen nicht mehr
von Interesse ist.
Es ist einleuchtend, daß ein Herkunftskennzeichen bereits durch
eine einfach aufgebaute Löscheinrichtung gelöscht werden kann.
Zwar bleibt zunächst noch unerkannt, woher die abgearbeitete
Ablaufspule, die zu einer Qualitätsminderung geführt hatte,
herstammt. Dies kann aber kurz darauf an zentraler Stelle
festgestellt werden, wo beispielsweise alle Spulenträger
beziehungsweise Spulenhülsen nacheinander daraufhin untersucht
werden, ob sie noch ein Herkunftskennzeichen haben oder nicht.
Auch dies kann prinzipiell eine sehr einfache Einrichtung
bewerkstelligen, die beispielsweise die noch ein Kennzeichen
besitzenden Spulenträger beziehungsweise Spulenhülsen zunächst
einmal aussondert, damit sie von Zeit zu Zeit durch
Bedienungspersonal in Augenschein genommen und näher
indentifiziert werden können.
Wenn das Kennzeichen beispielsweise lediglich aus einer
aufgeklebten Nummer besteht und der Aufklebezettel durch die
Kennzeichenlöscheinrichtung entfernt oder gelöscht wird, dann
bleiben nur sehr wenige Spulenträger beziehungsweise Spulenhülsen
übrig, die noch ein Herkunftskennzeichen besitzen. Derartige
Spulenträger beziehungsweise Spulenhülsen fallen auf dem weiteren
Transportweg überall, wo sie sichtbar sind, deutlich auf, so daß
das Ermitteln ihrer Herkunft sogar im einfachsten Fall durch
Inaugenscheinnahme ausgeführt werden kann.
Zur Automatisierung der Herkunftserkennung ist in Weiterbildung
der Erfindung vorgesehen, daß an einer gemeinsamen
Rücktransportbahn der Spulenträger beziehungsweise Spulenhülsen
eine Kennzeichenleseeinrichtung zum Identifizieren der
Herkunftsstelle der qualitätsgeminderten Ablaufspule angeordnet
ist. Wenn hier von einer qualitätsgeminderten Ablaufspule die
Rede ist, so bedeutet dies, daß sie zunächst lediglich den
Anschein erweckt, als sei sie qualitätsgemindert gewesen. Die
identifizierte Herkunftsstelle kann aber anschließend inspiziert
werden und dabei kann dann festgestellt werden, ob der Verdacht
berechtigt ist oder nicht.
Eine automatisch arbeitende Kennzeichenleseeinrichtung macht zwar
einen erhöhten technischen Aufwand erforderlich, da sie aber an
einem Spulautomaten, der ja sehr viele Spulstellen besitzen kann,
nur einmal vorhanden ist, fällt der Aufwand für die
Kennzeichenleseeinrichtung insgesamt nicht so sehr ins Gewicht.
In Weiterbildung der Erfindung ist das Herkunftskennzeichen als
ein Magnetisierungsmuster oder als eine Binärinformation in einer
magnetisierbaren Folie (Tonbandstreifen oder dergleichen)
enthalten, die mit dem Spulenträger oder der Spulenhülse
verbunden ist. Die Kennzeichenlöscheinrichtung enthält hierzu
passend einen durch die Qualitätsüberwachungseinrichtung
ausschaltbaren Löschmagneten. War der Spulvorgang unter Einhalten
des vorgegebenen Qualitätsstandards abgelaufen, so bleibt oder
wird der Löschmagnet eingeschaltet und löscht dann die
Herkunftskennzeichnung beispielsweise anläßlich des Vorbeigangs
des Spulenträgers im Zusammenhang mit einem Spulenwechselvorgang.
Alternativ ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die
Spulenträger beziehungsweise die Spulenhülsen mit ladbaren
beziehungsweise codierbaren und löschbaren, Halbleiterbauteile
und integrierte Schaltkreise aufweisenden elektronischen
Speicherchips versehen sind und daß die
Kennzeichenlöscheinrichtung einen durch die
Qualitätsüberwachungseinrichtung ausschaltbaren Löschkopf zum
Löschen des Speicherinhalts des Speicherchips besitzt.
Speicherchips sind bereits als aufklebbare Plättchen von einigen
Millimetern Kantenlänge erhältlich, so daß derartige
Speicherchips für die Zwecke dieser Erfindung preisgünstig
eingesetzt werden können. Vorteilhaft sind die Speicherchips als
löschbare und programmierbare Speicher (zum Beispiel EEPROM,
EPROM) ausgebildet.
In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung sind die Speicherchips
als batteriegepufferte Arbeitsspeicher (zum Beispiel RAM)
ausgebildet und hierzu passend besitzt die
Kennzeichenlöscheinrichtung eine durch die
Qualitätsüberwachungseinrichtung ausschaltbare Vorrichtung zum
zumindest kurzzeitigen Unwirksammachen der Batteriepufferung.
Wenn die Batteriepufferung auch nur kurzzeitig unwirksam wird,
verliert der Arbeitsspeicher seinen Informationsinhalt und
dadurch ist dann ja das Erfindungsziel erreichbar.
Die Batteriepufferung kann auf verschiedene Art und Weise
unwirksam gemacht werden. In Weiterbildung der Erfindung besteht
die Vorrichtung zum Unwirksammachen der Batteriepufferung aus
einem durch die Qualitätsüberwachungseinrichtung ausschaltbaren
Energiesender, der mit einem in Reihen- oder Parallelschaltung
mit der Pufferbatterie verbundenen, bei Energiezufuhr von außen
seinen Schaltzustand oder seinen Widerstand ändernden
Schaltelement in Wirkverbindung bringbar ist. Das Schaltelement
besteht vorteilhaft aus einem magnetfeldempfindlichen Schalter
(zum Beispiel Reedkontakt) und der Energiesender aus einem
Elektromagneten.
In Weiterbildung der Erfindung besteht das Schaltelement aus
einem magnetfeldempfindlichen Element oder Widerstand (zum
Beispiel Feldplatte, Hallelement) und der Engergiesender aus
einem Elektromagneten.
Alternativ besteht das Schaltelement aus einem
energieempfindlichen Element, Schalter oder Widerstand (zum
Beispiel Transistor, Diode). Dabei kann es sich um ein
lichtempfindliches Element handeln, also beispielsweise um einen
Fototransistor, eine Fotodiode oder ein Fotoelement. Der
Energiesender besteht hierbei aus einem durch die
Qualitätsüberwachungseinrichtung ausschaltbaren Lichtsender.
Im einfachsten Fall ist in Reihe mit der Pufferbatterie oder
parallel zur Pufferbatterie ein Schalter vorgesehen, der durch
einen an der Kennzeichenlöscheinrichtung beispielsweise
ausfahrbaren Schaltstift umschaltbar ist. Ein solcher als
Schaltelement dienender Schalter überbrückt, wenn er
beispielsweise als Taster ausgebildet ist, kurzzeitig in
Parallelschaltung die Pufferbatterie, so daß sie kurzzeitig,
gegebenenfalls über einen Widerstand, kurzgeschlossen ist, oder
er unterbricht zumindest kurzzeitig den Batteriestromkreis.
Anhand der zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiele soll
die Erfindung noch näher erläutert und beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt schematisch Teile eines Spulautomaten.
Fig. 2 zeigt die Seitenansicht eines Spulenträgers.
Fig. 3 zeigt das Schaltbild eines der Herkunftskennzeichnung
dienenden Speicherchips.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Schaltbild eines der
Herkunftskennzeichnung dienenden Speicherchips.
In Fig. 1 sind von einem Spulautomaten 1 lediglich die
Spulstellen 2, 3 und 4 sichtbar. Die Spulstellen dienen dem
Herstellen von Kreuzspulen 5, 6, 7 aus Ablaufspulen 8, 9, 10, 11
Die Spulenträger 12, 13, 14, 15 der Ablaufspulen 8, 9, 10, 11
besitzen jeweils ein auf die Herkunft der Spule hinweisendes
Herkunftskennzeichen 17, das nach Fig. 2 am Beispiel eines
Spulenträgers 16 aus einem in die Seitenwand des Spulenträgers 16
aufgeklebten Speicherchip bestehen kann.
Die Spulenträger 12 bis 16 bestehen aus scheibenförmigen Paletten
mit einem zentralen Aufsteckdorn 18, auf den jeweils eine
Ablaufspule aufgesteckt werden kann.
Alle Spulstellen sind gleichartig ausgebildet, so daß es genügt,
stellvertretend nur die in diesem Zusammenhang erwähnenswerten
Teile am Beispiel der Spulstelle 2 näher zu beschreiben:
Der von der Ablaufspule 9 abspulende Faden 19 läuft auf herkömmliche Art und Weise in Kreuzlagen auf die Kreuzspule 5 auf. Aus mehreren nacheinander ablaufenden Ablaufspulen wird jeweils eine Kreuzspule gebildet. Aus diesem Grund und weil die Spulgeschwindigkeit möglichst hoch sein soll, besitzt jede einzelne Spulstelle eine Fadenverbindungseinrichtung 20, die bei jedem Anstückvorgang und bei jeder Fadenunterbrechung automatisch tätig wird, die Fadenverbindung wieder herstellt und dadurch, daß sie stets in Bereitschaft ist, Unterbrechungen des Spulvorgangs auf ein Mindestmaß beschränkt.
Der von der Ablaufspule 9 abspulende Faden 19 läuft auf herkömmliche Art und Weise in Kreuzlagen auf die Kreuzspule 5 auf. Aus mehreren nacheinander ablaufenden Ablaufspulen wird jeweils eine Kreuzspule gebildet. Aus diesem Grund und weil die Spulgeschwindigkeit möglichst hoch sein soll, besitzt jede einzelne Spulstelle eine Fadenverbindungseinrichtung 20, die bei jedem Anstückvorgang und bei jeder Fadenunterbrechung automatisch tätig wird, die Fadenverbindung wieder herstellt und dadurch, daß sie stets in Bereitschaft ist, Unterbrechungen des Spulvorgangs auf ein Mindestmaß beschränkt.
Jede Spulstelle besitzt außerdem unter anderem eine
Qualitätsüberwachungseinrichtung 21 in Gestalt eines
Garnreinigers, der jede Störung des Spulbetriebs erfaßt, den
Faden 19 laufend überwacht und auf Unregelmäßigkeiten untersucht,
der Reinigerschnitte durchführt, falls er eine Unregelmäßigkeit
entdeckt, der dadurch einen Anknüpfvorgang auslöst und der
außerdem die Anzahl der Reinigerschnitte zählt und mit einem
Standard vergleicht, der darüber hinaus auch den zeitlichen
Abstand aufeinanderfolgender Reinigerschnitte ermittelt und
ebenfalls mit einem Standard vergleicht.
An die Qualitätsüberwachungseinrichtung 21 ist eine
Kennzeichenlöscheinrichtung 22 angeschlossen, die einen Löschkopf
23 aufweist.
Von einer Spulenvorbereitungs- und Ladestation 24 geht eine
Zufuhrbahn 25 herkömmlicher Ausbildung für die mit Ablaufspulen 8
beladenen Spulenträger 12 aus, die zu den Spulstellen 2 bis 4 und
zu anderen Spulstellen hin verzweigt. Die Verzweigungen münden
auf der anderen Maschinenseite in eine Rücktransportbahn 26 für
die nur noch die leeren Hülsen 27 der abgearbeiteten Ablaufspulen
oder nicht abspulbare Ablaufspulen tragenden Spulenträger 16. Die
Rücktransportbahn 26 mündet in die Spulenvorbereitungs- und
Ladestation 24. In der Station 24 können die nach
Herkunftsstellen geordnet angelieferten Ablaufspulen auf die
Spulenträger aufgesetzt und die Spulenträger mit dem Kennzeichen
ihrer Herkunft versehen werden, wie es an und für sich bekannt
ist. Die Station 24 kann aber auch selber für das Herstellen der
Ablaufspulen eingerichtet sein, das heißt, bei der Station 24
könnte es sich auch um eine Spinnmaschine handeln. Im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ist die nähere
Ausbildung der Station 24 von untergeordneter Bedeutung. Der
Maschinenverbund kann zum Beispiel so aufgebaut sein, wie er aus
der DE 37 12 654 beziehungsweise der entsprechenden US 48 43 808
bekannt ist.
Die Kennzeichenlöscheinrichtung 22 wirkt mit der
Qualitätsüberwachungseinrichtung 21 derartig zusammen, daß bei
Unterschreiten eines vorgegebenen Qualitätsstandards der sonst
stets eingeschaltete Löschkopf 23 ausgeschaltet wird und somit
das Löschen des Herkunftskennzeichens 17 unterbleibt, wenn nach
Abarbeiten der Ablaufspule 9 deren Spulenträger 13 längs der
Rückführbahn 28 am Löschkopf 23 der Kennzeichenlöscheinrichtung
22 vorbei zur Rücktransportbahn 26 hin weitergeschickt wird.
Da jetzt nur noch diejenigen Spulenträger eine
Herkunftsbezeichnung besitzen, deren Ablaufspulen an der
Spulstelle zu einer Qualitätseinbuße Anlaß gegeben haben, kann
anschließend an einer Kennzeichenleseeinrichtung 29 herkömmlicher
Art die Herkunft der betreffenden Ablaufspule aus dem noch
vorhandenen Herkunftskennzeichen 17 ihres Spulenträgers 16
identifiziert werden.
Die Kennzeichenleseeinrichtung 29 ist an der gemeinsamen
Rücktransportbahn 26 angeordnet, wie es Fig. 1 andeutet. Sie ist
mit einer Meldetafel 30 versehen, an der beispielsweise eine die
Herkunft bezeichnende Nummer angezeigt wird.
Das Herkunftskennzeichen 17 könnte alternativ aus einem
einfachen, eine Nummer tragenden Aufklebezettel oder Datenträger
bestehen, der immer dann, wenn der Spulbetrieb dem Standard oder
der Norm entsprach, durch den Löschkopf 23 unleserlich gemacht
oder entfernt wird. In diesem Fall könnte es sich bei der
Kennzeichenleseeinrichtung 29 um eine Einrichtung handeln, die
eine geschriebene oder gedruckte Zahl, einen Binärcode oder einen
Balkencode erkennt und identifiziert.
Alternativ kann das Herkunftskennzeichen 17 aber auch als
Magnetisierungsmuster oder als eine Binärinformation in einer
magnetisierbaren Folie enthalten sein, die mit dem Spulenträger
16 verbunden ist. Der Löschkopf 23 der
Kennzeichenlöscheinrichtung 22 enthält in diesem Fall einen durch
die Qualitätsüberwachungseinrichtung 21 ausschaltbaren
Löschmagneten.
Es wurde schon erwähnt, daß die Spulenträger, beispielsweise der
Spulenträger 16 nach Fig. 2, mit ladbaren beziehungsweise
codierbaren und löschbaren, Halbleiterbauteile und integrierte
Schaltkreise aufweisenden elektronischen Speicherchips 17
versehen sein können.
Ein solcher Speicherchip 17 könnte als ein löschbarer und
programmierbarer Speicher (zum Beispiel EEPROM, EPROM) nach Art
der DE 37 32 367 A1 ausgebildet sein.
Die Fig. 3 und 4 zeigen jedoch andere Ausbildungen des
Speicherchips 17.
Bei der Ausbildung nach Fig. 3 ist ein elektronischer
Arbeitsspeicher RAM vorhanden, der durch eine Pufferbatterie B
über ein Schaltelement S gepuffert ist. Parallel zum
Arbeitsspeicher RAM ist eine Zenerdiode D geschaltet.
Das Schaltelement S besteht beispielsweise aus einem
magnetfeldempfindlichen Schalter, zum Beispiel aus einem
Reedkontakt. Der Löschkopf 23 enthält in diesem Fall als
Energiesender einen Elektromagneten 31 beziehungsweise M. Bei
eingeschaltetem Elektromagneten M erreicht sein magnetischer
Streufluß Phi das Schaltelement S, das in diesem Fall als ein
Ausschalter konzipiert ist und den durch die Batterie B
fließenden Strom unterbricht. Dadurch verliert der
Arbeitsspeicher seinen Speicherinhalt.
Hierzu alternativ kann das Schaltelement S aber auch als ein
induktiver Widerstand ausgebildet sein, der mit zunehmendem
Streufluß eine der Pufferbatterie B entgegengerichtete Spannung
bei gleichzeitiger Erhöhung seines induktiven Widerstands
aufbaut, so daß auch dadurch die Batteriepufferung aufhört oder
zu schwach wird und der gepufferte Arbeitsspeicher RAM von einem
definierten in einen undefinierten Zustand gebracht wird, so daß
er seinen Speicherinhalt verliert. Es handelt sich hierbei also
um eine transformatorische Energieeinkopplung.
Bei der Ausbildung nach Fig. 4 ist ein Arbeitsspeicher RAM über
eine Diode D1 und einen Widerstand R an die Pufferbatterie B1
angeschlossen. Parallel zur Reihenschaltung von Widerstand R und
Pufferbatterie B1 sind Kollektor und Emitter eines Transistors T
geschaltet, der hier als energieempfindlicher Schalter dient.
Wird als Transistor T ein Fototransistor verwendet, so kann die
Energie E dem Transistor T als ein von dem Löschkopf 23 als
Lichtsender ausgehender Lichtstrahl zugeführt werden, wodurch der
Transistor T leitend wird und die Reihenschaltung von Diode D1
und RAM überbrückt. Durch diesen Kurzschluß wird der
Arbeitsspeicher ebenfalls von einem definierten in einen
undefinierten Zustand gebracht.
Wenn der Spulautomat 1 über die Station 24 mit einer die
Ablaufspulen liefernden Spinnmaschine zusammenarbeitet, kann die
Kennzeichenleseeinrichtung 29 an den diesen Verbund steuernden
Computer angeschlossen werden und der Computer kann programmgemäß
aufgrund der durch die Kennzeichenleseeinrichtung 29 gewonnenen
Kenntnisse über die Herkunft zu Qualitätsmängeln Anlaß gebender
Spulen in den Verbundbetrieb eingreifen, einen Alarm geben,
identifizierte Spinnstellen abschalten oder dergleichen.
Claims (11)
1. Spulautomat zum Herstellen von Kreuzspulen aus Ablaufspulen,
deren Spulenträger oder Spulenhülsen jeweils ein auf die
Herkunft der Spule hinweisendes Herkunftskennzeichen
besitzen, versehen mit Qualitätsüberwachungseinrichtungen zur
fortlaufenden Überwachung des Spulbetriebs und/oder seines
Ergebnisses,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Spulstelle (2, 3, 4) des Spulautomaten (1) eine das
Herkunftskennzeichen (17) einer abgearbeiteten Ablaufspule
(27) automatisch löschende Kennzeichenlöscheinrichtung (22)
zugeordnet ist, die mit der Qualitätsüberwachungseinrichtung
(21) derartig zusammenwirkt, daß bei Unterschreiten eines
vorgegebenen Qualitätsstandards das Löschen des
Herkunftskennzeichens (17) unterbleibt, damit an anderer
Stelle (29) nur noch die Herkunft der zu der Qualitätseinbuße
Anlaß gebenden Ablaufspule (27) aus ihrem
Herkunftskennzeichen (17) identifiziert werden kann.
2. Spulautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an
einer gemeinsamen Rücktransportbahn (26) der Spulenträger
(16) oder Spulenhülsen eine Kennzeichenleseeinrichtung (29)
zum Identifizieren der Herkunftsstelle der
qualitätsgeminderten Ablaufspule (27) angeordnet ist.
3. Spulautomat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Herkunftskennzeichen (17) als ein
Magnetisierungsmuster oder als eine Binärinformation in einer
magnetisierbaren Folie (Tonbandstreifen oder dergleichen)
enthalten ist, die mit dem Spulenträger (16) oder der
Spulenhülse verbunden ist, und daß die
Kennzeichenlöscheinrichtung (22) einen durch die
Qualitätsüberwachungseinrichtung (21) ausschaltbaren
Löschmagneten (23) enthält.
4. Spulautomat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spulenträger (12 bis 16) oder die Spulenhülsen mit
ladbaren beziehungsweise codierbaren und löschbaren,
Halbleiterbauteile und integrierte Schaltkreise aufweisenden
elektronischen Speicherchips (17) versehen sind und daß die
Kennzeichenlöscheinrichtung (22) einen durch die
Qualitätsüberwachungseinrichtung (21) ausschaltbaren
Löschkopf (23) zum Löschen des Speicherinhalts des
Speicherchips (17) besitzt.
5. Spulautomat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Speicherchips (17) löschbare und programmierbare Speicher
(zum Beispiel EEPROM, EPROM) enthalten.
6. Spulautomat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Speicherchips (17) batteriegepufferte Arbeitsspeicher (zum
Beispiel RAM) enthalten und daß die
Kennzeichenlöscheinrichtung (22) eine durch die
Qualitätsüberwachungseinrichtung (21) ausschaltbare
Vorrichtung (23, 31, M) zum zumindest kurzzeitigen
Unwirksammachen der Batteriepufferung besitzt.
7. Spulautomat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung (23, 31, M) zum Unwirksammachen der
Batteriepufferung aus einem durch die
Qualitätsüberwachungseinrichtung (21) ausschaltbaren
Energiesender besteht, der mit einem in Reihen- oder
Parallelschaltung mit der Pufferbatterie (B, B1) verbundenen,
bei Energiezufuhr von außen seinen Schaltzustand oder seinen
Widerstand ändernden Schaltelement (S, T) in Wirkverbindung
bringbar ist.
8. Spulautomat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schaltelement (S) aus einem magnetfeldempfindlichen Schalter
(zum Beispiel Reedkontakt) und der Energiesender (23, 31) aus
einem Elektromagneten (M) besteht.
9. Spulautomat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schaltelement (S) aus einem magnetfeldempfindlichen Element
oder Widerstand (zum Beispiel Feldplatte, Hallelement) und
der Energiesender (23, 31) aus einem Elektromagneten (M)
besteht.
10. Spulautomat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schaltelement (T, S) aus einem energieempfindlichen Element,
Schalter oder Widerstand (zum Beispiel Transistor, Diode)
besteht.
11. Spulautomat nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schaltelement (T) aus einem lichtempfindlichen
beziehungsweise spektralempfindlichen Element und der
Energiesender (23) aus einem durch die
Qualitätsüberwachungseinrichtung (21) ausschaltbaren
Lichtsender besteht.
Priority Applications (5)
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|---|---|---|---|
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| DE4002500A DE4002500A1 (de) | 1990-01-29 | 1990-01-29 | Spulautomat zum herstellen von kreuzspulen |
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