DE4002244C1 - - Google Patents
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- H—ELECTRICITY
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- Cable Accessories (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine flüssigkeitsdichte Kabel
kupplung zur lösbaren Verbindung der flexiblen Einzeladern
zweier Kabelenden, insbesondere eines Kabels mit den
Anschlußadern eines Elektromotors, mit gegeneinander und
nach außen abgedichteten Kupplungsgehäusen bzw. Kupplungs-
/Motorgehäuse und einem im Inneren des Kupplungsgehäuses
angeordneten Klemmelement zum elektrischen Verbinden der
zugefUhrten Adern, wobei das Klemmelement durch ein
Entfernen, Offnen oder Verschieben des Kupplungsgehäuses
zugänglich ist, wie sie aus der DE 39 02 344 C1 bekannt ist.
Flüssigkeitsdichte Kabelkupplungen werden z. B. zur Verbin
dung eines stromführenden Anschlußkabels mit einer elek
trisch betriebenen Tauchpumpe oder zur Verbindung zweier
Kabelenden verwendet, die durch Spritzwasser beaufschlagt
werden oder die sich in einer Flüssigkeit befinden. Bei
derartigen Kabelkupplungen besteht zum einen das Problem,
daß ein Flüssigkeitsdurchtritt in Längsrichtung der aus
dem Kupplungsgehäuse austretenden Kabel bzw. Adern nicht
völlig verhindert werden kann, zum anderen sind bei einem
Wechsel des Anschlußkabels erhebliche Montagearbeiten
durchzuführen. So befinden sich beispielsweise bei bekann
ten Tauchpumpen die elektrischen Anschlußelemente für das
Zuführkabel unterhalb von Abdeckkappen in einem Anschluß
raum, so daß zum Wechseln des Anschlußkabels die Abdeck
kappe bzw. der Motordeckel geöffnet werden muß und die
einzelnen Kabeladern neu verschraubt werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine flüssig
keitsdichte Kabelkupplung zu schaffen, bei der ein
Auswechseln des Anschlußkabels vereinfacht ist und die
gegen Feuchtigkeit, die längs der flexiblen Zuführungska
bel bzw. -adern eindringen kann, unempfindlich ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Adern des einen
Kabels bzw. die Anschlußadern des Elektromotors mit durch
starre, mit einer Ummantelung versehenen elektrischen
Leitern gebildeten Verbindungselementen verbunden sind,
daß die Ummantelung der starren, elektrischen Leiter in
ihrem freien Endbereich zum elektrischen Verbinden mit dem
Klemmelement abisoliert sind, daß die starren, elektri
schen Leiter mit ihrem ummantelten Bereich durch angepaßte
Öffnungen eines in einem im Kupplungsgehäuse angeordneten,
hohlen Sockelelementes liegenden Dichtringes geführt sind,
daß der Dichtring mit seiner äußeren Umfangsfläche
dichtend gegen die innere Umfangsfläche des hohlen
Sockelelementes anliegt und mit seiner inneren Umfangsflä
che dichtend gegen die äußere Umfangsfläche einer hin
durchgeführten Druckschraube anliegt, daß seine untere
Fläche auf einer Druckplatte aufliegt, daß die Druckplatte
eine Öffnung zum Durchtritt der Druckschraube und Öffnun
gen zum Durchtritt der starren, elektrischen Leiter
aufweist und daß der Dichtring durch die Druckschraube mit
Druck beaufschlagbar ist.
Durch die angegebenen Konstruktionsmerkmale ist es mög
lich, zwei Kabel oder ein Kabel mit einem elektrischen
Aggregat ohne größere Montagearbeiten zu verbinden, wobei
eine erhöhte Betriebssicherheit gegen eindringende Feuch
tigkeit gegeben ist. Durch die zumindest auf einer
Anschlußseite ausgebildeten starren, elektrischen Leiter,
die eine isolierende Ummantelung aufweisen, die im
Endbereich ausgespart ist, wird ein Verbindungselement
gebildet, das in Verbindung mit dem durch Druck beauf
schlagbaren Dichtring eine absolute Dichtigkeit gewähr
leistet, so daß ein Kurzschluß mit hoher Sicherheit
vermieden werden kann. Nach dem Öffnen und Wiederver
schließen von Tauchmotoren wird jeweils ein sogenanntes
Abdrücken erforderlich, bei dem der Innenraum mit Über
druck beaufschlagt wird, um die Dichtungselemente auf
einwandfreien Zustand und auf Wirksamkeit zu prüfen. Der
Dichtring weist eine Durchtrittsöffnung für eine Druck
schraube sowie Durchtrittsöffnungen für die starren,
ummantelten elektrischen Leiter auf und ist in das Innere
eines hohlen Sockelelementes eingelegt. Seine untere
Fläche liegt auf einer Druckplatte auf, die ebenfalls eine
Durchtrittsöffnung für die Druckschraube sowie Durch
trittsöffnungen für die starren, elektrischen Leiter auf
weist.
Beim Anziehen der Druckschraube wird der Dichtring in
axialer Richtung mit Druck beaufschlagt, wobei sich das
Dichtmaterial zusammenpreßt und in radialer Richtung
auswandert, so daß eine flüssigkeitsdichte Sperre im
Inneren der Kupplung gebildet wird, bei der die einander
zugewandten Flächen des Sockelelementes, des Dichtringes,
des ummantelten elektrischen Leiters sowie der Druck
schraube dicht aneinandergepreßt werden.
Das freie Ende des starren, elektrischen Leiters ist nicht
ummantelt und ist in das Klemmelement eingeführt, wodurch
eine elektrische Verbindung mit der gegenüberliegenden
flexiblen Kabelader hergestellt wird.
Das Kupplungsgehäuse ist nach außen durch Einlegen von
üblichen Dichtungen gegen ein Eindringen von Feuchtigkeit
geschützt. Die Dichtungen befinden sich z. B. zwischen
einem unteren Gehäuseflansch des Kupplungsgehäuses und dem
Motordeckel, zwischen der Kabeldurchführung in das Kupp
lungsgehäuse und zwischen den Verschraubungen der Gehäuse
muttern.
Wenn die Kabelkupplung zum Verbinden zweier Kabel dienen
soll, sind die Dichtungen zwischen die Anschlußflansche
des zweiteiligen Gehäuses und entsprechende Flächen des
Sockelelementes eingelegt.
Bei bekannten steckbaren Verbindungen werden speziell
konfektionierte Kabel benötigt. Die hier vorgeschlagene
Lösung erlaubt die Verwendung eines Standardkabels.
Das Klemmelement, das die elektrische Verbindung zwischen
den starren, elektrischen Leitern und den Adern des
Anschlußkabels herstellt, ist vorzugsweise oberhalb des
Dichtringes in einem teilweise durchbrochenen Klemmring
angeordnet, der auf den Dichtring und das Sockelelement
aufgesetzt ist und der die Druckkraft der Druckschraube
auf den Dichtring überträgt. Auf diese Weise findet das
Klemmelement einen genauen Sitz, aus dem es nicht
herausfallen kann.
Die Druckplatte, gegen die der Dichtring anliegt, weist im
Bereich der Durchtrittsöffnung für die Druckschraube
vorzugsweise eine zum Dichtring hin gerichtete, umlaufende
Nase auf, deren längere Seite an die Druckschraube
angrenzt. Durch diese Nase wird das Dichtungsmaterial bei
Druckbeaufschlagung durch die Druckschraube gezwungen, in
seitliche Richtung auszuwandern, so daß im unteren Bereich
ein erhöhter Druck der Dichtflächen des Dichtringes auf
den ummantelten starren, elektrischen Leiter entsteht.
Die Druckplatte, das Sockelelement, der Dichtring und der
Klemmring sind vorzugsweise kreisförmig ausgebildet. Durch
diese Ausbildung ist die Herstellung der einzelnen
Konstruktionsteile vereinfacht und das Kupplungsgehäuse
kann relativ klein gehalten werden.
Die Verbindung der starren, ummantelten elektrischen
Leiter mit den flexiblen Kabeladern etwa des Verbrauchers
erfolgt vorzugsweise durch einen Stoßverbinder. Diese
bekannten Verbinder ermöglichen einen vereinfachten An
schluß des Leiters an die flexible Anschlußader.
Die Ummantelung der starren Leiter besteht vorzugsweise
aus Kunststoff, beispielsweise aus Polyamid oder Teflon.
Diese Kunststoffe weisen eine hohe Lebensdauer auf, sind
unanfällig gegen Versprödung und behalten ihre Dichtwir
kung selbst bei erhöhten Temperaturen der stromführenden
Teile, die bei hohen Leistungsabnahmen auftreten können.
Die gegenüber dem starren, elektrischen Leiter in das
Klemmelement eingeführte flexible Ader weist an ihrem
freien Ende vorzugsweise eine Aderendhülse auf. Der
Aderendstift sorgt für eine gute elektrische Verbindung
mit dem Klemmelement und eine saubere Abisolierung der
flexiblen Anschlußader.
Der Dichtring, der den ummantelten starren Leiter umgibt,
kann aus isolierendem und elastischem Material wie Gummi
gefertigt sein. Das hohle Sockelelement dagegen ist
vorzugsweise aus formstabilem Material wie Keramik oder
Metall hergestellt.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veran
schaulicht und wird im nachfolgenden im einzelnen anhand
der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise aufgebrochene Darstellung einer
Kabelkupplung zur Verbindung eines Anschlußka
bels mit einem Elektromotor,
Fig. 2 eine teilweise aufgebrochene Darstellung einer
Kabelkupplung zur flüssigkeitsdichten Verbin
dung zweier Kabelenden,
Fig. 3 eine teilweise aufgebrochene Darstellung einer
Kabelkupplung mit einer angeschweißten Sockel
buchse und
Fig. 4 eine Schnittdarstellung einer Kabelkupplung,
bei der das Kupplungsgehäuse aus Grauguß
besteht.
In der Zeichnung sind identische bzw. wirkungsgleiche
Bauteile mit gleichen Bezugszahlen versehen.
Die in Fig. 1 dargestellte Kabelkupplung dient zur
Verbindung eines Anschlußkabels 1 mit einem Elektromotor
2. Das Kupplungsgehäuse 3 weist eine etwa kreisförmige
Gestalt auf und ist durch Schrauben 4, die einen unteren
Anschlußflansch 5 des Kupplungsgehäuses 3 durchgreifen und
in Einpreßmuttern mit einem Sackloch eingeschraubt sind,
mit dem Gehäuse des Elektromotors 2 verbunden. Zwischen
dem Anschlußflansch 5 und dem Gehäuse des Elektromotors 2
ist eine Dichtung 6 eingelegt. Das obere Ende des
Kupplungsgehäuses 3 ist in Form einer Kabeldurchführung 7
mit Zugentlastung ausgebildet. Zwischen der Kabeldurchfüh
rung 7 und dem Anschlußkabel 1 befindet sich eine
Kabeldichtung 8, eine weitere Dichtung 9 ist zwischen
einer Mutter 10 der Kabeldurchführung 7 und dem Kupplungs
gehäuse 3 eingelegt.
Auf die dargestellte Weise ist das Kupplungsgehäuse 3
gegen äußere Feuchtigkeit abgedichtet.
Im Inneren des Kupplungsgehäuses 3 befindet sich an der
Gehäusewand ein hohles Sockelelement 11, das durch einen
Gewindering 12 mit dem Gehäuse des Elektromotors 2
verbunden ist. In den inneren Hohlraum des Sockelelementes
11 ist ein Dichtring 13 eingelegt, der gegen eine untere
Druckplatte 14 anliegt. Die Druckplatte 14 umgibt konzen
trisch eine Druckschraube 15, mit deren Hilfe der
Dichtring 13 mit einer Druckkraft beaufschlagt werden
kann. Die Druckplatte 14 und der Dichtring 13 weisen
Durchbrüche zum Durchtritt eines ummantelten, starren
elektrischen Leiters 16 auf sowie eine innere Öffnung zum
Durchtritt der Druckschraube 15. Die Druckplatte 14 weist
zur Erhöhung der Anpreßkraft des Dichtringes 13 an den
starren Leiter 16 eine Nase 17 auf, die an die äußere
Umfangsfläche der Druckschraube 15 anliegt.
Der ummantelte starre Leiter 16 ist an seinem unteren Ende
mittels eines Stoßverbinders 18 mit einer flexiblen
Kabelader 19 des Elektromotors 2 verbunden.
Das obere freie Ende des starren Leiters 16 besitzt keine
Ummantelung und ist in ein Klemmelement 20 eingeführt und
dort mittels einer Klemmschraube 21 befestigt.
Das Klemmelement 20 befindet sich im Inneren eines
Klemmringes 22, der oberhalb des Dichtringes 13 und des
Sockelelementes 11 angeordnet ist.
Neben dem freien Ende des ummantelten starren Leiters 16
ist der Kontaktstift 23 einer Aderendhülse in das
Klemmelement 20 eingeführt und wird von einer oberen
Klemmschraube 24 festgeklemmt, so daß zwischen der oberen
flexiblen Kabelader 25 und der unteren Kabelader 19 eine
elektrisch leitende Verbindung hergestellt ist.
Die Druckschraube 15 übergreift mit einer Unterlegscheibe
26 das obere Ende des Klemmringes 22, so daß durch ein
Anziehen der Mutter 27 der Dichtring 13 mit Druck
beaufschlagt werden kann.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel werden
mit Hilfe der Kabelkupplung zwei Kabelenden miteinander
verbunden. Der Aufbau im Inneren des hier zweigeteilten
Kupplungsgehäuses 3 entspricht dem in Fig. 1 dargestellten
Aufbau, lediglich die Form des Sockelelementes 11 ist in
diesem Ausführungsbeispiel geändert. Die beiden Gehäuse
teile des Kupplungsgehäuses 3 besitzen ein Gewinde, sind
durch Dichtungen 6 gegen das Sockelelement 11 abgedichtet
und werden durch Muttern 28, die auf einem Gewindering 29
angeordnet sind, zusammengehalten.
Die in Fig. 3 gezeigte Kabelkupplung entspricht im
wesentlichen der Kupplung aus Fig. 1. Das Sockelelement 11
ist hierbei jedoch als angeschweißte Buchse ausgebildet.
Bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 4 wird die Kabel
kupplung mit einem Graugußmotorgehäuse 2 verbunden. Hier
besteht auch das Kupplungsgehäuse 3 aus Guß und ist mit
einer schweren Kabeldurchführung 7 mit Zugentlastung
ausgestattet.
Bezugszeichenliste
1 Anschlußkabel
2 Elektromotor
3 Kupplungsgehäuse
4 Schraube
5 Anschlußflansch
6 Dichtung
7 Kabeldurchführung
8 Kabeldichtung
9 Dichtung
10 Mutter
11 Sockelelement
12 Gewindering
13 Dichtring
14 Druckplatte
15 Druckschraube
16 ummantelter starrer Leiter
17 Nase
18 Stoßverbinder
19 flexible Kabelader
20 Klemmelement
21 Klemmschraube
22 Klemmring
23 Kontaktstift
24 Klemmschraube
25 flexible Kabelader
26 Unterlegscheibe
27 Mutter
28 Mutter
29 Gewindering
2 Elektromotor
3 Kupplungsgehäuse
4 Schraube
5 Anschlußflansch
6 Dichtung
7 Kabeldurchführung
8 Kabeldichtung
9 Dichtung
10 Mutter
11 Sockelelement
12 Gewindering
13 Dichtring
14 Druckplatte
15 Druckschraube
16 ummantelter starrer Leiter
17 Nase
18 Stoßverbinder
19 flexible Kabelader
20 Klemmelement
21 Klemmschraube
22 Klemmring
23 Kontaktstift
24 Klemmschraube
25 flexible Kabelader
26 Unterlegscheibe
27 Mutter
28 Mutter
29 Gewindering
Claims (9)
1. Flüssigkeitsdichte Kabelkupplung zur lösbaren Verbin
dung der flexiblen Einzeladern zweier Kabelenden,
insbesondere eines Kabels mit den Anschlußadern eines
Elektromotors, mit gegeneinander und nach außen
abgedichteten Kupplungsgehäusen bzw. Kupplungs-/Motor
gehäuse und einem im Inneren des Kupplungsgehäuses
angeordneten Klemmelement zum elektrischen Verbinden
der zugeführten Adern, wobei das Klemmelement durch
ein Entfernen, Öffnen oder Verschieben des Kupplungs
gehäuses zugänglich ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Adern des einen Kabels bzw.
die Anschlußadern (19) des Elektromotors mit durch
starre, mit einer Ummantelung versehenen elektrischen
Leitern (16) gebildeten Verbindungselementen verbunden
sind, daß die Ummantelung der starren, elektrischen
Leiter (16) in ihrem freien Endbereich zum elektri
schen Verbinden mit dem Klemmelement (20) abisoliert
sind, daß die starren, elektrischen Leiter (16) mit
ihrem ummantelten Bereich durch angepaßte Öffnungen
eines in einem im Kupplungsgehäuse angeordneten,
hohlen Sockelelementes (11) liegenden Dichtringes (13)
geführt sind, daß der Dichtring (13) mit seiner
äußeren Umfangsfläche dichtend gegen die innere
Umfangsfläche des hohlen Sockelelementes (11) anliegt
und mit seiner inneren Umfangsfläche dichtend gegen
die äußere Umfangsfläche einer hindurchgeführten
Druckschraube (15) anliegt, daß seine untere Fläche
auf einer Druckplatte (14) aufliegt, daß die Druck
platte (14) eine Öffnung zum Durchtritt der Druck
schraube (15) und Öffnungen zum Durchtritt der
starren, elektrischen Leiter (16) aufweist und daß der
Dichtring (13) durch die Druckschraube (15) mit Druck
beaufschlagbar ist.
2. Kabelkupplung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Klemmelement (20)
oberhalb des Dichtringes (13) in einem teilweise
durchbrochenen Klemmring (22) angeordnet ist, der auf
den Dichtring (13) und das Sockelelement (11) aufge
setzt ist und die Druckkraft der Druckschraube (15)
auf den Dichtring (13) überträgt.
3. Kabelkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Druckplatte (14)
im Bereich der Durchtrittsöffnung für die Druckschrau
be (15) eine zum Dichtring (13) hin gerichtete,
umlaufende Nase (17) aufweist, deren längere Seite an
die Druckschraube (15) angrenzt.
4. Kabelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Druckplatte (14), das Sockelelement (11), der Dicht
ring (13) und der Klemmring (22) im Querschnitt
kreisförmig ausgebildet sind.
5. Kabelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindung der starren, elektrischen Leiter (16) mit
den Adern des einen Kabels bzw. den Anschlußadern (19)
des Elektromotors durch einen Stoßverbinder (18)
hergestellt ist.
6. Kabelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Ummantelung der starren, elektrischen Leiter (16) aus
Kunststoff, vorzugsweise aus Polyamid oder Teflon,
besteht.
7. Kabelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß an
den freien Enden der den starren, elektrischen Leitern
gegenüberliegenden Kabeladern (25) des anderen Kabels
Aderendhülsen mit einem Kontaktstift (23) angeordnet
sind.
8. Kabelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Dichtring (13) aus Gummi besteht.
9. Kabelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Sockelelement (11) aus keramischem oder metallischem
Material besteht.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904002244 DE4002244C1 (de) | 1990-01-26 | 1990-01-26 | |
| PCT/DE1991/000065 WO1991011835A1 (de) | 1990-01-26 | 1991-01-22 | Flüssigkeitsdichte kabelschnellkupplung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904002244 DE4002244C1 (de) | 1990-01-26 | 1990-01-26 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4002244C1 true DE4002244C1 (de) | 1991-05-08 |
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ID=6398811
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904002244 Expired - Lifetime DE4002244C1 (de) | 1990-01-26 | 1990-01-26 |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| WO (1) | WO1991011835A1 (de) |
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