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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Ausbilden eines wasserdichten Verbindungsabschnitts bzw. -querschnitts eines Kabelbaums, um in einem Kraftfahrzeug oder dgl. angeordnet zu sein bzw. zu werden, und auf einen Kabelbaum, welcher einen wasserdichten Verbindungsabschnitt beinhaltet, welcher durch ein derartiges Verfahren ausgebildet ist, und ist insbesondere ausgebildet bzw. bestimmt, um verbundene Abschnitte bzw. Querschnitte an Enden einer Vielzahl von Drähten ohne ein Verwenden eines Wasserabdichtmittels bzw. -agens zu behandeln.
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STAND DER TECHNIK
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Als ein Verfahren zum Koppeln bzw. Anschließen und Verbinden einer Mehrzahl von Drähten, welche einen Kabelbaum darstellen, an ihren Enden gibt es ein Verfahren, welches einen Kopplungsverbinder verwendet, und ein Verfahren zum Ausbilden eines Anschlußverbindungs- bzw. -kopplungsabschnitts durch ein Verbinden von freigelegten Kernabschnitten an den Enden der Drähte durch ein Schweißen, Schmelzen oder andere Mittel. In jedem Fall muß dieser Verbindungsabschnitt wasserdicht ausgebildet sein in dem Fall, daß er in einem für Wasser zugänglichen bzw. empfänglichen Bereich, wie beispielsweise einem Motorraum, angeordnet ist.
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10 zeigt ein Beispiel einer Verbindung unter Verwendung eines Kopplungsverbinders, welcher in der
japanischen, nicht geprüften Patentveröffentlichung Nr. H05-3057 geoffenbart ist. Ein Kopplungsverbinder
1 beinhaltet ein Gehäuse
1a, welches mit einem kurzschließenden bzw. Kurzschlußanschluß (nicht gezeigt) durch ein Einsetzformen versehen ist. Nachdem ein Mutter- bzw. Buchsenanschluß
2, welcher mit einem Ende eines Drahts w verbunden ist, in das Gehäuse
1a eingesetzt und mit dem kurzschließenden Anschluß verbunden ist, wird eine Abdeckung bzw. ein Deckel
1c in eine Öffnung
1b des Gehäuses
1a eingepaßt und ein wasserdichter Stopfen
3 wird an einem verbundenen Teil des Drahts w und dem Buchsenanschluß
2 montiert bzw. angeordnet, um ein Eindringen von Wasser in das Gehäuse
1a zu verhindern.
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Jedoch erfordert der Kopplungsverbinder dieser Art, daß das Gehäuse 1a durch ein Formen bzw. Gießen ausgebildet wird, ist schwierig zu miniaturisieren und erfordert zusätzlich ein Teil, wie beispielsweise einen Anschluß oder eine Sammelschiene, wobei dies Kosten erhöht und es schwierig macht, eine Designänderung handzuhaben bzw. durchzuführen. Darüber hinaus ist es für eine wasserdichte bzw. Wasserabdichtbehandlung notwendig, nicht nur den Deckel 1c an dem Gehäuse 1a zu montieren, um einen direkten Eintritt bzw. ein direktes Eindringen von Wasser zu verhindern, sondern auch den wasserdichten Gummistopfen 3 auf jedem Draht w zu montieren bzw. anzuordnen, um ein Eindringen von Wasser durch Freiräume im Inneren einer Isolationsbeschichtung des Drahts w durch eine Kapillarwirkung zu verhindern.
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Andererseits zeigt
11 ein Beispiel einer Verbindung durch ein Ausbilden eines Anschlußverbindungs- bzw. -kopplungsabschnitts bzw. -querschnitts, welcher in der
japanischen, nicht geprüften Patentveröffentlichung Nr. 2005-228603 geoffenbart ist. Isolierende bzw. Isolationsbeschichtungen
4a an Endabschnitten einer Mehrzahl von Drähten
4 werden abgeschält, um Kerne
4b freizulegen, und eine leitende bzw. leitfähige Hülse
5 wird auf die freigelegten Abschnitte der Kerne
4b gecrimpt und verbunden, um einen Verbindungsabschnitt bzw. -querschnitt
6 auszubilden. Dieser Verbindungsabschnitt
6 wird in eine mit einem Boden versehene Verbindungskappe
7 durch eine Öffnung
7a eingesetzt, ein Dichtmittel
8 wird durch ein Loch
7d eingespritzt, welches in einer Bodenwand
7c der Verbindungskappe
7 ausgebildet ist, um um den Verbindungsabschnitt und auch zwischen die Kerne
4b und dgl. durch eine Kapillarwirkung infiltriert zu werden, wobei der Verbindungsabschnitt
6 vorübergehend durch flexible verriegelnde bzw. Verriegelungsarme
7b festgelegt bzw. fixiert ist, welche in die Verbindungskappe
7 vorragen, und dann wird das Abdichtmittel
8 ausgehärtet. Auf diese Weise wird eine wasserdichte Behandlung angewandt. Wenn das Dichtmittel
8 eine hohe Fluidität aufweist, ist es auch möglich, das Dichtmittel durch die Öffnung
7a der Verbindungskappe
7 einzuspritzen.
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Wenn der Anschlußverbindungsabschnitt 6, wie oben beschrieben, ausgebildet und verbunden bzw. angeschlossen wird, ist ein Gehäuse nicht notwendig im Gegensatz zu dem Fall einer Verbindung eines Kopplungsverbinders. Somit ist eine Miniaturisierung möglich und ein Teil, wie beispielsweise ein Anschluß oder eine Sammelschiene ist nicht notwendig, weshalb Kosten reduziert werden können und eine Konstruktions- bzw. Designänderung leicht gehandhabt bzw. durchgeführt werden kann.
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Da das flüssige Dichtmittel
8 verwendet wird, indem es in die Verbindungskappe
7 für die wasserdichte Behandlung eingefüllt wird, ist jedoch eine bestimmte Zeit erforderlich, um dieses Dichtmittel
8 auszuhärten, wodurch eine Betätigungszeit erstreckt wird, und zusätzlich ist ein Raum nicht notwendig, um die Verbindungskappe
7 in einem stabilen Zustand zu halten, wo keine externe Kraft wirkt, bis das Dichtmittel
8 gehärtet bzw. ausgehärtet ist. Insbesondere muß, um das Dichtmittel
8 in die Freiräume zwischen den Kernen
4b der Drähte
4 und Freiräume zwischen den Kernen und der Verbindungskappe einzubringen bzw. zu infiltrieren, um diese Freiräume aufzufüllen, das Dicht- bzw. Abdichtmittel
8 eine niedrige Viskosität aufweisen, und in diesem Fall wird eine Aushärtzeit noch länger, wodurch ein Problem bewirkt wird, daß die wasserdichte bzw. Wasserabdichtbehandlung nicht rasch durchgeführt werden kann.
Patentdokument 1:
Japanische, nicht geprüfte Patentveröffentlichung Nr. H05-3 057 .
Patentdokument 2:
Japanische nicht geprüfte Patentveröffentlichung Nr. 2005-228603 .
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DE 328 450 A offenbart ein Isoliergehäuse mit aufschraubbarer Kappe für elektrische Leitungsverbindungen, bei dem kegeförmige nach innen sich verengende Öffnungen zur Einführung von zu verbindenden isolierten Leitungsenden einen Gehäuseboden durchsetzen.
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DE 10 2005 030 863 A1 offenbart eine elektrische Leitungsschutzkappe, bei der elektrische Leitungen mittels einer Abdeckung fixiert sind.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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PROBLEM, WELCHES DIE ERFINDUNG ZU LÖSEN SUCHT
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Unter Berücksichtigung der obigen Probleme ist es ein Ziel bzw. Gegenstand der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Ausbilden eines wasserdichten Verbindungs- bzw. Kopplungsabschnitts bzw. -querschnitts, welches fähig ist, die Anzahl von Teilen in einem Wasserabdichtprozeß zu reduzieren, eine Wasserabdichtbehandlungszeit zu verkürzen, und einen Kabelbaum zur Verfügung zu stellen, welcher mit einem wasserdichten Kopplungs- bzw. Verbindungsabschnitt versehen ist, welcher durch ein derartiges Verfahren ausgebildet ist.
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MITTEL ZUR LÖSUNG DER PROBLEME
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Um die obigen Probleme zu lösen, ist die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Ausbilden eines wasserdichten Koppiungs- bzw. Verbindungsabschnitts gerichtet, dadurch gekennzeichnet, daß:
vordere Endseiten einer Mehrzahl von Drähten, welche elektrisch miteinander zu verbinden sind, jeweils durch eine Mehrzahl von Durchtrittslöchern, welche in einem wasserdichten Gummideckel ausgebildet sind, eingesetzt werden
wobei die äußeren Umfangsoberflächen der isolierenden Beschichtungen der jeweiligen Drähte abdichtend in unmittelbarem Kontakt mit den inneren Umfangsoberflächen der entsprechenden Durchtrittslöcher des Gummideckels stehen und in diesem gehalten werden,
die isolierenden Beschichtungen an den durchgeführten Enden der Drähte abgeschält werden, um Kerne freizulegen,
die freigelegten Kerne durch Schweißen, Löten oder Crimpen miteinander verbunden werden, um einen Anschlußverbindungsabschnitt auszubilden,
der Anschlußverbindungsabschnitt in eine Schutzkappe, welche aus einer mit einem Boden versehenen Harzform hergestellt ist, durch eine Öffnung eingesetzt wird, und
der wasserdichte Gummideckel in die Öffnung der Schutzkappe wasserdicht eingepaßt wird,
wobei auf der äußeren Umfangsoberfläche des Gummideckels eine nach außen ragende Dichtlippe ausgebildet ist, die mit der inneren Umfangsoberfläche der Schutzkappe abdichtend in unmittelbarem Kontakt steht und in dieser gehalten wird, so dass für den im Inneren der Schutzkappe aufgenommenen Anschlussverbindungsabschnitt kein Wasserabdichtmittel in die Schutzkappe eingespritzt werden muss.
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Der wasserdichte Gummideckel wird auf das Öffnungsende der Schutzkappe eingepaßt bzw. gepaßt und eine wasserdichte Dichtlippe, welche auf der äußeren Umfangsoberfläche des wasserdichten Gummideckels ausgebildet ist, wird in Kontakt mit der inneren Umfangsoberfläche des Öffnungsendes der Schutzkappe für ein Dichten bzw. Abdichten gedrückt bzw. gepreßt.
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Alternativ kann eine wasserdichte Dichtlippe, welche auf der inneren Umfangsoberfläche des wasserdichten Gummideckels ausgebildet ist, in Kontakt mit der äußeren Umfangsoberfläche des Öffnungsendes der Schutzkappe für ein Abdichten gedrückt bzw. gepreßt werden.
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Da der wasserdichte Gummideckel eine größere Dicke und eine größere Stärke bzw. Festigkeit als die Schutzkappe aufweist, ist es bevorzugt, den wasserdichten Gummideckel in die Schutzkappe wie in dem früheren Fall einzupassen.
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Gemäß dem Verfahren zum Ausbilden eines wasserdichten Kopplungs- bzw. Verbindungsabschnitts gemäß der vorliegenden Erfindung wird der wasserdichte Gummideckel für ein Schließen der Öffnung der Schutzkappe verwendet, um ein Eindringen von Wasser in die Schutzkappe zu verhindern und den Anschlußverbindungsabschnitt wasserdicht zu machen, welcher in die Schutzkappe eingesetzt ist bzw. wird, anstatt eines Verfahrens eines Einfüllens eines wasserabdichtenden Dichtmittels in die Schutzkappe, welche den Anschlußverbindungsabschriitt darin eingesetzt aufweist.
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Zusätzlich zu einem genauen bzw. unmittelbaren Einsetzen der jeweiligen Drähte durch die Mehrzahl von Durchtrittslöchern, welche in dem wasserdichten Gummideckel ausgebildet sind, kann Wasser, welches auf den äußeren Umfangsoberflächen der jeweiligen Drähte läuft, gemeinsam bzw. gesammelt durch einen wasserdichten Gummideckel blockiert werden. Daher ist bzw. wird es, im Gegensatz zu einer konventionellen Technik eines individuellen Montierens bzw. Anordnens von wasserdichten Gummistopfen einzeln auf Drähten, möglich, die Anzahl von Teilen und die Zeit und den Aufwand für einen Montagevorgang zu reduzieren.
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Wie oben beschrieben, wird in der vorliegenden Erfindung der wasserdichte Gummideckel auf das Öffnungsende der Schutzkappe für ein Abdichten eingepaßt und die inneren Umfangsoberflächen der jeweiligen Durchtrittslöcher des wasserdichten Gummideckels und die äußeren Oberflächen der isolierenden Beschichtungen der jeweiligen Drähte werden in unmittelbarem Kontakt für ein Abdichten gehalten. Somit kann ein Eindringen bzw. Eintreten von Wasser in die Schutzkappe zuverlässig selbst ohne ein Einspritzen eines Wasserabdichtmittels bzw. -agens verhindert werden. Demgemäß kann im Gegensatz zu einer konventionellen Wasserabdichtbehandlung unter Verwendung eines Wasserabdichtmittels, welches nicht leicht zuverlässig in Freiräume zwischen den Kernen der verbundenen bzw. gekoppelten Drähte infiltriert bzw. eingebracht wird, der Verbindungsabschnitt leicht und zuverlässig gegenüber Wasser abgedichtet werden. Darüber hinaus werden Zeit und ein Raum, um das Härten des Wasserabdichtmittels zu erlauben, wie im Stand der Technik, auch nicht erforderlich, weshalb eine Raumersparnis und Zeitverkürzung in einem Wasserabdichtprozeß realisiert werden können und Produktionskosten reduziert werden können.
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Die Schutzkappe kann eine Trennwand im Inneren beinhalten, die Mehrzahl von Drähten, welche durch den wasserdichten Gummideckel eingesetzt sind bzw. werden, kann in eine Mehrzahl von Gruppen unterteilt werden, wobei ein Anschlußverbindungsabschnitt für jede Gruppe ausgebildet wird, und eine Mehrzahl dieser Anschlußverbindungsabschnitte wird in aufnehmende bzw. Aufnahmeabschnitte eingesetzt, welche in einer Schutzkappe durch die Trennung definiert sind.
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Durch ein getrenntes Aufnehmen der Mehrzahl von Anschlußverbindungsabschnitten in die jeweiligen aufnehmenden bzw. Aufnahmeabschnitte, welche in der einen Schutzkappe durch die Trennwand unterteilt sind, so daß die Anschlußverbindungsabschnitte einander nicht berühren, wird es beispielsweise möglich, sicher selbst Arischlußverbindungsabschnitte von unterschiedlichen Schaltungs- bzw. Schaltkreisgruppen, wie beispielsweise einen Anschlußverbindungsabschnitt einer Erdungsschaltung und einen Anschlußverbindungsabschnitt einer Leistungszufuhrschaltung, in einer Schutzkappe aufzunehmen.
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Im Gegensatz dazu muß, wenn eine Gruppe von Drähten, welche zu verbinden bzw. zu koppeln sind, vollständig aus Drähten für eine Erdungsschaltung gebildet bzw. zusammengesetzt sind, das Innere der Schutzkappe nicht durch die Trennwand unterteilt werden und selbst zwei oder mehrere Verbindungsabschnitte der Erdungsdrähte können gemeinsam in einem Raum im Inneren der Schutzkappe aufgenommen werden.
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Die vorliegende Erfindung ist auch auf einen Kabelbaum bzw. eine Verkabelung gerichtet, welche(r) mit einem wasserdichten Kopplungs- bzw. Verbindungsabschnitt ausgebildet ist, welcher durch irgendeines der obigen Verfahren hergestellt ist.
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Der Kabelbaum, welcher mit dem wasserdichten Verbindungsabschnitt versehen ist, kann kleiner im Vergleich zu dem Fall gemacht werden, wo der wasserdichte Verbindungsabschnitt durch einen Kopplungsverbinder ausgebildet ist bzw. wird und dieser Kopplungsverbinder gegenüber Wasser abgedichtet wird. Somit kann eine teilweise Vergrößerung des Kabelbaums unterdrückt werden.
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Vorzugsweise ragt ein verriegelndes bzw. Verriegelungsstück von der äußeren Umfangsoberfläche des wasserdichten Gummideckels vor und ist bzw. gelangt in Eingriff mit einem ineinander verriegelnden Abschnitt, welcher an der Umfangswand der Schutzkappe ausgebildet ist bzw. wird. Dies kann zuverlässig eine Lösung und Verlagerung bzw. Verschiebung des wasserdichten Gummideckels verhindern. Darüber hinaus kann ein Verwinden des Gummideckels und ein resultierender Freiraum bzw. Durchtritt zu der Schutzkappe verhindert werden, indem der Gummideckel daran gehindert wird, übermäßig zu der. Rückseite der Schutzkappe gedrückt bzw. geschoben zu werden.
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Eine Halte- bzw. Rückhalteeinrichtung kann montiert bzw. angeordnet sein, um das Lösen des wasserdichten Gummideckels von der Schutzkappe zu verhindern.
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Vorzugsweise weist der wasserdichte Gummideckel eine kreisförmige oder rechteckige bzw. rechtwinkelige Form bzw. Gestalt auf, und das die Öffnung aufweisende Ende der Schutzkappe ist so geformt, daß der wasserdichte Gummideckel darin einpaßbar ist.
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In dem Fall einer kreisförmigen Form kann sie tatsächlich kreisförmig, elliptisch oder länglich sein. In dem Fall einer rechteckigen Form kann sie quadratisch oder rechteckig bzw. rechtwinkelig sein.
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Der wasserdichte Gummideckel ist bzw. wird aus einem Gummi oder Elastomer hergestellt.
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Vorzugsweise ist der Innenraum der Schutzkappe in Richtung zu einer Bodenseite verschmälert und ein Zungenstück, an welchem eine Gruppe von Drähten, welche aus der Schutzkappe herausgeführt bzw. -gezogen sind, durch ein Wickeln bzw. Kleben mittels eines Bandes festgelegt ist, ragt von der Umfangswand an der Öffnungsseite vor.
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Spezifisch ist, da der Anschlußverbindungsabschnitt des Kabelbaums zunehmend von der hindurchgeführten Position an dem wasserdichten Gummideckel verschmälert ist, der Innenraum der Schutzkappe dementsprechend in Richtung zur Bodenseite verschmälert.
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Darüber hinaus ist es für die jeweiligen Drähte unwahrscheinlich, daß sie verschoben bzw. verlagert werden, da sie genau bzw. eng in den Durchtrittslöchern des wasserdichten Gummideckels gehalten sind bzw. werden. Jedoch können durch ein Festlegen der Drähte an dem Bandumwicklungs-Zungenstück durch ein Umwickeln bzw. Kleben die Drähte an der Schutzkappe und dem wasserdichten Gummideckel fixiert bzw. festgelegt werden, selbst wenn eine Zugkraft auf den Kabelbaum von außen wirkt.
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EFFEKT DER ERFINDUNG
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Wie oben beschrieben, wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Mehrzahl von Drähten jeweils durch eine Mehrzahl von Durchtrittslöchern eingesetzt, welche in einem wasserdichten Gummideckel ausgebildet sind, und die äußeren Umfangsoberflächen der isolierenden Beschichtungen der jeweiligen Drähte und die inneren Umfangsoberflächen der Durchtrittslöcher sind bzw. werden in unmittelbarem Kontakt für ein Abdichten gehalten. Somit ist bzw. wird es möglich, die Anzahl von Teilen zu reduzieren, Zeit und Aufwand für einen Montagevorgang zu reduzieren und zusätzlich einen Raum, welcher durch den wasserdichten Gummideckel eingenommen wird, im Vergleich zu dem Fall zu reduzieren, wo ein wasserdichter Stopfen individuell an jedem Draht wie früher montiert ist bzw. wird.
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Darüber hinaus kann durch ein Einpassen des wasserdichten Gummideckels in oder auf das Öffnungsende der Schutzkappe für ein Abdichten das Innere der Schutzkappe selbst ohne ein Einspritzen eines Wasserabdichtmittels in die Schutzkappe versiegelt bzw. abgedichtet werden. Somit kann der Verbindungs- bzw. Kopplungsabschnitt leicht und zuverlässig wasserdicht ausgebildet bzw. gemacht werden. Zusätzlich werden Zeit und Raum, um das Härten des Wasserabdichtmittels zu erlauben, unnotwendig, weshalb eine Raumeinsparung und Zeitverkürzung in dem Wasserabdichtprozeß realisiert werden können und Produktionskosten reduziert werden können.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1(A) und 1(B) sind eine perspektivische Ansicht und eine Seitenansicht, welche einen wasserdichten Gummideckel und eine Schutzkappe gemäß eine ersten Ausführungsform der Erfindung zeigen,
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2(A) bis 2(D) sind perspektivische Ansichten, welche ein Verfahren zum Ausbilden eines wasserdichten Kopplungs- bzw. Verbindungsabschnitts gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigen,
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3 ist ein Schnitt, welcher ein wesentliches Teil einer einen wasserdichten Verbindungsabschnitt abdichtenden Struktur zeigt, welche in 2(D) gezeigt ist,
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4 ist eine perspektivische Ansicht, welche ein Verfahren zum Ausbilden eines wasserdichten Verbindungsabschnitts gemäß einer zweiten Ausführungsform zeigt,
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5 ist ein Schnitt, welcher einen aufgenommenen Zustand eines wasserdichten Verbindungsabschnitts in einer Schutzkappe gemäß der zweiten Ausführungsform zeigt,
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6 ist eine perspektivische Ansicht, welche eine Schutzkappe gemäß einer dritten Ausführungsform zeigt,
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7 ist ein Diagramm, welches einen wasserdichten Verbindungsabschnitt zeigt, welcher unter Verwendung der Schutzkappe gebildet wird, welche in 6 gezeigt ist,
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8 ist eine perspektivische Ansicht, welche einen wasserdichten Gummideckel und eine Schutzkappe gemäß einer vierten Ausführungsform zeigt,
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9(A) und 9(B) sind perspektivische Ansichten, welche andere Beispiele der Schutzkappe zeigen,
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10 ist ein Diagramm, welches einen Stand der Technik zeigt, und
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11 ist ein Diagramm, welches einen anderen Stand der Technik zeigt.
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Bezugszeichenliste
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- 10, 10-2
- Kabelbaum bzw. Verkabelung
- 11
- Erdungsdraht
- 11a
- isolierende bzw. Isolationsbeschichtung
- 11b
- Kern
- 12
- Leistungs- bzw. Versorgungsdraht
- 15, 16
- Anschlußverbindungs- bzw. -kopplungsabschnitt bzw. -querschnitt
- 20, 20-1
- wasserdichter Gummideckel
- 21
- Durchtrittsloch
- 23
- Dichtlippe
- 30, 30-1 bis 30-5
- Schutzkappe
- 31
- rohrförmiger Abschnitt
- 32
- Bodenabschnitt
- 33
- Öffnung
- A
- wasserdichter Kopplungs- bzw. Verbindungsabschnitt bzw. -querschnitt
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BESTE AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
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Nachfolgend werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
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1 und 2 zeigen ein Verfahren zum Ausbilden eines wasserdichten Kopplungs- bzw. Verbindungsabschnitts bzw. -querschnitts A gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und einen Kabelbaum bzw. eine Verkabelung, welche(r) mit dem wasserdichten Verbindungsabschnitt A versehen ist.
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In einem Kabelbaum 10, welcher in einem Motorraum bzw. -abteil eines Kraftfahrzeugs anzuordnen ist, ist bzw. wird eine Mehrzahl von Drähten für eine Erdungsschaltung (nachfolgend ”Erdungsdrähte”) 11 miteinander durch Ausbilden eines Kopplungs- bzw. Verbindungsabschnitts 15 an Drahtenden verbunden, wie dies in 2(B) bis 2(D) gezeigt ist, und ein wasserdichter Gummideckel 20 und eine Schutzkappe 30, die in 1 gezeigt sind, werden verwendet, um den Verbindungsabschnitt 15 wasserdicht zu machen, wodurch der wasserdichte Verbindungsabschnitt A gebildet ist bzw. wird.
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Wie dies in 1(A) und 1(B) gezeigt ist, weist der wasserdichte Gummideckel 20 eine Scheibenform bzw. -gestalt mit einem genau kreisförmigen Querschnitt auf und so viele Durchtrittslöcher 21, wie Erdungsdrähte 11 zu verbinden sind, sind ausgebildet, um den Gummideckel 20 in einer Dickenrichtung zu durchdringen. Die inneren Durchmesser der jeweiligen Durchtrittslöcher 21 sind derart eingestellt bzw. festgelegt, daß die Durchtrittslöcher 21 in unmittelbarem Kontakt mit den äußeren Umfangsoberflächen von isolierenden Beschichtungen 11a der Drähte 11 gehalten sind bzw. werden, welche dadurch eingesetzt werden. Eine wasserdichte Dichtlippe 23, welche sich durchgehend in einer Umfangsrichtung erstreckt, ragt von einer äußeren Umfangsoberfläche 22 des wasserdichten Gummideckels 20 über den gesamten Umfang vor.
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Wie dies in 1(A) und 1(B) gezeigt ist, beinhaltet die Schutzkappe 30 einen rohrförmigen Abschnitt 31 und einen Bodenabschnitt 32, welcher ein Ende des rohrförmigen Abschnitts 31 schließt, und ist bzw. wird integral bzw. einstückig aus einem isolierenden Harz, wie beispielsweise Vinylchlorid oder Polypropylen geformt und ist flexibel.
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Das andere Ende des rohrförmigen Abschnitts 31, welches zu dem Bodenabschnitt 32 gerichtet ist, dient als eine Öffnung 33, und der Innenraum des rohrförmigen Abschnitts 31 ist von der Öffnung 33 in Richtung zu dem Bodenabschnitt 32 verschmälert. Die Öffnung 33 weist eine genau bzw. unmittelbar kreisförmige Form bzw. Gestalt auf und der Innendurchmesser davon ist derart eingestellt bzw. festgelegt, daß der wasserdichte Gummideckel 20 in die Öffnung 33 einpaßbar ist. Eine positionierende bzw. Positionierrippe 34, welche sich durchgehend in der Umfangsrichtung erstreckt und adaptiert ist, um den wasserdichten Gummideckel 20 zu positionieren, ragt von der inneren Umfangsoberfläche des rohrförmigen Abschnitts 31 nahe der Öffnung 33 vor.
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Als nächstes wird das Verfahren zum Ausbilden des wasserdichten Verbindungsabschnitts A unter Bezugnahme auf 2(A) bis 2(D) beschrieben.
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Zuerst werden, nachdem ein Schlitz 13, welcher für ein Abschälen verwendet wird, in der isolierenden Beschichtung 11a an einer vorderen Endseite von jedem der Vielzahl von Erdungsdrähten 11 ausgebildet ist bzw. wird, welche miteinander verbunden werden, wie dies in 2(A) gezeigt ist, die vorderen Endseiten der jeweiligen Erdungsdrähte 11 durch die entsprechenden Durchtrittslöcher 21 des wasserdichten Gummideckels 20 einzeln eingesetzt, bis alle Erdungsdrähte 11 durch alle Durchtrittslöcher 21 des wasserdichten Gummideckels 20 eingesetzt sind.
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Nachfolgend werden, wie dies in 2(B) gezeigt ist, Teile der isolierenden Beschichtungen 11a von allen Erdungsdrähten 11, welche zu einer Seite des wasserdichten Gummideckels 20 vor den Schlitzen 13 vorragen, abgeschält, um die Kerne 11b freizulegen.
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Nachfolgend werden, wie dies in 2(C) gezeigt ist, die freigelegten Kerne 11b gebündelt und ein Ultraschallschweißen wird daran angewandt, um den Anschlußverbindungsabschnitt 15 auszubilden. Anstelle eines Ultraschallschweißens kann ein Widerstandsschweißen angewandt werden.
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Der derart gebildete Anschlußverbindungsabschnitt 15 wird in die Schutzkappe 30 durch die Öffnung 33 eingesetzt, um in der Schutzkappe 30 aufgenommen zu sein bzw. zu werden.
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Schließlich wird, wie dies in 2(D) gezeigt ist, der wasserdichte Gummideckel 20, welcher an den Erdungsdrähten 11 montiert bzw. angeordnet ist, in die Öffnung 33 der Schutzkappe 30 eingepaßt und gedrückt bzw. geschoben, bis die Endoberfläche des wasserdichten Gummideckels 20 in Kontakt mit der positionierenden Rippe 34 gelangt, wie dies in 3 gezeigt ist, wodurch die Dichtlippe 23 des wasserdichten Gummideckels 20 in unmittelbaren Kontakt mit der inneren Umfangsoberfläche der Öffnung 33 der Schutzkappe 30 gedrückt wird, um den wasserdichten Verbindungsabschnitt A fertigzustellen.
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In der Schutzkappe 30, welche den Anschlußverbindungsabschnitt 15 auf diese Weise aufnimmt, wird die Öffnung 33 durch den wasserdichten Gummideckel 20 abgedichtet und die Durchtrittslöcher 21 des wasserdichten Gummideckels 20 werden durch den engen bzw. unmittelbaren Kontakt mit den inneren Umfangsoberflächen der Durchtrittslöcher 21 mit den äußeren Oberflächen der isolierenden Beschichtungen 11a der Erdungsdrähte 11 abgedichtet. Es ist somit möglich, leicht und zuverlässig die Schutzkappe 30 abzudichten bzw. zu versiegeln und einen Eintritt bzw. ein Eindringen von Wasser von außen zu verhindern.
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Dementsprechend werden Raum und Zeit, um das Härten des Wasserabdichtmittels wie im Stand der Technik zu erlauben, unnotwendig, weshalb eine Raumeinsparung und Zeitverkürzung in dem Wasserabdichtprozeß bzw. -verfahren realisiert werden können und Produktionskosten reduziert werden können.
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Darüber hinaus kann, da der wasserdichte Gummideckel 20 nicht einzeln bzw. individuell jeweils einzeln an den Erdungsdrähten 11 montiert bzw. angeordnet wird, sondern alle Drähte 11 durch die entsprechenden Durchtrittslöcher eines wasserdichten Gummideckels 20 eingesetzt werden, die Anzahl von Teilen reduziert werden, Zeit und Aufwand für den Montagevorgang können reduziert werden und zusätzlich kann eine weitere Raumeinsparung realisiert werden.
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Obwohl die Erdungsdrähte 11 in der ersten Ausführungsform verschweißt sind bzw. werden, um den Anschlußverbindungsabschnitt auszubilden, kann der Anschlußverbindungsabschnitt durch ein Löten anstelle durch ein Schweißen gebildet werden oder kann durch ein Crimpen und Verbinden eines Anschlusses gebildet werden, wie dies im Patentdokument 2 geoffenbart ist.
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Darüber hinaus kann eine Dichtlippe an der inneren Umfangsoberfläche eines wasserdichten Gummideckels ausgebildet sein bzw. werden, und dieser wasserdichte Gummideckel kann auf das Öffnungsende der Schutzkappe eingepaßt werden und die Dichtlippe kann in Kontakt mit der äußeren Umfangsoberfläche des Öffnungsendes der Schutzkappe gepreßt bzw. gedrückt werden, um einen versiegelten bzw. abgedichteten Zustand zu erhalten.
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4 und 5 zeigen eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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In einem Kabelbaum 10-2 der zweiten Ausführungsform ist ein Anschlußverbindungsabschnitt bei einer Vielzahl von Erdungsdrähten 11 vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt, ein Anschlußverbindungsabschnitt ist auch an einer Vielzahl von Leistungsdrähten 12 vorgesehen und diese zwei Anschlußverbindungsabschnitte sind bzw. werden in einer Schutzkappe auf genommen.
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Bei einem Ausbilden eines wasserdichten Abschnitts A des Kabelbaums 10-2 werden, nachdem die Erdungsdrähte 11 und die Leistungsdrähte 12 zuerst jeweils durch alle Durchtrittslöcher 21 eines wasserdichten Gummideckels 20 eingesetzt werden, wie dies in 4 gezeigt ist, die hindurchgeführten vorderen Endseiten der Erdungsdrähte 11 und der Leistungsdrähte 12 jeweils gruppiert und Kerne 11b, 12b davon werden jeweils freigelegt, um den Anschlußverbindungsabschnitt 15 der Erdungsdrähte 11 und einen Anschlußverbindungsabschnitt 16 der Leistungs- bzw. Versorgungsdrähte 12 zu bilden.
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Eine Schutzkappe 30-1 für ein Aufnehmen der getrennt ausgebildeten Anschlußverbindungsabschnitte 15, 16 beinhaltet eine Trennwand 35, welche integral bzw. einstückig daran ist und sich kontinuierlich bzw. durchgehend von einer positionierenden Rippe 34, welche an der inneren Umfangsoberfläche eines rohrförmigen Abschnitts 31 ausgebildet ist, zu einem Bodenabschnitt 32 erstreckt und der Innenraum davon ist bzw. wird in zwei aufnehmende bzw. Aufnahmeabschnitte 36, 37 durch diese Trennwand 35 unterteilt.
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Der Anschlußverbindungsabschnitt 15 der Erdungsdrähte 11 ist bzw. wird in den aufnehmenden Abschnitt 36 der Schutzkappe 30-1 eingesetzt und der Anschlußverbindungsabschnitt 16 der Leistungsdrähte 12 wird in den aufnehmenden Abschnitt 37 eingesetzt, wodurch die Anschlußverbindungsabschnitte 15, 16 getrennt in den unterschiedlichen aufnehmenden Abschnitten 36, 37 in einer Schutzkappe 30-1 aufgenommen werden, wie dies in 5 gezeigt ist. Danach wird der wasserdichte Gummideckel 20 in eine Öffnung 33 der Schutzkappe 30-1 eingepaßt, um die Schutzkappe 30-1 abzudichten. Andere Vorgänge und Konstruktionen sind dieselben wie in der ersten Ausführungsform.
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Auf diese Weise können der Anschlußverbindungsabschnitt 15 einer Erdungsschaltung und der Anschlußverbindungsabschnitt 16 einer Leistungsversorgungsschaltung in einem isolierten Zustand in einer Schutzkappe 30-1 aufgenommen werden. Daher ist es möglich, die Anzahl von Teilen zu reduzieren und eine Raum- bzw. Platzeinsparung zu realisieren.
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6 und 7 zeigen eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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In der dritten Ausführungsform wird ein Kabelbaum 10-2 umwickelt und an einem Bandumwicklungs-Zungenstück 38 fixiert bzw. festgelegt, welches von einer Schutzkappe 30-2 vorragt.
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Spezifisch ragt, wie dies in 6 gezeigt ist, das Bandumwicklungs-Zungenstück 38 in einer Anordnungsrichtung des Kabelbaums 10-2 von einer Endoberfläche der Umfangswand eines rohrförmigen Abschnitts 31 der Schutzkappe 30-2 an einer Öffnung 33 vor.
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Der Kabelbaum 10-2 gemäß dieser Ausführungsform ist wie folgt. Ähnlich der zweiten Ausführungsform werden, nachdem ein Anschlußverbindungsabschnitt 15 von Erdungsdrähten 11 und ein Anschlußverbindungsabschnitt 16 von Leistungsdrähten 12 getrennt in aufnehmenden Abschnitten 36, 37 der Schutzkappe 30-2 aufgenommen sind bzw. werden und die Öffnung 33 der Schutzkappe 30-2 durch einen wasserdichten Gummideckel 20 abgedichtet wird, die Drähte 11, 12, welche aus der Schutzkappe 30-2 herausgezogen bzw. -geführt sind, an dem Bandumwicklungs-Zungenstück 38 durch ein Umwickeln eines Bands 39 festgelegt.
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Da die Drähte 11, 12 an der Schutzkappe 30-2 und dem wasserdichten Gummideckel 20 auf diese Weise positioniert und festgelegt werden können, können die Drähte 11, 12 daran gehindert werden, verschoben bzw. verlagert zu werden, indem sie geschoben oder gezogen werden, wodurch verhindert wird, daß eine Last auf die Anschlußverbindungsabschnitte 15, 16 wirkt, welche in der Schutzkappe 30-2 aufgenommen sind.
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8 zeigt einen wasserdichten Gummideckel 20-1 und eine Schutzkappe 30-3 gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Der wasserdichte Gummideckel 20-1 weist einen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Querschnitt auf und ein Paar von rückstellfähigen deformierbaren bzw. verformbaren verriegelnden bzw. Verriegelungsstücken 24 ragt von einer äußeren Umfangsoberfläche 22 an einander gegenüberliegenden Positionen vor. Zusätzlich beinhaltet der wasserdichte Gummideckel 20-1 Durchtrittslöcher 21 und eine Dichtlippe 23 ähnlich dem wasserdichten Gummideckel 20 der obigen Ausführungsform.
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Die Schutzkappe 30-3 ist derart, daß eine Öffnung 33 eine rechtwinkelige Form bzw. Gestalt in Übereinstimmung mit der Form des wasserdichten Gummideckels 20-1 aufweist und der Innenraum ist in Richtung zu einem Bodenabschnitt 32 verschmälert. Die Innenseite der Umfangswand eines rohrförmigen Abschnitts 31 der Schutzkappe 30-3 ist an Positionen entsprechend den verriegelnden Stücken 24 des wasserdichten Gummideckels 20-1 abgesetzt bzw. vertieft, wodurch ineinander verriegelnde Abschnitte 40 ausgebildet werden, in welche die verriegelnden Stücke 24 für ein Verriegeln eingesetzt werden. Die andere Konstruktion ist dieselbe wie die Schutzkappen 30, 30-1.
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Durch ein Verwenden des wasserdichten Gummideckels 20-1 und der Schutzkappe 30-3, welche wie oben konstruiert sind, können eine Verlagerung und ein Lösen des wasserdichten Gummideckels 20-1, welche dazu tendieren, aufgrund einer Vibration eines fahrenden Fahrzeugs und/oder eines Aufpralls aufzutreten, zuverlässig verhindert werden.
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9(A) und 9(B) zeigen andere Beispiele von Schutzkappen entsprechend dem rechteckigen wasserdichten Gummideckel 20-1.
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Da der Innenraum einer Schutzkappe 30-4, welche in 9(A) gezeigt ist, in zwei durch eine Trennwand 35 ähnlich der Schutzkappe 30-1 unterteilt ist, können zwei Anschlußverbindungsabschnitte von unterschiedlichen Schaltungen bzw. Schaltkreisen aufgenommen werden.
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In einer Schutzkappe 30-5, welche in 9(B) gezeigt ist, ragt ein Bandumwicklungs-Zungenstück 38 von einem Ende der Umfangswand eines rohrförmigen Abschnitts 31 an einer Öffnung 33 ähnlich der Schutzkappe 30-2 vor.
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INDUSTRIELLE ANWENDBARKEIT
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Ein Kabelbaum gemäß der vorliegenden Erfindung, welcher ein wasserdichtes Teil beinhaltet, welches durch ein Aufnehmen eines Anschlußverbindungsabschnitts in eine Schutzkappe und ein Schließen und Abdichten der Schutzkappe mit einem wasserdichten Gummideckel gebildet ist, wird in geeigneter Weise nicht nur als ein Kabelbaum verwendet, welcher in einem Kraftfahrzeug anzuordnen ist, sondern auch als ein Kabelbaum, welcher in einem Elektrofahrzeug, wie beispielsweise einem zweirädrigen Fahrzeug, einem Buggy oder einem Wasserschi angeordnet ist.