DE3924651A1 - Transportvorrichtung fuer gefaesse in behandlungsmaschinen - Google Patents
Transportvorrichtung fuer gefaesse in behandlungsmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für Gefäße in
Behandlungsmaschinen, z.B. Etikettier- oder Inspektionsmaschinen,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es sind bereits derartige Transportvorrichtungen bekannt, bei denen
der Riemen die kreisförmige Umlaufbahn der Riemenscheiben nur
teilweise umgreift, nämlich bis zu 180 Grad, und entlang der gleichen
Teilstrecke der Umlaufbahn, in der er die Riemenscheiben berührt, mit
Abstand zu den Riemenscheiben im entgegengesetzten Bewegungssinn auch
wieder zurück geführt wird. Dabei sind die Transportelemente z.B. als
den Gefäßboden abstützende Drehteller (US-PS 33 84 235) oder als die
Gefäßmündung ergreifende Drehköpfe (US-PS 31 59 279) ausgebildet.
In diesen bekannten Transportvorrichtungen können die Drehteller oder
Drehköpfe mit den Gefäßen in dem gewünschten Teilbereich ihrer
Bewegungsbahn, z.B. an einer Etikettier- oder Inspektionsstation, mit
einer weitgehend beliebigen, durch den Antrieb der Antriebsrolle
beeinflußbaren Drehzahl in Eigenrotation versetzt werden. In der
restlichen Teilstrecke der Bewegungsbahn findet keine Eigenrotation
der Drehteller statt, so daß die Zufuhr der Gefäße zu bzw. die Abfuhr
der Gefäße von den Transportelementen nicht gestört wird.
Ungünstig ist allerdings der enorme Raumbedarf für das rückläufige
Riementrum mit seinen vielen Umlenkrollen und damit auch der hohe
konstruktive Aufwand. Die Zugänglichkeit zu den Behandlungsstationen
wird durch das rückläufige Riementrum stark beeinträchtigt und die
Beanspruchung des relativ langen Riemens mit seinen vielen
Umlenkstellen ist hoch.
Weiter ist bereits eine Transportvorrichtung in einer
Etikettiermaschine mit einer Vielzahl von auf einer kreisförmigen
Bewegungsbahn umlaufenden Drehtellern bekannt, von denen jeder über
ein kurvengesteuertes Differentialgetriebe mit einer gezahnten
Riemenscheibe verbunden ist (DE-OS 26 23 818). Ein gezahnter Riemen
ist um alle Riemenscheiben herumgeführt und zwischen zwei benachbarten
Riemenscheiben nach innen hin umgelenkt, wo er ein feststehendes,
konzentrisch zur Bewegungsbahn angeordnetes Zahnrad umschlingt. Laufen
die Drehteller um, so werden alle Riemenscheiben mit der gleichen
Drehzahl angetrieben, die vom Durchmesser der Riemenscheiben und vom
Durchmesser des feststehenden Zahnrads abhängt. Diese Grunddrehzahl
kann in gewissen Grenzen durch die Differentialgetriebe beeinflußt
werden.
Diese bekannte Transportvorrichtung ist äußerst aufwendig aufgebaut
und für Fälle, in denen in einem längeren Teilbereich der
Bewegungsbahn die Drehteller mit einer gleichbleibenden Drehzahl
angetrieben werden sollen, vollkommen ungeeignet. Eine Umstellung der
Drehzahl der Riemenscheiben ist äußerst aufwendig, da hierzu der
Riemen abgenommen und das unter dem die Drehteller tragenden Drehtisch
sitzende Zahnrad ausgetauscht werden muß.
Schließlich ist noch eine Transportvorrichtung in einer
Etikettiermaschine mit mehreren auf einer kreisförmigen Bewegungsbahn
umlaufenden, drehfest mit Zahnrädern verbundenen Drehtellern bekannt,
bei der alle Zahnräder mit einem konzentrisch zur Bewegungsbahn
angeordneten Zahnkranz kämmen (DE-OS 31 27 309). Über ein Vorgelege
mit einem Wechselrad kann der Zahnkranz synchron zu dem die Drehteller
aufnehmenden Drehtisch mit unterschiedlichen Übersetzungsverhältnissen
angetrieben werden.
Bei dieser bekannten Transportvorrichtung ist eine schnelle und
mühelose Umstellung der Drehzahl der Drehteller und damit eine
einfache Anpassung an unterschiedliche Gefäßdurchmesser möglich.
Infolge des Synchronantriebs von Zahnkranz und Drehtisch wird auch im
Betrieb mit wechselnden Leistungen die erforderliche Eigenrotation der
Drehteller immer exakt eingehalten. Ungünstig ist jedoch der hohe
konstruktive Aufwand für den Antrieb und die Lagerung des Zahnkranzes
sowie für den Zahnkranz selbst. Außerdem führen bei dieser bekannten
Transportvorrichtung die Drehteller zwangsläufig auch im Bereich der
Einlaufstation und Auslaufstation eine Eigenrotation aus, wodurch die
Bewegung der Gefäße beim Aufsetzen auf die Drehteller bzw. bei der
Abnahme von den Drehtellern gestört wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer
Transportvorrichtung der eingangs genannten Art den baulichen Aufwand
und den Raumbedarf erheblich zu senken.
Diese Aufgabe wird durch die in Kennzeichen des Anspruchs 1
angegebenen Merkmale gelöst.
Bei einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung liegt die Umlaufbahn
der Riemenscheiben vollständig innerhalb des Riemens, der sie entweder
tangiert oder mit Abstand dazu verläuft. Ein rückläufiges Riementrum
mit seiner Vielzahl von Umlenkrollen ist somit nicht vorhanden und die
Behandlungsmaschine bzw. deren Behandlungsstationen sind entsprechend
gut zugänglich. Auch wenn die Drehteller über eine sehr lange
Teilstrecke ihrer Bewegungsbahn in Eigenrotation versetzt werden
sollen, muß der Riemen nur geringfügig länger als die Umlaufbahn der
Riemenscheiben sein.
Im Gegensatz zu den bekannten gattungsgemäßen Transportvorrichtungen
kann bei der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung der Riemen um so
kürzer sein und muß um so weniger umgelenkt werden, je länger die
Teilstrecke der Eigenrotation der Drehteller ist. Entsprechende
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 und 3
angegeben.
Der Bereich, in dem der Riemen von der Umlaufbahn der Riemenscheiben
abgehoben ist, wird zweckmäßigerweise in den Bereich der
Einlaufstation und der Auslaufstation der Gefäße gelegt, wo eine
Eigendrehung der Drehteller ohnehin unerwünscht ist. Auch wird dort
zweckmäßigerweise die Antriebsrolle angeordnet. Entsprechende
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 4 und 5
angegeben. Die Zugänglichkeit zur Behandlungsmaschine wird dadurch
nicht eingeschränkt und der Raumbedarf wird nicht erhöht.
Für den Antrieb der Antriebsrolle sind mehrere Wege denkbar. Besonders
vorteilhaft sind die Möglichkeiten gemäß den Ansprüchen 6 und 7.
Dadurch kann feinfühlig jede beliebige Drehzahl für die Drehteller
eingestellt und dadurch eine schnelle und einfache Anpassung an
unterschiedliche Gefäßdurchmesser vorgenommen werden. Der
Synchronantrieb stellt sicher, daß auch bei einem Betrieb der
Behandlungsmaschine mit wechselnden Geschwindigkeiten die Drehteller
immer die den Behandlungselementen angepaßte Geschwindigkeit
aufweisen.
Der Riemen kann beispielsweise als Keilriemen, Flachriemen oder
Rundriemen ausgebildet sein. Zweckmäßigerweise ist er entsprechend der
im Anspruch 8 angegebenen Weiterbildung der Erfindung, genau so wie
die Riemenscheiben, mit einer Verzahnung versehen. Dadurch ist die
Eigenrotation der Drehteller besonders exakt beherrschbar.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Transportvorrichtung ist im Anspruch 9 enthalten. Sie verhindert eine
unerwünschte Riemenbewegung beim Anlaufen an die Riemenscheiben.
Im nachstehenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
beschrieben. Diese zeigt eine schematische Draufsicht auf eine
Behandlungsmaschine.
Die gezeigte Behandlungsmaschine ist zum Etikettieren von
aufrechtstehenden Flaschen 9, die durch ein Förderband 10 zugeführt
und abgeführt werden, eingerichtet. Sie weist mehrere
Transportelemente 4 in Form von Drehtellern auf, die in einem Rotor 8
drehbar gelagert sind. Der Rotor 8 und die Transportelemente 4 weisen
senkrechte Drehachsen auf. Die Transportelemente 4 sind auf einem
gemeinsamen Teilkreis angeordnet, weisen somit eine kreisförmige
Bewegungsbahn auf. Jedes an der Oberseite des Rotors 8 angeordnete
Transportelement 4 ist über eine den Rotor 8 durchdringende kurze
Welle 12 drehfest mit einer an der Unterseite des Rotors 8
angeordneten gezahnten Riemenscheibe 2 verbunden. Alle Riemenscheiben
2 haben den gleichen Durchmesser, im vorliegenden Falle den gleichen
wie die Transportelemente 4, und weisen eine kreisförmige Umlaufbahn
auf.
Die Flaschen 9 werden in einer Einlaufstation 5 mit einem
Transportstern vom Förderband 10 auf die Transportelemente 4 geführt
und dort durch nicht gezeigte, heb- und senkbare Zentrierglocken
fixiert. Sie durchlaufen dann eine Etikettierstation mit einem
Etikettierzylinder 11 und eine nicht gezeigte Anbürststation. Danach
werden sie in einer Auslaufstation 6 mit einem Transportstern wieder
zurück auf das Förderband 10 geführt.
Die kreisförmige äußere Umlaufbahn der Riemenscheiben 2 wird von einem
endlosen, innen verzahnten Riemen 1 umschlossen, dessen Länge etwas
größer ist als die Länge der Umlaufbahn. Der Riemen 1 umschlingt bzw.
tangiert die Umlaufbahn der Riemenscheiben 2 in einem Winkelbereich
von ca. 260 Grad. Die hierdurch definierte Teilstrecke der
Eigenrotation der Riemenscheiben 2 und damit der Transportelemente 4,
in deren Bereich die Riemenscheiben 2 mit ihrem jeweils radial außen
liegenden Umfang in den Riemen 1 eingreifen, beginnt kurz hinter der
Einlaufstation 5 und endet kurz vor der Auslaufstation 6 - gesehen in
Umlaufrichtung der Transportelemente 4. In der restlichen Teilstrecke
der Umlaufbahn der Riemenscheiben 2, die ca. 100 Grad umfaßt, ist der
Riemen 1 von der Umlaufbahn der Riemenscheiben 2 abgehoben bzw.
verläuft mit geringem Abstand zu dieser. Im Bereich dieser Teilstrecke
findet somit kein Kontakt zwischen dem Riemen 1 und den Riemenscheiben
2 und damit auch keine Eigenrotation der Riemenscheiben 2 und
Transportelemente 4 statt. Diese Teilstrecke der Bewegungsbahn der
Transportelemente 4 bzw. der Umlaufbahn der Riemenscheiben 2 umfaßt
auch den Bereich der Einlaufstation 5, der Auslaufstation 6 und den
dazwischenliegenden flaschenfreien Bereich.
Das Abheben bzw. Entfernen des Riemens 1 von der Umlaufbahn der
Riemenscheiben 2 und damit die Definition der beiden sich zu 360 Grad
ergänzenden Teilstrecken mit und ohne Eigenrotation der
Transportelemente 4 erfolgt allein durch eine Antriebsrolle 3 mit
ortsfester Drehachse, die mit geringem Abstand zur Umlaufbahn der
Riemenscheiben 2 zwischen dem Transportstern der Einlaufstation 5 und
dem Transportstern der Auslaufstation 6 angeordnet ist. Die
Antriebsrolle 3 wird durch ein stufenloses PIV-Regelgetriebe 7
synchron zum Rotor 8 angetrieben und zwar mit variabler Drehzahl bzw.
mit variablem Übersetzungsverhältnis. Dies erfolgt z.B. durch
miteinander kämmende Zahnräder 13 bis 17, durch die außer dem
Regelgetriebe 7 und damit der Antriebsrolle 3 auch der Transportstern
der Einlaufstation 5, der Rotor 8 und der Transportstern der
Auslaufstation 6 durch den Antriebsmotor 18 der Behandlungsmaschine
synchron zueinander angetrieben werden. Von den Zahnrädern sind nur
die Teilkreise dargestellt.
Die Drehrichtungen aller umlaufenden Elemente sind mit Pfeilen
angegeben. Durch eine Verstellung des Regelgetriebes 7 läßt sich nicht
nur die Drehgeschwindigkeit der Transportelemente 4 stufenlos regeln,
sondern auch deren Drehrichtung:
Weist der Riemen 1 die gleiche Umlaufgeschwindigkeit und
Umlaufrichtung auf wie der äußere Umfang der Riemenscheiben 2, so
stehen die Riemenscheiben 2 relativ zum Rotor 8 still. Wird die
Geschwindigkeit des Riemens 1 demgegenüber erhöht, so führen die
Riemenscheiben 2 eine Eigenrotation mit gleichem Drehsinn wie der
Rotor 8 aus. Dieser Fall ist dargestellt. Auf diese Weise können z.B.
relativ lange Etiketten durch den mit höherer Umfangsgeschwindigkeit
als der Rotor 8 umlaufenden Etikettierzylinder 11 exakt an den Umfang
der rotierenden Flaschen 9 angelegt werden. Wird dagegen die
Geschwindigkeit des Riemens 1 verringert oder seine Umlaufrichtung
umgekehrt, so führen die Riemenscheiben 2 eine Eigenrotation mit
entgegengesetztem Drehsinn wie der Rotor 8 aus.
Um beim Zusammenlaufen des innen gezahnten Riemens 1 und der außen
gezahnten Riemenscheiben 2 ein "Flattern" des Riemens 1 zu verhindern
und einen sofortigen Eingriff zu bewirken, ist eine orstfeste Führung
19 in Form eines Gleitstücks vorgesehen. Diese beaufschlagt die glatte
Außenseite des Riemens 1 kurz bevor er mit den Riemenscheiben 2 in
Kontakt kommt.
Das Spannen des Riemens 1 kann z.B. durch eine verschiebbare
Anordnung des Regelgetriebes 7 erfolgen. Ist dies nicht möglich, so
kann eine verstellbare oder federnd aufgehängte Spannrolle 20
eingesetzt werden, die den Riemen 1 im abgehobenen Bereich zwischen
der Umlaufbahn der Riemenscheiben 2 und der Antriebsrolle 7
beaufschlagt.
Claims (9)
1. Transportvorrichtung für Gefäße in Behandlungsmaschinen, mit
mehreren auf einer geschlossenen Bewegungsbahn umlaufenden
Transportelementen, die durch mitumlaufende Riemenscheiben und
einen endlosen, über eine Antriebsrolle mit ortsfester Drehachse
geführten Riemen in einem bestimmten Teilbereich ihrer
Bewegungsbahn in Eigenrotation versetzbar sind, dadurch
gekennzeichnet, daß der Riemen (1) die Umlaufbahn der
Riemenscheiben (2) vollständig einschließt, wobei er über eine
bestimmte Teilstrecke der Umlaufbahn die Riemenscheiben (2)
berührt und über die restliche Teilstrecke von den Riemenscheiben
(2) abgehoben ist, und daß der Riemen (1) in seinem abgehobenen
Bereich über die ortsfeste Antriebsrolle (3) geführt ist.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Riemen (1) die kreisförmige Umlaufbahn der Riemenscheiben (2)
um mehr als 180 Grad umschlingt.
3. Transportvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Riemen (1) in seinem abgehobenen Bereich i. w. durch die
Antriebsrolle (3) geführt ist.
4. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Riemen (1) an einer die Gefäße den
Transportelementen (4) zuführenden Einlaufstation (5) und an einer
die Gefäße von den Transportelementen (4) übernehmenden
Auslaufstation (6) mit Abstand von den Riemenscheiben (2)
verläuft.
5. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebsrolle (3) am gefäßfreien
Teilbereich der Bewegungsbahn der Transportelemente (4) zwischen
der Auslaufstation (6) und der Einlaufstation (5) mit Abstand zur
Umlaufbahn der Riemenscheiben (2) angeordnet ist.
6. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebsrolle (3) mit verstellbarem
Übersetzungsverhältnis synchron zur Translationsbewegung der
Transportelemente (4) antreibbar ist.
7. Transportvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Antriebsrolle (3) über ein stufenlos verstellbares
Regelgetriebe (7) synchron zu einem die Transportelemente (4)
drehbar aufnehmenden Rotor (8) antreibbar ist.
8. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Riemen (1) und die Riemenscheiben (2) mit
einer Verzahnung versehen sind.
9. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß am abgehobenen Bereich des Riemens (1),
vorzugsweise kurz vor der Kontaktstelle mit den Riemenscheiben
(2), eine den Riemen an der Außenseite abstützende Führung (19)
angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893924651 DE3924651A1 (de) | 1989-07-26 | 1989-07-26 | Transportvorrichtung fuer gefaesse in behandlungsmaschinen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893924651 DE3924651A1 (de) | 1989-07-26 | 1989-07-26 | Transportvorrichtung fuer gefaesse in behandlungsmaschinen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3924651A1 true DE3924651A1 (de) | 1991-02-07 |
| DE3924651C2 DE3924651C2 (de) | 1991-08-08 |
Family
ID=6385829
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19893924651 Granted DE3924651A1 (de) | 1989-07-26 | 1989-07-26 | Transportvorrichtung fuer gefaesse in behandlungsmaschinen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3924651A1 (de) |
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