DE3921435C1 - Preserving and aromatising meat - by mincing and mixing in mixt. of still fermentable wine, herbs and spices - Google Patents
Preserving and aromatising meat - by mincing and mixing in mixt. of still fermentable wine, herbs and spicesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Konser
vieren von Fleisch.
Fleisch wird in der Regel bei der Produktion von
Dauerwurst und Schinken konserviert, wobei die
übliche Verfahrensweise so ist, daß durch einen
hohen Salzgehalt und Zusatz von Nitrit oder Sal
peter und gegebenenfalls einen Räuchervorgang
der natürliche Zersetzungsprozeß des Fleisches
aufgrund des Wasserentzuges und die keimtötende
bzw. -hemmende Wirkung des Nitrits bzw. Salpeters
sowie aufgrund der Kohlenoxide des Rauches unter
bunden wird; d. h. das Fleisch wird konserviert
und ist für längere Zeit haltbar. Für die Reifung
werden Glukonodeltalakton, Ascorbinsäure, gezüchtete
Milchsäurebakterien und andere Startkulturen hinzu
gefügt.
Bei der Verarbeitung dieses Fleisches zu Dauerwurst
oder Schinken werden üblicherweise nur relativ
wenige Gewürze zur Geschmacksverbesserung zuge
geben. Der Fettgehalt von Dauerwürsten liegt
auch bei höheren Qualitäten bei etwa 40 bis 45%,
da das Fett zum einen bei der längeren Lagerung
stabilisierend wirkt und zum anderen die Wurst
schnittfähig macht. Wird der Fettgehalt herab
gesetzt, dann erhält man eine äußerst harte Wurst,
die kaum schnittfähig ist. Für Schinken nimmt
man aus diesem Grund reichlich mit Fettsträhnen
durchsetztes (marmoriertes) Fleisch, das zusätzlich
einen Speckrand aufweist.
Bei Dauerwurst liegt der Anteil von Salz bei
30 bis 35 g, von Nitrit bei etwa 0,5 g und/oder
von Salpeter bei 1 bis 1,5 g pro kg Fleisch. Bei
Schinken liegen diese Werte etwa um den Faktor 3
höher, da die Fleischstücke größer sind.
Nitrit und auch Salpeter sind sehr schädlich für
den menschlichen Körper, wobei dem Nitrit sowie
den Kohlenoxiden des Rauches auch krebserzeugende
Wirkungen nachgesagt werden.
Beim Verzehr von in bekannter Weise hergestellter
Dauerwurst sowie von Schinken nimmt man somit
erhebliche Mengen Fett und Salz und auch der weiter
hin genannten gesundheitsschädlichen Substanzen zu
sich. Auch wird der Fleischgeschmack stark unter
drückt, da in dieser Hinsicht das Salz, der Rauch
und auch das Fett eine dominierende Rolle spielen.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Verfahren zum Konservieren von Fleisch anzugeben,
das sich auf Naturbasis vollzieht, ohne künstliche
Gärkulturenzusätze, mit einem geringen Anteil
an Salz sowie ohne den Zusatz von Nitrit bzw.
Salpeter auskommt und auch kein Räuchern er
fordert.
Außerdem soll der Fleischgeschmack weitgehend
erhalten bleiben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
das im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1
angegebene Merkmal. Vorteilhafte Weiterbildungen
des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß das
zu konservierende Fleisch mit einer Mischung aus
gärfähigen Wein, Gewürzen und Kräuter und etwa Salz
behandelt wird. Dabei werden diese Substanzen
bei der Gärung des Fleisches vollständig aufge
nommen. Dadurch wird das Fleisch konserviert
und aromatisiert und in eine feste und elastische
Masse verwandelt, die gut schnittfähig und für
lange Zeit halbar ist. Die Konservierung erfolgt
somit ohne die bei den herkömmlichen Verfahren
verwendeten schädlichen Stoffe sowie ohne Räuchern
des Fleisches, so daß das resultierende Produkt
aus gesundheitlichen und auch aus geschmacklichen
Gründen vorzuziehen ist. Darüber hinaus wurde
festgestellt, daß, obwohl Fleisch mit beträchtlich
geringerem Fettgehalt (weniger als 20%) ver
arbeitet wurde, die erhaltene Dauerwurst zwar
fest und elastisch, jedoch nicht hart und damit
gut schnittfähig ist. Auch die Lagerfähigkeit
wurde nicht gemindert; die Wurst war nach etwa
zwei Jahren noch geschmackvoll und schnittfähig.
Zu dem Begriff "noch Gärfähiger Wein" im Sinne
der Erfindung ist folgendes auszuführen:
Traubenmost wird durch Hefepilze zu Wein vergoren.
Dabei wird zwischen einer starken und einer stillen
Gärung unterschieden. Bei der starken Gärung wird ein
großer Teil des Traubenzuckers zu Alkohol und Kohlensäure
vergoren. Die Kohlensäure entweicht und Aromastoffe,
Glykosate und Trübstoffe verbleiben in der Flüssigkeit.
Die groben Trübstoffe werden durch Filtern entfernt
(Abstrich). Der so erhaltene Wein enthält noch seine
gesamte Flora-Fermente, Enzyme, Hefepilze, Tannin,
Glykosate und Traubenzucker - die die weitere, stille
Gärung des Weines bewirken. Diese Gärung wird gemäß der
vorliegenden Erfindung zum Konservieren von Fleisch
ausgenutzt.
Die fein zermahlenen Gewürze und Kräuter werden in dem
vorgenannten Wein bei der stillen Gärung aufgelöst.
Dabei lösen sich in den Gewürzen und Kräutern enthaltene
Mineralstoffe, Konservierungsstoffe, essentielle Säuren
und ätherische Öle im Wein. Die Zugabe von Zucker erhöht
die Restsüße des Weines und fördert die Fermentation
bzw. Gärung.
Selbstverständlich kann auch ein bereits fertiger
Handelswein, der nochmals zum Gären gebracht wird,
eingesetzt werden.
Wenn dieser Gewürz-Kräuter-Wein mit gehacktem Fleisch
vermischt bzw. das Fleisch darin eingelegt wird, dringen
alle vorgenannten Substanzen in das Fleischgewebe ein
und bei einer optimalen Temperatur (absteigend von max.
28°C bis min. 5°C) gärt der Wein im Fleisch weiter,
bis der Traubenzucker und der zugesetzte Zucker zu
Alkohol vergoren sind.
Dabei wird das Fleisch konserviert, aromatisiert und
nimmt alle im Wein gelösten Substanzen und Mineralstoffe
auf und bindet Wasser das nur sehr langsam wieder abgegeben
wird.
Zum Konseverieren von Fleisch kann somit auf Pökelsalz,
Salpeter sowie auch auf das Räuchern verzichtet werden.
Es wurde Kochsalz (Meeressalz) in einer Menge von 18 g
pro kg Fleisch verwendet, was etwa der Hälfte der Salz
menge bei der herkömmlichen Konservierung bedeutet.
Mit Hilfe des vorliegenden Verfahrens erzeugte Dauerwurst
und Kräuterfleisch enthalten nur protein- und mineralien
reiche Naturprodukt, wenig Fett und Salz, sowie keine der
sonstigen zum Konservieren verwendeten gesundheitsschäd
lichen Substanzen. Sie haben den vollen, durch die Auswahl
der Gewürze und Kräuter in gewünschter Weise abgerundeten
Fleischgeschmack, der sich von dem Geschmack herkömmlicher
Produkte in vorteilhafter Weise abhebt.
Das Einlegen von Fleisch in Wein, Kräutern und Gewürzen
zum Marinieren von Fleisch ist zwar eine allgemein bekannte
Maßnahme, mit dem hier beanspruchten Verfahren jedoch nicht
vergleichbar, da bei diesem Stand der Technik durchgegorener
Wein verwendet wird und somit bei diesem Verfahren keine
Gärung stattfindet. Beim Marinieren wird das Fleisch nicht
konserviert.
Das Behandeln von Fleisch in einer Mischung aus Wein,
Gewürzen und Weinhefe bei der Verarbeitung von Fleisch zu
Wurst ist zwar aus FR-PS 26 06 975 bekannt, ist aber mit dem
hier beanspruchten Verfahren auch nicht vergleichbar, da es
bei diesem Stand der Technik um Marinieren und Aromatisieren
des Fleisches geht, durchgegorener Wein verwendet wird und
von einer Weingärung und Konservierung nicht die Rede ist.
In dem hier beanspruchten Verfahren geht es aber um Konser
vieren von Fleisch mit gärfähigem Wein, Gewürzen und Kräutern
durch eine Weingärung.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungs
beispielen näher erläutert. Diese beziehen sich zum einen
auf die Herstellung von luftgetrockneter Wurst und zum
anderen auf die Herstellung von luftgetrocknetem Kräuter
fleisch.
Für die Herstellung der luftgetrockneten Wurst wird mageres
Schweine- und/oder Rindfleisch mit in den Fasern und Ober
schichten enthaltenem Fett von maximal 25% ohne Zugabe von
zusätzlichem Fett oder Speck verwendet. Das Fleisch sollte
2-3 Tage abgehangen sein, damit sich die milchsäurebilden
den Keime (Laktobazillen, Klostridien) im Fleisch voll
entwickeln können.
Die Gewürze und Kräuter werden derart ausgewählt, daß sie
die Entfaltung der Enzyme bei der Reifung des Fleisches und
die Entfaltung der Aromaöle fördern, wobei die Zusammenset
zung der Gewürze dem Endprodukt einen bestimmten Geschmack
und Aroma verleiht.
Die Gewürze und Kräuter werden zu Pulver zermahlen, damit
ihre Wirkstoffe bei der Gärung vollständig ins Fleisch
übergehen. Die Gewürz- und Kräuterzusammensetzung ist folgende
(Angaben pro 10 kg Fleisch):
30 g Pfeffer, 20 g Paprika, 10 g Kümmel, 5 g Piment,
10 g Cemen, 10 g Tschubriza, 1 g Thymian, 1 g Rosmarin,
1 g Majoran, 2 g Oreganum, 1 g Salbei und 0,5 g Basilikum.
10 g Cemen, 10 g Tschubriza, 1 g Thymian, 1 g Rosmarin,
1 g Majoran, 2 g Oreganum, 1 g Salbei und 0,5 g Basilikum.
Wahlweise können noch 5 g scharfer Paprika und 2 g Sminduch
zugesetzt werden. Dazu kommen 180 g Meeressalz und 10 g
Zucker.
Als Wein wurde gärfähiger Weißwein verwendet,
der alle seine Naturkomponenten enthielt
und noch nicht durch Stabilisatoren und andere
Zusätze zu Marktwein verarbeitet wurde. Es wurden
2×200 ml für eine Fleischmenge von 10 kg verwendet.
Das Fleisch wird bei einer Temperatur von -3°C
mit einer Hackscheibe von 8 mm Durchmesser und
mit scharfen Schneidemessern zu Hackfleisch ver
arbeitet. Bei einer Fleischtemperatur von 5°C
werden dann die obengenannte Gewürzmischung und
die halbe Weinmenge gut mit dem Hackfleisch
vermischt. Die so erhaltene Fleischmasse wird in
einem sauberen Gefäß zusammengedrückt, so daß
keine Luftblasen in ihr vorhanden sind und die
Oberfläche glatt ist. Sie wird dann mit einer
Kunststoffolie dicht und isolierend abgedeckt.
Anschließend läßt man die Fleischmasse bei ca.
8 bis 10°C und normaler Luftfeuchtigkeit drei
Tage lang reifen.
Die zweite Hälfte des Weines wird nach den drei
Tagen Reifung zugemischt, um die weitere Reifung
des Fleisches im Darm zu fördern. Hierzu wird das
Fleisch nach Ablauf der drei Tage auf 5°C abge
kühlt, damit es fester wird und sich besser in
den Darm füllen läßt, der in der Regel ein
Rinderdarm mit einem Durchmesser zwischen 36 mm
und 65 mm und 30 bis 40 cm Länge ist. Die Wurst
darf nicht von außen mit Fett in Berührung kommen,
weil sie in einem von außen eingefetteten Darm bei
der nachfolgenden Trocknungsreifung erstickt.
Zur Trocknungsreifung wird die Wurst in einem
halbdunklen und gut belüfteten Raum mit einer
Temperatur zwischen 5°C und 15°C, vorzugsweise
zwischen 8°C und 12°C, zum Reifen und Trocknen
aufgehängt. Alle sieben Tage wird die Wurst
beidseitig mit mäßigem Druck drei- bis viermal
flachgewalzt. Insgesamt bleibt sie unter den
erwähnten Bedingungen dreißig bis vierzig Tage
zum Reifen und Trocknen aufgehängt. Nach dieser
Reifezeit ist die Wurst ein für den Verzehr
fertiges Qualitätsprodukt.
Die Wurst kann bei einer Temperatur bis zu 15°C
und normaler Luftfeuchtigkeit ohne Geschmacks
verlust ca. zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
Auch bei höheren Temperaturen wird die Wurst nicht
ranzig, weil sie wenig Fett enthält; stattdessen
entfalten sich die Gewürze noch stärker. Die Wurst
trocknet sehr langsam aus, so daß sie während
dieses Zeitraums schnittfähig bleibt.
Die Reifung beziehungsweise Konservierung des
Fleisches beruht auf einer biologischen Umwandlung
des Fleischgewebes in einen dauerhaft haltbaren
Zustand. Während dieses Vorganges lösen sich die
essentiellen Säuren, ätherischen Öle und
mineralischen Substanzen der zu feinem Pulver
zermahlenen Gewürze und Kräuter völlig im Wein
säuren, Glykosate und Fermente enthaltenen Wein
sowie auch im Fleischsaft auf. Die Gärung des
Fleisches mit diesen Substanzen und seinen
Enzymen bewirkt eine Veränderung des Fleischge
webes, die das Fleisch dauerhaft haltbar macht.
Während dieses Vorganges quillt das Fleisch auf
und bindet alle genannten Substanzen und wird zu
einer festen, elastischen, aromatischen und
dauerhaft haltbaren Masse, die das biologsich in
ihr gebundene Wasser nur sehr langsam nach außen
abgibt. Das Flachwalzen der Würste dient dem
Zweck, das Wasser mit den darin gelösten Substanzen
immer wieder gleichmäßig in der Wurst zu verteilen,
um so die gleichmäßige Reifung der Wurst zu be
wirken. Die begehrte Rötung des Fleisches wird
durch die Glykosate des Weines und den zugemisch
ten Zucker bewirkt. Bei der ausgereiften Wurst
ist der Anschnitt dunkelrot. Falls allerdings eine
hellrote Farbe erwünscht ist, kann Nitrit in einer
Menge von 0,2 bis 0,4% zum Meeressalz hinzugefügt
werden.
Für die Herstellung des luftgetrockneten Kräuter
fleisches wird mageres Schweine-, Rind- oder
Lammfleisch mit in den Fasern und Oberschichten
enthaltenem Fett von maximal 20% ohne Speckrand
verwendet. Das Fleisch sollte zwei bis drei Tage
abgehangen sein.
Die Gewürz- und Kräutermischung setzt sich hier
wie folgt zusammen (Angaben pro 10 kg Fleisch):
30 g Pfeffer, 10 g Paprika, 10 g Kümmel,
5 g Piment, 10 g Cemen, 20 g Tschubriza,
1 g Thymian, 1 g Rosmarin, 1 g Majoran,
2 g Oreganum, 1 g Salbei und 2 g Basilikum,
5 g Tarus.
5 g Piment, 10 g Cemen, 20 g Tschubriza,
1 g Thymian, 1 g Rosmarin, 1 g Majoran,
2 g Oreganum, 1 g Salbei und 2 g Basilikum,
5 g Tarus.
Wahlweise können 5 g scharfer Paprika,
5 g Knoblauch und 2 g Sminduch zusätzlich verwendet
werden.
Das Fleisch wird mit einer Mischung aus
1 kg Meeressalz und 20 g Zucker eingerieben.
Als Wein wurde gärfähiger Weißwein verwendet,
der alle seine Naturkomponenten enthielt
und noch nicht durch Stabilisatoren und
andere Zusätze zu Marktwein verarbeitet wurde. Es
werden 400 ml einer Fleischmenge von 10 kg zuge
geben.
Das von Sehnen und Fett befreite Fleisch wird in
30 bis 40 cm lange, ca. 10 cm breite und 4 cm
dicke Streifen geschnitten. Die Fleischstreifen
werden mäßig von allen Seiten mit dem genannten
Gemisch aus Meeressalz und Zucker eingerieben
(auf ca. 40 g Gemisch pro kg Fleisch). Die Fleisch
streifen werden danach mit den zu Pulver zermahle
nen Gewürzen und Kräutern von allen Seiten gut und
gleichmäßig bestreut und dicht in einem sauberen
und trockenen Gefäß neben- und aufeinander gelegt,
so daß eine kompakte Masse mit glatter Oberfläche
entsteht. Beim Einlegen des Fleisches in das Ge
fäß wird es mit der genannten Weinmenge schichtwei
se gleichmäßig beträufelt. Die Oberfläche wird
dann mit einer Kunststoffolie luftdicht abgedeckt.
Anschließend läßt man die Fleischmasse bei ca. 8°
bis 10°C und normaler Luftfeuchtigkeit 10 bis 14
Tage lang reifen. Danach wird es in klarem kalten
Wasser zwei Stunden lang gewässert. Dabei wird das
überschüssige Salz an den Oberflächen entzogen und
das Fleisch nimmt etwas Feuchtigkeit auf, die es
bei der nachfolgenden Trockenreifung teilweise in
sich bindet.
Nach der Wässerung wird das Fleisch zwei bis drei
Stunden zum Abtropfen in ein Gefäß gelegt. Danach
wird es mit den genannten wahlweise verwendbaren
Gewürzen je nach Geschmack eingerieben und in einem
gut belüfteten, halbdunklen Raum bei ca. 8° bis
10°C zur Trockenreifung aufgehängt.
Bei dieser wird das Kräuterfleisch während eines
Monats alle sieben Tage beiseitig mit mäßigem Druck
flachgewalzt. Danach wird es unter den genannten
Bedingungen 30 bis 40 Tage lang zum Reifen und
Trocknen aufgehängt. Die Luftfeuchtigkeit des
Raumes sollte sich zwischen 70 und 80% bewegen.
Nach dieser Reifezeit ist das Kräuterfleisch ein
für den Verzehr fertiges Qualitätsprodukt.
Das Kräuterfleisch kann bei einer Temperatur bis
zu 15°C und normaler Luftfeuchtigkeit ohne Ge
schmacksverlust ca. 2 Jahre aufbewahrt werden.
Auch bei höheren Temperaturen wird das Kräuter
fleisch nicht ranzig, weil es wenig Fett enthält,
und die Gewürze entfalten sich durch die erhöhte
Temperatur noch stärker. Das Kräuterfleisch
trocknet sehr langsam aus, so daß es während dieses
Zeitraums schnittfähig bleibt.
Der biologische Reifungs- bzw. Konservierungsprozeß
des Kräuterfleisches ist derselbe wie bei der Wurst,
dauert jedoch länger und vollzieht sich den Fleisch
poren entlang, da das Fleisch nicht zerhackt ist.
Aufgrund des Konzentrationsausgleichs ziehen die
biologischen und mineralischen Substanzen entlang
der Poren in das Fleischgewebe. Das Flachwalzen des
Kräuterfleisches dient dem Zweck, die Feuchtigkeit
aus dem Inneren des Fleisches heraus entlang der
Poren im ganzen Fleischgewebe gleichmäßig zu
verteilen und somit die gleichmäßige Reifung des
Kräuterfleisches zu bewirken. Die begehrte Rötung
des Fleisches wird durch die Glykosate des Weines
und den zugemischten Zucker bewirkt. Bei dem aus
gereiften Kräuterfleisch ist der Anschnitt bei
Rind- und Lammfleisch dunkelrot und bei Schweine
fleisch hellrot. Falls auch bei Rind- und Lamm
fleisch eine hellrote Färbung erwünscht ist, kann
Nitrit in einer Menge von 0,2 bis 0,4% zum Meeres
salz hinzugefügt werden.
Cemen ist ein orientalisches Gewürz mit bitterem
Geschmack und hervorragenden antiseptischen und
konservierenden Eigenschaften.
Sminduch ist ein Kraut (Strauch) aus der Balkanregion,
das konservierende Stoffe enthält und ein feines Aroma
besitzt.
Tschubriza ist ebenfalls ein Kraut (Strauch) aus der
Balkanregion mit einem herben Aroma, das Gerbstoffe
enthält.
Tarus ist ein Kraut (Strauch) aus dem Orient, das
ein feines Aroma besitzt.
Claims (15)
1. Verfahren zum Konservieren von Fleisch, wobei das Fleisch
mit Hilfe von Wein, Gewürzen und Kräutern konserviert wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß noch gärfähiger Wein, der sich bereits in der Phase
der stillen Gärung befindet eingesetzt wird, wobei das
Frischfleisch entweder in Stücke in das Wein-Gewürz-Kräuter-
Gemisch eingelegt oder gehacktes Fleisch damit vermischt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß als Gewürze und Kräuter, Pfeffer, Paprika, Kümmel, Piment,
Cemen, Tschubriza, Thymian, Rosmarin, Majoran, Oreganum, Salbei,
Basilikum und Tarus verwendet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet,
daß pro Liter Wein folgende Gewürzmengen eingesetzt werden:
wobei 150 bis 800 ml bevorzugt 200 bis 400 ml pro 10 kg Fleisch
vom Gemisch zur Anwendung kommen.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gewürze und Kräuter als Pulver im Wein aufgelöst werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Gemisch pro Liter Wein 10 bis 100 g, bevorzugt 25 bis 75 g
Zucker zugesetzt werden und pro 10 kg Fleisch 150 bis 450 g,
bevorzugt 160 bis 400 g Kochsalz verwendet werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Herstellung von Dauerwurst die
folgende Gewürzkräutermischung für eine Fleischmenge von
10 kg verwendet wird, und daß eine Weinmenge von 150 bis 800 ml,
bevorzugt 200 bis 400 ml eingesetzt wird:
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mischung 10 bis 60 g, bevorzugt 10 bis 30 g Zucker
und 160 bis 250 g, bevorzugt 170 bis 220 g Kochsalz zugegeben
werden.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mischung zur Geschmacksabrundung wahlweise 5 bis 30 g,
bevorzugt 5-8 g scharfer Paprika und/oder 2 bis 20 g,
bevorzugt 5-8 g Sminduch zugesetzt werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Herstellung der Dauerwurst
folgende Verfahrensschritte eingehalten werden:
- a) Mahlen des Fleisches auf die gewünschte Körnung,
- b) Herstellen einer Mischung aus:
- (alle Gewürze und Kräuter sind gemahlen und die angegebenen Mengen sind auf 10 kg Fleisch bezogen).
- c) Vermischen des Fleisches mit der in b) hergestellten Mischung und anschließendes Vorfermentieren bzw. Reifen lassen der Fleischmasse 1 bis 3 Tage lang bei einer Temperatur von 5° bis 19°C, bevorzugt 8° bis 14°C,
- d) Vermengen der Fleischmasse mit weiteren 200 ml gärfähigen Wein und Einfüllen in Wursthüllen,
- e) Fermentation der derart hergestellten Roh-Würste für die
Dauer von 3 Tagen bei einer Temperatur von 28° bis 12°C
absteigend und relativer Luftfeuchte von 98 bis 85%
absteigend, bevorzugt:
- - erster Tag bei einer Temperatur von 19°-22°C und 93-95% relativer Luftfeuchte,
- - zweiter Tag bei einer Temperatur von 17°-19°C und 90-93% relativer Luftfeuchte,
- - dritter Tag bei einer Temperatur von 14°-17°C und 87-90% relativer Luftfeuchte,
- f) Aufhängen zum Reifen und Trocknen der derart hergestellten Würste für die Dauer, je nach Durchmesser, 20 Tage bis 5 Monate bei einer Temperatur von 5° bis 16°C, bevorzugt 8° bis 12°C und relativer Luftfeuchte von 70-87%,
- g) nach 3-4 Tagen Reifung Flachwalzen der Würste 10 Tage lang jeweils einmal am Tag mit mäßigem Druck.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reifung und Trocknungszeit der Wurst je nach
Durchmesser 20 Tage bis 5 Monate betragen kann.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Herstellung von Kräuterfleisch
folgende Gewürz-Kräutermischung für eine Fleischmenge von
10 kg verwendet wird und daß eine Weinmenge von 150 bis 800 ml,
bevorzugt 400 ml verwendet wird:
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fleisch vor der Behandlung mit der Gewürz-Kräuter
mischung mit einer Mischung aus Kochsalz und Zucker im
Mischverhältnis 1000 : 20 eingerieben wird, wobei pro kg
Fleisch 20 bis 45 g, bevorzugt 30-40 g vom Gemisch verwendet
werden.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mischung zur Geschmacksabrundung wahlweise 5 bis 50 g,
bevorzugt 10 bis 30 g scharfer Paprika und/oder 5 bis 30 g,
bevorzugt 10 bis 20 g Sminduch und 5 bis 100 g, bevorzugt
10 bis 50 g Knoblauch zugesetzt werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Herstellung des Kräuterfleisches
folgende Verfahrensschritte eingehalten werden:
- a) Schneiden des Fleisches in Stücke gewünschte Abmessung, vorzugsweise in Streifen, 40 cm lang, 15 cm breit, 8 cm dick.
- b) Herstellen einer Mischung aus:
- c) Einreiben der Fleischstreifen mit der in 12 beschriebenen Salz-Zucker-Mischung, wobei pro kg Fleisch 20 bis 45 g, bevorzugt 30-40 g von Gemisch verwendet werden und wobei die Fleischstreifen gesalzen dicht aufeinander gelegt und 2 bis 7 Tage bei einer Temperatur von 3° bis 14°C, bevor zugt 8° bis 12°C durchziehen und reifen gelassen werden,
- d) Wässern der Fleischstreifen in klarem kalten Wasser 2 bis 7 Stunden, wobei pro Behandlungstag gemäß c) eine Stunde Wässern erfolgt und anschließend abtropfen gelassen wird,
- e) Wälzen der Fleischstreifen in der in b) hergestellten Mischung und Ablegen im trockenen Gefäß, wobei sie schicht weise mit gärfähigen Wein begossen werden und wobei auf 10 kg Fleisch 150 bis 800 ml, bevorzugt 200 bis 400 ml Wein verwendet werden,
- f) luftdichtes Abdecken der Fleischstreifen und fermentieren lassen für eine Dauer von 3 bis 21, bevorzugt 7 bis 14 Tagen bei einer Temperatur von 28° bis 5°C absteigend, bevorzugt 8°-14°C, wobei der Temperaturbereich von 16° bis 28°C kurz zeitig zur Anregung der Fermentation angewendet wird,
- g) Reifen und Trocknen der Fleischstreifen für die Dauer von 1 bis 6 Monate bei einer Temperatur von 5° bis 16°C, bevorzugt 8° bis 12°C, und 70-87% relativer Luftfeuchte,
- h) mehrmaliges Flachdrücken der Fleischstreifen nach einem Monat Reifezeit zum gleichmäßigen Verteilen der Feuchtigkeit.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3921435A DE3921435C1 (en) | 1989-06-27 | 1989-06-27 | Preserving and aromatising meat - by mincing and mixing in mixt. of still fermentable wine, herbs and spices |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3921435A DE3921435C1 (en) | 1989-06-27 | 1989-06-27 | Preserving and aromatising meat - by mincing and mixing in mixt. of still fermentable wine, herbs and spices |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3921435C1 true DE3921435C1 (en) | 1990-02-08 |
Family
ID=6383947
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE3921435A Expired - Lifetime DE3921435C1 (en) | 1989-06-27 | 1989-06-27 | Preserving and aromatising meat - by mincing and mixing in mixt. of still fermentable wine, herbs and spices |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3921435C1 (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2606975A1 (fr) * | 1986-11-13 | 1988-05-27 | Salaisons Iles | Saucisson et son procede de fabrication |
-
1989
- 1989-06-27 DE DE3921435A patent/DE3921435C1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2606975A1 (fr) * | 1986-11-13 | 1988-05-27 | Salaisons Iles | Saucisson et son procede de fabrication |
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|---|---|---|---|
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| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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