DE3908029C2 - - Google Patents
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- B60R25/10—Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device
- B60R25/102—Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device a signal being sent to a remote location, e.g. a radio signal being transmitted to a police station, a security company or the owner
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
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-
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- G08B25/00—Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems
- G08B25/01—Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Sicherung von Fahrzeugen
oder von in den Fahrzeugen eingebauten Komponenten vor Diebstahl
nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 bzw. des nebengeordneten Anspruchs 2.
Bekannte Anlagen dieser Art zur Sicherung von Komponenten arbeiten
mit der Eingabe eines Code-Wortes in einen komponenteneigenen Mikro
prozessor (siehe DE 36 06 737 C1), wobei dieser Mikroprozessor auch
an eine eigene Spannungsversorgung angeschlossen sein kann, um die
Trennung der Komponenten vom Bordnetz überwachen zu können (siehe
SE 4 49 274).
Aus der GB 21 98 270 A ist ein Fahrzeug-Sicherungs-System bekannt,
bei dem bei der Eingabe eines falschen (oder keines) Codes in einen
Mikroprozessor ein hochfrequenter Träger abgestrahlt wird, der
dann in mehreren Polizeistationen im Umkreis empfangen wird. Aus
den Laufzeitunterschieden der Signale zu den verschiedenen Polizeistationen
kann auf den Standort geschlossen werden. Der Träger ist
unter anderem mit dem Kraftfahrzeugkennzeichen moduliert.
Aus der EP 2 18 251 A1 ist eine fahrzeuggebundene Anlage bekannt, bei
der ein vom berechtigten Fahrzeugbenutzer mitgeführter tragbarer
Transponder ein Codesignal abgibt, wenn er von einem fahrzeugseitigen,
manuell betätigten Schalter aus angerufen wird. Das Codesignal
wird in einem fahrzeugseitigen Transponder mit einem dort erwarteten
Codesignal verglichen. Stimmen beide überein, dann kann
das Kraftfahrzeug geöffnet werden.
Unter Zugrundelegung des genannten Standes der Technik bestand die
Aufgabe der Erfindung darin,
auszuschließen, daß ein unberechtigter Besitzer
des Fahrzeugschlüssels (tragbarer Transponder) in der Lage ist,
das Fahrzeug zu entführen, und zu verhindern, daß
zur Ermittlung des Fahrzeugstandortes Anfragen
bei mehreren Polizeistationen erforderlich sind. Diese Aufgabe wird
durch eine Anlage gemäß den Merkmalen der nebengeordneten Patentansprüche
1 bzw. 2 gelöst.
Anhand der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Anlage erläutert.
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild der Anlage.
Die in Fig. 1 dargestellte Anlage besteht aus einer in dem zu
schützenden Fahrzeug eingebauten Baugruppe 1 und einer außerhalb
des Fahrzeugs z. B. in einer Polizeiwache installierten Zentrale 2,
die beide über Sende- und Empfangsantennen miteinander koppelbar
sind.
Die fahrzeugseitige Baugruppe 1 umfaßt eine Eingabeeinheit 3 für
ein Code-Wort. Dieses Code-Wort kann über Tasten eingegeben werden
oder mittels eines Datenträgerlesers. Die Eingabeeinheit 3 ist an
eine Datenübermittlungsstation 4 angeschlossen, die bei einer Code
Eingabe von der Eingabeeinheit 3 eingeschaltet wird, sofern die
Datenübermittlungsstation nicht aufgrund anderer Nutzungen der Sta
tion bereits eingeschaltet ist. Die Datenübermittlungsstation 4 um
faßt unter anderem einen Sender 5, an dem eine Sendeantenne 6 an
geschlossen ist.
Die Zentrale 2 umfaßt einen Zentralempfänger 7, der an eine Empfangs
antenne 8 angeschlossen ist, eine Prüfstation 9, die mit einem Code-
Speicher 10 verbunden ist und einen Zentralsender 11 für einen Frei
gabebefehl an die Datenübermittlungsstation. Der Zentralsender 11 ist
über eine Sendeantenne 12 und eine Empfangsantenne 13 mit der Daten
übermittlungsstation 4 koppelbar.
Zum Empfang des Freigabebefehls dient ein in dem zu schützenden Fahr
zeug eingebauter, an die Empfangsantenne 13 angeschlossener Empfän
ger 14 in dem Datenübermittlungsgerät 4. Der Empfängerausgang ist mit
einer Entriegelungsstufe 15 für den Anlasser 16 des Kraftfahrzeugmo
tors oder für einen Einschalter 17 für die zu schützende Komponente
des Kraftfahrzeugs verbunden.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist innerhalb der Daten
übermittlungsstation ein Telegrammschreiber 18 als Eingangsstufe
vorgesehen. Dieser Telegrammschreiber 18 ist einerseits mit der
Eingabeeinheit 3 verbunden, andererseits an den Ausgang eines Or
tungsgerätes 19 angeschlossen. Einer der Ausgänge des Telegramm
schreibers ist mit dem Eingang des Senders 5 und ein zweiter Aus
gang mit dem Eingang eines Zwischenspeichers 20 nun in der Entrie
gelungsstufe 15 verbunden. Der Speicherausgang ist auf einen ersten
Eingang eines Rechners 21 in der Entriegelungsstufe 15 geführt. An
einen zweiten Eingang des Rechners 21 ist der Ausgang des Empfän
gers 14 angeschlossen. Der Ausgang des Rechners 21 liefert den Be
fehl für die Freigabe des Anlassers.
In der Zentrale ist ferner an die Prüfstation 9 ein Display 22 an
geschlossen. Auf diesem Display lassen sich einige der mit dem
Telegramm übermittelten lnformationen, z. B. die am Ortungsgerät 19
abnehmbaren Informationen über den Standort des Fahrzeugs, darstel
len.
Die mit ihren wesentlichen Funktionsblöcken in Fig. 1 dargestellte
Anlage arbeitet in folgender Weise.
Der berechtigte Fahrer des zu schützenden Fahrzeugs oder der berech
tigte Benutzer der zu schützenden Komponente, z. B. eines Autotele
fons, gibt den erforderlichen Code über Tastenbedienung oder Daten
trägerleser in die Eingabeeinheit 3 ein. Der Telegrammschreiber 18
nimmt diese Information auf und verbindet sie mit der am Ausgang
des Ortungsgerätes 19 abnehmbaren Information über den Standort
des Fahrzeugs. Das an den Sender 5 in dem Datenübermittlungsgerät 4
weitergegebene und vom Sender ausgestrahlte Telegramm besteht somit
aus dem eingegebenen Code-Wort und der Standortinformation des Fahr
zeugs. Gegebenenfalls kann das eingegebene Code-Wort in dem Tele
grammschreiber in eine andere Informationsfolge umgesetzt werden,
die auch das Fahrzeugkennzeichen umfaßt.
Das ausgesandte Telegramm gelangt über die Kopplung zwischen der
Sendeantenne 6 und der Empfangsantenne 8 in den Zentralempfänger 7
und weiter in die an diesen angeschlossene Prüfstation 9, sobald
der Empfänger auf die Frequenz des fahrzeugseitigen Empfängers ab
gestimmt ist.
Zweckmäßigerweise wird das gesamte Spektrum der einzelnen den von
der Zentrale zu überwachenden Fahrzeugen zugeordneten Frequenzen mit
einem Sendersuchlauf-Tuner danach abgesucht, ob auf einer dieser Fre
quenzen vom fahrzeugseitigen Sender 5 ein Telegramm abgegeben wird.
Dazu bedarf es in der Regel der mehrfachen Wiederholung des Telegramms
seitens des Senders 5.
Vor der weiteren Darstellung der Arbeitsweise der Anlage ist auf
folgende Überlegung hinzuweisen:
Voraussetzungsgemäß ist jedem Fahrzeug ein bestimmtes Code-Wort zu geordnet. Außerdem arbeitet der fahrzeugseitige Sender auf einer fest vorgegebenen Sendefrequenz, die sich von der Sendefrequenz an derer fahrzeugseitigen Sender unterscheidet. Sobald der berechtigte Fahrer das richtige Code-Wort eingegeben hat, stehen in der Zentra le zwei Informationen über das Fahrzeug, nämlich das Code-Wort und die Information über die Abstimmung des Tuners, also über die Sende frequenz des fahrzeugseitigen Senders zur Verfügung. Nur wenn beide Informationen gleichzeitig richtig sind, kann die Prüfstation den Freigabebefehl an den Zentralsender geben.
Voraussetzungsgemäß ist jedem Fahrzeug ein bestimmtes Code-Wort zu geordnet. Außerdem arbeitet der fahrzeugseitige Sender auf einer fest vorgegebenen Sendefrequenz, die sich von der Sendefrequenz an derer fahrzeugseitigen Sender unterscheidet. Sobald der berechtigte Fahrer das richtige Code-Wort eingegeben hat, stehen in der Zentra le zwei Informationen über das Fahrzeug, nämlich das Code-Wort und die Information über die Abstimmung des Tuners, also über die Sende frequenz des fahrzeugseitigen Senders zur Verfügung. Nur wenn beide Informationen gleichzeitig richtig sind, kann die Prüfstation den Freigabebefehl an den Zentralsender geben.
Der an die Prüfstation 9 angeschlossene Code-Speicher 10 ist nun so
organisiert, daß beim Sendersuchlauf des Tuners nicht nur eine be
stimmte Sendefrequenz aufgesucht wird, sondern auch eine der jewei
ligen Sendefrequenz zugeordnete Speicherzelle im Speicher 10 aufge
rufen wird. Hat der Sendersuchlauf die Aussendung eines Telegramms
auf einer bestimmten Sendefrequenz festgestellt, dann wird das in
der zugeordneten Speicherzelle gespeicherte Code-Wort an die Prüf
station abgegeben und mit dem Inhalt des Telegramms verglichen, wel
ches der Zentralempfänger 7 an die Prüfstation weitergeleitet hat.
Stimmen beide überein, so wird der Freigabebefehl vom Zentralsen
der 11 ausgestrahlt.
Fehlt die Übereinstimmung, so wird die Information über den Fahrzeug
standort und das gegebenenfalls im Telegramm enthaltene Fahrzeugkenn
zeichen auf dem Display 22 angezeigt. Diese Information kann an die
Polizei weitergeleitet werden, da zu vermuten ist, daß ein Unberech
tigter sich an dem Fahrzeug zu schaffen macht.
Der bei Vorliegen des richtigen Code-Worts von der Prüfstation 9
ausgelöste Freigabebefehl wird vom fahrzeugseitigen Empfänger 14
aufgenommen. Der Empfänger ist dazu fest auf die Sendefrequenz des
Zentralsenders abgestimmt. Der Freigabebefehl kann für jedes Fahr
zeug unterschiedlich festgelegt sein.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel verwenden mehrere Fahrzeu
ge dieselbe Sendefrequenz. In diesem Fall sind in der Zentrale z. B.
die Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge gespeichert, die dieselbe Sen
defrequenz benutzen. In der Zentrale ist der Codespeicher 10 derart
organisiert, daß jedem Kfz-Kennzeichen eine Speicherzelle zugeordnet
ist, in welcher das zugehörige Code-Wort abgelegt ist. Statt des
Sendersuchlauf-Tuners ist im Zentralempfänger ein Kennzeichensuch
lauf-Decoder vorgesehen, der ständig überwacht, ob eines der Kenn
zeichen auf der Sendefrequenz übertragen wird, und ob das Telegramm
auch das richtige Code-Wort umfaßt. Dazu wird beim Eintreffen eines
Kennzeichens im Telegramm die zugeordnete Speicherzelle aufgerufen
und das geforderte Code-Wort zum Vergleich mit dem empfangenen Code-
Wort bereitgestellt. Im Fall der Übereinstimmung wird die Zündung
des Fahrzeugs in der bereits geschilderten Weise freigegeben.
Mit jeder so arbeitenden Anlage kann die der Erfindung zugrunde
liegende Aufgabe, das Fahrzeug oder eine seiner Komponenten vor
Diebstahl zu schützen, wirksam gelöst werden.
Daneben sind andere Ausführungsbeispiele denkbar, die ohne Ortungs
gerät und Display für die Standortinformation arbeiten und solche,
die den empfangenen Freigabebefehl direkt an den Anlasser weiter
geben.
Claims (4)
1.Anlage zur Sicherung von Fahrzeugen oder von in Fahrzeugen
eingebauten Komponenten mit einer Eingabeeinheit für Code-
Wörter und einer Entriegelungseinheit für den Anlasser des
Kraftfahrzeugmotors oder für einen Einschalter einer zu
schützenden Komponente des Fahrzeugs,
gekennzeichnet
durch eine von der Eingabeeinheit (3) einschaltbaren Datenübermittlungsstation
(4) mit einem auf einer vorgegebenen
Sendefrequenz sendenden Sender (5), die zusammen im Fahrzeug
angeordent sind,
durch eine außerhalb des Fahrzeugs befindliche Zentrale mit einem auf alle Sendefrequenzen abstimmbaren Zentralempfänger (7), durch eine Prüfstation (9) für vom Fahrzeug empfangene Code-Wörter mit einem Code-Speicher (10), aus dem das der jeweiligen empfangenen Frequenz zugeordnete Code-Wort aufrufbar ist, durch einen Zentralsender (11) für die Übermittlung eines Freigabebefehls und
durch einen auf den Zentralsender (11) abgestimmten Empfänger (14) in der Datenübermittlungsstation (4), an den die Entriegelungsschaltung (15) angeschlossen ist.
durch eine außerhalb des Fahrzeugs befindliche Zentrale mit einem auf alle Sendefrequenzen abstimmbaren Zentralempfänger (7), durch eine Prüfstation (9) für vom Fahrzeug empfangene Code-Wörter mit einem Code-Speicher (10), aus dem das der jeweiligen empfangenen Frequenz zugeordnete Code-Wort aufrufbar ist, durch einen Zentralsender (11) für die Übermittlung eines Freigabebefehls und
durch einen auf den Zentralsender (11) abgestimmten Empfänger (14) in der Datenübermittlungsstation (4), an den die Entriegelungsschaltung (15) angeschlossen ist.
2. Anlage zur Sicherung von Fahrzeugen oder von in Fahrzeugen eingebauten
Komponenten mit einer Eingabeeinheit für Code-Wörter
und einer Entriegelungseinheit für den Anlasser des Fahrzeugs
oder für einen Einschalter einer zu schützenden Komponente
des Fahrzeugs,
gekennzeichnet
durch eine von der Eingabeeinheit (3) einschaltbare Datenübermittlungsstation (4) mit einem auf einer für alle Fahrzeuge gleichen Sendefrequenz sendenden Sender (5), die zusammen im Fahrzeug angeordnet sind,
durch eine außerhalb des Fahrzeugs befindliche Zentrale mit einem auf alle Kennzeichen der überwachten Fahrzeuge einstellbaren Zentralempfänger (7), durch eine Prüfstation (9) für vom Fahrzeug empfangene Code-Wörter mit einem Codespeicher (10), aus dem das dem jeweiligen Kennzeichen zugeordnete Code-Wort aufrufbar ist, durch einen Zentralsender (11) für die Übermittlung eines Freigabebefehls und
durch einen auf den Zentralsender abgestimmten Empfänger (14) in der Datenübermittlungsstation (4), an den die Entriegelungsschaltung (15) angeschlossen ist.
gekennzeichnet
durch eine von der Eingabeeinheit (3) einschaltbare Datenübermittlungsstation (4) mit einem auf einer für alle Fahrzeuge gleichen Sendefrequenz sendenden Sender (5), die zusammen im Fahrzeug angeordnet sind,
durch eine außerhalb des Fahrzeugs befindliche Zentrale mit einem auf alle Kennzeichen der überwachten Fahrzeuge einstellbaren Zentralempfänger (7), durch eine Prüfstation (9) für vom Fahrzeug empfangene Code-Wörter mit einem Codespeicher (10), aus dem das dem jeweiligen Kennzeichen zugeordnete Code-Wort aufrufbar ist, durch einen Zentralsender (11) für die Übermittlung eines Freigabebefehls und
durch einen auf den Zentralsender abgestimmten Empfänger (14) in der Datenübermittlungsstation (4), an den die Entriegelungsschaltung (15) angeschlossen ist.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2,
gekennzeichnet
durch ein mit der Eingabeeinheit (3) gekoppeltes Ortungsgerät
(19), dessen Ortsangabe dem Code-Wort automatisch
zufügbar ist, und durch ein von der Prüfstation (9) gesteuertes
Display (22) für die Ortsangabe in der Zentrale.
4. Anlage nach Anspruch 1, 2 oder 3,
gekennzeichnet
durch einen an die Eingabeeinheit (3) angeschlossenen Zwischenspeicher
(20) für ein Code-Wort und durch einen Rechner (21) in der
Entriegelungsschaltung (15), der mit dem Ausgang des Zwischenspeichers
(20) und dem Ausgang des fahrzeugseitigen Empfängers
(14) verbunden ist.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893908029 DE3908029A1 (de) | 1989-03-11 | 1989-03-11 | Anlage zur sicherung von fahrzeugen vor diebstahl |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19893908029 DE3908029A1 (de) | 1989-03-11 | 1989-03-11 | Anlage zur sicherung von fahrzeugen vor diebstahl |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3908029A1 DE3908029A1 (de) | 1990-09-13 |
| DE3908029C2 true DE3908029C2 (de) | 1990-12-13 |
Family
ID=6376173
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19893908029 Granted DE3908029A1 (de) | 1989-03-11 | 1989-03-11 | Anlage zur sicherung von fahrzeugen vor diebstahl |
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