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DE3908029C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3908029C2
DE3908029C2 DE19893908029 DE3908029A DE3908029C2 DE 3908029 C2 DE3908029 C2 DE 3908029C2 DE 19893908029 DE19893908029 DE 19893908029 DE 3908029 A DE3908029 A DE 3908029A DE 3908029 C2 DE3908029 C2 DE 3908029C2
Authority
DE
Germany
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vehicle
code
input unit
transmitter
vehicles
Prior art date
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DE19893908029
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DE3908029A1 (de
Inventor
Juergen Dr. 3201 Diekholzen De Kaesser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Blaupunkt Werke GmbH
Original Assignee
Blaupunkt Werke GmbH
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Publication date
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Priority to DE3918052A priority patent/DE3918052C1/de
Priority to AT9090103672T priority patent/ATE104616T1/de
Priority to ES90103672T priority patent/ES2054121T3/es
Priority to DE59005401T priority patent/DE59005401D1/de
Priority to EP90103672A priority patent/EP0387581B1/de
Publication of DE3908029A1 publication Critical patent/DE3908029A1/de
Application granted granted Critical
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Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/10Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device
    • B60R25/102Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device a signal being sent to a remote location, e.g. a radio signal being transmitted to a police station, a security company or the owner
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/20Means to switch the anti-theft system on or off
    • B60R25/2018Central base unlocks or authorises unlocking
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B25/00Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems
    • G08B25/01Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
    • G08B25/014Alarm signalling to a central station with two-way communication, e.g. with signalling back

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  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)
  • Alarm Systems (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Sicherung von Fahrzeugen oder von in den Fahrzeugen eingebauten Komponenten vor Diebstahl nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 bzw. des nebengeordneten Anspruchs 2.
Bekannte Anlagen dieser Art zur Sicherung von Komponenten arbeiten mit der Eingabe eines Code-Wortes in einen komponenteneigenen Mikro­ prozessor (siehe DE 36 06 737 C1), wobei dieser Mikroprozessor auch an eine eigene Spannungsversorgung angeschlossen sein kann, um die Trennung der Komponenten vom Bordnetz überwachen zu können (siehe SE 4 49 274).
Aus der GB 21 98 270 A ist ein Fahrzeug-Sicherungs-System bekannt, bei dem bei der Eingabe eines falschen (oder keines) Codes in einen Mikroprozessor ein hochfrequenter Träger abgestrahlt wird, der dann in mehreren Polizeistationen im Umkreis empfangen wird. Aus den Laufzeitunterschieden der Signale zu den verschiedenen Polizeistationen kann auf den Standort geschlossen werden. Der Träger ist unter anderem mit dem Kraftfahrzeugkennzeichen moduliert.
Aus der EP 2 18 251 A1 ist eine fahrzeuggebundene Anlage bekannt, bei der ein vom berechtigten Fahrzeugbenutzer mitgeführter tragbarer Transponder ein Codesignal abgibt, wenn er von einem fahrzeugseitigen, manuell betätigten Schalter aus angerufen wird. Das Codesignal wird in einem fahrzeugseitigen Transponder mit einem dort erwarteten Codesignal verglichen. Stimmen beide überein, dann kann das Kraftfahrzeug geöffnet werden.
Unter Zugrundelegung des genannten Standes der Technik bestand die Aufgabe der Erfindung darin, auszuschließen, daß ein unberechtigter Besitzer des Fahrzeugschlüssels (tragbarer Transponder) in der Lage ist, das Fahrzeug zu entführen, und zu verhindern, daß zur Ermittlung des Fahrzeugstandortes Anfragen bei mehreren Polizeistationen erforderlich sind. Diese Aufgabe wird durch eine Anlage gemäß den Merkmalen der nebengeordneten Patentansprüche 1 bzw. 2 gelöst.
Anhand der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anlage erläutert.
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild der Anlage.
Die in Fig. 1 dargestellte Anlage besteht aus einer in dem zu schützenden Fahrzeug eingebauten Baugruppe 1 und einer außerhalb des Fahrzeugs z. B. in einer Polizeiwache installierten Zentrale 2, die beide über Sende- und Empfangsantennen miteinander koppelbar sind.
Die fahrzeugseitige Baugruppe 1 umfaßt eine Eingabeeinheit 3 für ein Code-Wort. Dieses Code-Wort kann über Tasten eingegeben werden oder mittels eines Datenträgerlesers. Die Eingabeeinheit 3 ist an eine Datenübermittlungsstation 4 angeschlossen, die bei einer Code­ Eingabe von der Eingabeeinheit 3 eingeschaltet wird, sofern die Datenübermittlungsstation nicht aufgrund anderer Nutzungen der Sta­ tion bereits eingeschaltet ist. Die Datenübermittlungsstation 4 um­ faßt unter anderem einen Sender 5, an dem eine Sendeantenne 6 an­ geschlossen ist.
Die Zentrale 2 umfaßt einen Zentralempfänger 7, der an eine Empfangs­ antenne 8 angeschlossen ist, eine Prüfstation 9, die mit einem Code- Speicher 10 verbunden ist und einen Zentralsender 11 für einen Frei­ gabebefehl an die Datenübermittlungsstation. Der Zentralsender 11 ist über eine Sendeantenne 12 und eine Empfangsantenne 13 mit der Daten­ übermittlungsstation 4 koppelbar.
Zum Empfang des Freigabebefehls dient ein in dem zu schützenden Fahr­ zeug eingebauter, an die Empfangsantenne 13 angeschlossener Empfän­ ger 14 in dem Datenübermittlungsgerät 4. Der Empfängerausgang ist mit einer Entriegelungsstufe 15 für den Anlasser 16 des Kraftfahrzeugmo­ tors oder für einen Einschalter 17 für die zu schützende Komponente des Kraftfahrzeugs verbunden.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist innerhalb der Daten­ übermittlungsstation ein Telegrammschreiber 18 als Eingangsstufe vorgesehen. Dieser Telegrammschreiber 18 ist einerseits mit der Eingabeeinheit 3 verbunden, andererseits an den Ausgang eines Or­ tungsgerätes 19 angeschlossen. Einer der Ausgänge des Telegramm­ schreibers ist mit dem Eingang des Senders 5 und ein zweiter Aus­ gang mit dem Eingang eines Zwischenspeichers 20 nun in der Entrie­ gelungsstufe 15 verbunden. Der Speicherausgang ist auf einen ersten Eingang eines Rechners 21 in der Entriegelungsstufe 15 geführt. An einen zweiten Eingang des Rechners 21 ist der Ausgang des Empfän­ gers 14 angeschlossen. Der Ausgang des Rechners 21 liefert den Be­ fehl für die Freigabe des Anlassers.
In der Zentrale ist ferner an die Prüfstation 9 ein Display 22 an­ geschlossen. Auf diesem Display lassen sich einige der mit dem Telegramm übermittelten lnformationen, z. B. die am Ortungsgerät 19 abnehmbaren Informationen über den Standort des Fahrzeugs, darstel­ len.
Die mit ihren wesentlichen Funktionsblöcken in Fig. 1 dargestellte Anlage arbeitet in folgender Weise.
Der berechtigte Fahrer des zu schützenden Fahrzeugs oder der berech­ tigte Benutzer der zu schützenden Komponente, z. B. eines Autotele­ fons, gibt den erforderlichen Code über Tastenbedienung oder Daten­ trägerleser in die Eingabeeinheit 3 ein. Der Telegrammschreiber 18 nimmt diese Information auf und verbindet sie mit der am Ausgang des Ortungsgerätes 19 abnehmbaren Information über den Standort des Fahrzeugs. Das an den Sender 5 in dem Datenübermittlungsgerät 4 weitergegebene und vom Sender ausgestrahlte Telegramm besteht somit aus dem eingegebenen Code-Wort und der Standortinformation des Fahr­ zeugs. Gegebenenfalls kann das eingegebene Code-Wort in dem Tele­ grammschreiber in eine andere Informationsfolge umgesetzt werden, die auch das Fahrzeugkennzeichen umfaßt.
Das ausgesandte Telegramm gelangt über die Kopplung zwischen der Sendeantenne 6 und der Empfangsantenne 8 in den Zentralempfänger 7 und weiter in die an diesen angeschlossene Prüfstation 9, sobald der Empfänger auf die Frequenz des fahrzeugseitigen Empfängers ab­ gestimmt ist.
Zweckmäßigerweise wird das gesamte Spektrum der einzelnen den von der Zentrale zu überwachenden Fahrzeugen zugeordneten Frequenzen mit einem Sendersuchlauf-Tuner danach abgesucht, ob auf einer dieser Fre­ quenzen vom fahrzeugseitigen Sender 5 ein Telegramm abgegeben wird. Dazu bedarf es in der Regel der mehrfachen Wiederholung des Telegramms seitens des Senders 5.
Vor der weiteren Darstellung der Arbeitsweise der Anlage ist auf folgende Überlegung hinzuweisen:
Voraussetzungsgemäß ist jedem Fahrzeug ein bestimmtes Code-Wort zu­ geordnet. Außerdem arbeitet der fahrzeugseitige Sender auf einer fest vorgegebenen Sendefrequenz, die sich von der Sendefrequenz an­ derer fahrzeugseitigen Sender unterscheidet. Sobald der berechtigte Fahrer das richtige Code-Wort eingegeben hat, stehen in der Zentra­ le zwei Informationen über das Fahrzeug, nämlich das Code-Wort und die Information über die Abstimmung des Tuners, also über die Sende­ frequenz des fahrzeugseitigen Senders zur Verfügung. Nur wenn beide Informationen gleichzeitig richtig sind, kann die Prüfstation den Freigabebefehl an den Zentralsender geben.
Der an die Prüfstation 9 angeschlossene Code-Speicher 10 ist nun so organisiert, daß beim Sendersuchlauf des Tuners nicht nur eine be­ stimmte Sendefrequenz aufgesucht wird, sondern auch eine der jewei­ ligen Sendefrequenz zugeordnete Speicherzelle im Speicher 10 aufge­ rufen wird. Hat der Sendersuchlauf die Aussendung eines Telegramms auf einer bestimmten Sendefrequenz festgestellt, dann wird das in der zugeordneten Speicherzelle gespeicherte Code-Wort an die Prüf­ station abgegeben und mit dem Inhalt des Telegramms verglichen, wel­ ches der Zentralempfänger 7 an die Prüfstation weitergeleitet hat.
Stimmen beide überein, so wird der Freigabebefehl vom Zentralsen­ der 11 ausgestrahlt.
Fehlt die Übereinstimmung, so wird die Information über den Fahrzeug­ standort und das gegebenenfalls im Telegramm enthaltene Fahrzeugkenn­ zeichen auf dem Display 22 angezeigt. Diese Information kann an die Polizei weitergeleitet werden, da zu vermuten ist, daß ein Unberech­ tigter sich an dem Fahrzeug zu schaffen macht.
Der bei Vorliegen des richtigen Code-Worts von der Prüfstation 9 ausgelöste Freigabebefehl wird vom fahrzeugseitigen Empfänger 14 aufgenommen. Der Empfänger ist dazu fest auf die Sendefrequenz des Zentralsenders abgestimmt. Der Freigabebefehl kann für jedes Fahr­ zeug unterschiedlich festgelegt sein.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel verwenden mehrere Fahrzeu­ ge dieselbe Sendefrequenz. In diesem Fall sind in der Zentrale z. B. die Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge gespeichert, die dieselbe Sen­ defrequenz benutzen. In der Zentrale ist der Codespeicher 10 derart organisiert, daß jedem Kfz-Kennzeichen eine Speicherzelle zugeordnet ist, in welcher das zugehörige Code-Wort abgelegt ist. Statt des Sendersuchlauf-Tuners ist im Zentralempfänger ein Kennzeichensuch­ lauf-Decoder vorgesehen, der ständig überwacht, ob eines der Kenn­ zeichen auf der Sendefrequenz übertragen wird, und ob das Telegramm auch das richtige Code-Wort umfaßt. Dazu wird beim Eintreffen eines Kennzeichens im Telegramm die zugeordnete Speicherzelle aufgerufen und das geforderte Code-Wort zum Vergleich mit dem empfangenen Code- Wort bereitgestellt. Im Fall der Übereinstimmung wird die Zündung des Fahrzeugs in der bereits geschilderten Weise freigegeben.
Mit jeder so arbeitenden Anlage kann die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, das Fahrzeug oder eine seiner Komponenten vor Diebstahl zu schützen, wirksam gelöst werden.
Daneben sind andere Ausführungsbeispiele denkbar, die ohne Ortungs­ gerät und Display für die Standortinformation arbeiten und solche, die den empfangenen Freigabebefehl direkt an den Anlasser weiter­ geben.

Claims (4)

1.Anlage zur Sicherung von Fahrzeugen oder von in Fahrzeugen eingebauten Komponenten mit einer Eingabeeinheit für Code- Wörter und einer Entriegelungseinheit für den Anlasser des Kraftfahrzeugmotors oder für einen Einschalter einer zu schützenden Komponente des Fahrzeugs, gekennzeichnet durch eine von der Eingabeeinheit (3) einschaltbaren Datenübermittlungsstation (4) mit einem auf einer vorgegebenen Sendefrequenz sendenden Sender (5), die zusammen im Fahrzeug angeordent sind,
durch eine außerhalb des Fahrzeugs befindliche Zentrale mit einem auf alle Sendefrequenzen abstimmbaren Zentralempfänger (7), durch eine Prüfstation (9) für vom Fahrzeug empfangene Code-Wörter mit einem Code-Speicher (10), aus dem das der jeweiligen empfangenen Frequenz zugeordnete Code-Wort aufrufbar ist, durch einen Zentralsender (11) für die Übermittlung eines Freigabebefehls und
durch einen auf den Zentralsender (11) abgestimmten Empfänger (14) in der Datenübermittlungsstation (4), an den die Entriegelungsschaltung (15) angeschlossen ist.
2. Anlage zur Sicherung von Fahrzeugen oder von in Fahrzeugen eingebauten Komponenten mit einer Eingabeeinheit für Code-Wörter und einer Entriegelungseinheit für den Anlasser des Fahrzeugs oder für einen Einschalter einer zu schützenden Komponente des Fahrzeugs,
gekennzeichnet
durch eine von der Eingabeeinheit (3) einschaltbare Datenübermittlungsstation (4) mit einem auf einer für alle Fahrzeuge gleichen Sendefrequenz sendenden Sender (5), die zusammen im Fahrzeug angeordnet sind,
durch eine außerhalb des Fahrzeugs befindliche Zentrale mit einem auf alle Kennzeichen der überwachten Fahrzeuge einstellbaren Zentralempfänger (7), durch eine Prüfstation (9) für vom Fahrzeug empfangene Code-Wörter mit einem Codespeicher (10), aus dem das dem jeweiligen Kennzeichen zugeordnete Code-Wort aufrufbar ist, durch einen Zentralsender (11) für die Übermittlung eines Freigabebefehls und
durch einen auf den Zentralsender abgestimmten Empfänger (14) in der Datenübermittlungsstation (4), an den die Entriegelungsschaltung (15) angeschlossen ist.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch ein mit der Eingabeeinheit (3) gekoppeltes Ortungsgerät (19), dessen Ortsangabe dem Code-Wort automatisch zufügbar ist, und durch ein von der Prüfstation (9) gesteuertes Display (22) für die Ortsangabe in der Zentrale.
4. Anlage nach Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet durch einen an die Eingabeeinheit (3) angeschlossenen Zwischenspeicher (20) für ein Code-Wort und durch einen Rechner (21) in der Entriegelungsschaltung (15), der mit dem Ausgang des Zwischenspeichers (20) und dem Ausgang des fahrzeugseitigen Empfängers (14) verbunden ist.
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