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DE3829038A1 - Verfahren zum aufbelichten von kennzeichnungen auf papierbilder und kopiereinrichtung - Google Patents

Verfahren zum aufbelichten von kennzeichnungen auf papierbilder und kopiereinrichtung

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DE3829038A1
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Kanji Tokuda
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Fujifilm Corp
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Fuji Photo Film Co Ltd
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    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C11/00Auxiliary processes in photography
    • G03C11/02Marking or applying text
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B27/00Photographic printing apparatus
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    • G03B27/52Details
    • G03B27/521Arrangements for applying a supplementary information onto the sensitive material, e.g. coding

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Projection-Type Copiers In General (AREA)
  • Light Sources And Details Of Projection-Printing Devices (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein photographisches Belichtungsverfahren, durch das Buchstaben, Zahlen oder Markierungen auf photographische Abzüge bzw. Bilder bei der Herstellung der Abzüge von einem Negativfilm aufbelichtet werden können. Die Erfindung betrifft ferner eine Kopiereinrichtung, insbesondere zur Durchführung des vorerwähnten Verfahrens.
Es ist üblich, einen Handelsnamen, eine Identitätsmarke und/oder Belichtungsdaten auf einen Rand eines Abzuges aufzubelichten. Zum Aufbelichten von Buchstaben, die einen Handelsnamen etc. und/oder eine Markierung, ein Warenzeichen oder dergleichen angeben, ist ein Buchstabendruckkopf in eine Belichtungs-Rahmenmaske zum Begrenzen einer Belichtungsöffnung des Kopiergerätes für die Belichtung von Photopapier eingearbeitet und wird betätigt, um eine Buchstabenangabe gleichzeitig mit dem Bild eines Einzelbildnegatives auf das Photopapier aufzubelichten.
Inzwischen sind viele 35 mm Einzelbildkameras mit einer Patronenaufnahmekammer und einer Filmaufnahmekammer rechts und links des Kameraobjektives, gesehen von vorn, versehen. In früheren Jahren, war es jedoch zunehmend üblich gewesen, Photoapparate mit 35 mm Format mit einer Filmaufnahmekammer an der linken Seite und einer Patronenaufnahmekammer an der rechten Seite bezüglich des Objektives, gesehen von vorn, auszurüsten. Die Bilder auf einem Film, der mit einer solchen Kamera, die die Patronenaufnahmekammer links des Objetivs, gesehen von vorn, hat, sind jedoch umgekehrt bzw. stehen auf dem Kopf in bezug auf die Bilder auf einem Film, der mit einer Kamera belichtet wurde, deren Patronenaufnahmekammer rechts des Objektives, gesehen von vorn, ist.
In vielen Großphotolabors wird eine große Anzahl von Negativfilmen, die gemischt umgekehrte oder auf dem Kopf stehende Negativbilder und aufrechtstehende Negativbilder aufweisen, in Reihe aneinandergesetzt verbunden in Form eines langen Bandes oder Rollfilmes, um eine Vielzahl von Filmen gleichzeitig einem Entwicklungsprozeß und anschließendem Kopieren zur Herstellung der Papierbildabzüge zu unterwerfen. Bei solche einem langen Filmband eines Rollfilmes erscheint ein aufbelichteter Handelsname, Markenzeichen oder dergleichen in falscher Stellung bzw. auf dem Kopf stehend auf einem Photoabzug des Negatives, das bezüglich heutiger Normalfilmbelichtung auf dem Kopf stehende Negativbilder aufweist. Insbesondere erscheint, wie in Fig. 6 gezeigt ist, eine Buchstabenaufbelichtung 2 auf dem Kopf stehend in bezug auf ein Bild 3 im Bildrand eines Papierbildes, das von einem Negativ abgezogen wurde, das mit dem letzterwähnten Kameratyp aufgenommen wurde. Ein derartiger Abzug mit einer bezüglich des Bildes 3 selbst seitenverkehrt auf dem Kopf stehenden Buchstabenaufbelichtung 2 ist wenig vorteilhaft.
Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Aufbelichten von Kennzeichnungen auf Papierabzügen zu schaffen, bei dem eine derartige Kennzeichnung, insbesondere Buchstabenaufbelichtung in der gleichen Position wie das Bild auf das Photopapier aufbelichtet wird, selbst dann, wenn der Negativfilm ein Negativ in umgekehrter Bildanordnung aufweist.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Kopiereinrichtung zum Herstellen von Papierbildern von Bildnegativen zu schaffen, mit der es möglich ist, unabhängig von der Bildlage eines Einzelnegativbildes im Negativfilm zusätzliche Kennzeichnungen auf das Papierbild seitenrichtig entsprechend der Lage des Bildes im Bildformat zusätzlich aufzubelichten.
Die erstgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jeder Negativfilm im Rahmen eines langen Rollfilmbandes in bezug auf seine Negativbildlage untersucht wird und festgestellt wird, ob die jeweiligen Negativbilder aufrecht stehen oder umgekehrt angeordnet sind und die Bildlage repräsentierende Daten werden für jeden Negativfilm in einem Speicher gespeichert. Bei der Herstellung der Abzüge bzw. Papierbilder von dem jeweiligen Negativfilm werden die die Bildlage betreffenden Daten ausgelesen, um wahlweise einen der Kennzeichnungsaufbelichtungsköpfe bzw. Buchstabenkopierköpfe zu betätigen, die für aufrechtstehende Negativbilder bzw. umgekehrte Negativbilder jeweils vorgesehen sind.
Die zweitgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 5 gelöst.
Da die Kennzeichnungsaufbelichtungsköpfe für aufrechtstehende und umgekehrte Negativbilder symmetrisch in bezug auf die Mitte der Belichtungsöffnung des Kopiergerätes angeordnet sind, kann eine Kennzeichnung oder eine Buchstabenaufbelichtung auf einen Rand eines Papierbildes in gleicher Lage wie das aufbelichtete Bild auf dem Papierabzug selbst aufbelichtet werden, selbst dann, wenn die Negativbilder auf dem Negativfilm umgekehrt angeordnet sind.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen dargelegt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Teilansicht einer photographischen Kopiereinrichtung, welche das Aufbelichtungsverfahren für Kennzeichnungen bzw. Buchstaben gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verkörpert,
Fig. 2 eine Darstellung einer Belichtungsrahmenmaske, die in dem Kopiergerät nach Fig. 1 verwendet wird,
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Buchstaben bzw. Wort-Aufbelichtungskopfes, der in der Belichtungsrahmenmaske gemäß Fig. 2 integriert ist,
Fig. 4 ein Blockdiagramm einer Steuerungseinrichtung, die in Verbindung mit dem Buchstaben-Aufbelichtungskopf gemäß Fig. 3 vorgesehen ist,
Fig. 5 eine Draufsicht eines Papierbildes mit einer Wortaufbelichtung, hergestellt durch das Kopiergerät gemäß Fig. 1, und
Fig. 6 eine Draufsicht eines Papierbildes mit einer Wort-Aufbelichtung ähnlich derjenigen in Fig. 5 jedoch aufbelichtet mit einem herkömmlichen Kopiergerät.
Bezugnehmend auf Fig. 1 zeigt diese eine photographische Kopiereinrichtung oder Belichtungsgerät, das die vorliegende Erfindung verkörpert und das drei Komplementärfarbfilter 11, 12, 13, nämlich blau, rot und gelb enthält. Jeder Farbfilter 11, 12, 13 ist unabhängig von den beiden anderen Farbfiltern steuerbar und in einem Belichtungspfad 16 zwischen einer Belichtungslampe 10 und einem Spiegelkasten 13, einbringbar, der ein quaderförmiges Hohlrohr bildet mit innenverspiegelten Wandungen und einer oberen und unteren Diffusions- oder Streulichtplatte. Das weiße Licht von der Lampe 10 geht durch die Farbfilter 11, 12 oder 13 in den Spiegelkasten 14 und wird hierdurch gestreut. Das diffuse Licht wird, nachdem es durch ein Negativbild eines langen Bandes oder Rollfilmes 19, der zwischen einem Negativträger 18 und einer Rahmenmaske 20 angeordnet ist, so daß er flach in einer Belichtungslage gehalten wird, auf ein Photopapier 24 durch ein Belichtungsobjektiv 23 fokussiert, um ein latentes Bild des Negativbildes auf dem Film 19 unter der Steuerung eines Verschlusses 22 zu erzeugen, der durch eine Verschlußsteuerung 21 betätigt wird, um für eine bestimmte Belichtungszeit zu öffnen.
Der Rollfilm 19 umfaßt eine große Anzahl von Negativfilmen, die aus 35 mm-Filmpatronen entnommen wurden, und die in Reihe miteinander zu einem Gesamtrollfilm verbunden wurden. Daher enthält der Rollfilm 19 üblicherweise gemischt Negativfilme mit Negativfilmen in umgekehrter Bildlage zu den übrigen Filmen. Der Rollfilm 19 ist auf eine Filmzuführungsrolle 24 aufgewickelt und wird Bild nach Bild durch Abzugswalzen 26 über eine Führungswalze 25 abgezogen und auf eine Aufnahmerolle 28 durch eine Führungsrolle 27 aufgewickelt.
Das Photopapier 24 ist auf eine Papiervorratsrolle 30 in Rollenform aufgewickelt und wird durch eine Abzugsrolle 34 durch Führungswalzen 31 und 33 und Aufnahmewalzen 32 abgezogen. Zwischen der Führungswalze 31 und den Aufnahmewalzen 32 ist ein Belichtungsmaskenrahmen 36 angeordnet. In Verbindung mit dem Belichtungsmaskenrahmen 36 ist ein Buchstabenaufbelichtungskopf 37 für aufrechtstehende Negativbilder und ein Buchstabenaufbelichtungskopf 38 für umgekehrte Negativbilder vorgesehen.
Bezugnehmend auf Fig. 2 ist in dieser der Belichtungsmaskenrahmen 36 des photographischen Kopier- bzw. Belichtungsgerätes 1 gezeigt. Wie gezeigt ist, ist der Maskenrahmen 36 mit einer Belichtungsöffnung 40 versehen, die eine Rechtecköffnung im Mittelfächenbereich bildet und es ist eine breite Nut 39 zur Führung des Photopapieres 24 vorgesehen. Beiderseits der Belichtungsöffnung 40 sind rechteckige Öffnungen 41 und 42 vorgesehen, in die die Buchstabenaufbelichtungsköpfe 37 und 38 jeweils eingesetzt sind.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, umfaßt der Wort- bzw. Buchstabenaufbelichtungskopf 37 (der den gleichen Aufbau und die gleiche Arbeitsweise hat wie der Buchstabenaufbelichtungskopf 38) für aufrechtstehende Bilder einen Aufbelichtungskopfblock 40, versehen mit einer Grundbohrung 44 a, eine Lichtquelle 45, wie z.B. eine lichtemittierende Diode, die in die Grundbohrung 44 a eingesetzt ist und eine Wort- bzw. Buchstabenplatte 46 mit Buchstaben, die z.B. einen Handels- oder Herstellernamen angibt, der auf das Papierbild aufbelichtet werden soll und die an dem Aufbelichtungskopfblock 40 anhaftend durch geeignetes Klebstoffmaterial befestigt ist. Der Block 44 des Aufbelichtungskopfes besteht vorzugsweise aus einem transparenten Festkörper aus Acryl, dessen Außenwände mit schwarz farbbehandelt, um zu verhindern, daß Umgebungslicht hindurchtritt. Um Streureflexionen durch die Innenwandungen der Belichtungsöffnung 40 zu vermeiden, wird es bevorzugt, ungewebtes Textilmaterial an den Innenwandungen der Belichtungsöffnung 40 anzubringen. Die Oberseite des Aufbelichtungskopfblockes 44, an der die Buchstabenplatte 46 angebracht wird, ist als mattierte Oberfläche zur Streuung des Lichtes entbearbeitet. Die Buchstabenplatte 46 besteht vorzugsweise aus einem lithographischen Film mit transparenten Buchstaben und, wenn gewünscht, Markierungen oder Zeichen auf schwarzem Grund. Es wird darauf hingewiesen, daß die aufbelichtete Farbe der Buchstaben bzw. der Kennzeichnung von der Art der verwendeten lichtemittierenden Diode 45 abhängt.
Bezugnehmend auf Fig. 4 ist in dieser ein Steuerschaltkreis der Kopiergerätsteuerung für den Buchstabenaufbelichtungskopf gezeigt. Als Datenaufzeichnungsmedium 50 als Aufzeichnungsdatenträger können verschiedenste Arten von Speichermaterialien, wie z.B. Lochbänder, Magnetbänder oder Disketten verwendet werden. Das Speichermedium trägt verschiedene Negativbilddaten, wie z.B. Belichtungskorrekturwert, Art der Korrektur, Anzahl der Abzüge usw. für die jeweiligen Einzelbilder, wobei diese Daten durch eine Negativbilderfassungeinrichtung bei einer Untersuchung der Negativbilder erfaßt und gespeichert wurden. Außerdem trägt das Speichermedium 50 Daten betreffend die Art des Bildes, nämlich aufrechtstehend oder umgekehrtes Negativbild vor den Negativbilddaten für eine Reihe von Einzelbildern jedes einzelnen Negativfilms. Da die üblichen Negativfilme aufrechtstehende Negativbilder aufweisen, ist es günstig, einen Datenaufzeichnungsknopf in der Negativuntersuchungseinrichtung zum Aufzeichnen von Daten betreffend umgekehrte Bilder bei einem einzelnen Negativfilm auf das Speichermedium 50 vorzusehen.
Nach der Negativinspektion der Filmrolle 19 wird das Datenaufzeichnungsmedium 50 in die photographische Kopiereinrichtung eingesetzt. Eine Steuereinheit 51 des Steuerschaltkreises des Kopier- bzw. Belichtungsgerätes liest die Daten betreffend die umgekehrten Negativbilder aus und versorgt einen Decoder 52 mit einem Befehlssignal. Der Decoder 52 veranlaßt einen Schalter 53 in Verbindung mit dem Buchstabenaufbelichtungskopf 38 eingeschaltet zu werden, wenn er das Befehlssignal empfängt und schaltet sonst einen Schalter 54 in Verbindung mit dem Buchstabenaufbelichtungskopf 37 ein.
Der Schalter 53 liegt in Reihe mit der lichtemittierenden Diode 55, die in dem Buchstabenaufbelichktungskopf 38 vorgesehen ist und andererseits liegt der Schalter 54 in Reihe mit der lichtemittierenden Diode 45, die in dem Buchstabenaufbelichtungskopf 37 angeordnet ist. Wenn ein Aufbelichtungsbefehl in die Steuereinrichtung 51 über eine Tastatur 58, verbunden mit der Steuereinrichtung 51, eingegeben wird, veranlaßt die Steuereinrichtung 51 einen Zeitgeber 52, zu zählen, um somit einem Schalter 30 zu gestatten, für eine bestimmte Zeitspanne eingeschaltet zu sein, die durch die Empfindlichkeit des Photopapieres 24 bestimmt wird. Der Schalter 60 liegt in Reihe mit beiden lichtemittierenden Dioden 45 und 55. Daher ermöglicht es der Schalter 60 jeder der beiden lichtemittierenden Dioden 45 und 55 angeregt zu werden, um Licht für die Zeitspanne zu emittieren, die durch den Zeitgeber 59 gezählt wird, um ein Bild der Buchstaben, Worte oder Kennzeichnungen, die durch die Buchstabenplatte 62, 46, angebracht an dem Aufbelichtungskopfblock 61, bestimmt sind, zu projizieren, das auf das Photopapier 24 in einem Kontaktkopiervorgang aufbelichtet wird. Es wird darauf hingewiesen, daß die Buchstaben auf der Buchstabenplatte 62 bzw. 46 in umgekehrter Reihenfolge, d.h. seitenverkehrt zueinander angeordnet sind.
Beim Betrieb der photographischen Kopiereinrichtung nach dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung werden der Rollfilm 19 und das Datenaufzeichnungsmedium 50 in die Negativuntersuchungseinrichtung zum Bestimmen, ob Bilder auf jedem Negativfilm aufrecht stehen oder umgekehrt sind, eingesetzt. Für Negativfilme, deren Einzelbilder in umgekehrter Anordnung auf dem Kopf stehend auf dem Film angeordnet sind, werden Befehlsdaten, die das jeweils umgekehrte Bild charakterisieren, auf dem Speichermedium 55 gespeichert. Nach dieser Bestimmung wird jedes Negativbild untersucht, um Belichtungssteuerdaten in dem Speichermedium 55 zu speichern.
Ehe von dem Rollfilm 19 Abzüge hergestellt werden, werden der Rollfilm 19 und das Speichermedium 50 in die photographische Kopiereinrichtung eingesetzt. Wenn ein Aufbelichtungsbefehl über die Tastatur 58 eingeben wird, wird der Rollfilm 19 abgezogen, um das erste Negativbild auf dem Negativträger 18 anzuordnen. Gleichzeitig liest die Steuereinrichtung 51, die Plazierungsdaten (aufrecht oder umgekehrt) für den Negativfilm einschließlich des ersten Negativbildes aus dem Datenspeichermedium 50 aus. Wenn die Bilder auf dem Negativfilm 19 umgekehrt sind, veranlaßt der Decoder 52, daß der Schalter 53 eingeschaltet wird. Der Schalter 53 wird für alle Einzelnegative des Negativfilms im Einschaltzustand gehalten.
Die Steuereinrichtung 51 liest anschließend die Belichtungssteuerdaten für das erste Negativbild von dem Datenspeichermedium 50 aus und mit den ausgelesenen Belichtungsdaten korrigiert die Steuereinrichtung 51 eine Grundbelichtung, die auf der Grundlage eines Wertes erhalten wurde, der durch die Lichtmeßeinrichtung erhalten wurde. Die Arbeitsweise und der Aufbau dieser Lichtmeßeinrichtung ist im Stand der Technik bekannt und eine detaillierte Beschreibung derselben ist hier nicht erforderlich. Die Lichtmeßeinrichtung ist in Verbindung mit dem Negativträger 18 angeordnet und mißt das Licht, das durch das Einzelnegativ in dem Negativträger 18 hindurchgeht. In Abhängigkeit von der korrigierten Belichtung werden die Farbfilter 11 bis 13 in den optischen Pfad 16 gebracht und anschließend erzeugt die Lampe 10 Licht entsprechend ihrer Leistung, so daß ein Bild des Negativfilmes auf dem Rollfilm 19 auf das Photopapier 24 durch das Aufbelichtungsobjektiv 23 projiziert wird, während der Verschluß 22 für eine bestimmte Zeitspanne öffnet.
Gleichzeitig oder vor oder nach dem Belichten des ersten Negatives betätigt die Steuereinrichtung 51 den Zeitgeber 59, um den Schalter 60 für eine bestimmte Zeitspanne einzuschalten, entsprechend der Empfindlichkeit des Photopapiers 24. Infolgedessen wird die lichtemittierende Diode 55 durch den eingeschalteten Schalter 53 angeregt, um ein Bild der Buchstabenplatte 62 zu projizieren, mit dem das Photopapier 24 in Kontakt mit der Buchstabenplatte 62 belichtet wird.
Nach dem Belichten des ersten Negativbildes wird der Rollfilm um ein Negativ weiter abgezogen, um das nächste Negativ in Richtungslage in dem Negativträger 18 zu plazieren. Gleichzeitig wird das Photopapier 24 um ein Bild von der Zuführungsrolle 30 her abgezogen, um einen unbelichteren Teil desselben über der Rahmenmaske 36 anzuordnen. Auf diese Weise wird das Photopapier 24 Negativ um Negativ belichtet und auf die Aufnahmerolle 34 aufgewickelt. Nach dem alle Negative eines einzigen Negativfilmes belichtet bzw. abgezogen wurden, wird der nächste Negativfilm des Rollfilmes 19 in dem Negativträger 18 angeordnet. In gleicher Weise wie vorher für den ersten einzelnen Negativfilm erläutert, liest die Steuereinrichtung 51 die Daten betreffend der Bildlage für den nächsten Negativfilm von dem Speichermedium 50 aus. Wenn die Bilder auf dem nächsten Negativfilm aufrechtstehend sind, verursacht der Decoder 52 den Schalter 54 einzuschalten, so daß die lichtemittierende Diode 45 angeregt wird, um ein Bild der Buchstabenplatte 46 beim Belichten auf das Photopapier 24 zu projizieren. Andererseits schaltet dann, wenn die Bilder auf dem nächsten Negativfilm ebenfalls umgekehrt sind, der Decoder 52 den Schalter 53 ein, um das Bild der Buchstabenplatte 62 auf das Photopapier 24 zu projizieren.
Da die Steuereinrichtung 51 den Buchstabenaufbelichtungskopf 37 für aufrechtstehende Bilder oder den Buchstabenaufbelichtungskopf 38 für umgegehrte Bilder wahlweise ansteuert, erscheint in jedem Fall ein positives Bild 2 entweder von der Buchstabenplatte 46 oder der Buchstabenplatte 62 an der gleichen Stelle auf dem Abzug bzw. Bild 3 in gleicher aufrechter Lage wie das Bild des Abzuges 3 selbst, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist.
Negativfilme enthalten im allgemeinen einzelne Negative in vertikaler und wieder andere Negative in horizontaler Anordnung. Für diese Einzelnegative mit vertikalen und horizontalen Bildern ist ein weiterer Satz von Buchstabenaufbelichtungsköpfen für aufrechte und umgekehrte Bilder vorgesehen benachbart zu den gegenüberliegenden Enden der Belichtungsöffnung 40 des Maskenrahmens 31. In diesem Fall werden Daten bezüglich vertikaler oder horizontaler Bilder auf dem Datenspeichermedium 50 für jedes Einzelnegativbild bei der Bilduntersuchung gespeichert und ausgelesen, um wahlweise einen der vier Buchstabenaufbelichtungsköpfe bei der Belichtung auszuwählen. Obwohl in Fig. 5 die Buchstabenwiedergabe als Handelsname des Herstellers des verwendeten Photopapieres gestaltet ist, können andere Buchstaben, Worte oder Markierungen oder Ziffern, wie z. B. eine Bildnummer, eine Belichtungskontrollmarke usw. aufbelichtet werden. Die vorliegende Erfindung ist auch anwendbar, um eine Bildnummer und/oder eine Belichtungssteuermarkierung auf der Rückseite jedes Abzuges aufzubringen. In diesem Fall sind zwei Punktraster-Aufbelichtungs- bzw. Druckköpfe für vertikale und horizontale Einzelbilder in der photographischen Kopiereinrichtung, insbesondere in dem Belichtungsmaskenrahmen vorgesehen und werden wahlweise betätigt, entsprechend von Bildlagedaten, die aus dem Datenspeichermedium 50 ausgelesen werden, um eine Punktrasterzahl oder -markierung von der Rückseite des Photopapieres 24 aufzubelichten bzw. aufzudrucken. Wenn ein Bild eines Einzelnegatives umgekehrt ist, werden die von dem Datenspeichermedium 50 ausgelesenen Bildlagedaten umgeformt, um den Punktrasterdrucker bzw. die Punktrasterbelichtungseinheit zu veranlassen, ein umgekehrtes Punktraster zu projizieren bzw. zu drucken. Es ist auch möglich, automatisch Bildnegativnummern in einem Punktraster auf Abzügen aufzubringen, indem die Negativbildnummern oder Codes, die auf dem Seitenrand des Negativfilmes für das jeweilige Negativbild aufgebracht sind, ausgelesen werden, wobei diese Bildziffern des Negativstreifens durch einen bekannten optischen Sensor erfaßt werden.

Claims (7)

1. Verfahren zum Aufbelichten von Kennzeichnungen auf Papierbilder, die von einer Serie von Negativfilmen, die miteinander verbunden sind, hergestellt werden, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
Untersuchen der Negativfilme, ob Bilder ihrer Negativeinzelbilder aufrechtstehen oder umgekehrt sind, um Lagedaten der Bilder jedes Negativfilmes in einem Speichermedium (50) zu speichern, und
Auslesen der Lagedaten für jeden Negativfilm von dem Speichermedium (50), um wahlweise einen von zumindest zwei Kennzeichnungs-Aufbelichtungsköpfen (37, 38), insbesondere Buchstaben-Aufbelichtungsköpfen auszuwählen, die eine Kennzeichnungsbild-Projektionseinrichtung (45, 55) zur Projektion der Kennzeichnungs- bzw. Buchstabenbilder umgekehrt zueinander aufweisen, um hierdurch eines der Kennzeichnungs-, insbesondere Buchstabenbilder auf einen Papierabzug in der gleichen Lage wie das zugehörige Bild, das auf dem Papierabzug von jedem Einzelbild des Negativfilms aufbelichtet ist, aufzubelichten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Buchstabenbild-Projektionseinrichtungen (45, 55) mit zugehörigen Buchstabenplatten (46, 62) symmetrisch in bezug auf die Mitte einer Belichtungsöffnung (40) einer Kopiereinrichtung angeordnet sind.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der beiden Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungsköpfe (37, 38) in einem Maskenrahmen (36) zur Begrenzung der Belichtungsöffnung (40) für ein Photopapier (24), auf dem ein Bild jedes Negativbildes aufbelichtet wird, eingesetzt ist, um das Kennzeichnungs-, insbesondere Buchstabenbild, das wahlweise durch jeden der Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungsköpfe (37, 38, 45, 55) auf das Photopapier projiziert wird, in einem Kontaktabzugsverfahren aufzubelichten.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungsköpfe (37, 38) ein Punktmuster projizieren, das entsprechend der Bildlagedaten umgekehrt ist.
5. Kopiereinrichtung zum Herstellen von Papierbildern von Bildnegativen, gekennzeichnet durch einen Belichtungsmaskenrahmen (36) benachbart zu einer belichtenden Photopapierbahn (24), der eine Belichtungsöffnung (40) aufweist und spiegelsymmetrisch zur Belichtungsöffnung (40) mit zumindest zwei Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungsköpfen (37, 38) versehen ist.
6. Kopiereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungskopf (37, 38) einen abgeschirmten transparenten Kunststoffblock (44) mit einer Kennzeichnungsplatte (46) und einer in eine Ausnehmung (44 a) des Aufbelichtungskopfes (37, 38) eingesetzten lichtemittierenden Diode (45, 55) aufweist.
7. Kopiereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur wahlweisen Ansteuerung eines Aufbelichtungskopfes (37, 38) eine Steuereinrichtung (51) mit einer Bildnegativ-Untersuchungseinrichtung, einem Bildnegativ-Datenspeicher (50), einer Befehlseingabetastatur (38), einem Zeitgeber (59), einem Dekoder (52) und einer Schalteinrichtung (53, 54, 68) vorgesehen ist.
DE3829038A 1987-08-28 1988-08-26 Verfahren zur Herstellung von Fotoabzügen und Kopiervorrichtung Expired - Lifetime DE3829038C2 (de)

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