DE3829038A1 - Verfahren zum aufbelichten von kennzeichnungen auf papierbilder und kopiereinrichtung - Google Patents
Verfahren zum aufbelichten von kennzeichnungen auf papierbilder und kopiereinrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein photographisches
Belichtungsverfahren, durch das Buchstaben, Zahlen oder
Markierungen auf photographische Abzüge bzw. Bilder bei der
Herstellung der Abzüge von einem Negativfilm aufbelichtet
werden können. Die Erfindung betrifft ferner eine
Kopiereinrichtung, insbesondere zur Durchführung des
vorerwähnten Verfahrens.
Es ist üblich, einen Handelsnamen, eine Identitätsmarke
und/oder Belichtungsdaten auf einen Rand eines Abzuges
aufzubelichten. Zum Aufbelichten von Buchstaben, die einen
Handelsnamen etc. und/oder eine Markierung, ein Warenzeichen
oder dergleichen angeben, ist ein Buchstabendruckkopf in
eine Belichtungs-Rahmenmaske zum Begrenzen einer
Belichtungsöffnung des Kopiergerätes für die Belichtung von
Photopapier eingearbeitet und wird betätigt, um eine
Buchstabenangabe gleichzeitig mit dem Bild eines
Einzelbildnegatives auf das Photopapier aufzubelichten.
Inzwischen sind viele 35 mm Einzelbildkameras mit einer
Patronenaufnahmekammer und einer Filmaufnahmekammer rechts
und links des Kameraobjektives, gesehen von vorn, versehen.
In früheren Jahren, war es jedoch zunehmend üblich gewesen,
Photoapparate mit 35 mm Format mit einer
Filmaufnahmekammer an der linken Seite und einer
Patronenaufnahmekammer an der rechten Seite bezüglich des
Objektives, gesehen von vorn, auszurüsten. Die Bilder auf
einem Film, der mit einer solchen Kamera, die die
Patronenaufnahmekammer links des Objetivs, gesehen von vorn,
hat, sind jedoch umgekehrt bzw. stehen auf dem Kopf in bezug
auf die Bilder auf einem Film, der mit einer Kamera
belichtet wurde, deren Patronenaufnahmekammer rechts des
Objektives, gesehen von vorn, ist.
In vielen Großphotolabors wird eine große Anzahl von
Negativfilmen, die gemischt umgekehrte oder auf dem Kopf
stehende Negativbilder und aufrechtstehende Negativbilder
aufweisen, in Reihe aneinandergesetzt verbunden in Form
eines langen Bandes oder Rollfilmes, um eine Vielzahl von
Filmen gleichzeitig einem Entwicklungsprozeß und
anschließendem Kopieren zur Herstellung der Papierbildabzüge
zu unterwerfen. Bei solche einem langen Filmband eines
Rollfilmes erscheint ein aufbelichteter Handelsname,
Markenzeichen oder dergleichen in falscher Stellung bzw.
auf dem Kopf stehend auf einem Photoabzug des Negatives, das
bezüglich heutiger Normalfilmbelichtung auf dem Kopf
stehende Negativbilder aufweist. Insbesondere erscheint,
wie in Fig. 6 gezeigt ist, eine Buchstabenaufbelichtung 2
auf dem Kopf stehend in bezug auf ein Bild 3 im Bildrand
eines Papierbildes, das von einem Negativ abgezogen wurde,
das mit dem letzterwähnten Kameratyp aufgenommen wurde.
Ein derartiger Abzug mit einer bezüglich des Bildes 3 selbst
seitenverkehrt auf dem Kopf stehenden
Buchstabenaufbelichtung 2 ist wenig vorteilhaft.
Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein
Verfahren zum Aufbelichten von Kennzeichnungen auf
Papierabzügen zu schaffen, bei dem eine derartige
Kennzeichnung, insbesondere Buchstabenaufbelichtung in der
gleichen Position wie das Bild auf das Photopapier
aufbelichtet wird, selbst dann, wenn der Negativfilm ein
Negativ in umgekehrter Bildanordnung aufweist.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine
Kopiereinrichtung zum Herstellen von Papierbildern von
Bildnegativen zu schaffen, mit der es möglich ist,
unabhängig von der Bildlage eines Einzelnegativbildes
im Negativfilm zusätzliche Kennzeichnungen auf das
Papierbild seitenrichtig entsprechend der Lage des Bildes im
Bildformat zusätzlich aufzubelichten.
Die erstgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß jeder Negativfilm im Rahmen eines langen
Rollfilmbandes in bezug auf seine Negativbildlage untersucht
wird und festgestellt wird, ob die jeweiligen Negativbilder
aufrecht stehen oder umgekehrt angeordnet sind und die
Bildlage repräsentierende Daten werden für jeden Negativfilm
in einem Speicher gespeichert. Bei der Herstellung der
Abzüge bzw. Papierbilder von dem jeweiligen Negativfilm
werden die die Bildlage betreffenden Daten ausgelesen, um
wahlweise einen der Kennzeichnungsaufbelichtungsköpfe bzw.
Buchstabenkopierköpfe zu betätigen, die für aufrechtstehende
Negativbilder bzw. umgekehrte Negativbilder jeweils
vorgesehen sind.
Die zweitgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 5 gelöst.
Da die Kennzeichnungsaufbelichtungsköpfe für
aufrechtstehende und umgekehrte Negativbilder symmetrisch in
bezug auf die Mitte der Belichtungsöffnung des Kopiergerätes
angeordnet sind, kann eine Kennzeichnung oder eine
Buchstabenaufbelichtung auf einen Rand eines Papierbildes in
gleicher Lage wie das aufbelichtete Bild auf dem Papierabzug
selbst aufbelichtet werden, selbst dann, wenn die
Negativbilder auf dem Negativfilm umgekehrt angeordnet sind.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind
in den Unteransprüchen dargelegt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines
Ausführungsbeispieles und zugehöriger Zeichnungen näher
erläutert. In diesen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Teilansicht einer photographischen
Kopiereinrichtung, welche das Aufbelichtungsverfahren
für Kennzeichnungen bzw. Buchstaben gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung verkörpert,
Fig. 2 eine Darstellung einer Belichtungsrahmenmaske, die in
dem Kopiergerät nach Fig. 1 verwendet wird,
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines
Buchstaben bzw. Wort-Aufbelichtungskopfes, der
in der Belichtungsrahmenmaske gemäß Fig. 2 integriert
ist,
Fig. 4 ein Blockdiagramm einer Steuerungseinrichtung, die in
Verbindung mit dem Buchstaben-Aufbelichtungskopf
gemäß Fig. 3 vorgesehen ist,
Fig. 5 eine Draufsicht eines Papierbildes mit einer
Wortaufbelichtung, hergestellt durch das Kopiergerät
gemäß Fig. 1, und
Fig. 6 eine Draufsicht eines Papierbildes mit einer
Wort-Aufbelichtung ähnlich derjenigen in Fig. 5
jedoch aufbelichtet mit einem herkömmlichen
Kopiergerät.
Bezugnehmend auf Fig. 1 zeigt diese eine photographische
Kopiereinrichtung oder Belichtungsgerät, das die vorliegende
Erfindung verkörpert und das drei Komplementärfarbfilter
11, 12, 13, nämlich blau, rot und gelb enthält. Jeder
Farbfilter 11, 12, 13 ist unabhängig von den beiden anderen
Farbfiltern steuerbar und in einem Belichtungspfad 16
zwischen einer Belichtungslampe 10 und einem Spiegelkasten
13, einbringbar, der ein quaderförmiges Hohlrohr bildet mit
innenverspiegelten Wandungen und einer oberen und unteren
Diffusions- oder Streulichtplatte. Das weiße Licht von der
Lampe 10 geht durch die Farbfilter 11, 12 oder 13 in den
Spiegelkasten 14 und wird hierdurch gestreut. Das diffuse
Licht wird, nachdem es durch ein Negativbild eines langen
Bandes oder Rollfilmes 19, der zwischen einem Negativträger
18 und einer Rahmenmaske 20 angeordnet ist, so daß er flach
in einer Belichtungslage gehalten wird, auf ein Photopapier
24 durch ein Belichtungsobjektiv 23 fokussiert, um ein
latentes Bild des Negativbildes auf dem Film 19 unter der
Steuerung eines Verschlusses 22 zu erzeugen, der durch eine
Verschlußsteuerung 21 betätigt wird, um für eine bestimmte
Belichtungszeit zu öffnen.
Der Rollfilm 19 umfaßt eine große Anzahl von Negativfilmen,
die aus 35 mm-Filmpatronen entnommen wurden, und die in
Reihe miteinander zu einem Gesamtrollfilm verbunden wurden.
Daher enthält der Rollfilm 19 üblicherweise gemischt
Negativfilme mit Negativfilmen in umgekehrter Bildlage zu
den übrigen Filmen. Der Rollfilm 19 ist auf eine
Filmzuführungsrolle 24 aufgewickelt und wird Bild nach Bild
durch Abzugswalzen 26 über eine Führungswalze 25 abgezogen
und auf eine Aufnahmerolle 28 durch eine Führungsrolle 27
aufgewickelt.
Das Photopapier 24 ist auf eine Papiervorratsrolle 30 in
Rollenform aufgewickelt und wird durch eine Abzugsrolle 34
durch Führungswalzen 31 und 33 und Aufnahmewalzen 32
abgezogen. Zwischen der Führungswalze 31 und den
Aufnahmewalzen 32 ist ein Belichtungsmaskenrahmen 36
angeordnet. In Verbindung mit dem Belichtungsmaskenrahmen 36
ist ein Buchstabenaufbelichtungskopf 37 für aufrechtstehende
Negativbilder und ein Buchstabenaufbelichtungskopf 38 für
umgekehrte Negativbilder vorgesehen.
Bezugnehmend auf Fig. 2 ist in dieser der
Belichtungsmaskenrahmen 36 des photographischen Kopier- bzw.
Belichtungsgerätes 1 gezeigt. Wie gezeigt ist, ist der
Maskenrahmen 36 mit einer Belichtungsöffnung 40 versehen,
die eine Rechtecköffnung im Mittelfächenbereich bildet
und es ist eine breite Nut 39 zur Führung des Photopapieres
24 vorgesehen. Beiderseits der Belichtungsöffnung 40 sind
rechteckige Öffnungen 41 und 42 vorgesehen, in die die
Buchstabenaufbelichtungsköpfe 37 und 38 jeweils eingesetzt
sind.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, umfaßt der Wort- bzw.
Buchstabenaufbelichtungskopf 37 (der den gleichen Aufbau und
die gleiche Arbeitsweise hat wie der
Buchstabenaufbelichtungskopf 38) für aufrechtstehende Bilder
einen Aufbelichtungskopfblock 40, versehen mit einer
Grundbohrung 44 a, eine Lichtquelle 45, wie z.B. eine
lichtemittierende Diode, die in die Grundbohrung 44 a
eingesetzt ist und eine Wort- bzw. Buchstabenplatte 46 mit
Buchstaben, die z.B. einen Handels- oder Herstellernamen
angibt, der auf das Papierbild aufbelichtet werden soll und
die an dem Aufbelichtungskopfblock 40 anhaftend durch
geeignetes Klebstoffmaterial befestigt ist. Der Block 44 des
Aufbelichtungskopfes besteht vorzugsweise aus einem
transparenten Festkörper aus Acryl, dessen Außenwände mit
schwarz farbbehandelt, um zu verhindern, daß Umgebungslicht
hindurchtritt. Um Streureflexionen durch die Innenwandungen
der Belichtungsöffnung 40 zu vermeiden, wird es bevorzugt,
ungewebtes Textilmaterial an den Innenwandungen der
Belichtungsöffnung 40 anzubringen. Die Oberseite des
Aufbelichtungskopfblockes 44, an der die Buchstabenplatte 46
angebracht wird, ist als mattierte Oberfläche zur Streuung
des Lichtes entbearbeitet. Die Buchstabenplatte 46 besteht
vorzugsweise aus einem lithographischen Film mit
transparenten Buchstaben und, wenn gewünscht, Markierungen
oder Zeichen auf schwarzem Grund. Es wird darauf
hingewiesen, daß die aufbelichtete Farbe der Buchstaben bzw.
der Kennzeichnung von der Art der verwendeten
lichtemittierenden Diode 45 abhängt.
Bezugnehmend auf Fig. 4 ist in dieser ein Steuerschaltkreis
der Kopiergerätsteuerung für den
Buchstabenaufbelichtungskopf gezeigt. Als
Datenaufzeichnungsmedium 50 als Aufzeichnungsdatenträger
können verschiedenste Arten von Speichermaterialien, wie
z.B. Lochbänder, Magnetbänder oder Disketten verwendet
werden. Das Speichermedium trägt verschiedene
Negativbilddaten, wie z.B. Belichtungskorrekturwert, Art
der Korrektur, Anzahl der Abzüge usw. für die jeweiligen
Einzelbilder, wobei diese Daten durch eine
Negativbilderfassungeinrichtung bei einer Untersuchung der
Negativbilder erfaßt und gespeichert wurden. Außerdem
trägt das Speichermedium 50 Daten betreffend die Art
des Bildes, nämlich aufrechtstehend oder umgekehrtes
Negativbild vor den Negativbilddaten für eine Reihe von
Einzelbildern jedes einzelnen Negativfilms. Da die üblichen
Negativfilme aufrechtstehende Negativbilder aufweisen, ist
es günstig, einen Datenaufzeichnungsknopf in der
Negativuntersuchungseinrichtung zum Aufzeichnen von Daten
betreffend umgekehrte Bilder bei einem einzelnen Negativfilm
auf das Speichermedium 50 vorzusehen.
Nach der Negativinspektion der Filmrolle 19 wird das
Datenaufzeichnungsmedium 50 in die photographische
Kopiereinrichtung eingesetzt. Eine Steuereinheit 51 des
Steuerschaltkreises des Kopier- bzw. Belichtungsgerätes
liest die Daten betreffend die umgekehrten Negativbilder aus
und versorgt einen Decoder 52 mit einem Befehlssignal.
Der Decoder 52 veranlaßt einen Schalter 53 in Verbindung mit
dem Buchstabenaufbelichtungskopf 38 eingeschaltet zu werden,
wenn er das Befehlssignal empfängt und schaltet sonst einen
Schalter 54 in Verbindung mit dem
Buchstabenaufbelichtungskopf 37 ein.
Der Schalter 53 liegt in Reihe mit der lichtemittierenden
Diode 55, die in dem Buchstabenaufbelichktungskopf 38
vorgesehen ist und andererseits liegt der Schalter 54 in
Reihe mit der lichtemittierenden Diode 45, die in dem
Buchstabenaufbelichtungskopf 37 angeordnet ist. Wenn ein
Aufbelichtungsbefehl in die Steuereinrichtung 51 über eine
Tastatur 58, verbunden mit der Steuereinrichtung 51,
eingegeben wird, veranlaßt die Steuereinrichtung 51 einen
Zeitgeber 52, zu zählen, um somit einem Schalter 30 zu
gestatten, für eine bestimmte Zeitspanne eingeschaltet zu
sein, die durch die Empfindlichkeit des Photopapieres 24
bestimmt wird. Der Schalter 60 liegt in Reihe mit beiden
lichtemittierenden Dioden 45 und 55. Daher ermöglicht es
der Schalter 60 jeder der beiden lichtemittierenden Dioden
45 und 55 angeregt zu werden, um Licht für die Zeitspanne zu
emittieren, die durch den Zeitgeber 59 gezählt wird, um ein
Bild der Buchstaben, Worte oder Kennzeichnungen, die durch
die Buchstabenplatte 62, 46, angebracht an dem
Aufbelichtungskopfblock 61, bestimmt sind, zu projizieren,
das auf das Photopapier 24 in einem Kontaktkopiervorgang
aufbelichtet wird. Es wird darauf hingewiesen, daß die
Buchstaben auf der Buchstabenplatte 62 bzw. 46 in
umgekehrter Reihenfolge, d.h. seitenverkehrt zueinander
angeordnet sind.
Beim Betrieb der photographischen Kopiereinrichtung nach dem
bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
werden der Rollfilm 19 und das Datenaufzeichnungsmedium 50
in die Negativuntersuchungseinrichtung zum Bestimmen, ob
Bilder auf jedem Negativfilm aufrecht stehen oder umgekehrt
sind, eingesetzt. Für Negativfilme, deren Einzelbilder in
umgekehrter Anordnung auf dem Kopf stehend auf dem Film
angeordnet sind, werden Befehlsdaten, die das jeweils
umgekehrte Bild charakterisieren, auf dem Speichermedium 55
gespeichert. Nach dieser Bestimmung wird jedes Negativbild
untersucht, um Belichtungssteuerdaten in dem Speichermedium
55 zu speichern.
Ehe von dem Rollfilm 19 Abzüge hergestellt werden, werden
der Rollfilm 19 und das Speichermedium 50 in die
photographische Kopiereinrichtung eingesetzt. Wenn ein
Aufbelichtungsbefehl über die Tastatur 58 eingeben wird,
wird der Rollfilm 19 abgezogen, um das erste Negativbild auf
dem Negativträger 18 anzuordnen. Gleichzeitig liest die
Steuereinrichtung 51, die Plazierungsdaten (aufrecht oder
umgekehrt) für den Negativfilm einschließlich des ersten
Negativbildes aus dem Datenspeichermedium 50 aus. Wenn die
Bilder auf dem Negativfilm 19 umgekehrt sind, veranlaßt der
Decoder 52, daß der Schalter 53 eingeschaltet wird. Der
Schalter 53 wird für alle Einzelnegative des Negativfilms im
Einschaltzustand gehalten.
Die Steuereinrichtung 51 liest anschließend die
Belichtungssteuerdaten für das erste Negativbild von dem
Datenspeichermedium 50 aus und mit den ausgelesenen
Belichtungsdaten korrigiert die Steuereinrichtung 51 eine
Grundbelichtung, die auf der Grundlage eines Wertes erhalten
wurde, der durch die Lichtmeßeinrichtung erhalten wurde. Die
Arbeitsweise und der Aufbau dieser Lichtmeßeinrichtung ist
im Stand der Technik bekannt und eine detaillierte
Beschreibung derselben ist hier nicht erforderlich. Die
Lichtmeßeinrichtung ist in Verbindung mit dem Negativträger
18 angeordnet und mißt das Licht, das durch das
Einzelnegativ in dem Negativträger 18 hindurchgeht. In
Abhängigkeit von der korrigierten Belichtung werden die
Farbfilter 11 bis 13 in den optischen Pfad 16 gebracht und
anschließend erzeugt die Lampe 10 Licht entsprechend ihrer
Leistung, so daß ein Bild des Negativfilmes auf dem Rollfilm
19 auf das Photopapier 24 durch das Aufbelichtungsobjektiv
23 projiziert wird, während der Verschluß 22 für eine
bestimmte Zeitspanne öffnet.
Gleichzeitig oder vor oder nach dem Belichten des ersten
Negatives betätigt die Steuereinrichtung 51 den Zeitgeber
59, um den Schalter 60 für eine bestimmte Zeitspanne
einzuschalten, entsprechend der Empfindlichkeit des
Photopapiers 24. Infolgedessen wird die lichtemittierende
Diode 55 durch den eingeschalteten Schalter 53 angeregt, um
ein Bild der Buchstabenplatte 62 zu projizieren, mit dem das
Photopapier 24 in Kontakt mit der Buchstabenplatte 62
belichtet wird.
Nach dem Belichten des ersten Negativbildes wird der
Rollfilm um ein Negativ weiter abgezogen, um das nächste
Negativ in Richtungslage in dem Negativträger 18 zu
plazieren. Gleichzeitig wird das Photopapier 24 um ein Bild
von der Zuführungsrolle 30 her abgezogen, um einen
unbelichteren Teil desselben über der Rahmenmaske 36
anzuordnen. Auf diese Weise wird das Photopapier 24 Negativ
um Negativ belichtet und auf die Aufnahmerolle 34
aufgewickelt. Nach dem alle Negative eines einzigen
Negativfilmes belichtet bzw. abgezogen wurden, wird der
nächste Negativfilm des Rollfilmes 19 in dem Negativträger
18 angeordnet. In gleicher Weise wie vorher für den ersten
einzelnen Negativfilm erläutert, liest die Steuereinrichtung
51 die Daten betreffend der Bildlage für den nächsten
Negativfilm von dem Speichermedium 50 aus. Wenn die Bilder
auf dem nächsten Negativfilm aufrechtstehend sind,
verursacht der Decoder 52 den Schalter 54 einzuschalten, so
daß die lichtemittierende Diode 45 angeregt wird, um ein
Bild der Buchstabenplatte 46 beim Belichten auf das
Photopapier 24 zu projizieren. Andererseits schaltet dann,
wenn die Bilder auf dem nächsten Negativfilm ebenfalls
umgekehrt sind, der Decoder 52 den Schalter 53 ein, um das
Bild der Buchstabenplatte 62 auf das Photopapier 24 zu
projizieren.
Da die Steuereinrichtung 51 den Buchstabenaufbelichtungskopf
37 für aufrechtstehende Bilder oder den
Buchstabenaufbelichtungskopf 38 für umgegehrte Bilder
wahlweise ansteuert, erscheint in jedem Fall ein positives
Bild 2 entweder von der Buchstabenplatte 46 oder der
Buchstabenplatte 62 an der gleichen Stelle auf dem Abzug
bzw. Bild 3 in gleicher aufrechter Lage wie das Bild des
Abzuges 3 selbst, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist.
Negativfilme enthalten im allgemeinen einzelne Negative in
vertikaler und wieder andere Negative in horizontaler
Anordnung. Für diese Einzelnegative mit vertikalen und
horizontalen Bildern ist ein weiterer Satz von
Buchstabenaufbelichtungsköpfen für aufrechte und umgekehrte
Bilder vorgesehen benachbart zu den gegenüberliegenden Enden
der Belichtungsöffnung 40 des Maskenrahmens 31. In diesem
Fall werden Daten bezüglich vertikaler oder horizontaler
Bilder auf dem Datenspeichermedium 50 für jedes
Einzelnegativbild bei der Bilduntersuchung gespeichert und
ausgelesen, um wahlweise einen der vier
Buchstabenaufbelichtungsköpfe bei der Belichtung
auszuwählen. Obwohl in Fig. 5 die Buchstabenwiedergabe als
Handelsname des Herstellers des verwendeten Photopapieres
gestaltet ist, können andere Buchstaben, Worte oder
Markierungen oder Ziffern, wie z. B. eine Bildnummer, eine
Belichtungskontrollmarke usw. aufbelichtet werden. Die
vorliegende Erfindung ist auch anwendbar, um eine Bildnummer
und/oder eine Belichtungssteuermarkierung auf der Rückseite
jedes Abzuges aufzubringen. In diesem Fall sind zwei
Punktraster-Aufbelichtungs- bzw. Druckköpfe für vertikale
und horizontale Einzelbilder in der photographischen
Kopiereinrichtung, insbesondere in dem
Belichtungsmaskenrahmen vorgesehen und werden wahlweise
betätigt, entsprechend von Bildlagedaten, die aus dem
Datenspeichermedium 50 ausgelesen werden, um eine
Punktrasterzahl oder -markierung von der Rückseite des
Photopapieres 24 aufzubelichten bzw. aufzudrucken. Wenn ein
Bild eines Einzelnegatives umgekehrt ist, werden die von dem
Datenspeichermedium 50 ausgelesenen Bildlagedaten umgeformt,
um den Punktrasterdrucker bzw. die
Punktrasterbelichtungseinheit zu veranlassen, ein
umgekehrtes Punktraster zu projizieren bzw. zu drucken. Es
ist auch möglich, automatisch Bildnegativnummern in einem
Punktraster auf Abzügen aufzubringen, indem die
Negativbildnummern oder Codes, die auf dem Seitenrand des
Negativfilmes für das jeweilige Negativbild aufgebracht
sind, ausgelesen werden, wobei diese Bildziffern des
Negativstreifens durch einen bekannten optischen Sensor
erfaßt werden.
Claims (7)
1. Verfahren zum Aufbelichten von Kennzeichnungen auf
Papierbilder, die von einer Serie von Negativfilmen, die
miteinander verbunden sind, hergestellt werden,
gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
Untersuchen der Negativfilme, ob Bilder ihrer Negativeinzelbilder aufrechtstehen oder umgekehrt sind, um Lagedaten der Bilder jedes Negativfilmes in einem Speichermedium (50) zu speichern, und
Auslesen der Lagedaten für jeden Negativfilm von dem Speichermedium (50), um wahlweise einen von zumindest zwei Kennzeichnungs-Aufbelichtungsköpfen (37, 38), insbesondere Buchstaben-Aufbelichtungsköpfen auszuwählen, die eine Kennzeichnungsbild-Projektionseinrichtung (45, 55) zur Projektion der Kennzeichnungs- bzw. Buchstabenbilder umgekehrt zueinander aufweisen, um hierdurch eines der Kennzeichnungs-, insbesondere Buchstabenbilder auf einen Papierabzug in der gleichen Lage wie das zugehörige Bild, das auf dem Papierabzug von jedem Einzelbild des Negativfilms aufbelichtet ist, aufzubelichten.
Untersuchen der Negativfilme, ob Bilder ihrer Negativeinzelbilder aufrechtstehen oder umgekehrt sind, um Lagedaten der Bilder jedes Negativfilmes in einem Speichermedium (50) zu speichern, und
Auslesen der Lagedaten für jeden Negativfilm von dem Speichermedium (50), um wahlweise einen von zumindest zwei Kennzeichnungs-Aufbelichtungsköpfen (37, 38), insbesondere Buchstaben-Aufbelichtungsköpfen auszuwählen, die eine Kennzeichnungsbild-Projektionseinrichtung (45, 55) zur Projektion der Kennzeichnungs- bzw. Buchstabenbilder umgekehrt zueinander aufweisen, um hierdurch eines der Kennzeichnungs-, insbesondere Buchstabenbilder auf einen Papierabzug in der gleichen Lage wie das zugehörige Bild, das auf dem Papierabzug von jedem Einzelbild des Negativfilms aufbelichtet ist, aufzubelichten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Buchstabenbild-Projektionseinrichtungen (45, 55) mit
zugehörigen Buchstabenplatten (46, 62) symmetrisch in bezug
auf die Mitte einer Belichtungsöffnung (40) einer
Kopiereinrichtung angeordnet sind.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder der beiden Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungsköpfe
(37, 38) in einem Maskenrahmen (36) zur Begrenzung der
Belichtungsöffnung (40) für ein Photopapier (24), auf dem
ein Bild jedes Negativbildes aufbelichtet wird, eingesetzt
ist, um das Kennzeichnungs-, insbesondere Buchstabenbild,
das wahlweise durch jeden der
Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungsköpfe (37, 38, 45, 55) auf das
Photopapier projiziert wird, in einem Kontaktabzugsverfahren
aufzubelichten.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungsköpfe (37, 38)
ein Punktmuster projizieren, das entsprechend der
Bildlagedaten umgekehrt ist.
5. Kopiereinrichtung zum Herstellen von Papierbildern von
Bildnegativen, gekennzeichnet durch einen
Belichtungsmaskenrahmen (36) benachbart zu einer
belichtenden Photopapierbahn (24), der eine
Belichtungsöffnung (40) aufweist und spiegelsymmetrisch
zur Belichtungsöffnung (40) mit zumindest zwei
Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungsköpfen (37, 38) versehen
ist.
6. Kopiereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder
Kennzeichnungsbild-Aufbelichtungskopf (37, 38) einen
abgeschirmten transparenten Kunststoffblock (44) mit einer
Kennzeichnungsplatte (46) und einer in eine Ausnehmung (44 a)
des Aufbelichtungskopfes (37, 38) eingesetzten
lichtemittierenden Diode (45, 55) aufweist.
7. Kopiereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zur wahlweisen Ansteuerung eines
Aufbelichtungskopfes (37, 38) eine Steuereinrichtung (51)
mit einer Bildnegativ-Untersuchungseinrichtung, einem
Bildnegativ-Datenspeicher (50), einer Befehlseingabetastatur
(38), einem Zeitgeber (59), einem Dekoder (52) und einer
Schalteinrichtung (53, 54, 68) vorgesehen ist.
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| DE3829038C2 DE3829038C2 (de) | 2000-05-18 |
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ID=16659485
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